Mittwoch, 22. Februar 2017

Sachwalterschaft und Psychotherapie (Exkurs Psychiatrie)

Sechstes Hauptstück

Von der Sachwalterschaft, der sonstigen gesetzlichen Vertretung und der Vorsorgevollmacht

Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters oder Kurators

a) für behinderte Personen;

§ 268.
(1) Vermag eine volljährige Person, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist (behinderte Person), alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen, so ist ihr auf ihren Antrag oder von Amts wegen dazu ein Sachwalter zu bestellen.
(2) Die Bestellung eines Sachwalters ist unzulässig, soweit Angelegenheiten der behinderten Person durch einen anderen gesetzlichen Vertreter oder im Rahmen einer anderen Hilfe, besonders in der Familie, in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder im Rahmen sozialer oder psychosozialer Dienste, im erforderlichen Ausmaß besorgt werden. Ein Sachwalter darf auch dann nicht bestellt werden, soweit durch eine Vollmacht, besonders eine Vorsorgevollmacht, oder eine verbindliche Patientenverfügung für die Besorgung der Angelegenheiten der behinderten Person im erforderlichen Ausmaß vorgesorgt ist. Ein Sachwalter darf nicht nur deshalb bestellt werden, um einen Dritten vor der Verfolgung eines, wenn auch bloß vermeintlichen, Anspruchs zu schützen.
(3) Je nach Ausmaß der Behinderung sowie Art und Umfang der zu besorgenden Angelegenheiten ist der Sachwalter zu betrauen
  • 1. mit der Besorgung einzelner Angelegenheiten, etwa der Durchsetzung oder der Abwehr eines Anspruchs oder der Eingehung und der Abwicklung eines Rechtsgeschäfts,
  • 2. mit der Besorgung eines bestimmten Kreises von Angelegenheiten, etwa der Verwaltung eines Teiles oder des gesamten Vermögens, oder,
  • 3. soweit dies unvermeidlich ist, mit der Besorgung aller Angelegenheiten der behinderten Person.
(4) Sofern dadurch nicht das Wohl der behinderten Person gefährdet wird, kann das Gericht auch bestimmen, dass die Verfügung oder Verpflichtung hinsichtlich bestimmter Sachen, des Einkommens oder eines bestimmten Teiles davon vom Wirkungsbereich des Sachwalters ausgenommen ist.
http://www.ratg.at/gesetze/gesetz/ABGB/268/10001622/NOR40146874/

Fassung bis 31.01.2013


Kommentar: Da ein Richter, eine Richterin nur aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens die Sachwalterschaft errichten kann, stellt sich die Frage, ob der Sachwalter, die Sachwalterin die PFLICHT hat, psychiatrische Behandlung bzw. Psychotherapie zur Verfügung zu stellen. 
Da manche Mitglieder von Sekten dermaßen indoktriniert sind, dass sie jegliche Staatsgewalt bzw. Psychotherapie ablehnen, wäre es die Pflicht des Sachwalters dieses Selbstfürsorge-Defizit zu reduzieren und Geld (aus dem Vermögen des Mündels) für psychiatrisch-psychologische Betreuung zur Verfügung zu stellen - bzw. wäre eventuell eine Trauma-Therapie aus Amtsgeldern zu bezahlen! 
Hier nochmals die wichtigsten Psycho-Therapie-Richtungen: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Psychotherapie

Berechtigt zur Ausübung von Psychotherapie im Sinne der Heilkunde sind für Erwachsene
und für Kinder und Jugendliche

Hauptformen der Psychotherapie


Verhaltenstherapien


basieren in der Regel auf dem Modell der klassischen oder der operanten Konditionierung. Sie haben zum Ziel, eine Extinktion (Löschung des problematischen Verhaltens), Gegenkonditionierung (Aufbau alternativer Reaktionen) oder Habituation (Gewöhnung an den zuvor reaktionsauslösenden Reiz) zu erreichen. Häufig werden den Patienten konkreten Methoden an die Hand gegeben, die ihnen dabei helfen sollen, ihre Probleme zu überwinden. Angestrebt wird auch die Ausbildung und Förderung von Fähigkeiten (z. B. Selbstsicherheitstraining) und die Ermöglichung einer besseren Selbstregulation. Beispielsweise versucht die kognitive Verhaltenstherapie, dem Betroffenen seine Gedanken und Bewertungen verständlich zu machen, diese gegebenenfalls zu korrigieren und in neue Verhaltensweisen umzusetzen.

