Dienstag, 27. Juli 2021

Zivilrecht auf Österreichisch: Entmündigung und Entzug der Obsorge für ImpfverweigererInnen?

Zivilrecht auf Österreichisch: 

Entmündigung und Entzug der Obsorge für ImpfverweigererInnen? 

Es ist ein Szenario, das gar nicht mehr so weit weg erscheint: 

Wenn Eltern sich weigern, ihre Kinder impfen zu lassen, dann ist dies laut österreichischem Zivilrecht #Kindeswohlgefährdung und es muss den Eltern vom #Bezirksgericht die #Obsorge entzogen werden:

Sonst können die Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken, nicht mehr in den Kindergarten schicken, nicht mehr an Freizeitaktivitäten wie Schwimmen, Fussball, Spielen auf öffentlichen Plätzen teilnehmen lassen. 

Ebenso werden erwachsene Menschen, die sich weigern, sich impfen zu lassen und trotzdem weiter arbeiten wollen (z.B. in der Gastronomie, im Handel, als FriseurInnen, MasseurInnen,LehrerInnen, KindergärtnerInnen in der Industrie, auf der Baustelle, im Krankenhaus etc....) vor die Wahl gestellt: entweder Impfung oder fristlose Entlassung wegen Nichteinhaltung der Betriebsvereinbarungen. 

Bei den mehr als hunderttausend entmündigten Menschen, die unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen, wird es keine Probleme geben: der Gerichtliche Erwachsenenvertreter wird die ordnungsgemäße Durchführung der Impfung kontrollieren. 

Gerade für KurandInnen ist es sehr schwer, Österreich zu verlassen, weil sie ja von ihrem Sachwalter, ihrer SachwalterIn finanziell sehr kurz gehalten werden. 

KatholikInnen kann man gleich beim Eingang in die Kirche (siehe Impfungen im Stephansdom) impfen - ebenso Moslems beim Eingang in die Moschee. 

https://kurier.at/chronik/wien/der-stephansdom-bekommt-eine-impfstrasse/401449165

Der Stephansdom bekommt eine Impfstraße

Zentrale Lage soll Passanten zum Impfen animieren. 20 Impfungen pro Stunde. Aktuell laufen letzte Abstimmungen mit der Stadt.



Sämtliche BürgerInnen, die das Volksbegehren für Impffreiheit unterschrieben haben und sämtliche BürgerInnen, die das Volksbegehren gegen Zwangsimpfung im September unterschreiben werden, könnten automatisiert im #Bundesrechenzentrum #Wien, das mit sämtlichen Entmündigungs-Bezirksgerichten elektronisch verbunden ist, entmündigt werden - ebenso jene DemonstrantInnen, die die von der Polizei bei Demos gegen Corona-Maßnahmen registriert worden sind. 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html

Resumee: Sie glauben, ich leide unter #Paranoia? Sie glauben, ich schreibe einen Science-Fiction-Roman a la George Orwell oder beschreibe gar Zustände, wie sie in der DDR bzw. im sowjetischen #Gulag herrschten? Nun, dass sind Sie nicht durch die österreichische #Entmündigungsfolter wie ich gegangen. Sie haben es einfach nicht erlebt. 

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2020/12/bis-nichts-mehr-bleibt-ein-justiz-epos.html

https://docplayer.org/8833735-Im-auftrag-der-republik-geschichte-einer-entmuendigung-aus-staatsraeson.html

https://www.youtube.com/watch?v=Leb0KaRI5dw



https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Impfpflicht_Striktes_Nein/start.aspx

Der Bundesminister für Inneres hat am 29. Juni 2021 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Impfpflicht: Striktes NEIN"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes:20. September 2021
Ende des Eintragungszeitraumes:27. September 2021
Stichtag:16. August 2021

Ein komplizierter Rechtsstreit: Wenn KurandInnen geklagt werden

Ein komplizierter Rechtsstreit: Ein Mündel wird geklagt (inkl. Fallbeispiele)

 Was geschieht wenn KurandInnen auf Widerruf und Unterlassung geklagt werden: 

Es ist zwar eher ein Randthema in der #Mündelwelt, dennoch kommt es in Österreich immer wieder vor, dass Menschen, die unter Gerichtl. Erw.vertretung stehen, geklagt werden. 

Nun könnte man auf den ersten Blick meinen: Die Rechtslage ist klar: Das Verfahren (beim Bezirksgericht, in Medienrechtssachen, Verleumdung mit höherem Streitwert bei LG für Strafsachen) muss der Sachwalter, Gerichtl. Erw.vertreter für das Mündel, die Kurandin führen.

Die Sache ist aber nicht so einfach: Was geschieht, wenn z.B. ein #Interessenskonflikt (Befangenheit) vorliegt: Das Mündel beleidigt den Gerichtlichen Erwachsenenvertreter schwer, nennt ihn alles Mögliche und Unmögliche im blog und wirft ihm/ihr seinerseits schwere Straftaten vor: Muss jetzt nicht ein anderer einstweiliger Sachwalter den Kuranden, die Kurandin in diesem Verfahren vertreten, weil ja der Kläger z.B. der Gerichtliche Erwachsenenvertreter selbst eine Partei im Verfahren ist?

Kompliziert gestaltet sich die Sache, wenn der blog auf ausländischen Servern liegt und diese Firmen wohl kaum Interesse haben, den blog zu sperren (Englische bzw. US-Firmen wie #wordpress verstehen z.B. nicht worum es hier eigentlich geht und sehen keine Vergehen gegen die Richtlinien)

Fallbeispiel: 


BESCHLUSS

Das Landesgericht für Strafsachen Graz hat durch den für medienrechtliche Verfahren zuständigen Einzelrichter des Landesgerichts Mag. Christoph LICHTENBERG im Ermittlungsverfahren gegen Mag. Ingrid MOSCHIK, vertreten durch den Sachwalter Dr. Franz UNTERASINGER, RA in 8010 Graz,

16St3/12a der StA Graz,

wegen des Verdachts der

Verbrechen der Verleumdung gemäß § 297 Absatz 1, erster und zweiter Deliktsfall StGB

sowie der

Vergehen der üblen Nachrede gemäß §§ 111 Absatz 1 und Absatz 2, 117 Absatz 2 StGB

über den Antrag der Staatsanwaltschaft Graz vom 16. März 2012 (bei Gericht eingelangt am 21. März) beschlossen:

Gemäß §§ 36 Absatz 1, 36a Absatz 1 MedienG wird der Beschuldigten als Medieninhaberin (§ 1 Abs 1 Z 8 lit c MedienG) die Löschung folgender von der Beschuldigten Mag. Ingrid MOSCHIK auf der Website “www.sparismus.wordpress.com” veröffenlichen (sic!) Einträge hinsichtlich der Richterin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz und zwar:

1.) betreffend HR Dr. Jutta RABL der Einträge vom 18. Mai 2011, vom 22. Juni 2011, vom 2. August 2011, vom 20. August, vom 29. November 2011 und vom 24. November 2011,

2.) betreffend Mag. Alice GASSNER der Eintrag vom 14. Dezember 2011 und

3.) betreffend Mag. Silvia TRIEBEL der Eintrag vom 20. Dezember 2011

dadurch angeordnet, dass der Beschuldigten Mag. Ingrid MOSCHIK der Auftrag zur Löschung dieser Einträge auf der Website “www.sparismus.wordpress.com” binnen drei Tagen erteilt wird, da anzunehmen ist, dass im Strafverfahren gegen Mag. Ingrid MOSCHIK auf Einziehung dieser Einträge auf der Website “www.sparismus.wordpress.com” gemäß § 31 Absatz 1 MedienG zu erkennen sein wird, allenfalls im objekltiven Verfahren auf Löschung gemäß §§ 33 Absatz 2 MedienG dieser Einträge zu erkennen sein wird, weil nahe liegt, dass durch die Veröffentlichung dieser Beiträge auf der Website “www.sparismus.wordpress.com”,

——————————————————————————————————–
S:/Abt.5/2012-HR/besch5hr14_12y_vom23_3_3_2012_handel.odt 1 von 8

bezogen auf Dr. Jutta RABL, Mag. Alice GASSNER und Mag. Silvia TRIEBEL der Tatbestand (in eventu der objektive Tatbestand) der üblen Nachrede gemäß § 111 Absatz 1 und Absatz 2 iVm § 117 Absatz 2 StGB verwirklicht wurde.

Gemäß § 36a Absatz 1 MedienG wird die Beschuldigte Mag. Ingrid MOSCHIK aufgefordert, diesem gerichtlichen Auftrag binnen der oben genannten Frist von drei Tagen zu entsprechen und hat Mag. Ingrid MOSCHIK als Medieninhaberin die Staatsanwaltschaft Graz unverzüglich von der Löschung der oben genannten Textstellen in Kenntnis zu setzen.

