Am 5. Jänner, gegen zwölf Uhr mittags, klingelt die Heimhilfe Beate L. an der Wohnungstür der 66-jährigen Pensionistin Sigrid S. in der Auhofstraße, einem schmucklosen Bau aus den 1970er-Jahren im Westen Wiens. In der Hand hält die Helferin ein Papiersackerl mit Bananen, Obst für die alte Dame.
Blog der Initiative Gerichtliche Erwachsenenvertretung (ehemals gg. Sachwalterschaftsmissbrauch) 1230 Wien, Österreich - Austria - Autriche
Dienstag, 19. Januar 2021
Entmündigte schizophrene Uno-Beamtin in Wien von Polizei erschossen: Der Falter berichtet:
Donnerstag, 17. Dezember 2020
Schwer psychisch kranke Patientin aus OÖ in Justizvollzugsanstalt für geistig abnorme RechtsbrecherInnen eingesperrt
Bis nichts mehr bleibt: Ein Fall von Missbrauch im Maßnahmenvollzug und des Maßnahmenvollzugs aus Oberösterreich:
Der Fall einer im Maßnahmenvollzug zwangsinternierten unbescholtenen Pensionistin aus Oberösterreich ist zwar nicht Sachwalterschaftsmissbrauch im engeren Sinne (es wird ja nicht berichtet, ob die Patientin entmündigt ist) jedoch ist dieser im Falter publizierte Fall ein eklatanter Missbrauch des Maßnahmenvollzugs:
Darf man eine unbescholtene schwer kranke Patientin zu geistig abnormen RechtsbrecherInnen in eine Justizvollzugsanstalt stecken und diese dort auf unbestimmte Dauer einsperren???
https://www.falter.at/zeitung/20201216/die-wuerde-seiner-mutter/_2d7836bfc7?ver=a
#Maßnahmenvollzug: Zitat Anfang: Die 63jährige Mutter von @mwallerb und @TomWallerberger der ehemalige ÖH-Vorsitzende ist psychisch krank. Seit Jahrzehnten.
Sie leidet an paranoider Schizophrenie. Seit Jahren ist sie in Behandlung im KH Vöcklabruck(OÖ). Mal geht sie freiwillig, mal wird sie wegen "Selbtsgefährdung" eingewiesen und dort behandelt. Während des Lockdowns wurde sie schlechter behandelt, sie nahm ihre Medikamente nicht. Sie fühlte
sich einsam, zündete manchmal eine Kerze an und ließ sie abbrennen (die einmal einen Brandfleck in den Holztisch machte). Ende Juli 2020 hielt sie es nicht mehr aus, sie wurde zwar aus dem Krankenhaus entlassen, aber war einsam. Sie stellte sich auf den Balkon und schrie:
"Ich brauche Hilfe! Holt die Feuerwehr, Papier brennt! Holt Hilfe, oder es brennt". Die Nachbarn riefen die Polizei, sie hatten Sorge. Die Polizei rief den Amtsarzt. Die Pensionistin kam ins Spital. Es brannte übrigens nichts. Niemand sah Feuer oder Rauch.
Dennoch wurde sie angezeigt und zwar wegen "gefährlicher Drohung" und "versuchter Herbeiführung einer Feuersbrunst". Sie kam deshalb sofort in U-Haft ins Gefängnis in Wels. Ohne Zähne, ohne Brille, ohne Kleidung. Dann auf die forensische Psychiatrie ins Kepler-Klinikum in Linz.
Dann wurde sie begutachtet und für so gefährlich erachtet, dass man ihr den Schöffenprozess machte. Nach drei Stunden Verhandlung und nur 15 Minuten Beratung wurde sie in eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" eingewiesen. Auf unbestimmte Zeit.
Der Vorwurf der Brandstiftung wurde schon vorher fallen gelassen. Man klagte sie nur wegen "schwerer Nötigung". Sie hätte durch ihren Hilfeschrei die Nachbarn in "Furcht und Unruhe" versetzt und zum Alarmieren der Polizei genötigt.
Die alte Frau ist völlig unbescholten. Sie tat nie jemandem etwas an. Weder Gutachterin, noch Schöffensenat befragten Familie, Sozialarbeiter oder Verwandte. Nun sitzt die Frau in der geschlossenen Anstalt. Und seit Juli (!!) darf sie keinen Besuch empfangen.
Ja sogar ein Videotelefonat wird ihr verweigert. Der Sohn wandte sich an den Falter. Erst nach einer Recherche im BMJ
wurde ein Besuch (1 Stunde alle 14 Tage) bewilligt. Der Fall zeigt, wie schnell man heute im Maßnahmenvollzug landet. Er sollte Anlass sein für eine Reform. Denn wenn die Pensionistin nicht krank gewesen wäre, würde sie allenfalls ein Bußgeld zahlen. So aber sitzt sie auf unbestimmte Zeit hinter Gittern und nur einmal im Jahr wird sie begutachtet, ob sie raus darf.
