Dienstag, 8. Februar 2022

Psychose und Corona: Berichte Tragödien Todesfälle

Diagnose: Corona-positiv und Psychose: Ich erzähle immer wieder ganz gerne persönliche Geschichten- natürlich anonymisiert:

Ich habe einen langjährigen Bekannten, der seit seiner Jugend unter schweren Psychosen und einem religiösen Wahn leidet.
Zunächst wollte er sich nicht impfen lassen, weil er gehört und gelesen hat, dass die Impfung auf Basis von abgetriebenem Fötenmaterial produziert wurde bzw. Corona-Impfstoffe angeblich Zellen von abgetriebenem Menschenmaterial (Embryos, Föten) enthalten (was für einen gläubigen Katholiken früher übrigens ein Grund für die Ex-Kommunikation war).
Nun geht er gerne ins Gasthaus (er kann nicht kochen) und hat sich mehrmals impfen lassen, damit er wegen der 2-G-Regel auch überall rein kann und alles kaufen kann. Bis Februar 2020 hatte er eine bekannte Wiener Sachwalterin/ Gerichtliche Erwachsenenvertreterin, die sich um seine finanziellen Angelegenheiten kümmerte, einige Zeit war er obdachlos. Über Nebenwirkungen zwischen Psychopharmaka und Impfung wird nicht berichtet. Die Psychose ist derzeit durch ein Neuroleptikum im Griff.
Jetzt hat er eine Infektion erwischt und ist Corona-positiv mit mittelschwerem Verlauf. Um welche Variante es sich handelt, steht nicht im Testergebnis der Apotheke.
Ein Psychotiker alleine zu Hause, TROTZ Impfungen Erkrankung mit schweren Covid-Symptomen - manche sagen ja schon: wegen Impfung.
Ein Psychotiker alleine zu Hause - auch Geld kann er nicht weiter geben, weil er glaubt das Virus ist auf den Scheinen überall drauf. Eine Pizzeria liefert ihm auf Kredit Essen, Freunde bringen ihm was. Es darf aber nur vor die Wohnung gestellt werden.
Den Befund von der Apotheke mit dem positiven Test kann er nicht herunter laden am Smart Phone. Er hat kein Internet und lebt in einer kleinen Gemeindewohnung ganz alleine.
Kein Sozialarbeiter und kein Arzt wird seine Wohnung betreten. Den Politikern sind solche Menschen egal, ja vielleicht denkt man sich von Seiten der Politik, wenn diese Leute zu Hause verkommen, so sparen wir uns viel Geld (Erhöhte Familienbeihilfe, Pension, Pflegegeld etc...)
Derzeit hat er noch Freunde aus christlichen Gemeinschaften (wo er sich vermutlich angesteckt hat oder in der Pizzeria) die ihn nicht verhungern lassen.


Mordermittlungen gegen Polizisten, der psychisch kranke Frau erschoss

Neue Details zu tödlichem Polizeieinsatz vom Jänner in aktuellen Anfragebeantwortungen aus dem Justiz- und aus dem Innenministerium



https://www.falter.at/zeitung/20201216/die-wuerde-seiner-mutter/_2d7836bfc7

Die Würde seiner Mutter

Eine brennende Kerze, ein bedrohlicher Schrei: Deshalb landete Brigitta P. auf unbestimmte Zeit im Maßnahmenvollzug. Ihr Sohn berichtet, wieso eine kranke Pensionistin seit Monaten isoliert wird. Die Chronologie eines Justizversagens.

Als die psychisch schwer kranke Pensionistin Brigitta P. vor einem halben Jahr von der Streife "Vöcklabruck 2" verhaftet und auf die Psychiatrie des örtlichen Krankenhauses gebracht wurde, trug sie nur ihr Nachthemd am Körper.

Es musste offenbar schnell gehen. Ohne Gebiss, ohne Brille, ohne Schuhe und Kleider führte man sie ab. Sie hatte auf dem Balkon "Hilfe, holts die Feuerwehr, sonst brennt Papier!" in die Nacht gerufen. Ihr Sohn Thomas Wallerberger musste die Gegenstände, ohne die ein alter Mensch seiner Würde beraubt ist, der plötzlich und unerwartet inhaftierten Frau nachbringen.

Wallerberger ist Philosoph, ein belesener Wissenschaftler, vor zehn Jahren teilte er mit Sigrid Maurer den ÖH-Vorsitz. Er wählt seine Worte mit Bedacht. Was er über die Behandlung seiner 63 Jahre alten Mutter zu erzählen hat, verdient Öffentlichkeit. Es geht um einen viel zu selten ausgeleuchteten Winkel der Justiz, um den Maßnahmenvollzug, also die Behandlung gefährlicher "geistig abnormer Rechtsbrecher".



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Kommentar zu #Impfpflichtgesetz unter Berücksichtigung psychisch und geistig beeinträchtigter Personen

Kommentar zu #Impfpflichtgesetz (unter besonderer Berücksichtigung entmündigter, geistig und/oder psychisch beeinträchtigter Menschen, die die Tragweite der Notwendigkeit einer Impfpflicht aus epidemiologischer Sicht nicht erfassen können)

Wie erwartet ist im am 20.1.2022 im Nationalrat beschlossenen Gesetz zur flächendeckenden Impfpflicht nicht ausführlich auf
- entmündigte Menschen
- drogensüchtige Personen, die z.B. auf Heroinentzug sind
- psychisch kranke Menschen, die aufgrund ihrer Psychiatrie-Zwangsbehandlungen panische Angst, oft Todesangst vor Spritzen haben
- Personen, "Pfleglinge" in Pflegeheimen, Behindertenheime
- Psychisch kranke geistig abnorme RechtsbrecherInnen im Maßnahmenvollzug
- geistig behinderte Personen aufgrund eines Impfschadens in der Kindheit
- obdachlose Personen
- asylsuchende Personen
- Personen ohne Staatsbürgerschaft , die in Notunterkünften gemeldet sind

Auch wenn das Gesetz erst am 3. Februar im Bundesrat bestätigt werden muss, ist es doch ab 1. Februar 2022 (also nächste Woche) gültig (rückwirkend auch was die Strafen betrifft)


Ich bekomme immer wieder Anrufe/ Anfragen von Impfkritischen Menschen, die fragen, wie nun das Verfahren abläuft und wie sie reagieren sollen, wenn z.B. die Polizei bei einer Verkehrskontrolle feststellt, dass sie ungeimpft sind.

Strafverfahren
§ 8. (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann am Impfstichtag und in weiterer Folge in Abständen
von je drei Monaten gegenüber den nach dem Abgleich gemäß § 5 Abs. 3 verbliebenen Personen ohne
weiteres Verfahren durch Strafverfügung eine Geldstrafe bis zu 600 Euro festsetzen (vereinfachtes
Verfahren). Auf das Verfahren sind die §§ 48 und 49 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG), BGBl. I
Nr. 52/1991, anzuwenden. Eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet auch im Falle
der Uneinbringlichkeit nicht statt.
(2) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann durch Verordnung einheitliche
Strafhöhen festlegen und jene Personengruppen bezeichnen, hinsichtlich derer im vereinfachten
Verfahren eine geringere als die in Abs. 1 genannte Strafhöhe festzusetzen ist.

