Freitag, 21. Oktober 2022

Die österreichische Justiz als Dauerfake und die Stasi-Entmündigungsjustiz

 Oppositionsbank - Regierungsbank - Anklagebank: Justitia Austriaca als Dauerfake?

Dass die österreichische Justiz (im Besonderen die Wiener Justiz, von der die "Befehle" (wie das Urteil lauten soll) für alle Gerichte in den Bundesländern ausgehen) eine reine Attrappe ist, habe ich anhand meines blogs
Chronologie einer Entmündigung (2000 bis 2022) sehr genau dokumentiert - mit allen Belegen, Telefonprotokollen betreff Bestellung der rückwirkenden Entmündigung nach dem Drehbuch der Wiener Stasi-Residentur.




Bei der juristischen und wissenschaftlichen Arbeit ist es ja wichtig, nicht irgendwelche Behauptungen in den Raum zu stellen, sondern an Hand von Beweisen (Gerichtsdokumenten, handschriftliche Notizen von Richtern, Beschlüssen, Telefonprotokollen, Rechnungen, Protokollen von Gerichtsverhandlungen, Anklageschriften etc...) genau die Vorgangsweise der "Justiz" (Entmündigungsjustiz) zu dokumentieren.



Nun möchte man meinen, dass ein Justizminister/ eine Justizministerin die Verfahren kennen sollte. Dies ist nicht der Fall, weil in Österreich eine Darstellerin an die Spitze des Justizministeriums gestellt wurde, die 1. der deutschen Sprache nicht mächtig ist und 2. sogar ihre Dissertation in Englisch von einem US-Professor in den wichtigsten Thesen kopiert haben soll. Dafür muss man Verständnis haben, weil Deutsch ja nicht ihre Muttersprache ist und sie als Flüchtlingskind erst mit ca. 10 Jahren überhaupt ein bisschen Deutsch lernte. Sie ist aber (vermutlich) Mitglied der mächtigen Frauen-Loge Droit humain und da darf man alles - zumindest für eine gewisse Zeit.
So weit so gut.


Wie die Wiener Politik im 1. Entmündigungsverfahren (Dez 2008 bis August 2011) gegen mich interveniert hat, ist mir sehr wohl klar. Ich kenne die Namen - habe sie aber aus Überlebensgründen (zu viele sind schon gestorben bzw. sind bei Mordversuchen schwer verletzt worden) nicht erwähnt oder wieder gelöscht.

Mir sind auch die Verflechtungen mit der Damenloge Droit Humain bestens bekannt. Da es sich hier aber um gelebten Satanismus handelt, habe ich mich (auch aus Angst) zurück gehalten - es gab zu viele Angriffe gegen meine Person.
Jedoch wusste ich schon seit langem, WER in Wirklichkeit hinter meiner Entmündigung steht, diese in Auftrag gegeben hat - nicht das BMF, nicht das Brz, nicht die Buhag.




ABER was hat das jetzt mit der aktuellen politischen Situation zu tun? Man will ja Sebastian Kurz (der die ruin points der Justizministerin kennt, er hat sie in seine Regierung im Jänner 2020 geholt, er hätte ja auch NEIN sagen können zu so einer inkompetenten Person) für immer auf die Anklagebank verbannen.

Das ist der Spruch und das Leitmotiv von Peter Pilz:

Oppositionsbank - Regierungsbank - Anklagebank.

Dies ist begründet in Pilzens pathologischem Hass auf alles was mit ÖVP zu tun hat und mit seiner Stasi-Ausbildung und Tätigkeit für die Stasi in Österreich.




KH Grasser ist zwar beruflich ruiniert (Finanzminister 2000 bis 2007) - er wird aber Dank seiner Anwälte (ebenfalls vermutlich hohe Logenbrüder) nie ins Gefängnis gehen.
Die Handschrift/ die Methodik bei diesen Verfahren ist klar erkennbar: Es sind die alten Stasi-Methoden, gespickt mit Scientology-Methoden (in den Ruin klagen), die hier in Österreich seit Jahrzehnten durchgeführt werden.

Wobei die Frauen (seit Maria Berger) in der Justiz Wien (Droit Humain) das Sagen haben. Sie bestellen die rückwirkenden Entmündigungen - sie bestellen bei der "Journaille" die Veröffentlichung von chats usw.


