Dienstag, 19. Juni 2018

Erwachsenenschutzgesetz 1.7.2018: Das Ende der Gerichtspsychiatrie (nach Stasi-Art) in Österreich: Präzedenzfall Hoedl

Nun sind es also nur mehr 12 Tage, bis das neue Erwachsenschutzgesetz in Österreich in Kraft tritt:

Es stellt sich nun die Frage, ob tatsächlich
60.000 offizielle Sachwalterschaften (Pflegschaftsverfahren) neu überprüft werden müssen, oder ob

wie im Präzedenzverfahren

16 P 46/ 17 h - Pflegschaftsverfahren Mag.a Hoedl Rosemarie

Bezirksgericht Wien-Liesing, 1230 WIEN, Haeckelstraße 8

das Sachwalterschaftsverfahren OHNE weitere psychiatrische Gutachten beendet wird.

Begründung: Es sind keine weiteren Verfahren offen.

Rückblick: 12 P 234/ 11t - Entmündigung Mag. Hoedl im Auftrag des BM für Finanzen, der Bundesrechenzentrum GmbH und der Bundesbuchhaltungsagentur ELF JAHRE RÜCKWIRKEND am Bezirksgericht Wien-Liesing

Sachwalterschaftsverfahren Mag. Hoedl 2009 bis 2011 

Am 30. April 2009 macht die Richterin Mag. Romana Wieser (früher Evidenzbüro OGH Wien) am Bezirksgericht Wien-Liesing folgenden Aktenvermerk:



Ein Sektionschef aus dem BM für Finanzen rief an und bat die Richterin Mag. Wieser, dass der Gutachter Dr. Kögler Mag. Hoedl 11 Jahre rückwirkend geschäftsunfähig erklären sollte: 2009 bis 1998, besonders aber für die Zeitpunkte mysteriöser Todesfälle im BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum! Die Richterin dokumentierte diesen Amtsmissbrauch ausführlich! 


Da der Sachwalter Dr. W. mit verschwundenen AMS-Millionen und AuftragsmörderInnen in den Bundesministerien nichts zu tun haben wollte, stellte er im Februar 2011 einen Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft für Mag. Hoedl - dies obwohl er noch im September 2010 in Sachverhaltsdarstellungen an das BG Wien 23 vermerkte, dass Mag. Hoedl schwer geistesgestört sei und sie dringend einen Sachwalter benötige!!!

17. Mai 2010 Stellungnahme Sachwalter Dr. W. - Pflegschaftsverfahren 12 P 234 Mag. Hoedl BG Wien Liesing 
Die Sachwalterschaft wurde mit Beschluss 21. Juni 2011 am BG Wien Liesing eingestellt.

Am 17. Mai 2011 war Mag. Hoedl zu einer NEUERLICHEN PSYCHIATRISCHEN UNTERSUCHUNG BEI GUTACHTER Dr. KÖGLER in Mödling geladen!!!!!

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2011/06/

Beschluss siehe unten:


Der Beschluss wurde am 10. August 2011 an Mag. Hoedl zugestellt - das Guthaben auf dem Girokonto betrug ca. 4700 Euro!

Vorgesetzter von Mag. Hoedl legt Rechnung - Bundesrechenzentrum - Buchhaltung auf Österreichisch 

Erst im Mai 2012 - nach einer Anzeige von Mag. Hoedl wegen Amtsmissbrauch - brachte Sachwalter Dr. W. die Pflegschaftsrechnung ein - bestätigt durch das Gericht am 15. Mai 2012.


Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl 2.0 - 2015 bis 2018 

Nach einer Klage auf Widerruf und Unterlassung durch eine ehemalige Angestellte der BRZ GmbH auf 14.800 Euro vom 14.12.2015

ließ Richterin Mag. Wiesböck die Verhandlungsfähigkeit von Mag. Hoedl überprüfen und ein neuerliches Sachwalterschaftsverfahren einleiten!

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2016/

Zum psychiatrischen Gutachter wurde per Beschluss 18.2.2016

Dr. Andreas Steinbauer gewählt, nachdem Mag. Hoedl bei der Verhandlung am 16.2.2016 Dr. Lenzinger Elisabeth als weltweit bekannte Auftragsgutachterin abgelehnt hatte.

Die Untersuchung erfolgte am 5. April 2016 in der Ordination von Dr. Steinbauer in Wien-Kundratstraße!

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2016/04/beim-psychiatrischen-gutachter.html

6. Juni 2016 Gutachter Dr. Andreas Steinbauer diagnostiziert bei Mag. Hoedl SCHWERSTE PSYCHIATRISCHE ERKANKUNGEN - schizo-affektive Psychose und Verhandlungsunfähigkeit  

Gutachten Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl 12 P 234/ 11 t (BG Wien-Liesing) 6. Juni 2016: Gutachter Dr. Steinbauer diagnostizierte bei Mag. Hoedl eine schwere PSYCHOSE - eine Sachwalterschaft sei unbedingt notwendig! Sie sei nur teilweise verhandlungsfähig, nur teilweise fähig, einer Gerichtsverhandlung zu folgen!!! 

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2016/04/ein-termin-beim-psychiater-in-wien.html



Die Verhandlung Moser gegen Hoedl (drei Mal so arg wie Simmering gegen Kapfenberg) endet am 7. April 2017 mit einem Vergleich:

Jede Partei muss 353, 50 Euro zahlen! Frau Moser aber auch die Kosten für die Einbringung der Klage. Frau Moser erscheint nicht bei Gericht - sie ist aus Wien verschwunden, auch nicht mehr Moderatorin beim Bilanzbuchhalterkongress wie in den letzten Jahren!

Mit Antrag vom 6. Dezember 2017 stellt der Sachwalter den Antrag an das Gericht, das Sachwalterschaftsverfahren zu beenden.

OHNE JEGLICHE WEITERE VORLADUNG bei einem Psychiater wird die

SACHWALTERSCHAFT - das Pflegschaftsverfahren (ab April 2017 GZ 16 P 46/ 17 h)

Mag.a Hoedl Rosemarie EINGESTELLT (Das Geburtsjahr wird seit April 2017 mit 1660 geführt)

Beschluss 8.2.2018 - anlässlich des Opernballes in Wien: Das Sachwalterschaftsverfahren Mag. Hoedl wird ohne weiteres psychiatrisches Gutachten beendet!!!! 