Exkurs: Engramm Löschen: Engramme sind störende Schmerz-Zustände (angeblich auch aus früheren Inkarnationen) die den Patienten daran hindern vollkommen glücklich und "geklärt" zu werden. Die Engramme (eigentlich Traumata) sind angeblich auf einer ZEITSPUR genau aufgezeichnet und können durch audit-Verfahren beseitigt werden (gelöscht werden). Geschieht dies nicht, kommt es zu psychosomatischen und anderen Krankheiten. Ende Exkurs

Anmerkung Trainingsroutine (diese ist bei akuter Psychose nicht zu empfehlen und sollte vom Sachwalter, der Sachwalterin für den psychisch kranken Kuranden - egal welcher Sekte er/ sie angehört - verweigert werden. 

Stundenlanges gegenseitiges Gegenüber-Sitzen - in die Augen starren, um unempfindlich für äußere Reize zu werden! Überwinden von biologischen Schranken durch enges Aneinander-Sitzen und Stehen 

Siehe 

http://meiliabeweanastodt.blogspot.co.at/2012/11/schauplatz-straenbahnlinie-49-eine.html

Psychodynamische Verfahren


Im Rahmen von psychodynamischen Verfahren wie der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie der Psychoanalyse findet eine Auseinandersetzung mit unbewussten, in der Lebensgeschichte – meist in der Kindheit – grundgelegten Motivationen und Konflikten statt. Das Ziel ist hierbei, ein tieferes Verständnis des eigenen Selbst zu erreichen sowie Hintergründe und Ursachen von bestehendem Leid zu klären, damit dieses aufgelöst oder abgeschwächt werden kann.

Psychotherapieverfahren


Es gibt eine Vielzahl von Schulen und Methoden der Psychotherapie, von denen einige nur noch historisch bedeutsam sind, aber kaum noch angewandt werden. Bei vielen Methoden handelt es sich um Weiterentwicklungen, Spezialisierungen oder Abspaltungen. Nicht alle Ansätze nehmen in Anspruch, zur Heilung psychischer Störungen beitragen zu können. Einige Methoden wurden nicht für die Psychotherapie konzipiert, sondern für Beratung oder als Selbsterfahrungstechnik. Die Rolle der einzelnen Methoden im Gesundheitswesen der deutschsprachigen Länder ist sehr unterschiedlich.

RichtungMethodeGründerDeutschlandÖsterreichSchweiz
analytischPsychoanalyseSigmund FreudSymbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
IndividualpsychologieAlfred AdlerSymbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
Analytische PsychologieC. G. JungSymbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
GruppenpsychoanalysePrattBurrowSchilderSymbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
tiefenpsychologischAutogene PsychotherapieJohannes Heinrich Schultz
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DaseinsanalyseLudwig Binswanger
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Dynamische GruppenpsychotherapieRaoul Schindler
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HypnosepsychotherapieMilton Erickson(1)Symbol OK.svgSymbol OK.svg
Katathym-Imaginative PsychotherapieHanscarl LeunerSymbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
Konzentrative BewegungstherapieGindlerStolzeCserny
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TransaktionsanalyseEric Berne
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humanistischLogotherapie und ExistenzanalyseViktor Frankl
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GestalttherapiePerlsPerlsGoodman
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GesprächspsychotherapieCarl R. Rogers(2)Symbol OK.svgSymbol OK.svg
PsychodramaJakob L. Moreno
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behavioral(klassische) VerhaltenstherapieThorndikeWatsonSkinner u. a.Symbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
kognitivkognitive VerhaltenstherapieEllisBeckKanferLazarus u. a.Symbol OK.svgSymbol OK.svgSymbol OK.svg
systemischSystemische TherapieSatirHaleyJackson u. a.(2)Symbol OK.svgSymbol OK.svg
kombinatorischIntegrative TherapieHilarion Petzold
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Gestalttheoretische PsychotherapieHans-Jürgen Walter
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humanistischNeuro-Linguistische PsychotherapieSchütz, Karber, Jelem u. a.
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körperorientiertBioenergetische AnalyseWilhelm ReichAlexander Lowen
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BiosyntheseDavid Boadella
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Körperpsychotherapieverschiedene Schulen
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kunstorientiertKunst- und ausdrucksorientierte Therapienverschiedene Schulen
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Musiktherapieverschiedene Schulen

