Ganz nebstbei war sie neben Artur Schnitzler, Theodor Billroth, Kronprinz Rudolf und Katharina Schratt gerne zu Gast im Kurbade-Ort an der Adria Abbazia (heute Opatija, Kroatien)
Am 4. Februar 1875 wurde Prinzessin Louise in Brüssel mit Prinz Philipp von Sachsen-Coburg und Gotha verheiratet. Als dieser um ihre Hand anhielt, erschien ihr dies zunächst als Glücksfall, da er ein keineswegs unangenehmer Mann war und versprach, sie auf Händen zu tragen. In der Hochzeitsnacht in Laeken wurde das völlig unaufgeklärte Mädchen von ihrem Ehemann so behandelt, dass sie am folgenden Morgen völlig verstört aus den Gemächern in ein Gewächshaus in Laeken floh, wo sie von einem Gärtner gefunden wurde.[1] Nur infolge eindringlichen Zuredens ihrer herbeigeholten Mutter war Louise bereit, zu ihrem Ehemann zurückzukehren, wobei sich das Verhältnis zwischen dem jungen Paar in den späteren Ehemonaten verbesserte. Damit begann sich um Prinzessin Louise eine Tragödie zu entwickeln, die ab 1897 für viel Aufsehen in europäischen Adelskreisen sorgte.
Affäre mit Geza von Mattachich
Nachdem Prinzessin Louise bereits seit 1883 bis zu dessen Tod im Jahr 1888 eine Liebesbeziehung zu Baron Daniel d’Ablaing van Giessenburg – Adjutant ihres Mannes – unterhalten hatte, unterhielt sie eine weitere Beziehung mit dessen Nachfolger, Baron Nikolaus Döry de Jobahaza, bis sie 1895 im Wiener Stadtpark dem kroatischen Ulanenoberleutnant Graf (sic) Geza von Mattachich-Keglevich begegnete und sich beide ineinander verliebten.
Erzherzog Ludwig Viktor berichtete seinem Bruder über Prinzessin Louises Affäre mit Mattachich. Kaiser Franz Joseph verbannte sie daraufhin vom Hof. Da Prinz Philipp nicht für sie eintrat, verließ ihn Prinzessin Louise im Frühjahr 1897 und lebte ihre Beziehung mit Mattachich offen in ganz Europa. Die Prinzessin machte enorme Schulden – nach Schätzungen 12 Millionen Franc. Sie ging davon aus, dass sie eines Tages das enorme Vermögen ihres Vaters – Eigentümer des Kongo-Freistaates – erben würde. Da König Leopold II. einer der reichsten Monarchen der Welt war, wurden „großzügig“ Kredite gewährt.
Im Februar 1898 musste sich Prinz Philipp auf Anordnung des Kaisers mit Mattachich duellieren. Hierbei wurde der Prinz kampfunfähig geschlagen (Durchtrennung der Sehne der rechten Hand). Die Wiener Zeitungen berichteten über das Duell und die Genesung des Prinzen.
Entmündigung und Gefangenschaft
Im Mai 1898 wurde Prinzessin Louise dann auf Anordnung Kaiser Franz Josephs,nachdem sie in Kroatien verhaftet worden war, in die Privatanstalt von Professor Heinrich Obersteiner in Oberdöbling/Wien eingeliefert. Prof. Obersteiner diagnostizierte bei Prinzessin Louise eine „intellektuelle und moralische Minderwertigkeit“.
1899 wurde sie durch ein Fakultätsgutachten von Prof. Richard von Krafft-Ebing, Inhaber des Lehrstuhles für Geisteskrankheiten an der Universität Wien, für schwachsinnig erklärt und durch das Obersthofmarschallamt, dies war die Behörde für die dem allgemeinen Recht nach dem Habsburger Hausgesetz von 1839 entrückten Personen, am 3. Juni 1899 unter Kuratel gestellt und sollte für immer in einer Irrenanstalt geschlossen untergebracht werden. Als Kurator (heute Sachwalter) setzte man den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer Wien, Karl Ritter von Feistmantel, ein. Das Obersthofmarschallamt hatte sich nicht als zuständig für die Schuldenangelegenheit von Prinzessin Louise gesehen, wohl aber für die Frage ihrer Entmündigung. Da man die Prinzessin in Österreich und Belgien nicht wollte, wurde sie in der Dr. Reginald Pierson gehörenden und von ihm geleiteten Anstalt „Lindenhof“ in Coswig – heute Fachkrankenhaus Coswig – bei Dresden geschlossen untergebracht.
