Freitag, 6. Oktober 2017

Vom Wahlrecht der Mündel - Eidesstattliche Erklärung eines Mündels mittels Briefwahl - Bezirkswahlbehörde Wien-Liesing

mit der Beantragung meiner Wahlkarte als entmündigte österr. Staatsbürgerin - Rechtsgültigkeit meiner Eidesstattlichen Erklärung bei einer Stimmabgabe mittels Briefwahl habe ich nun die gesamte Datenfälschungsmafia in BRZ und BMI am Krawattl (E-Justiz, Personenregister, Fälschung der Budgetdaten auf SAP-Systemen) - es geht um die Rechtsgültigkeit von 1000en Mündelstimmen
Du musst Dir vorstellen, dass das gesamte Postpersonal meine Eidesstattliche Erklärung, die auf der Rückseite des weißen Kuverts zu sehen ist jederzeit fälschen kann bzw. in den Müll werfen kann (z.B. weil ich sappressive Person bin und deswegen nicht wählen darf.... oder sonstwie auf schwarzen Listen bin - die Bürgerrechte habe ich durch die Entmündigung ohnehin verloren. Ich möchte nicht wissen, was bei der Bundespräsidentenwahl 2016 in diesem Wahlkartenbereich an Wahlfälschung stattfand.


Mündels Wahlrecht (Eidesstattliche Erklärung des Kuranden bei einer Stimmabgabe mittels BRIEFWAHL) Da ich am 15.10.2017 in den NÖ Bergen bin, holte ich mir gestern in der Bezirkswahlbehörde Wien 23 meine Wahlkarte. Ich fragte sicherheitshalber ob ich das braune Kuvert zukleben darf. Die Dame war sehr nett - die Antwort lautete ja! Ich erhielt ein Aktenkonvolut - Kundmachungen, Wahlzettel (Regionalwahlkreis 9 E) und ein SKRIPTUM - BewerberInnen der Bundesparteilisten: SPÖ: 461 (Zustellungsbevollmächtigter Georg Niedermühlbichler, 1010 Wien, auf der Liste Platz 9) ÖVP 100 (Zustellungsbevollmächtigte Elisabeth Köstinger 9470) FPÖ 300 KandidatInnen Zustellungsbevollmächtigter HC Strache 1080 Wien Die Grünen - 183 KandidatInnen Zustellungsbevollmächtigter Robert Luschnik 1090 Wien NEOS 344 KandidatInnen (Zustellungsbevollmächtigter M. Strolz - 1230 Wien) LISTE Pilz - 26 Kandidaten Zustellungsbevollmächtigter Prof. Alfred NOLL (1010 Wien) Liste Roland Düringer GILT 45 KandidatInnen - Zustellungsbevollmächtigter Düringer 3072 Kasten (er wohnt im Kasten sozusagen) FREIE LISTE Österreich 250 KandidatInnen (Zustellungsbevollmächtigter Lukas Essl, 5440)  KPÖ 254 KandidatInnen (Zustellungsbevollmächtigter Michael Graber 1100 Wien) DIE WEISSEN 21 KandidatInnen - Zustellungsbevollmächtigt: Karl-Heinz Plankel, 1010 Wien SLP 38 KandidatInnen - Zustell-Bevollmächtigt Michael Gehmacher 1100 Wien, EUAUS (Robert Marschall- 3003 Gablitz) 16 KandidatInnen Männerpartei - Ing. Hannes Hausbichler - 6900 Bregenz 9 Kandidaten