Zunächst möchte ich jedoch auf die große Gruppe der entmündigten Personen (Gerichtliche Erwachsenenvertretung, früher Sachwalterschaft) und das Verwaltungsstrafverfahren eingehen:
Eine unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehende Person hat kein Recht und oft auch durch die geistige/psychische Behinderung nicht die Möglichkeit ein Verwaltungsstrafverfahren zu führen, das heißt sich selbst bei Gericht zu vertreten.
Sämtliche Strafbescheide der Bezirksverwaltungsbehörde erhalten die Gerichtlichen ErwachsenenvertreterInnen. Dies sind in den meisten Fällen der mehr als 100.000 entmündigten Personen in Österreich Rechtsanwaltskanzleien, die bis zu 1000 Pflegschafts-Verfahren zu verwalten haben.
Ein geistig/psychisch behinderter Mensch ist natürlich nicht in der Lage, die Tragweite einer Impfverweigerung für die eigene Gesundheit bzw. die Gesundheit der Mitmenschen intellektuell zu erfassen.
Es besteht nun die Gefahr, dass die Sachwalterkanzleien die Verfahren führen, bzw. wenn der Kurand/ die Kurandin sich dem Impftermin verweigert, die Impfpflichtige entmündigte Person zwangsweise durch Beugestrafe bei der Impfstation vorführen zu lassen?
Wenn dies nicht der Fall ist, hat der Gerichtliche Erwachsenenvertreter jederzeit die Möglichkeit auf das Vermögen, das Konto der entmündigten Person Zugriff zu erhalten bzw. ihren Aufenthalt zu eruieren (Obdachlose)
Die Strafe von 3.600 Euro wird also vom Konto abgezogen, sodass dem Mündel vermutlich fast nichts mehr zum Leben bleibt.
Über die Praxis der Durchführung der zwangsweisen Impfung muss noch ausführlich berichtet werden, wenn das Gesetz am 1. Februar in Kraft tritt bzw. die Kontrollen ab März.
Eine zwangsweise Durchführung durch Polizei bzw. Militärgewalt an behinderten Personen, entmündigten Personen, in Haft befindlichen geistig abnormen RechtsbrecherInnen, an Personen, die in geschlossenen psychiatrischen Anstalten aufhältig sind, scheint derzeit ausgeschlossen.
Jedoch besteht die Gefahr, dass man die geistig behinderte Person (den Pflegling) zuerst mit Neuroleptika und Schlafmittel ruhig stellt und sie dann mit dem Covid-Impfstoff impft, falls die Person Angst vor Spritzen hat.
Heroinsüchtige, die auf Entzug sind und die durch die Impfpflicht einen Rückfall erleiden könnten, müssen noch extra behandelt werden.
Das Gesundheitsministerium verfügt offenbar über keine Experten für diese Personengruppen, was ja schon lange bekannt ist.


Ordentliches Verwaltungsstrafverfahren

Anders als bei OrganstrafverfügungenAnonymverfügungen und Strafverfügungen wird im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und der Beschuldigten/dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben, sich zu rechtfertigen.

Die Beschuldigte/der Beschuldigte hat in jeder Lage des Verfahrens das Recht mit einer Verteidigerin/einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen, sie/ihn zu bevollmächtigen und sich ohne Überwachung mit ihr/ihm zu besprechen.

Die Verwaltungsstrafbehörde (das ist in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landespolizeidirektion) kann die Beschuldigte/den Beschuldigten zur Vernehmung laden oder auffordern, nach ihrer/seiner Wahl entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Vernehmung zu erscheinen oder sich bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich zu rechtfertigen. Die Beschuldigte/der Beschuldigte hat die Möglichkeit, die zur Verteidigung dienlichen Beweismittel vorzulegen (z.B. Zeuginnen/Zeugen zu benennen).

Wenn die Beschuldigte/der Beschuldigte der Ladung ungerechtfertigt keine Folge leistet, kann das Verfahren ohne ihre/seine Anhörung durchgeführt werden.

Bei einer festgenommenen Beschuldigten/einem festgenommenen Beschuldigten –  sofern sie/er eine Verteidigerin/einen Verteidiger bezogen hat – wird die Vernehmung grundsätzlich bis zu deren/dessen Eintreffen aufgeschoben.

Die #Verwaltungsstrafbehörde (das ist in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde/ #Bezirkshauptmannschaft oder die Landespolizeidirektion) kann die Beschuldigte/den Beschuldigten zur Vernehmung laden oder auffordern, nach ihrer/seiner Wahl entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Vernehmung zu erscheinen oder sich bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich zu rechtfertigen. Die Beschuldigte/der Beschuldigte hat die Möglichkeit, die zur Verteidigung dienlichen Beweismittel vorzulegen (z.B. Zeuginnen/Zeugen zu benennen).
Wenn die Beschuldigte/der Beschuldigte der Ladung ungerechtfertigt keine Folge leistet, kann das Verfahren ohne ihre/seine Anhörung durchgeführt werden.

Strafbestimmungen

§ 7. (1) Wer nach dem Abgleich gemäß § 5 Abs. 3 am Impfstichtag und in weiterer Folge in
Abständen von je drei Monaten der Verpflichtung, sich einer
1. Erstimpfung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 oder Abs. 6 Z 1,
2. Zweitimpfung oder weiteren Impfung gemäß § 4 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 oder Abs. 6 Z 2,
3. Drittimpfung oder weiteren Impfung gemäß § 4 Abs. 1 Z 3, Abs. 2 oder Abs. 3 oder
4. auf der Grundlage des § 4 Abs. 7 verordneten weiteren Impfung.

zu unterziehen, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis
zu 3 600 Euro zu bestrafen. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten
des Beschuldigten sind bei der Bemessung der Geldstrafe zu berücksichtigen. Eine Umwandlung der
Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet auch im Falle der Uneinbringlichkeit nicht statt.
(2) Der Nachweis der Erfüllung der Impfpflicht oder des Vorliegens eines Ausnahmegrundes können
durch eine Eintragung im zentralen Impfregister (§ 24c GTelG 2012, § 3 Abs. 3, 4 und 6) erbracht
werden. Die Erfüllung der Impfpflicht kann ferner durch Vorlage des Impfpasses oder einer ärztlichen
Bestätigung über die erfolgte Impfung nachgewiesen werden.
(3) Bezirksverwaltungsbehörden haben in ihrer Rolle als Öffentlicher Gesundheitsdienst schriftlich
dokumentierte Schutzimpfungen gegen COVID-19 im zentralen Impfregister (§ 24c GTelG 2012) auf
Antrag der betroffenen Person nachzutragen, sofern
1. die betroffene Person in Österreich einen Wohnsitz hat (§ 1),
2. die Schutzimpfung gegen COVID-19 nicht in Österreich verabreicht wurde und
3. es der betroffenen Person nicht zumutbar ist, die Schutzimpfung gegen COVID-19 gemäß § 24c
Abs. 4 GTelG 2012 im zentralen Impfregister nachtragen zu lassen.
Für den Fall, dass es der betroffenen Person nicht möglich ist, die schriftlich dokumentierte
Schutzimpfung gegen COVID-19 gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde nachzuweisen, haben die
Österreichischen Vertretungsbehörden den entsprechenden Nachweis an die Bezirksverwaltungsbehörden
zu übermitteln. Wird der Bezirksverwaltungsbehörde ein solcher Nachweis von einer Österreichischen
Vertretungsbehörde übermittelt, ist der betroffenen Person eine Nachtragung gemäß § 24c Abs. 4
GTelG 2012 jedenfalls nicht zumutbar.
(4) Das Verfahren ist einzustellen, wenn der Impfpflicht nachweislich nachgekommen wird.
(5) Wer als Vertragsarzt oder Vertrags-Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin, für ein internistisches
Sonderfach, für Psychiatrie, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Gynäkologie oder für Kinder- und
Jugendheilkunde, eine ärztliche Bestätigung über das Vorliegen eines Ausnahmegrundes gemäß § 3
Abs. 1 Z 1 und 2 ausstellt, die nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, begeht eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis 3 600 Euro zu bestrafen.

