Donnerstag, 17. Dezember 2015

Entmündigung im Habsburger-Reich: Entmündigung aus Staatsräson und die Rolle von Prof. Wagner-Jauregg

Louise von Belgien, verheiratete Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha, war die Schwägerin von Kronprinz Rudolf und eine berühmte Kurandin im untergehenden Habsburger-Reich. 

Ganz nebstbei war sie neben Artur Schnitzler, Theodor Billroth, Kronprinz Rudolf und Katharina Schratt gerne zu Gast im Kurbade-Ort an der Adria Abbazia (heute Opatija, Kroatien) 



Am 4. Februar 1875 wurde Prinzessin Louise in Brüssel mit Prinz Philipp von Sachsen-Coburg und Gotha verheiratet. Als dieser um ihre Hand anhielt, erschien ihr dies zunächst als Glücksfall, da er ein keineswegs unangenehmer Mann war und versprach, sie auf Händen zu tragen. In der Hochzeitsnacht in Laeken wurde das völlig unaufgeklärte Mädchen von ihrem Ehemann so behandelt, dass sie am folgenden Morgen völlig verstört aus den Gemächern in ein Gewächshaus in Laeken floh, wo sie von einem Gärtner gefunden wurde.[1] Nur infolge eindringlichen Zuredens ihrer herbeigeholten Mutter war Louise bereit, zu ihrem Ehemann zurückzukehren, wobei sich das Verhältnis zwischen dem jungen Paar in den späteren Ehemonaten verbesserte. Damit begann sich um Prinzessin Louise eine Tragödie zu entwickeln, die ab 1897 für viel Aufsehen in europäischen Adelskreisen sorgte.



Affäre mit Geza von Mattachich

Nachdem Prinzessin Louise bereits seit 1883 bis zu dessen Tod im Jahr 1888 eine Liebesbeziehung zu Baron Daniel d’Ablaing van Giessenburg – Adjutant ihres Mannes – unterhalten hatte, unterhielt sie eine weitere Beziehung mit dessen Nachfolger, Baron Nikolaus Döry de Jobahaza, bis sie 1895 im Wiener Stadtpark dem kroatischen Ulanenoberleutnant Graf (sic) Geza von Mattachich-Keglevich begegnete und sich beide ineinander verliebten.
Erzherzog Ludwig Viktor berichtete seinem Bruder über Prinzessin Louises Affäre mit Mattachich. Kaiser Franz Joseph verbannte sie daraufhin vom Hof. Da Prinz Philipp nicht für sie eintrat, verließ ihn Prinzessin Louise im Frühjahr 1897 und lebte ihre Beziehung mit Mattachich offen in ganz Europa. Die Prinzessin machte enorme Schulden – nach Schätzungen 12 Millionen Franc. Sie ging davon aus, dass sie eines Tages das enorme Vermögen ihres Vaters – Eigentümer des Kongo-Freistaates – erben würde. Da König Leopold II. einer der reichsten Monarchen der Welt war, wurden „großzügig“ Kredite gewährt.
Im Februar 1898 musste sich Prinz Philipp auf Anordnung des Kaisers mit Mattachich duellieren. Hierbei wurde der Prinz kampfunfähig geschlagen (Durchtrennung der Sehne der rechten Hand). Die Wiener Zeitungen berichteten über das Duell und die Genesung des Prinzen.
Louise mit ihren Kindern Dorothea und Leopold