Ich möchte mich keineswegs über Demenzkranke schwer geistig behinderte Menschen lustig machen - aber ich verweise auf die Wahlanfechtung von FPÖ - eingebracht durch Kanzlei Böhmdorfer-Schender, wo eindeutig auf die Rechtsunsicherheit betreff Eidesstattliche Erklärung Wahlkarte und Beantragung der Wahlkarten durch die Oberschwestern und Heimleitung aufmerksam gemacht wurde. Der Verfassungsgerichtshof ist eine Antwort schuldig geblieben. Ich muss als MÜNDEL (Sw-Beschluss BG Wien-Liesing 14.Dezember 2016 in allen Angelegenheiten - laut Gutachten Dr. Andreas Steinbauer) eine Eidesstattliche Erklärung - für jedermann bei Post und Co -sichtbar (Rückseite des weißen Kuverts)  unterschreiben. Den ausgefüllten Wahlzettel darf ich laut Bezirkswahlbehörde Wien-Liesing zukleben. Nun ist aber laut Gutachten Dr. Andreas Steinbauer und Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing KEINE UNTERSCHRIFT und keine Vollmacht von mir als MÜNDEL (Kurandin) rechtsgültig bzw. rechtswirksam. JETZT HAB ICH DIE GESAMTE ENTMÜNDIGUNGS_ und Sachwalterschafts-Enteignungs-Bagage beim KRAWATTL......das betrifft offiziell mindestens 60.000 Wahlberechtigte in ganz Österreich, die entmündigt sind in allen Lebensbereichen. AMEN!
Laut BM für Inneres muss meine Wahlkarte bis 15, Oktober 2017 bis 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde Wien-Liesing eingelangt sein!!! WER garantiert mir, dass die POST in Wien so schnell arbeitet - also nochmals Rechtsunsicherheit. Ich muss diesen meinen ausgefüllten Wahlzettel und Wahlkarte auch nicht eingeschrieben schicken - so versicherte mir die Beamtin bei der Bezirkswahlbehörde.


Ich möchte mir zumindest über das Wochenende Zeit nehmen, das Skriptum mit den Kandidaten (mehr als 1000) zu studieren. In der Wahlzelle habe ich dazu keine Zeit (Lesen darf ich ja als Mündel - der Sachwalter muss mir dabei nicht behilflich sein....) Ich könnte die Wahlkarte aber auch bei einem anderen Wahllokal abgeben?? - das BM für Inneres bleibt hier die Antwort schuldig - z.B. wenn ich die Wahlkarte 5 Minuten vor 17 Uhr in Wiener Neustadt oder Puchberg am Schneeberg abgebe.....das Chaos ist vorprogrammiert....


Als Tupferl auf dem I schicke ich noch den Entmündigungsbeschluss vom Bezirksgericht Wien-Liesing vom 14.12.2016 mit. (Bestellung eines Sachwalters in allen Lebensbereichen für Mag.a Rosemarie B. Hoedl) Als ehemalige Bundesangestellte seit 1991 bin und bleibe ich BÜROKRATIN - schließlich habe ich das Kirchenrecht genau studiert (seit 1983)

Ich möchte mich keineswegs über Demenzkranke schwer geistig behinderte Menschen lustig machen - aber ich verweise auf die Wahlanfechtung von FPÖ - eingebracht durch Kanzlei Böhmdorfer-Schender, wo eindeutig auf die Rechtsunsicherheit betreff Eidesstattliche Erklärung Wahlkarte und Beantragung der Wahlkarten durch die Oberschwestern und Heimleitung aufmerksam gemacht wurde. Der Verfassungsgerichtshof ist eine Antwort schuldig geblieben. Ich muss als MÜNDEL (Sw-Beschluss BG Wien-Liesing 14.Dezember 2016 in allen Angelegenheiten - laut Gutachten Dr. Andreas Steinbauer)eine Eidesstattliche Erklärung - für jedermann bei Post und Co auf der Rückseite des weißen Kuverts sichtbar -
 unterschreiben.


Den ausgefüllten Wahlzettel darf ich laut Bezirkswahlbehörde Wien-Liesing zukleben. Nun ist aber laut Gutachten Dr. Andreas Steinbauer und Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing KEINE UNTERSCHRIFT und keine Vollmacht von mir als MÜNDEL/ Kurandin rechtsgültig bzw. rechtswirksam. JETZT HAB ICH DIE GESAMTE ENTMÜNDIGUNGS_ und Sachwalterschafts-Enteignungs-Bagage beim KRAWATTL......das betrifft offiziell mindestens 60.000 Wahlberechtigte in ganz Österreich, die entmündigt sind in allen Lebensbereichen. AMEN!

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Dienstag, 3. Oktober 2017

Mündels Wahltag in Wien-Atzgersdorf - Nationalratswahl 15 Oktober 2017

Wahlkabarett zum 15. Oktober 2017 - Nationalratswahl

Mag.a Rose-Marie B. Mündel erscheint mit Sachwalter, psychiatrischem Gutachter und langjährigem Verfahrensbegleiter im Sachwalterschaftsverfahren Herrn JOHANN aus Wien-Hernals
im Wahllokal in Wien-Liesing: 