Zum Glück sind wir nicht mehr im Jahre 2008 (als ich für den Nationalrat kandidierte, was mir fast zum Todesurteil wurde) Da bin ich wirklich in eine Falle getappt, wie viele andere auch: Dass die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft fast eine Außenstelle der Wiener Stasi-Residentur ist (Gründer der Grüne GEYER) habe ich 2008 schon geahnt (weil ein Todesfall im BMF nie untersucht wurde von der Justiz) - jedoch musste ich durch zwei Pflegschaftsverfahren gehen, um es genau analysieren zu können, WIE hier gearbeitet wird.

Die ÖVP weiß das natürlich und hat die SPÖ damit in der Hand - die ÖVP hat die besseren JuristInnen. Ich denke, die lachen über diese Justizministerin.
So gesehen wird Nationalratspräsident Sobotka noch lange an seinem Posten kleben - die Grünen wollen ja nicht in Neuwahlen - zumindest jetzt noch nicht.




WEIL: wenn sich dieser Nationalrat mit seinen dubiosen PräsidentInnen (die alle Dreck am Stecken haben) auflöst, könnte es sein, dass das ganze Stasi-Justiz-System in Österreich zusammen bricht. Ein alter Bundespräsident, der sämtliche Delikte gedeckt und vielleicht sogar mitinitiiert hat, wird das nicht verhindern können.

Eine rot-grün-pinke Regierung könnte Österreich in ein komplettes Chaos stürzen. Jedoch: Opus dei und die Weihrauch-Mafia schlafen nicht. Mit Gegenwehr ist zu rechnen.
Ich schreibe weiter meine Chronologien - ich muss alles aufschlüsseln. Für mich gilt: Römer 8, 28 (manchmal hart - manchmal weniger hart) Man muss schauen, dass man auch zu was kommt und dass sämtliche Ausgaben und Investitionen nicht VERGEBLICH waren. HAUPTSACH die MARIE STIMMT!


EXKURS: wenn man Mitglied in einer der ganz mächtigen Logen ist, benötigt man keine Ausbildung: es genügt zum Beispiel Hauptschule um Präsident des Nationalrats zu werden - es genügen gefälschte Doktorarbeiten um Mitglied des Nationalrats oder gar Justizminister zu werden - es genügen auch gefälschte Maturazeugnisse, um Bundeskanzler zu werden. Manche können als Ausbildung überhaupt nur blowjob vorweisen - aber das ist eine andere Geschichte.


Ein bisschen Spaß muss auch sein:


Freitag, 23. September 2022

#Arbeitsverbot für Homosexuelle als PädagogInnen #Entmündigt entrechtet: Ein Streifzug durch die Geschichte

Vorwort: Es ist noch nicht so lange her, dass Homosexuelle Menschen entmündigt, entrechtet, ins Gefängnis gesteckt wurden, als psychisch krank betrachtet wurden. 

Derzeit läuft in Österreich eine  Debatte, ob homosexuelle Personen (mit Neigung zu Pädophilie) überhaupt vom Lehrberuf ausgeschlossen werden sollen. 

Homosexualität galt lange als psychiatrische Erkrankung (wie auch Ehebruch bei Frauen) und war daher ein wesentlicher Grund für Entmündigung bzw. damit einhergehend vielleicht auch Eheannullierung. 

Siehe dazu

International classification of deseases. 

Der Anlass für die derzeitige Dramatisierung: Der Fall eines Lehrers einer Neuen Mittelschule in Wien-Leopoldstadt, der sich im Mai 2019 das Leben nahm, wird medial jetzt wieder hochgespielt. Es werden Tausende Briefe an ehemalige SchülerInnen verschickt und viele melden sich bei einer Anwältin in Wien und geben Zeitungen Interviews. 

Homosexualität in Österreich war lange Zeit, besonders während der Zeit des Nationalsozialismus und in den ersten beiden Jahrzehnten nach Gründung der Republik Österreich von diskriminierender Gesetzgebung und Verfolgung betroffen. Heute ist Homosexualität jedoch weitgehend akzeptiert, besonders in größeren Städten. Es existieren keine Gesetze mehr, welche homosexuellen Geschlechtsverkehr bestrafen. Seit 2009 ist es für gleichgeschlechtliche Paare möglich, eine Lebenspartnerschaft einzugehen, die in den meisten Rechtsbereichen anerkannt wird. Die Ehe steht seit 1. Jänner 2019 homosexuellen und heterosexuellen Paaren offen. Zuletzt hat sich die Situation im Bereich LGBT-Rechte und der öffentliche Umgang damit verbessert.