Entmündigung und Gefangenschaft

Louise mit ihren Kindern Dorothea und Leopold
Louise mit ihren Kindern Dorothea und Leopold
Im Mai 1898 wurde Prinzessin Louise dann auf Anordnung Kaiser Franz Josephs,nachdem sie in Kroatien verhaftet worden war, in die Privatanstalt von Professor Heinrich Obersteiner in Oberdöbling/Wien eingeliefert. Prof. Obersteiner diagnostizierte bei Prinzessin Louise eine „intellektuelle und moralische Minderwertigkeit“.
1899 wurde sie durch ein Fakultätsgutachten von Prof. Richard von Krafft-Ebing, Inhaber des Lehrstuhles für Geisteskrankheiten an der Universität Wien, für schwachsinnig erklärt und durch das Obersthofmarschallamt, dies war die Behörde für die dem allgemeinen Recht nach dem Habsburger Hausgesetz von 1839 entrückten Personen, am 3. Juni 1899 unter Kuratel gestellt und sollte für immer in einer Irrenanstalt geschlossen untergebracht werden. Als Kurator (heute Sachwalter) setzte man den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer Wien, Karl Ritter von Feistmantel, ein. Das Obersthofmarschallamt hatte sich nicht als zuständig für die Schuldenangelegenheit von Prinzessin Louise gesehen, wohl aber für die Frage ihrer Entmündigung. Da man die Prinzessin in Österreich und Belgien nicht wollte, wurde sie in der Dr. Reginald Pierson gehörenden und von ihm geleiteten Anstalt „Lindenhof“ in Coswig – heute Fachkrankenhaus Coswig – bei Dresden geschlossen untergebracht.
Prinzessin Louise soll die Unterschrift ihrer Schwester, der Kronprinzessin Stephanie, auf mehreren Wechseln gefälscht haben.
Der ebenfalls in Kroatien verhaftete Geza von Mattachich wurde 1898 von einem Militärgericht wegen dieser ungeklärten angeblichen Wechselfälschungen in Abwesenheit zu „sechs Jahren schweren Kerkers“ verurteilt. Er verlor seinen Adelstitel. Seine Strafe musste er in der Militärstrafanstalt Möllersdorf bei Baden bei Wien absitzen. Durch den intensiven Einsatz der Sozialdemokraten im österreichischen Reichsrat – allen voran der polnische Abgeordnete Ignacy Daszińsky – wurde Mattachich 1902 aus der Haft entlassen. 1904 veröffentlichte er seine in mehrere Sprachen übersetzten Memoiren. Dies führte zu weltweiten Pressereaktionen gegen das österreichische Kaiserhaus.
1904 folgte eine zweite Begutachtung des Geisteszustandes von Prinzessin Louise – diesmal durch eine internationale Psychiaterkommission mit Prof. Friedrich Jolly, Lehrstuhlinhaber für Geisteskrankheiten an der Universität Berlin und Direktor der Psychiatrie und Nervenklinik Charité; Prof. Julius Wagner-Jauregg, Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie an der Universität Wien und Vorstand der I., ab 1902 auch der II. Wiener Psychiatrischen Klinik, 1927 Nobelpreisträger; Medizinalrat Dr. Guido Weber, Direktor Landesirrenanstalt Sonnenstein-Pirna, damals führender Forensiker Deutschlands; Dr. Leopold Mélis, Oberstabsarzt aus Brüssel.
Im abschließenden Gutachten der vor Beginn der Untersuchung der Prinzessin vor dem Amtsgericht Meißen vereidigten Psychiater vom 11. März 1904 heißt es:
„Die Art, wie sie sich uns gegenüber über Mattachich aussprach, könnte zwar den Glauben erwecken, daß sie durchaus keine lebhafte Sehnsucht hegt, mit demselben zusammenzutreffen. Auch ergibt sich aus dem Berichte des Dr. Pierson, daß sie sich eher erleichtert fühlte, als ihr nach dem Annäherungsversuche des Mattachichs zunächst das Verlassen der Anstalt untersagt wurde. Wir glauben aber, daß sie so willensschwach ist, daß sie, wenn sie wieder hinauskäme, sich von Mattachich sofort wieder umgarnen lassen würde und zu neuen compromittierenden Schritten veranlasst werden würde. … Wir kommen auf Grund des uns vorgelegten Aktenmaterials sowie persönlicher Wahrnehmung zu folgenden Schlüssen:
  1. Der bei Ihrer kgl. Hoheit der Frau Prinzessin Louise von Sachsen-Coburg und Gotha konstatierte Zustand von krankhafter Geistesschwäche besteht unverändert fort und macht die hohe Patientin nach wie vor unfähig, ihre Angelegenheiten zu besorgen.
  2. Der dauerhafte Aufenthalt der Prinzessin in der geschlossenen Anstalt ist in Rücksicht auf diesen Krankheitszustand und im Interesse der hohen Patientin unbedingt notwendig.
  3. Wir haben uns überzeugt, dass in der Anstalt des Herrn Sanitätsrates Dr. Pierson alle diejenigen Bedingungen gegeben sind, welche eine möglichst zweckmäßige und schonende Behandlung der Prinzessin gewährleisten.
Prof. Jolly – Julius Wagner-Jauregg – San. Rat Weber – Dr. Leop Mélis“

Louise von Belgien


Flucht und Alter

Im Herbst 1904 wurde Prinzessin Louise von Mattachich und zwei Fluchthelfern – der damaligen Geliebten Mattachichs, Maria Stöger und dem mit Mattachich befreundeten Wiener Gastwirt Josef Weitzer – aus dem Hotel „Wettiner Hof“ in Bad Elster, wo sich die Prinzessin aufgrund des öffentlichen Drucks unter Bewachung zur Kur aufhalten durfte, befreit. Mattachich musste sich dabei im Hintergrund halten, da er ständig überwacht wurde. Sofort setzte eine polizeiliche Fahndung ein, da die Prinzessin unter Kuratel stand. Laut einer Zeitungsmeldung[4] waren sämtliche Straßen des Saarlandes mit Polizeisperren versehen. Es gelang die Flucht nach Frankreich. Dort erreichte man ein Gegengutachten (23. Mai 1905) der französischen Psychiater Valentin Magnan und Paul Dubuisson. Das Obersthofmarschallamt in Wien hob daraufhin die Kuratel am 26. Juni 1905 auf.
Der Publizist und Schriftsteller Karl Kraus hatte 1904 seinen Aufsatz Irrenhaus Österreich, in dem er den Fall Louise von Coburg behandelt, in der Fackel veröffentlicht:
„Ich halte diese Frau, deren gerechte Sache mir auch die Sympathie von Sensationsreportern nicht verekeln kann, nicht nur für vollsinnig, sondern nach den Interviews, die sie den Korrespondenten in die Feder diktiert hat und deren Pointierung ich einem Frischauer gewiß nicht zutraue, für einen Geist von seltener Frische und Festigkeit. Diese Mimikerin sechsjährigen Schwachsinns, die heute jedem Argument ihrer schändlichen Peiniger gewachsen ist, würde dank einer in Leiden erworbenen Routine ein viel glaubhafteres Gutachten über den Geisteszustand der Herren Wagner, Jolly, Mellis und Weber liefern, als es umgekehrt der Fall war“
Louise von Belgien
Louise von Belgien
1906 wurde die Ehe von Prinzessin Louise und Prinz Philipp von Sachsen-Coburg und Gotha geschieden. Ihre Eltern hatten Prinzessin Louise verstoßen, ihr Vater verbot ihr sogar, jemals wieder nach Belgien zu reisen. Nach dem Tod ihres Vaters klagte Prinzessin Louise vergeblich gegen die Niederfüllbacher Stiftung auf Herausgabe des Kongo-Vermögens, das 1911 von der Stiftung an den belgischen Staat zurücküberwiesen wurde. Sie und ihre Schwestern hatten 7 Millionen Franc geerbt und wurden zusammen vom belgischen Staat mit 12 Millionen Franc abgefunden. 1913, bei einem Schuldenstand von mehr als 17 Millionen Francs, domizilierte die Prinzessin im Hotel Esplanade in Baden bei Wien, wo Gläubiger gegen sie beim lokalen Bezirksgericht die Verhängung der Verschwendungskuratel anstrebten.
Im Ersten Weltkrieg wurde Mattachich verhaftet und kam in ein Internierungslager in der Nähe von Budapest. Prinzessin Louise wurde aus Österreich ausgewiesen und floh über Dresden, Schlesien schließlich nach Ungarn. Dort wurde sie 1919 von den ungarischen Bolschewiken wegen angeblicher Spionage zum Tode verurteilt und unmittelbar vor der Hinrichtung – nachdem sie sechs Tage lang in ihrer Zelle die Erschießungen im Innenhof des Gefängnisses anhören musste – von Béla Kun begnadigt. Sie begegnete Mattachich in Wien wieder und wohnte dort im Parkhotel Schönbrunn bis sie hinausgeworfen wurde, da sich erneut große Schulden angehäuft hatten. Nun gingen beide nach Paris, wo Matachich 1923 starb. Prinzessin Louise selber reiste nun wieder mit einigen Getreuen in Deutschland umher, wo sie überall, wo sie auftauchte, Schulden machte, bis sie 1924 völlig verarmt in Wiesbaden starb. Ihre letzte Ruhestätte fand sie auf dem dortigen Südfriedhof.

