Sonntag, 25. Februar 2024

aus dem Archiv alte Justizskandale Ö: 2011 und 2012

 

justizskandale.wordpress.com

Um die Aufdeckung von Justizskandalen im deutschsprachigen Raum bemüht

Neuer Justizskandal in Österreich

with 2 comments

Der Fall Jane Burgermeister erregte vor einiger Zeit internationales Aufsehen.

Ein Teil dieses Skandals waren die Vorgänge im Verlassenschaftsverfahren nach ihrem Vater Dr.rer.oec. Mathias Maria Bürgermeister.

Beim selben Bezirksgericht in Wien scheint es auch in anderen Verlassenschaftsverfahren Probleme zu geben.

Hier ist ein weiterer Fall:


An Hrn.
Dr. Franz Fiedler
Transparency International Austria
Berggasse 7
A-1090 Wien
Österreich

16.11.2011

Sehr geehrter Herr Dr. Fiedler!

Betrifft: Schwachstellen in der Österreichischen Justiz

Ich möchte Ihnen hiermit das folgende untenstehende E-Mail übermitteln welches die Schwachstellen die da derzeit in Österreich mit Bezug auf Verlassenschaftsverfahren bestehen illustriert.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch Dr. Martin Mahrers untenstehendes E-Mail vom 05.12.2010.

Wie Sie aus dem Folgenden ersehen können, hat das nicht nur direkte Auswirkungen auf jede Person die Partei eines Verlassenschaftsverfahren in Österreich ist (besonders zu einem Zeitpunkt wo der Tod eines Verwandten die Person belastet), aber schädigt auf Grund der Tatsache daß sich nun diesbezüglich mehr und mehr Leute an die Öffentlichkeit wenden auch das Ansehen der Justiz in Österreich.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schuhmacher

—– E-Mail —–
Von: Gerhard Schuhmacher
Gesendet: Freitag, 11. November 2011 09:07
Betreff: Skandal

An den
Vorsitzenden des Senates 42
Dr. Reinhard Jackwerth
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien)
Schmerlingplatz 11
A-1016 Wien
Österreich

An das
Bezirksgericht Hietzing
Hietzinger Kai 1-3, Stiege 3
A-1130 Wien
Österreich

Betrifft: BG Hietzing GZ 3 A 31/09s – Verlassenschaft nach Alois Johann Schuhmacher, geb. 07.04.1926, verst. 09.03.2009 und Nachtragsabhandlung BG Hietzing GZ 3 A 41/06g – Verlassenschaft nach Aloisia Schuhmacher (geborene Ides), geb. 23.02.1923, verst. 28.02.2006 (einschließlich LGZ Wien Beschluss Nr. 42 R 587/10z).

Bezug genommen wird auf meine Schreiben vom 31.03.2011, 06.10.2011, 18.10.2011 und 02.11.2011 sowie Dr. Jackwerths E-Mail an mich vom 03.05.2011 (als E-Mailanhang diesem E-Mail beiliegend).
 
Nachdem ich seit dem 9.Juni 2011 unzählige Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing richten mußte um da eine Antwort zu erhalten, habe ich nun endlich am 03.11.2011 (d.h. nach 5 Monaten oder so) eine Anwort vom Bezirksgericht Hietzing mittels Einschreibebrief erhalten, die aber die mangelhafte Handhabung der obrigen Verlassenschaftsverfahren sowie meine Benachteiligung in den Verlassenschaftsverfahren (versus Gerichtskommisäre sind damit beauftragt in Verlassenschaftsverfahren auf unparteiische Weise zu agieren), die von mir in meinen Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing mittels Dokumenten belegt wurde, total ignoriert.
 
Ich werde anstatt dessen vom Bezirksgericht Hietzing aufgefordert einen rechtsfreundlichen Vertreter bekannt zu geben und den derzeitigen Gerichtskommisär zu kontaktieren.
 
Während es mir im Gegensatz dazu natürlich offen steht mich selbst zu vertreten, bin ich nach Bestellung eines neuen Gerichtskommisär aber gerne bereit einen anderen Rechtsanwalt mit meiner weiteren rechtlichen Vertretung zu beauftragen.
 
In der derzeitigen Situation würde das aber nur dazu führen daß alles so wie bisher weitergeht d.h. daß ich weiterin in den Verlassenschaftsverfahren benachteiligt werde.
 
Ich habe das ja schon in 2009, sechs Monate oder so nach dem Tod meines Vater mit der Bestellung von Dr. Martin Mahrer als rechtsfreundlichen Vertreter versucht, aber leider wurde dieser Umstand dann seitens dem derzeitigen Gerichtskommisär nicht dazu genützt die Verlassenschaftsverfahren auf allerseits zufriedenstellende Weise zu einem Abschluß zu bringen.
 