In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der solcherart Inhaftierten Kranken von rund 200 auf 600 verdreifacht. Die Anwältin der Pensionistin, Julia Kolda, sagt: "Der Fall ist kein Ausreisser. Das ist das System".
Die Söhne sprechen von "bürokratischem Sadismus". Es bleibt zu hoffen, dass der OGH nun die Qualität dieses Verfahrens ganz besonders genau überprüft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Copyright Florian #Klenk auf #Twitter.
https://www.falter.at/zeitung/20201216/die-wuerde-seiner-mutter/_2d7836bfc7?ver=a
Die Würde seiner Mutter
Eine brennende Kerze, ein bedrohlicher Schrei: Deshalb landete Brigitta P. auf unbestimmte Zeit im Maßnahmenvollzug. Ihr Sohn berichtet, wieso eine kranke Pensionistin seit Monaten isoliert wird.
Die Chronologie eines Justizversagens
Montag, 26. Oktober 2020
Gedanken zum Nationalfeiertag: Entmündigungen und Enteignungen, Zwangsneurosen Isolierungsprogramme in Diktaturen
Gedanken über Entmündigungen und Enteignungen zum Nationalfeiertag
Heute zum Nationalfeiertag möchte ich an die vielen KurandInnen erinnern: auch jene, die viel in den Social Media schreiben oder sogar ihren eigenen blog haben:
Es gibt mehrere Möglichkeiten, mit ihnen umzugehen
- man schreibt z.B. auf Twitter: ah - das ist Herr und Frau Besachwaltet - von denen braucht Ihr keinen Satz ernst nehmen (sähe Verwirrung in ihre Ränge)
- mit immer den gleichen Methoden wird man auch keine Änderung hervor bringen
- In Zeiten von Corona sind die Mündel ganz vergessen worden.....es sind ja alle irgend wie entmündigt (im wahrsten Sinne des Wortes durch die Maskenpflicht)
- Dennoch geht es bei Entmündigungen um sehr viel Geld.
- Es könnte sein, dass die Social Media und die Möglichkeit blogs zu schreiben, irgendwann ganz gesperrt werden (z.B. im Rahmen eines Great Reset oder eines Stromausfalles)
- Daher ist es immer ganz gut einige Akten auch noch auf Papier zu haben
Corona hat auch die Mündelwelt ordentlich durcheinander gebracht: die psychischen Krankheiten nehmen rasant zu. Man denke nur an die ZwangsneurotikerInnen, die ohnehin alle 10 Minuten ihre Hände waschen müssen....Man sieht sie heute vor den Einkaufszentren - sie wischen die ganze Zeit die Einkaufswägen ab oder in der U-Bahn oder im Bus....bzw an der Bushaltestelle....
Dass man z.B. den Staat oder Psychiatertermine ganz ablehnt, ist nur eine Bestätigung dass die Entmündigung gerechtfertigt ist.
Fortsetzung folgt.
Post-skriptum: Isolationsprogramm: Von diesem sind nicht nur die Kuranden betroffen, sondern auch die Menschen in Altersheimen Pflegeheimen Behindertenheimen....Besuchsverbot in Heimen hat natürlich Konsequenzen für die Geächteten und Enteigneten und Entmündigten bzw. jene die davon profitieren.
Die vollständige Isolierung einer Person kennen wir von Stasi-Programmen, aus der Sowjet-Union und anderen Dikaturen, aber auch von Sekten: Man muss einen Keil in alle Gruppen hineintreiben (z.B. auch jene, die sich gegen SW-Missbrauch engagieren)
Man muss Aktivisten denunzieren, wo es nur geht.
Das ist dann das Freiwild: Die Freiwild-Verordnung gibt es übrigens schon seit dem Mittelalter: Martin Luther wurde Opfer dieser: damals Reichsacht genannt.
Es wurde auch jeder bestraft und entmündigt, der dem Geächteten hilft.
Fortsetzung folgt.
https://www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12302-der-fall-oesterreich
Wohnungen werden geräumt
Es handelt sich um Enteignungen durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft, die kriminell motiviert eingesetzt wird. Es wurden Strukturen im Justizapparat aufgebaut, um solche Enteignungen massenweise durchzuführen. Durch Verletzungen der Grundrechte.
Was bedeutet Sachwalterschaft: Alle Konten, alle Gelder und alles Vermögen werden vom Sachwalter übernommen. Der Sachwalter und seine Mitarbeiter betreten Wohnung und Büro des Betroffenen. Der Sachwalter führt Räumungen durch.