Freitag, 4. Dezember 2015

Zur Reform des Sachwalter-Rechts: Selbstfürsorge-Defizit & Realitätsverlust

Sachwalterschaft ist in Österreich ein sehr kontroversielles Thema: Wenn man seine Rechnungen nicht bezahlt (z.B. Verwaltungsstrafen), dann kommt man leicht in den Verdacht, ein sogenanntes Selbstfürsorge-Defizit zu haben, bzw. unter Realitätsverlust zu leiden (weil man den Staat nicht anerkennt oder einen anderen Staat gegründet hat - was auf geistige Umnachtung schließen lässt). Der Gesetzgeber sieht in ABGB, ZPO und Außerstreitrecht vor, dass das Bezirksgericht einen Facharzt der Psychiatrie und Neurologie für ein Gutachten beauftragen muss, um prüfen zu lassen, ob die Person Herr/Frau ihrer Sinne ist. Oft ist das sehr schwierig, weil ja viele Sekten-Angehörige nicht nur den Staat negieren sondern auch die Ärzteschaft im Bereich der Psychiatrie & Neurologie nicht anerkennen: Vielen Dank an Gerry Berger, der mir diesen link zur Verfügung gestellt hat, wo eine junge Juristin aus Wolfsberg (Kärnten) in Argumentationsnot gerät, wenn Menschen ihre Verwaltungsstrafen nicht zahlen, weil sie weder die Vollmacht der Bezirkshauptmannschaft Graz/ Wolfsberg noch den österreichischen Staat und seine VOLLZUGS-ORGANE anerkennen.....

https://www.youtube.com/watch?v=I9Q3aDRwVBQ&feature=youtu.be



Reform des Sachwalter-Rechts (sollte eigentlich Beistand heißen, weil SW so ein hässliches Wort ist): Die Hauptgründe für eine Entmündigung in Österreich sind 
1. Selbstfürsorge-Defizit: Man bezahlt z.B. seine Rechnungen nicht oder Verwaltungsstrafen oder Steuern oder Kreditraten oder Alimente (aus welchen Gründen auch immer, z.B. dass man den Staat nicht anerkennt oder man ist ein Hochstapler und kann mit Geld nicht umgehen) 
2. Realitätsverlust: Man will z.B. nicht wahr haben, dass man eine Straftat begangen hat und belästigt das Gericht im Strafverfahren mit nicht verfahrensrelevanten Eingaben 
3. Man hat so eine Wut auf das Jugendamt, weil einem das Kind weggenommen wurde, dass man keine Mahnungen (eingeschrieben) oder Rsa/Rsb-Briefe abhebt...es häufen sich Alimentations-Schulden an (die in Österreich über Jahrzehnte nicht verjähren: Ich kannte eine Rechtsfürsorgerin beim Jugendamt, die musste noch zu Prozessen zum Strafgericht, wo das "Kind" schon 50 Jahre war) 4. eine schwere psychische Erkrankung (bipolar oder manisch-depressiv): Ich bin als Angehörige Betroffene: Ein Wahlonkel (war sehr berühmter Professor - heute 87 Jahre) leidet darunter: da bucht man in der Manischen Phase z.B. eine Weltreise, macht allen Damen im Ort riesige Geschenke, gründet Unternehmen, gaukelt Geldgebern riesige Projekte vor...in der depressiven Phase getraut man sich nicht mehr aus dem Hause, weil man nicht weiß was man getan hat....man kann sich nicht erinnern.....

5. Auch eine körperliche Behinderung kann ein Grund für eine Besachwalterung sein: Man hört nichts (und ist z.B. deswegen nicht Prozess oder Verhandlungsfähig..) man ist bettlägrig...man hat eine ererbte Krankheit oder einen Geburtssschaden....Man kann nicht seine eigene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen, man kann nicht kochen, man kann seine Wohnung nicht zusammen räumen bzw. reinigen...man hat das VERMÜLLUNGS-Syndrom (Messie-Syndrom)

6. Wenn Menschen bei einer Sekte Mitglied sind und aus diesem Grund jegliche ärztliche Behandlung ablehnen, so kann z.B. der Journaldienst des Bezirksgerichtes eine zeitweilige Entmündigung erteilen, damit (z.B. bei Selbstmordgefahr) doch eine psychiatrische Behandlung durchgeführt werden kann. 

7. Natürlich kann auch eine lang andauernde Alkohol- und Drogenabhängigkeit zu einem totalen Realitätsverlust und Selbstfürsorge-Defizit führen: Man hat Angst vor Rechnungen, Gerichtsterminen, Verpflichtungen aus Elternschaft und wirft daher alle Rechnungen und RSA/RSB-Briefe ungelesen weg. Auch die sogenannte "Ortsabwesenheit" schützt vor Strafe nicht. 

