Sonntag, 6. Oktober 2019

Projekt Ombudsstelle für KurandInnen in Not: Ausgangslage

Ausgangslage Entmündigung in Österreich: Projekt Ombudsstelle für KurandInnen in Not

Entmündigung in Österreich 

Bei der Entmündigung handelt bzw. handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Dieser wird auch Vormund genannt, der Betroffene hingegen war sein Mündel und wurde bevormundet.

In Österreich ist die Entmündigung im Jahre 1984 durch die Sachwalterschaft ersetzt worden, in Deutschland zum 1. Januar 1992 durch den Einwilligungsvorbehalt, der im Rahmen eines Betreuungsverfahrens angeordnet werden kann. In der Schweiz wurde 2013 die Entmündigung durch die umfassende Beistandschaft abgedeckt. Seit 2013 gibt es eine Entmündigung im deutschsprachigen Raum nur noch im italienischen Südtirol und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Geschichtliche Entwicklung

Altertum – Römisches Zwölftafelgesetz enthält Grundzüge der Vormundschaft und Pflegschaft (cura furiosi, cura prodigi)
Mittelalter – „Munt“ der Sippe, später des nächsten väterlichen Vorfahren; im ausgehenden Mittelalter wurde die Vormundschaft Aufgabe des Landesherrn
1794 – preußisches allgemeines Landrecht sieht Vormundschaft und gerichtliches Verfahren vor
1803 – Code civil regelt Entmündigungsverfahren als Voraussetzung der Vormundschaft (bis 1899 im Rheinland gültig)
1875 – preußische Vormundschaftsordnung führt Unterscheidung von Vormundschaft und Pflegschaft ein.

Statistik:

Die Statistik in Österreich schweigt über die wirklichen Zahlen. Im Bundesrechenzentrum Wien wird das sogenannte VJ-Register geführt. Es besteht jedoch der dringende Verdacht, dass dieses laufend manipuliert wird.

Dennoch klagen die Pflegschaftsgerichte (Bezirksgerichte) über Überlastung durch Pflegschaftsverfahren.

https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000106950008/laengere-gerichtsverfahren-wegen-personalnot-in-justiz


Verein VSP (Vertretungsnetz)

Der Verein VSP berät zu entmündigende Menschen nicht. Vielmehr ist er ein Hort der Korruption. SozialarbeiterInnen begutachten die Wohnung der zu entmündigenden Person und sind sozusagen VorbereiterInnen auf dem Weg zur Enteignung.

https://www.vertretungsnetz.at/home/

Siehe dazu die zahlreichen Publikationen von Mag. Johannes Schütz und Fallbeispiele auf sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at.

https://www.freitag.de/autoren/johannes-schuetz/die-enteigner-der-groesste-skandal-oesterreichs

Die Wohnbaugenossenschaften und Hauseigentümer in Wien (aber auch in den Bundesländern) haben zum Ziel, via Entmündigung (Sachwalterschaft, Gerichtliche Erwachsenenvertretung....) vor allem ältere Menschen aus ihren Wohnungen zu vertreiben.

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2017/11/justitia-austriaca-ein-sterbender-schwan.html

Beachte dazu: Ältere Menschen haben günstige Mietbedingungen.

https://alexandrabader.wordpress.com/2017/11/29/menschenrechte-werden-in-oesterreich-mit-fuessen-getreten/

Die Korruption rund um Bezirksgerichte, Psychiatrische GutachterInnen und SozialarbeiterInnen (sowie Sachwalterkanzleien) muss beendet werden.

Es besteht der Verdacht, dass Provisionen fließen pro Enteignete Wohnung, Haus etc.

Die Rolle der Psychiatrischen GutachterInnen: 

Es ist ein absoluter Tiefpunkt der österreichischen Medizin und Psychiatrie, dass sich Fachärzte der Psychiatrie und Neurologie dafür kaufen lassen, Aktengutachten zu erstellen für zu enteignende KurandInnen.

Aktengutachten müssen per Gesetz verboten werden. 

Die Gutachten gleichen einander wie ein Ei dem anderen - ebenso die Beschlüsse der Bezirksgerichte zwecks Entmündigung und Enteignung, z.B.