Somit könnte der Pflegschaftsfall HOEDL Rosemarie (BG Wien 23) zum absoluten Präzedenzfall für das

Ende der Sachwalterschaft

aber auch das Ende der Gerichtspsychiatrie

bedeuten!

Die Sachwalter müssen nur an das Gericht den Antrag stellen:

1. Es ist kein Geld vorhanden, keine Immobilie vorhanden, die zu veräußern ist.

2. Es sind keine Verfahren offen - daher ist eine SACHWALTERSCHAFT NICHT NOTWENDIG:

Somit werden die Verfahren

12 P 234/ 11t

1 C 1474/ 15 y

16 P 46/ 17 h

zu absoluten Präzendenzverfahren (Musterverfahren)

wie man die Österreich


  • Sachwalterschaft 


  • Psychiatrie 
  • Auftragsgutachten 
  • Enteignungen durch Sachwalterschaften 
abschaffen kann. 



Bildergebnis für erwachsenenschutzgesetz

Schlussbemerkung: NUN IST AUCH SONNENKLAR, warum das neue Erwachsenenschutzgesetz anlässlich der EU-Ratspräsidentschaft in Kraft tritt. Es geht um Menschenrechtsverletzungen in tausenden von Fällen von Sachwalterschaft, Enteignung und Missachtung der Rechte der Angehörigen von PatientInnen!!! 



Barth kam 2007 als Richter an das Bezirksgericht Liesing, wo er bis 2009 blieb. Die Leiterin des Bezirksgerichts Liesing war zu diesem Zeitpunkt Ruth Straganz-Schröfl, die spätere Leiterin der Dienstaufsicht im Bundesministerium für Justiz. Am 28. November 2008 wurde am Bezirksgericht Liesing ein Verfahren auf Sachwalterschaft eingeleitet: 

Der Fall Hödl.

Rosemarie Hödl hatte als Sachbearbeiterin im Bundesrechenamt Einblick in sensible Daten des Bundeshaushalts. Zeugenaussagen von Rosemarie Hödl sollten verhindert werden. Sie wurde deshalb unter Sachwalterschaft gestellt. Zur sicheren Diffamierung einer solchen Zeugenaussage wurde die Sachwalterschaft vom Gericht in Wien-Liesing im April 2009 um mehr als zehn Jahre rückdatiert.

Donnerstag, 14. Juni 2018

Menschenrechtsbeiträge zur EU-Ratspräsidentschaft Österreich: Von der fingierten Telefonrechnung zur Entmündigung 11 Jahre rückwirkend

Menschenrechtsbeiträge zur österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 

Historische Aufarbeitung eines österreichischen Mündel-Skandals 

Von der fingierten T-Mobile-Rechnung zur 11 Jahre rückwirkenden Entmündigung im Auftrag des BM für Finanzen, der Bundesrechenzentrum GmbH und Bundesbuchhaltungsagentur

Das Jahr 2007 - die Vorbereitung der Entmündigung der Mag. Hoedl durch fingierte T-Mobile-Telefonrechnungen, die dann den gerichtlichen Zahlungsbefehl auslösen sollten 


BEACHTE die MitarbeiterInnen bei T-Mobile - unter anderem DI Georg MÜNDEL 

28. November 2008: 1. Tagsatzung zum Gerichtlichen Zahlungsbefehl (erfundene Telefonrechnung) Sachwalterschaftsverfahren wird am BG Wien-Liesing eingeleitet

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2008/11/

Fwd: Kündigung auf My T-Mobile + EINSPRUCH gg Rechnung 903873870707

Von:
"Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
An:
RoseSegenreich@A1.net
Datum:
06.09.2007 19:31:18
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 06 Sep 2007 19:30:11 +0200
Von: "Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
An: service@t-mobile.at
Betreff: Kündigung auf My T-Mobile + EINSPRUCH gg Rechnung 903873870707

Sehr geehrtes T-Mobile Service, s.g. Frau Tantscher, s.g. Damen und Herren,

im Anhang finden Sie das Schreiben von Herrn Mischa Jörg Fiala betreff meinen Einspruch zur T-Mobile-Rechnung vom Juli/ August 2007!

ad Vertragsdauer:
Ich möchte - laut diesem Schreiben - meine Rufnummer

0676 - 300 28 56 unter Einhaltung der sechswöchigen Kündigungsfrist - laufend von heute, den 6. September 2007 - das heißt ab 18. Oktober 2007 -

KÜNDIGEN!

Leider ist es für mich online unter "My T-Mobile" NICHT ersichtlich, ob ich diese Kündigung auch hier durchführen kann.

Bitte um Information bzw. Bestätigung der Kündigung!

Leider habe ich keine Zeit, in ein T-Mobile-Shop zu gehen bzw. ist mein Lieblingsshop in der Karls-Passage für immer geschlossen!

Bitte um Information

Mag. Rosemarie HÖDL
1230 Wien
Brunner Strasse 23-25
Tel: 0676-9132401


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Mon, 20 Aug 2007 17:15:01 +0200
> Von: service@t-mobile.at
> An: "Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
> Betreff: Antwort: Fwd: Wdh. EINSPRUCH gg Rechnung 903873870707 vom Juli 2007 [Virus checked]