Am 9. Januar 2003 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen der bis 2002 geltenden Rechtslage, die als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention qualifiziert wurde.

https://www.heute.at/s/missbrauch-an-wiener-schule-nun-schon-40-betroffene-100229297

Missbrauch an Wiener Schule: Nun schon 40 Betroffene 
An einer Mittelschule in Wien-Leopoldstadt soll sich ein Lehrer an Schülern vergangen haben. Mittlerweile sind schon 40 Fälle bekannt.

Ein mittlerweile verstorbener Sportlehrer soll sich in den Jahren 2004 bis 2019 in einer NMS in Wien-Leopoldstadt an seinen Schützlingen vergriffen haben. Mittlerweile gibt es laut Männerberatung schon rund 40 Betroffene. Von der Hälfte der Opfer sollen aber die Namen nicht bekannt sein, berichtet Orf-Radio Ö1. Bisher war die Rede von 25 Missbrauchs-Opfern im Alter zwischen 9 und 14 Jahren.

Konversionstherapie (von lateinisch conversio‚ Umwendung, Umkehr) oder auch „Reparativtherapie“ wird eine Gruppe von umstrittenen Methoden der Psychotherapie genannt, welche die Abnahme homosexueller Neigungen und die Entwicklung heterosexueller Potenziale als Ziel postulieren. Sie wird auch Reorientierungstherapie genannt und von verschiedenen Gruppen der überwiegend evangelikal geprägten Ex-Gay-Bewegung propagiert.



Alle führenden internationalen psychiatrischen und psychologischen Fachgesellschaften lehnen solche Behandlungsversuche ab, da sie im Widerspruch zu den heute in Psychiatrie und Psychologie etablierten Auffassungen von Homosexualität stehen und schädigende Wirkung für die einer solchen Therapie unterzogenen Personen haben können. Der Begriff selbst stößt dabei auf Ablehnung, da er missverständlich und durch religiöse Werturteile geprägt sei.

Conclusio: Unsere Gesellschaft ist von großer Heuchelei geprägt: Der Mainstream: Wir sind alle so tolerant - aber in Wirklichkeit werden homosexuelle LehrerInnen diskriminiert, entlassen, kriminalisiert. 

Das zeigt der Fall des Lehrers der Neuen Mittelschule in Wien-Leopoldstadt, der sich das Leben nahm und dessen Fall jetzt hochgespielt wird, weil SchülerInnen natürlich Geld wollen. 

Die Grenze zwischen der ach so tollen Liebe zwischen Männern und Frauen (Ehe) und die Liebe zu Jugendlichen ist UNKLAR - UNSCHARF. Besonders Eltern aus moslemischen Ländern lassen schwule LehrerInnen verfolgen, zusammen schlagen mit dem Ziel,  dass der Lehrer aus der Schule gemobbt wird und seinen Beruf wechseln muss bzw. wegen Depressionen (offizieller Grund) in Pension geschickt wird. 


https://www.my-micromacro.net/seeleplus/ausgrenzung-stigma/homosexualitaet-ist-keine-krankheit




https://www.youtube.com/watch?v=wPOni6EzcS4


https://www.youtube.com/watch?v=wPOni6EzcS4


In diesem youtube-Video wird das Goethegymnasium gezeigt und nicht die Neue Mittelschule in Wien-Leopoldstadt. 
Kommentar: 
Am Musikum Salzburg gab es auch einen schwulen Lehrer und einen sehr seltsamen Direktor, der ein gutes Verhältnis zu diesem Lehrer hatte ...

Das Wichtigste vorweg: Homosexualität , schwul und lesbisch sein, gilt seit vielen Jahren nicht mehr als Krankheit. Therapien, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung zielen, werden als unethisch abgelehnt und sind in vielen Ländern gesetzlich verboten. Warum ist das für dich wichtig, wenn du eine Psychotherapie planst?

Homosexualität ist keine Krankheit

Tatsächlich wurde Homosexualität in der Psychiatrie über lange Zeit hinweg als seelische Störung betrachtet. Nach einem langen Diskussionsprozess änderte sich das ab 1973. Damals wurde Homosexualität aus dem Diagnosekatalog (DSM ) der American Psychiatric Association gestrichen. Sogar die konservative American Psychoanalytic Association, also die Vereinigung der Psychoanalytiker, zog 1991 nach und lehnte in einer Erklärung jede Diskriminierung von Schwulen und Lesben offiziell ab. Eine entsprechende Änderung nahm auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1992 an ihrem Diagnosekatalog (ICD ) vor.