„Wohnung großteils leergeräumt bzw. komplett verwüstet, nur noch ein Wert von 300 Euro laut Sachverständigengutachten. Wertvolle Bilder, Teppiche, antike Möbel, Geschirr, Porzellanfiguren, grosse Kristalluster, Tisch- und Stehlampen, Schmuck, über 200 alte Bücher verschwunden. Wertpapiere und Konten geplündert“, berichtet Marion N., die in Wien von einem der berüchtigsten Sachwalter der Stadt angegriffen wurde.
Schon eine kurze Recherche über diesen Sachwalter führt jedenfalls zur Erkenntnis: Er würde, selbst bei Bedarf, keinesfalls als „Treuhänder“ beauftragt, da seine Methoden bereits dokumentiert sind. Er hält auch Regeln des „ordentlichen Kaufmanns“ und der Gewerbeordnung erkennbar nicht ein. Dennoch wird er weiterhin von Bezirksrichtern als Sachwalter bestellt.
Samstag, 10. Oktober 2020
Erwachsenenschutz Linksammlung
Entmündigung: Neuer Anlauf für 101 Jahre alte Probleme
https://orf.at/v2/stories/2376332/2376313/
Neuer Anlauf für 101 Jahre alte Probleme
Viel hat sich an den Zielsetzungen in den letzten 101 Jahren nicht geändert: Auch damals wurde am neuen Gesetz schon gelobt, dass die gänzliche Entmündigung nicht mehr zwingend sei, sondern nunmehr auch „beschränkte Entmündigung“ möglich sei. Geradezu revolutionär für damalige Verhältnisse war, dass vormals „Irre“ nun etwa Ehen eingehen, Erbschaften hinterlassen und darüber hinaus die „Früchte ihres Fleißes“ ernten konnten.
„Kokainismus“ und andere Krankheiten
Ebenso bemerkenswert für damalige Verhältnisse war die Einsicht, dass Suchtkranke eben das sind: krank. Der Kommentar sprach von „einer eigenartigen Erscheinungsform der psychopathischen Minderwertigkeit“, den „sogenannten ‚Süchtigen‘, das sind eben jene Personen, welche mit irgend welchen Nervengiften gewohnheitsmäßigen Missbrauch treiben“. „Morphinismus und Kokainismus“ hätten „wohl irgend einen äußeren Anreiz zur Ursache“, so die damals bemerkenswert fortschrittliche Ansicht.
Nicht umsonst blieb die kaiserliche Entmündigungsordnung bis 1984 in Kraft - unterbrochen durch die Jahre 1938 bis 1945, als aus zu unterstützenden Menschen „Volksschädlinge“ oder anderes „unwertes Leben“ wurde. Dass die kaiserliche Entmündigungsordnung schließlich durch die weit differenziertere Sachwalterschaft ersetzt wurde, war eines der letzten großen Gesetzesprojekte von Reform-Justizminister Christian Broda (SPÖ).
Langsam, aber zumindest in die richtige Richtung
Die „Entmündigung“ 1916, die „Besachwalterung“ 1984 und nun der „Erwachsenenschutz“ wollten und wollen dasselbe: so wenig Einschränkung für Schutzbedürftige wie möglich und so viel Schutz wie nötig, sowohl für die Betroffenen als auch für deren Umgebung. Nicht umsonst werden seit Generationen erstsemestrige Jusstudenten mit der Frage gequält, wer eine kunstvolle Torte bezahlen muss, wenn der Konditor den Auftrag dafür von einem mittellosen Besachwalterten bekommen hat.
Bei aller Langsamkeit bewegt sich die österreichische Rechtslandschaft aber stetig in die richtige Richtung: 1984 erkannte man, dass Drogensüchtige, Alkoholkranke, aber etwa auch „Verschwender“ keine Fälle für Entmündigung, sondern für Behandlung sind. Schon davor war mit der Gründung des Vereins für Sachwalterschaft (heute: VertretungsNetz) ein entscheidender Schritt getan worden, um die nötige Balance bei der Einschränkung von Schutzbedürftigen zu ihrem eigenen Besten zu finden.
Wenn Abgeordnete über sich hinauswachsen
Damals wie heute war die Regelung ein Prüfstein für das soziale Gewissen der Gesellschaft. Angesichts des nun aufkeimenden Streits über die budgetäre Bedeckung des geplanten „Erwachsenenschutzrechts“ könnte man sich am Jahr 1916 orientieren: Damals war das Gesetz am Kippen, das Parlament besann sich aber seiner Rolle als Gesetzgeber und erließ eine Regelung, die weit über das Geplante hinausging - was schon damals zum Erstaunen führte, zu welch „hervorragendstem Anteil an Gesetzeswerken“ Abgeordnete bisweilen imstande seien.
https://www.digital.wienbibliothek.at/wk/periodical/pageview/570836
Lukas Zimmer, ORF.at
Links:
- „Fremden-Blatt“-Artikel (18. Juli 1916)
- VertretungsNetz
- Sachwalterschaft (help.gv.at)
- Sachwalterrecht (Justizministerium)
Publiziert am06.02.2017