Des Weiteren besteht die Gefahr eines Exekutions- und Enteignungsverfahrens hinter dem Rücken der entmündigten Person und ihrer Angehörigen rund um dieses Verwaltungsstrafverfahren.





Samstag, 8. Januar 2022

Die automatisierte Entmündigung im #Bundesrechenzentrum Wien: Fallbeispiel Zwangsimpfungen für Impfverweigerer als Gefährder

 


Die automatisierte Entmündigung im Bundesrechenzentrum und das Impfpflichtgesetz  

Die automatisierte  Entmündigung im Wiener Bundesrechenzentrum ist ganz einfach. 

In den letzten Jahrzehnten gab es einige Pilotprojekte in Österreich, die die  Stasi-Methoden der Entmündigung mit den modernen Technologien stark  optimierten. 

Die Republik Österreich eignet sich sehr gut für Pilotprojekte weltweit,  weil sie klein ist, gut organisiert, überschaubar und alle Daten im Wiener Bundesrechenzentrum zusammenfallen: 

Österreichs Bezirksgerichte, wo Entmündigungen früher durch Verhandlungen stattgefunden haben, haben ihre Daten, Gerichtsdokumente, psychiatrische Gutachten etc.  im VJ-Register im BRZ gespeichert. Somit kann ein Richter online alle Impfverweigerer durch Standard-Gutachten per automatisiertem Beschluss entmündigen, das heißt aller Bürgerrechte berauben, einen Massensachwalter einsetzen. Dieser Sachwalter, meist ein Rechtsanwalt mit tausenden "KurandInnen" schickt dann seine "SozialarbeiterInnen" MitarbeiterInnen und Impfausrüstung in die Wohnungen, Häuser der Impfverweigerer und somit wird - vermutlich unter Polizeischutz - die  Zwangsimpfung stattfinden. 

Psychiatrische Gutachten sind standardisiert, es gibt Textschablonen für solche "Entmündigungsgutachten", wo man nur mehr Name, Geburtsdatum und Adresse einsetzen muss. 

Grundbuch: Hier kann man die entmündigten BürgerInnen auch gleich enteignen, fall sie Immobilien besitzen. Die Exekution, Delogierung erfolgt ebenfalls über automatisiertem Beschluss im jeweiligen Online-Bezirksgericht.  

Elga: alle ungeimpften Personen können per automatisiertem Beschluss (Bezirksgerichte durch Intranet) im Elga-System (das auch im Bundesrechenzentrum und Parallelrechenzentrum geführt wird)


Die Delogierten #ImpfverweigererInnen, die nun all ihres Hab und Gutes beraubt sind und sich vielleicht mit Waffen gegen die Zwangsimpfung wehren, kann man z.B. in aufgelassene Kasernen zwangsdeportieren, wo  man sie  mit Neuroleptika (sie sind ja schwer psychisch krank) ruhig stellt und dann im bewusstlosen Zustand impft. 

So versteht man auch, warum nicht ein Arzt im neuen Gecko-Team federführend ist, sondern ein hoher Offizier wie Herr Rudolf #Striedinger, der sogar einmal Chef des Abwehramtes (Geheimdienst sic!!!) war. 

Mit der neuen Verordnung betreff Maskenpflicht im Freien hat man gleich  mehrere Fliegen auf einen Schlag. 
Anmerkung: der studierte Mediziner und Gesundheitsminister Mückstein liest alles von einem Zettel herunter.  Er beherrscht die freie  Rede nicht, was sehr auffällig ist und darauf hinweist, dass er eine Agenda durchziehen muss. Es handelt sich hier nicht um seine eigenen Ideen. Das ist offensichtlich.  

Heute gibt es in Wien und Bregenz Großdemonstrationen von ImpfverweigererInnen, Corona-MaßnahmenverweigererInnen, welche sehr oft ohne Maske auftreten. 
So kann man gleich alle Daten der MaskenverweigererInnen festhalten und diese en masse entmündigen. 

Die Beugehaft/Beugestrafe, die früher  oft angewendet wurde, wenn zu entmündigende Menschen die Gerichtstermine verweigerten, ist in dieser Form nicht anwendbar. 
Warum: Die österreichischen Gefängnisse sind voll  mit StraftäterInnen aller Art, besonders ausländischen StraftäterInnen. 

Österreich ist wie gesagt sehr gut organisiert und ein Rechenzentrum, wo alle Daten zusammengeführt sind (Stammdaten, Bewegungsdaten, Gerichtsdaten, Gesundheitsdaten, Budgetdaten, Steuerdaten, Finanzamtsdaten, Arbeitslosenzahlen, Arbeitsmarktdaten, individuelle Daten von Arbeitslosen, UnternehmerInnen im Firmenbuch etc  etc....) gibt es selten auf  der Welt.  
Deutschland ist hier weniger geeignet, weil ja  noch immer die  Daten von BRD und DDR nicht überschaubar sind und einheitlich von einem zentralen Ort verwaltet werden können. 
Deutschland hat mehr als  das Zehnfache an EinwohnerInnen im Vergleich zu Österreich. 

Auch die Schweiz (obwohl klein) ist von ihrer Verwaltungsstruktur nicht geeignet, solche Experimente als weltweite Pilotprojekte durchzuführen. 
So ist z.B. die  Finanz oder auch die Gerichtsbarkeit in der Schweiz nicht Bundessache. Jeder Bürger hat Rechte in seinem eigenen Kanton, bzw. sogar im Ort in dem er wohnt.  
Daher funktioniert auch eine Entmündigung von DoppelstaatsbürgerInnen Schweiz/ Österreich nicht. 

Die ehemaligen Ostblockstaaten haben viele Daten vernichtet. So  findet man z.B. in Rumänien kaum ältere zusammengeführte Daten. 

Exkurs: Aufbewahrung von Gesundheitsdaten Österreich 

Auch die Pflicht, Gesundheitsdaten 30 Jahre aufzubewahren, dürfte betreff Österreich einzigartig sein. 
So kann man nämlich vom Bezirksgericht aus Gesundheitsdaten anfordern (wenn man nicht online via Intranet einen Zugang von der Justiz zu den Krankenhäusern hat) und Personen Jahre  rückwirkend am Bezirksgericht automatisiert entmündigen. 
Dies dürfte auch eine Österreichische "Spezialität" sein: Die Zusammenführung von Justiz- und Gesundheitssystem, wenngleich das schon ein bisschen an Dr. Mengele und die  NS-Zeit erinnert. 

Man  hat ja zum Beispiel den Personen, die in der Gaskammer umgekommen sind, auch gesagt: Sie bekommen jetzt eine "Dusche", die ihrer Gesundheit gut tut. 

Exkurs: Die Österreichische Lösung: 

Maßnahmenvollzug  als  weitere Möglichkeit für die Isolation und Internierung von Impf- und Maßnahmenverweigerern 
Da viele der Demonstranten ja "amtsbekannt" sind, arbeitslos, StaatsverweigerInnen, 
MindestsicherungsbezieherInnen, BezieherInnen einer Invaliditäts/ Berufsunfähigkeits- und/oder Mindestpension sind, vielleicht auch schon rechtskräftig verurteilt sind oder auch Krankenhausaufenthalte wegen psychischer Erkrankungen hinter sich haben und alles sozusagen im Brz registriert ist (wo vermutlich  auch Dossiers an die Polizei weitergegeben werden, die ja vielleicht auch via Intranet und EKIS online-Zugang hat) 
kann man (um die Gruppen zu zerschlagen) die  AnführerInnen im Maßnahmenvollzug internieren, ihnen zwecks automatisiertem Online-BG-Beschluss die Obsorge für ihre Kinder entziehen  etc. 
Motto: Eliminiere die Führer, die FeldherrInnen und zerschlage so die Truppe. 
Bei manchen genügt auch eine kurzzeitige Internierung in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie, falls die  Plätze im  Maßnahmenvollzug voll sind. 
Das ist eben die österr. Lösung. 