Mittwoch, 21. September 2022

Anfrage an Institut für Kirchenrecht (rückwirkende Entmündigung Eheannullierung) Keine Antwort=auch eine

Gesendet: Samstag, 27. August 2022 um 09:58 Uhr

Von: "Rose-Marie Hoedl" <rosemariehoedl@gmail.com>
An: andreas.kowatsch@univie.ac.at, richard.potz@univie.ac.at, kirchenrecht@univie.ac.at, "rosemarie.hoedl" <rosemarie.hoedl@gmx.at>
Cc: "Rosemarie Barbara Baumann-Hoedl" <initiativesachwalterschaft@gmail.com>
Betreff: Kein Betreff
Betrifft: Rückwirkende Feststellung der Geschäftsunfähigkeit/Eheunfähigkeit im Rahmen des kirchlichen Eheannullierungsverfahrens  
Betrifft: Psychiatrische Gutachten im Eheannullierungsverfahren


S.g. Herr Prof. Potz, s.g. Herr Prof. Kowatsch, s.g. Institut für Kirchenrecht der Universität Wien,
 
ich habe eine sehr  spezielle Anfrage zum Thema  
Feststellung der Geschäftsunfähigkeit/ Eheunfähigkeit im Rahmen des kirchlichen Eheannullierungsverfahrens für meine  Initiative
Gerichtliche  Erwachsenenvertretung.

Das Verfahren und der Instanzenzug  im österr. Zivilrecht betreff Entmündigung und Feststellung der Geschäftsunfähigkeit (auch rückwirkend) sind mir in den Grundzügen bekannt von Bezirksgericht über LG ZRS bis zum OGH.
 
Im Pflegschaftsverfahren gibt das Bezirksgericht, die  1.  Instanz, einem gerichtlich beeideten GutachterIn (meist aus  dem  Fachgebiet  Psychiatrie und Neurologie) den Auftrag, die  Geschäftsunfähigkeit  festzustellen - in speziellen Fällen auch rückwirkend (z.B. wenn eine #Zeugenaussage in #Kapitalverbrechen unglaubwürdig erscheinen soll)
 
Im zivilen nationalen Eherecht erscheint das ja nicht notwendig, da es ja  die Möglichkeit der Scheidung nach nationalem Recht in Österreich gibt.
Wenngleich EhepartnerInnen (meist männlich) auch im Rahmen von #Obsorgeverfahren ihren Ex-Partner, ihre Ex-Partnerin oft entmündigen lassen wollen, um  das Sorgerecht für die  Kinder  zu bekommen - dies ist jedoch ein anderes Verfahren.  

Meine Fragen lauten:
1. Gibt es Literatur zum Thema in deutscher Sprache?
2. Sind die Verfahren öffentlich einsehbar so wie bei OGH (ris) bzw. EuGH oder ist die Begründung der Annullierung streng geheim?
3. Wer bestellt  die  #GutachterInnen beim Verfahren Diözesangericht, Metropolitangericht - ist ein psychiatrisches Gutachten überhaupt ähnlich dem weltlichen Entmündigungsverfahren überhaupt vorgesehen betreff rückwirkender Feststellung der Eheunfähigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung (z.B. Geisteskrankheit)
4. Gibt es so etwas wie  ein #Aktengutachten oder  werden die Parteien bei den GutachterInnen persönlich vorgeladen - auch bei  der  Rota Romana?
5. Wer stellt  überhaupt fest, ob die Ehe gültig zustande gekommen ist: ein Richter des Diözesangerichts - ein Gremium  - beauftragt wie im  Zivilrecht das Diözesangericht einen psychiatrischen Gutachter,  eine psychologische Gutachterin oder einen Priester?
6. Verfügt der Vatikan, die Rota Romana über eigene Ärzte - bzw. kann ein gerichtlich  beeiderter Psychiater  (z.B. in Österreich) auch  ein  solches Gutachten vorlegen?
 
Es geht mir vor  allem um Schnittstellen/ Parallelen  zwischen dem
Kirchenrecht und dem zivilen Recht!
 
Mir und meiner Initiative  liegen etliche  österreichische. Akten und Gutachten vor betreff
rückwirkende Geschäftsunfähigkeit  - aber auch  Feststellung der posthumen Geschäftsunfähigkeit.(z.B. im Rahmen von Testamentsstreitigkeiten) 

Es geht mir nicht  um  Namen oder prominente Fälle, die  man dann vielleicht in den Medien ausschlachten kann, sondern ausschließlich um  das
- PROCEDERE vor allem in medizinischer Hinsicht, nicht aber in theologischer Hinsicht - wenngleich es  wirklich merkwürdig ist, dass die Ehe
prominenter  PolitikerInnen, die sogar Kinder haben, annulliert werden, während die  Verfahren anderer Prominenter  (Grimaldi) jahrelang  dauern.
 