> Guten Tag Frau Mag. Hödl,
>
> vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die
> Stundung bis 13. September 2007 bei Ihrem Vertrag eingetragen wurde.
>
> Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben und wünsche
> Ihnen noch einen schönen Tag!
>
> Freundliche Grüße
>
> Karin Tantscher
> T-Mobile Serviceteam
>
> Telefon 0676/2000; Fax 0676/2300
http://www.t-mobile.at
>
>
>
>
>
> "Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
> 15.08.2007 10:53
>
> An
> service@t-mobile.at
> Kopie
>
> Thema
> Fwd: Wdh. EINSPRUCH gg Rechnung 903873870707 vom Juli 2007 [Virus
> checked]
>
>
>
>
>
> S.g. Firma T-Mobile Austria,
>
> ich erhielt - nach Schreiben an die Geschäftsführung - ein SMS, dass
> meine
> unten angeführte Rechnung bis 13. September 2007 gestundet wird.
>
> Ich ersuche eine Bestätigung diesbezüglich auch als mail bzw. Postbrief.
>
> Mit der Bitte um Bearbeitung
>
> Mag. Rosemarie HÖDL
> 1230 Wien
> Brunner Strasse 23-25
>
> -------- Original-Nachricht --------
> Datum: Sun, 12 Aug 2007 12:28:49 +0200
> Von: "Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
> An: service@t-mobile.at
> CC: "t-mobile.at" <presse@t-mobile.at>
> Betreff: Wdh. EINSPRUCH gg Rechnung 903873870707 vom Juli 2007
>
> Vorab als Email - ergeht auch als Eingeschriebene Briefsendung an die
> zuständigen Abteilungen!
>
> Mag. Rosemarie HÖDL
> 1230 Wien
> Brunner Strasse 23-25
> Rosemarie.hoedl@gmx.at
> Tel: 0676-9132401
> Kundennummer bei T-Mobile 1.10551768
>
>
> T-Mobile Austria
> Rechnungsabteilung
> Geschäftsführung
> Ing. Robert Chvatal,
> Herr Lars Nordmark
> Frau Dr. Goellrich
> DI Georg Mündel
> Rennweg 97-99
> 1030 WIEN
>
>
> EINSPRUCH gegen die Rechnung vom 24.Juli 2007
> Abrechnungszeitraum 15.06.2007 - 14.07.2007
> Rechnungsnummer 903873870707
>
>
> Wien, 20.Juli 2007
>
>
> Sehr geehrte Geschäftsführung der T-Mobile Austria,
> s.g. Ing. Robert Chvatal,
> s.g. Herr Lars Nordmark,
> s.g. Frau Dr. Goellrich
> s.g. DI Georg Mündel!
>
> S.g. Firma T-Mobile, s.g. Rechnungsabteilung!
>
> Ich habe eine sehr dringende Anfrage zu meiner Rechnung vom 19.7.2007
>
> Kundennummer: 1.10551.768
> Rechnungsnummer: 903873870707
> Zeitraum: 15.Juni bis 14.Juli 2007
>
> Ich vermute, dass Sie die Bearbeitungsgebühren für die Tarifumstellung
> ZWEIMAL verrechnet haben.
> Ein Freund und Mitarbeiter von mir hat auch auf den günstigen Tarif (von
> One kommend) umgestellt und KEINE Gebühr für die Tarifumstellung
> bezahlt.
>
> Ich verstehe nicht, warum ich als T-Mobile Kundin seit Existenz der Firma
> so abgezockt werde....
>
> Erlauben Sie mir jetzt, die Rechnungspunkte im Einzelnen durchzugehen:
>
> Grundgebühr netto: 23,99 Euro
> Rufnummer 9132401: 20,61 Euro
> ab 4.7.2007: 16, 27 Euro für Ausland obwohl ich am 3.Juli im
> T-Mobile-Shop
> am Karlsplatz in Wien um 10 Euro eine halbe Stunde Kroation-Telefonate
> gekauft habe..(Verkäufer Hr. Boran oder Beran...er hat auch die
> Umstellung
> gemacht...)
> Gebühren (ungerechtfertigt, weil für Stammkunden werden diese
> verrechnet,
> für Neukunden NICHT - WARUM) für Umstellung: 33,33 netto
>
> Ergibt Netto 94, 75 (vierundneunzig komma fünfundsiebzig)
> Summe Brutto 115, 36 (Hundertfünfzehn komma sechsunddreißig)
>
> Sie verrechnen aber gesamt 176,42 Euro! Wie kommen Sie auf diese Summe???
> Ich werde meine Bank veranlassen, diese Summe wieder rückbuchen zu
> lassen!
> Warum gehen Sie mit Stammkunden so um?
> Ich werde mich an die Regulierungsbehörde RTR GmbH wenden!
>
> Weiters scheint das mit den Flamingos vermutlich auch ein Täuschen des
> Kunden zu sein, weil ich habe zwar schon über 600 Flamingos, aber ich
> kann
> auf der Website nichts einlösen von den versprochenen Angeboten....
>
> Mein Bekannter - ein Türke - war nie bei T-Mobile, sondern bei ONE und
> hat einfach gesagt, er geht zu einer anderen Firma, wenn er
> Umstellungsgebühren zahlen muss.
>
> Jetzt zahlt er 21 Euro in alle Netze pro Monat. Ich bin sehr enttäuscht!
>
> Aber offensichtlich arbeitet dieser Herr mit türkischen
> Verhandlungsmethoden, die ich leider nicht beherrsche.
> Ich werde mich an die Regulierungsbehörde wenden. (RTR GmbH)
>
>
> S.g. Geschäftsführung von T-Mobile Austria,
>
> Folgendes möchte ich noch mitteilen:
>
> 1. Kann ich in keinster Weise nachvollziehen, wie Sie auf den zu
> zahlenden Betrag von
>
> Euro 176, 42 kommen.
>
> Auf der Rechnungsauflistung steht hingegen Gesamtsumme: Euro 115, 36!
>
> 2. Aus Kulanzgründen – wegen meiner langjährigen Mitgliedschaft
> als
> Kundin - ersuche ich um die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
> 3. Ich ersuche um Mitteilung, wann ich ehestmöglich aus dem Vertrag
> mit dem zweiten Mobiltelefon (Tel Nr.: 0676-3002856)
> 4. Weiters ersuche ich dringend um Information, warum ich auf der
> Website www.t-mobile.at meine Flamingos nicht eintauschen kann.
> 5. Weiters ersuche ich um Information, warum am Semmering kein Netz
> von T-Mobile Austria verfügbar ist, hingegen in Kroatien das Netz
> verfügbar zu sein scheint.
> 6. Des Weiteren möchte ich gerne mitteilen, dass ich ehestmöglich
> auf
> den Provider A1 umsteigen möchte. Ich ersuche dringendst mir mitzuteilen,
> wann der Ausstieg als Kundin von T-Mobile für mich möglich ist.
>
>
> Mit dem dringenden Ersuchen um Information und Bearbeitung, bzw.
> Refundierung der Flamingos
>
>
> Mag. Rosemarie HÖDL
> 1230 Wien
> Brunner Strasse 23-25
>
>
>
>
>
>
>
>
>
> __________________________________________________________________________________________
>
> Notice: This e-mail and any attachments are confidential and may be
> privileged.
> If you are not the intended recipient, notify the sender immediately,
> destroy all
> copies from your system and do not disclose or use the information for any
> purpose.
> Diese E-Mail inklusive aller Anhaenge ist vertraulich und koennte
> bevorrechtigtem
> Schutz unterliegen. Wenn Sie nicht der beabsichtigte Adressat sind,
> informieren Sie
> bitte den Absender unverzueglich, loeschen Sie alle Kopien von Ihrem
> System und
> veroeffentlichen Sie oder nutzen Sie die Information keinesfalls, gleich
> zu welchem Zweck.
>
> T-Mobile Austria GmbH
> Geschaeftsfuehrung: Robert Chvátal, Lars Nordmark
> Aufsichtsrat: Christopher Schlaeffer (Vorsitzender)
> Firmenbuch: Handelsgericht Wien, Sitz Wien, FN 171112k, UID ATU 45011703
> DVR 0898295
> Konto: BA-CA 52844 072 301, BLZ 12000
> __________________________________________________________________________________________