Die ELGA GmbH wurde 2009 als Nachfolgeorganisation der ARGE ELGA gegründet.

Zu den Kernaufgaben der ELGA GmbH gehören die Weiterentwicklung der IT-Architektur der elektronischen Gesundheitsakte, die Weiterentwicklung von eingesetzten Standards inklusive der internationalen Abstimmung, die übergreifende Programmsteuerung über alle dafür notwendigen Projekte, das Management und die Durchführung erforderlicher Integrationstests, die Öffentlichkeitsarbeit, die übergreifende Koordination des Betriebs sowie die Weiterentwicklung und Kontrolle der Informationssicherheit in ELGA. Ende Zitat 

Brz wiki: 

Das BRZ verfügt über eines der größten Rechenzentren des Landes, stellt Infrastruktur an über 1.200 Betriebsstandorten zur Verfügung und betreut mehr als 30.000 IT-Arbeitsplätze. Kernmarkt des BRZ sind die Bundesministerien, das Bundeskanzleramt, oberste Organe, Universitäten und ausgegliederte Organisationen. Als Full-Service-Provider bietet das BRZ IT-Lösungen vom Produktmanagement über die Entwicklung und Implementierung von Individual- und Standardsoftware bis hin zum sicheren Betrieb.

Zu den bekanntesten der über 400 E-Government-Anwendungen zählen FinanzOnline, E-Finanz, Haushaltsverrechnung und Personalmanagement des Bundes, e-Zoll, Unternehmensserviceportal (usp.gv.at), Firmen- und Grundbuch, Elektronisches Mahnverfahren, ELAK (Elektronischer Akt im Bund), HELP.gv.at, data.gv.at, ÖH-Wahlen (E-Voting 2009, Wahladministrationssystem 2015, 2017, 2019, Wahlkartenantrag), Biometrischer Pass, Gesundheitsportal, portal.at und ELGA (Elektronische Gesundheitsakte), Amtssignaturservice, elektronische Zustellung.


https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Impfpflicht_in_%C3%96sterreich


Argumente von Befürwortern der Impfpflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ungeimpfte würden überproportional Intensivstationen und Spitäler belasten und damit anderen die ärztliche Behandlung vorenthalten.
  • Geimpfte seien weniger stark und weniger lang ansteckend.
  • Die Impfung sei keine Privatsache, da die Freiheit dort endet, wo man andere in Gefahr bringt. Der Staat müsse die Gesundheit der Allgemeinheit schützen. Dafür dürfe man Grundrechte einschränken.
  • Vom Europäischen Gerichtshof gab es bereits Urteile, die gut begründete Impfpflichten zuließen.
  • Ungeimpfte seien überproportional für Lockdowns und somit für wirtschaftliche Schäden verantwortlich.
  • Für die Überlastung der Behörden durch die infolge von Einsprüchen erhöhte Menge an Rechtsverfahren würden sich wahrscheinlich gesetzliche Lösungen finden.
  • Corona-Tests allein würden nicht gegen Infektion oder Krankheit schützen.
  • Geimpfte würden zum Schutz derer beitragen, die sich wegen Vorerkrankungen nicht impfen lassen können. Auch deshalb müsse man Jugendliche und Kinder impfen.
  • Mit einem größeren Anteil an Ungeimpften in der Bevölkerung seien neue Mutationen des Virus wahrscheinlicher.
  • Eine Impfpflicht gab es in Österreich schon 1948 gegen Pocken.

Argumente von Gegnern der Impfpflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Regelmäßige Corona-Tests seien für die Pandemiebekämpfung äquivalent zur Impfung, da von negativ Getesteten keine Gefahr ausgehe. Ein getesteter Ungeimpfter sei weniger gefährlich als ein potentiell infizierter, ungetesteter Geimpfter.
  • Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit würde verletzt werden (Art. 3 der europäischen Grundrechte).
  • Österreich sei "auf dem Weg in die Diktatur."
  • Geimpfte seien auch nicht vollständig gegen das Virus geschützt und können auch andere infizieren (Impfdurchbrüche).
  • Die Impfpflicht müsse eine "Ultima Ratio" Maßnahme sein, das gelindeste Mittel. Es gäbe derzeit gelindere Mittel, wie ein ausführlicheres Testsystem, Kontaktreduktionen und Abstandhalten.
  • Die Impfung bringe keine sterile Immunität.
  • Die Impfpflicht sei kaum umsetzbar. Impfgegner würden weiterhin versuchen sich der Impfung zu entziehen, Rechtsverfahren einleiten und damit durch die Menge an Verfahren Behörden überlasten. Manche würden die Geldstrafen zahlen oder auch Ausnahmen ausnutzen. Wenn Hunderttausende die Geldstrafe nicht zahlen würden, könne man für so viele keine Ersatzfreiheitsstrafen verhängen.
  • Es gäbe ein Recht auf Krankheit, wonach Menschen nicht für ihre eigene Gesundheit zu einer Behandlung gezwungen werden dürfen.
  • Man habe "keine Daten zu möglichen Langzeit-Nebenwirkungen der Impfung."
  • Eine Impfpflicht würde noch mehr Widerstand auslösen. Man halte zögernde Personen endgültig von der Impfung ab
















 





Dienstag, 28. Dezember 2021

Stellungnahme Initiative Sachwalterschaftsmissbrauch zu COVID-19-Impfpflichtgesetz

Mag.a Rosemarie Hoedl 

c/o  Initiative Sachwalterschaftsmissbrauch  (Entmündigungsmissbrauch durch die  Justiz) 

1230 WIEN

initiativesachwalterschaftsmissbrauch@gmail.com 

Wien, 28. Dezember 2021 

An den 

Nationalrat der Republik Österreich 

Bürgerstellungnahmen 

Dr.-Karl-Renner-Ring 3

1017 Wien

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Stellungnahme zum 

Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-

Impfpflichtgesetz - COVID-19-IG) 

2173/A 1 von 19

vom 16.12.2021 (XXVII. GP)


Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat, 

wir möchten in dieser Stellungnahme auf einige Bevölkerungsgruppen hinweisen, die offenbar nicht in diesem Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden, weder aus medizinischer noch aus juristischer Sicht. 

Zudem ist es höchst bedenklich und aus unserer Sicht verfassungswidrig, wenn man die gesamte  österreichische Bevölkerung im Rahmen eines Bundesgesetzes bei sonstiger Strafe dazu verpflichtet, sich einer bestimmten medizinischen Behandlung zu unterziehen. 

Beachten Sie dazu, dass auch die medizinische Wissenschaft, die Virologie, Epidemiologie ständig im Fluss und in Entwicklung sind und es bereits auch Medikamente gegen Covid-19 (schwere  Verläufe) gibt.  

https://orf.at/stories/3237123/

Stellungnahmen zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzesentwurfes: 

§ 1 Impfpflicht und Entscheidungsfähigkeit 

Impfpflicht für entmündigte Personen, die unter Gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen 

In diesem Zusammenhang möchten wir auf tausende entmündigte Menschen in Österreich  aufmerksam machen.  Wer entscheidet hier über welche medizinische Behandlung? Bezirksgericht per Beschluss, gerichtliche(r) ErwachsenenvertreterIn, gerichtlich beeidete psychiatrische GutachterInnen? 