Mich interessieren zudem die Fragen
 
1. Öffentlichkeit (Internet) der Verfahren
2. Ärzte der Gerichte: Diözesangericht, Metropolitangericht, Rota Romana - Aktengutachten, Begutachtung der Parteien im kirchlichen Instanzenzug
3. Sprache (italienisch, Latein,  nationale Sprache)
4. Schnittstellen Kirchenrecht  nationales  Zivilrecht  
5. Menschenrechte und Kirchenrecht
6. Obsorge und Legitimierung unehelicher Kinder nationales Recht  Kirchenrecht

Vielen Dank für Ihre Anregungen/Informationen im voraus
 
Durch Erweiterung dieses Wissens könnte vielen Menschen, die in Österreich rückwirkend  entmündigt und auch enteignet worden sind geholfen werden.
Zudem entsteht aus dem kirchlichen Eherecht viel  menschliches Leid und schon vorhandene Familientragödien werden verstärkt, was ja  nicht im Sinne eines christlichen Menschenbildes sein kann. Stellvertretend kann ich anmerken den Fall Trummer (mein Lehrer in NT), dessen Frau am Tag der Ablehnung der Annullierung durch das Metropolitangericht Wien mit 54 Jahren gestorben ist.
Auch der Ex-Mann von Außenministerin Ferrero-Waldner hat sich beklagt, dass er fürchterlichen Befragungen unterzogen wurde. 
 
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 Wien

Post-Skriptum: Ich bin Gott sei  Dank in kirchlicher Hinsicht nicht persönlich betroffen (habe in weiser Voraussicht nie kirchlich geheiratet) , möchte aber die  Auswirkungen auf das Zivilrecht unter Berücksichtigung des historischen Hintergrunds in Österreich Betroffenen (Geschäftsunfähigkeit) zur Kenntnis bringen. Daher wäre ich dankbar für Literaturhinweise -  natürlich auch für Literatur, wo solche Verfahren (anonymisiert) mit Gutachten genau erörtert werden.

Samstag, 13. August 2022

Stasi-Handbuch der Entmündigung für Österreich Juristischer Exkurs für Calvin (Kirchenrecht)

Mein Stasi-Handbuch der #Entmündigung und #Enteignung für die österreichischen Bezirksgerichte (und Diplomierte SozialarbeiterInnen im Clearingverfahren) nimmt jetzt schön langsam Formen an:

#bisnichtsmehrbleibt - Entmündigung auf Österreichisch

Als alte LateinerIn (alle Schularbeiten inkl. Matura mit SEHR GUT bestanden) ist es meine Pflicht, mich dem Römischen Recht (im doppelten Sinne) zu widmen.
Schließlich werden Mündel (KurandInnen) ja teilweise wie Sklaven im alten Rom behandelt: als Sache.
Aus aktuellem Anlass und weil ich immer wieder mit Pflegschaftsverfahren im Rahmen von Verlassenschaftsverfahren konfrontiert bin sowie natürlich auch aus eigener Erfahrung weiß, wie man durch eine gefälschte Telefonrechnung gleich zu einem Entmündigungsverfahren (gemäß dem Stasi-Handbuch der österr. Stasi-Residentur, Expositur Schlaining) kommen kann, muss aus organisatorisch-juristischer Sicht (Zivilprozessordnung, Außerstreitverfahren, ABGB Gerichtl. EV etc.) folgendes festgehalten werden: natürlich anhand zahlreicher Fallbeispiele von allen Bezirksgerichten (inkl. OGH-Urteile) in ÖSTERREICH:
Exkurs: Neu hinzu kommt meine Erkenntnis, dass die rückwirkende Entmündigung eigentlich aus dem Kirchenrecht kommt, und zwar aus dem Ehenichtigkeitsverfahren (Codex iuris canonici)