Samstag, 11. Februar 2017

Geschichte der Sachwalterschaft/ Entmündigung in Österreich

Neuer Anlauf für 101 Jahre alte Probleme

Der Reformstau beim Thema Sachwalterschaft hat in Österreich Tradition: „Eine überaus wünschenswerte Reform“ eines der „am stiefmütterlichst bedachten Abschnitte der Gesetzgebung“ sah das „Fremden-Blatt“ etwa schon im Juli 1916, als mit kaiserlichem Dekret das bis dahin geltende „Irrenrecht“ durch die damals neue „Entmündigungsordnung“ abgelöst wurde.
Quelle: 
http://orf.at/stories/2376332/2376313/
Bildergebnis für kaiserliches irrenrecht
Psychiatrische Klinik Innsbruck - Österreich 
Viel hat sich an den Zielsetzungen in den letzten 101 Jahren nicht geändert: Auch damals wurde am neuen Gesetz schon gelobt, dass die gänzliche Entmündigung nicht mehr zwingend sei, sondern nunmehr auch „beschränkte Entmündigung“ möglich sei. Geradezu revolutionär für damalige Verhältnisse war, dass vormals „Irre“ nun etwa Ehen eingehen, Erbschaften hinterlassen und darüber hinaus die „Früchte ihres Fleißes“ ernten konnten.

„Kokainismus“ und andere Krankheiten

Ebenso bemerkenswert für damalige Verhältnisse war die Einsicht, dass Suchtkranke eben das sind: krank. Der Kommentar sprach von „einer eigenartigen Erscheinungsform der psychopathischen Minderwertigkeit“, den „sogenannten ‚Süchtigen‘, das sind eben jene Personen, welche mit irgend welchen Nervengiften gewohnheitsmäßigen Missbrauch treiben“. „Morphinismus und Kokainismus“ hätten „wohl irgend einen äußeren Anreiz zur Ursache“, so die damals bemerkenswert fortschrittliche Ansicht.
Nicht umsonst blieb die kaiserliche Entmündigungsordnung bis 1984 in Kraft - unterbrochen durch die Jahre 1938 bis 1945, als aus zu unterstützenden Menschen „Volksschädlinge“ oder anderes „unwertes Leben“ wurde. Dass die kaiserliche Entmündigungsordnung schließlich durch die weit differenziertere Sachwalterschaft ersetzt wurde, war eines der letzten großen Gesetzesprojekte von Reform-Justizminister Christian Broda (SPÖ).

Langsam, aber zumindest in die richtige Richtung

Die „Entmündigung“ 1916, die „Besachwalterung“ 1984 und nun der „Erwachsenenschutz“ wollten und wollen dasselbe: so wenig Einschränkung für Schutzbedürftige wie möglich und so viel Schutz wie nötig, sowohl für die Betroffenen als auch für deren Umgebung. Nicht umsonst werden seit Generationen erstsemestrige Jusstudenten mit der Frage gequält, wer eine kunstvolle Torte bezahlen muss, wenn der Konditor den Auftrag dafür von einem mittellosen Besachwalterten bekommen hat.
Bei aller Langsamkeit bewegt sich die österreichische Rechtslandschaft aber stetig in die richtige Richtung: 1984 erkannte man, dass Drogensüchtige, Alkoholkranke, aber etwa auch „Verschwender“ keine Fälle für Entmündigung, sondern für Behandlung sind. Schon davor war mit der Gründung des Vereins für Sachwalterschaft (heute: VertretungsNetz) ein entscheidender Schritt getan worden, um die nötige Balance bei der Einschränkung von Schutzbedürftigen zu ihrem eigenen Besten zu finden.