Soll die Impfpflicht mit Polizeigewalt bei psychisch Kranken, Drogensüchtigen, Obdachlosen durchgesetzt werden? 

Exkurs: Beachten Sie dazu das Urteil des Grazer Landesverwaltungsgerichts betreff zwangsweise Durchsetzung eines Tests einer Patientin in der geschlossenen Abteilung der Universitätsklinik für Psychiatrie in Graz (Steiermark) 

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6076921/Landesverwaltungsgericht_ZwangsCoronatest-in-Graz-war-laut-Gericht

Beachten Sie bitte auch die  #Nadelphobien, Angst vor der #Todesspritze von Psychose-PatientInnen, ehemals Drogensüchtigen, die auf Heroinentzug sind und viele weitere Gruppen und PatientInnen, für deren Behandlung und Wohl das Gesundheitsministerium/ Sozialministerium eigentlich zuständig wäre.

Einige könnten aus purer Angst vor der (vermeintlichen) Todesspritze aus Einrichtungen fliehen und unversorgt auf der Flucht zu Tode kommen. 

Begriffsbestimmungen

§ 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind :

1. Wohnsitz: aufrechter Wohnsitz gemäß§ 1 Abs. 6 MeldeG.

2. Schutzimpfung gegen COVTD-19: eine aus mehreren 1 mpfungen bestehende 1 mpfserie mit einem

anerkannten Impfstoff oder einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVTD-1 9.

Ausnahmen

§ 3. ( 1) Die Impfpflicht gemäß § 1 Abs. 1 und 2 besteht nicht für:

1. Schwangere,

2. Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, sofern (KEINE GENAUE DEFINITION) 

dieser Gefahr auch nicht durch die Wahl des Impfstoffs durch den lmpfpflichtigen begegnet

werden kann, und

3. Personen, die eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, für die Dauer von

180 Tagen ab dem Tag der Probenahme.

(2) Die Ausnahme von der Impfpflicht gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach Wegfall des Ausnahmegrundes. Erlangt eine Person gemäß § 1 Abs. 2 die erforderliche Entscheidungsfähigkeit,

gilt die Impfpflicht mit dem Ablauf des Folgemonats.

(3) Die Ausnahmegründe des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie das Fehlen der erforderlichen

Entscheidungsfähigkeit gemäß § 173 Abs. 1 ABGB sind durch eine ärztliche Bestätigung eines

Vertragsarztes oder einer Vertrags-Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin, für ein internistisches Sonderfach, für Psychiatrie (gerichtlich beeidet?) für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Gynäkologie oder für Kinder- und Jugendheilkunde oder eine amtsärztliche Bestätigung nachzuweisen . Diese Vertragsärzte und VertragsGruppenpraxen haben folgende Angaben über Bestätigungen im zentralen Impfregister (§ 24c des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 [GTelG 2012], BGB!. I Nr. 111/2012) unter Einhaltung der Vorgaben

des § 24d Abs. 1 GTelG 2012 zu speichern:

1. Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Geschlecht und das bereichsspezifische

Personenkennzeichen Gesundheit der betroffenen Person);

2. Angaben zum speichernden Vertragsarzt oder zur speichernden Vertrags-Gruppenpraxis

(Bezeichnung, Berufssitz, Rolle, Datum der Speicherung);

3. das Vorliegen eines Ausnahmegrundes gegen eine COVTD-19-Tmpfung gemäß Abs. 1 oder das

fehlen der erforderlichen Entscheidungsfähigkeit gemäß § 173 Abs. 1 ABGB, ausschließlich

lautend auf „Ausnahme COVID-19-lmpfung";

4. Datum des Wegfalls des Ausnahmegrundes, das gemäß Abs. 2 festzulegen ist

https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/173

Einwilligungen in medizinische Behandlungen kann das entscheidungsfähige Kind nur selbst erteilen; im Zweifel wird das Vorliegen dieser Entscheidungsfähigkeit bei mündigen Minderjährigen vermutet. Mangelt es an der notwendigen Entscheidungsfähigkeit, so ist die Zustimmung der Person erforderlich, die mit der gesetzlichen Vertretung bei Pflege und Erziehung betraut ist.

Anmerkung: Hier wird nur auf Kinder und Jugendliche eingegangen, nicht aber auf erwachsene Unmündige Menschen § 272 ff ABGB: 

Stellungnahme: Für  tausende Menschen in Österreich, behinderte psychisch kranke Menschen, Menschen, die unter voller gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen, bedarf es einer genauen juristischen Regelung, wenn sie sich z.B. aus Todesangst vor einer Spritze nicht impfen lassen wollen: Es benötigt hier eine Stellungnahme eines gerichtlich beeideten psychiatrischen Gutachters und eines Beschlusses beim Bezirksgericht. 

Ebenso bedarf es tausender psychiatrischer Gutachten für Sektenleute, Menschen, die  die Psychiatrie aus ideologischen Gründen ablehnen (wie z.B. ScientologInnen), Personen, die eine Waldorfschule besucht haben oder besuchen, Anthroposophen und Anhänger der Montessori-Pädagogik, die Impfungen grundsätzlich ablehnen (Eltern  und Kinder) 

Zudem muss das Gesetz genaue Regelungen finden für Zeugen Jehovas, Angehörige der Scientology-Sekte, die gewisse medizinische Behandlungen grundsätzlich ablehnen und daraufhin über Jahre in der Sekte programmiert wurden (Vernichtung der Psychiatrischen Medizin). 

Wichtig ist aber, dass das Gesetz besonders bei psychisch Kranken, entmündigten Personen,  Sektenangehörigen nicht mit Polizeigewalt durchgesetzt wird. Dazu ist  die  Republik Österreich aufgrund der tausenden Tötungen und medizinischen Zwangsbehandlungen in der NS-Zeit auch historisch verpflichtet. 

Aktion T4 ist eine nach 1945 gebräuchlich gewordene Bezeichnung für die systematische Ermordung von mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Deutschland von 1940 bis 1941 unter Leitung der Zentraldienststelle T4. Diese Ermordungen waren Teil der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus, denen bis 1945 über 200.000 Menschen zum Opfer fielen.

http://arbeit.psychiatrische-landschaften.net/wp-content/uploads/2011/10/kepplinger_euthanasie-struktur.pdf

§ 4 Umfang der Impfpflicht 

Hier verweisen wir auf die ständige Entwicklung des Virus (von der alpha bis zur omega-Variante), mit immer neuen gefährlicheren Varianten, wogegen die  jetzigen Impfungen nicht mehr wirken. Wer bezahlt die Forschung, wenn die Wirtschaft darnieder liegt und keine Steuern mehr bezahlt werden können  - wer entscheidet, zu wie vielen Impfungen pro Jahr PER GESETZ der österreichische Staatsbürger, die österreichische Staatsbürgerin verpflichtet werden soll? 

Siehe dazu auch die Lieferungen der abgelaufenen Impfstoffe an Bosnien und Entwicklungsländer, was ethisch höchst bedenklich ist: Fälschungen (Salzlösungen, Placebo-Stoffe statt Impfstoff) wie bei den Masken sind hier Tür und Tor  geöffnet, zudem wird auf die teure Lagerung der Impfstoffe in den Kühlaggregaten mit keinem Wort eingegangen. Wer bezahlt  das alles? Wer bestraft jene, die Menschen geimpft haben, die eigentlich nicht geimpft hätten werden dürfen und aufgrund eines Impfschadens gestorben sind? Wer haftet: Siehe dazu die tausenden Amtshaftungsklagen, die die Republik Österreich finanziell schwer belasten werden. 

