Ein ehemaliger Beamter des Rechnungshofes Wien sollte im Rahmen eines Strafprozesses wegen betrügerischer Krida im Auftrag der Richterin des Straflandesgerichtes in Wien entmündigt werden.
Der zu Entmündigende Hochbautechniker (Absolvent der Technischen Universität Graz) wurde im Februar 2012 beim Gutachter Dr. Kurt M. (siehe Entmündigung aus Staatsräson, Fall Bader, www.ceiberweiber.com) durch Polizisten in Zivil-Kleidung "vorgeführt". Er verweigerte die Aussage beim Gutachter und brachte ein Gegengutachten durch den Rektor der Sigmund-Freud-Universität Wien ein, das seine Verhandlungsfähigkeit (Prozessfähigkeit), die zur Diskussion stand (weil die Richterin die Nerven verlor), bestätigt.
http://www.ceiberweiber.at/uploads/dm.pdf?koobi=a7eed6f4f292164af70752be6ffb4bf2
Per Beschluss vom 9. August 2012 erteilte die Richterin am Straflandesgericht dem gerichtlich beeideten Gutachter Dr. M. den Auftrag, ein AKTENGUTACHTEN aus dem Gebiet der Neurologie und Psychiatrie über den ehemaligen Rechnungshofbeamten zu erstellen. Es sollte aufgrund der AKTENLAGE (sic!!!) die Verhandlungsfähigkeit des ehemaligen Topbeamten und Akademikers aus dem Rechnungshof geprüft werden. Die Richterin hatte offenbar die Nerven verloren (es gilt die Unschuldsvermutung) und wollte sich mit den zahlreichen Eingaben des ehemaligen Top-Beamten, der sich auch seit 1987 für die Durchsetzbarkeit der Menschenrechte in Österreich einsetzt (so-for-humanity.com), nicht mehr auseinander setzen und den (aus seiner Sicht zu Unrecht) Angeklagten für geschäftsunfähig erklären lassen, um sich Arbeit zu ersparen.
Siehe dazu auch die von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium "bestellte" elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit für eine ehemalige SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum Wien: http: chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at.
Das Gutachten langte am 24. Juli 2014 (also fast zwei Jahre nach dem Beschluss der Richterin) am Landesgericht für Strafsachen 1080 Wien ein. Der Gutachter hat seine Ordination in 1090 Wien, also gleich gegenüber - übrigens mit einer anderen Entmündigungs-Gutachterin, Jahrgang 1963. (Dr. Elisabeth L.).
Der Postweg innerhalb von aneinander grenzenden Bezirken dauert also in Wien von der Ordination des Gerichtsgutachters zum Straflandesgericht FAST ZWEI JAHRE: Ein Skandal per se.
Aber nun zur medizinischen Qualität des Aktengutachten zwecks Entmündigung aus Staatsräson:
Da der (Auftrags-) Gutachter Dr. M. auch Universitätsdozent für Psychiatrie und Neurologie (sic!!!) ist, muss man sich angesichts solch unqualifizierter Aktengutachten, um der Politik einen Gefallen zu machen, ernsthafte Sorgen um die Medizinische LEHRE im Bereich der Neurologie und Psychiatrie an der Universität Wien bzw. an Österreichs Medizin-Universitäten generell machen - ganz abgesehen, dass
korrupte AuftragsgutachterInnen KEIN VORBILD für die Medizin-Studenten an Österreichs Universitäten sind!
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Wien mit besonderem Stolz auf einen ihrer größten Söhne hinweist: Dr. Sigmund Freud, den Begründer Psycho-Analyse.
Der umstrittene Akten-Gutachter im Auftrag der Politik (sein Vater war angeblich Mitglied im berüchtigten Polit-Club 45, Konditorei Demel, Am Kohlmarkt, Wien-Innere Stadt) ist auch eingetragener Psychotherapeut: Eine zusätzliche Katastrophe - vor allem für die Patienten und Patientinnen.
Wenn Sie - geehrter Leser, geehrte Leserin dieses blogs - das Gutachten mit den abfälligen Menschen verachtenden, denunzierenden (die Persönlichkeitsrechte des zu begutachtenden Ex-Beamten schwer verletzenden) Attributen, die der Gutachter Dr. M. dem hoch-intelligenten Rechnungsbeamten und Kämpfer für die Menschenrechte Dr. Wolfgang L., zuschreibt, nun lesen, so werden Sie vielleicht nur den Kopf schütteln, in welche Abgründe Österreichs Justiz, Gutachterwesen und das Fachgebiet der Psychiatrie und Neurologie, sowie Psychotherapie gestürzt sind.