Wenn dieser gerichtlichen Aufforderung nicht fristgerecht oder nicht gehörig entsprochen wird, kann über Antrag der Staatsanwaltschaft Graz in einem selbstständigen Verfahren die Beschuldigte Mag. Ingrid MOSCHIK zur Zahlung einer Geldbuße in der Höhe von bis zu EUR 2.000,00 für jeden Tag, an dem die oben näher umschriebenen Stellen der Website, nach Ablauf der gerichtlichen Frist, weiterhin abrufbar sind, verpflcihtet werden.

Ende Zitat

Dank gebührt Mag. Ingrid Moschik für die Publikation dieser Gerichtsakten. 





Freitag, 16. Juli 2021

Drohen #Corona-LeugnerInnen und #ImpfverweigererInnen die Entmündigung sowie die Totalvernichtung ihrer bürgerlichen Existenz, wie Berufsverbot, Vertreibung aus Österreich?

Ich beginne diesen blog mit einem Rückblick auf eine Veranstaltung vom 26. September 2020 am Wiener Heldenplatz. 

Ich war nie bei diesen Demonstrationen, vielmehr fand ich diesen Zettel zufällig an einem Masten im 23. Bezirk, er war schon vom Regen aufgeweicht und drohte auf den Boden zu fallen. 

So hob ich ihn auf und da ich die Rednerliste interessant fand, dachte ich mir: Dieser Zettel wird noch einmal zeithistorisch interessant sein. 

In der Folge werde ich erzählen, was mit diesen Menschen passiert ist, soweit es allgemein bekannt ist. 

Ich selbst bin keine Staatsverweigerin, keine Impfverweigerin (bin ja selbst als Kind geimpft, ließ auch mein Kind impfen - das war damals notwendig, wenn man die Vorteile des Mutter-Kind-Passes lukrieren wollte). 

Ich bin jedoch sensibilisert durch jahrelange Entmündigungsfolter, nur weil ich Zeugin eines Todesfalles und von Betrügereien rund um die Bundeshausverrechnung im Brz wurde. 

audiatur et altera pars ist ein sehr altes Prinzip aus der römischen Rechtssprechung. 

259.149 Unterstützungserklärungen gab es für das Volksbegehren für Impffreiheit. 

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2021/07/volksbegehren-fur-impffreiheit-sollen.html

Viele Menschen haben sich also getraut, ihre Skepsis gegenüber rasch entwickelten Impfstoffen auszudrücken. 

Es verwundert auch, dass selbst die österreichische Bischofskonferenz und der Papst selbst sich mit Impfstoffen impfen lassen, die auf Fötenbasis entwickelt wurden. 

Man hat wirklich den Eindruck, dass heute nicht mehr Gott die oberste Instanz ist, sondern die Pharmaindustrie und gewisse einflussreiche Kreise, die die Weltbevölkerung dezimieren wollen. 

Nun aber zu den Einzelschicksalen 

Peer Eifler

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_03649/index.shtml








Droht 259.149 UnterstützerInnen des Impfvolksbegehrens die Entmündigung und Enteignung?

 Volksbegehren für Impf-Freiheit

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00773/fnameorig_936965.html

259.149 Unterstützungserklärungen erlangte das Volksbegehren "Für Impf-Freiheit" (773 d.B.), das in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie steht. Es beinhaltet einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der Bundesverfassung, indem vorgeschlagen wird, einen Passus einzufügen, der darauf abzielt, dass österreichische Staatsbürger, "die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen", gegenüber anderen Personen nicht benachteiligt und solche Veränderungen nicht zwangsweise vorgenommen werden dürfen.

Volksbegehren für Impf-Freiheit

Nun stellt sich die Frage: 

Werden 259.149 UnterstützerInnen via Brz entmündigt? 

Folgender tweet veranlasst mich zu diesem blog:

Ein Herr Robert Roberts meint bei #Twitter: 

Prof. Gartlehner meint in der #zib2 , dass man Ungeimpfte davon überzeugen muss, dass es sinnvoll ist, sich gegen #Corona impfen zu lassen.

Also wenn nach fast 1 1/2 Jahren jemand den Ernst der Lage noch nicht erkannt hat, dann müsste man eher eine Entmündigung ins Auge fassen! Ende Zitat Tweet Juli 2021

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Dazu muss ich in meinen Erinnerungen weit ausholen: Zurück in den Sommer 2008: 

Es war Nationalratswahlkampf und ich wurde gebeten, für die CPÖ dabei mitzuhelfen, die notwendigen 2.600 Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur zu sammeln. 

Dazu war ich kurzfristig als Landespartei-Sekretärin für NÖ registriert und im Wahlkampfbüro für einige Wochen geringfügig beschäftigt. 

https://p-on.voting.or.at/Inhalt/de/Volksbegehren_F%C3%9CR_IMPF-FREIHEIT

Nun ist es wirklich eine Ironie des Schicksals, dass genau diese Partei das Volksbegehren für Impffreiheit initiierte. 

Entmündigungsverfahren - Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl 2009 bis 2011 (BG Wien-Liesing) 

Über Jahre dachte ich, dass meine erste Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing primär von BMF, Brz und Buhag ausging. Die Regie im Detail war jedoch woanders geortet: 

Diese Kandidatur für die Nationalratswahlen 2008 kam mich sehr teuer zu stehen: 

Bereits im September 2008 - also kurz nach Bekanntgabe meiner Kandidatur für CPÖ bei der Landeswahlkommission NÖ und Bundeswahlbehörde im BM für Inneres - wurde am Bezirksgericht Wien-Liesing folgender Gerichtlicher Zahlungsbefehl eingebracht: 

Erfundene überhöhte Telefonrechnung (Handy) von T-Mobile: 


Dieser gefälschte/manipulierte gerichtliche Zahlungsbefehl (T-Mobile-Forderung) diente einzig und alleine dazu, meine erste Entmündigung (Pflegschaftsverfahren) am Wohnsitz-Bezirksgericht Wien-Liesing durchzuziehen: kurz nach Angelobung der Regierung Faymann eins im Dezember 2008. 

Ich wusste damals nicht, dass die SPÖ es ausgetretenen Mitgliedern nicht verzeiht, wenn man für andere Parteien kandidiert: Es wird und wurde ordentlich "nachgetreten" für die "Ausgetretenen". Sie sind für immer "outcasts". 


Hinzuzufügen ist, dass T-Mobile (heute Magenta) auf die Forderung, die das Pflegschaftsverfahren eingeleitet hat, ohne Abrechnung, ohne Beschluss des Gerichtes, verzichtete. Der Sachwalter von Mag. Hoedl von 2009 bis 2011 konnte den Verzicht von T-Mobile (heute Magenta) als seine Leistung darstellen. Es gab jedoch NIE eine schriftliche Stellungnahme von T-Mobile und wie gesagt auch keinen einzigen Beschluss des Bezirksgerichtes, dass dieses Verfahren eingestellt sei. 

Nationalratswahl 2013: 


Entmündigungsberichte aus dem roten Wien: 2008 bis 2020 

Wer für den politischen Gegner kandidiert, wird entmündigt, wer ideologisch gegensätzliche Volksbegehren unterzeichnet, wird entmündigt: 

Das sollte ich dann auch fünf Jahre später erfahren, als ich für wiederum eine andere Partei als Kandidatin aufgestellt wurde: 

Wie das amen im Gebet kam eine Gerichtliche Zahlungsaufforderung des Bezirksgerichtes Wien 23  für drei Jahre zurückliegende Gerichtsbeschlüsse, die als reine Schikane zu betrachten sind, und mir nur Urlaubsgeld wegnehmen sollten. Das erste Pflegschaftsverfahren war durch Beschluss im Juni 2011  auf Wunsch des Sachwalters Dr. W.  aufgehoben worden, weil er sich im Internet denunziert fühlte. 

Frühling 2015: auf dem Weg in das zweite Pflegschaftsverfahren wird ein Facebook-Konto von Mag. Hoedl gesperrt. 

2015: Nach einer Reise von S. Kurz in die Usa wurde das Facebook-Konto "Österreichisches Justizopfer" für immer und ohen Vorwarnung gesperrt. 

Klage auf Widerruf und Unterlassung: Pflegschaftsverfahren 2.0 von Dez 2015 bis Mai 2018

Im Dezember 2015 ging es dann aber hart auf hart: Durch eine Klage auf Widerruf und Unterlassung einer Ex-Kollegin aus dem Bundesrechenzentrum wurde das 2. Entmündigungsverfahren gegen mich eingeleitet, was ich hier ausführlich beschreibe. 