Zudem ist es aus unserer Sicht äußerst bedenklich - auch aus hygienischen Gründen - wenn an öffentlichen und sakralen Orten wie Stephansdom, Impfboote etc. massenhaft geimpft wird und touristische Örtlichkeiten zweckentfremdet werden. Dies muss auch noch aus kirchenrechtlicher Sicht geahndet werden, Verfahren sind bereits im Laufen. 

Exkurs: Bedenkliche Änderungen in Arzneimittel- und Gentechnikgesetz:

https://tkp.at/2021/12/28/bedenkliche-aenderungen-in-arzneimittel-und-gentechnikgesetz-liberalisierung-von-gentherapien-und-privatisierung-der-kontrolle-klinischer-pruefungen/

Das Virus verändert sich ständig (von alpha bis omega) und eine Impfpflicht ist hier auch aus medizinischer Sicht sinnlos, weil die alten Impfungen gegen die neuen Varianten nicht  mehr wirken. 

Zudem ist die Lagerung teuer und die alten Impfstoffe müssen fachgerecht entsorgt werden, was enorme Kosten verursacht und auch aus Umweltsicht Probleme verursacht. Dies wäre eigentlich ein Thema für die Grünen (siehe auch Maskenverschwendung und Entsorgung in Gewässern). 

Zu § 5 und § 6 siehe oben 

§ 7 Strafbestimmungen 

§ 7. (1) Wer nach dem Abgleich gemäß § 5 Abs. 3 am Impfstichtag und 111 weiterer Folge 111

Abständen von je drei Monaten der Verpflichtung, sich einer

1. Erstimpfung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 oder Abs. 6 Z 1,

2. Zweitimpfung oder weiteren Impfung gemäß § 4 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 oder Abs. 6 Z 2,

3. Drittimpfung oder weiteren Impfung gemäß§ 4 Abs. 1 Z 3, Abs. 2 oder Abs. 3 oder

4. auf der Grundlage des § 4 Abs. 7 verordneten weiteren Impfung

zu unterziehen, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis

zu 3 600 Euro zu bestrafen. Die Einkommens- und Vernögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten

des Beschuldigten sind bei der Bemessung der Geldstrafe zu berücksichtigen. Eine Umwandlung der

Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet auch im Falle der Uneinbringlichkeit nicht statt.

Stellungnahme: 

Aus  medizinischer sowie aus juristischer Sicht ist es höchst bedenklich, Personen zu bestrafen, nur weil sie sich aus  verschiedenen Gründen nicht einer gewissen medizinischen Behandlung aussetzen. 

Eine Geldstrafe ist aus medizinischer Sicht deswegen auch sinnlos, weil Menschen, die wirklich daran glauben, dass es sich hier um eine staatlich organisierte Gentherapie (genetische Veränderungen) handelt, werden auch 100.000 Euro bezahlen, damit sie sich nicht impfen lassen müssen und aus ihrer Sicht ihre Gesundheit so bewahren können. 

Zudem sind solche Zwangsbehandlungen ein Rückschritt um mindestens 80 Jahre und erinnert an eine  dunkle Zeit in Österreich, wo besonders behinderte Menschen medizinischen Zwangsbehandlungen (oft mit  Todesfolge) und Versuchen durch die  Nationalsozialisten und ihre "Ärzte" ausgesetzt waren. 

Verwaltungsüberlastung/ verwaltungstechnische Probleme bei den Verfahren: 

Zudem  werden Verwaltungsgerichte, Bezirkshauptmannschaften,  Magistrate durch hunderttausende Berufungsbescheide vollkommen überlastet sein. 

Die Polizei sollte sich eigentlich um den Schutz der Bevölkerung bemühen, nun muss die  Polizei medizinische Sachverhalte kontrollieren: Dies ist auch Verfassungswidrig. 

Strafverfahren

§ 8. (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann am Impfstichtag und in weiterer Folge in Abständen

von je drei Monaten gegenüber den nach dem Abgleich gemäß § 5 Abs. 3 verbliebenen Personen ohne

weiteres Verfahren durch Strafverfügung eine Geldstrafe bis zu 600 Euro festsetzen (vereinfachtes

Verfahren). Auf das Verfahren sind die§§ 48 und 49 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG), BGBI. I Nr. 52/1991 , anzuwenden. Eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet auch im Falle

der Uneinbringlichkeit nicht statt.

Stellungnahme: Wer vertritt in diesem Strafverfahren entmündigte Personen, schwer kranke Personen (für die eine Impfung lebensgefährlich ist), drogensüchtige,  Obdachlose Randgruppen, Flüchtlinge, illegale Flüchtlinge und viele mehr? 

Die Bezirksgerichte/ Verwaltungsgerichte/ Bezirksbehörden, Magistrate der Statutarstädte werden überlastet sein, zudem werden tausende Menschen, die Todesangst vor einer Spritze haben (weil sie z.B. die Verschwörungsseiten lesen und glauben, dass die Impfung sie töten soll, weil sie dem Staat zu teuer kommen) untertauchen und illegal versuchen, irgendwo zu leben. 

Die Justiz und die "Exekutive" können nicht mehr  StraftäterInnen verfolgen, weil sie mit der Verfolgung und Bestrafung "Ungeimpfter" beschäftigt sind. 

Dies ist eindeutiger VERFASSUNGSBRUCH. Zudem werden Ungeimpfte stigmatisiert. Man erkennt sie daran, dass sie keine Geschäfte betreten dürfen, keiner Arbeit nachgehen dürfen, keinen Urlaub machen dürfen usw. 

Kostentragung und Durchführung der Impfungen

§ 10. (1) Der Landeshauptmann hat niederschwellige Impfangebote zur Verfügung zu stellen und

Vorkehrungen zu treffen, dass an näher bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten Impfungen durchgeführt werden. Die Kosten der Bereitstellung des Impfstoffs und der Durchführung der Impfungen, die Kosten für amtsärztliche Bestätigungen gemäß § 3 Abs. l Z 1 und 2 sowie die Kosten für die von den Krankenversicherungsträger nach Abs. 2 bezahlten Honorare sind vom Bund zu tragen .

Stellungnahme: 

Die regionale Wirtschaft, besonders die Klein- und Mittelunternehmer, ist zu einem großen Teil durch Maßnahmen, Lockdowns etc. ruiniert. Davon konnten wir uns bei einem Spaziergang durch die Seitengassen des ersten Bezirks von Wien vor der Christmette am 24.12.2021 überzeugen. Viele Lokale haben bereits dauerhaft geschlossen, weil das ewige Hin und Her und die Inkompetenz des Gesundheitsministers sie in den Ruin getrieben haben. 

Wie aber funktioniert ein Staat? Wenn die Unternehmen in Konkurs gehen, schließen und keine Steuern mehr zahlen, werden auch die Herrschaften von den Universitätskliniken, in den Privatspitälern (Ordensspitälern - vom Staat finanziert) nicht mehr bezahlt werden können, sowie das gesamte Pflegepersonal. Somit ist das gesamte Gesundheitssystem in Gefahr. 

Viele werden die  Strafe von 3.600  Euro nicht zahlen können und die Verwaltungs-Verfahren mit Hilfe von Sammelverfahren in die Länge ziehen, Reiche haben ohnehin schon Österreich verlassen. 

Die Kosten-Nutzenrechnung steht in keinem Verhältnis. 

Zudem ist die gesamte medizinische Wissenschaft in Gefahr und in Verruf. Das Vertrauen in die Ärzteschaft ist gebrochen, wenn man hört, dass DemonstrantInnen vor der Ärztekammer in Wien lauthals Ärzte und ÄrztInnen als MÖRDER beschimpfen. 