Im Gegenteil, die Situation ging trotz Zusicherungen des Gerichtskommisär vom 21.08.2009 bis Datum so weiter, indem:
a. ich als Partei in den Verlassenschaftsverfahren, die genau so wie der andere Erbe ein Recht hat alle Informationen zu sehen/zu erhalten, entweder Dokumente/Informationen ganz und gar nicht, oder nur teilweise oder mit großer Verspätung erhalte (siehe z.B. meine Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 09.06.2011, 10.06.2011 und 11.07.2011). Z.B. wurde das notarielle Protokoll vom 07.06.2010 weder meinem ehemaligen rechtsfreudlichen Vertreter Herrn Dr. Martin Mahrer noch mir bis zum 11.05.2011 d.h. für mehr als elf (11) Monate nicht übermittelt und auch dann nur nachdem ich auf Grund von Diskrepanzen Fragen stellte;
b. seitens dem Gerichtskommisär wiederholt Behauptungen gegen mich aufgestellt werden (siehe mein Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 07.09.2011) die belegbarer Weise z.B. nicht im Einklang mit Schriftstücken stehen, einschließlich einer Aussage über das Verhältnis zwischen meinem Vater und mir (siehe das Schreiben des Gerichtskommiär vom 21.08.2009), obwohl man da weder den Verstorbenen noch dessen Beziehung zu mir kennen kann und mein Vater in Wirklichkeit, wie ich nun mittels der Rekursentscheidung des LGZ Wien schriftlich belegen kann, die Situation bezüglich dem im Verlassenschaftsverfahren nach meiner Mutter zwischen ihm und mir getroffenen Pflichtteilsübereinkommen d.h. die Situation bezüglich dem Wüstenrot Bausparvertrag meiner Mutter bestättigt hat, er daher ganz offenbar NICHT erzürnt war und er mich seither weiters auch in seiner letztwilligen Verfügung als ERSTEN seiner Erben angeführt hat. Schreiben die Behauptungen gegen mich beinhalten scheinen vom Gerichtskommissär auch jedes Mal an den anderen Erben/den Rechtsanwalt des anderen Erben weitergeleitet zu werden, wodurch mir Schaden einschließlich möglicher Weise Mehrkosten in einem etwaigen zukünftigen Rechtsstreit zwischen dem anderen Erben und mir entstehen. Das alleine sollte Grund genug dafür sein den derzeitigen Gerichtskommisär mit einem anderen Gerichtskommisär zu ersetzen;
c. laut E-Mail meines ehemaligen rechtsfreundlichen Vertreter Dr. Martin Mahrer die Tagsatzung am 28.02.2011 lediglich dazu dienen sollte die weitere Vorgangsweise zu besprechen, dann aber ohne mich jemals bezüglich einem Erbteilungsübereinkommen gefragt/kontaktiert zu haben an diesem Tag ein notarielles Protokoll einschließlich einem Erbteilungsübereinkommen zustande kam welches nur das reflektiert was der andere Erbe und sein Rechtsanwalt wollen während ich offenbar gleichzeitig vor vollendete Tatsachen (fait accompli) gestellt werden sollte. In dieser Situation sah sich mein ehemaliger rechtsfreundlicher Vertreter Dr. Mahrer gezwungen eine Klausel in das Protokoll vom 28.02.2011 einzubringen um es mir da zumindest zu ermöglichen die Notbremse zu ziehen;
d. da viele andere Probleme bezüglich der Handhabung des Verlassenschaftsverfahren nach Alois Schuhmacher (BG Hietzing GZ 3 A 31/09s) bestehen wie z.B. die mit fast drei Monaten Verspätung erfolgte, gezielte Suche im Haus meines verstorbenen Vater (03.06.2009), nach der dann auch plötzlich aber bis Datum ohne jeder Erklärung Informationen bezüglich vielen der in der letztwilligen Verfügung meines Vater erwähnten Sparbücher bestanden (siehe nachfolgendes Kraftsloserklärungsverfahren). Laut der letztwilligen Verfügung meines Vater fehlen aber weiterhin die Erste Bank Sparkonten meines Vater und der Gerichtskommisär scheint trotz seiner früheren Zusicherung (21.08.2009) allen Hinweisen nachzugehen, nichts bezüglich der am 25.02.2011 aufgezeigten, und in Dokumenten, usw. enthaltenen, Diskrepanzen unternommen zu haben;
 
Es ist meiner Meinung nach auch nicht unparteiisch und fair wenn ich da nun auf Grund der Aufstellung von Behauptungen die belegbarer Weise z.B. nicht im Einklang mit Schriftstücken stehen (siehe z.B. mein Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 07.09.2011), in einer Situation bin, wo ich als Partei in den obrigen Verlassenschaftsverfahren im Gegensatz zu dem anderen Erben bei Tagsatzungen Begleitschutz benötige um die Aufstellung weiterer falscher / ungerechtfertigter Behauptungen gegen mich zu verhindern sowie meine persönliche Sicherheit zu gewährleisten.
 