8. Bei Alimentationsflüchtligen Eltern gibt es oft sehr tragische Fälle: Sie haben ihr Kind jahrelang nicht gesehen und sehen daher nicht ein, warum sie trotzdem Alimente zahlen sollen! Es wird vom Bezirksgericht ein Abwesenheitskurator bestellt, der alle Geschäfte erledigen muss. Ein Teufelskreis beginnt, der oft in Obdachlosigkeit und U-Boot-Dasein endet. 

9. Obdachlosigkeit: Die Obdachlosigkeit ist natürlich das Ende des Leidensweges Krankheit aufgrund von Selbstfürsorge-Defizit. Leider sind Sachwalter und Rechtsanwälte überhaupt nicht daran interessiert, Obdachlosen zu helfen. So sind in Wien ca. 10 Prozent der Obdachlosen besachwaltert, obwohl hier klar ein Selbstfürsorge-Defizit vorliegt. 

10. Besonders schlimm wird es, wenn Schwangere und Kranke Menschen obdachlos werden. Die Gemeinde Wien und manche SachwalterInnen treiben entmündigte Menschen in die Obdachlosigkeit. Da wird dann mit Hilfe der COBRA/WEGA (Terror-Einheit der Polizei) um 5 Uhr früh das Mündel delogiert, das bewegliche Eigentum kommt in ein Lager (Depot) und das Mündel kann sein Eigentum um ca. 15.000 Euro zurück kaufen. Das Mündel hat aber keine Rechte, bei Banken einen Kredit zu beantragen bzw. bei Gericht vorzusprechen. 

Das Sachwalterschaftsverfahren gleicht in Österreich einem Inquisitionsverfahren! Auch die Hexe musste den Scheiterhaufen selbst bezahlen. 

Hier ein Fallbeispiel: 

http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ku/kuedi7.nsf/0/b6ed168fda106e62c1257e59003c6c71!OpenDocument

Ausgehend von diesen Gedanken über das Selbstfürsorge-Defizit möchte ich bei der Reform des Sachwalter-Rechts ansetzen: Diese Zeilen schreibe ich IN MEMORIAM Christine: 

Beispiel Sachwalterschaft 1997 Österreich 

Christine war ein Mündel, das ich 1997 in der Wohnung eines Freundes in Wien kennen lernte. Sie starb 2003 unter ungeklärten Umständen (war ein schwerer Messie, ihre Wohnung war total vermüllt, ich habe ihre Wäsche gewaschen und ihren Boden gereinigt, was eine Arbeit von einer Woche war). Sie war schwer gemobbt worden von den NachbarInnen im Gemeindebau in einem großen Wiener Bezirk: Nun aber zu den Fakten: Sie stand im Jahre 1997 unter Sachwalterschaft: Ein Diplom-Sozialarbeiter war ihr Vormund (Sachwalter), er arbeitete beim Verein für Sachwalterschaft (damals Mariahilfer Straße, 1060 Wien). EINMAL pro Woche holte Christine 1.000 ATS (Schillinge) am Montag vormittag bei ihrem Sachwalter ab! Dieser war wirklich ein guter Sozialarbeiter (wenn auch etwas hochmütig und zynisch). Ich begleitete Christine 2 oder 3 Mal zu diesen Besuchen beim Sachwalter (Geldabholung). Sie hatte mit ca. 30 Jahren die Berufsunfähigkeitspension erhalten (wegen psychischer Erkrankung): Sie nahm die 1000 Schilling (war gerade in der manischen Phase) und sagte zu mir: Jetzt gehen wir ins Landtmann (eines der teuersten und nobelsten Kaffeehäuser in Wien). Dann hat sie mich eingeladen und ca. 300 Schilling vom Wochenbudget verbraucht! Danach kaufte sie mit den restlichen 700 Schilling noch Zigaretten (Stangen) und sagte zu mir: Eigentlich habe ich ein schlechtes Gewissen, weil ich bei FreundInnen noch so viele Schulden habe. 




Conclusio I: Ein Mensch, der Herr seiner Sinne ist und mit Geld umgehen kann und kein Selbstfürsorge-Defizit hat, würde folgendes machen: 1. Überlegung: Wie viel Geld benötige ich in einer Woche für Lebensmittel? 2. Benötige ich Medikamente? 3. Hygiene-Artikel 4. Wellness 5. Sind Stromkosten offen, die der Sachwalter nicht bezahlt hat? 6. Sind Telefonkosten offen, die der Sachwalter nicht bezahlt hat??? 7. Sind Gerichtsgebühren, prioritäre Schulden wie Alimente, Kreditraten offen - wenn ja, kann ich das mit dem Sachwalter (Beistand) besprechen???


Conclusio II: Für diese Tätigkeiten ist als Sachwalter eher ein Angehöriger, bzw. ein ausgebildeter (nicht korrupter) Sozialarbeiter (In) geeignet. Ein Rechtsanwalt kann sich niemals um die persönlichen Angelegenheiten des Mündels kümmern (Geldeinteilung, Haushaltsbudget-Verwaltung, Schriftverkehr mit Gericht, Jugendamt, Behörden) Auf dieser Basis müsste ein ganz neues Sachwalterschafts-Recht (mit Anhang praktische Beispiele für die SozialarbeiterInnen-Ausbildung eventuell Zusatz für Diplom-KrankenpflegerInnen-Ausbildung) entstehen. Fortsetzung folgt.....