Dr. L. hat am 11.11.2011 ein umfassendes Schreiben an die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft Wien über den Buwog-Fall (Verkauf von Bundeswohnungen zum Spottpreis) übermittelt: Auch dieses Schreiben wurde von Österreichs Justiz ignoriert.
Das psychiatrische Gutachten im Wortlaut (eingelangt am 24.7.2014 - in Auftrag gegeben am 9. Juli 2012 vom Landesgericht für Strafsachen Wien)
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=76&aid=7487&page=
Im Langzeitverlauf stellen
sich Zeichen einer akzentuierten Persönlichkeitsstruktur, mit einem
tiefgreifenden MUSTER VON GROSSARTIGKEIT (ICD-Klassifizierung vakant?) und
WICHTIGKEIT (trägt "alles Gute" in sich), einer erhöhten
Anspruchshaltung, übertriebene Erwartungen (ICD-Klassifizierung vakant) an eine
besonders bevorzugte Behandlung bzw. ein AUTOMATISCHES EINGEHEN auf die eigenen
Erwartungen (siehe Kindergartenpädagogik.
Gleichzeitig besteht eine
erhöhte Kränkbarkeit (ICD?) bei (gleichzeitigem) manipulativem Verhalten und
arrogant, überheblichen Verhaltensweisen. (ÜBERHEBLICH= welche
ICD-Klassifizierung???)
Psychodynamisch ergeben sich typische Konflikte, insbesondere in
Situationen in denen dieses Gefühl von GRANDIOSITÄT und PERFEKTION sowie
die ANSPRÜCHLICHKEIT (ICD=?) in Frage gestellt werden.
In
der Kommunikation und Interaktion verhält er sich in solchen Situationen
RIGIDE, ANANKASTISCH (?), versucht die Zügel weiterhin in der Hand zu halten
(siehe Pferderennen), geht auf konkret gestellte FRAGE(N) nicht ein, sondern
präsentiert die seiner Meinung nach wirklich wichtigen Fakten...kramt in den
Akten (ICD-Klassifizierung vakant) ....
Die anankastische
Persönlichkeitsstörung ist
eine Form der Persönlichkeitsstörung,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass die betroffenen Personen besondere
Starrheit und Perfektionismus sowohl in ihrem Denken als auch in ihrem Handeln
an den Tag legen.
ICD10-Code: F60.5 (Anmerkung der Redaktion)
schreibt dem Gericht die
seiner Meinung nach wirklich kompetenten Gutachter vor.
Seine Sache sei zu komplex, man
brauche dazu spezielle fachkundige Sachverständige. Damit lenkt, blockiert und
kontrolliert er die Abläufe bei Gericht, verliert sich in Nebenschauplätzen,
ohne zu den eigentlichen Vorwürfen unmittelbar Stellung nehmen zu müssen,
verhält sich manipulativ.
Er stellt in der Folge in
inhaltlich sich wiederholenden Schriftsätzen "DAS EIGENTLICHE
PROBLEM" , seine Leistungen, Erfolge, sein Gutmenschsein (ICD?) und seine
über jede Form der Kritik erhabenen Intensionen (wahrscheinlich sind
INTENTIONEN gemeint) dar. In damit einhergehenden Problemen im interaktionellen
und beruflichen Bereich erlebt er sich unmittelbar als OPFER und VERFOLGTER,
MISSVERSTANDENER.
Er reagiert feindlich
und misstrauisch (ICD??), fordernd (ICD?), abwertend (ICD??),
wenn auf seine Erwartungen und seine Anspruchshaltung
(ICD??) nicht eingegangen wird.....
Conclusio: Er
kann seine Rechte entsprechend seinem GRÖSSENSELBST (hier erblasst jeder
österreichische Kabarettist ob solcher genialen Formulierungen, Anmerkung der Redaktion) wahrnehmen.
Trotz seiner interaktionellen und psycho-dynamischen Probleme kann er sich
umfassend und verständlich äußern und ist in der Lage dem Verlauf einer
Strafverhandlung zu folgen......
Kommentar Teil 1:
POSTWEG des Gutachtens von
Wien (9. Bezirk, Ordination des Gutachters) bis Wien (8. Bezirk, Landesgericht
für Strafsachen): ZWEI JAHRE....
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=76&aid=7487&page=
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1
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