Donnerstag, 19. Juni 2014

Die ärztliche Ethik und der Sachwalterschaftsmissbrauch

Die ärztliche Ethik und der Sachwalterschaftsmissbrauch an Österreichs Bezirksgerichten

Die Medizinische Ethik beschäftigt sich mit den sittlichen Normsetzungen, die für das Gesundheitswesen gelten sollen. Sie hat sich aus der ärztlichen Ethikentwickelt, betrifft aber alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, Institutionen und Organisationen und nicht zuletzt die Patienten.
Als grundlegende Werte gelten das Wohlergehen des Menschen, das Verbot zu schaden („Primum non nocere“) und das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten (Prinzip der Autonomie), allgemeiner das Prinzip der Menschenwürde. Ende Zitat Wikipedia

Die Rolle des psychiatrischen Gutachters beim Sachwalterschaftsmissbrauch
Die ärztliche Ethik spielt beim Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich keine  Rolle mehr. Da gibt es so genannte Auftrags-Gutachter, die offenbar in vorformulierte Texte die Namen der zu entrechtenden und zu enteignenden Mündel eintragen.
In einigen Fällen kommt es zu einem persönlichen Gespräch (siehe Fall Hödl).
In vielen Fällen gibt es aber ein so genanntes Aktengutachten, wo der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie nur aufgrund der Aktenlage das psychiatrische Gutachten als Grundlage für die Entmündigung erstellt und an das Bezirksgericht übermittelt.
Exkurs Hödl: Im Falle Hödl rief das Finanzministerium am Bezirksgericht an und bestellte beim Psychiatrischen Gutachter eine elf Jahre rückwirkende Entmündigung für heikle politische Zeitpunkte und mysteriöse Todesfälle. Die Richterin legte dazu einen Akt an (Gesprächsprotokoll vom 30.4.2009, das Gutachten des Psychiaters Dr. Kögler war aber bereits auf dem Weg von Mödling zum Bezirksgericht Wien-Liesing.
Interessant ist, dass diese „Entmündigungs-Psychiater“ oft in Gemeinschaftspraxen für die Politik und die Justiz tätig sind, so zum Beispiel ein Psychiater, der gerne für Menschen, die aus politischen Gründen entmündigt werden, Aktengutachten erstellt: Van-Swieten-Gasse 2, 1090 Wien.
Auch Sachwalter und Psychiater „residieren“ in Wien im 1. Bezirk gemeinsam: Ein Beispiel: Am Hofe 13, Wien-Innere Stadt. Auffällig ist, dass diese Rechtsanwaltskanzlei mehr als 1000 Kuranden „bearbeitet“ und der Psychiater, der im selben Hause wohnt, auf der Steuersünderliste Liechtenstein von 2008 aufscheint!
Die missbräuchliche Beschaffung von Patientendaten durch einstweilige Sachwalter bzw. Sachwalter, die die Eigentumswohnung des Mündels verkaufen wollen
Besonders perfid ist folgende Taktik von Sachwalterkanzleien: Man ruft in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis an und lässt sich die Patientendaten für ein potentielles Mündel (das über Immobilien und Wertgegenstände verfügt) illegal an die Sachwalterkanzlei übermitteln. Dann nimmt man ganz private Patientendaten in der Argumentation gegenüber dem Bezirksgericht als VORWAND, um eine Sachwalterschaft zu begründen.
Dies ist als schwere Verletzung des Arztgeheimnisses aber auch Verletzung der Pflichten von Rechtsanwälten und Sachwaltern zu werten!
Ebenso sind jene Richter zu suspendieren, die diese illegalen Praktiken von Sachwaltern über Jahre decken!
Siehe dazu:
Ein Richter, der schuldhaft gegen seine Berufs- und Standespflichten verstößt, hat sich sowohl disziplinär als auch gegebenenfalls strafgerichtlich zu verantworten. Zivilrechtlich kann ein Richter nur dem Staat gegenüber haftbar werden. Parteien, die durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eines Richters einen Schaden erleiden, können diesen nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes nur dem Staat gegenüber geltend machen.

Das psychiatrische Gutachten als Beweismittel bei Gericht

Beweismittel Gerichts-Gutachten

Das Gutachten und die Aussage eines Sachverständigen sind Beweismittel, sofern das Gericht den Sachverständigen bestellt hat. Das Gericht ist nicht an die Schlussfolgerungen des Sachverständigen gebunden, sondern würdigt dessen Aussagen frei. Gemäß § 411a ZPO kann ein bereits in einem anderen Verfahren erstelltes Sachverständigengutachten als Sachverständigengutachten (und nicht mehr nur als Urkundenbeweis) des laufenden Prozesses verwertet werden. Gegebenenfalls hat sich der Sachverständige mit bereits vorliegenden Gutachten auseinanderzusetzen und zu begründen, warum er einem früheren Gutachten folgt oder ihm widerspricht. Es steht im Ermessen des Gerichts, ob der Sachverständige sein Gutachten nur schriftlich einreicht oder ob er es ergänzend mündlich in der Verhandlung vorträgt und erläutert (§ 411 ZPO). Ende Wikipedia-Zitat Rechtslage Deutschland
Kommentar: Da das Gutachten des Sachverständigen für Psychiatrie und Neurologie auch in Österreich als Beweismittel gilt, ist eine Manipulation des Gutachtens bzw. Gutachters als BEWEISMITTEL- und Urkundenfälschung zu betrachten – ganz zu schweigen von der Verletzung der ärztlichen Pflichten.
Die Errichtung einer Sachwalterschaft nur aufgrund der Aktenlage (mittels Ferngutachten eines Psychiaters, der den Patienten nie gesehen hat und nie untersucht hat) ist aus
-          juristischen
-          ethischen
-          medizinischen
Gründen strikt abzulehnen.

Sachwalter und Richter,  die aufgrund von Aktengutachten Massenentmündigungen Menschen ihres Vermögens, ihrer Immobilien, ihrer Wertgegenstände berauben und Angehörigen eine Sachwalterschaft verweigern, sind mit sofortiger Wirkung ihres Amtes zu entheben und nach § 302 STGB und § 277 ABGB anzuklagen!
Gerichtliche beeidete GutachterInnen aus dem Bereich der Psychiatrie und Neurologie, die ihre Pflichten verletzen und (gegen Provisionen) und im Auftrag der SachwalterInnen Gutachten erstellen, die den Zweck haben, den alten Menschen zu enteignen und gegen seinen und der Angehörigen Willen in ein Pflegeheim zu transferieren, sind umgehend aus der Sachverständigenliste des Gerichts zu löschen und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Gerichtlich beeidete GutachterInnen, die Menschen aus politischen Gründen per Aktengutachten, entmündigen, sind ebenfalls aus der Sachverständigenliste des Gerichts zu löschen und ebenso strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Gegebenfalls sind die medizinischen Gutachter, die ihre Berufsregeln so massiv zum Schaden des Kuranden und Patienten verletzen, aus der Ärztekammer und sonstigen Berufsvertretungen der Mediziner auszuschließen.
Die Österreichische Justiz, vor allem der Minister, hat akuten Handlungsbedarf, um die Zahl der Missbrauchsopfer im Bereich Sachwalterschaft zu reduzieren und  Opfer zu entschädigen!!!
Außerdem ist die Tätigkeit von Sachwaltern in Hinsicht auf das Berufs- und Standesrecht der österreichischen Rechtsanwaltskammer zu überprüfen: Schwarze Schafe sind auch hier aus der Rechtsanwaltskammer auszuschließen. Die Disziplinarkommission der Rechtsanwaltskammer muss unparteiisch bestellt werden!














Montag, 16. Juni 2014

Die Methodik der Entmündigung

Das System der Enteignung und Beraubung von alten, vermögenden Menschen im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch

Im ORF-Bürgeranwalt vom 14.6.2014 wurden zwei drastische Fälle von Sachwalterschaftsmissbrauch und (versuchter)Enteignung/Beraubung von älteren Menschen, die schöne Immobilien in Wien besitzen, aufgezeigt.

Da diese Art von Sachwalterschaftsmissbrauch unter Mitwirkung von Bezirksgerichten und willfährigen Gutachtern und Gutachterinnen Methode und System zu haben scheint und in vielen Punkten an "Organisierte Kriminalität" auf höchster Ebene (es gilt die Unschuldsvermutung) erinnert, soll hier en detail die METHODIK/SYSTEMATIK und brutale VORGANGSWEISE des Bestehlens von alten Menschen mit Hilfe der Justiz dargestellt werden. In einem weiteren blog werden wir die Systematik des Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich an einzelnen Missbrauchs-Fällen im Detail erläutern.

Da Immobilien die wichtigsten Wertgegenstände der zu beraubenden Missbrauchsopfer darstellen, versuchen wir in diesem blog den Diebstahl und die dubiose Vorgangsweise bzw. Methodik des Missbrauchs an Hand zweier Beispiele aus Wien-Penzing und Wien-Liesing aufzuzeigen.