Freitag, 1. Juni 2018

Das Honorar des Sachwalters: Steuerfreie Kosten- und Leistungsverrechnung?

Das Honorar des Sachwalters

# Erwachsenenschutzgesetz 2.0 ab 1. Juli 2018:
Die Richtervereinigung Österreich macht jetzt schon darauf aufmerksam, dass die Bezirksgerichte nicht über das Personal verfügen, 60.000 Sachwalterschaften zu überprüfen! Es kann ja der Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft gestellt werden bzw. Antrag auf gewählte Erwachsenenvertretung. Das ist alles mit sehr viel Arbeit und Papierkram verbunden.
Es ist außerdem nicht geklärt ob ein psychiatrisches Gutachten zwingend notwen...dig ist zur Errichtung/ Beendigung der Sachwalterschaft und ob alle, die PsychiaterInnen grundsätzlich ablehnen, per Aktengutachten entmündigt werden sollen!!!
JEDER KURAND KANN AKTENEINSICHT AM BEZIRKSGERICHT NEHMEN und so zum Beispiel feststellen und sicher stellen, ob er/ sie zum Beispiel im Auftrag eines Ministeriums einer Institution oder einer politischen PARTEI entmündigt worden ist. Es gibt dazu AKTENVERMERKE im PFLEGSCHAFTSAKT am Bezirksgericht (wie z.B. im Pflegschaftsakt Hoedl die Bestellung der 11 Jahre rückwirkenden Geschäftsunfähigkeit durch Sektionschef aus BM für Finanzen) Auch Privatpersonen oder SachwalterInnen können natürlich Anträge auf Sachwalterschaft stellen - zum Beispiel wenn die Gattin des Kuranden Schwierigkeiten macht (etwa bei der Wohnungsenteignung) stellt der Sachwalter des Pfleglings einen Antrag auf ENTMÜNDIGUNG der ANGEHÖRIGEN. Das ist gängige Praxis in Österreich!
Ich gehe davon aus, dass einige Bezirksgerichte - so wie in meinem Fall - OHNE weiteres psychiatrisches Gutachten einige Polit-Entmündigungsfälle und Pflegschaftsverfahren beenden werden!
Auch RechtspflegerInnen dürfen ja Beschlüsse zu Pflegschaftsrechnungen schreiben - da geht es oft um SEHR viel Geld, da ja laut Gesetz der SACHWALTER/ die Sachwalterin
bis zu 12 Prozent vom gesamten Vermögen und Jahreseinkommen des Kuranden/ der Kurandin STEUERFREI kassieren kann.
Dies aber nur mit Pflegschaftsbehördlicher Genehmigung - es können also Kaufverträge vom Sachwalter unterzeichnet werden und dieser kann Mündel-Wohnungen, Häuser, Immobilien, Gemälde, Schmuck, Wertpapiere des entmündigten Menschen mit Hilfe des Bezirksgerichtes VERKAUFEN! Siehe dazu Beiträge von Mag. Schütz auf huffingtonpost, freitag_de Magazin tabula rasa!!!

Bildergebnis für erwachsenenschutzgesetz neu
Vom Sachwalterrecht zum Erwachsenenschutzgesetz 1. Juli 2018 

Auch jetzt schon haben Mündel und KurandInnen Akteneinsicht bei Gericht - nicht aber die Angehörigen! Es gibt auch eine Vorsorge-Vollmacht und eine Patientenverfügung, an die sich Sachwalter bis dato nicht halten müssen!

Ich gehe davon aus, dass einige Sachwalterschaften beendet werden ohne psychiatrisches Gutachten so wie in meinem Fall per Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing vom 8.2.2018. Die Justiz erspart sich viele Kosten. Ein psychiatrisches Gutachten kostet ca. 1.500 Euro im Schnitt. Aktengutachten sind etwas billiger.


Herr G. sagt: 

STEUERFREI wusste ich nicht. Hammer!

Frau H. antwortet: 

da kommt ganz schön was zusammen.......wenn man z.B. ein Mündelhaus verkauft - gegen den Willen der Angehörigen ....sagen wir 300.000 Euro - 30.000 Euro - da geht sich dann noch eine Melange für den Pflegschaftsri...aus! Läuft steuerlich unter "Aufwandsentschädigung"

Herr G: 

oder zwei.
Sind's jetzt 12 oder 10 %? Ich dachte 10.


Frau H:

5 bis 12 Prozent war es früher (manche haben sich bis zu 25 % abgezogen, wie sogar Bürgeranwalt Resetarits berichtete) das liegt in dem Ermessen des Sachwalters und des Richters - bzw. Rechtspflegers - ich hatte Glück - Beschluss BG Liesing nur 5 Prozent verlangt.....so schlägt man/ frau sich durch (auch wenn das Urlaubsgeld jetzt weg ist....) Der Sachwalter stellt das Begehren an das Gericht und das Gericht muss es genehmigen. 2010 war das so, dass das Bezirksgericht Wien-Liesing die Forderungen von Sachwalter Dr. W. von 1330 (für ein halbes Jahr) auf 530 herabsetzte.....der Sachwalter hat sich das vom Konto abgezogen.....und sich gar nicht mehr um mich gekümmert....

