Von der Entmündigung über die Sachwalterschaft zum Pflegebefohlenen und geschützten ERWACHSENEN: Clearing auf Österreichisch (der geklärte Mensch)
1. Juli 2018: #Erwachsenenschutzgesetz: Von den "Pflegebefohlenen" zu den geschützten oder "verschützten" Erwachsenen??:
Die Gerichts-PsychiaterInnen werden abgeschafft und die Position der Clearing-Stellen im Sachwalterschafts-Verfahren gestärkt
Zitat Krone:
Die derzeit etwa 55.000 bestehenden Sachwalterschaften gehen AUTOMATISCH in gerichtliche Erwachsenenvertretungen über (Kommentar Rosy - so ersparen sich die PflegschaftsrichterInnen viel Arbeit):
Die GERICHTE (115 Bezirksgerichte) haben bis Ende 2023 (SIC) Zeit, diese zu überprüfen und im Bedarfsfall zu erneuern!!! Ansonsten enden sie am 1.1.2024 (o Gott). Wer vorher umsteigen will (und eventuell seine Immobilie veräußern lassen will) kann sich an ERWACHSENENSCHUTZVEREINE wenden (kommentar rosy: auch adam und eva hatten schon ein FEIGENBLATT....)
https://www.lebenshilfe.wien/neu-erwachsenenschutzgesetz/
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| Der geclearte Mensch: Erwachsenschutz und CLEARING auf Österreichisch |
Erwachsenenschutzvereine als Drehscheibe der Rechtsfürsorge
Sachwaltervereine wie z.B. das Vertretungsnetz heißen in Zukunft „Erwachsenenschutzvereine“. Sie werden eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes erhalten: neben Beratung und amtlichen Eintragungen vor allem bei der Abklärung („Clearing“), welches Ausmaß an rechtlicher Unterstützung der einzelne Mensch überhaupt braucht bzw. zur Verfügung hat: von Unterstützung im eigenen Familien-, Freundes- und Nachbarschaftskreis über die verschiedenen Vertretungslösungen bis zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung mit Genehmigungsvorbehalt.

ACHTUNG: Die "Enteigner" (früher SACHWALTERINNEN) werden ab 1. Juli gerichtlich bestellte "ErwachsenenschützerInnen" genannt!
ErwachSchutzgesetz: DIE ENTEIGNER heißen ab 1.7.2018 ERWACHSENENSCHÜTZER früher SachwalterInnen
der geklärte Mensch https://www.freitag.de/autoren/johannes-schuetz/die-enteigner-der-groesste-skandal-oesterreichs
VON DER SACHWALTERSCHAFT zum Erwachsenenschutz - alter (Essig-) Wein in neuen Begriffs-Schläuchen
Erwachsenenschutzgesetz ab 1.7.2018
Die derzeit etwa 55.000 Sachwalterschaften (inoffiziell alleine 100.000 entmündigte Menschen in WIEN)
gehen automatisch in gerichtliche Erwachsenenvertretungen über (früher Sachwalterschaft genannt - 4. Stufe des 4-Stufen-Modells)
Die Bezirksgerichte (Pflegschaftsgerichte) haben bis 31.12.2023 ZEIT, diese zu überprüfen und im BEDARFSFALL zu erneuern (§ 268 ABGB) weil die Person psychisch erkrankt ist und daher sich nicht um ihre Angelegenheiten kümmern kann!!!
https://de.wikipedia.org/wiki/Bezirksgericht
Ansonsten enden sie automatisch
am 1.1.2024 (sind bis dahin alle enteignet und ins Reich Gottes HEIMGEDREHT?????)
Wer vorher umsteigen will, Information und BERATUNG (für die Heimdrehungen und Enteignungen) braucht, kann sich an ERWACHSENENSCHUTZVEREINE wenden....
Diese beraten bei der Enteignung der Immobilie, Wertgegenstände, Schmuck, Gemälde etc....