1. Grundbuch: Das österreichische Grundbuch wird elektronisch im Wiener Bundesrechenzentrum geführt. Daher können Notare und Rechtsanwälte auf dieses Grundbuch (und Firmenbuch) über eine gesicherte elektronische Verbindung zugreifen. An den Bezirksgerichten werden Versteigerungen von Immobilien und Liegenschaften durchgeführt. Es liegt also nahe, am Bezirksgericht nach vermögenden älteren Menschen Ausschau zu halten. Dazu muss man gar nicht im Melderegister nachsehen, da ja die Geburtsdaten der Grundstücks-Eigentümer im GRUNDBUCH vermerkt sind.

2. Die Bank: Nun ist es an der Zeit, die Bankverbindung des alten Menschen herauszufinden bzw. Komplizen bei jener Bank zu lukrieren, wo der alte vermögende Mensch Girokonto, Sparbücher, Wertpapierdepots, Aktien etc. besitzt. Dann meldet der Bankangestellte (Komplize) dem Gericht (bei nicht allzu hoher Kriminalität des Angestellten werden auch Angehörige vielleicht pro forma informiert), dass die alte Dame/der alte Herr in letzter Zeit immer so hohe Beträge abhebt. Es bestehe der Verdacht einer Alzheimer-Erkrankung oder/und beginnenden DEMENZ. Daher wäre eine Entmündigung sinnvoll.

3. Das Gericht ist informiert und es wird - in den meisten Fällen - ein psychiatrisch-neurologisches AKTENGUTACHTEN erstellt, das die Grundlage für den Gerichtsbeschluss der Errichtung einer Sachwalterschaft in allen Bereichen ermöglicht. Zuvor wird aber meistens innerhalb von einer Stunde oder eines Tages ein einstweiliger Sachwalter bestellt (meistens ein Rechtsanwalt, der/die mit dem Richter befreundet ist und sonst nicht viel Geschäft macht z.B. durch lukrative Strafprozesse). Diese Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt glaubt dann aufgrund der Errichtung einer einstweiligen Sachwalterschaft und in Komplizenschaft mit dem Richter/der Richter alles (mit dem Mündel) machen zu dürfen. Zum Beispiel wird die alte Dame/das alte Ehepaar - manchmal auch mit Hilfe von kriminellen MitarbeiterInnen zu Hause aufgesucht. Es wird das Tür-Schloss ausgetauscht, die Wohnung des alten Menschen nach Wertpapieren und Bargeld durchforstet. Im Falle Christine G. mussten die alten Eltern aus Wien fliehen, weil der Sachwalter das Wohnungsschloss ausgetauscht hat und die Eltern gegen den Willen der Tochter und gegen den eigenen Willen in einem Pflegeheim unterbringen wollte und sich des gesamten Vermögens (Eigentumswohnung, Schmuck, Girokonto etc.) bemächtigen wollte.

Im Falle H. in Wien-Penzing konnte der Sohn der zu beraubenden alten Dame noch mit der Drohung, die Polizei zu verständigen, Schlimmeres verhindern. Auch hier wollte ein Mitarbeiter der Kanzlei des einstweiligen Sachwalters die alte Dame, die in einem Nobelhaus in Wien-Penzing wohnt (das vielleicht sogar Sektenjünger oder andere Sachwalter gerne für sich und ihre teuren Ausbildungen lukrieren wollen) berauben, alle Wertgegenstände mitnehmen, sie in ein Pflegeheim transferieren und das Haus letztendlich zu einem hohen Preis verkaufen (mit Lukrierung von 20 % Prämie unter Mithilfe des Gerichts) und die alte Dame in einem Pflegeheim dann wohl schnell irgendwie das Zeitliche "segnen lassen".

Am Hofe in Wien residiert ein sogenannter "Sachwalter-Kaiser", ein Wiener Rechtsanwalt, der mehr als 1000 Mündel zu betreuen hat und gemeinsam mit einem Wiener Psychiater (ebenfalls für Entmündigungen zuständig) eine STIFTUNG in Liechtenstein errichtet hat, wo die Vermögenswerte der Mündel wohl "MÜNDELSICHER" angelegt sind.

4. Die Hausverwaltung: Nehmen wir dazu den Fall Frimmel: Frau Frimmel war eine berühmte Schauspielerin und einst eine Schönheit. Sie wohnte zu einem günstigen Preis in einem sehr schönen alten Haus im 1. Bezirk von Wien. Da das Haus an einen thailändischen Prinzen verkauft werden sollte, ist man in bezug auf SW-Missbrauch nach erfolgreicher Methodik vorgegangen: Der Betreuer von Frau Frimmel von der ERSTE Bank am Wien-Graben (bezüglich Komplizenschaft gilt die Unschuldsvermutung) regte beim Bezirksgericht Wien-Innere Stadt eine Sachwalterschaft für die Dame an. Sogar ihr Hausarzt war dagegen. Zahlreiche Medienberichte halfen nicht: Die Dame wurde gegen ihren Willen in ein günstiges Heim gebracht. Sie ist selbst Jüdin und sagte: "Das ist ja ärger als unter dem Hitler".

Die Rolle der Hausverwaltung oder krimineller Nachbarn ist bei diesem "Geschäftsmodell" äußerst wichtig: Sie können zum Beispiel melden, dass die Person verwahrlost ist oder sehr verwirrt im Stiegenhaus auftritt etc. Wenn es sich um Scientologen handelt, die für ihre Auditing-Kurse viel Geld brauchen, wird die Sache noch gefährlicher.

Um alte Mieter loszuwerden, die wenig Miete zahlen, gibt es in Wien da und dort auch schon mal eine "heiße Sanierung". Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, weil die Gerichte ja in Komplizenschaft tätig sind (nicht alle, aber viele..) und es daher wohl nie zu einer Verurteilung oder gar einem Strafprozess kommen wird.

5. Die GutachterInnen: Pro forma muss für die Errichtung einer Sachwalterschaft ein Gutachter aus dem Bereich der Neurologie/Psychiatrie ein Gutachten erstellen, dass aus medizinischer Sicht bestätigen soll, dass bei der zu entmündigenden Person ein SELBSTFÜRSORGEDEFIZIT vorliegt und die Person sich nicht mehr um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Auch hier stehen den Bezirksgerichten zahlreiche Ärzte in Komplizenschaft zur Verfügung. Sie wollen sich wohl ein Zubrot dazuverdienen und es ist nicht auszuschließen, dass sie für Aktengutachten Provisionen erhalten.

Im Falle einer SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum (die aufgrund ihrer Zeugenschaft in bezug auf Todesfälle und SAP-Budgetsystem-Manipulationen im österreichischen Finanzministerium entmündigt wurde) wurde der psychiatrische Gutachter sogar direkt von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium gebeten, die Dame elf Jahre rückwirkend - für gewisse heikle Zeiträume - als "geschäftsunfähig" zu diagnostizieren.

Es scheint hier ein vorformulierter Text vorzuliegen, wo der Gutachter nur mehr den Namen des Mündels eintragen muss. In einigen Fällen müssen die Opfer sogar ihr Entmündigungs-Gutachten selbst bezahlen! In einigen - aus politischen Gründen dringenden - Entmündigungsfällen (siehe Stalin-Diktatur) gibt es auch sogenannte Aktengutachten, die mitunter sogar während der Weihnachtsfeiertage aus dem Urlaubsparadies an das zuständige Bezirksgericht gefaxt werden. (Siehe Fall Bader - die Kammerhofer-Files)

6. Die RichterInnen: Um einen lukrativen Fall einer Sachwalterschaft einem befreundeten Anwalt übergeben zu können, haben einige Richter an Wiens Bezirksgerichten eine besonders schlaue Methode entwickelt: Sie konstruieren Familienkonflikte z.B. zwischen den Söhnen und Töchtern des Mündels (siehe Fall der entmündigten Hofratswitwe aus der Finanzlandesdirektion Wien, NÖ, Burgenland) und behaupten dann in der Argumentation betreff Bestellung des Sachwalters, dass die Söhne der reichen Dame uneins sind und sich um die Erbschaft streiten. Besonders perfid war im oben genannten Fall, dass die Richterin am Bezirksgericht Wien-Hernals der Hofratswitwe nach dem Tod ihres Mannes einreden wollte, sie bekomme für das komplizierte Verlassenschaftsverfahren (die Hofratswitwe besitzt ein Zinshaus in Wien-Hernals) einen ANWALT zur Verfügung gestellt. In Wirklichkeit wurde vom BG Wien-Hernals ein brutaler Sachwalter bestellt, der die Hofratswitwenpension einkassierte und ausländische Schlepperbanden im Hause lagern ließ. Dieser SW-Missbrauch ist besonders krass, da der Mann des Opfers auch in der Restitutsionskommission war und offenbar war es auch ein Racheakt, da die Finanzlandesdirektion Wien in den 1990-er Jahren bei Scientologen Hausdurchsuchungen wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung durchführte (Quelle El Awadalla: Heimliches Wissen - Unheimliche Macht, Wien 1997).

