mit der Beantragung meiner Wahlkarte als entmündigte österr. Staatsbürgerin - Rechtsgültigkeit meiner Eidesstattlichen Erklärung bei einer Stimmabgabe mittels Briefwahl habe ich nun die gesamte Datenfälschungsmafia in BRZ und BMI am Krawattl (E-Justiz, Personenregister, Fälschung der Budgetdaten auf SAP-Systemen) - es geht um die Rechtsgültigkeit von 1000en Mündelstimmen
Du musst Dir vorstellen, dass das gesamte Postpersonal meine Eidesstattliche Erklärung, die auf der Rückseite des weißen Kuverts zu sehen ist jederzeit fälschen kann bzw. in den Müll werfen kann (z.B. weil ich sappressive Person bin und deswegen nicht wählen darf.... oder sonstwie auf schwarzen Listen bin - die Bürgerrechte habe ich durch die Entmündigung ohnehin verloren. Ich möchte nicht wissen, was bei der Bundespräsidentenwahl 2016 in diesem Wahlkartenbereich an Wahlfälschung stattfand.
Mündels Wahlrecht (Eidesstattliche Erklärung des Kuranden bei einer Stimmabgabe mittels BRIEFWAHL) Da ich am 15.10.2017 in den NÖ Bergen bin, holte ich mir gestern in der Bezirkswahlbehörde Wien 23 meine Wahlkarte. Ich fragte sicherheitshalber ob ich das braune Kuvert zukleben darf. Die Dame war sehr nett - die Antwort lautete ja! Ich erhielt ein Aktenkonvolut - Kundmachungen, Wahlzettel (Regionalwahlkreis 9 E) und ein SKRIPTUM - BewerberInnen der Bundesparteilisten: SPÖ: 461 (Zustellungsbevollmächtigter Georg Niedermühlbichler, 1010 Wien, auf der Liste Platz 9) ÖVP 100 (Zustellungsbevollmächtigte Elisabeth Köstinger 9470) FPÖ 300 KandidatInnen Zustellungsbevollmächtigter HC Strache 1080 Wien Die Grünen - 183 KandidatInnen Zustellungsbevollmächtigter Robert Luschnik 1090 Wien NEOS 344 KandidatInnen (Zustellungsbevollmächtigter M. Strolz - 1230 Wien) LISTE Pilz - 26 Kandidaten Zustellungsbevollmächtigter Prof. Alfred NOLL (1010 Wien) Liste Roland Düringer GILT 45 KandidatInnen - Zustellungsbevollmächtigter Düringer 3072 Kasten (er wohnt im Kasten sozusagen) FREIE LISTE Österreich 250 KandidatInnen (Zustellungsbevollmächtigter Lukas Essl, 5440) KPÖ 254 KandidatInnen (Zustellungsbevollmächtigter Michael Graber 1100 Wien) DIE WEISSEN 21 KandidatInnen - Zustellungsbevollmächtigt: Karl-Heinz Plankel, 1010 Wien SLP 38 KandidatInnen - Zustell-Bevollmächtigt Michael Gehmacher 1100 Wien, EUAUS (Robert Marschall- 3003 Gablitz) 16 KandidatInnen Männerpartei - Ing. Hannes Hausbichler - 6900 Bregenz 9 Kandidaten
Ich möchte mich keineswegs über Demenzkranke schwer geistig behinderte Menschen lustig machen - aber ich verweise auf die Wahlanfechtung von FPÖ - eingebracht durch Kanzlei Böhmdorfer-Schender, wo eindeutig auf die Rechtsunsicherheit betreff Eidesstattliche Erklärung Wahlkarte und Beantragung der Wahlkarten durch die Oberschwestern und Heimleitung aufmerksam gemacht wurde. Der Verfassungsgerichtshof ist eine Antwort schuldig geblieben. Ich muss als MÜNDEL (Sw-Beschluss BG Wien-Liesing 14.Dezember 2016 in allen Angelegenheiten - laut Gutachten Dr. Andreas Steinbauer) eine Eidesstattliche Erklärung - für