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2017/03/das-femegericht-teil-2-bezirksgericht.html


Es wurde 2018 - kurz vor Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes - ohne weiteres psychiatrisches Gutachten am Bezirksgericht Wien-Liesing beendet. Vorher fragte mich die Pflegschaftsrichterin noch per Schreiben, ob es mir Recht sei, wenn die SW beendet werde. 

Exkurs: Die elf Jahre rückwirkende Entmündigung wurde zwar vom BM für Finanzen (IT-Sektion) bestellt, jedoch nie durchgezogen. Sie bezieht sich auf alte Gesundheitsdaten aus den 90-er Jahren. Das Gutachten von Dr. Kögler war bereits auf dem Weg ins Bezirksgericht, als das Telefonat (die "Bestellung" der rückwirkenden Geschäftsunfähigkeit) getätigt wurde. 


Gerichtsgebühren - Schikane - Entmündigung: Tatort Bezirksgerichte in Verbindung mit dem Bundesrechenzentrum 

Der Fall Hoedl als ein Pilotprojekt (von vielen) für die kollektive Entmündigung von Impfverweigerern, Corona-LeugnerInnen, aufständischen Menschen, Rebellen etc?

Der Höhepunkt war aber noch nicht überschritten: 

2020 gab es eine Gesetzesänderung und ich erhielt keine Beschlüsse mehr per Post vom Bezirksgericht Liesing. Die Mails auf gmx vom Bundesrechenzentrum konnte ich aber nicht öffnen. 

Mahnungen und Gerichtsbeschlüsse waren nur mehr online verfügbar, sodass ich knapp einer Exekution in diesem Jahr entging: Hinter meinem Rücken werden also Verfahren weiter geführt. 


Das Tüpfchen auf dem I ist aber die Tatsache, dass die Österreichische Gesundheitskasse die neue E-card mit Foto trotz Beendigung der Sachwalterschaft seit zwei Jahren an die ehemalige Sachwalterkanzlei in Wien-Wieden schickte. 



Einmal Mündel - immer Mündel: Schwarze Listen der ImpfverweigererInnen, CoronaleugnerInnen?

Dies führt mich nun zu den 259.149 Unterstützungserklärungen des Volksbegehrens für Impffreiheit: 

Wie wir wissen, sind in unserer modernen Welt Daten Macht und Geld: 

Mit 259.149 UnterstützerInnen und ihren Daten, hat man eine gute Basis und einen guten Überblick, wie hoch die Zahl der Impf-SkeptikerInnen in Österreich ist. 

- Meldedaten, Wohnadresse  

- Beruf 

- Einkommen 

- Familienstand sexuelle Orientierung Geschlecht 

- Kinder 

Im Nationalrat gab es bei der Debatte nur Spott und Hohn für dieses Volksbegehren (außer FPÖ): Die Initiatoren seien AbtreibungsgegnerInnen und daher äußerst suspekt und nicht ernst zu nehmen. Gaby Schwarz von der ÖVP redete überhaupt am Thema vorbei und sang ein Loblied auf die Impfung und die Pharmaindustrie. 

Daten sind Macht - Daten sind bares Geld 

Jedenfalls hat man nun im #Bundesrechenzentrum und #Gesundheitsministerium eine gute Datenbasis für weitere Entmündigungen: 

Es sind dort auch die Daten von #elga, dem Elektronischen Gesundheitssystem gespeichert: 

Das heißt im Klartext: Man weiß im Brz über alle ÖsterreicherInnen, die bei elga registriert sind: 

- wer war wann beim Psychiater? 

- wer ist wann am Krebs erkrankt und hat z.B. eine Chemotherapie abgelehnt? 

- wer hatte wann welche Operationen? 

- wer hatte wann mit welchen Kosten eine Geschlechtsumwandlung? 

- welche geschlechtliche Orientierung haben die Menschen, leben sie in eingetragener Partnerschaft, sind sie eine Gefahr (Gesundheitsgefährder) wegen ihrer sexuellen Praktiken?

- Lassen sie ihre Kinder impfen? Sind sie GegnerInnen der Schulmedizin und lassen sie sich alternativ behandeln? 

Natürlich wird man auch einen Datenabgleich machen zwischen den Personen, die sich von elga abgemeldet haben und das Volksbegehren unterschrieben haben. 

Ebenso gibt es natürlich ständige Datenabgleiche zwischen Apotheken, ärztlichen Ordinationen und Teststationen, Impfstationen: alles wird registriert. 

Um die Corona-LeugnerInnen und ImpfskeptikerInnen herauszufiltern, kann man auch die Datenbanken von 

allesgurgelt.at durchforsten. 

https://allesgurgelt.at/wien

In den #Bipa-Filialen kann man gut beobachten, wie dieses Projekt bei der Wiener Bevölkerung sehr gut ankommt. 

Ebenso wird natürlich laufend registriert, wer sich mit E-card die Gratis-Tests in der  Apotheke holt und wer nicht. 

So hat man mit dieser Datenzusammenführung einen tagesaktuellen Überblick über die medizinische Situation aller ÖsterreicherInnen, außer jener vielleicht, die als U-Boot leben, bzw. als illegale Flüchtlinge im Lande. 

Exkurs: Überhaupt wird der Eindruck erweckt, dass es außer #Covid #Corona keine Erkrankungen mehr in der österreichischen Bevölkerung gibt (was natürlich von Seiten des Gesundheitsministeriums als grob fahrlässig zu betrachten ist - vielleicht wird es später einmal dazu große Gerichtsverfahren geben ebenso wie zu den (korrupten) Beschaffungsvorgängen der österr. Bundesregierung rund um Masken und Impfungen). 

Und jetzt bin ich wieder beim Tweet des Kollegen Robert Roberts, der mich zu diesem ausführlichen Rückblick in diesem blog veranlasst hat: 

Prof. Gartlehner meint in der #zib2 , dass man Ungeimpfte davon überzeugen muss, dass es sinnvoll ist, sich gegen #Corona impfen zu lassen.

Also wenn nach fast 1 1/2 Jahren jemand den Ernst der Lage noch nicht erkannt hat, dann müsste man eher eine Entmündigung ins Auge fassen!

Kollektive Entmündigung von ImpfskeptikerInnen, ImpfverweigererInnen, VerweigererInnen von Krebsvorsorge-Untersuchungen etc ?

Dies wäre dann in der Praxis so handzuhaben: 

Wir haben also im Innenministerium die Daten der 259.149 UnterzeichnerInnen gespeichert. 

Diese sind zunächst mit den #elga-Daten, die im #Bundesrechenzentrum und wohl auch auf den Servern des Gesundheitsministeriums und der Österreichischen Gesundheitskasse gespeichert sind,abzugleichen. 

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Hotlines.html

Danach kann man eine Liste erstellen von Personen, die wegen Nicht-Impfung andere Personen gefährden (z.B. LehrerInnen, Krankenschwestern, Beamte, Polizisten, KindergärntnerInnen...) 

Diese Liste ist dann den Bezirksgerichten in ganz Österreich zu übermitteln, die dann die automatisierte Entmündigung, die Pflegschaftsverfahren für die zu entmündigenden Impf-VerweigererInnen einleiten. 

In den Sachwalterkanzleien können dann Impfstationen aufgestellt werden, so wie es schon in den Wiener Freibädern bzw. auf Wiener Impfbooten praktiziert wird. 


Es können z.B. SachbearbeiterInnen, im Notfall auch Putzfrauen (mit Immigrationshintergrund) und Reinigungskräfte die Impfungen in den Rechtsanwaltskanzleien durchführen: 

Wenn ein Kurand die Impfung verweigert, gibt es kein Geld mehr vom Sachwalter - im schlimmsten Fall auch kein Geld mehr von der Pensionsversicherungsanstalt, keine Mindestsicherung etc...

Und dann sind wir bereits in einer Diktatur nach Orwellschem Muster angelangt. 

Siehe dazu auch: a brave new world 


Post-Skriptum: Mit dem Erzählen meiner Geschichte möchte ich klar machen, wie gefährlich es ist, seine Daten preis zu geben, bzw. Volksbegehren (die ideologisch geprägt sind) zu unterschreiben. 

