Ziele in den Statuten als Vereinszweck vereinbart (Rohfassung - derzeit noch nicht von der Vereinsbehörde genehmigt):
1. Juristische Dokumentation und Aufarbeitung von Sachwalterschaftsmissbrauch von Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich an alten und behinderten Menschen seit den 1990-er Jahren - vor allem nach Reform des Sachwalterrechts im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009
2. Erstellung eines Dokumentationsarchivs über Fälle von Sachwalterschaftsmissbrauch an alten, behinderten Menschen und Polit-Mündeln im Auftrag der Bundesministerien
3. Ausarbeitung von Reformvorschlägen betreff Verfahren in Außerstreitsachen (Obsorge, Besuchrecht, Sachwalterschaftsrecht, Verwaltung von Mündelvermögen, Verfahrensrecht Bestellung von SachwalterInnen, Vermeidung von gerichtlicher Mündel-Exekution durch Sachwalter und Verbot der Exekution an Mündeln durch Bundesgesetz, Recht auf Einbringung eines psychiatrischen Gegengutachtens vor allem bei im Auftrag von der Bundesregierung entmündigten Regimekritikern und Zeugen von Verbrechen im Dunstkreis der Regierungsspitze, Recht auf Psychotherapie und Psychoanalyse für Polit-Mündel und Mündel)
4. Klarstellung in der österreichischen Verfassung bezüglich Ausschluss vom Wahlrecht für Polit-Mündel:
Zitat Wikipedia: Der EGMR hingegen sah 2010 mit der Bestimmung in § 22 NRWO den Art. 3 EMRK verletzt.[12] Geisteskranke und geistig Behinderte (Menschen mit Sachwalter) sind seit der Aufhebung des § 24 NRWO 1971 durch den VfGH[13] nicht mehr ausgeschlossen.
5. Laufende Überprüfung von Sachwalterschaftsmissbrauch (Diebstahl an kranken, behinderten und alten, geistig verwirrten Menschen) durch unabhängige Kontrollinstanzen in Unterbringungsanstalten (Pflege-Institutionen) für alte, behinderte und pflegebedürftige Menschen.
6. Vermeidung von Wahlmanipulationen (Beeinflussungen von politischen Parteien in Pflegeheimen und Altersheimen) und Kontrolle bei Wahlen zum Nationalrat, Landtag, Gemeinderat, Volksabstimmungen vor allem in Pflegeheimen zur Vermeidung von Sachwalterschaftsmissbrauch.
7. Vollkommene Wiederherstellung der Bürgerrechte von im Auftrag von Bundesministerien und Obersten Organen (Rechnungshof) entmündigten Beamten und Journalisten!
8. Bildung von unabhängigen Kontrollinstanzen zur laufenden Überprüfung der Menschenrechtssituation für Mündel vor allem Politmündel in Österreich.
9. Ausarbeitung von Ethik-Richtlinien für psychiatrische GutachterInnen im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich. Vor allem sollen Gefälligkeitsgutachten (rückwirkend in Auftrag gegebene Geschäftsunfähigkeit zur Fälschung von Testamenten bzw. Diagnose von Geschäftsunfähigkeit für Polit-Mündel) im Auftrag von Bundesministerien durch starke Kontrolle vermieden werden.
10. Errichtung einer Ethik-Kommission zur Beratung von Rechtsanwaltskammern und Gerichten zur Vermeidung von Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich.
11. Unterstützung von Angehörigen von Opfern von Sachwalterschaftsmissbrauch - Beratung und Begleitung.
12. Vermeidung von Politmündelschaft in allen Formen, vor allem Entmündigung, Enteignung und Misshandlung bzw. zwangsweise Psychiatrisierung von ehemaligen Beamten der Bundesverwaltung, kritischen JournalistInnen im Auftrag der Bundesregierung und Bundesministerien.
13. INFORMATIONSPFLICHT der Behörden betreff Errichtung aber auch AUFHEBUNG der Sachwalterschaft: Bezirksgerichte sollten per BUNDESGESETZ verpflichtet werden (bei sonstiger Ordnungsstrafe) die Finanzämter, Finanzbehörden, GläubigerInnen, Jugendwohlfahrtsbehörden, Banken, Unternehmungen, den Kreditschutzverband, die Grundbuchführenden Gerichte und Notariatskanzleien, Pensionsversicherungsanstalten, Versicherungen etc. zu INFORMIEREN.
14. Die Aufhebung der Sachwalterschaft sollte umgehend den für Grundbuchseintragungen und Grundbuchslöschungen zuständigen RechtspflegerInnen im Rahmen des ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHRS (Bundesrechenzentrum) mitgeteilt werden.
15. Menschenrecht auf Information: Die Sachwalter und Rechtsanwälte, die Mündel, vor allem Polit-Mündel- vor Gericht rechtlich vertreten (da Mündel keinerlei Recht haben, vor Gericht selbst vorzusprechen und Rekurse einzubringen bzw. Mündel vor Gericht nur dann als Person existieren, wenn sie zahlen müssen, dann sind sie wieder geschäftsfähig z.B. als MedieninhaberInnen, wenn sie angeblich des Straftatbestands der Verleumdung § 297 und Üblen Nachrede § 111 STGB verdächtig sind ) sollen per Bundesgesetz dazu verpflichtet werden, gerichtliche Eingaben, Rekurse in Kopie an ihre Mündel zu übermitteln.
16. SachwalterInnen sollen per Gesetz verpflichtet, Mündel über Gerichtsverfahren im Detail und ihren Vermögensstand und Kontostand zu INFORMIEREN, sofern Mündel, vor allem Polit-Mündel in der Lage sind, die Gerichtsakten und Konto-Informationen inhaltsmäßig zu erfassen.
17. Menschenrecht auf freie Berufswahl und Arbeitsplatz: Vermeidung von Zwangspensionierungen und Zwangsdelogierungen sowie Enteignungen von Polit-Mündeln
18. Bereitstellung von Notunterkünften für Mündel, die durch grob fahrlässiges Verhalten von Sachwaltern OBDACHLOS geworden sind.
19. Unbürokratische Bereitstellung von medizinsicher Hilfe und Psychotherapie für Mündel, die aufgrund von groben Fahrlässigkeiten ihres Sachwalters Körperverletzungen erleiden müssen.
20. Vermeidung von Zwangspsychiatrisierung von Polit-Mündeln: Erstellung von gesetzlichen Grundlagen!
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