(Exkurs: Der gläserne entmündigte und entrechtete Mensch)
1. #Elga: Erkrankungen besonders psychische Erkrankungen (Psychiatrieaufenthalte) sind eine gute Voraussetzung für die Entmündigung. Neuerdings steht auch für Massenentmündigungen und Impfverweigerer (früher Staatsverweigerer) das Epidemiologische Meldesystem (mit Elga im Brz verbunden) zur Verfügung, um aufmüpfige oder/ und impfunwillige StaatsbürgerInnen zu entmündigen und in der Folge zu enteignen.
2. #Grundbuch: wieviel besitzt das potentielle Mündel? Firmenbuch: Besitzt das potentielle Mündel Firmen oder Firmenanteile (alles im Brz gespeichert)
4. #Führerscheinregister/ Versicherungsmeldungen von KFZ-BesitzerInnen:
5. Daten der Pensionsversicherungsanstalt (Versicherungszeiten)
6. Daten der MA 40 Wien (wo alles zusammenläuft, da die Voraussetzungen für Auszahlung einer Mindestsicherung für gebürtige ÖsterreicherInnen sehr streng ist im Gegensatz zu Flüchtlingen, die nur das Wort ASYL kennen müssen)
7. Daten der Arbeitslosenversicherung (Brz)
8. Daten der Österreichischen Gesundheitskasse: Hier läuft alles zusammen: Krankengeschichte, Versicherungszeiten, Krankenhausaufenthalte, Diagnosen, ansteckende Krankheiten (Aids, Affenpocken, Covid-Erkrankungen, sexuelle Orientierung)
9. Daten der Finanzämter (Brz): Familienstand, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Einkommen, Firmenanteile, Arbeitnehmerveranlagungen, Versicherungen

Clearingverfahren (Pflegschaft) - einstweilige Sachwalterschaft

Der Pflegschaftsrichter, die PflegschaftsrichterIn beauftragt nun SozialarbeiterInnen, die Wohnung, das Haus des potentiellen Mündels zu begutachten:
Wo finden wir "ruin points"? Ist die Wohnung verwahrlost, sind Anzeichen von Alkoholismus, einer psychischen Erkrankung vorhanden.
Redet das potentielle Mündel wirr und ausschweifend, hat es Unordnung bei den Akten?
Dann schreibt die diplomierte Sozialarbeiterin einen ausführlichen Bericht. Wie in einem Inquisitionsverfahren lässt der geschulte Sozialarbeiter das Mündel erzählen aus dem Leben: So kann man leicht herausfinden, wie der Bildungsstand ist, vor allem aber ob geerbt wurde oder selbst VERMÖGEN erworben wurde (z.B. durch Arbeit)
Wenn noch offene Kredite oder andere Schulden vorhanden sind, ist das ein gefundenes Fressen für die ENTEIGNER, das Enteignungsnetzwerk!
Früher haben RichterInnen sogar persönlich die Mündel in ihren Wohnungen aufgesucht.
Wenn der Bericht fertig ist, wird er dem Gericht übermittelt. Wenn die Entmündigung schnell gehen soll (z.B. bei Entmündigung im Falle von Ausschaltung von Zeugen von Straftaten - siehe Fall Hoedl Bezirksgericht Wien-Liesing) dann wird der Bericht sehr schnell übermittelt.
Die einstweilige Entmündigung muss aber durch ein sogenanntes psychiatrisches Gutachten im AUFTRAG des GERICHTS in eine endgültige und dauerhafte Entmündigung umgewandelt werden:

Dabei partizipieren
PflegschaftsrichterInnen - SozialarbeiterInnen des Clearingverfahren - psychiatrische GutachterInnen und last not least der
SACHWALTER - gerichtliche Erwachsenenvertreter
der am meisten an diesem Geschäftsmodell verdient.
Er/ sie bekommt bis zu 20 Prozent aus dem jährlichen Mündelvermögen. Wenn gewisse Mündelkanzleien dann bis zu 1000 Mündel zu verwalten haben, kann man sich vorstellen, welch Luxusleben diese Mündelanwälte haben:
Da gibt es Jachten, Immobilien in Nobelbezirken etc.

Clearingverfahren. Der Begriff Clearing ist kein Rechtsbegriff und wird uneinheitlich gebraucht. In der Praxis meint Clearingverfahren grundsätzlich die Perspektivklärung im Rahmen der Inobhutnahme, also u.a. die Klärung des Hilfebedarfs, des Gesundheitszustands, der rechtlichen Vertretung sowie der Unterbringung.

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Exkurs: Entmündigung via Verlassenschaftsverfahren