Im März dieses Jahres erzählte mir eine sehr katholische Freundin (strenge Abtreibungsgegnerin) begeistert vom Volksbegehren für Impffreiheit: 

Reflexartig antwortete ich: Ich unterschreibe nichts mehr, was Dr. G. initiiert bzw. von CPÖ initiiert wird.  Da komme ich dann wieder auf die Pilz´schen Listen, die eine Basis für Verfolgung und Zerstörung von Menschen in Österreich sind. (der Pilz´sche Fluch sozusagen, von dem ich mich ja loszusagen versuchte) 

Flüche aus den 30-Jahren in Österreich, die bis heute wirken 

Dazu muss ich folgendes erklären: 

Der Schwiegersohn des Initiators des Volksbegehrens für Impffreiheit war Geheimdienst-Chef im BVT in Wien. 


https://www.diepresse.com/5569941/bvt-pilz-wirft-kickl-amtsmissbrauch-bei-postenausschreibung-vor

Dies alleine und seine Mitgliedschaft CV- oder MKV-Verband macht ihn zum Opfer des Pilz´schen Fluches und der kommunistischen Kreise rund um Peter Pilz und seines Förderers H.F. 

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/bvt-affaere-pilz-wirft-kickl-bildung-blauer-stasi-vor-64824040

Man bedenke, dass der Kampf zwischen Roten und Schwarzen in den 30- Jahren einen Fluch nach sich zog, der auch heute noch in der 3. und 4. Generation sehr wirksam ist. 

Siehe dazu auch #Kapfenberg-#Fluch 34: (Koloman Wallisch und die Folgen) 



Die Verfolgung meiner Person begann ja mit einem Post bei www.peterpilz.at im März 2007, welche die Zerstörung meines beruflichen und dann auch privaten Lebens einleiten sollte. 


https://docplayer.org/176177781-Mag-a-rosemarie-b-hoedl-1230-wien.html

Wer also dieses Begehren für Impffreiheit unterschreibt, oder auch für CPÖ irgendwas unterschreibt oder auch nur Unterstützungserklärungen für Kandidaten für Präsidentschaftswahlen unterschreibt, kommt also auf Pilzsche Listen: und das ist wie bei der Stasi: Du bist erledigt und zwar in jeglicher Hinsicht: Du hast keine Chance beruflich weiter zu kommen ebenso werden Dir die Kinder genommen und Du kannst wörtlich als lebender Zellhaufen weiter existieren. 

Welche #armada hinter Peter Pilz steht, wissen nur wenige. Wer sich mit ihm anlegt (so wie ich durch eine Strafanzeige 2007) kann mit dem Schlimmsten rechnen, wobei die #Entmündigung ja noch eine mildere Variante der (Stasi-) Folter ist. 

Peter Pilz zog mit Koffer in den Nationalrat ein, als S. Kurz gerade geboren wurde: Das war vor 35 Jahren. 


Jüngst erklärte Pilz in einem Interview, dass es sein einziges Ziel sei, den Kanzler KURZ zum Teufel zu jagen. Dabei beschimpfte er den österr. Bundeskanzler mit Worten, wofür jeder einfache Staatsbürger ins Gefängnis müsste. 


Volksbegehren

Wenn wir uns also in dieser psychologischen Kriegsführung auf eine Seite stellen, müssen wir wissen, dass wir auch das Team der GegnerInnen gegen uns haben - abgesehen davon, dass solche Volksbegehren einzig und alleine zum Datensammeln (z.B. für kollektive Entmündigung und Enteignung) dienen, keinesfalls jedoch als Grundlage für Gesetzesänderungen. Dies beweist die lächerliche Diskussion dazu im Nationalrat. 




Eigenverantwortung statt Zwang

Es steht im Raum, dass grundlegende Bürgerrechte an Zwangsimpfungen gebunden werden.
Derartige Maßnahmen können zur Ausgrenzung oder Benachteiligung von Menschen mit unversehrten (nicht geimpften) Körpern führen. Außerdem besteht die Gefahr, das missliebige Personen von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden.

Es ist auch zu befürchten, dass es in absehbarer Zeit zur „sozialen Pflicht“ wird, sich einen Chip (RFID) einsetzen zu lassen oder ständig eine Tracking-App mitzuführen. Durch die sodann mögliche lückenlose Überwachung und Kontrolle ist das Recht auf Privatsphäre nicht mehr gewährleistet. Mit der Einführung des 5G-Mobilfunknetzes werden wesentliche technische Voraussetzungen dafür geschaffen.

Der elektronische „Immunitätsnachweis“ (Impfpass) wäre ein erster Schritt zur Verwirklichung eines indirekten Impfzwangs und würde einen zusätzlichen Anreiz zur missbräuchlichen Verwendung höchstpersönlicher daten liefern.

Der Staat hat kein Recht, seine Bürger dazu zu zwingen, sich irgendwelche Substanzen in den Körper injizieren zu lassen, auch nicht indirekt, durch den Entzug von Grundrechten. Noch dazu, wo die Gefahren völlig unabschätzbar sind, die von dem möglichen Corona-Impfstoff ausgehen, der jetzt im Eilverfahrenwomöglich ohne ausreichende Tests und klinische Studien auf den Markt gebracht werden soll.

Fortsetzung folgt 

In eigener Sache: Gebranntes Kind scheut eben das Feuer. Ich unterschreibe nichts mehr, ist auch nicht notwendig, ich bin ohnehin schon Freiwild - und das seit März 2007. 

Wie alles begann: 

Denunzierung auf Peter Pilz.at (ehemaliges politisches Tagebuch des Nationalratsabgeordneten Pilz) 


Post-Skriptum/ Ergänzung Pilotprojekt Hoedl: Es gibt eine Verschwörungstheorie nämlich jene: Man hat mich in vollem Wissen meiner ruin points und Diagnosen (Schwangerschaftspsychose) alleine die Tätigkeit des ermordeten Beamten im BMF machen lassen. Man fühlte sich sicher, man hatte mich in der Hand. Mit diesem Hintergrund wurde ich im Sommer 2001  im Brz aufgenommen (nach sap-Spezialausbildung).  

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0592/

Volksbegehren betont Freiwilligkeit von Impfungen

Das Volksbegehren " Für Impf-Freiheit " steht in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und erreichte 259.149 Unterstützungserklärungen. Es beinhaltet einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der Bundesverfassung, indem vorgeschlagen wird, einen Passus einzufügen, der darauf abzielt, dass österreichische Staatsbürger, "die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen", gegenüber anderen Personen nicht benachteiligt und solche Veränderungen nicht zwangsweise vorgenommen werden dürfen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP) befürwortete das Impfen, und bekräftigte die Sicherheit von Impfstoffen. Die ÖVP stehe für das Impfen, die Devise laute aber "Niemand muss, alle können". Schwarz richtete auch einen Appell an alle BürgerInnen, sich impfen zu lassen. Das Volksbegehren renne offene Türen ein, da niemand die Einführung einer Impfpflicht plane, sagte Josef Smolle (ÖVP). Zudem verknüpfe das Volksbegehren ihr Anliegen mit Forderungen, die ihn an Verschwörungstheorien erinnern würden, meinte der Abgeordnete. Die Verknüpfung der Forderung des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit mit der Frage der Impfungen geht für Smolle zudem an der Tatsache vorbei, dass COVID-19 selbst ein hohes Gesundheitsrisiko darstellt und nur Impfungen einen Schutz garantieren. Die Sorgen und Bedenken der UnterstützerInnen nehme man jedoch sehr ernst, man werde sich im Ausschuss ausführlich damit befassen.

SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) kritisierte die bisherige Kommunikation der Bundesregierung. Diese hätte in der Vergangenheit kein Vertrauen geschaffen und Ängste, wie jene im Volksbegehren enthaltenen, etwa einen Chip implantiert zu bekommen oder eine Tracking-App mit sich führen zu müssen, geschürt. Die SPÖ sei gegen einen Impfzwang und gegen eine Impfpflicht und die damit verbundene Angstmache. Man stehe stattdessen für eine verantwortungsvolle Aufklärung und der Ermöglichung eines niederschwelligen Zugangs zu Impfungen. Die SPÖ habe stets kritisiert, dass die ÖVP in der COVID-19-Krise statt echtem Krisenmanagement ein Krisenmarketing und eine Inszenierung des Bundeskanzlers betrieben und die Vertrauensbasis in der Bevölkerung für die notwendigen Maßnahmen zerstört habe, fügte Philip Kucher (SPÖ) hinzu. Die FPÖ betreibe mit ihren haltlosen Argumenten gegen Impfungen ebenfalls eine Verunsicherung der BürgerInnen. Das lehne die SPÖ ebenso ab.

Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) sagte, hier gehe es nicht um die Frage der Wirksamkeit der Impfungen, sondern darum, dass in Artikel 17 der österreichischen Bundesverfassung künftig festgeschrieben werden solle, dass Personen, die sich keiner Impfung unterziehen oder sich keine Implantate einsetzen lassen wollen, kein Nachteil entstehen dürfe. Viele der bisherigen Covid-Maßnahmen seien Grundrechtseingriffe, so Kaniak. Die Lockerungsverordnung habe bereits einen indirekten Impfzwang für bestimmte Berufsgruppen eingeführt, ein direkter Impfzwang sei nur eine Frage der Zeit.