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/290/Seite.2900400.html#pflegschaftsrechnung

Die Sachwalterin/der Sachwalter kann folgende Ansprüche aus dem Vermögen der von der Sachwalterschaft betroffenen Person geltend machen:
Aufwandsersatz (z.B. für Telefongebühren, Reisekosten)
Entschädigung für Zeit und Mühe der Sachwalterin/des Sachwalters.
Die Entschädigung kann bis zu fünf Prozent der jährlichen Einnahmen (ohne Berücksichtigung von Leistungen wie z.B. Pflegegeld, Familienbeihilfe) der betroffenen Person betragen. Bei besonderen Bemühungen der Sachwalterin/des Sachwalters kann die Entschädigung auch mehr, jedoch höchstens zehn Prozent der jährlichen Einnahmen, der besachwalteten Person betragen.
Wenn das Vermögen der besachwalteten Person 10.000 Euro übersteigt, werden der Sachwalterin/dem Sachwalter überdies zwei Prozent des Mehrbetrages als Entschädigung pro Jahr gewährt.


Die Sachwalterin/der Sachwalter kann folgende Ansprüche aus dem Vermögen der von der Sachwalterschaft betroffenen Person geltend machen:

  • Aufwandsersatz (z.B. für Telefongebühren, Reisekosten)
  • Entschädigung für Zeit und Mühe der Sachwalterin/des Sachwalters.
    Die Entschädigung kann bis zu fünf Prozent der jährlichen Einnahmen (ohne Berücksichtigung von Leistungen wie z.B. Pflegegeld, Familienbeihilfe) der betroffenen Person betragen. Bei besonderen Bemühungen der Sachwalterin/des Sachwalters kann die Entschädigung auch mehr, jedoch höchstens zehn Prozent der jährlichen Einnahmen, der besachwalteten Person betragen.
    Wenn das Vermögen der besachwalteten Person 10.000 Euro übersteigt, werden der Sachwalterin/dem Sachwalter überdies zwei Prozent des Mehrbetrages als Entschädigung pro Jahr gewährt.
  • Entgelt
    Dies steht einer Sachwalterin/einem Sachwalter dann zu, wenn sie/er ihre/seine beruflichen Kenntnisse für die Betroffene/den Betroffenen eingesetzt hat. Dies gilt nicht, wenn eventuelle Kosten eines Gerichtsverfahrens von der gegnerischen Partei ersetzt werden.
  • Das gerichtliche Verfahren selbst ist kostenlos.
  • Entscheidungen über die Genehmigung von Rechtshandlungen volljähriger Pflegebefohlener werden mit 134 Euro vergebührt.
  • Entscheidungen über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung volljähriger Pflegebefohlener werden mit einem Viertel der Entschädigung, die der Person zuerkannt wird, der die Vermögensverwaltung obliegt, mindestens jedoch mit 86 Euro vergebührt. Ist aus der Pflegschaftsrechnung als einziges Vermögen Sparguthaben (egal in welcher Form, z.B. auch in Form von Wertpapieren) bis zu 20.000 Euro ersichtlich und übersteigen die ausgewiesenen jährlichen Einkünfte nicht 13.912 Euro kann die Gebührenbefreiung für die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung beantragt werden.
  • HINWEIS
    Keine Gebührenpflicht besteht seit 1. Juli 2015 für die Genehmigung von Rechtshandlungen minderjähriger Pflegebefohlener und für die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung minderjähriger Pflegebefohlener im Rahmen der Vermögensverwaltung. 
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Herr G. schreibt weiter: 

Das perfekte passive Einkommen, Leistungsunabhängig also ohne Gegenleistung und ohne Leistungsnachweis bzw. Kontrolle - völlig losgeelöst von der Eerde...


Frau R. 

so kommt man dann auf die 12 Prozent....wenn das Vermögen der besachwalterten Person 10000 Euro übersteigt....nun kann ich sogar froh sein, dass ich meine Eigentumswohnung in der Stmk bereits 2006 verkaufte

Herr G. 

Habe von einigen Fällen gehört, wo sehr wohl das Pflegegeld auch abgeschöpft wird. Ob nur über den Umweg des "Ansparens" weiß ich jetzt nicht

Frau R. 

völlig losgelöst von der Erde ....das ist der MÜNDELSONG die Gegenleistung ist schon gegeben...die Sozialarbeiter die als Spitzel arbeiten müssen auch bezahlt werden (bekommen dann vielleicht Provisionen von Ertrag der Wohnung/ Haus/ Schmuck/ Gemälde) und die Rechtsanwaltsgehilfinnen, die die Abrechnung schreiben müssen (arbeiten aber meistens zum Hungerlohn...)

Pflegegeld (sehr gute Frage): Rückblick Januar 2009: 7.1.2009/ 26.1.2009 Dr. W. schrieb mir er will Pflegegeld für mich kassieren - beim 1. Besuch in der Kanzlei war er sehr enttäuscht als er mich sah (kam gerade vom Fitness-Studio in Oberlaa) - aber SPASS beiseite: viele in Pflegeheimen sind entmündigt - sie bekommen gar nichts - der Sachwalter kassiert aber von PENSION und Pflegegeld sicher mehr als 10 Prozent...kenne solche Fälle/ Pflegsschaftsakten - ein ENDZEIT-Szenario....

Frau R. singt nun den MÜNDELSONG 

völlig losgelöst 


Liegenschaften werden durch das Gericht dadurch sichergestellt, dass die Sachwalterbestellung im Grundbuch angemerkt wird. So wird jede potenzielle Erwerberin/jeder potenzielle Erwerber durch die Publizitätswirkung des Grundbuches über die Verfügungsbeschränkung informiert.

Das gesamte Vermögen der von der Sachwalterschaft betroffenen Person (z.B. Wertpapiere, Sparbücher, Kontostand, Handkassa) ist bei der Rechnungslegung anzugeben. Über alle Einnahmen und Ausgaben des Rechnungslegungszeitraumes sind Belege (z.B. Kontoauszüge, Rechnungen) beizulegen.

