Freitag, 4. Oktober 2019

Rohkonzept und Planstellenausschreibung für Ombudsstelle KURANDINNEN in Not - Österreichweit

Rohkonzept für Ombudsstelle/ Beratungsstelle für KurandInnen, enteignete, entrechtete, entmündigte Menschen bzw. für betroffene Angehörige in Österreich

KURANDINNEN IN NOT

Hauptsitz Wien, Zweigstellen in allen Bundesländern
Idee: Da die Pflegschaftsgerichte (=Bezirksgerichte) in Österreich u.a. durch Personalmangel komplett überlastet sind, aber auch die RA-Kanzleien, die tausende Pflegschaftsverfahren pro Kanzlei bearbeiten müssen, erscheint es dringend notwendig, diese Arbeit mit entmündigten Menschen auszulagern.
Des Weiteren erscheint es notwendig, eine Behörde zu errichten, die die Vermögenswerte KurandInnen und ihren Familien restituiert.
Gesetze:
1. Massenkanzleien müssen per Gesetz wieder verboten werden (Siehe dazu Budgetbegleitgesetz Juni 2009) Ein Sachwalter/ gerichtlicher Erwachsenenvertreter darf nicht mehr als 20 Kuranden/ Pflegschaftsverfahren bearbeiten.
2. Psychiatrische Aktengutachten müssen per Gesetz verboten werden.
3. Korrupte Ärzte, Psychiater sollten aus der Liste der GerichtsgutachterInnen GELÖSCHT werden - ebenso sollte es die Möglichkeit geben, korrupte PflegschaftsrichterInnen vom Dienst zu suspendieren.
4. Es muss gesetzlich verankert sein, dass Angehörige sich um entmündigte Menschen kümmern müssen - nur im Notfall soll ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Stellenausschreibungen:
1. Ombudsstelle Wien: Zentrale: Geschäftsführung für ganz Österreich, Personalabteilung
Stellenprofile:
1. Juristen
2. Psychologen
3. SozialarbeiterInnen
2. Ombudsstellen Graz, Linz, Klagenfurt, St. Pölten, Eisenstadt, Innsbruck, Bregenz, Salzburg
Beratungsstellen siehe Stellenprofile oben
Ziel: Enteignete, gequälte Kurandinnen sollten sich jederzeit an diese Ombudsstellen wenden können.
Es soll auch ein Budget vorhanden sein, wenn Gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen ihre KurandInnen bestehlen.
FINANZIELLE SOFORTHILFE für KurandInnen soll ermöglicht werden.
Beratung Bankgeschäfte für KurandInnen und Angehörige (besonders ältere Menschen betreff Netbanking) soll 2 Mal pro Woche in jeder Filiale möglich sein.

Für den Inhalt verantwortlich: Gesamtkonzeption und Pilotprojekt:

Mag.a Rosemarie B. Hoedl & Team
1230 Wien

Exkurs: Die Ombudsstellen der Justiz haben keinem einzigen Kuranden in Not je geholfen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann

Ein Ombud (altnordisch: umboð „Vollmacht“) ist eine häufig ehrenamtliche Aufgabe einer Person, in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern. So gesehen bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen – unter Berücksichtigung der Interessen von Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig beachtet würden (zum Beispiel von Kindern, Krankenhauspatienten, Gewaltopfern).
In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.
Dies geschieht durch:
  • eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles,
  • Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
  • Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren,
  • Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
  • oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall.
Immer mehr Organisationen und Institutionen (bis hin zur UN) richten eine Stelle für einen Ombudsmann ein oder beschäftigen ganze Stäbe von Ombudsleuten. Zunehmend fallen auch sog. Compliance Officers unter den Begriff, die mehr als etwa interne Revision jene Compliance durchsetzen, die etwa (vorbeugend) Korruptionen verhindern soll.
Vor allem wo ein großes Publikum angesprochen wird, also auch viel Konfliktstoff gegeben ist, werden solche Beschwerdestellen institutionalisiert. Auch Medien wie Zeitungsverlage beschäftigen zunehmend Ombudsleute. Sie sollen zwischen Lesern und Anzeigenkunden auf der einen Seite und Redaktionen und Verlag auf der anderen Seite vermitteln. So hat zum Beispiel die New York Times einen Ombudsmann. Die Berliner Morgenpost hat eine Ombudsfrau, die Lesern helfen soll.

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