Reform des Sachwalter-Rechts (sollte eigentlich Beistand heißen, weil SW so ein hässliches Wort ist): Die Hauptgründe für eine Entmündigung in Österreich sind 1. Selbstfürsorge-Defizit: Man bezahlt z.B. seine Rechnungen nicht oder Verwaltungsstrafen oder Steuern oder Kreditraten oder Alimente (aus welchen Gründen auch immer, z.B. dass man den Staat nicht anerkennt oder man ist ein Hochstapler und kann mit Geld nicht umgehen) 2. Realitätsverlust: Man will z.B. nicht wahr haben, dass man eine Straftat begangen hat und belästigt das Gericht im Strafverfahren mit nicht verfahrensrelevanten Eingaben 3. Man hat so eine Wut auf das Jugendamt, weil einem das Kind weggenommen wurde, dass man keine Mahnungen (eingeschrieben) oder Rsa/Rsb-Briefe abhebt...es häufen sich Alimentations-Schulden an (die in Österreich über Jahrzehnte nicht verjähren: Ich kannte eine Rechtsfürsorgerin beim Jugendamt, die musste noch zu Prozessen zum Strafgericht, wo das "Kind" schon 50 Jahre war) 4. eine schwere psychische Erkrankung (bipolar oder manisch-depressiv): Ich bin als Angehörige Betroffene: Ein Wahlonkel (war sehr berühmter Professor - heute 87 Jahre) leidet darunter: da bucht man in der Manischen Phase z.B. eine Weltreise, macht allen Damen im Ort riesige Geschenke, gründet Unternehmen, gaukelt Geldgebern riesige Projekte vor...in der depressiven Phase getraut man sich nicht mehr aus dem Hause, weil man nicht weiß was man getan hat....man kann sich nicht erinnern.....5. Auch eine körperliche Behinderung kann ein Grund für eine Besachwalterung sein: Man hört nichts (und ist z.B. deswegen nicht Prozess oder Verhandlungsfähig..) man ist bettlägrig...man hat eine ererbte Krankheit oder einen Geburtssschaden....Man kann nicht seine eigene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen, man kann nicht kochen, man kann seine Wohnung nicht zusammen räumen bzw. reinigen...man hat das VERMÜLLUNGS-Syndrom (Messie-Syndrom)

Für den Inhalt verantwortlich: 

Mag.a Rosemarie B. Hoedl-B. H. 
A-1230 WIEN 

Exkurs: Derzeit hat das Landesamt für Verfassungsschutz von der Innenministerin die Order oppt-Leute (die den Staat leugnen und deswegen keine Steuern, Verwaltungsstrafen oder Kreditraten zahlen) entmündigen zu lassen: Herr Dietmar Mühlböck hat aber betreff Verfassungsschutz diesbezüglich schon 15 Straf- Anzeigen getätigt, wie er auf seiner Website berichtet: 

http://87.247.197.158/vtwp/2015/11/06/reality-strikes/

Auf diesem Video ist ein Gespräch zwischen einem oppt-Mann und einer jungen Juristin aufgezeichnet: 

Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt aus urheberrechtlicher Sicht: 

https://www.youtube.com/watch?v=I9Q3aDRwVBQ&feature=youtu.be



Donnerstag, 3. Dezember 2015

Entmündigung aus "Staatsräson" - mit Exkurs Geschichte der Entmündigung in Österreich-Ungarn

Die Entmündigung aus Staatsräson in Österreich 
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Die Entmündigung hat in Österreich Tradition. Das geht bis auf die Monarchie der HabsburgerInnen zurück. 
Prinz Philipp von Sachsen-Coburg und Gotha und seine Gemahlin Prinzessin Louise
Schon Kaiser Franz Joseph I. ließ die Schwester seiner Schwiegertochter, die ein sehr ausschweifendes Leben in Abbazia und Trieste führte, entmündigen - via Aktengutachten von Prof. Dr. med. Wagner-Jauregg. 
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Heute ist es nicht mehr so leicht, solche Fälle zu verheimlichen. 
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Wenn jemand zum Beispiel eine Strafanzeige gegen das BM für Finanzen macht, wo Geheimdienste Beamte im Staatsinteresse vergiften müssen, dann bleibt nur mehr die Entmündigung. 
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Zu viele ZeugInnen und ErmittlerInnen in Straftaten, die Pressekonferenzen angekündigt hatten, wo die Gefahr bestand, dass das Staatsgefüge ins Wanken gerät, mussten schon in die ewigen Jagdgründe gehen, gewollt oder ungewollt. 
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Da gibt es natürlich die wunderbare, geniale Methode: to push the button. 
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Oder: Man täuscht einen Todesfall vor und lässt die Person dann in einem anderen Land unter falscher Identität ein schönes Leben führen.
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Sterben Sie doch endlich, BOND, sagte schon die MI-6-Chefin zu James Bond, der seine Tätigkeit über hatte. The licence to kill scheint ja nicht immer lustig zu sein. 
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Nicht nur JournalistInnen und Beamte werden in Österreich entmündigt, auch KünstlerInnen, die im Laufe ihrer künstlerischen Tätigkeit sehr viel Geld lukrieren konnten. 
http://87.247.197.158/vtwp/2015/10/12/alexandra-bader/

Natürlich ist es auch üblich, Menschen, die einen Umsturz planen oder den Staat nicht anerkennen, zu entmündigen. Da ist ja sogar ein klares Selbstfürsorge-Defizit erkennbar. 
Hier eine gute Zusammenfassung über oppt (one people´s public trust) und ihre Schicksale in Österreich: 
http://87.247.197.158/vtwp/2015/11/06/reality-strikes/
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Alles ist Theater - oder mit Nestroy: IS DOCH OLLES NET WOHR...is doch olles net wohr...