Kein automatischer Alternativtext verfügbar.
Der Sachwalter wird aufgerufen. Er legt der Wahlkommission (dem Wahlleiter) die Bestellungsurkunde der Sachwalterschaft vom Bezirksgericht Wien-Liesing sowie das psychiatrische Gutachten von Dr. Andreas Steinbauer vor.
Die Richterin am BG Liesing hat Rufbereitschaft.
Nun muss die Wahlkommission entscheiden, wer die Wahlzelle mit Mag. Mündel Rosemarie betreten darf.
Der Sachwalter?
Der psychiatrische Gutachter?
Die Vertrauensperson?
Zuvor wird noch am Bezirksgericht Wien-Liesing angerufen: Zufällig hat Entmündigungsrichterin H. Journaldienst. Sie gibt die Verantwortung an Gutachter Steinbauer ab.
Für Gutachter Steinbauer ist es bereits der 500. Termin an diesem hektischen Wahltag zum Nationalrat in Österreich. 

Kein automatischer Alternativtext verfügbar.
Er hat bereits für 499 Mündel in Pflege- und Altersheimen die Stimme abgegeben.
Nach kurzem Studium des psychiatrischen Gutachtens über Mag.a Rosemarie B. MÜNDEL entscheidet die Wahlkommission , dass sowohl Sachwalter als auch der psychiatrische Gutachter die Wahlzelle mit Mag. Rosemarie Mündel betreten dürfen.
Der Reisepass wird nicht verlangt. Er ist ungültig für Mündel.

Laut erklärt der Sachwalter Mag. Rosemarie Mündel wem ( Vorzugsstimme) und welcher Partei sie die Stimme im Regionalwahlkreis geben muss, wem im Landeswahlkreis und welche Partei sie im Bund wählen soll. Zur Sicherheit (um das Wahlgeheimnis zu wahren) wird die Stimmabgabe und der ausgefüllte Stimmzettel von Mag. Hoedl für weitere Gutachten in der Wahlzelle vom psychiatrischen Gutachter fotografiert. A

Da Mag. Mündel Rosemarie geistig behindert ist, kann sie den Wahlzettel nicht unterschreiben und macht mit Hilfe des Sachwalters ein Kreuzerl bei jener Partei, die für die Abgabe der Mündelstimmen an die Sachwalter bezahlt. 

Bild könnte enthalten: Text
Der Sachwalter hat sehr viel Tixo und Klebematerial in seiner Tasche - wo er zur Sicherheit auch eine Schusswaffe parat hat, falls es zu Kalamitäten bei der Stimmabgabe kommt.
Bei der Stimmabgabe vor der Wahlurne warten bereits zahlreiche Fotografen und Journalisten von KRONE; Kurier, ORF; OESTeRREICH, Privatsendern wie PULS 4 und ATV.
Mündel Rosemarie lässt sich zunächst gerne bei der Stimmabgabe mit Sachwalter und psychiatrischem Gutachter fotografieren. Sie ist ja geistig behindert und weiß nicht, was hier abgeht.
Zur Sicherheit wird vor den Fotografen noch das Stimmkuvert drei Mal mit Tixo-Klebeband versiegelt. Der psychiatrische Gutachter und der Sachwalter drücken Stempel ihrer Ordination bzw. Kanzlei auf das Wahlkuvert, um die Gültigkeit der Stimmabgabe der geistig behinderten und psychisch beeinträchtigten Mag. Rosemarie MÜNDEL zu dokumentieren. 

Bild könnte enthalten: Text
Es gibt auch eine Live-Schaltung zur Pflegschaftsrichterin via Skype in das Bezirksgericht Wien-Liesing.
Auf den Sachwalter, den psychiatrischen Gutachtern warten an diesem Wahltag noch hunderte MÜNDEL-Wahltermine. Es besteht große Hektik.
In den Pflegeheimen und Altersheimen der Stadt Wien wartet bereits eine Kommission vom Verfassungsgerichtshof und diversen Sachwalterkanzleien, die die Stimmabgabe für tausende Mündel in den Pflegeheimen und Altersheimen bzw. Behindertenheimen organisieren.
Alle Wahllokale sind via Skype mit den Entmündigungs-Bezirksgerichten in ganz Wien verbunden. Es muss das Wahlgeheimnis gewahrt bleiben - vor allem auch wegen des Tixo-Verbrauchs, der rasant gestiegen ist. Alle Papierfachgeschäfte wie z.B. LIBRO sind gänzlich ausverkauft, was Klebebänder betrifft.
Die Kosten für die Sachwalterkanzleien & Gerichtsgutachter betreff Aufwand (Sonntagsarbeit) und Klebebänder übernimmt freundlicher der Bundesminister für Justiz persönlich und ein russisch-ukrainischer Oligarch namens Firtasch - bzw. werden die Sachwalter-Kosten aus der Firtasch-Kaution (100 Mio für Freikauf) bezahlt.
Nachdem auch vor der Volksschule in Wien-Atzgersdorf hunderte Fotografen und Journalisten aus aller Welt auf Mündel Rosemarie und ihre Wahlbegleit-Personen warten, flüchtet diese mit ihren "Wahlhelfern" (sie musste eine bestimmte Partei im Auftrag des Sachwalters wählen)
unterirdisch Richtung römisch-katholischer Pfarrkirche Wien-Atzgersdorf. Dort verkleidet sie sich im Beichtstuhl (es läuft gerade die Messe).
Unerkannt flieht sie mit den Messbesuchern aus der Kirche.
Alles ist für Mündel Rosemarie sehr peinlich - hat sie doch selbst 2 Mal für den Nationalrat (2008 und 2013) kandidiert. 