Für FPÖ-Abgeordneten Gerald Hauser (FPÖ) ist die Forderung nach Impffreiheit insbesondere deshalb notwendig, weil die Gefahren der rasch entwickelten Impfstoffe noch nicht abgeschätzt werden könnten. Hier werde derzeit eine "großangelegte Studie" an der Bevölkerung durchgeführt, meinte Hauser. Überhaupt kein Verständnis habe er dafür, dass man nun auch Kinder und Jugendliche impfen wolle, ohne dass eine Notwendigkeit dazu bestehe. Schon jetzt zeichne sich auch ab, dass Ungeimpften in Zukunft Nachteile, etwa am Arbeitsplatz, drohen werden. Dazu dürfe es nicht kommen, betonte Hauser.

Dieser Sicht schloss sich seine Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch an. Bereits jetzt bestehe ein überzogener Testzwang für Kinder, beklagte sie. Auch Belakowitsch argumentierte, dass die vorhandenen Impfungen noch nicht ausreichend getestet seien. Diese Einschätzung teilte auch FPÖ-Abgeordneter Hannes Amesbauer. In Österreich herrsche bereits ein Testzwang und ein regelrechter Testwahn, der auch die Kinder und Jugendlichen nicht verschone, meinte Amesbauer. Die Koalition vergesse aber, dass Grundrechte unteilbar seien und ihre Gewährung nicht an ein staatlich erwünschtes Verhalten geknüpft werden dürfe.

Eine "Mogelpackung" nannte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) das Volksbegehren. Es gäbe in Österreich keine Impfpflicht. Einer etwaigen Schlechterstellung von nicht geimpften Personen, wie sie befürchtet werde, habe man durch die 3G-Regel, der Gleichstellung von getesteten, geimpften und genesenen Personen, bereits entgegengewirkt. Die FPÖ habe noch immer nicht verstanden, dass eine ansteckende Krankheit keine Privatsache sei, wenn sie sowohl direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitmenschen habe und zur Überlastung des Gesundheitssystems führen könne. Impfen sei ein Akt der Solidarität, betonte Schallmeiner und forderte alle Abgeordnete auf, mit positivem Beispiel voran zu gehen.

Ganz ohne Testen, Masken und Impfen werde es nicht gehen, so der Standpunkt von Gerald Loacker (NEOS). Wichtig sei aber auch, den Menschen bald ihre Freiheiten wieder zurückzugeben. Durch das Impfen komme man aber endlich ein Stück weit voran. Weiterhin fehle aber eine Zukunftsperspektive seitens der Bundesregierung, wie es im Herbst weitergehen solle.



 




 


Donnerstag, 15. Juli 2021

Volksbegehren für Impffreiheit: Sollen Impf-SkeptikerInnen zum Schutz der Bevölkerung entmündigt und geimpft werden?

Volksbegehren für Impf-Freiheit

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00773/fnameorig_936965.html

259.149 Unterstützungserklärungen erlangte das Volksbegehren "Für Impf-Freiheit" (773 d.B.), das in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie steht. Es beinhaltet einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der Bundesverfassung, indem vorgeschlagen wird, einen Passus einzufügen, der darauf abzielt, dass österreichische Staatsbürger, "die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen", gegenüber anderen Personen nicht benachteiligt und solche Veränderungen nicht zwangsweise vorgenommen werden dürfen.

Volksbegehren für Impf-Freiheit

Werden 259.149 UnterstützerInnen via Brz entmündigt? 

Folgender tweet veranlasst mich zu diesem blog:

Ein Herr RobertRoberts meint bei #Twitter: 

Prof. Gartlehner meint in der #zib2 , dass man Ungeimpfte davon überzeugen muss, dass es sinnvoll ist, sich gegen #Corona impfen zu lassen.

Also wenn nach fast 1 1/2 Jahren jemand den Ernst der Lage noch nicht erkannt hat, dann müsste man eher eine Entmündigung ins Auge fassen!

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Dazu muss ich in meinen Erinnerungen weit ausholen: Zurück in den Sommer 2008: 

Es war Nationalratswahlkampf und ich wurde gebeten, für die CPÖ dabei mitzuhelfen, die notwendigen 2.600 Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur zu sammeln. 

Dazu war ich kurzfristig als Landespartei-Sekretärin für NÖ registriert und im Wahlkampfbüro für einige Wochen geringfügig beschäftigt. 

https://p-on.voting.or.at/Inhalt/de/Volksbegehren_F%C3%9CR_IMPF-FREIHEIT

Nun ist es wirklich eine Ironie des Schicksals, dass genau diese Partei das Volksbegehren für Impffreiheit initiierte. 

Über Jahre dachte ich, dass meine erste Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing primär von BMF, Brz und Buhag ausging. Die Regie im Detail war jedoch woanders geortet: 

Diese Kandidatur für die Nationalratswahlen 2008 kam mich sehr teuer zu stehen: 

Bereits im September 2008 - also kurz nach Bekanntgabe meiner Kandidatur für CPÖ bei der Landeswahlkommission NÖ und Bundeswahlbehörde im BM für Inneres - wurde am Bezirksgericht Wien-Liesing folgender Gerichtlicher Zahlungsbefehl eingebracht: Erfundene überhöhte Telefonrechnung (Handy) von T-Mobile: 

Dieser gefälschte/manipulierte gerichtliche Zahlungsbefehl diente einzig und alleine dazu, meine erste Entmündigung (Pflegschaftsverfahren) am Wohnsitz-Bezirksgericht Wien-Liesing durchzuziehen: kurz nach Angelobung der Regierung Faymann eins. 

Ich wusste damals nicht, dass die SPÖ es ausgetretenen Mitgliedern nicht verzeiht, wenn man für andere Parteien kandidiert: Es wird und wurde ordentlich "nachgetreten" für die "Ausgetretenen". Sie sind für immer "outcasts". 

Hinzuzufügen ist, dass T-Mobile auf die Forderung, die das Pflegschaftsverfahren eingeleitet hat, ohne Abrechnung, ohne Beschluss, verzichtete. Der Sachwalter von Mag. Hoedl von 2009 bis 2011 konnte den Verzicht von T-Mobile (heute Magenta) als seine Leistung darstellen. 

N.Ratswahl 2013: 



Das sollte ich dann auch fünf Jahre später erfahren, als für wiederum eine andere Partei als Kandidatin aufgestellt wurde: 

Wie das amen im Gebet kam eine Gerichtliche Zahlungsaufforderung für drei Jahre zurückliegende Gerichtsbeschlüsse, die als reine Schikane zu betrachten sind, und mir nur Urlaubsgeld wegnehmen sollten. 

2015: Nach einer Reise von S. Kurz in die Usa wurde mein Facebook-Konto "Österreichisches Justizopfer" für immer und ohen Vorwarnung gesperrt. 

Im Dezember 2015 ging es dann aber hart auf hart: Durch eine Klage auf Widerruf und Unterlassung einer Ex-Kollegin aus dem Bundesrechenzentrum wurde das 2. Entmündigungsverfahren gegen mich eingeleitet, was ich ausführlich beschreibe. 


Es wurde 2018 - kurz vor Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes - ohne weiteres psychiatrisches Gutachten am Bezirksgericht Wien-Liesing beendet. Vorher fragte mich die Pflegschaftsrichterin noch per Schreiben, ob es mir Recht sei, wenn die SW beendet werde. 

Exkurs: Die elf Jahre rückwirkende Entmündigung wurde zwar vom BM für Finanzen bestellt, jedoch nie durchgezogen. Sie bezieht sich auf alte Gesundheitsdaten aus den 90-er Jahren. 


Gerichtsgebühren - Schikane - Entmündigung: Tatort Bezirksgerichte in Verbindung mit dem Bundesrechenzentrum 

Der Fall Hoedl als Pilotprojekt für die kollektive Entmündigung von Impfverweigerern, Corona-LeugnerInnen, aufständischen Menschen, Rebellen etc??? 

Der Höhepunkt war aber noch nicht überschritten: 

2020 gab es eine Gesetzesänderung und ich erhielt keine Beschlüsse mehr per Post vom Bezirksgericht Liesing. 

Mahnungen und Gerichtsbeschlüsse waren nur mehr online verfügbar, sodass ich knapp einer Exekution in diesem Jahr entging: Hinter meinem Rücken werden also Verfahren weiter geführt. 


Das Tüpfchen auf dem I ist aber die Tatsache, dass die Österreichische Gesundheitskasse die neue E-card mit Foto trotz Beendigung der Sachwalterschaft seit zwei Jahren an die ehemalige Sachwalterkanzlei in Wien-Wieden schickte. 