Wenn Abgeordnete über sich hinauswachsen

Damals wie heute war die Regelung ein Prüfstein für das soziale Gewissen der Gesellschaft. Angesichts des nun aufkeimenden Streits über die budgetäre Bedeckung des geplanten „Erwachsenenschutzrechts“ könnte man sich am Jahr 1916 orientieren: Damals war das Gesetz am Kippen, das Parlament besann sich aber seiner Rolle als Gesetzgeber und erließ eine Regelung, die weit über das Geplante hinausging - was schon damals zum Erstaunen führte, zu welch „hervorragendstem Anteil an Gesetzeswerken“ Abgeordnete bisweilen imstande seien.
Lukas Zimmer, ORF.at
Seite
http://www.digital.wienbibliothek.at/wk/periodical/pageview/570836
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/290/Seite.2900100.html
Exkurs Ron Hubbard und die Psychiatrie: 
https://de.wikipedia.org/wiki/L._Ron_Hubbard
Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges versuchte Hubbard erneut, bei den US-Streitkräften angenommen zu werden. 1941 wurde er schließlich von der US Navy als Leutnant angenommen und der Public-Relations-Abteilung zugeordnet. Im Dezember 1941 verließ er die amerikanische Marine wieder. Nach eigenen Angaben wurde er an der Front „in Stücke geschossen“, nach Angaben eines Biografen erhielt Hubbard wegen eines Magengeschwürs und Arthritis eine Rente. Seine Akte enthält nach Recherchen eines Journalisten die Anmerkung „Verdacht auf Geistesgestörtheit“.[6]
Ende Zitat 
http://www.ilsehruby.at/InterviewIlseHruby2008.html

Wurde das Thema "Psychiatrie" jemals von Scientologen gegenüber Ihnen angeschnitten?

Ja mehrfach! Meistens wenn ich meinen Ehemann in die Wiener Org (Scientologys Niederlassung) begleitet habe. Es gab in der Nähe vom Eingang ein Bücherregal mit Hochglanzbroschüren wo schrecklich und grauenhafte gestaltete Abbildungen über gequälte und angekettete Menschen, angeblich seien es psychiatrische Behandlungsmethoden, auf den Covers abgebildet waren. Während ich auf meinen Mann wartete, wurde ich durch "zufällig vorbeikommende" Mitarbeiter der Org immer wieder dazu angehalten mir doch diese Magazine durchzulesen und mir "ein eigenes Bild" davon zu machen. Während meiner Krankenschwesternausbildung, in der auch ein Praktikum auf der Psychiatrie includiert war, habe ich solche horrormässigen Behandlungsmethoden, wie sie auf den scientologischen Propagandamagazinen abgebildet waren, nie gesehen. 

Wenn ja, was wurde Ihnen gesagt?

Ich musste mir immer wieder anhören, dass Psychiater und auch Psychologen Schwerverbrecher, Kriminelle usw. seien, die Menschen seelisch zerstörten und sogar töteten. Interessanterweise konnte mir mein Mann nie den Unterschied zwischen Psychiater und Psychologen erklären, wenn ich ihn danach fragte.

Welche Alternativen bietet Scientology an?

Scientology bietet die Methoden der Dianetik und das Dianetik-Auditing an. Dianetik ist ein Teil von Scientology und soll offenbar als eine Art alternativmedizinischer Praxis verstanden werden, und die gesamte Psychiatrie würde durch Scientology und Dianetik angeblich überflüssig werden. "Dianetik richtet sich an den Körper. Dianetik wird verwendet, um Krankheiten, unerwünschte Empfindungen, Missemotionen, Somatiken, Schmerzen, ... zu beseitigen und auszulöschen." (NED-Pack; HCOB 22.4.69)

Gibt es innerhalb Scientology so etwas wie psychologische Betreuung/Gespräche mit Psychologen?

Psychologen gibt es innerhalb von Scientology nicht – denn Psychologen zählen ebenfalls zu den Feinden. In Scientology gibt es Auditoren, sie werden auch als "Geistliche" bezeichnet. Gelegentlich tragen sie auch "Priesterkragen", "Amtskreuz" und Kette. Das Kernverfahren zur psychischen Betreuung von Scientology nennt sich Auditing. Bereits im "Buch 1" (dem Dianetikbuch) nennt L. Ron Hubbard seine Methode "Auditing" (von lat. zuhören). Es ist eine von ihm entwickelte Fragetechnik, eine Mischung aus Verhör und Beichte, die zur "geistigen Befreiung" und zur "geistigen Gesundheit"führen soll. "Scientology ist ein Zweig der Psychologie, die sich mit menschlichen Fähigkeiten befasst Scientology ist eine neue basale Psychologie im exaktesten Sinn des Wortes. Scientology wird durch einen Auditor ausgeübt, der die Leute veranlasst, verschiedene Übungen zu machen, welche Intelligenz und Verhalten verbessern." (Technical Bulletins Bd. II s.405 = PAB vom 1.5.56)

Wie begründet Scientology Krankheiten wie manische Depression, Schizophrenie, etc?