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Ab 2001 war sie selbst in der Wahlkommission tätig.
Die Journalisten aus aller Welt bewegen sich zum nächsten Mündel-Wahlbüro.
Der Verfassungsgerichtshof hat Alarmbereitschaft.
Die Mündelstimmen erkennt man Österreichweit an den zugeklebten Wahlkuverts - der Wahlleiter schreibt zur Sicherheit noch MÜNDEL-STIMME auf das Kuvert. Der Sachwalter und der psychiatrische Gutachter müssen das Wahlkuvert unterschreiben.
MÜNDELSTIMME abgegeben - im Auftrag Sachwalter und psychiatrischer Gutachter.
Das Mündel muss jene Partei wählen, deren Mitglied Sachwalter und psychiatrischer Auftragsgutachter sind.
Siehe dazu Bundesverfassung Österreich - Mündels Wahlgesetz!
Der psychiatrische Gutachter Dr. Steinbauer erhält pro Mündel und Wahlhilfe 3.000 Euro zusätzlich aus dem Firtasch und Silberstein/ Gusenbauer/ Steinberger/ Alijew-Vermögen. 

Kein automatischer Alternativtext verfügbar.
Diese Auszahlung durch das BM für Justiz ist aber Verfassungsrechtlich bis dato nicht gedeckt.
Der Bundespräsident, für den auch eine Sachwalterschaft beantragt wurde, muss das neue Gesetz am Wahltag unterzeichnen - Siehe Rechtswirksamkeit und Rechtsgültigkeit der Unterschrift österreichischen Bundespräsidenten (rückwirkende Geschäftsunfähigkeit - aber nicht Deliktunfähigkeit - wurde beantragt).
Mit freundlichen Grüßen
Mag.a Rosemarie von Mündel-Habichtsburg
(Unterschrift und Wahlstimme nur im Beisein des Sachwalters rechtswirksam)
siehe Sachwalterbestellungsurkunde
14. Dezember 2016
Bezirksgericht Wien-Liesing 

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Psychiatrisches Gutachten Dr. Andreas Steinbauer 6.6.2016
(Hackenmörder sind leider nicht wahlberechtigt - höchstens als Stimme aus dem Jenseits) 

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POSTSKRIPTUM:
Mag. Mündel beschließt aus Angst vor Verhaftung durch Mündel-Cobra ins Ausland zu fliehen.
Der neue Bundeskanzler Kurz hat keine Ausbildung und kein Studium abgeschlossen, daher wird es mit dem Mündelwahlrecht weiter gehen wie bisher. Vielleicht bekommt sie bei Silberstein in Tel Aviv Asyl.
Mag. Muendel Rosemarie beschließt an einem 23. des Monats nie mehr zu Gericht zu gehen = Tag der Illuminati.

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Kein automatischer Alternativtext verfügbar.

