Oppositionsbank - Regierungsbank - Anklagebank: Justitia Austriaca als Dauerfake?
Blog der Initiative Gerichtliche Erwachsenenvertretung (ehemals gg. Sachwalterschaftsmissbrauch) 1230 Wien, Österreich - Austria - Autriche
Freitag, 21. Oktober 2022
Die österreichische Justiz als Dauerfake und die Stasi-Entmündigungsjustiz
Freitag, 23. September 2022
#Arbeitsverbot für Homosexuelle als PädagogInnen #Entmündigt entrechtet: Ein Streifzug durch die Geschichte
Vorwort: Es ist noch nicht so lange her, dass Homosexuelle Menschen entmündigt, entrechtet, ins Gefängnis gesteckt wurden, als psychisch krank betrachtet wurden.
Derzeit läuft in Österreich eine Debatte, ob homosexuelle Personen (mit Neigung zu Pädophilie) überhaupt vom Lehrberuf ausgeschlossen werden sollen.
Homosexualität galt lange als psychiatrische Erkrankung (wie auch Ehebruch bei Frauen) und war daher ein wesentlicher Grund für Entmündigung bzw. damit einhergehend vielleicht auch Eheannullierung.
Siehe dazu
International classification of deseases.
Der Anlass für die derzeitige Dramatisierung: Der Fall eines Lehrers einer Neuen Mittelschule in Wien-Leopoldstadt, der sich im Mai 2019 das Leben nahm, wird medial jetzt wieder hochgespielt. Es werden Tausende Briefe an ehemalige SchülerInnen verschickt und viele melden sich bei einer Anwältin in Wien und geben Zeitungen Interviews.
Homosexualität in Österreich war lange Zeit, besonders während der Zeit des Nationalsozialismus und in den ersten beiden Jahrzehnten nach Gründung der Republik Österreich von diskriminierender Gesetzgebung und Verfolgung betroffen. Heute ist Homosexualität jedoch weitgehend akzeptiert, besonders in größeren Städten. Es existieren keine Gesetze mehr, welche homosexuellen Geschlechtsverkehr bestrafen. Seit 2009 ist es für gleichgeschlechtliche Paare möglich, eine Lebenspartnerschaft einzugehen, die in den meisten Rechtsbereichen anerkannt wird. Die Ehe steht seit 1. Jänner 2019 homosexuellen und heterosexuellen Paaren offen. Zuletzt hat sich die Situation im Bereich LGBT-Rechte und der öffentliche Umgang damit verbessert.
Am 9. Januar 2003 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen der bis 2002 geltenden Rechtslage, die als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention qualifiziert wurde.
https://www.heute.at/s/missbrauch-an-wiener-schule-nun-schon-40-betroffene-100229297
Missbrauch an Wiener Schule: Nun schon 40 Betroffene
An einer Mittelschule in Wien-Leopoldstadt soll sich ein Lehrer an Schülern vergangen haben. Mittlerweile sind schon 40 Fälle bekannt.
Konversionstherapie (von lateinisch conversio‚ Umwendung, Umkehr) oder auch „Reparativtherapie“ wird eine Gruppe von umstrittenen Methoden der Psychotherapie genannt, welche die Abnahme homosexueller Neigungen und die Entwicklung heterosexueller Potenziale als Ziel postulieren. Sie wird auch Reorientierungstherapie genannt und von verschiedenen Gruppen der überwiegend evangelikal geprägten Ex-Gay-Bewegung propagiert.
Alle führenden internationalen psychiatrischen und psychologischen Fachgesellschaften lehnen solche Behandlungsversuche ab, da sie im Widerspruch zu den heute in Psychiatrie und Psychologie etablierten Auffassungen von Homosexualität stehen und schädigende Wirkung für die einer solchen Therapie unterzogenen Personen haben können. Der Begriff selbst stößt dabei auf Ablehnung, da er missverständlich und durch religiöse Werturteile geprägt sei.
Conclusio: Unsere Gesellschaft ist von großer Heuchelei geprägt: Der Mainstream: Wir sind alle so tolerant - aber in Wirklichkeit werden homosexuelle LehrerInnen diskriminiert, entlassen, kriminalisiert.
Das zeigt der Fall des Lehrers der Neuen Mittelschule in Wien-Leopoldstadt, der sich das Leben nahm und dessen Fall jetzt hochgespielt wird, weil SchülerInnen natürlich Geld wollen.