Bei der Aufnahme in ein Pflegeheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. dass Sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung aufgenommen werden können. Je nach Träger müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen, dem Sie neben Ihren Personaldokumenten auch Unterlagen über die Pflegebedürftigkeit (ärztliche Atteste etc.) und Ihre finanziellen Verhältnisse beilegen sollten.
Rosemarie Hoedl Zur Finanzierung Ihrer Pflege kann Ihr Einkommen inklusive Pflegegeld herangezogen werden. Reicht dies nicht aus, um die Kosten zu decken, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Kostenzuschuss nach dem Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsgesetz Ihres Bundeslandes gewährt. In einem solchen Fall verbleiben Ihnen 20 Prozent der Pension, die Sonderzahlungen sowie 45,20 Euro als monatliches Taschengeld vom Pflegegeld.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360543.html




Das neue #Erwachsenenschutzgesetz, die Überlastung der Bezirksgerichte: Wer übernimmt die Kosten für die psychiatrischen Gutachten?

# Erwachsenenschutzgesetz 2.0 ab 1. Juli 2018:

Die Richtervereinigung Österreich macht jetzt schon darauf aufmerksam, dass die Bezirksgerichte nicht über das Personal verfügen, 60.000 Sachwalterschaften zu überprüfen! Es kann ja der Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft gestellt werden bzw. Antrag auf gewählte Erwachsenenvertretung. Das ist alles mit sehr viel Arbeit und Papierkram verbunden.
Es ist außerdem nicht geklärt ob ein psychiatrisches Gutachten zwingend notwendig ist zur Errichtung/ Beendigung der Sachwalterschaft und ob alle, die PsychiaterInnen grundsätzlich ablehnen, per Aktengutachten entmündigt werden sollen!!!

Bildergebnis für erwachsenenschutzgesetz neu

JEDER KURAND KANN AKTENEINSICHT AM BEZIRKSGERICHT NEHMEN und so zum Beispiel feststellen und sicher stellen, ob er/ sie zum Beispiel im Auftrag eines Ministeriums einer Institution oder einer politischen PARTEI entmündigt worden ist. Es gibt dazu AKTENVERMERKE im PFLEGSCHAFTSAKT am Bezirksgericht (wie z.B. im Pflegschaftsakt Hoedl die Bestellung der 11 Jahre rückwirkenden Geschäftsunfähigkeit durch Sektionschef aus BM für Finanzen)  Auch Privatpersonen oder SachwalterInnen können natürlich Anträge auf Sachwalterschaft stellen - zum Beispiel wenn die Gattin des Kuranden Schwierigkeiten macht (etwa bei der Wohnungsenteignung) stellt der Sachwalter des Pfleglings einen Antrag auf ENTMÜNDIGUNG der ANGEHÖRIGEN. Das ist gängige Praxis in Österreich!

http://www.saubere-haende.org/index.php?id=1323

Zitat Bader: 
Im Zusammenhang mit einer Forderung der BUWOG bzw. weil diese plötzlich von mir den Anteil an der per Kredit bezahlten Wohnungskaufsumme wollte, der per Wohnbauförderung aufgebracht werden soll, liess mich Kammerhofer besachwalten. Ich war da gerade ohne Job, und da dieser auf einem freiren Dienstvertrag in der alten Regelung basierte, ohne jede soziale Absicherung, ohne Arbeitslosengeld. Später konnte ich Medienanalysen für BM Buchinger machen.  (Zur BUWOG eine Fußnote: die sind natürlich, um geförderte Wohnungen anbieten zu können, auch mit der Stadt Wien verhabert - so wohnt etwa ein Mitarbeiter der MA 31, aber auch ein Freund von ihm als "sozial bedürftig" um ein paar Euro pro Quadratmeter in Wohnungen, die Normalsterbliche nur via Kredit erwerben, aber nicht mieten können). Kammerhofers Komplizen: BG Favoriten mit Richterinnen, ein Sachwalteranwalt, der sich an 1000 Klienten wider Willen dumm und dämlich verdient. Es ist ein kriminelles, menschenverachtendes Netzwerk um österreichische Bezirksgerichte, das man wegen seiner Perfidie und Brutalität, mit der es Menschen zu lebensunwertem Leben erklärt, nur als Erben des Nationalsozialismus bezeichnen kann.

Ich gehe davon aus, dass einige Bezirksgerichte - so wie in Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl, BG Wien 23 - OHNE weiteres psychiatrisches Gutachten einige Polit-Entmündigungsfälle und Pflegschaftsverfahren beenden werden!

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2018/02/

chronologie der Ereignisse - Entmündigungsverfahren Mag. Hoedl Pflegschaftsakte Bezirksgericht Wien-Liesing 

Auch RechtspflegerInnen dürfen ja Beschlüsse zu Pflegschaftsrechnungen schreiben - da geht es oft um SEHR viel Geld, da ja laut Gesetz der SACHWALTER/ die Sachwalterin
bis zu 12 Prozent vom gesamten Vermögen und Jahreseinkommen des Kuranden/ der Kurandin STEUERFREI kassieren kann.

https://www.huffingtonpost.de/johannes-schuetz/eigentumsrecht-verletzt-i_b_18073042.html

Dies aber nur mit Pflegschaftsbehördlicher Genehmigung - es können also Kaufverträge vom Sachwalter unterzeichnet werden und dieser kann Mündel-Wohnungen, Häuser, Immobilien, Gemälde, Schmuck, Wertpapiere des entmündigten Menschen mit Hilfe des Bezirksgerichtes VERKAUFEN! Siehe dazu Beiträge von Mag. Schütz auf huffingtonpost, freitag_de Magazin tabula rasa!!!

https://www.huffingtonpost.de/johannes-schuetz/eigentumsrecht-verletzt-i_b_18073042.html

https://www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12302-der-fall-oesterreich

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2017/11/justitia-austriaca-ein-sterbender-schwan.html

Auch jetzt schon haben Mündel und KurandInnen #Akteneinsicht bei Gericht - nicht aber die Angehörigen! Es gibt auch eine Vorsorge-Vollmacht und eine Patientenverfügung, an die sich Sachwalter bis dato nicht halten müssen!

WICHTIG: Körperliche Erkrankungen sind kein Grund für eine Sachwalterschaft in Österreich!