Conclusio: Dieses Netzwerk der organisierten Kriminalität scheint von höheren Stellen gedeckt zu sein, da sich sowohl RichterInnen als auch BankerInnen und medizinische Gutachterinnen (manchmal auch Hausverwaltungen) sehr sicher bei ihren Taten fühlen. Sie behandeln Angehörige von "oben herab" und demütigen ihre zu bestehlenden Opfer auf sehr brutale Weise. Sie scheuen auch nicht davor zurück, in die Wohnungen ihrer Mündel einzubrechen, Wohnungs-Schlösser auszutauschen und ihre Mündel auf das Brutalste zu berauben - mit Hilfe von Komplizen, die sie als "SozialarbeiterInnen" (eigentlich Spitzel, die ausgeschickt werden, um potentielle reiche Mündel auszuforschen und einen Grund für die Entmündigung zu finden) anstellen (Siehe Christian B., Am Hofe 13). Die alten Menschen müssen in Pflegeheimen ein sehr unwürdiges Ende finden und es wird wohl (besonders wenn keine nahen Angehörigen vorhanden sind) auch bei ihrem Tode etwas nachgeholfen - alles mit freundlicher Genehmigung des Bezirksgerichtes. Nach dem Tod des Mündels erhält der Sachwalter, der in manchen Fällen nachgeholfen hat oder nachhelfen hat lassen, bis zu 20 Prozent aus der Verlassenschaft - je nach Wohlwollen des Richters, der Richterin und wohl Provisionshöhe für das Gericht.

Das kriminelle Geschäftsmodell des Sachwalterschaftsmissbrauchs in Österreich unter Mitwirkung von Bezirksgerichten und gerichtlich beeideten Gutachtern 


Es hat sich also im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch ein unglaublich kriminelles Geschäftsmodell (es gilt die Unschuldsvermutung) an Österreichs Bezirksgerichten entwickelt. Unbequeme Beamte sollen durch die Entmündigung ausgeschaltet, Journalisten mundtot, alte Menschen, die Österreich nach dem Krieg wieder aufgebaut haben, sollen PER SYSTEM und METHODIK enteignet und entrechtet werden.

Aus dieser Grundsituation und Schieflage des österreichischen Justizsystems ergeben sich folgende Problematiken:

1. Die Ethik (im ursprünglichen Sinne) des Berufsstandes des Richters ist zu hinterfragen. Auch Richter müssen bei Straftaten entlassen werden können. Andere Richter müssen (wie im ABGB vorgesehen), Sachwalter, die ihren Aufgaben nicht nachkommen, VERURTEILEN und es muss dem geschädigten Mündel Schadenersatz geleistet werden (wie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen).

2. Die Ethik des Berufsstandes des gerichtlich beeideten medizinischen Sachverständigen ist zu hinterfragen.

3. Die Rolle des Sachwalters und die Anforderungen an das Berufsbild des Sachwalters sind zu hinterfragen.

4. Der Gesetzgeber ist gefordert, ein neues Sachwalterrecht auszuarbeiten. Es muss vor allem verhindert werden, dass der Zweck der Errichtung einer Sachwalterschaft allein jener ist, dass das Mündel seiner Immobilien und seines ganzen Hab und Gutes beraubt wird (siehe Fall Demosthenes, Antike).

5. Da das kriminelle System in Wien bis zum Landesgericht für Zivilrechtssachen (das angehalten ist, durch den Dreier-Senat alle Rekurse gegen SW-Beschlüsse abzuschmettern) hinaufreicht, wird es sehr schwer sein, diese korrupte Justiz zu reinigen. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft alle Sammelklagen in bezug auf Sachwalterschaft in den Papierkorb (siehe dazu Sammelklage Christine G., 2011

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2012/10/eine-sammelklage-anzeige-betreff.html

6. Die Rolle des Bundesrechenzentrums: Da im Bundesrechenzentrum Wien auf den sogenannten "Justiz-Servern" alle Verfahren (Außerstreit, Strafrecht etc.) gespeichert sind, müsste man auch jene Angestellten des Bundesrechenzentrums entlassen und strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, die illegal Grundbuch-Daten, Daten von Obsorge-Verfahren etc. an Nicht-Berechtigte weitergeben (siehe Fall Hödl, chronologieeinerentmuendigung).

Anmerkung: Die Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien starb am 28.11.2008 auf mysteriöse Weise. Am selben Tag leitete die Richterin Bauer-Moitzi am Bezirksgericht Wien-Liesing in einer Tagsatz-Verhandlung betreff einer erfundenen T-Mobile-Rechnung (Rekurs zum Zahlungsbefehl) die Sachwalterschaft für Mag. Hoedl (ehemals SAP-Beraterin im Bundesrechenzentrum, Bundeshaushaltsverrechnung) ein.
 

 

 

 

 

Das System der Enteignung alter vermögender Menschen mit Hilfe der ? Es gilt die Unschuldsvermtung

Das System der Enteignung und Beraubung von alten, vermögenden Menschen im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch

Im ORF-Bürgeranwalt vom 14.6.2014 wurden zwei drastische Fälle von Sachwalterschaftsmissbrauch und (versuchter)Enteignung/Beraubung von älteren Menschen, die schöne Immobilien in Wien besitzen, aufgezeigt.

Da diese Art von Sachwalterschaftsmissbrauch unter Mitwirkung von Bezirksgerichten und willfährigen Gutachtern und Gutachterinnen Methode und System zu haben scheint und in vielen Punkten an "Organisierte Kriminalität" auf höchster Ebene (es gilt die Unschuldsvermutung) erinnert, soll hier en detail die METHODIK/SYSTEMATIK und brutale VORGANGSWEISE des Bestehlens von alten Menschen mit Hilfe der Justiz dargestellt werden. In einem weiteren blog werden wir die Systematik des Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich an einzelnen Missbrauchs-Fällen im Detail erläutern.

Da Immobilien die wichtigsten Wertgegenstände der zu beraubenden Missbrauchsopfer darstellen, versuchen wir in diesem blog den Diebstahl und die dubiose Vorgangsweise bzw. Methodik des Missbrauchs an Hand zweier Beispiele aus Wien-Penzing und Wien-Liesing aufzuzeigen.

1. Grundbuch: Das österreichische Grundbuch wird elektronisch im Wiener Bundesrechenzentrum geführt. Daher können Notare und Rechtsanwälte auf dieses Grundbuch (und Firmenbuch) über eine gesicherte elektronische Verbindung zugreifen. An den Bezirksgerichten werden Versteigerungen von Immobilien und Liegenschaften durchgeführt. Es liegt also nahe, am Bezirksgericht nach vermögenden älteren Menschen Ausschau zu halten. Dazu muss man gar nicht im Melderegister nachsehen, da ja die Geburtsdaten der Grundstücks-Eigentümer im GRUNDBUCH vermerkt sind.

2. Die Bank: Nun ist es an der Zeit, die Bankverbindung des alten Menschen herauszufinden bzw. Komplizen bei jener Bank zu lukrieren, wo der alte vermögende Mensch Girokonto, Sparbücher, Wertpapierdepots, Aktien etc. besitzt. Dann meldet der Bankangestellte (Komplize) dem Gericht (bei nicht allzu hoher Kriminalität des Angestellten werden auch Angehörige vielleicht pro forma informiert), dass die alte Dame/der alte Herr in letzter Zeit immer so hohe Beträge abhebt. Es bestehe der Verdacht einer Alzheimer-Erkrankung oder/und beginnenden DEMENZ. Daher wäre eine Entmündigung sinnvoll.

3. Das Gericht ist informiert und es wird - in den meisten Fällen - ein psychiatrisch-neurologisches AKTENGUTACHTEN erstellt, das die Grundlage für den Gerichtsbeschluss der Errichtung einer Sachwalterschaft in allen Bereichen ermöglicht. Zuvor wird aber meistens innerhalb von einer Stunde oder eines Tages ein einstweiliger Sachwalter bestellt (meistens ein Rechtsanwalt, der/die mit dem Richter befreundet ist und sonst nicht viel Geschäft macht z.B. durch lukrative Strafprozesse). Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt glaubt dann aufgrund der Errichtung einer einstweiligen Sachwalterschaft und in Komplizenschaft mit dem Richter/der Richter alles machen zu dürfen. Zum Beispiel wird die alte Dame/das alte Ehepaar - manchmal auch mit Hilfe von kriminellen MitarbeiterInnen zu Hause aufgesucht. Es wird das Tür-Schloss ausgetauscht, die Wohnung des alten Menschen nach Wertpapieren und Bargeld durchforstet. Im Falle Christine G. mussten die alten Eltern aus Wien fliehen, weil der Sachwalter das Wohnungsschloss ausgetauscht hat und die Eltern gegen den Willen der Tochter und gegen den eigenen Willen in einem Pflegeheim unterbringen wollte und sich des gesamten Vermögens (Eigentumswohnung, Schmuck, Girokonto etc.) bemächtigen wollte.