Während der andere Erbe die Pretiosen des Verstorbenen übernehmen will, scheint man da auch trotz des enormen Anstiegs des Goldpreises die Pretiosen nicht neu schätzen und mir nur den alten Schätzungswert von 2009 zukommen lassen zu wollen was praktisch meinen Erbteil zugunsten des anderen Erben verringern würde.
 
Da ein Gerichtskommisär aber auf unparteiische Art zu agieren hat, habe ich das Bezirksgericht Hietzing auf Grund dieser Umstände mehrfach gebeten den Gerichtskommisär zu ersetzen um in den Verlassenschaftsverfahren eine unparteiische und faire Handhabung sicher zu stellen.
 
Es sollte da auch im Interesse des derzeitigen Gerichtskommisär sein, in der jetzigen Situation die Verlassenschaftsverfahren an einen anderen Gerichtskommisär abzutreten da ansonsten nach Abschluß der Verlassenschaftsverfahren viele Fragen offen bleiben, im besonderen auch da laut der letztwilligen Verfügung meines Vater weiterhin ein Teil der Bankkonten abgängig ist.
 
Jetzt haben wir aber die Situation wo das Bezirksgericht Hietzing trotz vieler dokumentierter Probleme genau so wie in 2006 nichts gegen den jeweiligen Gerichtskommisär unternimmt.
 
In 2006 wurden von dem damals zuständigen Gerichtskommisär, wie mittels Dokumenten jederzeit belegt werden kann, am 17.05.2006 alle Sparbücher der verstorbenen Frau Aloisia Schuhmacher (BG Hietzing GZ. 3 A 41/06g) OHNE irgendeinem Dokument/notariellen Protokoll geschweige denn einem rechtskräftigen Beschluss des Bezirksgericht Hietzing an einen Erben übergeben.
 
Das Bezirksgericht Hietzing wußte von diesem Umstand da dies bei der Vorladung des Gatten der Verstorbenen beim Bezirksgericht Hietzing am 04.07.2006 zur Sprache kam, scheint aber damals nichts gegen den Gerichtskommisär unternommen zu haben.
 
Weiters scheinen die bestehenden Dokumente da nur den Schluß zuzulassen, daß beim späteren notariellen Protokoll vom 29.05.2006, welches die Aktiven und Passiven sowie ein Pflichtteilsübereinkommen beinhaltet, NACH Unterschrift der Erben zu einem späteren Zeitpunkt entweder eine Änderung/Änderungen im Dokument vorgenommen wurden und/oder eine Seite/Seiten ausgewechselt wurden ohne das abgeänderte Protokoll den Erben zur erneuten Unterschrift vorzulegen/zu übermitteln.
 
Ich entdeckte diesen Umstand erst im Zuge des Verlassenschaftsverfahren nach Hrn. Alois Johann Schuhmacher (BG Hietzing GZ. 3 A 31/09s) in 2009, konnte aber bis Datum das abgeänderte Protokoll vom 29.05.2006 nie sehen. Warum nicht?
 
Die Gültigkeit des notariellen Protokoll vom 29.05.2006 sowie des Einantwortungsbeschlusses der darauf basiert ist, wurde daher von mir in meinem Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgericht Hietzing vom 14.10.2010 in der Verlassenschaftssache GZ. 3 A 41/06g beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien) bestritten. Mein Rekurs war aber leider, trotz der Tatsache daß in der Rekursentscheidung die Abänderung des notariellen Protokoll vom 29.05.2006 nicht bestritten wird, man aber gleichzeitig behauptet daß es sich da ANGEBLICH lediglich um die Ergänzung eines fehlenden Werts handelt, ohne Erfolg (siehe auch unten).
 
Meiner Meinung nach benötigt ein rechtliches Dokument aber nach jeder Abänderung erneute Unterschriften da ansonsten Mißbrauch nicht ausgeschlossen werden kann.
 
Mich wundert es in diesem Zusammenhang auch daß in Österreich bei notariellen Protokollen neben den Unterschriften der Erben nicht auch, wie in anderen Ländern üblich, Namenskürzel der Erben auf jeder Seite eines notariellen Protokolls notwendig sind…
 
Auch wenn da rechtliche Dokumente ohne dem Wissen der Erben nachträglich abgeändert werden, scheint da aber auch beim LGZ Wien die Haltung zu bestehen daß es eh wurscht ist!
 