Die Grenze zwischen der ach so tollen Liebe zwischen Männern und Frauen (Ehe) und die Liebe zu Jugendlichen ist UNKLAR - UNSCHARF. Besonders Eltern aus moslemischen Ländern lassen schwule LehrerInnen verfolgen, zusammen schlagen mit dem Ziel, dass der Lehrer aus der Schule gemobbt wird und seinen Beruf wechseln muss bzw. wegen Depressionen (offizieller Grund) in Pension geschickt wird.
https://www.my-micromacro.net/seeleplus/ausgrenzung-stigma/homosexualitaet-ist-keine-krankheit
https://www.youtube.com/watch?v=wPOni6EzcS4
https://www.youtube.com/watch?v=wPOni6EzcS4
Vertuschter Missbrauchsfall an Wiener Schule: Bereits 25 Opfer!
Das Wichtigste vorweg: Homosexualität , schwul und lesbisch sein, gilt seit vielen Jahren nicht mehr als Krankheit. Therapien, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung zielen, werden als unethisch abgelehnt und sind in vielen Ländern gesetzlich verboten. Warum ist das für dich wichtig, wenn du eine Psychotherapie planst?

Tatsächlich wurde Homosexualität in der Psychiatrie über lange Zeit hinweg als seelische Störung betrachtet. Nach einem langen Diskussionsprozess änderte sich das ab 1973. Damals wurde Homosexualität aus dem Diagnosekatalog (DSM ) der American Psychiatric Association gestrichen. Sogar die konservative American Psychoanalytic Association, also die Vereinigung der Psychoanalytiker, zog 1991 nach und lehnte in einer Erklärung jede Diskriminierung von Schwulen und Lesben offiziell ab. Eine entsprechende Änderung nahm auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1992 an ihrem Diagnosekatalog (ICD ) vor.
Mittwoch, 21. September 2022
Anfrage an Institut für Kirchenrecht (rückwirkende Entmündigung Eheannullierung) Keine Antwort=auch eine
Gesendet: Samstag, 27. August 2022 um 09:58 Uhr
An: andreas.kowatsch@univie.ac.at, richard.potz@univie.ac.at, kirchenrecht@univie.ac.at, "rosemarie.hoedl" <rosemarie.hoedl@gmx.at>
Cc: "Rosemarie Barbara Baumann-Hoedl" <initiativesachwalterschaft@gmail.com>
Betreff: Kein Betreff
Betrifft: Psychiatrische Gutachten im Eheannullierungsverfahren
S.g. Herr Prof. Potz, s.g. Herr Prof. Kowatsch, s.g. Institut für Kirchenrecht der Universität Wien,
ich habe eine sehr spezielle Anfrage zum Thema
Feststellung der Geschäftsunfähigkeit/ Eheunfähigkeit im Rahmen des kirchlichen Eheannullierungsverfahrens für meine Initiative
Gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Das Verfahren und der Instanzenzug im österr. Zivilrecht betreff Entmündigung und Feststellung der Geschäftsunfähigkeit (auch rückwirkend) sind mir in den Grundzügen bekannt von Bezirksgericht über LG ZRS bis zum OGH.
Im Pflegschaftsverfahren gibt das Bezirksgericht, die 1. Instanz, einem gerichtlich beeideten GutachterIn (meist aus dem Fachgebiet Psychiatrie und Neurologie) den Auftrag, die Geschäftsunfähigkeit festzustellen - in speziellen Fällen auch rückwirkend (z.B. wenn eine #Zeugenaussage in #Kapitalverbrechen unglaubwürdig erscheinen soll)
Im zivilen nationalen Eherecht erscheint das ja nicht notwendig, da es ja die Möglichkeit der Scheidung nach nationalem Recht in Österreich gibt.
Wenngleich EhepartnerInnen (meist männlich) auch im Rahmen von #Obsorgeverfahren ihren Ex-Partner, ihre Ex-Partnerin oft entmündigen lassen wollen, um das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen - dies ist jedoch ein anderes Verfahren.
Meine Fragen lauten:
1. Gibt es Literatur zum Thema in deutscher Sprache?
2. Sind die Verfahren öffentlich einsehbar so wie bei OGH (ris) bzw. EuGH oder ist die Begründung der Annullierung streng geheim?