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/290/Seite.2900000.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/290/Seite.2900000.html

Die Bestellung eines Sachwalters ist unzulässig, wenn die Angelegenheiten der/des Betroffenen bereits im nötigen Ausmaß erfüllt werden! Dies kann beispielsweise durch einen anderen gesetzlichen Vertreter oder im Rahmen einer anderen Hilfe, besonders in der Familie, in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder im Rahmen sozialer oder psychosozialer Dienste erfolgen. Auch wenn durch eine Vollmacht, insbesondere eine Vorsorgevollmacht, für die Besorgung der Angelegenheiten im erforderlichen Ausmaß vorgesorgt ist, darf kein Sachwalter bestellt werden! Ausführliche Informationen zum Thema "Alternative zur Sachwalterschaft" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.

https://www.rakwien.at/?seite=newsbeitrag&beitrag=5504

Vorsorgevollmacht - Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis – ÖZVV

Am 01.07.2007 ist das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz in Kraft getreten, in dem u.a. die Errichtung einer Vorsorgevollmacht geregelt ist. Die Notariatskammer hat für die Registrierung der Vorsorgevollmachten das „Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis – ÖZVV“ eingerichtet, das auch für Rechtsanwälte zur Verfügung steht.

Ich gehe davon aus, dass einige Sachwalterschaften beendet werden ohne psychiatrisches Gutachten so wie in meinem Fall per Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing vom 8.2.2018. Die Justiz erspart sich viele Kosten. Ein psychiatrisches Gutachten kostet ca. 1.500 Euro im Schnitt. Aktengutachten sind etwas billiger. 


https://www.rakwien.at/?seite=newsbeitrag&beitrag=5504



Freitag, 18. Mai 2018

Immer zu wenig Sachwalter: Richter setzt gesamte Verwandtschaft als SachwalterInnen ein (Vorbild Napoleon)

Wien/Innsbruck. 

Er habe dem Ansehen der Justiz, insbesondere der Richterschaft, in der Öffentlichkeit starken Schaden zugefügt, an Gesetzestreue und Objektivität der Richterschaft seien erhebliche Zweifel entstanden: 

So begründet das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/14) die Verurteilung eines
oberösterreichischen Richters zu einer Disziplinarstrafe von drei Monatsbezügen. 

Das Disziplinarvergehen, das dem Mann auch eine bedingte Haftstrafe (drei Monate) und eine Geldstrafe von
6120 Euro wegen Amtsmissbrauchs eintrug: 

Er bestellte seine Frau und seine Tochter zu SachwalterInnen,
obwohl er von Entscheidungen über diese Angehörigen gesetzlich ausgeschlossen ist.

Wien/Innsbruck. 

Er habe dem Ansehen der Justiz, insbesondere der Richterschaft, in der Öffentlichkeit starken Schaden zugefügt, an Gesetzestreue und Objektivität der Richterschaft seien erhebliche Zweifel entstanden: 

So begründet das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/14) die Verurteilung eines
oberösterreichischen Richters zu einer Disziplinarstrafe von drei Monatsbezügen. Das Disziplinarvergehen, das dem Mann auch eine bedingte Haftstrafe (drei Monate) und eine Geldstrafe von 6120 Euro wegen Amtsmissbrauchs eintrug: 

Er bestellte seine Frau und seine Tochter zu SachwalterInnen, 
obwohl er von Entscheidungen über diese Angehörigen gesetzlich ausgeschlossen ist.

20 Jahre nichts gewusst

Der frühere Vorsteher eines Bezirksgerichts und nunmehrige Richter eines anderen rechtfertigte sich
damit, dass es oft schwierig gewesen sei, Sachwalter zu finden. 

In 13 Verfahren setzte er seine Frau ein, einmal seine Tochter – zum Besten der Betroffenen (gemeint: der Besachwalteten), wie er fand. Verteilt über 20 Jahre sprach er seiner Frau 53-mal Aufwandersatz im Ausmaß von insgesamt rund 34.000 Euro zu. 

Im Disziplinarverfahren gestand der Mann zwar die – angesichts der Beweislage ohnehin nicht zu
leugnenden – Fakten zu. Dass er von den genannten Entscheidungen aber ausgeschlossen war, sei ihm
nicht bewusst gewesen.

Das nahm ihm das OLG als „vollkommen unglaubwürdig“ nicht ab: In Verfahren, in denen eigentlich ein
Rechtspfleger über den Aufwandersatz seiner Frau hätte entscheiden sollen, zog er die Entscheidung an
sich, während er sonst sehr wohl den Rechtspfleger walten ließ. Detail am Rande: Die Dienstbeurteilung
des Richters lautete immer „ausgezeichnet“. 

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2015)


Wien/Innsbruck. 

Er habe dem Ansehen der Justiz, insbesondere der Richterschaft, in der Öffentlichkeit starken Schaden zugefügt, an Gesetzestreue und Objektivität der Richterschaft seien erhebliche Zweifel entstanden: 

So begründet das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/14) die Verurteilung eines oberösterreichischen Richters zu einer Disziplinarstrafe von drei Monatsbezügen. 

Kommentar: Wo bleibt die Suspendierung? 

Das Disziplinarvergehen, das dem Mann auch eine bedingte Haftstrafe (drei Monate) und eine Geldstrafe von
6120 Euro wegen Amtsmissbrauchs eintrug: Er bestellte seine Frau und seine Tochter zu Sachwaltern, obwohl er von Entscheidungen über diese Angehörigen gesetzlich ausgeschlossen ist.