Scientology sieht viele Dinge komplett anders als der Rest der Welt. Für Scientology gibt es psychiatrische Krankheiten gar nicht. Die Symptome psychiatrischer und auch neurologischer Erkrankungen sind für Scientologen nur ein Zeichen von Schwäche, an der die Opfer, laut L. Ron Hubbard, selbst Schuld sind. Auf der anderen Seite meint Hubbard mit seiner Dianetik und Scientology die Geisteskrankheiten geknackt zu haben. "Was? Heisst das, dass wir die Geisteskrankheit selbst geknackt haben?..... Dies ist die Vielzahl an Arten von Geisteskrankheiten der Psychiatrie des 19. Jahrhunderts, alle in einer: Schizophrenie, Paranoia – die ganze Latte phantastischer Namen. Nur einen anderen Typ gibt es noch – die Person, die der unterdrückerischen Person in die Hände geraten ist. Dies ist der "manisch-depressive Typ"..." (HCOPL 5.4.65) 


Exkurs: Sachwalterschaft und Islamisches Recht

Entmündigung und Scharia - ein Widerspruch (mit Bezug zu österreichischem Sachwalterschafts-Recht) 

Artikel in Arbeit 

Der Begriff Scharia bezeichnet das islamische Recht; es enthält die Gesamtheit der Gesetze, die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten und zu erfüllen sind. „Die Scharia basiert auf dem Koran und auf der sich ab der Mitte des 7. Jahrhunderts herausbildenden Überlieferung vom normsetzenden Reden und Handeln Mohammeds.“[2] Dabei ist die Scharia keine fixierte Gesetzessammlung (wie etwa deutsche Gesetzestexte im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch), sondern eine Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung.[3] Das islamische Gesetz regelt sowohl die kultischen und rituellen Vorschriften العبادات / al-ʿibādāt / ‚gottesdienstliche Handlungen‘ des Menschen als auch seine Beziehungen zu seinen Mitmenschen al-muʿāmalāt / المعاملات / ‚gegenseitige Beziehungen‘. Das Gesetz achtet darauf, dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber Gott erfüllt werden und alle Beziehungen des Einzelnen zu seinen Mitmenschen – Vermögensrecht, Familien- und Erbrecht, Strafrecht unter anderem – stets diesen Verpflichtungen entsprechen. Um Glaubensfragen im engeren Sinne kümmert sich die Scharia nicht. Der Muslim hat das islamische Recht mit seinen Bestimmungen und Widersprüchen kritiklos zu akzeptieren. Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik der göttlichen Gesetze ist nur zulässig, soweit Gott selbst den Weg dazu weist. Somit ist die religiöse Wertung aller Lebensverhältnisse die Grundtendenz der Scharia.[4]
Unter Fiqh versteht man dagegen die Gesetzeswissenschaft im Islam, deren Gegenstand die Scharia ist. Es entspricht der iuris prudentia (Rechtswissenschaft) der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Die religiösen Gesetze werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert. Ein in europäischem Sinne festgelegtes „Familienrecht“, „Erbrecht“, „Strafrecht“ – oder andere – kennt das islamische Rechtssystem nicht. Ihre Darstellung ist den Rechtsschulen in ihren Fiqh-Büchern, mit teilweise deutlich kontroversen Rechtsauffassungen, vorbehalten.
Der Unterschied zwischen Scharia und Fiqh ist wesentlich. Scharia ist gottgegebenes Recht, offenbart in Koran und Sunna, in den Grundzügen und als Werteordnung gültig für alle Zeiten und Orte. Hingegen ist das Rechtssystem Fiqh, das aus der Scharia abgeleitet wird, als menschengemacht anerkannt und daher veränderlich und bietet Spielraum für Kontroversen. Fiqh ist kein starres Rechtssystem, das unwandelbar alle Zeiten überlebt hat und an allen Orten gültig ist. Islamwissenschaftler, Arabisten und Ethnologen (beispielsweise Gudrun Krämer[5]Thomas Bauer[6], Ingrid Thurner[7]) betonen immer wieder, dass Meinungspluralismus keineswegs in Widerspruch zur Scharia stehe.