Dies ist die einfachste Art, Erben ihres Erbes zu entledigen.
Ein Verlassenschaftsverfahren (Geschäftszahl A) wird ebenso an einem österr. BEZIRKSGERICHT abgewickelt.
Zuständig ist da zunächst ein Notar des Sprengels, der ja auch nicht blöd ist - was die Perfektionierung der Geschäftsmodelle betrifft.
Da kommt also ein Erbe eines großen Vermögens - nehmen wir an die Witwe eines hohen österr. Beamten, die noch dazu mehrere Zinshäuser geerbt hat.
Durch den Todesfall sind die Menschen natürlich ein bisschen "angeschlagen" (wie man auf Wienerisch sagt) sprich mit den Nerven fertig.
Einige reden ein bisschen wirres Zeug: RUIN POINT
Da "Trauer" im #Clearingverfahren ja bekanntlich kein produktives Gefühl ist, wird hier wie bei den Aasgeisern ERBARMUNGSLOS ZUGESCHLAGEN.
Die PflegschaftsrichterInnen schreiben in ihr PROTOKOLL:
Erbberechtigte reden wirres Zeug, erbitte Krankenhausdaten und Clearingverfahren:
Zugleich reden sie den ErbInnen ein, dass sie Ihnen einen ANWALT zur Verfügung stellen, der sie in juristischen Belangen beim Verlassenschaftsverfahren beraten wird. In Wirklichkeit ist das ein gerichtl. Erwachsenenvertreter, der/ die dann sämtliche Verfahren als Vertreter der entmündigten und entrechteten Person führt:
das heißt in der Praxis: Exekutionsverfahren, Räumungsverfahren, (oft hinter dem Rücken der zu entmündigenden Person, weil sie ja keine Akten/ Beschlüsse des Gerichts mehr erhält)
UND JETZT SCHNAPPT DIE FALLE ENDGÜLTIG ZU:
Sobald am Bezirksgericht ein Verfahren zur Überprüfung der Geschäftsfähigkeit eingeleitet ist, ist die Person der (Enteignungs-) Justiz komplett ausgeliefert.
ES GIBT KEIN ENTKOMMEN MEHR - man kann ja nicht einmal mehr auswandern, höchstens noch illegal über die Grenze und Bargeld abheben, was noch geht.
Auch die BANKEN spielen eine entscheidende Rolle: Mit Mündeln verhandeln sie nicht. Man ist #Bankentot - zur Unperson erklärt.
Siehe Sklave und römisches Recht.

Um die #Entmündigung ganz durchzubringen (und folgende Enteignung) gibt es eine Hauptverhandlung am Bezirksgericht:

Hier sind geladen:
Mündel, Gutachter, Sachwalter.
Wenn das (einstweilige) Mündel nicht erscheint, so wird IN ABWESENHEIT entmündigt und in weiterer Folge enteignet.

Das Nicht-Erscheinen bei Gericht (z.B. auch trotz Androhung einer #Beugestrafe) ist für die Richterin Grund genug, der zu entmündigen und enteignenden Person ein Selbstfürsorge-Defizit eine schwere psychische Erkrankung etc. zu diagnostizieren.
Übrigens machen psychiatrische Gutachter (z.B. Dr. Meszaros aus Wien, der der SPÖ nahe steht) auch sogenannte #Aktengutachten.
Das heißt dann im Klartext, dass eine Person aufgrund eines Gutachtens am Bezirksgericht durch BESCHLUSS entmündigt wird, ohne dass ein Arzt sie je gesehen hat - oder nur aufgrund von uralten Krankenhausakten (was dann wie im Fall Hoedl BG Wien 23 zur Jahre rückwirkenden Entmündigung führen kann.
Das erinnert sehr stark an die Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit, abgesehen davon ist es auch ein medizinischer Skandal, dass über Personen medizinische Gutachten in ABWESENHEIT - ohne den Patienten je gesehen zu haben oder gar untersucht zu haben - erstellt werden.

Exkurs: Blockwarte im (Stasi-) Clearingverfahren: Nicht zu vergessen sind die meist bezahlten Blockwarte (oft Hauswarte vom Balkan) im Clearingverfahren, die täglich die ruin points der Zielperson (zu entmündigenden Person) ausforschen und dokumentieren müssen/ dürfen und dafür mit Gratis-Urlauben, tollen Jobs und besseren Wohnungen "belohnt" werden.

Der Begriff Blockwart wurde von einem Medienverbund aus 3satDeutschlandradio Berlin, der Süddeutschen Zeitung und dem Suhrkamp Verlag zu einem der 100 Wörter des 20. Jahrhunderts gewählt.[7] In der Laudatio wurde das Wort charakterisiert als „Blockwart – in der Umgangssprache heute ein Schimpfwort, stellvertretend für Schnüffler.“[8] Laut der Gesellschaft für deutsche Sprache lebt die Vokabel aus der Zeit des Nationalsozialismus bis heute weiter. Sie ist Teil von Begriffen wie „Blockwartstaat“ oder „Blockwartmentalität“ und wird in manchen Fällen arglos, in anderen ironisch verwendet. Ende Zitat 

#Selbstjustiz: ab und zu wird ein Sachwalter oder psychiatrischer Gutachter ermordet oder kommt mysteriös ums Leben bzw. werden Angestellte von Mündelkanzleien bedroht bzw. wird einem Massensachwalter schon mal Säure ins Gesicht geschüttet. Das sind aber Lappalien. Wenn sie bei diesem Einkommen nicht für eine private Security sorgen können bzw. zu dumm dazu sind, sind sie selber schuld.