Einmal Mündel - immer Mündel: Schwarze Listen: 

Dies führt mich nun zu den 259.149 Unterstützungserklärungen des Volksbegehrens für Impffreiheit: 

Wie wir wissen, sind in unserer modernen Welt Daten Macht und Geld: 

Mit 259.149 UnterstützerInnen und ihren Daten, hat man eine gute Basis und einen guten Überblick, wie hoch die Zahl der Impf-SkeptikerInnen in Österreich ist. 

- Meldedaten, Wohnadresse  

- Beruf 

- Einkommen 

- Familienstand sexuelle Orientierung Geschlecht 

- Kinder 

Im Nationalrat gab es bei der Debatte nur Spott und Hohn für dieses Volksbegehren (außer FPÖ): Die Initiatoren seien AbtreibungsgegnerInnen und daher äußerst suspekt und nicht ernst zu nehmen. 

Daten sind Macht - Daten sind bares Geld 

Jedenfalls hat man nun im Bundesrechenzentrum eine gute Datenbasis für weitere Entmündigungen: 

Es sind dort auch die Daten von #elga, dem Elektronischen Gesundheitssystem gespeichert: 

Das heißt im Klartext: Man weiß im Brz über alle ÖsterreicherInnen, die bei elga registriert sind: 

- wer war wann beim Psychiater? 

- wer ist wann am Krebs erkrankt und hat z.B. eine Chemotherapie abgelehnt? 

- wer hatte wann welche Operationen? 

- wer hatte wann mit welchen Kosten eine Geschlechtsumwandlung? 

- welche geschlechtliche Orientierung haben die Menschen, leben sie in eingetragener Partnerschaft, sind sie eine Gefahr (Gesundheitsgefährder) wegen ihrer sexuellen Praktiken?

- Lassen sie ihre Kinder impfen? 

Natürlich wird man auch einen Datenabgleich machen zwischen den Personen, die sich von elga abgemeldet haben und das Volksbegehren unterschrieben haben. 

So hat man zwei Fliegen auf einen Schlag: 

Und jetzt bin ich wieder beim Tweet des Kollegen Robert Roberts, der mich zu diesem ausführlichen Rückblick in diesem blog veranlasst hat: 

Prof. Gartlehner meint in der #zib2 , dass man Ungeimpfte davon überzeugen muss, dass es sinnvoll ist, sich gegen #Corona impfen zu lassen.

Also wenn nach fast 1 1/2 Jahren jemand den Ernst der Lage noch nicht erkannt hat, dann müsste man eher eine Entmündigung ins Auge fassen!

Kollektive Entmündigung von ImpfskeptikerInnen, ImpfverweigererInnen, VerweigererInnen von Krebsvorsorge-Untersuchungen etc.

Dies wäre dann in der Praxis so handzuhaben: 

Wir haben also im Innenministerium die Daten der 259.149 UnterzeichnerInnen gespeichert. 

Diese sind zunächst mit den #elga-Daten, die im Bundesrechenzentrum und wohl auch auf den Servern des Gesundheitsministeriums und der Österreichischen Gesundheitskasse gespeichert sind,abzugleichen. 

Danach kann man eine Liste erstellen von Personen, die wegen Nicht-Impfung andere Personen gefährden (z.B. LehrerInnen, Krankenschwestern, Beamte, Polizisten, KindergärntnerInnen...) 

Diese Liste ist dann den Bezirksgerichten in ganz Österreich zu übermitteln, die dann die automatisierte Entmündigung, die Pflegschaftsverfahren für die zu entmündigenden Impf-VerweigererInnen einleiten. 

In den Sachwalterkanzleien können dann Impfstationen aufgestellt werden, so wie es schon in den Wiener Freibädern geplant ist: 

Hier können z.B. SachbearbeiterInnen, im Notfall auch Putzfrauen und Reinigungskräfte die Impfungen in den Rechtsanwaltskanzleien durchführen: 

Wenn ein Kurand die Impfung verweigert, gibt es kein Geld mehr vom Sachwalter - im schlimmsten Fall auch kein Geld mehr von der Pensionsversicherungsanstalt, keine Mindestsicherung etc...

Und dann sind wir bereits in einer Diktatur nach Orwellschem Muster angelangt. 

Siehe dazu auch: a brave new world 


Post-Skriptum: Mit dem Erzählen meiner Geschichte möchte ich klar machen, wie gefährlich es ist, seine Daten preis zu geben, bzw. Volksbegehren (die ideologisch geprägt sind) zu unterschreiben. 

Im März dieses Jahres erzählte mir eine sehr katholische Freundin (strenge Abtreibungsgegnerin) begeistert vom Volksbegehren für Impffreiheit: 

Reflexartig antwortete ich: Ich unterschreibe nichts mehr, was Dr. G. initiiert. Da komme ich dann wieder auf die Pilzschen Listen, die eine Basis für Verfolgung und Zerstörung von Menschen in Österreich sind. (der Pilzsche Fluch sozusagen, von dem ich mich ja loszusagen versuchte) 

Dazu muss ich folgendes erklären: 

Der Schwiegersohn des Initiators des Volksbegehrens für Impffreiheit war Geheimdienst-Chef im BVT in Wien. 

https://www.diepresse.com/5569941/bvt-pilz-wirft-kickl-amtsmissbrauch-bei-postenausschreibung-vor

Dies alleine und seine Mitgliedschaft CV- oder MKV-Verband macht ihn zum Opfer des Pilzschen Fluches. 

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/bvt-affaere-pilz-wirft-kickl-bildung-blauer-stasi-vor-64824040

Man bedenke, dass der Kampf zwischen Roten und Schwarzen in den 30- Jahren einen Fluch nach sich zog, der auch heute noch in der 3. und 4. Generation sehr wirksam ist. 

Siehe dazu auch #Kapfenberg-#Fluch 34: (Koloman Wallisch und die Folgen) 

Die Verfolgung meiner Person begann ja mit einem Post bei www.peterpilz.at im März 2007, welche die Zerstörung meines beruflichen und dann auch privaten Lebens einleiten sollte. 


Wer also dieses Begehren für Impffreiheit unterschreibt, oder auch für CPÖ irgendwas unterschreibt oder auch nur Unterstützungserklärungen für Kandidaten für Präsidentschaftswahlen unterschreibt, kommt also auf Pilzsche Listen: und das ist wie bei der Stasi: Du bist erledigt und zwar in jeglicher Hinsicht: Du hast keine Chance beruflich weiter zu kommen ebenso werden Dir die Kinder genommen und Du kannst wörtlich als lebender Zellhaufen weiter existieren. 

Welche armada hinter Peter Pilz steht, wissen nur wenige. Wer sich mit ihm anlegt (so wie ich durch eine Strafanzeige 2007) kann mit dem Schlimmsten rechnen, wobei die #Entmündigung ja noch eine mildere Variante der (Stasi-) Folter ist. 

Peter Pilz zog mit Koffer in den Nationalrat ein, als S. Kurz gerade geboren wurde: Das war vor 35 Jahren. 

https://p-on.voting.or.at/Inhalt/de/Volksbegehren_F%C3%9CR_IMPF-FREIHEIT

Eigenverantwortung statt Zwang

Es steht im Raum, dass grundlegende Bürgerrechte an Zwangsimpfungen gebunden werden.
Derartige Maßnahmen können zur Ausgrenzung oder Benachteiligung von Menschen mit unversehrten (nicht geimpften) Körpern führen. Außerdem besteht die Gefahr, das missliebige Personen von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden.

Es ist auch zu befürchten, dass es in absehbarer Zeit zur „sozialen Pflicht“ wird, sich einen Chip (RFID) einsetzen zu lassen oder ständig eine Tracking-App mitzuführen. Durch die sodann mögliche lückenlose Überwachung und Kontrolle ist das Recht auf Privatsphäre nicht mehr gewährleistet. Mit der Einführung des 5G-Mobilfunknetzes werden wesentliche technische Voraussetzungen dafür geschaffen.

Der elektronische „Immunitätsnachweis“ (Impfpass) wäre ein erster Schritt zur Verwirklichung eines indirekten Impfzwangs und würde einen zusätzlichen Anreiz zur missbräuchlichen Verwendung höchstpersönlicher daten liefern.

Der Staat hat kein Recht, seine Bürger dazu zu zwingen, sich irgendwelche Substanzen in den Körper injizieren zu lassen, auch nicht indirekt, durch den Entzug von Grundrechten. Noch dazu, wo die Gefahren völlig unabschätzbar sind, die von dem möglichen Corona-Impfstoff ausgehen, der jetzt im Eilverfahrenwomöglich ohne ausreichende Tests und klinische Studien auf den Markt gebracht werden soll.