3. Wer bestellt die #GutachterInnen beim Verfahren Diözesangericht, Metropolitangericht - ist ein psychiatrisches Gutachten überhaupt ähnlich dem weltlichen Entmündigungsverfahren überhaupt vorgesehen betreff rückwirkender Feststellung der Eheunfähigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung (z.B. Geisteskrankheit)
4. Gibt es so etwas wie ein #Aktengutachten oder werden die Parteien bei den GutachterInnen persönlich vorgeladen - auch bei der Rota Romana?
5. Wer stellt überhaupt fest, ob die Ehe gültig zustande gekommen ist: ein Richter des Diözesangerichts - ein Gremium - beauftragt wie im Zivilrecht das Diözesangericht einen psychiatrischen Gutachter, eine psychologische Gutachterin oder einen Priester?
6. Verfügt der Vatikan, die Rota Romana über eigene Ärzte - bzw. kann ein gerichtlich beeiderter Psychiater (z.B. in Österreich) auch ein solches Gutachten vorlegen?
Es geht mir vor allem um Schnittstellen/ Parallelen zwischen dem
Kirchenrecht und dem zivilen Recht!
Mir und meiner Initiative liegen etliche österreichische. Akten und Gutachten vor betreff
rückwirkende Geschäftsunfähigkeit - aber auch Feststellung der posthumen Geschäftsunfähigkeit.(z.B. im Rahmen von Testamentsstreitigkeiten)
Es geht mir nicht um Namen oder prominente Fälle, die man dann vielleicht in den Medien ausschlachten kann, sondern ausschließlich um das
- PROCEDERE vor allem in medizinischer Hinsicht, nicht aber in theologischer Hinsicht - wenngleich es wirklich merkwürdig ist, dass die Ehe
prominenter PolitikerInnen, die sogar Kinder haben, annulliert werden, während die Verfahren anderer Prominenter (Grimaldi) jahrelang dauern.
Mich interessieren zudem die Fragen
1. Öffentlichkeit (Internet) der Verfahren
2. Ärzte der Gerichte: Diözesangericht, Metropolitangericht, Rota Romana - Aktengutachten, Begutachtung der Parteien im kirchlichen Instanzenzug
3. Sprache (italienisch, Latein, nationale Sprache)
4. Schnittstellen Kirchenrecht nationales Zivilrecht
5. Menschenrechte und Kirchenrecht
6. Obsorge und Legitimierung unehelicher Kinder nationales Recht Kirchenrecht
Vielen Dank für Ihre Anregungen/Informationen im voraus
Durch Erweiterung dieses Wissens könnte vielen Menschen, die in Österreich rückwirkend entmündigt und auch enteignet worden sind geholfen werden.
Zudem entsteht aus dem kirchlichen Eherecht viel menschliches Leid und schon vorhandene Familientragödien werden verstärkt, was ja nicht im Sinne eines christlichen Menschenbildes sein kann. Stellvertretend kann ich anmerken den Fall Trummer (mein Lehrer in NT), dessen Frau am Tag der Ablehnung der Annullierung durch das Metropolitangericht Wien mit 54 Jahren gestorben ist.
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 Wien
Post-Skriptum: Ich bin Gott sei Dank in kirchlicher Hinsicht nicht persönlich betroffen (habe in weiser Voraussicht nie kirchlich geheiratet) , möchte aber die Auswirkungen auf das Zivilrecht unter Berücksichtigung des historischen Hintergrunds in Österreich Betroffenen (Geschäftsunfähigkeit) zur Kenntnis bringen. Daher wäre ich dankbar für Literaturhinweise - natürlich auch für Literatur, wo solche Verfahren (anonymisiert) mit Gutachten genau erörtert werden.
https://rechtsphilosophie.univie.ac.at/team/emeriti-ehem-mitarbeiterinnen/potz-richard/zur-person/
https://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/roman_rota/index_ge.htm
https://www.katholische-kirche-steiermark.at/portal/dioezese/ordinariat/dioezesangericht
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchengericht
https://www.dioezese-linz.at/institution/8147/fragenzurehe/eheannullierung/article/1030.html
https://www.dioezesangericht.de/offizialat/noch-fragen/
https://recht.drs.de/bischoefliches-offizialat/kirchliche-ehenichtigkeitsverfahren.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Metropolitangericht
Samstag, 13. August 2022
Stasi-Handbuch der Entmündigung für Österreich Juristischer Exkurs für Calvin (Kirchenrecht)
Mein Stasi-Handbuch der #Entmündigung und #Enteignung für die österreichischen Bezirksgerichte (und Diplomierte SozialarbeiterInnen im Clearingverfahren) nimmt jetzt schön langsam Formen an:


Peter Panino