Im Falle H. in Wien-Penzing konnte der Sohn der zu beraubenden alten Dame noch mit der Drohung, die Polizei zu verständigen, Schlimmeres verhindern. Auch hier wollte ein Mitarbeiter der Sachwalter-Kanzlei die alte Dame, die in einem Haus in Wien-Penzing wohnt (das Sachwalter gerne für sich und ihre teuren Ausbildungen/Kanzleien lukrieren wollen) berauben, alle Wertgegenstände mitnehmen, sie in ein Pflegeheim transferieren und das Haus letztendlich zu einem hohen Preis verkaufen (mit Lukrierung von 20 % Prämie unter Mithilfe des Gerichts) und die alte Dame in einem Pflegeheim dann wohl schnell irgendwie das Zeitliche "segnen lassen".

Am Hofe in Wien residiert ein sogenannter "Sachwalter-Kaiser", ein Wiener Rechtsanwalt, der mehr als 1000 Mündel zu betreuen hat und gemeinsam mit einem Wiener Psychiater (ebenfalls für Entmündigungen zuständig) eine STIFTUNG in Liechtenstein errichtet hat, wo die Vermögenswerte der Mündel wohl "MÜNDELSICHER" angelegt sind.

4. Die Hausverwaltung: Nehmen wir dazu den Fall Frimmel: Frau Frimmel war eine berühmte Schauspielerin und einst eine Schönheit. Sie wohnte zu einem günstigen Preis in einem sehr schönen alten Haus im 1. Bezirk von Wien. Da das Haus an einen Prinzen verkauft werden sollte, ist man in bezug auf SW-Missbrauch nach erfolgreicher Methodik vorgegangen: Der Betreuer von Frau Frimmel von der ERSTE Bank am Wien-Graben (bezüglich Komplizenschaft gilt die Unschuldsvermutung) regte beim Bezirksgericht Wien-Innere Stadt eine Sachwalterschaft für die Dame an, weil sie einmal 10.000 Euro von ihrem Konto abgehoben hat. Sogar ihr Hausarzt war dagegen. Zahlreiche Medienberichte halfen nicht: Die Dame wurde gegen ihren Willen in ein günstiges Heim gebracht. Sie ist selbst Jüdin und sagte: "Das ist ja ärger als unter dem Hitler".

Die Rolle der Hausverwaltung oder krimineller Nachbarn ist bei diesem "Geschäftsmodell" äußerst wichtig: Sie können zum Beispiel melden, dass die Person verwahrlost ist oder sehr verwirrt im Stiegenhaus auftritt etc. Wenn es sich um Scientologen handelt, die für ihre Auditing-Kurse viel Geld brauchen, wird die Sache noch gefährlicher.

Um alte Mieter loszuwerden, die wenig Miete zahlen, gibt es in Wien da und dort auch schon mal eine "heiße Sanierung". Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, weil die Gerichte ja in Komplizenschaft tätig sind (nicht alle, aber viele..) und es daher wohl nie zu einer Verurteilung oder gar einem Strafprozess kommen wird.

5. Die GutachterInnen: Pro forma muss für die Errichtung einer Sachwalterschaft ein Gutachter aus dem Bereich der Neurologie/Psychiatrie ein Gutachten erstellen, dass aus medizinischer Sicht bestätigen soll, dass bei der zu entmündigenden Person ein SELBSTFÜRSORGEDEFIZIT vorliegt und die Person sich nicht mehr um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Auch hier stehen den Bezirksgerichten zahlreiche Ärzte in Komplizenschaft zur Verfügung. Sie wollen sich wohl ein Zubrot dazuverdienen und es ist nicht auszuschließen, dass sie für Aktengutachten Provisionen erhalten.

Im Falle einer SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum (die aufgrund ihrer Zeugenschaft in bezug auf Todesfälle und SAP-Budgetsystem-Manipulationen im österreichischen Finanzministerium entmündigt wurde) wurde der psychiatrische Gutachter sogar direkt von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium gebeten, die Dame elf Jahre rückwirkend - für gewisse heikle Zeiträume - als "geschäftsunfähig" zu diagnostizieren.

Es scheint hier ein vorformulierter Text vorzuliegen, wo der Gutachter nur mehr den Namen des Mündels eintragen muss. In einigen Fällen müssen die Opfer sogar ihr Entmündigungs-Gutachten selbst bezahlen! In einigen - aus politischen Gründen dringenden - Entmündigungsfällen (siehe Stalin-Diktatur) gibt es auch sogenannte Aktengutachten, die mitunter sogar während der Weihnachtsfeiertage aus dem Urlaubsparadies an das zuständige Bezirksgericht gefaxt werden. (Siehe Fall Bader - die Kammerhofer-Files)

6. Die RichterInnen: Um einen lukrativen Fall einer Sachwalterschaft einem befreundeten Anwalt übergeben zu können, haben einige Richter an Wiens Bezirksgerichten eine besonders schlaue Methode entwickelt: Sie konstruieren Familienkonflikte z.B. zwischen den Söhnen des Mündels (siehe Fall der entmündigten Hofratswitwe aus der Finanzlandesdirektion Wien, NÖ, Burgenland) und behaupten dann in der Argumentation betreff Bestellung des Sachwalters, dass die Söhne der reichen Dame uneins sind und sich um die Erbschaft streiten. Besonders perfid war im oben genannten Fall, dass die Richterin am Bezirksgericht Wien-Hernals der Hofratswitwe nach dem Tod ihres Mannes einreden wollte, sie bekomme für das komplizierte Verlassenschaftsverfahren (die Hofratswitwe besitzt ein Zinshaus in Wien-Hernals) einen ANWALT zur Verfügung gestellt. In Wirklichkeit wurde vom BG Wien-Hernals ein brutaler Sachwalter bestellt, der die Hofratswitwenpension einkassierte und ausländische Schlepperbanden im Hause lagern ließ. Dieser SW-Missbrauch ist besonders krass, da der Mann des Opfers auch in der Restitutionskommission war und offenbar war es auch ein Racheakt, da die Finanzlandesdirektion Wien in den 1990-er Jahren bei Scientologen Hausdurchsuchungen wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung durchführte (Quelle El Awadalla: Heimliches Wissen - Unheimliche Macht, Wien 1997).

Conclusio: Dieses Netzwerk der organisierten Kriminalität (es gilt die Unschuldsvermutung) scheint von höheren Stellen gedeckt zu sein, da sich sowohl RichterInnen als auch BankerInnen ("Mit Mündeln verhandeln wir nicht", Zitat Strasser, ERSTE Bank) und Gutachterinnen (manchmal auch Hausverwaltungen) sehr sicher bei ihren Taten fühlen. Sie behandeln Angehörige von "oben herab" und demütigen ihre zu bestehlenden Opfer auf sehr brutale Weise. Sie scheuen auch nicht davor zurück, in die Wohnungen ihrer Mündel einzubrechen, Wohnungs-Schlösser auszutauschen und ihre Mündel auf das Brutalste zu berauben - mit Hilfe von Komplizen, die sie als "SozialarbeiterInnen" anstellen (Siehe Christian B., Am Hofe 13). Die alten Menschen müssen in Pflegenheimen ein sehr unwürdiges Ende finden und es wird wohl (besonders wenn keine nahen Angehörigen vorhanden sind) auch bei ihrem Tode etwas nachgeholfen - alles mit freundlicher Genehmigung des Bezirksgerichtes. Für alle diese Vorwürfe gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Das kriminelle Geschäftsmodell des Sachwalterschaftsmissbrauchs in Österreich unter Mitwirkung von Bezirksgerichten und gerichtlich beeideten Gutachtern

Es hat sich also im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch ein unglaublich kriminelles Geschäftsmodell an Österreichs Bezirksgerichten entwickelt. Unbequeme Beamte sollen durch die Entmündigung ausgeschaltet, Journalisten mundtot, alte Menschen, die Österreich nach dem Krieg wieder aufgebaut haben, sollen PER SYSTEM und METHODIK enteignet und entrechtet werden.

Aus dieser Grundsituation und Schieflage des österreichischen Justizsystems ergeben sich folgende Problematiken:

1. Die Ethik des Berufsstandes des Richters ist zu hinterfragen.

2. Die Ethik des Berufsstandes des gerichtlich beeideten medizinischen Sachverständigen ist zu hinterfragen.

3. Die Rolle des Sachwalters und die Anforderungen an das Berufsbild des Sachwalters sind zu hinterfragen.

4. Der Gesetzgeber ist gefordert, ein neues Sachwalterrecht auszuarbeiten. Es muss vor allem verhindert werden, dass der Zweck der Errichtung einer Sachwalterschaft allein jener ist, dass das Mündel seiner Immobilien und seines ganzen Hab und Gutes beraubt wird (siehe Fall Demosthenes, Antike).

5. Da das kriminelle System in Wien bis zum Landesgericht für Zivilrechtssachen (das angehalten ist, durch den Dreier-Senat alle Rekurse gegen SW-Beschlüsse abzuschmettern) hinaufreicht, wird es sehr schwer sein, diese korrupte Justiz zu reinigen. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft alle Sammelklagen in bezug auf Sachwalterschaft in den Papierkorb (siehe dazu Sammelklage Christine G., 2011)

6. Die Rolle des Bundesrechenzentrums: Da im BRZ Wien auf den sogenannten "Justiz-Servern" alle Verfahren (Außerstreit, Strafrecht etc.) gespeichert sind, müsste man auch jene Angestellten des Bundesrechenzentrums entlassen, die illegal Grundbuch-Daten, Daten von Obsorge-Verfahren etc. an Nicht-Berechtigte weitergeben (siehe Fall Hödl, chronologieeinerentmuendigung).