Mittwoch, 9. August 2017

Scharia Obsorge Sachwalterschaft und Kinderhandel

Das Thema Entmündigung (Sachwalterschaft) und Scharia bedarf näherer Betrachtung (Dank sei hier an Prof. Moschik für ihre wegweisenden Analysen betreff SCHARIA-PENSION) Es muss nämlich genau untersucht werden, wie ein Wiener Bezirksrichter (Richterin) reagiert, wenn einer streng moslemischen Familie die Kinder weggenommen werden sollen bzw. wenn die Ehefrau (die z.B. kein Wort deutsch spricht, Analphabetin ist und mit KREUZERL unterschreibt, wenn überhaupt) entmündigt werden soll. Diese Frau ist zum Beispiel psychisch krank, weil sie den ganzen Tag zu Hause ist, keine sozialen Kontakte hat. ALS ANALPHABETIN müsste sie automatisch entmündigt werden - das heißt das wären tausende Einwanderer, die unbedingt und sofort UNTER SACHWALTERSCHAFT gestellt werden müssten (das wird nicht getan, weil kein Sachwalter sich traut, eine ISIS-Familie als Mündel-Familie zu übernehmen) Ich nehme an, dass sich die RichterInnen bei den Bezirksgerichten so in die Hosen scheissen, dass jegliche Entmündigung bzw. Kindesabnahme unterbunden wird - damit quält man lieber die österreichische Elite......Kinderhandel und Sachwalterschaft sind ja mittlerweile ein Milliardengeschäft.....

https://sparismus.wordpress.com/category/post-truth-sharia-pension/

https://sparismus.wordpress.com/category/post-truth-sharia-pension/

es ist finanziell NICHTS zu holen bei diesen Einwanderer-Familien....vielleicht entdecken die SachwalterINnen und BezirksrichterInnen das GEschäft noch...wenn eine Immigranten-Familie z.B. 5000 Euro im Monat bekommt (ohne EINEN TAG in ÖSTERREICH GEARBEITET ZU HABEN) - dann kann der Sachwalter schon ein bisschen was abzweigen...die meisten SachwalterInnen sind aber feig und scheissen sich an....vor den Waffen, die die Leute haben....Teilweise wird aber schon in sehr schönen Häusern gewohnt...und bei Scheidungen ist nicht klar, ob die überhaupt verheiratet sind...sie lassen sich pro forma scheiden, um mehr Mindestsicherung bekommen (Akt ist bekannt)

http://www.krone.at/oesterreich/fluechtlinge-bekommen-mehr-geld-als-bauern-pension-mindestsicherung-story-529499

http://www.krone.at/oesterreich/fluechtlinge-bekommen-mehr-geld-als-bauern-pension-mindestsicherung-story-529499

Rose-Marie Ludmilla Baumann-Hödl deswegen lassen ja psychiatrische GutachterInnen auch vor der Entmündigung immer im Waffenregister des BMI nachschauen...die scheissen sich genau so an - super beim STEHLEN und FOLTERN der Österreichischen ELITE - aber zu feig für sonst was.....deswegen müssen sie ja auch vom MÜNDELGESCHÄFT leben - weil sie Angst haben bei Strafverteidigung (die Killer der Gegnerischen Partei könnten sie zu Hause "abholen") - die haben alle die HOSEN VOLL....

https://sparismus.wordpress.com/category/sachwalterschaft-als-scharia-in-oesterreich/

Sachwalter_KaiserInnen, Entmündigungs-RichterInnen (Enteignungs-RichterInnen) und psychiatrische GutachterInnen in Obsorge-und Entmündigungs-Verfahren können einem wirklich leidtun - man weiss wo sie wohnen, wo ihre Palais sind - ihre Jaguars und Lamorghinis zu Hause sind......INTERNATIONAL natürlich - die gehen sicher nur mehr unterirdisch aus der Kanzlei - was die Security wieder kostet - besonders bei jenen Sachwaltern, die zu feig für Strafprozesse sind und daher vom Massen-Entmündigungsgeschäft leben müssen - aber gut leben können - derweil noch


Sachwalter_KaiserInnen, Entmündigungs-RichterInnen (Enteignungs-RichterInnen) und psychiatrische GutachterInnen in Obsorge-und Entmündigungs-Verfahren können einem wirklich leidtun - man weiss wo sie wohnen, wo ihre Palais sind - ihre Jaguars und Lamorghinis zu Hause sind......INTERNATIONAL natürlich - die gehen sicher nur mehr unterirdisch aus der Kanzlei - was die Security wieder kostet - besonders bei jenen Sachwaltern, die zu feig für Strafprozesse sind und daher vom Massen-Entmündigungsgeschäft leben müssen - aber gut leben können - derweil noch 




Entmündigung (nach Österreichischem Recht) wegen Analphabetismus und Scharia dringend empfohlen - Gefahr in Verzug wegen Selbstfürsorge-Defizit!!!!!! 

in memoriam 


Edikte im Verlassenschaftsverfahren
BG Innere Stadt Wien, 001 3 A 258/16a
Ediktsdatei

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Kuratorenbestellung
Gericht:BG Innere Stadt Wien
Aktenzeichen:001 3 A 258/16a
Letzte Änderung:20.10.2016
Verlassenschaft nach:Eisserer Herbert Dr.