Fortsetzung folgt 

In eigener Sache: Gebranntes Kind scheut eben das Feuer. Ich unterschreibe nichts mehr, ist auch nicht notwendig, ich bin ohnehin schon Freiwild - und das seit März 2007. 

Wie alles begann: 

Denunzierung auf Peter Pilz.at (ehemaliges politisches Tagebuch des Nationalratsabgeordneten Pilz) 


Post-Skriptum/ Ergänzung Pilotprojekt Hoedl: Es gibt eine Verschwörungstheorie nämlich jene: Man hat mich in vollem Wissen meiner ruin points und Diagnosen (Schwangerschaftspsychose) alleine die Tätigkeit des ermordeten Beamten im BMF machen lassen. Man fühlte sich sicher, man hatte mich in der Hand. Mit diesem Hintergrund wurde ich im Sommer 2001  im Brz aufgenommen (nach sap-Spezialausbildung).  

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0592/

Volksbegehren betont Freiwilligkeit von Impfungen

Das Volksbegehren " Für Impf-Freiheit " steht in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und erreichte 259.149 Unterstützungserklärungen. Es beinhaltet einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der Bundesverfassung, indem vorgeschlagen wird, einen Passus einzufügen, der darauf abzielt, dass österreichische Staatsbürger, "die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen", gegenüber anderen Personen nicht benachteiligt und solche Veränderungen nicht zwangsweise vorgenommen werden dürfen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP) befürwortete das Impfen, und bekräftigte die Sicherheit von Impfstoffen. Die ÖVP stehe für das Impfen, die Devise laute aber "Niemand muss, alle können". Schwarz richtete auch einen Appell an alle BürgerInnen, sich impfen zu lassen. Das Volksbegehren renne offene Türen ein, da niemand die Einführung einer Impfpflicht plane, sagte Josef Smolle (ÖVP). Zudem verknüpfe das Volksbegehren ihr Anliegen mit Forderungen, die ihn an Verschwörungstheorien erinnern würden, meinte der Abgeordnete. Die Verknüpfung der Forderung des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit mit der Frage der Impfungen geht für Smolle zudem an der Tatsache vorbei, dass COVID-19 selbst ein hohes Gesundheitsrisiko darstellt und nur Impfungen einen Schutz garantieren. Die Sorgen und Bedenken der UnterstützerInnen nehme man jedoch sehr ernst, man werde sich im Ausschuss ausführlich damit befassen.

SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) kritisierte die bisherige Kommunikation der Bundesregierung. Diese hätte in der Vergangenheit kein Vertrauen geschaffen und Ängste, wie jene im Volksbegehren enthaltenen, etwa einen Chip implantiert zu bekommen oder eine Tracking-App mit sich führen zu müssen, geschürt. Die SPÖ sei gegen einen Impfzwang und gegen eine Impfpflicht und die damit verbundene Angstmache. Man stehe stattdessen für eine verantwortungsvolle Aufklärung und der Ermöglichung eines niederschwelligen Zugangs zu Impfungen. Die SPÖ habe stets kritisiert, dass die ÖVP in der COVID-19-Krise statt echtem Krisenmanagement ein Krisenmarketing und eine Inszenierung des Bundeskanzlers betrieben und die Vertrauensbasis in der Bevölkerung für die notwendigen Maßnahmen zerstört habe, fügte Philip Kucher (SPÖ) hinzu. Die FPÖ betreibe mit ihren haltlosen Argumenten gegen Impfungen ebenfalls eine Verunsicherung der BürgerInnen. Das lehne die SPÖ ebenso ab.

Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) sagte, hier gehe es nicht um die Frage der Wirksamkeit der Impfungen, sondern darum, dass in Artikel 17 der österreichischen Bundesverfassung künftig festgeschrieben werden solle, dass Personen, die sich keiner Impfung unterziehen oder sich keine Implantate einsetzen lassen wollen, kein Nachteil entstehen dürfe. Viele der bisherigen Covid-Maßnahmen seien Grundrechtseingriffe, so Kaniak. Die Lockerungsverordnung habe bereits einen indirekten Impfzwang für bestimmte Berufsgruppen eingeführt, ein direkter Impfzwang sei nur eine Frage der Zeit.

Für FPÖ-Abgeordneten Gerald Hauser (FPÖ) ist die Forderung nach Impffreiheit insbesondere deshalb notwendig, weil die Gefahren der rasch entwickelten Impfstoffe noch nicht abgeschätzt werden könnten. Hier werde derzeit eine "großangelegte Studie" an der Bevölkerung durchgeführt, meinte Hauser. Überhaupt kein Verständnis habe er dafür, dass man nun auch Kinder und Jugendliche impfen wolle, ohne dass eine Notwendigkeit dazu bestehe. Schon jetzt zeichne sich auch ab, dass Ungeimpften in Zukunft Nachteile, etwa am Arbeitsplatz, drohen werden. Dazu dürfe es nicht kommen, betonte Hauser.

Dieser Sicht schloss sich seine Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch an. Bereits jetzt bestehe ein überzogener Testzwang für Kinder, beklagte sie. Auch Belakowitsch argumentierte, dass die vorhandenen Impfungen noch nicht ausreichend getestet seien. Diese Einschätzung teilte auch FPÖ-Abgeordneter Hannes Amesbauer. In Österreich herrsche bereits ein Testzwang und ein regelrechter Testwahn, der auch die Kinder und Jugendlichen nicht verschone, meinte Amesbauer. Die Koalition vergesse aber, dass Grundrechte unteilbar seien und ihre Gewährung nicht an ein staatlich erwünschtes Verhalten geknüpft werden dürfe.

Eine "Mogelpackung" nannte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) das Volksbegehren. Es gäbe in Österreich keine Impfpflicht. Einer etwaigen Schlechterstellung von nicht geimpften Personen, wie sie befürchtet werde, habe man durch die 3G-Regel, der Gleichstellung von getesteten, geimpften und genesenen Personen, bereits entgegengewirkt. Die FPÖ habe noch immer nicht verstanden, dass eine ansteckende Krankheit keine Privatsache sei, wenn sie sowohl direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitmenschen habe und zur Überlastung des Gesundheitssystems führen könne. Impfen sei ein Akt der Solidarität, betonte Schallmeiner und forderte alle Abgeordnete auf, mit positivem Beispiel voran zu gehen.

Ganz ohne Testen, Masken und Impfen werde es nicht gehen, so der Standpunkt von Gerald Loacker (NEOS). Wichtig sei aber auch, den Menschen bald ihre Freiheiten wieder zurückzugeben. Durch das Impfen komme man aber endlich ein Stück weit voran. Weiterhin fehle aber eine Zukunftsperspektive seitens der Bundesregierung, wie es im Herbst weitergehen solle.



 




 


Donnerstag, 8. Juli 2021

Rückblick: Hat sich die Situation der KurandInnen mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz 2018 verbessert?

https://www.profil.at/wirtschaft/sachwalterschaft-zutritt-verboten-8263019?fbclid=IwAR2JZsz89oCu6LxOsgJvcNdM27xJH5Up6SX7wVlwW5djN1bMkru9lHUAEXs

Sachwalterschaft: Wenn Angehörige machtlos sind

Ein Sachwalter, der den Kontakt zu den Angehörigen unterbindet, der Gattin des Betroffenen Job und Wohnung und den Kindern den Unterhalt streitig macht. Ein Fall, der deutlich macht, warum die Reform des Sachwalterschaftsgesetzes dringend notwendig ist.

von Christina Hiptmayr

Es war im Mai, kurz nach ihrem 19. Hochzeitstag, als Birgit Moser* ihren Mann das letzte Mal gesehen hat. Das Zusammentreffen endete nach einer halben Stunde im Eklat. Die erwachsenen Töchter aus Herrn Mosers erster Ehe drohten, die Polizei zu rufen, sollte sie nicht freiwillig das Feld räumen. "Ein paar Tage später wollte ich noch einmal hin, doch der Pfleger, der fünf Jahre lang in meinem Haus gewohnt hat, ließ mich nicht hinein", erzählt Moser. Ihr Gatte konnte sich zu den Vorkommnissen nicht äußern. Er ist schwer dement und wird besachwaltet. Wenige Tage zuvor war er von seinem Sachwalter aus dem ehelichen Haushalt in eine Wohnung verlegt worden. "Ich habe zuerst gar nicht gewusst, wo mein Mann hingebracht wird. Sondern nur eine E-Mail bekommen, dass er abgeholt wird", erzählt Birgit Moser. Ihren Versuchen, Zugang zu ihrem Mann zu bekommen, war bisher kein Erfolg beschieden. 

