Samstag, 21. Juni 2014

Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter - unter Berücksichtigung von Sachwalterschaftsmissbrauch

Die Website der Wiener Rechtsanwälte informiert ausführlich über das STANDESRECHT der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Österreich:

http://www.rakwien.at/?seite=anwaelte&bereich=standesrecht

In Bezug auf Sachwalterschaftsmissbrauch und Gesetzesbruch durch Rechtsanwälte, die auch Sachwalter sind, ist vor allem das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter von großer Bedeutung.

Das heißt es in Artikel 1:

http://www.rakwien.at/userfiles/file/Gesetze/DSt_2014_01_01.pdf

Ein Rechtsanwalt, der schuldhaft die Pflichten seines Berufes verletzt oder innerhalb bzw. außerhalb seines Berufes durch sein Verhalten die Ehre oder das Ansehen des Standes beeinträchtigt, begeht ein Disziplinarvergehen. 
Disziplinarvergehen sind vom Disziplinarrat zu behandeln. 

Kommentar: A priori ist festzuhalten, dass Beschwerden von hunderten von Angehörigen von Opfern von Sachwalterschaftsmissbrauch bzw. Beschwerden von Missbrauchsopfern selbst von den Rechtsanwaltskammern der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Burgenland, Steiermark als unberechtigt abgewiesen wurden. Man wies - ebenso wie die Banken - darauf hin, dass die Kuranden ja nicht ernst zu nehmen sind ihren Aussagen bzw. Wahrnehmungen, weil sie ja entmündigt sind. Somit beißt die Katze sich in den Schwanz und die ganze Absurdität des Sachwalterrechts kommt zum Ausdruck!


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