Das ist wohl auch die Meinung des Justizministeriums des OGH oder anderer man möchte fast sagen "Schein-Institutionen".
Auch der regierende und der frühere Bundespräsident finden das alles super - natürlich auch die Volksanwaltschaft, die bei Beschwerden meint:
In Laufende Verfahren dürfen wir uns nicht einmischen. Dann gibt es noch Fake-Institutionen wie die (teuren) Justizombudsstellen, die auf alle Beschwerden mit EINEM STANDARD-Schreiben antworten:
IN LAUFENDE GERICHTSVERFAHREN DÜRFEN WIR UNS NICHT EINMISCHEN UND DIESE NICHT KOMMENTIEREN.


Der Bundespräsident ist pro forma auch oberster Hüter der Verfassung - in Wirklichkeit aber nur ein Grüßopa (Grüßonkel, Frühstücksdirektor) für diverse (für den Steuerzahler) teure Veranstaltungen und Staatsbesuche und Ernennungen von RichterInnen etc.
Wenn wir nämlich in einem #Rechtsstaat leben würden, dann würden solche RichterInnen niemals ihres Amtes und dauerhaften #Amtsmissbrauchs (mit Korruption) walten dürfen.
#bisnichtsmehrbleibt - Entmündigung und Enteignung auf Österreichisch

Wien, 11. August 2022
Initiative SW-Missbrauch



Exkurs: Neu hinzu kommt meine Erkenntnis, dass die rückwirkende Entmündigung eigentlich aus dem Kirchenrecht kommt, und zwar aus dem Ehenichtigkeitsverfahren:
Mich hat ja schon immer die Familie Grimaldi fasziniert: die sind schwer reich und trotzdem hat die Annullierung der kath. Ehe von Prinzessin Caroline Jahrzehnte gedauert während die Ehe einer österr. Ministerin mit einem Hauptschullehrer (2 Kinder) nach Einladung eines Kardinals der Rota Romana auf einem Schloss im Burgenland recht schnell annulliert wurde.


Aufschiebende Hindernisse (zur Bezeichnung vgl. CIC von 1917, can. 1058ff.) oder Eheverbote sind nach geltendem Kirchenrecht der Sache nach:
Wohnsitzlosigkeit
staatliche Verbote
Verpflichtungen eines der Brautleute gegen einen anderen Partner oder Kinder
Glaubensabfall
Beugestrafen (das heißt Exkommunikation oder Interdikt),
Ahnungslosigkeit oder begründeter Widerspruch der Eltern bei Minderjährigen (vgl. can 1071 CIC 1983, § 1–6)
durch den Ortsordinarius eingeführte Eheverbote (can. 1077)
Fehlendes Mindestalter, sofern die Bischofskonferenz ein höheres als das oben genannte, für die Weltkirche gültige, festgelegt hat
rechtmäßig bestehende Putativehe mit einem anderen (trennend ist dieses Hindernis nur, wenn diese tatsächlich eine gültige Ehe ist, can. 1085)
Konfessionsverschiedenheit (can. 1124) (interkonfessionelle Ehe)
Formmangel bei Ehe eines Katholiken mit einem Angehörigen einer nichtkatholischen Ostkirche durch Eheschließung vor einem sonst nicht zuständigen geistlichen Amtsträger, z. B. einem Priester dieser Ostkirche (can. 1127 § 1, alle übrigen Formmängel sind trennend),
Mangel der Öffentlichkeit der Eheschließung (denn can. 1130 schreibt hierfür Genehmigungspflicht vor)
zeitliches Ordensgelübde der Keuschheit, wenn die Zeit nicht abgelaufen ist (der Natur der Sache entsprechend, wird im CIC nicht erwähnt)
Eine solche Ehe darf nicht geschlossen werden, ist aber (wenn nicht auch noch ein anderes Hindernis vorliegt) gültig, wenn sie dennoch geschlossen wurde. Die Dispens, Erlaubnis oder Genehmigung kann in Deutschland regelmäßig durch den Ortsordinarius, im Falle einer Mischehe mit einem Nichtkatholiken, der auch nicht den orthodoxen Kirchen angehört, auch durch den Ortspfarrer erfolgen.
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