Eisserer Herbert Dr., geboren am 14.06.1957, zuletzt wohnhaft gewesen in Proschkogasse 2/15, 1060 Wien, ist am 12.09.2016 verstorben.

Das Gericht bestellt Mag. Isabel Albrecht, Rechtsanwältin, Salzgries 15/11, 1010 Wien zur Kuratorin/zum Kurator der Verlassenschaft.







Dienstag, 20. Juni 2017

Gerichtsgebühren im Pflegschaftsverfahren

SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....



SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....



SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....


SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....



SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....
SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....


SW-Missbrauch (gesetzlich gedeckt durch GGG Tarifpost 7) - Fair Game auf Österreichisch: RECHENBEISPIEL: 1. Ein Sachwalter verkauft die Eigentumswohnung seines Mündels ERTRAG 200.000 Euro (die Angehörigen haben kein Einspruchsrecht) - Honorar für Sachwalter 10 Prozent des Ertrags = 20.000 Euro 2. Der Kurand (z.B. Nationalbanksangestellter oder Sektionschef in Ruhe) erhält eine monatliche Pension in Höhe von 4.000 Euro - der Sachwalter erhält von 16 mal 4000 Euro wiederum ca. 10 Prozent sind ca. 6.400 Euro Jahreshonorar - wiederum 25 Prozent von SW-Honorar also 5.000 aus dem Ertrag der Eigentumswohnung - 25 Prozent von 6.400 (eventuell noch Sonderzahlungen von Bund - Nationalbank etc....) kann das Gericht für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung (in Form eines Beschlusses) verrechnen. Pikant ist ja, dass Angehörige keinerlei Akteneinsicht am Pflegschaftsgericht haben und in diesen Fällen von alten reichen Kuranden in Pflegeheimen NIEMAND REKURS gegen eine Pflegschaftsrechnung (Beschluss Bezirksgericht) erheben kann. .Der SW kann mitunter bei 500 Mündeln wie die Made im Speck leben - dazu kommt noch dass sich durch diese skandalös hohen Gerichtsgebühren im Pflegschaftswesen das BM für Justiz budget-mäßig hervorragend sanieren kann....(Meine Meinung: das ist ärger als bei der Gestapo) Nun ist klar, warum ein Herr Justizminister nicht mehr antritt: Nehmen wir die Skandale rund um Kampusch, Alijew, Kroell, Prokop, SW etc.....das geht auf die Venen und auf den Rücken....


Montag, 19. Juni 2017

Gerichtsgebühren im Pflegschaftsverfahren

https://www.jusline.at/index.php?cpid=15187b37c475f3e8bfc113aaa6ceb3d4&lawid=148&paid=anhang7

Diskussion zu " Tarifpost 7 GGG " ("0 Nachrichten")
Tarifpost 7 GGG

über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung volljähriger Pflegebefohlener (§ 137 AußStrG)
ein Viertel der Entschädigung, die der Person zuerkannt wird, der die Vermögensverwaltung obliegt, mindestens jedoch 82 Euro

8. Entscheidungen über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung nach der Tarifpost 7 lit. c Z 2 sind auf Antrag der Partei gebührenfrei, wenn aus der Pflegschaftsrechnung als einziges Vermögen Sparguthaben bis zu 20 000 Euro ersichtlich sind und die ausgewiesenen jährlichen Einkünfte (§§ 229, 276 ABGB) 13 244 Euro nicht übersteigen.

https://www.jusline.at/137_Best%C3%A4tigung_der_Rechnung_Entsch%C3%A4digung_AussStrG.html