jedermann bei Post und Co -sichtbar (Rückseite des weißen Kuverts) unterschreiben. Den ausgefüllten Wahlzettel darf ich laut Bezirkswahlbehörde Wien-Liesing zukleben. Nun ist aber laut Gutachten Dr. Andreas Steinbauer und Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing KEINE UNTERSCHRIFT und keine Vollmacht von mir als MÜNDEL (Kurandin) rechtsgültig bzw. rechtswirksam. JETZT HAB ICH DIE GESAMTE ENTMÜNDIGUNGS_ und Sachwalterschafts-Enteignungs-
Laut BM für Inneres muss meine Wahlkarte bis 15, Oktober 2017 bis 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde Wien-Liesing eingelangt sein!!! WER garantiert mir, dass die POST in Wien so schnell arbeitet - also nochmals Rechtsunsicherheit. Ich muss diesen meinen ausgefüllten Wahlzettel und Wahlkarte auch nicht eingeschrieben schicken - so versicherte mir die Beamtin bei der Bezirkswahlbehörde.
Ich möchte mir zumindest über das Wochenende Zeit nehmen, das Skriptum mit den Kandidaten (mehr als 1000) zu studieren. In der Wahlzelle habe ich dazu keine Zeit (Lesen darf ich ja als Mündel - der Sachwalter muss mir dabei nicht behilflich sein....) Ich könnte die Wahlkarte aber auch bei einem anderen Wahllokal abgeben?? - das BM für Inneres bleibt hier die Antwort schuldig - z.B. wenn ich die Wahlkarte 5 Minuten vor 17 Uhr in Wiener Neustadt oder Puchberg am Schneeberg abgebe.....das Chaos ist vorprogrammiert....
Als Tupferl auf dem I schicke ich noch den Entmündigungsbeschluss vom Bezirksgericht Wien-Liesing vom 14.12.2016 mit. (Bestellung eines Sachwalters in allen Lebensbereichen für Mag.a Rosemarie B. Hoedl) Als ehemalige Bundesangestellte seit 1991 bin und bleibe ich BÜROKRATIN - schließlich habe ich das Kirchenrecht genau studiert (seit 1983)
Ich möchte mich keineswegs über Demenzkranke schwer geistig behinderte Menschen lustig machen - aber ich verweise auf die Wahlanfechtung von FPÖ - eingebracht durch Kanzlei Böhmdorfer-Schender, wo eindeutig auf die Rechtsunsicherheit betreff Eidesstattliche Erklärung Wahlkarte und Beantragung der Wahlkarten durch die Oberschwestern und Heimleitung aufmerksam gemacht wurde. Der Verfassungsgerichtshof ist eine Antwort schuldig geblieben. Ich muss als MÜNDEL (Sw-Beschluss BG Wien-Liesing 14.Dezember 2016 in allen Angelegenheiten - laut Gutachten Dr. Andreas Steinbauer)eine Eidesstattliche Erklärung - für jedermann bei Post und Co auf der Rückseite des weißen Kuverts sichtbar -
unterschreiben.
Den ausgefüllten Wahlzettel darf ich laut Bezirkswahlbehörde Wien-Liesing zukleben. Nun ist aber laut Gutachten Dr. Andreas Steinbauer und Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing KEINE UNTERSCHRIFT und keine Vollmacht von mir als MÜNDEL/ Kurandin rechtsgültig bzw. rechtswirksam. JETZT HAB ICH DIE GESAMTE ENTMÜNDIGUNGS_ und Sachwalterschafts-Enteignungs- Bagage beim KRAWATTL......das betrifft offiziell mindestens 60.000 Wahlberechtigte in ganz Österreich, die entmündigt sind in allen Lebensbereichen. AMEN!
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