Anmerkung: Die Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien starb am 28.11.2008 auf mysteriöse Weise. Am selben Tag leitete die Richterin Bauer-Moitzi am Bezirksgericht Wien-Liesing in einer Tagsatz-Verhandlung betreff einer erfundenen T-Mobile-Rechnung (Rekurs zum Zahlungsbefehl) die Sachwalterschaft für Mag. Hoedl (ehemals SAP-Beraterin im Bundesrechenzentrum, Bundeshaushaltsverrechnung) ein.

 

 

 

 

 

Sonntag, 13. April 2014

DIE KEINER WILL - wie man mit Millionärinnen im Koma ein gutes Geschäft machen kann

DIE KEINER WILL (aber deren Geld, Vermögen und Immobilien sehr wohl viele wollen) 

Dieser Artikel aus der Online-Zeitung www.datum.at

http://www.datum.at/artikel/die-keiner-will/seite/alle/

ist zwar schon ein Jahr alt, aber besser hat sich die Sachwalterschaftsindustrie noch nie selbst entlarvt.

Daher ist es wirklich ertragreich, diesen Artikel pro Absatz zu analysieren und zu kommentieren.

DIE KEINER WILL

Menschen, die ihr Leben nicht mehr im Griff haben, werden immer öfter besachwaltet. Und beschäftigen damit überforderte Angehörige, unwillige Anwälte und frustrierte Richter. An die Gesetze halten sich die schon lange nicht mehr.
Die Geschichte des Herrn H. 
Begonnen hat es in den frühen Neunzigerjahren. Da wurde bei Walter H.s Vater die Nervenkrankheit Parkinson diagnostiziert. Über viele Jahre wollte er nicht wahrhaben, dass der Vater die Kontrolle nicht nur über seinen Körper, sondern auch über seinen Geist verlor. „2008 habe ich die ersten Rechnungen gefunden“, sagt Walter H. Bei Heizdeckenfahrten mit Autobusunternehmen hatte der Vater in wenigen Monaten fünfstellige Euro-Beträge ausgegeben. Plötzlich sah der Sohn vieles klarer: verrottete Lebensmittel im Kühlschrank, die verdreckte Küche, die Beschwerden der Bankangestellten, weil der Vater verwirrt aufgetaucht war, um Geld zu beheben, und seine Kontokarte schon wieder verloren hatte. Walter H. kam zu dem Schluss: Der Vater hatte die Kontrolle über sein Leben verloren. Er holte Rat bei einem befreundeten Notar ein, der sah nur eine Möglichkeit: Sachwalterschaft. Walter H. beriet sich mit seinen Geschwistern und wandte sich schließlich schweren Herzens ans Gericht. Ein psychologisches Gutachten, eine Verhandlung – das Gericht gab Walter H. recht und setzte ihn als Sachwalter ein. Seither muss der Sohn sämtliche Entscheidungen für den Vater treffen, ihn vor sich selbst schützen: davor, dass er nicht zum Arzt geht und Krankheiten verschleppt; davor, dass er Geld leichtfertig aus dem Fenster wirft. Dennoch, trotz all dieser Schwierigkeiten, ist das Verhältnis von Walter H. und seinem Vater der Idealfall: ein Angehöriger, der die Verantwortung für ein krankes Familienmitglied übernimmt. Was in der Vergangenheit Normalität war, hat auch der Staat im Fall einer Sachwalterschaft vorgesehen. Doch die Zeiten haben sich geändert.

Kommentar: Ja, es ist in der Tat als Idealfall zu bezeichnen, wenn ein Angehöriger die Sachwalterschaft für ein krankes Familienmitglied übernimmt. Wenn der Angehörige zum Beispiel eine Pension von der Nationalbank bezieht, dann bestellt das Gericht automatisch einen Rechtsanwalt, der bis zu 10 Prozent des monatlichen Einkommens des reichen Mündels einkassiert, zum Beispiel um seine Nobelkanzlei zu finanzieren.

Sachwalter-Residenz im ersten Wiener Gemeindebezirk 
55.560 Menschen in Österreich werden heute besachwaltet, die Zahl hat sich in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Immer ist dafür ein ärztliches Gutachten und die Entscheidung eines Gerichts notwendig. Die Gründe, warum Menschen heute öfter in die Sachwalterschaft rutschen, sind vielfältig: Durch die steigende Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Demenzfälle, gleichzeitig leben alte Menschen immer häufiger alleine und haben keine Angehörigen, die sich um sie kümmern. Überhaupt ist das Leben für sie kompliziert geworden – schnell scheitern psychisch beeinträchtigte Menschen an Behördenwegen oder dem Antragsformular im Internet. Die Gruppe der Betroffenen ist breit: Es sind psychotische 20-Jährige, alkoholkranke Obdachlose oder eben alte Menschen, denen die Demenz den Verstand raubt.

Sachwalter-Immobilie Wien-Innere Stadt
en Weg zurück ins selbstbestimmte Leben schaffen die wenigsten von ihnen. Angehörige sind grundsätzlich die erste Wahl, wenn es darum geht, einen Sachwalter zu bestellen. Erst wenn sich in der Familie niemand findet, suchen die Gerichte eine Alternative. Die wären eigentlich die vom Justizministerium querfinanzierten Sachwaltervereine, die ihre Klienten mit Teams aus Sozialarbeitern, Psychologen und Juristen betreuen – doch deren Kapazitäten sind ausgereizt. Immer öfter kommt deshalb eine andere Alternative zum Zug: Rechtsanwälte. Sie sollten lediglich eingesetzt werden, wenn es um die Erledigung rechtlicher Angelegenheiten geht und nicht um die Bewältigung des Alltags. Nur ist das schon seit Jahren nicht mehr der Fall, zumindest in der Bundeshauptstadt: Während österreichweit ein Viertel aller Sachwalterschaften von Anwälten geführt wird, liegt der Anteil in Wien bei 47,9 Prozent. Hier werden mittlerweile mehr Menschen von Anwälten besachwaltet als von Angehörigen.

Sachwalter-Residenz: "Sachwalter-Kaiser" Weana Stodt 
Seit Jahren kritisieren Hilfsorganisationen und Betroffene die Schieflage des Systems, die Missstände sind nicht neu: eine überforderte Justiz, vernachlässigte Klienten – und immer häufiger der Vorwurf, dass Anwälte oft hunderte Sachwalterschaften auf einmal führen und sich an den Kranken bereichern würden. Christian Burghardt kennt die Vorwürfe – er ist einer jener Anwälte, die gemeint sind. Burghardt führt einige hundert Sachwalterschaften. Wie viele es genau sind, hält er geheim. „Die Zahl gewinnt ein Eigenleben“, sagt er. 

So eingebaut zwischen den Baustellen muss der Wiener "Sachwalterkaiser" residieren 

Von einem massiven Schreibtisch in seiner Kanzlei im ersten Wiener Gemeindebezirk aus verwaltet der großgewachsene Mann mit den runden Brillen nicht nur die Leben seiner hunderten Klienten, von hier aus beobachtet er über eine Überwachungskamera auch jeden, der zu ihm in die Kanzlei kommt. „Da gibt es einige, wenn man die erst einmal herinnen hat, kriegt man sie nicht mehr hinaus“, sagt Burghardt. Er erzählt von faulen Eiern und Schmierereien an der Bürotür, von Drohbriefen und unangenehmen Telefonaten – weil ein Klient meint, nicht genug Geld zu bekommen oder vernachlässigt zu werden. In Burghardts Branche kein Grund, die Nerven zu verlieren.
Steuersünderliste FORMAT 2008