(1) Ergeben sich keine Bedenken gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnung, so hat sie das Gericht zu bestätigen. Sonst ist der gesetzliche Vertreter aufzufordern, die Rechnung entsprechend zu ergänzen oder zu berichtigen; misslingt dies, so ist die Bestätigung zu versagen. Soweit das Vermögen oder die Einkünfte nicht gesetzmäßig angelegt oder gesichert erscheinen, hat das Gericht die erforderlichen Maßnahmen nach § 133 Abs. 4 zu treffen.
(2) Zugleich mit der Entscheidung hat das Gericht über Anträge des gesetzlichen Vertreters auf Gewährung von Entgelt, Entschädigung für persönliche Bemühungen und Aufwandersatz zu entscheiden. Auf Antrag hat das Gericht die zur Befriedigung dieser Ansprüche aus den Einkünften oder dem Vermögen des Pflegebefohlenen notwendigen Verfügungen zu treffen, erforderlichenfalls den Pflegebefohlenen zu einer entsprechenden Leistung zu verpflichten. Beantragt der gesetzliche Vertreter Vorschüsse auf Entgelt, Entschädigung oder Aufwandersatz, so hat sie ihm das Gericht zu gewähren, soweit er bescheinigt, dass dies die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung fördert.
(3) Die Entscheidung über die Rechnung beschränkt nicht das Recht des Pflegebefohlenen, Ansprüche, die sich aus der Vermögensverwaltung ergeben, auf dem streitigen Rechtsweg geltend zu machen.

LINKS 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002667

Gerichtsgebührengesetz Novelle 1.1.2016 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00162/fname_478040.pdf

http://www.mediengesetz.at/index.php?id=329

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710811.html

Allgemeines 

http://investment-portal.net/austria/gesetzeat/Gerichtsgebuehrengesetz.html


Montag, 5. Juni 2017

Inquisitionsverfahren und SW-Verfahren: ein Mündel übt sich im historischen Vergleich

Sachwalterschaftsverfahren in Österreich und Inquisitionsverfahren: 

Schon während meiner Studienzeit in Graz interessierte mich das Inquisitionsverfahren sehr. Nun habe ich um den Preis von 5 Euro 99 Cent bei Frick am Graben das Buch von I. Ackerl über Hexenverfolgung in Österreich erworben. Parallelen zum Sachwalterschaftsverfahren in Ö ergeben sich wie folgt: Die Vorbereitung erfolgte durch die Denunzierung im Bereich der Geistlichkeit (siehe dazu auch meine causa Denunzierung 2007 zum Höhepunkt des Eurofighter-U-Ausschusses) - der Prozess und die Hinrichtung erfolgte durch ein irdisches Gericht....die Vorbereitung - also Schuld der Hexe wegen Fehlgeburten, Gewittern, Ernteschaden, Sodomie....etc erfolgte aber durch die hohe Geistlichkeit, wobei auch Pfarrer, die z.B. ihre Pfarrersköchin retten wollten, auch hingerichtet wurden. Man könnte also die Clearing-Stellen und die gerichtlich beeideten GutachterInnen aus dem Bereich der Psychiatrie als die Geistlichkeit der Moderne bezeichnen - natürlich auch die Banken und Denunzianten im Umkreis des Mündels, die die Entrechtung beantragen (z.B. wegen gefälschter Schuldforderungen wie in meiner causa) Das Urteil (die lebenslange Entmündigung und Hinrichtung auf Raten) fällt dann das irdische Bezirksgericht - früher Landgericht! Wie immer ging es um das Geld und das irdische Vermögen der Hexe: Seite 169: Nach der Hinrichtung wurde in vielen Verfahren noch um die Prozesskosten gestritten: Denn jeder am Verfahren beteiligte Vertreter der STAATLICHEN MACHT, Richter, Henker, Bader oder Gerichtsdiener verrechnete Kosten und verdiente dabei nicht schlecht!!! Heute teilen sich das Vermögen der Mündelhexe die "Clear"ing-Stellen, Psychiater, Gerichte...etc...

Bildergebnis

Kostenrechnung Hinrichtung 

Kostenrechnung Hexenverbrennung: Beispielsweise verrechnete ein Wundarzt 6 Gulden, nachdem er bei 20 Personen Narben danach überprüft hatte, ob Hostien eingeheilt worden seien. Eine Enthauptung durch den Scharfrichter kostete ebenfalls 6 Gulden (ein Schnäppchen im Vergleich zu heute) - die Verbrennung der Hexe 8 Gulden. 14 Gulden waren 1731 für den Bannrichter und seinen Schreiber sowie zwei Kapuzinerpatres für die dreitägige Verköstigung am Gerichtsort zu bezahlen. Die 4 Herren verspeisten Hühner, Fische, Wachteln, Rindfleisch, Kapaune, Enten, Zitronen, Mandeln, Krebse, Marillen, 100 Eier (wahrscheinlich wegen der Potenz) und Butterschmalz. Für das gesamte Verfahren des Jahres 1731 in Grillenberg (Nomen est omen- dort wurde man gegrillt) hatte der LANDGERICHTSINHABER Max Lobgott Graf Kuefstein 123 Gulden und 16 Kreuzer zu bezahlen.