20 Jahre nichts gewusst

Kommentar: Wenn Angehörige oder Mündel Rekurse gegen Pflegschafts-Beschlüsse gemacht hätten, so wäre das zumindest dem LANDESGERICHT für Zivilrechtssachen in Innsbruck aufgefallen oder??? 

https://www.justiz.gv.at/web2013/lg-innsbruck/landesgericht-innsbruck/leitung~2c9484853f08c7f1013f0e6282713588.de.html

Der frühere Vorsteher eines Bezirksgerichts und nunmehrige Richter eines anderen rechtfertigte sich
damit, dass es oft schwierig gewesen sei, Sachwalter zu finden. In 13 Verfahren setzte er seine Frau ein,
einmal seine Tochter – zum Besten der Betroffenen (gemeint: der Besachwalteten), wie er fand. Verteilt
über 20 Jahre sprach er seiner Frau 53-mal Aufwandersatz im Ausmaß von insgesamt rund 34.000 Euro
zu. Im Disziplinarverfahren gestand der Mann zwar die – angesichts der Beweislage ohnehin nicht zu
leugnenden – Fakten zu. Dass er von den genannten Entscheidungen aber ausgeschlossen war, sei ihm
nicht bewusst gewesen.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/290/Seite.2900000.html


Das Verfahren zur Sachwalterbestellung wird in der Regel von Amts wegen eingeleitet.
Zur Sachwalterin/zum Sachwalter können folgende Personen bestellt werden:

  • Nahestehende Personen (z.B. Elternteile, Ehegattin/Ehegatte, Kinder, Freunde, eingetragene Partner)
  • Sachwaltervereine
  • Wenn die Sachwalterschaft insbesonders Rechtskenntnisse erfordert
    • Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltsanwärterinnen/Rechtsanwaltsanwärter
    • Notarinnen/Notare oder Notariatskandidatinnen/Notariatskandidaten
  • Andere geeignete Personen

Das nahm ihm das OLG als „vollkommen unglaubwürdig“ nicht ab: In Verfahren, in denen eigentlich ein
Rechtspfleger über den Aufwandersatz seiner Frau hätte entscheiden sollen, zog er die Entscheidung an
sich, während er sonst sehr wohl den Rechtspfleger walten ließ. Detail am Rande: Die Dienstbeurteilung
des Richters lautete immer „ausgezeichnet“. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2015)


Datenschutz im Sachwalterschaftsverfahren - wer sind die Informanten aus den Behörden?

Wir arbeiten gerade die Stasi-Akten betreff Entmündigung auf - allerdings nur Österreich-Bezug. Das ist wirklich genug Arbeit.

In letzter Zeit wurden unserer Initiative einige Dossiers betreff Sachwalterschaftsmissbrauch und Entmündigung aus politischen Gründen (nach Stasi-Drehbuch) zugesandt - teilweise anonym, teilweise von Postfächern!

Wir wollten gerade einen alten Ordner "Sachwalterschaft" wegwerfen, da finden wir folgendes Dokument (unter anderen Entmündigungs- und Sachwalterschafts-Beschlüssen und Gutachten BG Wien-Favoriten)

Bild könnte enthalten: Text


Da schreibt ein gewisser Herr Mühlböck an die Parlamentarier des BZÖ am 15. Mai 2012 (Datum der Pflegschaftsrechnung Mag. Hoedl) 


Bildergebnis für alexandra bader


S.g. Hr. Grosz, Kolleginnen und Kollegen, 

was hat Sie denn da geritten? Womöglich bin ich altmodisch, aber es wäre m.E. angebracht vor Einbringen einer Parlamentarischen Anfrage zum Gegenstand zu recherchieren. 
Ich erlaube mir daher Ihnen in der ANLAGE (sic!!!) ein Sachverständigengutachten zu übersenden (psychiatrisches Aktengutachten Dr. Meszaros vom Jänner 2009 - Anmerkung der Redaktion) 
in dem Alexandra BADER eine wahnhafte Störung, ein psychotisch veränderter Realitätsbezug und eine herabgesetzte Kritikfähigkeit diagnostiziert wird: 

Weiters weise ich darauf hin, dass es eine Verfahrenseinstellung der StA Wien gibt, in der bescheinigt wird, dass Alexandra BADER Herrn Bundesminister Darabos "mobben und stalken" würde. 
Ich darf Sie auf die Möglichkeit nach § 91 (2) des NR Geschäftsordnungsgesetzes hinweisen und stehe ihnen gerne für allfällige Rückfragen zur Verfügung. 
D. Mühlböck 

Zum Datenschutz in der JUSTIZ: Da stellt sich in der Tat die Frage, wie Herr M. 

1. zu den psychiatrischen Gutachten am Bezirksgericht Wien-Favoriten kommt (hat er - obwohl keine Parteienstellung - Akteneinsicht???)



2. Woher weiss Herr M. dass es ein Verfahren gegen Alexandra Bader wegen Stalking und Mobben eines Ministers gegeben hat - und woher weiss er dass dieses Verfahren eingestellt wurde??? Hat er auch diesbezüglich AKTENEINSICHT - wer sind die Informanten und warum haben ANGEHÖRIGE von Kuranden KEINE AKTENEINSICHT am Bezirksgericht, schon gar nicht in psychiatrische Gutachten - sehr wohl aber völlig unbeteiligte Blogger und InformantInnen ?????

2a. In welcher Intention leitet der blogger und offensichtlicher Informant für Heeresnachrichtenamt dieses psychiatrische Gutachten an den Nationalrat weiter. 

Man beachte, dass im Nationalrat keineswegs Akten aus Sachwalterschaftsverfahren bzw. psychiatrische Gutachten diskutiert werden dürfen. Das verbietet die Bundesverfassung! 


3. wer sind die InformantInnen in der Staatsanwaltschaft, Justizministerium, BVT und BRZ und den jeweiligen Polit-Entmündigungs-Bezirksgerichten??? 


 Bild könnte enthalten: Text

Ich erlaube mir daher Ihnen in der ANLAGE (sic!!!) ein Sachverständigengutachten zu übersenden (psychiatrisches Aktengutachten Dr. Meszaros vom Jänner 2009 - Anmerkung der Redaktion) 

Wer hat dieses Aktengutachten weiter geleitet? Wer hat hier Amtsmissbrauch begangen???

in dem Alexandra BADER eine wahnhafte Störung, ein psychotisch veränderter Realitätsbezug und eine herabgesetzte Kritikfähigkeit diagnostiziert wird: 

Weiters weise ich darauf hin, dass es eine Verfahrenseinstellung der StA Wien gibt, in der bescheinigt wird, dass Alexandra BADER Herrn Bundesminister Darabos "mobben und stalken" würde. 

Wurden hier ebenso wie im Fall Hoedl die BRZ-Daten geknackt????

Siehe dazu 11 Jahre rückwirkende Entmündigung im Auftrag des BM für Finanzen!