§ 12 Schlussbestimmungen. 

Dieses Bundesgesetz tritt mit 31.Jänner 2024 außer Kraft. Ende Zitat 

Diese Bestimmung ist an  Absurdität  nicht zu übertreffen. Weiß das Hohe Haus bereits jetzt, dass das Covid-Virus sich mit  all seinen Varianten  von alpha bis  omega bis 31.1.2024 von Österreich verabschiedet? 

Verfügt der österreichische Nationalrat über die prophetische seherische Gabe? 

Kommentar: Hier wird nicht berücksichtigt,  dass bis dahin auch medikamentöse Behandlungen und die Forschung weit fortgeschritten ist. 

Post-Skriptum: Bezirksverwaltungsbehörden bestrafen Menschen, weil sie sich nicht einer gewissen medizinischen Behandlung unterziehen wollen. 

Die GründerInnen der Republik Österreich, die Autoren unserer Verfassung (Kelsen und Co) - die KämpferInnen für Menschenrechte nicht nur in Österreich drehen sich im Grabe um, wie durch diesen Gesetzesentwurf alle Menschen- und Bürgerrechte ad absurdum geführt werden. 

Dieser Gesetzesentwurf zeugt von höchster Inkompetenz (von höchst ungebildeten Abgeordneten, die wahrscheinlich oft nicht einmal die Matura  haben geschweige denn ein Studium absolviert haben sowie der deutschen & juristischen Sprache offensichtlich im Detail nicht mächtig sind)  und ist auf europäischer Ebene sicher schon jetzt eine LACHNUMMER bzw. andererseits eine Tragödie  für wirklich kranke Menschen und PatientInnen ebenso für die bis dato weltberühmte Wiener medizinische Schule, die sich wohl damit auflöst- Schämen Sie sich und ändern Sie dieses Gesetz bzw. verschieben Sie es bis 2024, wenn dann die Epidemie laut astrologischen Aussagen von Gerda Rogers vorbei sein soll. Dies ist nur eine humoristische Komponente zum  Jahresabschluss. Viele ÖsterreicherInnen sind ja abergläubisch, glauben an Esoterik, Schamanen etc.....nicht nur die AnhängerInnen der Anthroposophie und AbsolventInnen der Waldorfschulen und Montessori-Kindergärten/ Schulen. 

Weiterführende links: 

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6076921/Landesverwaltungsgericht_ZwangsCoronatest-in-Graz-war-laut-Gericht

Landesverwaltungsgericht Graz:  Zwangs-Coronatest in Graz war laut Gericht nicht gerechtfertigt

https://tkp.at/2021/12/28/bedenkliche-aenderungen-in-arzneimittel-und-gentechnikgesetz-liberalisierung-von-gentherapien-und-privatisierung-der-kontrolle-klinischer-pruefungen/

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Gentechnik_Volksbegehren/

Gentechnikvolksbegehren 1997 

1.227.349 Unterschriften 

https://ooe.orf.at/stories/3131898/

Antikörper-Therapie gegen Covid-19

Die Wissenschaft arbeitet derzeit intensiv an Lösungen, um die Pandemie auch mit Medikamenten zu bekämpfen. Mittels Notfallzulassung der EMA werden auch schon in oberösterreichischen Spitälern Medikamente eingesetzt.

https://orf.at/stories/3237123/

Italien startet mit Kauf von Antikörper-Medikament

Antrag: 

Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat der Republik Österreich, s.g. Gesundheitsministerium, s.g.  Verfassungsministerium, 

auch  wenn Sie für die Zustimmung zu diesem Impfpflicht-Gesetz (vermutlich) von der Pharmaindustrie, den internationalen Pharmakonzernen, Großaktionären der Pharma-Industrie hohe Provisionen für sich und Ihre Familienangehörigen/ FreundInnen erhalten, ersuchen wir Sie dennoch, im Sinne der #Menschlichkeit und den #Menschenrechten sowie auch im Hinblick und Rückblick auf die Vergangenheit von Österreich in  der NS-Zeit und Tötung von tausenden behinderten Menschen, medizinischen Zwangsmaßnahmen und Versuchen an sogenannten #Volksschädlingen  dieses Gesetz noch einmal gründlich zu überdenken - auch in Hinblick auf internationale Sanktionen durch Menschenrechtsorganisationen und EU, die Österreich dadurch wieder bevorstehen. 

Erste Bezeichnungen für die Massenermordungen zur Zeit des Nationalsozialismus waren Aktion Gnadentod oder Vernichtung lebensunwerten Lebens. Nach dem Krieg kamen die Begriffe NS-Krankenmorde bzw. Aktion T4 auf, abgeleitet von der damaligen Villa in der Tiergartenstraße 4 in Berlin-Mitte, in der die Leitzentrale zur Ermordung behinderter Menschen im gesamten Deutschen Reich untergebracht war. In den erhaltenen zeitgenössischen Quellen findet sich die Bezeichnung Aktion T4 nicht. Dort wurde der Begriff Aktion – oder auch mit einem vorangestellten Kürzel für Euthanasie (Eu-Aktion bzw. nur E-Aktion) – verwendet. Im antiken Griechenland stand das altgriechische Wort εὐθανασία euthanasía (von εὖ eu „gut, richtig, leicht, schön“ und θάνατος thanatos „Tod“) für den „guten Tod“ ohne vorhergehende lange Krankheit. Ende Zitat 











Dienstag, 23. November 2021

Impfpflicht: Die Angst vor dem Stich (Todesspritze) bei Psychotikern und Sektenjüngern (die Pharmaindustrie und Neuroleptika ablehnen)

 #Impfpflicht und Menschen unter Gerichtlicher Erwachsenenvertretung 

Zum Glück  höre ich mir immer wieder die Diskussion PUNKT EINS in Ö1 an,  heute über die Impfpflicht:  Da hat eine Dame gesprochen/angerufen, die über ihre Zwangseinlieferung während einer schweren Psychose (übrigens ausgelöst durch eine  Familienaufstellung, wie sie berichtete)  gesprochen hat: Da hat sie dann vom Amtsarzt oder im Krankenhaus eine Spritze (vermutlich Beruhigungsspritze, Psychopharmaka-Cocktail) bekommen, die sie als  TODESSPRITZE empfunden hat. Sie dachte wirklich, sie muss jetzt  sterben. Sie hat natürlich überlebt,  war aber eine Zeitlang BEWUSSTLOS. 

Diese Psychopharmaka-Hochdosierten Spritzen, die man schwer psychotischen Menschen injiziert am Höhepunkt der Psychose (wenn sie ausflippen oder gewalttätig werden), können natürlich ein schweres  Trauma auslösen, wodurch der Patient/die Patientin lebenslängliche Ängste vor  Zwangsbehandlungen und im BESONDEREN Spritzen hat (Medikamente kann man ja  heimlich wegwerfen...das ist der Punkt)

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Impfpflicht ab 1. Februar 2022

Punkt eins

„Letztes Mittel“ oder „höchste Zeit“? Rekonstruktion der Debatte um die Impfpflicht.

Gast: Dr. Hubert Niedermayr, Jurist und Philosoph, Autor des Buches „Exit Covid! Plädoyer für die Impfpflicht“.

Moderation: Andrea Hauer.

Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79

E-Mails an punkteins(at)orf.at

Gestaltung: Andrea Hauer

Eine allgemeine Impfpflicht wird ab sofort vorbereitet und soll ab 1. Februar gelten, das hat die Bundesregierung am Freitag, 19.11. bekannt gegeben. Die Forderung nach einer Impfpflicht war in den letzten Wochen immer lauter geworden.