Person X.Y. hat die Übersicht über ihre Geschäfte verloren, daher benötigt sie Gerichtlichen Erwachsenenvertreter, der vor allem das Vermögen verwalten muss und den Häuserverkauf abwickeln muss.

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2013/03/das-psychiatrische-gutachten-im.html

Zahlreiche Fallbeispiele aus ganz Österreich sind vorhanden. Unzählige blogs beschäftigen sich mit dem größten Skandal der Republik Österreich seit dem 2. Weltkrieg.

Opfer sollten durch die Ombudsstelle entschädigt werden, enteignetes Vermögen der Familie restituiert werden.

Siehe dazu

DIE ENTEIGNER - Johannes Schütz

Wien, 4. Oktober 2019

Post-Skriptum:
Es ist davon auszugehen, dass es immer wieder wirklich kranke Menschen gibt, die Psycho-Therapie benötigen, die ihre Geschäfte nicht selbst erledigen können.
Die Wiener Tradition der Psychotherapie rund um Sigmund Freud ist weltberühmt.

Es gibt auch geistig kranke Menschen, die liebevolle Hilfe benötigen, ebenso demente Menschen, die aber nicht aus dem Familienverband mit GEWALT zwecks Enteignung gerissen werden sollen.

Es ist an das ärztliche Gewissen der Psychiatrischen GutachterInnen zu appellieren.

Korruption rund um medizinische Gutachten soll unter STRAFE gestellt werden (Ärztliche Ethik).

Es gibt Menschen, die unter
  • Kaufsucht 
  • Spielsucht 
  • Alkoholismus 
  • Magersucht, Bulimie 
  • Drogensucht etc 
leiden und daher sich selbst gefährden. Grundsätzlich ist das Unterbringungsgesetz bei Selbstgefährdung in Österreich einzuhalten. Dennoch sollten sich Gerichtliche Erwachsenenvertreter um die Gesundheit des Kuranden kümmern. 

Daher benötigt die neue Ombudsstelle SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, Ärzte etc., die wirklich engagiert sind und keine Anwaltskanzleien, die Enteignungen von KurandInnen betreiben und z.B. 100 Wohnungen in Wien besitzen. Angst vor PsychiaterInnen sollte abgebaut werden. Ein vertrauensvolles Verhältnis sollte aufgebaut werden zw. Patient und Kurand. Die Behandlung mit Neuroleptika und starken Medikamenten sollte von einer Kommission überprüft werden (Psychiatrie-Kommission).

Juristen sind grundsätzlich nicht geeignet, sich um Sozialarbeit zu kümmern. 

Ein guter Sozialarbeiter kann sehr wohl die Geldeinteilung für monatliche Bedürfnisse des Kuranden bewerkstelligen. Außerdem gibt es z.B. bei ERSTE Bank ein so genanntes Sozialkonto, wo KurandInnen pro Woche nicht mehr als Taschengeld abheben können. 

Die Psychotherapie-Stellen für süchtige und psychisch kranke Menschen müssen dringend ausgebaut werden. 

Die Pflegschaftsverfahren können so minimiert werden - vor allem wenn Angehörige bzw. FreundInnen sich um den kranken Menschen kümmern. 

Die Einhaltung der Menschenrechte rund um Pflegschaftsverfahren in Österreich sollte von einer internationalen Kommission beobachtet werden, die auch Sanktionen erteilen kann. 



https://hotandrash.wordpress.com/2018/07/11/der-sachwalter-betrug-ii/

Sachwalterschaft


Die Sachwalterschaft wurde als Nachfolgebestimmung zur Entmündigung eingeführt, die im Jahr 1984 aufgehoben wurde. Als Sachwalterschaft bezeichnet man die Übertragung der gesetzlichen Vertretung an einen Sachwalter, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte für sich selbst wahrzunehmen. Ein Sachwalter kann für psychisch Kranke, geistig Behinderte und pflegebedürftige Menschen bestellt werden. Die Sachwalterschaft regelt die Entziehung oder Einschränkung der Rechte einer Person.

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