Das Problem hat die Politik selbst geschaffen. Im Jahr 2006 begrenzte der Nationalrat die Maximalzahl der Sachwalterschaften, die ein Anwalt führen darf, mit 25. Eine realitätsferne Zahl. Nicht nur Anwälte wie Christian Burghardt, der seit mehr als 20 Jahren mit Sachwalterschaften sein Geld verdient, ignorierten daraufhin den Paragrafen. Auch Richter schickten weiterhin Fälle zu ihm. Drei Jahre später löste die Regierung unter Kanzler Werner Faymann das Problem auf eigentümliche Art: Seit 2009 „vermutet“ der Staat nur noch, dass „ein Rechtsanwalt oder Notar nicht mehr als 25 Sachwalterschaften übernehmen kann“. Das Schlupfloch wurde offiziell geöffnet – eine Notmaßnahme: Die Absicht der ursprünglichen Gesetzesänderung, die persönliche Betreuung jedes einzelnen Klienten sicherzustellen, war nach hinten losgegangen. Aufgrund der Obergrenze waren den Richtern die bewährten Sachwalter unter den Anwälten abhandengekommen. Daraufhin hatten sie 2006 begonnen, Klienten nach dem Alphabet an Anwälte zu verteilen. Laut Gesetz muss jeder Anwalt fünf Sachwalterschaften übernehmen – unabhängig von seinem Geschäftsfeld. Plötzlich standen psychisch Kranke in Wirtschaftskanzleien, Demente in den Büros von Urheberrechtsspezialisten. 
Ein Psychiater aus Wien auf der Steuersünder-Stiftungsliste Liechtenstein - sind dort die Gelder der Sachwalter-Kaiser und Kaiserinnen geparkt? Es gilt die Unschuldsvermutung 
„Das alles ist eigentlich ganz simpel“, sagt der Anwalt, als habe er den normalsten Job der Welt. Dabei ist das, was Burghardt macht, nach österreichischer Gesetzeslage überhaupt nicht vorgesehen und bis zum Jahr 2009 noch verboten gewesen. Weil aber die Zahl der Sachwalterschaften drastisch gestiegen ist, haben sich in der Branche eigene Regeln und Umgangsformen etabliert. Seit Jahren arbeiten Richter, Anwälte und das Justizministerium an den Gesetzen vorbei.
Auch ein Entmündigungs-Psychiater, der auf der Steuersünderliste Liechtenstein zu finden ist, residiert an der Adresse des "Sachwalterkaisers"

Burghardt führt zwar hunderte Sachwalterschaften, die Kritik, sich zu wenig um die Klienten zu kümmern, lässt er aber nicht gelten. Er hat sich spezialisiert, seine gesamte Kanzlei ist auf Sachwalterschaft ausgerichtet: Sekretärinnen, Sozialarbeiter, ein Anwaltsanwärter – Burghardts Team sitzt in den Nebenräumen, die Fälle wechseln zwischen den Mitarbeitern hin und her, obwohl lediglich er selbst als Sachwalter für sämtliche Klienten bestellt ist. An seinem Computer laufen alle Fäden zusammen. Dort sind sämtliche Akten von Geburtsurkunden bis zu Sozialversicherungsbelegen abgespeichert, dazu eine spezielle Banksoftware, über die er die hunderten Konten seiner Klienten verwaltet.


Denn Anwälte wie Christian Burghardt, die sich auf Sachwalterschaften spezialisieren, sind die Ausnahme – und das liegt vor allem an der Entlohnung. Sachwaltervereine werden zusätzlich vom Justizministerium gestützt, Anwälte hingegen müssen sich ebenso wie die Angehörigen aus den gesetzlich festgelegten Entschädigungen finanzieren: Sachwalter haben Anspruch auf fünf Prozent der Nettoeinkünfte und auf zwei Prozent des Vermögens des Betroffenen, das 10.000 Euro übersteigt. Die Konsequenz: Ein armer Mensch ist für den Sachwalter ein Verlustgeschäft, ein wohlhabender kann profitabel sein. „Ein 20-jähriger Schizophrener, der kein Geld hat und ständig anruft, kommt teuer. Eine 90-jährige Millionärin, die praktisch im Koma liegt, ist der Idealfall“, sagt ein Anwalt, der nicht namentlich genannt werden will. Die Wiener Familienrichterin Doris Täubel-Weinrich hatte in den vergangenen Jahren immer häufiger mit Sachwalterschaften zu tun – das Entlohnungsschema hält sie für „absurd“. Sie versucht deshalb so etwas wie eine Umverteilung zu improvisieren: „Wenn ich einen Anwalt habe, der mir Alkoholiker nimmt, wo es kein Geld gibt, kriegt er auch einmal jemanden, von dem ich weiß, der hat Geld.“


Kommentar„Wenn ich einen Anwalt habe, der mir Alkoholiker nimmt, wo es kein Geld gibt, kriegt er auch einmal jemanden, von dem ich weiß, der hat Geld.“ Die Präsidentin der PflegschaftsrichterInnen gibt also ihre eigene Korruption zu. Das erinnert an die Intelligenz jener Richterin an einem Wiener Bezirksgericht, die die politische Entmündigung einer ehemaligen SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum und die vom Finanzministerium elf Jahre rückwirkend bestellte Geschäftsunfähigkeit ganz genau dokumentierte. Die Richterin, die ihren eigenen Amtsmissbrauch so ausführlich dokumentierte, arbeitet heute angeblich am Landesgericht für Arbeits- und Sozialstreitigkeiten Wien. 


Ihre Werkzeuge dabei: Augenmaß und Gerechtigkeitssinn. Denn Zahlen darüber, wer wie viele Sachwalterschaften führt und wie viel Geld Anwälte mit ihren Sachwalterschaften umsetzen, gibt es nicht. Der Staat will das offenbar nicht wissen. Für die Anwälte bedeutet das Entlohnungsschema jedenfalls eines: Je mehr Fälle man führt, desto eher funktioniert die Umverteilung und rechnet sich das Geschäft. Pro 30 Klienten könne er einen neuen Sozialarbeiter engagieren, sagt Christian Burghardt. Der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit lautet Spezialisierung – aber genau das wird durch geltendes Recht verhindert.

Kommentar: Es gibt sehr wohl Zahlen, wer wie viele Sachwalterschaften führt und zwar im BUNDESRECHENZENTRUM WIEN im sogenannten VJ-Register. Das Bundesrechenzentrum lässt übrigens ehemalige MitarbeiterInnen (wenn sie zu viele Sauereien mitbekommen haben) auch gerne entmündigen. Da muss dann aber schon ein Sektionschef aus dem Finanzministerium beim Bezirksgericht anrufen, um die "Entmündigung zu bestellen", die Geschäftsunfähigkeit für bestimmte heikle Zeitpunkte wie Eurofighter-Beschaffung, "heikle" Todesfälle rund um die Finanzverwaltung rückwirkend beim Gerichtspsychiater anzuordnen. In anderen Ländern der Europäischen Union würde man dazu Amtsmissbrauch sagen, in Österreich - wo jeder jeden (be-)deckt", ist das KEIN AMTSMISSBRAUCH. 

Denn die Anzahl der Klienten ist nicht der einzige Punkt, bei dem Anwälte wie Burghardt an der Grenze der Legalität arbeiten: Das Gesetz schreibt einen monatlichen Besuch des Sachwalters bei jedem seiner Klienten vor. Mit mehreren hundert Besachwalteten können Anwälte wie Christian Burghardt diese Vorgabe nicht erfüllen – das weiß er, das wissen die Richter. „Man muss das Gesetz irgendwie lebbar machen“, sagt Familienrichterin Täubel-Weinrich. Der Engpass bei den verfügbaren Stellen bringt entscheidende Richter wie sie in eine Zwangslage – und macht sie zu Pragmatikern: „Wenn man den riesigen Bedarf sieht, ist man verleitet zu sagen: Besser, ein Anwalt erledigt mehr Fälle schlechter als nur 25, und die dafür super.“ Ende Zitat 



Täubel-Weinrichs Problem als Richterin klingt simpel und rührt doch an die Grundfesten des Gesetzes: „Dem Gesetz nach sollte es immer der Sachwalterverein machen, wenn kein Angehöriger da ist. Aber diese Option habe ich nicht.“ Die Sachwaltervereine galten einst als die Zukunft der Sachwalterschaft in Österreich, das Modell blieb jedoch hinter den Erwartungen zurück: Das Vertretungsnetz, einer der vier österreichischen Sachwaltervereine und zuständig unter anderem für Wien, ist praktisch ausgebucht. Weil vor allem aufwendige Fälle an Vereine verteilt worden seien, seien die Kapazitäten in diesen Fällen unter Umständen auf Jahrzehnte gebunden, sagt Matthias Hoffer vom Vertretungsnetz. Viele der psychisch kranken Klienten seien gerade einmal in ihren Zwanzigern – ein ewiges Betreuungsthema. Wenn Richter anfragen, müsse man deshalb meist ablehnen. 


Österreichweit decken die Vereine immerhin 14,3 Prozent der Fälle ab, in Wien sind es lediglich 8,6 Prozent. Hoffer selbst betreut 47 Klienten, so wie jeder Mitarbeiter des Vertretungsnetzes. Eine Anhebung der Fallzahl sei nicht sinnvoll, sagt Andrea Taudt, Juristin und ebenfalls Mitarbeiterin beim Vertretungsnetz. Die Qualität der Betreuung des Einzelnen würde leiden. Für einen Ausbau des Angebots fehlt laut dem Justizministerium wiederum das nötige Geld. Deshalb sind die Rechtsanwälte zu den wichtigsten Stützen und gleichzeitig zu den Sündenböcken eines kaputten Sachwalterrechts geworden.