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Mein Kommentar (Fortsetzung): Wenn diese schwer psychotischen Menschen (die Psychose tritt in Wellen auf) dann noch dazu entmündigt sind, haben sie KEINERLEI RECHT (auch bisher) eine Auswahl betreff ihrer medizinischen Behandlungen zu treffen. Das entscheidet der Arzt, im Notfall der Amtsarzt. So ist sicher schon ein Großteil der tausenden entmündigten Menschen in Österreich geimpft - die entmündigten Menschen können auch KEINE AUSWAHL treffen, MIT WELCHEM IMPFSTOFF sie geimpft werden möchten, WEIL SIE JA KEINEN FREIEN WILLEN HABEN und gemäß Beschluss des Bezirksgerichtes (auf Basis des psych. Gutachtens) nicht in der Lage sind, so weitreichende Entscheidungen - ihre Gesundheit betreffend - zu verfügen.

Im Notfall muss das natürlich der Gerichtliche Erwachsenenvertreter, auf Basis des psychiatrischen Gutachtens. Und dieser wird wohl das nehmen, was gerade (im Pflegeheim, im Behindertenheim etc....) verfügbar ist.

Nebenwirkungen können nicht festgestellt werden oder werden vielleicht vertuscht.

In der Ö1-Sendung wurde auch über Corona-Steuer, Freiheitsentzug, Führerscheinentzug und hohe Verwaltungsstrafen für Nicht-Geimpfte diskutiert. Das betrifft aber nur jene, die noch nicht vollentmündigt sind.

Man muss dem Juristen zu Gute halten, dass er der psychotischen Frau, die Angst vor einer Todesspritze im Rahmen der Corona-Impfung hat, zugestanden hat, dass es für sie eine Ausnahme geben wird müssen.

Es könnte ja zu einer Reaktivierung der Psychosen kommen bzw. auch bei Menschen, die Psychopharmaka Neuroleptika ablehnen, weil sie schlechte Erfahrungen damit machten (STICHWORT ZWANGSBEHANDLUNG staatlich verordnet). Es gibt auch Personen, die so eine Zwangsbehandlung ablehnen - aus religiösen, esoterischen Gründen - oder weil sie Mitglied bei einer Sekte sind, die die Behandlung mit solchen Stoffen grundsätzlich ablehnt.

Wie soll man diese Ausnahmen regeln? Wer soll das bitte kontrollieren. Muss jetzt jede Billa-Verkäuferin eine medizinische Ausbildung machen?

Es wird noch ausführlich darüber zu diskutieren sein - ich dokumentiere die weitere Entwicklung auf meinen blog Sachwalterschaftsmissbrauch/ Gerichtliche Erwachsenenvertretung in Österreich.

Vielen Dank für die mutige Dame, die den Grund ihrer Angst im Radio beschrieb und auch keine Scheu davor hatte, über ihre eigene Psychose zu berichten. Damit hilft sie vielen Menschen. Es müssen die Dinge beim Namen genannt werden, besonders wenn es um die Zerstörung von Demokratie und Menschenrechten geht.

Auch wenn man sich von gewissen Ärzten, die ohne Patienten je gesehen zu haben, aus politischen Gründen einfach entmündigen lassen, wenig erwarten kann:

Österreich hat hier doch eine besondere Verantwortung, sind doch tausende psychisch kranke Menschen in der NS-Zeit brutalst ermordet worden.

Persönliche Anmerkung: Mir ist das Gott sei Dank nie passiert, ich bin nie zwangseingeliefert worden (ich bin im Rahmen der politischen Zwangsentmündigung immer schön brav in Ordinationen spaziert und habe diesen "Ärzten" (Auftragsgutachtern für Entmündigung aus politischen Gründen) immer irgendwelche Gschichterln erzählt, habe auch ein Gutachten von Dr. Houchang Allahyari, dass ich keine Psychotikerin bin) jedoch hier mein Lieblingslied von 

Boris Bukowski

Kommentar you tube: Ein nachdenklich stimmendes Lied,das wohl Boris eigene Erfahrungen widerspiegelt-Erlebnisse in der Kindheit unter den Nazis.

Ein grossartiger Mensch und Musiker

Anmerkung Boris Bukowski ist 1946 geboren und hat seine Kindheit nicht unter NS-Herrschaft erleben müssen, Gott sei Dank.

https://www.dasgehirn.info/grundlagen/das-gehirn-im-alter/wenn-das-kriegstrauma-zurueckkommt#:~:text=Kriegstraumata%20k%C3%B6nnen%20besonders%20im%20Alter,einen%20von%20Erinnerungen%20ablenken%20w%C3%BCrde.

https://www.cochrane.org/de/CD004161/SCHIZ_risperidon-als-depotpraparat-bei-schizophrenie

Risperidon als Depotpräparat bei Schizophrenie

Risperidon ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Neuroleptika, die in der Psychiatrie primär zur Behandlung der Schizophrenie verwendet werden.

Haldol (Haloperidol) ist ein Antipsychotikum Medikament, das die Erregung im Gehirn verringert. Haldol wird zur Behandlung verwendet psychotische Störungen mögen Schizophrenie zur Steuerung motorischer (Bewegung) und verbaler (z. B. Tourette-Syndrom) Tics und zur Behandlung schwerer Verhaltensprobleme bei Kindern.

https://www.youtube.com/watch?v=YuyZk9fTYxQ

Danke Boris Bukowski für dieses Lied. 

Boris Bukowski, bürgerlich: Fritz Bukowski (* 5. Februar 1946 in Fürstenfeld

Bukowski ist Sohn eines Rechtsanwaltes, wuchs in Ilz auf und besuchte das Bundesgymnasium Fürstenfeld. Nach der Matura studierte er an der Karl-Franzens-Universität Graz Rechtswissenschaften und schloss dieses Studium 1974 mit dem Doktorat (Dr. iur.) ab. Während seiner Gymnasial- und Studienzeit war Bukowski Schlagzeuger in Rockbands wie Music Machine, ab 1972 bei Magic 69 (später MAGIC) und ab 1977 Sänger. 1971 trat er mit Music Machine auf dem steirischen Musikfestival Popendorf 71 auf. Es entstanden zwei Rockalben mit deutschen Texten, die bei der Kritik sehr gut ankamen, kommerziell aber nur ein Achtungserfolg waren. 1980 entstand das dritte Album, „Sick“, mit englischen Texten, danach löste sich die Band nach zahlreichen Konzerten auf.

http://www.ilsehruby.at/InterviewIlseHruby2008.html

Scientology beansprucht immer wieder, die einzig gültige Autorität auf der Welt für geistige Gesundheit (und überhaupt alles) zu sein, die Elite, die dazu bestimmt ist, die Erde und die gesamte Galaxis zu retten im Kampf gegen eine totalitäre Verschwörung, bei der die Psychiatrie der Hauptfeind ist, da sie die Bevölkerung manipuliere und kontrolliere. (zitiert nach L. Ron Hubbard, Policy Letter "Das Image der Org" in: "Die Management-Serien" Band 3, Kopenhagen 2001, Seite 23)

https://www.salto.bz/de/article/18092013/psychopharmaka-scientology-im-krieg-gegen-meraner-jugendpsychiatrie

Psychopharmaka: Scientology im Krieg gegen Meraner Jugendpsychiatrie

Der Glaubenskrieg um den Einsatz von Psychopharmaka bei Kindern geht in die nächste Runde: mit einer provozierenden Plakataktion in Meran. Urheber? Ein Komitee mit direktem Draht zu Scientology.