Bildergebnis für hexenhammer

Beachte dazu: Auch heute befinden sich die österreichischen Gerichte im Eigentum z.B. von politischen Parteien, die angeben, wie das Urteil zu fällen ist - früher war es der Adel, der die Gerichte als Eigentum zu verwalten hatte.


Bildergebnis für hexenhammer

Besaß ein Verurteilter (Hexe, Mündel heute) Vermögen, so war es zu diesem Zeitpunkt verloren. Wenn etwas übrig blieb, erhob der Grundherr und Gerichtseigentümer Ansprüche (siehe heute Kosten für psychiatrisches Gutachten, Gerichtsgebühren, Angehörige von Mündel haben kein Recht auf Akteneinsicht, dürfen aber zahlen zahlen zahlen.....) Familienmitglieder, Kinder der Hexe oder des Zauberers gingen in der Regel leer aus. 

Ackerl: Da aber bis auf wenige Ausnahmen die meisten Verurteilten aus den untersten sozialen Schichten kamen, gab es kein zu verteilendes Vermögen. Die Gerichtskosten musste der GRUNDHERR beziehungsweise GERICHTSEIGENTÜMER (heute politische Partei, die an der Macht ist) tragen. Trotzdem führten weder vernünftiges wirtschaftliches Denken noch Habgier der Grundherrn (als EIGENTÜMER des GERICHTS) zu einem raschen Ende der Verfolgungen. Ende Zitat.

Bildergebnis für als die scheiterhaufen brannten

Auch Widerstand gab es (Johann Weyer): "Als Syndikus zu Metz hatte ich einen harten Kampf mit einem INQUISITOR, der ein Bauernweib um der abgeschmacktesten VERLEUMDUNG willen mehr zur ABSCHLACHTUNG als zur UNTERSUCHUNG vor sein nichtswürdiges FORUM (heute Entmündigungsforum rund um SW, Gericht und psychiatrischen Gutachter) gezogen hatte. Als ich ihm in der VERTEIDIGUNG der Angeklagten bewies, dass in den Akten kein genügendes INDIZIUM vorliege, sagte er mir ins Gesicht: Allerdings liegt ein sehr genügendes (Indizium) vor: Ihre Mutter ist als Zauberin verbrannt worden." vgl. Malleus maleficatum: Zauberinnen weihen ihre Kinder gleich nach der Geburt dem Teufel. Ende Zitat

Das Landgericht - historischer Exkurs: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht_Wien

Das Landgericht Wien war ein deutsches Landgericht in Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus von 1939 bis 1945.
Das Landgericht Wien wurde „VO zur Änderung der Gerichtsgliederung im Lande Österreich“ vom 13. April 1939[1] gebildet. Es übernahm die Aufgaben des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, der Landesgerichte für Strafsachen Wien I und II, des Handelsgerichtes Wien und des Jugendgerichtshofs.

http://othes.univie.ac.at/827/1/04-30-2008_0203091.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Hexenprozess_von_F%C3%BCrsteneck

Ausgangslage 

Afra Dickh (auch Afra Dick) war Dienstmagd beim Bauern Frueth in Wittersitt, einem Ortsteil der heutigen Gemeinde Ringelai. Die Anklage lautete auf Giftmord, Verhexung von Mensch und Tier, der Verbindung mit anderen verhexten Personen und des buhlerischen Umgangs mit dem Teufel. Mitangeklagte waren das 13-jährige Hüterdirndl Maria, das beim selben Bauern in Dienst stand, und die verwitwete Bäuerin Maria Kölbl, eine 15-fache Mutter aus Neidberg bei Ringelai.
Die zuständige Gerichtsbehörde war das zum Hochstift Passau gehörige fürstbischöfliche passauische Pfleg- und Landgericht Fürsteneck. Vorsitzender der Untersuchungskommission war der Richter Gottfried Wagner, Protokollführer J. W. Lorenz, Beisitzer der Gastgeb Simon Daikh, Josef Schonauer und der Bader von Perlesreut Korbinian Wenkh.

http://hexenprozesse.at/

http://d-nb.info/1009596586/04