Denn ohne Anwälte wie Christian Burghardt wüssten Richter wie Doris Täubel-Weinrich schlicht nicht, wohin mit den Betroffenen. Vor ein paar Jahren sei ein Anwalt in Pension gegangen, der mehrere hundert Fälle betreute, sagt Täubel-Weinrich. Die darauffolgenden Wochen: „Eine Katastrophe.“ 
Plötzlich standen hunderte Menschen auf der Warteliste, Plätze gab es keine. Die Lage hat sich seither kaum entspannt. „Ich muss täglich bei Anwälten anrufen und betteln, damit sie Fälle übernehmen. Das macht kein Richter gerne.“ Am Ende beschränke sich Täubel-Weinrichs Auswahl meist auf „meine Lieblinge“ – Anwälte, von denen Sie persönlich weiß, dass sie gerne Sachwalterschaften übernehmen. Doch diese informelle Vergabepraxis birgt Gefahren: Erprobte Anwälte müssten ihr keine allzu detaillierten Jahresberichte abgeben, sagt die Familienrichterin. „Wenn so jemand schreibt, es gibt keine besonderen Vorkommnisse, dann glaube ich das.“ Das Bedenkliche daran: Jahresberichte sind das einzige Mittel der externen Qualitätskontrolle, das im österreichischen Sachwalterwesen existiert.

Kommentar: Frau Rat beschränkt sich also auf ihre "Lieblings-Anwälte", von denen sie weiß, dass sie Sachwalterschaften - vor allem für Millionärinnen, die im Koma liegen - gerne übernehmen. "Erfolgs-erprobte" Anwälte müssen ihr keine allzu detaillierten Jahresberichte abgeben. Ende Zitat 

Diese Aussage der Präsidentin der Familienrichterinnen klingt ja fast wie ein perfektes Geständnis für den Sachwalterschaftsmissbrauch en masse. Diese Aussage bestätigt das "Geschäftsmodell", das sich zwischen RichterInnen und Rechtsanwälten und - innen über Jahre bewährt hat. Schließlich kann ja nicht jeder Anwalt große Strafprozesse bekommen, manche müssen eben auf das Geschäftsmodell "Sachwalterschaft" und den Missbrauch von alten, behinderten aber reichen Menschen ausweichen. Und das tun manche augenscheinlich sehr gerne - erspart es doch den lästigen Besuch in der Justizvollzugsanstalt, am Tatort. Der Sachwalter, die Sachwalterin sitzt am Büro-PC und spielt wie im Casino die Millionen - manchmal mit spezieller "Bankensoftware" - hin und her. Schönes Geschäft eigentlich - in Wien würde man sagen, da reißt man sich keinen "Haksen" aus bei so einer Arbeit.  Ende Kommentar


„Wir sind das letzte Glied in der Kette, das die Rechnung bezahlt – eine Rechnung, die eigentlich den Staat treffen würde“, sagt Michael Auer, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer. „Die Vereine sagen, sie nehmen niemanden mehr. So einfach haben wir es nicht.“ Vor allem die Mindestzahl von fünf Fällen, die jeder Anwalt übernehmen muss, hält er für problematisch. „Zwangsarbeit“, sagt Auer. Zudem verfüge nicht jeder Anwalt über das nötige Know-how. Auers eigenes Spezialgebiet ist das Miet- und Immobilienrecht. „Ich wüsste nicht so schnell, wo ich für jemanden in Not ein Bett herbekomme.“ Freilich müssten die Anwälte gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber kaum einzuhalten sind, sei ein Problem. „Ich glaube nicht, dass das böse gemeint ist. Das kommt aus einer gewissen Hilflosigkeit, der wir alle zusammen ausgesetzt sind“, sagt er. Deshalb setzt die Rechtsanwaltskammer anstatt auf Reformen auf das, was das Sachwalterrecht schon in den vergangenen Jahren aufrechterhalten hat: die persönliche Zusammenarbeit von Richtern, Anwälten und mehr als bisher auch den Sachwaltervereinen. „Wir koordinieren uns untereinander“, sagt Auer.

Kommentar: Der Präsident verteidigt natürlich "seine" schwarzen und und halb-schwarzen Schafe. Eigentlich ist es eine schöne "Zwangsarbeit", behinderte reiche alte Menschen abzucashen. Die Entmündigung aus politischen Gründen nimmt man da gerne in Kauf, auch wenn die Polit-Mündel - schon aus Gründen der  "Staatsräson" - ein sehr geringes Einkommen haben. Wenn es möglich ist, delogiert man die Mündel auch noch und bemächtigt sich des Ertrages der Immobilie des Polit-Mündels bzw. Alters- oder Demenzmündels. Die Mündel werden dann in ein sehr billiges Heim transferiert, wo sie dann das Zeitliche segnen dürfen. Der Ertrag aus dem Immobilien-Deal wird dann sicher auch wieder Steuer-schonend in Liechtenstein oder auf den Cayman-Islands etc. "geparkt".  Auch der Sachwalter, die Sachwalterin müssen schließlich für das Alter vorsorgen. Schließlich könnte der Sachwalterschaftsmissbrauch auch in Österreich mal strafbar werden und dann muss man/frau schon für den Transfer ins Ausland mit Kind und Kegel "vorgesorgt" haben. 


Dabei könnte das, wenn es nach dem Justizministerium geht, bald nicht mehr nötig sein. Das Sachwalterrecht liegt seit Jahren brach, doch mittlerweile gibt es mehrere Konzepte, die allesamt auf eines abzielen. „Der Idealfall wäre, dass gar keine Sachwalterschaft mehr notwendig ist“, sagt der zuständige Sektionsleiter Georg Kathrein. Noch vor dem Sommer wird ein Modell getestet: Bei der „unterstützten Entscheidungsfindung“ sollen anstelle von Sachwaltern die Betroffenen gemeinsam mit Bekannten und Angehörigen über rechtliche und finanzielle Angelegenheiten entscheiden. Parallel dazu soll das Modell der Vorsorgevollmacht ausgebaut werden – frühzeitig sollen damit psychisch beeinträchtigte Menschen noch aus eigenem Willen Personen bestimmen, die im Ernstfall die Verantwortung übernehmen. Ein drittes Modell heißt Alterswohlfahrt – der Ausbau niederschwelliger Betreuungsangebote für alte Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen, damit diese gar nicht erst in die Sachwalterschaft rutschen.

Kommentar: Die vielgepriesene "Unterstützte Entscheidungsfindung" sieht so aus: Bei den sogenannten Clearing-Stellen werden wieder unzählige SozialarbeiterInnen angestellt, die der ORDER der RichterInnen gehorchen. Besonders in Fällen von politisch motivierter Entmündigung ist ein solches "Clearing-Gespräch" beim Sozialarbeiter eine reine Formalsache und dient hauptsächlich der Arbeitsplatz-Sicherung des Sozialarbeiters, der Sozialarbeiterin. Es dürfte wohl auch kein Zufall sein, dass das Gespräch "Clearing" heißt, vielleicht streben manche Sozialarbeiter den Status CLEAR an und benötigen für Sektenkurse sehr sehr viel GELD! 


Ob sich die Konzepte bewähren, wird sich zeigen müssen – auch im Ministerium gibt es in diesem Bereich noch blinde Flecken. „Natürlich würde uns interessieren, aus welchen Gründen die Menschen besachwaltet werden und welcher Anwalt wie viele Sachwalterschaften führt“, sagt Sektionsleiter Kathrein. Aber diese Zahlen gibt es in Österreich nicht. 
Für das informelle System, das sich Anwälte, Richter und Betroffene in den vergangenen Jahren abseits des Gesetzes aufgebaut haben, würde die geplante Abschaffung den Zusammenbruch bedeuten. Die Branche hat gelernt, mit der Aussicht zu leben. „Ich bin immer absturzgefährdet“, sagt Anwalt Christian Burghardt. „Wenn die Höchstzahl wiederkommt oder die Sachwalterschaft abgeschafft wird, ist es vorbei. Aber es geht nicht nur um mich.“ Er glaubt nicht, dass seine Klienten in einem anderen System besser aufgehoben wären. „Modelle wie die unterstützte Entscheidungsfindung enden an dem Punkt, an dem man eine Person nicht dazu zwingen kann, ihre Miete zu bezahlen, anstatt das Geld für ihr Handy auszugeben“, sagt Burghardt. „Wir werden immer Sachwalter brauchen.“

KOMMENTAR: Ja, wir werden immer Sachwalter brauchen. Das stimmt. Warum? Weil die Mieten in den Nobelgegenden Wiens, Graz, Salzburg, Innsbrauck auch nicht gerade billiger werden und natürlich auch die Ansprüche der reichen ausländischen Gattinnen der Sachwalter nicht weniger werden. 

Daher parken wir weiterhin die Gelder Steuer-schonend in Liechtenstein - mit oder ohne SACHWALTER- BANKENSOFTWARE ein bewährtes (nur im Sinne einer Sekten-Ethik "ethisches" Modell) Geschäftsmodell. 