Prinzessin Louise soll die Unterschrift ihrer Schwester, der Kronprinzessin Stephanie, auf mehreren Wechseln gefälscht haben.
Der ebenfalls in Kroatien verhaftete Geza von Mattachich wurde 1898 von einem Militärgericht wegen dieser ungeklärten angeblichen Wechselfälschungen in Abwesenheit zu „sechs Jahren schweren Kerkers“ verurteilt. Er verlor seinen Adelstitel. Seine Strafe musste er in der Militärstrafanstalt Möllersdorf bei Baden bei Wien absitzen. Durch den intensiven Einsatz der Sozialdemokraten im österreichischen Reichsrat – allen voran der polnische Abgeordnete Ignacy Daszińsky – wurde Mattachich 1902 aus der Haft entlassen. 1904 veröffentlichte er seine in mehrere Sprachen übersetzten Memoiren. Dies führte zu weltweiten Pressereaktionen gegen das österreichische Kaiserhaus.
1904 folgte eine zweite Begutachtung des Geisteszustandes von Prinzessin Louise – diesmal durch eine internationale Psychiaterkommission mit Prof. Friedrich Jolly, Lehrstuhlinhaber für Geisteskrankheiten an der Universität Berlin und Direktor der Psychiatrie und Nervenklinik Charité; Prof. Julius Wagner-Jauregg, Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie an der Universität Wien und Vorstand der I., ab 1902 auch der II. Wiener Psychiatrischen Klinik, 1927 Nobelpreisträger; Medizinalrat Dr. Guido Weber, Direktor Landesirrenanstalt Sonnenstein-Pirna, damals führender Forensiker Deutschlands; Dr. Leopold Mélis, Oberstabsarzt aus Brüssel.
Im abschließenden Gutachten der vor Beginn der Untersuchung der Prinzessin vor dem Amtsgericht Meißen vereidigten Psychiater vom 11. März 1904 heißt es:
„Die Art, wie sie sich uns gegenüber über Mattachich aussprach, könnte zwar den Glauben erwecken, daß sie durchaus keine lebhafte Sehnsucht hegt, mit demselben zusammenzutreffen. Auch ergibt sich aus dem Berichte des Dr. Pierson, daß sie sich eher erleichtert fühlte, als ihr nach dem Annäherungsversuche des Mattachichs zunächst das Verlassen der Anstalt untersagt wurde. Wir glauben aber, daß sie so willensschwach ist, daß sie, wenn sie wieder hinauskäme, sich von Mattachich sofort wieder umgarnen lassen würde und zu neuen compromittierenden Schritten veranlasst werden würde. … Wir kommen auf Grund des uns vorgelegten Aktenmaterials sowie persönlicher Wahrnehmung zu folgenden Schlüssen:
- Der bei Ihrer kgl. Hoheit der Frau Prinzessin Louise von Sachsen-Coburg und Gotha konstatierte Zustand von krankhafter Geistesschwäche besteht unverändert fort und macht die hohe Patientin nach wie vor unfähig, ihre Angelegenheiten zu besorgen.
- Der dauerhafte Aufenthalt der Prinzessin in der geschlossenen Anstalt ist in Rücksicht auf diesen Krankheitszustand und im Interesse der hohen Patientin unbedingt notwendig.
- Wir haben uns überzeugt, dass in der Anstalt des Herrn Sanitätsrates Dr. Pierson alle diejenigen Bedingungen gegeben sind, welche eine möglichst zweckmäßige und schonende Behandlung der Prinzessin gewährleisten.