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Der Begriff der Staatsräson (auch Staatsraison) bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. 
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Nach Wolfgang Kersting stellt er eine „Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen“ dar. Dies meint zumeist die klassische Dreiheit „voluntas, necessitas und utilitas“ („Wille, Notwendigkeit, Nützlichkeit“) als Legitimationsgrößen staatlicher Handlungen.
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In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung, unabhängig von der Regierungsform, und einzig der Aufrechterhaltung des funktionierenden Staatsgebildes verpflichtet.
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Das Lexikon der Politik definiert den Begriff „Staatsräson“ als ein „in der italienischen Renaissance (vor allem Machiavelli) erstmals auf den Begriff gebrachtes, grundsätzliches Orientierungs- und Handlungsprinzip, welches die Erhaltung des Staates bzw. der staatlichen Autorität und/oder sogar deren Steigerung zur entscheidenden politischen Maxime erklärt. […]“
Alternativ bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson:
  • Als erstes wird Staatsräson als „Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen“ interpretiert,
  • eine zweite Definition sieht Staatsräson als „Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen Vernunft und Notwendigkeit“.
  • Eine dritte Unterscheidung erkennt in ihr einen „Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral- und Rechtsvorschriften“.
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Als bedeutendster Verfechter der Idee der Staatsräson gilt unbestritten der florentinische Staatsdenker Niccolò Machiavelli. Dieser verklausuliert jedoch die als Arkanwissen geltende Strategie der Herrschaftserhaltung, indem er sich der nicht ganz eindeutigen Begriffskonstruktion mantenere lo stato bedient – also von der Aufrechterhaltung des Staates (auch Zustandes der Herrschaft/Regierung) spricht. Demgegenüber ist sein Landsmann Giovanni Botero rund 60 Jahre nach Machiavellis Tod als geistiger Urheber des Begriffes der Staatsräson in die Geschichtsbücher eingegangen. In seiner epochalen Schrift Della Ragion di Stato 1589 hat Botero als erster den Versuch unternommen zu definieren, was unter Staatsräson im Sinne der zeitgenössischen ragion di stato zu verstehen sei. Botero bezeichnet den Staat als eine „auf Dauer gestellte Herrschaft über ein Volk“ und die Staatsräson als „Kenntnis der Mittel, die zur Gründung, Erhaltung und Erweiterung dieser Herrschaft vonnöten sind.“
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Die Idee der Staatsräson ist nicht direkt entgegengesetzt zur Philosophie des deutschen Grundgesetzes, welches Menschen und nur ihnen einen primären und unantastbaren Rechtsstatus zugesteht und nur dort Notwendigkeit zur Regulierung sieht, wo es Interessenkonflikte zwischen Menschen gibt. Dem Staat selbst wird sehr wohl ein Rechtsstatus zugestanden, der einem Menschen ebenbürtig oder sogar überlegen sei. Die Idee der Staatsräson aber sieht den Staat als mindestens ebenbürtig zu, wenn nicht höherwertig gegenüber einem Menschen an, so dass es nach dieser Philosophie im Falle von Konflikten zu Entscheidungen kommen kann, die den abstrakten Staat bevorteilen, konkrete Menschen aber benachteiligen.
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Der Terminus der Staatsräson, auch ratio statusragione di statoraison d’état oder reason of state genannt, ist zum Synonym für eine politische Klugheitslehre, eine Strategie des prudenter loco et tempore („mit praktischem Verstand für Ort und Zeit“) geworden.
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In Deutschland wurde der Begriff der Staatsräson erst nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges in den politischen Diskurs eingeführt. Er trug der Tatsache Rechnung, dass die einzelnen deutschen Fürsten nunmehr jeweils absolutistisch in Nachahmung des französischen Sonnenkönigs Ludwig XIV. regierten, den Kaiser nur noch formell anerkannten und auch alle religiösen und moralischen Fragen selbst entschieden. 
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Joseph von Eichendorff schreibt, dass „die sogenannte ‚Staatsraison‘, ein diplomatisches Schachspiel verhüllter Intentionen“, damals „in der Politik an die Stelle der christlichen Moral“ getreten sei. Er stellt Herzog Anton Ulrich von Braunschweig (1633–1714) als literarischen Protagonisten der Staatsräson vor: Der Herzog, welcher Braunschweig gewaltsam erobert und dann zum Zweck des Erwerbs von Köln den Glauben gewechselt hatte, schrieb voluminöse Geschichtsromane, in denen die „Hofräthsel“ der braunschweigischen Diplomatie allegorisch verschlüsselt dargestellt wurden.
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Das AMS und das BRZ arbeiten bereits seit 40 Jahren zusammen. Auch mit den Universitäten und der Buchhaltungsagentur besteht seit zehn Jahren eine enge Partnerschaft. Diese Jubiläen machen deutlich, wie sehr Informations- und Kommunikationstechnologien den Arbeitsalltag der BRZ-Kunden dominieren.
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Der Megatrend „Digitalisierung“ verändert den Alltag der Menschen. Die Fähigkeit der Gesellschaft, sich weiterzuentwickeln und zu modernisieren ist eng mit dem Ausbau von Informations- und Kommunikationstechnologien verknüpft. IKT treibt auch die digitale Transformation im öffentlichen Bereich voran. Sie unterstützt die Verwaltung dabei kundenorientierter und effizienter zu werden.

20/40: AMS FEIERT DOPPELT 

Vor 40 Jahren firmierte das AMS noch als Arbeitsamt und das BRZ war ein Schwerpunkt- Rechenzentrum im Bundesrechenamt. Ziel der damals neuen IT-Applikation „Arbeitslosenversicherung“ war es, die Verrechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes zu automatisieren. Mit der Ausgliederung 1994 wurde das AMS EDV-mäßig neu organisiert. Zahlungs- und Verrechnungsaufträge auf Papier waren 1998 Geschichte. Drei Jahre später wurde mit den AMS-Geschäftsstellen nur noch papierlos kommuniziert. 2004 entwickelte das BRZeine IT-Lösung für die Verwaltung des Personals. Ein weiterer Meilenstein war 2009 die Aufnahme der Leistung „Mindestsicherung“ in die Applikation Arbeitslosenversicherung. Für Mitte 2016 ist der Start für das sogenannte „Skill-Matching“ geplant. Hier wird dem Computer der Abgleich von offenen Stellen und dafür geeigneten Arbeitssuchenden übertragen.
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IKT IST SCHLÜSSELFAKTOR