Dass die Objekte der Sachwalterschaft aber bedürftige Menschen sind, droht bei der Suche nach Strategien im Kampf gegen die rasant steigende Zahl in den Hintergrund zu rücken. Genauso wie der Umstand, dass jeder Fall einen Kampf für sich darstellt – wie bei Walter H. und seinem Vater. Für die beiden hat die Sachwalterschaft trotz aller Schwierigkeiten über die Monate zu so etwas wie einem funktionierenden Alltag geführt. Die unangenehme Sache mit den Windeln, die der Vater nun ständig brauchte, das Scheitern an kleinen Dingen wie dem Versuch, gemeinsam neue Schuhe zu kaufen: Er habe daran mit der Zeit auch das Positive sehen können, sagt Walter H. Die Sachwalterschaft hat ihm und seinem Vater die Möglichkeit gegeben, an dessen Lebensabend noch einmal eine Beziehung aufzubauen – keine klassische Vater-Sohn-Beziehung, aber immerhin. Vor kurzem habe er den Vater gemeinsam mit seinen beiden Brüdern noch einmal besucht, sagt Walter H. Am Ende seien sich die Brüder nicht sicher gewesen, ob sie der Vater überhaupt erkannt hatte.

Kommentar: Die Wortwahl "Objekte" für Menschen in Not erinnert stark an das Menschenbild der Scientology-Sekte bzw. andere satanistische, schwarzmagische Gruppierungen. 


Nur Walter erkannte er immer. „Das ist mein Vater“, sagt dieser. „Er hat mir vieles ermöglicht, und ich habe jetzt die Chance, meine Dankbarkeit zu zeigen.“ Wenige Tage vor Redaktionsschluss ist Walter H.s Vater im Alter von 86 Jahren verstorben. 

Resumee: Eine sehr traurige Sache - erinnert irgendwie an die Methoden der Zeit von 1938 bis 1945 in Österreich. 

Montag, 7. April 2014

Sachwalterschaft neu: Wir haben zu wenig sozial engagierte Rechtsanwälte und Sachwalter Innen

Sachwalterschaft neu - die Pflegschaftsrichter nehmen Stellung 

Die Aussage der Präsidentin der Pflegschaftsrichter und Richterinnen im Ö1-Morgenjournal am 7. April 2014 kann wohl nur als verspäteter April-Scherz interpretiert werden.

Irgendwie ist es ja auch als positiv zu werten, dass Richterinnen zum Scherzen aufgelegt sind:

Bei insgesamt 60.000 Fällen gebe es nur 200 begründete Beschwerden pro Jahr, so Täubel-Weinreich, außerdem gebe es andere Bereiche, in denen Anwälte viel mehr Geld verdienen könnten. "Das sind eher Rechtsanwälte, die sozial engagiert sind. Die Idee, dass die Anwälte das große Geld damit machen... Es gibt so und so viele Fälle, dass die Anwälte für ein ganzes Jahr Betreuung 600 oder 700 Euro bekommen. Und das ist wirklich wenig, wenn man das aufs Monat rechnet. Also das ist nicht einmal kostendeckend." 
Ende Zitat http://oe1.orf.at/artikel/371379

Kommentar: Nicht erwähnt wurde, dass manche Menschen auch aus politischen Gründen entmündigt werden und dass es manchen Rechtsanwälten, die dann im Auftrag des Gerichts und der Bundesministerien als Sachwalter für das Polit-Mündel bestellt werden, gar nicht recht ist, dass sie 

1. die Sachwalterschaft für ein Polit-Mündel, das z.B. zwangsfrühpensioniert wurde und Arbeitsverbot (z.B. als SAP-Beraterin des Bundesrechenzentrums) hat UND DAHER EIN GERINGES EINKOMMEN HAT, übernehmen müssen. 

2. die Sachwalterschaft für ein Polit-Mündel übernehmen müssen und damit in den Verdacht geraten, z.B. bei dem Skandal in der Buchhaltungsagentur (Veruntreute Gelder und Millionen des Österreichischen Arbeitsmarktservice) unfreiwillig zu Mitwissern und Mittätern werden. 

"Ohne Geld wird's nicht funktionieren"

Keine Macht über das eigene Geld, keine eigene Unterschrift und keine freie Entscheidung - das gilt für immer mehr Menschen in Österreich. Knapp 60.000 sind es bereits, sie sind - wie es im Juristendeutsch heißt - "besachwaltet". Eingedämmt werden soll diese Zahl durch ein Modellprojekt mit verbindlichem Clearing, also dem Versuch, mit Unterstützung von Sozialarbeitern die Selbstbestimmung möglichst lange zu erhalten. Ende Zitat 
Kommentar: Beim Clearing durch Sozialarbeiter ist zunächst festzuhalten, dass es sich nicht um ein Clearing im Sinne der Psychosekte Scientology handelt, obwohl Elemente einfließen - das hängt vom jeweiligen Sozialarbeiter ab. In manchen Fällen zum Beispiel bei Polit-Mündelschaft müssen Sozialarbeiter sogar sehr schnell handeln, um die Sachwalterschaft in die Gänge zu bringen!
Natürlich kosten auch Sozialarbeiter viel Geld, vor allem jene, die beim Verein für Sachwalterschaft - VSP - angestellt sind. 
Conclusio: Das Geschäftsmodell rund um die entmündigten alten Menschen und/oder Polit-Mündel bröckelt also da wie dort. Es wird weiterhin zu berichten sein! 
Ö1 Morgenjournal 7. April 2014 
http://oe1.orf.at/artikel/371379

Familienrichter: Skepsis zu Sachwalterschaft neu

Mit Skepsis reagieren die Familienrichter auf das Projekt, mit dem ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter die Zahl von Sachwalterschaften verringern will. Dabei wird versucht, Menschen mit psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigungen soweit zu unterstützen, dass sie weiter selbst über ihr Leben bestimmen können. Aber mit den bisherigen, bescheidenen Mitteln werde sich nichts ändern, so die Familienrichter.

Morgenjournal, 7.4.2014

"Ohne Geld wird's nicht funktionieren"

Keine Macht über das eigene Geld, keine eigene Unterschrift und keine freie Entscheidung - das gilt für immer mehr Menschen in Österreich. Knapp 60.000 sind es bereits, sie sind - wie es im Juristendeutsch heißt - "besachwaltet". Eingedämmt werden soll diese Zahl durch ein Modellprojekt mit verbindlichem Clearing, also dem Versuch, mit Unterstützung von Sozialarbeitern die Selbstbestimmung möglichst lange zu erhalten. 

Die Idee sei zwar gut, sagt die Sprecherin der Familienrichter, Doris Täubel-Weinreich: "Allerdings ist so wenig Geld da, dass dieses Clearing plus, wie es heißt, nämlich dass man schaut, was kann im Vorfeld ohne Sachwalterschaft gemacht werden, ohne mehr Geld in die Hand zu nehmen, einfach nicht funktionieren wird."

"Mehr ändern als nur die Bezeichnung"

Aber zusätzliches Geld vom Justizministerium für das Modellprojekt gibt es nicht, obwohl der Versuch, eine Sachwalterschaft zu vermeiden, sehr zeitintensiv ist. Täubel-Weinreich: "Beim Clearing plus ist zum Beispiel die Vorstellung, dass ein Sozialarbeiter bei der Antragstellung für irgendwelche Sozialleistungen hilft. Das heißt, er muss dann mit dem Betroffenen hingehen und ihn begleiten. Natürlich ist das zeitintensiv" - und mit den 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Clearing, die es schon bisher gibt, nie zu schaffen. Nötig wäre mindestens zehn Mal so viel Personal, so die Familienrichterin. Immerhin gibt es jährlich etwa 5.000 neue Fälle dafür. Sie warnt davor, nur die Bezeichnung zu ändern: "Da bräuchte es viel mehr Kapazitäten", denn sonst würde sich für die Betroffenen gar nichts ändern, so Täubel-Weinreich.

Kein gutes Geschäft für Anwälte

Die Sprecherin der Familienrichter will aber auch dem negativen Bild von Sachwaltern entgegenwirken. Die Kritik, die Sachwalter würden zum Beispiel ihre Klienten kurz halten, sei meist leicht zu entkräften: "Wenn jemand 900 Euro Mindestsicherung hat und einen Haufen Schulden, eine Wohnung und Fixkosten, dann kann ich dem wöchentlich wirklich nur wenig Geld in die Hand geben. Dass das für die Betroffenen eine Zumutung ist, verstehe ich. Aber das liegt nicht am Sachwalter, am Anwalt, sondern daran, dass der wirklich wenig Geld zur Verfügung hat." 

Bei insgesamt 60.000 Fällen gebe es nur 200 begründete Beschwerden pro Jahr, so Täubel-Weinreich, außerdem gebe es andere Bereiche, in denen Anwälte viel mehr Geld verdienen könnten. "Das sind eher Rechtsanwälte, die sozial engagiert sind. Die Idee, dass die Anwälte das große Geld damit machen... Es gibt so und so viele Fälle, dass die Anwälte für ein ganzes Jahr Betreuung 600 oder 700 Euro bekommen. Und das ist wirklich wenig, wenn man das aufs Monat rechnet. Also das ist nicht einmal kostendeckend."

Wünschenswert wären jedenfalls viel mehr Sachwalter von Vereinen, für die die Betroffenen gar nichts zahlen müssen - aber auch dafür fehle einfach das Geld, so die Sprecherin der Familienrichter.