Die Aufgaben der Ärztekammer (Mission Statement)
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) vertritt gemäß Ärztegesetz die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen aller in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte. Sie sorgt für die Wahrung des Ansehens, der Rechte und die Einhaltung der Pflichten der ÄrztInnen. Ihre Mitglieder sind die neun Landesärztekammern, als deren öffentlich-rechtlicher Dachverband die Österreichische Ärztekammer fungiert.
Ein besonderes Augenmerk legt die ÖÄK auf eine sozial ausgerichtete, für die gesamte Bevölkerung zugängige moderne Gesundheitsversorgung durch SpitalsärztInnen und niedergelassene ÄrztInnen. Unsere ÄrztInnen sind dabei einem hohen medizinischen Niveau unter besonderer Berücksichtigung laufenden Qualitätsmanagements zur Erhöhung der Patientensicherheit verpflichtet. Grundlage und Ziel der ärztlichen Tätigkeit ist die Hilfestellung für PatientInnen. Dies ist der zentrale ärztliche Leitgedanke, hinter den alle politisch-ökonomischen Überlegungen zurücktreten.
An der Spitze der Ärzteschaft steht der Präsident der Österreichischen Ärztekammer; er wird von drei Vizepräsidenten unterstützt, einer von ihnen leitet die Bundeskurie der angestellten ÄrztInnen; der andere die der niedergelassenen ÄrztInnen.
Die Erlassung eines ärztlichen Verhaltenskodex!
Die österreichischen Ärztinnen und Ärzte sind den Patientinnen und Patienten sowie dem Dienst an ihrer Gesundheit verpflichtet (und nicht den Provisionen für Sachwalterschaftsmissbrauch!!!) Die ÖÄK versteht sich stellvertretend für die Ärzteschaft als tragendes Element des österreichischen Gesundheitswesens. Sie setzt Initiativen, um das soziale österreichische Gesundheitssystem dynamisch an die sich ändernden Voraussetzungen in Staat und Gesellschaft anzupassen; grundlegende Einstellungen sind daher Innovationsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit auf der Basis zeitloser ethischer und gesetzlicher ärztlicher Werte. Ende Zitat
Kommentar: Einzelne psychiatrische Gutachten, die zur vollständigen Entrechtung von gesunden bzw. nur teilweise in der Lebensführung beeinträchtigten Menschen aus politischen Gründen bzw. finanziellen Gründen führte, sind unter diesem Aspekt zu analysieren! Auftragsgutachter sind aus der Sachverständigenliste des Bundesministeriums für Justiz zu eliminieren!
Ebenso sind GutachterInnen, die aus monetären Gründen keine objektiven Diagnosen stellen, aus den Gutachter-Listen zu eliminieren, um das Ansehen der Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie, ebenso das Ansehen von Familienpsychologischen Gutachtern (Obsorge, Kindeswohl) zu wahren!
http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/Suche!OpenForm&subf=svlfg&vL3obSVF=04.35&NAV=04.35&L1=Psychologie&L2=Familienpsychologie%2C%20Kinderpsychologie%2C%20Jugendpsychologie%20(inkl.%20Obsorge%2C%20Besuchsrecht%2C%20Fremdunterbringung%2C%20Kindeswohl%2C%20Missbrauch%2C%20Entwicklung)
http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/0/B093A7ACD0AD122FC12576F7002EB6AA!OpenDocument
http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/0/B093A7ACD0AD122FC12576F7002EB6AA!OpenDocument
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