Zitat Wikipedia:
Der Begriff der Staatsräson (auch Staatsraison) bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. Nach Wolfgang Kersting stellt er eine „Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen“ dar. Dies meint zumeist die klassische Dreiheit „voluntas, necessitas und utilitas“ („Wille, Notwendigkeit, Nützlichkeit“) als Legitimationsgrößen staatlicher Handlungen.
In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung, unabhängig von der Regierungsform, und einzig der Aufrechterhaltung des funktionierenden Staatsgebildes verpflichtet. Ende Zitat
Aus "Staatsräson" entmündigt wurden in Österreich vermutlich vor allem
Frau Mag. Rosemarie B. Hoedl, ehemals SAP-Beraterin im Bundesrechenzentrum, den Bundesministerien und den Obersten Organen
Alexandra Bader, Journalistin
Prof. Mag. Ingrid Moschik (HTL-Lehrerin in Graz und Künstlerin)
Einer Entmündigung aus Staatsräson knapp entgangen ist
der ehemalige Rechnungshof-Beamte Dr. Wolfgang L.
Das psychiatrische Gutachten über Dr. Wolfgang L. hat einer der bekanntesten Entmündigungs-Psychiater Wiens erstellt: Dr. Kurt Meszaros:
Das Gutachten, das bereits im August 2012 von der Richterin am Landesgericht für Strafsachen beantragt wurde, ist erst im Juli 2014 (also zwei Jahre später) am Landesgericht für Strafsachen in Wien eingelangt. Der Postweg dauert in Österreich - besonders wenn es sich um Entmündigungsanträge gemäß Staatsräson handelt - besonders lange.
Das Gutachten ist unter diesem link in voller Länge nachzulesen:
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7496&page=
Die Entmündigung aus Staatsräson
Alternativ bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson:
- Als erstes wird Staatsräson als „Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen“ interpretiert,
- eine zweite Definition sieht Staatsräson als „Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen Vernunft und Notwendigkeit“.
- Eine dritte Unterscheidung erkennt in ihr einen „Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral- und Rechtsvorschriften“.
Das bedeutet in der Praxis, dass Menschen, die durch ihr Insider-Wissen betreff Vorkommnisse in Öffentlichen Institutionen, Ministerien, Nationalrat etc. die Öffentliche Sicherheit gefährden (es könnte z.B. durch die Verbreitung dieses Wissens der Volkszorn entflammt und zum Beispiel das Parlament angezündet werden etc...), entmündigt werden dürfen, im schlimmsten Fall sogar getötet werden müssen, um das Staatsgefüge in der bestehenden Form aufrecht zu erhalten. Die Entmündigung aus Staatsräson erscheint also als die humanere Variante, wenn man die sogenannten RUIN POINTS der zu Entmündigenden kennt (z.B. Psychiatrische Behandlung in der Vergangenheit)
Die Gerichtsdokumente inklusive Gutachten sind im Bundesrechenzentrum für alle einsehbar.
Die Entmündigung aus politischen Gründen hat also durchaus ihre Rechtfertigung, wenngleich sie in Österreich auf sehr brutale Weise durchgezogen wird, wie Mag. Hoedl und Alexandra Bader in ihren blogs berichten:
http://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at/2011/06/psychiatrisches-gutachten-dr-kogler.html
http://www.ceiberweiber.at/index.php?type=review&area=1&p=articles&id=2459
Conclusio: Die psychiatrischen Gutachten (auch ohne den Patienten je zu Gesicht bekommen zu haben) als Grundlage für die Entmündigung aus STAATSRÄSON werden in weiteren blogs noch genau zu analysieren sein sowie aus medizinischer und juristischer Sicht zu begutachten sein.
Die österreichischen Bezirksgerichte sind dazu nicht in der Lage.
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