Sie hat eine Unterlassungsklage gegen den Sachwalter (dieser ist Rechtsanwalt), die Töchter sowie die Exfrau eingebracht. "Weder besteht ein vertraglicher noch ein deliktischer Anspruch, da der Antragstellerin/klagende Partei kein wie immer geartetes Recht auf Zugang zu ihrem Ehemann zusteht", erklärte der Sachwalter in seiner Äußerung zur Klage. Das Verfahren ist anhängig.

Kein Einzelfall, wie man bei der Volksanwaltschaft weiß. Rund 51.700 Personen in Österreich stehen derzeit unter Sachwalterschaft und führen somit ein fremdbestimmtes Leben. Betroffen sind sowohl Menschen mit körperlicher als auch mit geistiger Beeinträchtigung. "Pro Jahr gehen Hunderte Beschwerden bei uns ein", sagt Volksanwältin Gertrude Brinek. Sie erzählt von Sachwaltern, die ihre Klienten - ohne dessen Angehörigen zu informieren - in Pflegeheimen unterbringen. Von Sachwaltern, die Immobilien gegen den Willen ihrer Pfleglinge verkaufen. Von Sachwaltern, die den Betroffenen überhöhte Honorare verrechnen. Oftmals in völliger Ignoranz der Angehörigen, denen die Auskunft bezüglich der Umstände verweigert wird. Denn sie haben keinerlei Rechte.

Neues Erwachsenenschutzgesetz soll Verbesserungen bringen

Auch die Vereinten Nationen kritisierten 2013 die österreichischen Zustände scharf. Sie sahen in der von Österreich betriebenen Sachwalterschaftspraxis eine Verletzung der Behindertenrechtskonvention. Das seit 30 Jahren geltende Sachwalterschaftsrecht ist nun bald Geschichte. Am 1. Juli 2018 wird es vom neuen sogenannten Erwachsenenschutzgesetz abgelöst. Dieses soll deutliche Verbesserungen sowohl für die Betroffenen als auch deren Angehörigen bringen (siehe Kasten).

Sachwalterschaften sind immer heikel. Schließlich greifen sie tief in Leben und Alltag der betroffenen Personen ein. Das fängt mit der Bestimmung über die Höhe des Taschengelds an, welches den Betroffenen zugestanden wird, geht über die Abwicklung von Rechtsgeschäften und die Erledigung von Behördenwegen bis hin zu Entscheidungen über die medizinische Behandlung, die dem Pflegling zuteil werden soll. Besonders schwierig wird es dann, wenn dem Besachwalteten ein Unternehmen gehört. Wie im Falle der Mosers. Herr Moser war Wirtschaftsprüfer. Seine Frau arbeitete ebenfalls im Unternehmen. Sie war in der Kanzlei für Kundenakquise, Mandantenbetreuung und das Mahnwesen zuständig. Im November 2016 wurde sie entlassen. "Kurz zuvor hatte meine Mandantin bei Gericht die Enthebung des Sachwalters angeregt", sagt Mosers Rechtsanwältin, Katharina Körber-Risak von der Anwaltssozietät Kunz Schima Wallentin. Weil dieser ein Honorar in Höhe von 76.000 Euro verrechnet habe. Nach Empfinden Mosers ein völlig überhöhte Forderung. Die Entschädigung eines Sachwalters bemisst sich nach den Einkünften seines Schutzbefohlenen. Sie beträgt fünf Prozent vom Einkommen des Klienten und zwei Prozent vom Vermögen, wenn dieses 10.000 Euro übersteigt. Je mehr Vermögen ein Mensch also hat, desto mehr verdient auch sein Sachwalter.


Er wollte das Unternehmen in Familienhand wissen. Sein Wunsch war es, dass einer unserer Söhne einmal das Geschäft übernehmen sollte.

Um die Entlassung Mosers überhaupt durchsetzen zu können, berief der Sachwalter die beiden langjährigen Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungskanzlei ab, "denn diese hätten sich nie von meiner Mandantin getrennt", glaubt Körber-Risak - und setzte einen neuen ein. Moser bekämpft die Entlassung nun vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Der Sachwalter indes wirft Moser vor, sie hätte nur wenige Stunden pro Tag gearbeitet, dafür ein üppiges Gehalt bezogen und zudem dem Unternehmen private Ausgaben in Rechnung gestellt, wie aus profil vorliegenden Schriftsätzen hervorgeht. "Vorwürfe, die nicht zutreffen", erklärt Körber-Risak. Darüber hinaus ziehe der Sachwalter nun in Erwägung, die Kanzlei zu verkaufen. "Das widerspricht ganz klar dem Willen meines Mannes", sagt Birgit Moser. "Er wollte das Unternehmen in Familienhand wissen. Sein Wunsch war es, dass einer unserer Söhne einmal das Geschäft übernehmen sollte. Diesen Wunsch hat er sogar in seinem Testament im Jahr 2003 festgehalten", so Moser.


Tatsächlich schreibt das Gesetz dem Sachwalter eine sogenannte Wunschermittlungspflicht vor. Ihn trifft damit die Pflicht, sich mit der Lebenssituation und den individuellen Vorlieben und Gebräuchen seines Pfleglings auseinanderzusetzen und danach zu handeln. Erwies sich also jemand in der Vergangenheit als besonders großzügig und spendabel, müsste der Sachwalter auch diese Gepflogenheiten fortsetzen.

Meine Kinder müssen jetzt den Vater auf Unterhalt klagen, das ist eine völlig absurde Situation.

Herr Moser kann aufgrund seiner schweren Demenz seine Wünsche nicht mehr artikulieren. Ob es jedoch im seinem Sinne ist, dass für seine Söhne (18 und 19 Jahre alt), die beide noch die Schule besuchen, die Unterhaltszahlungen eingestellt wurden, ist fraglich. "Meine Kinder müssen jetzt den Vater auf Unterhalt klagen, das ist eine völlig absurde Situation", meint Moser.

Eine Sachwalterschaft stellt also nicht nur erhebliche Eingriffe in die Lebensumstände des Betroffenen dar, sie kann auch auf seine Angehörigen massive Auswirkungen haben. So hatte etwa Herr Moser 2003 das gemeinsam bewohnte Haus in bester Wiener Wohnlage übertragen. Diese Schenkung hat der Sachwalter nun wegen "groben Undanks" widerrufen. Auch hierzu ist ein Verfahren anhängig.

Mittlerweile Vielzahl von Verfahren am laufen

Generell wird in diesem Fall mit harten Bandagen gekämpft. So hat der Sachwalter gegen Birgit Moser ein Strafverfahren unter anderen wegen des Verdachts auf Menschenhandel, Beeinflussung von Amtspersonen und versuchten Betrugs eingebracht. Moser indes hat den Sachwalter wegen des Verdachts auf Untreue und Prozessbetrugs angezeigt. Dieses Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. Der Sachwalter wiederum hat eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt gegen Birgit Moser eingebracht. Diese wurde vom Gericht abgewiesen.

In der Causa läuft mittlerweile eine Vielzahl von Verfahren, sie hat Ausmaße angenommen, die für einen Außenstehenden kaum noch nachvollziehbar sind. Der Sachwalter selbst will sich dazu nicht äußern. "Bei Sachwalterakten handelt es sich um Verschlussakten, kein Beteiligter ist berechtigt, Informationen weiterzugeben. Ich ersuche daher um Verständnis für die mich treffende Verschwiegenheitspflicht, die ich ernst nehme und Ihnen daher keine Informationen erteilen kann", lässt er auf profil-Anfrage wissen. "Sämtliche Vorwürfe sind zudem haltlos, leicht widerlegbar und werden offenbar gegen besseres Wissen erhoben."

Trotz der enormen Zerwürfnisse zwischen dem Sachwalter und den Angehörigen des Betroffenen hat das Pflegschaftsgericht die Anregung von Birgit Moser auf Enthebung bisher abgelehnt. Prinzipiell können auch nur die Besachwalteten selbst einen Antrag auf Abberufung stellen. Das ist die Paradoxie bei der Sache: In vielen Fällen, wie auch in jenem von Herrn Moser, sind sie aufgrund ihrer Einschränkungen dazu gar nicht mehr in der Lage. Das sei auch der große Schwachpunkt des noch geltenden Gesetzes, meint Volksanwältin Gertrude Brinek. Der überwiegende Teil der Beschwerden, der sie erreiche, betreffe familienferne Sachwalter, also Rechtsanwälte oder Notare. "Es gibt Kanzleien, die haben über 1000 Sachwalterschaften, aber nur zwei Sozialarbeiter", sagt Brinek. Der vom Gesetz vorgeschriebene monatliche Kontakt könne so gar nicht gehalten werden. "Aber es ist kaum realisierbar diese Sachwalter wieder loszuwerden", so die Volksanwältin.