„Bei aller Beratungskompetenz, die unsere Mitarbeiter/innen aufweisen müssen, ist IKT zum Schlüsselfaktor für ein funktionierendes Arbeitsmarktservice geworden“, meint AMS-Vorstand Dr. Herbert Buchinger. „Ohne IKT könnten wir heute weder die Berechnung und Anweisung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung noch die Vermittlung von Arbeitsuchenden auf offene Stellen gewährleisten.“
Auch die systematische Sammlung und Aufbereitung von Informationen zur Beobachtung des Arbeitsmarktes und zur Steuerung des Unternehmens wären ohne moderne Informationstechnologielösungen nicht möglich. „Das BRZbetreibt für uns alle Applikationen zur Auszahlung von Geldern an Arbeitslose sowie an die eigenen Mitarbeiter/innen“, so der AMS-Vorstand.
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BHAG FEIERT 10. GEBURTSTAG

Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) nahm 2004 ihre Tätigkeit auf. In zehn Jahren konnte sie ihr Image als das Dienstleistungsunternehmen für das öffentliche Rechnungswesen aufbauen und stärken. „Die Verrechnungsprozesse des Bundes werden heute elektronisch durchgeführt. Pro Jahr werden so rund 4,8 Millionen Transaktionen generiert. Demgegenüber werden nur 7.000 Belege in Papierform bearbeitet“, erklärt Geschäftsführer Mag. Helmut Brandl.
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IKT IST VORAUSSETZUNG

Die Leistungserbringung der BHAG erfolgt also fast ausschließlich auf elektronischem Wege. Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien hält Mag. Helmut Brandl deshalb für unverzichtbar: „Ohne IKT kann sich weder unsere Agentur noch das Rechnungswesen weiterentwickeln. IKT ist bei uns nicht nur eine massive Unterstützung, sondern die Voraussetzung für unser Tun.“ Bei der Bereitstellung, Servicierung und Weiterentwicklung steht der Buchhaltungsagentur das BRZ als Partner zur Seite.
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UNI.SAP: 10 JAHRE IM EINSATZ 

Im Jänner 2004 wurden alle österreichischen Universitäten aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts umgewandelt. Im Sinne einer leistungsorientierten Verwaltungsführung sollten damals Personalmanagement und Rechnungswesen modernisiert werden. Die Aufgabenstellung lautete, den elektronischen Workflow so zu gestalten, dass administrative Arbeitsabläufe effizient abgewickelt werden können. UNI.SAP ist eine maßgeschneiderte Softwarelösung auf SAP-Basis. Diese verwenden mittlerweile achtzehn österreichische Universitäten für ihr Personalmanagement und zwanzig für ihr Rechnungswesen. Die Umsetzung war im Bildungsbereich eines der größten SAP-Projekte in Europa.
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OFFENHEIT UND TRANSPARENZ

Seit zehn Jahren ist das BRZ für die laufende Weiterentwicklung und den Betrieb der SAP-Anwendungen verantwortlich. DI Dr. Sabine Seidler, Rektorin der TU Wien, über die Zusammenarbeit: „Basierend auf Offenheit und Transparenz wird gemeinsam an der Weiterentwicklung von UNI.SAP gearbeitet. Die Komplexität des Projektes und die speziellen Anforderungen erfordern eine enge Kooperation, um erfolgreich zu agieren.“
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Mittwoch, 11. November 2015

Sachwalterschaft und Menschenrechtsverletzungen in Österreich

Nicht vergessen darf man, dass eine Person in Österreich durch die sogenannte Sachwalterschaft die Menschenrechte und Bürgerrechte komplett verliert! In der Schweiz gibt es z.B. das Modell der VERTRETUNGSBEISTANDSCHAFT (z.B. im Erbverfahren oder bei der Finanzbehörde) In Österreich haben wir die Praxis des Aktengutachtens: das ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die aber auch in Deutschland Eingang in die Praxis fand: Gustl Mollath wurde von einem Psychiater per Aktenlage diagnostiziert (er hat erst nach 6 Monaten in der Psychiatrie einen Arzt gesehen, in Österreich wurde die ehemalige Journalistin Alexandra Bader aufgrund eines Aktengutachtens eines bekannten Wiener Psychiaters entmündigt.