Prof. Jolly – Julius Wagner-Jauregg – San. Rat Weber – Dr. Leop Mélis“
Flucht und Alter
Im Herbst 1904 wurde Prinzessin Louise von Mattachich und zwei Fluchthelfern – der damaligen Geliebten Mattachichs, Maria Stöger und dem mit Mattachich befreundeten Wiener Gastwirt Josef Weitzer – aus dem Hotel „Wettiner Hof“ in Bad Elster, wo sich die Prinzessin aufgrund des öffentlichen Drucks unter Bewachung zur Kur aufhalten durfte, befreit. Mattachich musste sich dabei im Hintergrund halten, da er ständig überwacht wurde. Sofort setzte eine polizeiliche Fahndung ein, da die Prinzessin unter Kuratel stand. Laut einer Zeitungsmeldung[4] waren sämtliche Straßen des Saarlandes mit Polizeisperren versehen. Es gelang die Flucht nach Frankreich. Dort erreichte man ein Gegengutachten (23. Mai 1905) der französischen Psychiater Valentin Magnan und Paul Dubuisson. Das Obersthofmarschallamt in Wien hob daraufhin die Kuratel am 26. Juni 1905 auf.
Der Publizist und Schriftsteller Karl Kraus hatte 1904 seinen Aufsatz Irrenhaus Österreich, in dem er den Fall Louise von Coburg behandelt, in der Fackel veröffentlicht:
„Ich halte diese Frau, deren gerechte Sache mir auch die Sympathie von Sensationsreportern nicht verekeln kann, nicht nur für vollsinnig, sondern nach den Interviews, die sie den Korrespondenten in die Feder diktiert hat und deren Pointierung ich einem Frischauer gewiß nicht zutraue, für einen Geist von seltener Frische und Festigkeit. Diese Mimikerin sechsjährigen Schwachsinns, die heute jedem Argument ihrer schändlichen Peiniger gewachsen ist, würde dank einer in Leiden erworbenen Routine ein viel glaubhafteres Gutachten über den Geisteszustand der Herren Wagner, Jolly, Mellis und Weber liefern, als es umgekehrt der Fall war“
1906 wurde die Ehe von Prinzessin Louise und Prinz Philipp von Sachsen-Coburg und Gotha geschieden. Ihre Eltern hatten Prinzessin Louise verstoßen, ihr Vater verbot ihr sogar, jemals wieder nach Belgien zu reisen. Nach dem Tod ihres Vaters klagte Prinzessin Louise vergeblich gegen die Niederfüllbacher Stiftung auf Herausgabe des Kongo-Vermögens, das 1911 von der Stiftung an den belgischen Staat zurücküberwiesen wurde. Sie und ihre Schwestern hatten 7 Millionen Franc geerbt und wurden zusammen vom belgischen Staat mit 12 Millionen Franc abgefunden. 1913, bei einem Schuldenstand von mehr als 17 Millionen Francs, domizilierte die Prinzessin im Hotel Esplanade in Baden bei Wien, wo Gläubiger gegen sie beim lokalen Bezirksgericht die Verhängung der Verschwendungskuratel anstrebten.
Im Ersten Weltkrieg wurde Mattachich verhaftet und kam in ein Internierungslager in der Nähe von Budapest. Prinzessin Louise wurde aus Österreich ausgewiesen und floh über Dresden, Schlesien schließlich nach Ungarn. Dort wurde sie 1919 von den ungarischen Bolschewiken wegen angeblicher Spionage zum Tode verurteilt und unmittelbar vor der Hinrichtung – nachdem sie sechs Tage lang in ihrer Zelle die Erschießungen im Innenhof des Gefängnisses anhören musste – von Béla Kun begnadigt. Sie begegnete Mattachich in Wien wieder und wohnte dort im Parkhotel Schönbrunn bis sie hinausgeworfen wurde, da sich erneut große Schulden angehäuft hatten. Nun gingen beide nach Paris, wo Matachich 1923 starb. Prinzessin Louise selber reiste nun wieder mit einigen Getreuen in Deutschland umher, wo sie überall, wo sie auftauchte, Schulden machte, bis sie 1924 völlig verarmt in Wiesbaden starb. Ihre letzte Ruhestätte fand sie auf dem dortigen Südfriedhof.