Hier die Rechte die man aufgrund von SW in Österreich verliert (ein Weg zurück ist oft sehr schwer, da Sachwalterschaften in den Datenbanken der Banken, Gerichte, Sozialversicherungsträger etc. nicht gelöscht werden: 1. RECHT AUF FREIHEIT und EIGENTUM bzw. Verwaltung des Eigentums 2. Allgemeine Handlungsfreiheit 3. Briefgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung (Sachwalter lassen oft Schlösser austauschen) 4. Meinungsfreiheit (Facebook-Konten werden ohne richterlichen Beschluss geschlossen) 5. Reisefreiheit 6. Berufsfreiheit 7. Die Freiheit der Wahl eines Partners (in Österreich muss der SACHWALTER einer Eheschließung bzw. einer Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zustimmen 8. RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN (ist durch die Personal-Union von einstweiligem und endgültigen Sachwalter per se nicht gegeben durch die österreichische Zivilprozess-Ordnung 9. Recht auf Selbstbestimmung ist durch die Entmündigung in allen Lebensbereichen fast nicht mehr gegeben (man kann keine Verträge mehr abschließen, kann sein eigenes Geld nicht verwalten - wenn man kein Geld hat, ist man sehr eingeschränkt in seinen Möglichkeiten in einer modernen Gesellschaft 10. RECHT AUF ARBEIT und angemessene Entlohnung: Mündel werden in Österreich meist zwangspensioniert, besonders wenn sie im Auftrag der Regierung oder der Bundesministerien entrechtet und entmündigt werden 11. Recht auf Wohnung, Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben ist nur teilweise gegeben, weil Sachwalter oft das Vermögen, die Immobilie des Mündels veräußern, sich bereichern, was sehr oft zur Delogierung und zum gewollten sozialen Absturz des Mündels führt. 12. Schutz von Familien, werdenden Müttern: es stellt sich die Frage, ob der Sachwalter eine schwangere Frau zur Abtreibung zwingen kann ebenso wie er/sie die Ehe und eingetragene Partnerschaft verbieten kann. 13. Recht auf Gesundheit: ist fast nicht mehr gegeben, weil der Sachwalter zu allen größeren medizinischen Eingriffen seine Zustimmung geben muss und als Jurist keinerlei Kenntnisse im medizinischen Bereich vorzuweisen hat. Summa summarum können wir resumieren, dass das SW-Verfahren in Österreich schwerste Menschenrechtsverletzungen aufweist: Gerade die Entmündigung und psychiatrische Diagnose aufgrund der AKTENLAGE und des Schriftbildes erinnert an die Verurteilung der ABWESENDEN Hexe nach dem Hexenhammer im mittelalterlichen Inquisitionsprozess. Auch Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit (DDR) wurden hier in der SW-Praxis in Österreich übernommen. Zahlreiche Akten legen die Beweise. Wir benötigen keine weiteren Beweisermittlungsverfahren. Die Praxis ist traurig genug. Nicht wenige sind aufgrund eines unwürdigen SW-Verfahrens mit vollständiger Enteignung und Transferierung in ein Pflegeheim eines vorzeitigen Todes gestorben - auch aufgrund der Fahrlässigkeit des SW und des Ausschlusses der Angehörigen aus der Betreuung (eine schwere Menschenrechtsverletzung, wenn man das Recht auf ein Familienleben betrachtet) Fortsetzung folgt

https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte

Dazu gehören:
  • Menschenwürde
  • Geltung der Rechte für alle Menschen in allen Ländern und Gebieten, unabhängig von ihrer internationalen Stellung
  • Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
  • Verbot der Sklaverei oder Leibeigenschaft
  • Verbot der Folter oder grausamer, unmenschlicher Behandlung
  • Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson
  • Gleichheit vor dem Gesetz
  • Anspruch auf Rechtsschutz
  • Verbot der willkürlichen Verhaftung oder Ausweisung
  • Anspruch auf öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen Rechtsverfahren
  • Rechtsstaatliche Garantien: Unschuldsvermutung, keine Strafe ohne Gesetz
  • Schutz der Privatsphäre
  • Recht auf Freizügigkeit (national und übernational)
  • Asylrecht
  • Recht auf Staatsangehörigkeit
  • Recht auf Eheschließung, Schutz der Familie
  • Recht auf Eigentum
  • Religionsfreiheit
  • Recht der freien Meinungsäußerung
  • Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Zweite Generation

Die „zweite Generation“ bilden die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leistungsrechte im Sinne von Anspruchs- und Teilhaberrechten. Sie werden seitens des Staates in Form von positiven Leistungen (z. B. Arbeit, soziale Sicherheit, Nahrung, Wohnung, Bildung, Gesundheit) gewährleistet.
Dazu gehören:
  • Recht an der Gestaltung der öffentlichen Ordnung mitzuwirken
  • Recht auf soziale Sicherheit
  • Nahrung
  • Recht auf bezahlte Arbeit, gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit
  • Anspruch auf Erholung, Freizeit und bezahlten Urlaub
  • Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung, auf Sicherheit bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung und Alter, Schutz für Mütter und Kinder
  • Recht auf Bildung und Ausbildung
  • Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben, Freiheit von Wissenschaft und Bildung

Dritte Generation

Die dritte Generation formen die kollektiven Rechte der Völker – eine Forderung der Länder des globalen Südens deren Entstehung auf Art. 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zurückzuführen ist.
„Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“
– Art. 28, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Donnerstag, 22. Oktober 2015

Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch (vom BMI nicht als Verein genehmigt) plant Aktionswoche

Die Gründerin der Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch schreibt (Quelle facebook) 



Die entmündigte Republik (Gedanken zum Nationalfeiertag): Ich überlege Aktionstage gegen Sachwalterschaftsmissbrauch in Wien zu veranstalten: Man könnte Benefiz-Konzerte für delogierte Mündel veranstalten, man könnte ein MÜNDEL-MUSEUM eröffnen, wo Mündel-Literatur, Mündel-Malerei etc. präsentiert wird. Man könnte auch eine Beratungsstelle für gequälte Mündel eröffnen. Vor allem will ich mein Konzept für eine komplette Neu-Organisation der Kurandenschaft (§ 268 ABGB, Sachwalterschaftsverfahren, Verfahrensrecht im Außerstreitbereich) weiter ausarbeiten (Bereich Medizin, Sozialarbeit, Pflege, Vermögensverwaltung...) 





So wie jetzt, dass Rechtsanwaltskanzleien bis zu 1000 Mündel verwalten, kann es nicht weitergehen! ENTMÜNDIGUNG aus politischen, monetären Gründen bzw. verfahrensrechtlichen Gründen (z.B. wenn ein Angeklagter zu viel Arbeit bei Gericht macht oder zu viel weiß) ist eine schwere MENSCHENRECHTSVERLETZUNG! Ich bin diesbezüglich Langstreckenläuferin. Ich denke, wir müssen wieder zu mehr Aktionismus übergehen, sonst schläft der Nationalrat weiter in seinem Dornröschen-Schlaf.


Übrigens ist auch der Aktionskünstler Hermann Nitsch mehr oder weniger entmündigt - wie er in der Zeitschrift NEWS berichtet: 



Ich bin praktisch entmündigt (Herrmann Nitsch, österreichischer Künstler)