Wer bestimmt da eigentlich alles? Das jeweilige Bezirksgericht und danach die Obergerichte? Oder die Notare? Wie es aussschaut scheinen es die Notare zu sein die da scheinbar als Gerichtskommisäre ganz einfach machen können was sie wollen, während die Richter scheinbar nichts dagegen tun auch wenn da Unterlagen bestehen die eine falsche, unzureichende oder parteiische Handhabung bestättigen.
 
Besteht da in Österreich der Rechtsstaat jetzt nur noch auf dem Papier während in Wirklichkeit Willkür herrscht? Besteht da eine ‚Blindheit‘ mit Bezug auf Schwachstellen im System?
 
Folglich findet man da offenbar auf Grund dieser Situation Dinge wie z.B.
 
http://www.ddrcarnielifm.com/html/botschaft.htm
http://www.ddrcarnielifm.com/html/kovar__ii.htm
 
im Internet, während wir laut meinem ehemaligen rechtsfreundlichen Vertreter Hrn. Dr. Martin Mahrer (siehe untenstehendes E-Mail vom 05.12.2010) in der Causa Dr.rer.oec. Mathias Maria Bürgermeister (BG Hietzing GZ. 11 A 94/09i – siehe auch Mag. Jane Burgermeister) alle nur die Spitze des Eisbergs sehen.
 
Angeblich hat das Bezirksgericht Hietzing auch die höchste Zahl von Sachwalterschaften. Falls das tatsächlich so ist, wieso? Weil das die Endkonsequenz der Art auf die man da beim Bezirksgericht Hietzing vorgeht ist? Oder weil da vielleicht die rechtliche Situation bezüglich Sachtwalterschaften vom Bezirksgericht Hietzing mißbraucht wird? Etc.?
 
Während ich die Leute die da Dinge mit Bezug auf angebliche Entmündigungs- und Zwangspsychiatrierungsversuche, usw. seitens dem Bezirksgericht Hietzing im Internet schreiben nicht kenne da ich in Australien lebe, deckt sich zumindest ein Teil meiner Erfahrungen mit Bezug auf das Vorgehen in Verlassenschaftsverfahren in Österreich mit dem was da von anderen Leuten im Internet veröffentlicht wird.
 
Folglich scheint man bezüglich jedem Kontakt mit dem Bezirksgericht Hietzing jetzt furchtbar vorsichtig sein zu müssen.
 
Das schädigt nicht nur das Ansehen der Justiz in Österreich sondern schädigt leider auch das Ansehen Österreichs in der Welt.
 
Sehr geehrter Herr Dr. Jackwerth, ihre Ansicht daß „es derzeit offensichtlich Mode ist, der Justiz sofort pauschal Unredlichkeit oder Nachlässigkeit vorzuwerfen“ scheint auf Grund der Handhabung der obrigen Verlassenschaftsverfahren und der Tatsache daß das Bezirksgericht Hietzing wiederholt nichts dagegen tut, fehl am Platz. Niemand äußert da gleich Kritik. Eher ist es da der Fall daß die Kritiken mehrerer Leute (wahrscheinlich die Spitze des Eisbergs) symptomatisch dafür sind daß da seit Jahren etwas oder vieles beim Bezirksgericht Hietzing nicht stimmt.
 
Die Öffenlichkeit verlangt aber heutzutage mit Recht daß Amtsträger ihre Aufgaben auf fachmännische/professionelle Weise d.h. mit Korrektheit erfüllen und daß da nicht Situationen wie z.B. damals in Vorarlberg auftreten.
 
Übrigens, ist Ihre Annahme daß „…die Existenz des Testamentes Ihrer Mutter vom 15.12.2004 wohl Grund für den Abschluss des seinerzeitigen Pflichtteilsübereinkommens war, erscheint es uns auch kaum vorstellbar, dass Sie dieses Testament damals nicht kannten…“ FALSCH da, wie mein ehemaliger rechtsfreundlicher Vertreter Dr. Mahrer seit langem weiß wurde das jetzt angebliche ‚Testament‘ meiner Mutter (laut meinem Informationsstand, war meine Mutter aber am 15.12.2004 bereits schwer krank und der in der Rekursentscheidung behauptete Inhalt dieses angeblichen ‚Testaments‘ entspricht wie gesagt, wie mittels Zeugen und Schriftstücken nachgewiesen werden kann, nicht den Tatsachen – siehe mein Schreiben vom 31.03.2011) vom Gerichtskommisär in 2006 nur beiläufig in einem Telefongespräch mit mir vor meiner Reise nach Wien erwähnt, indem mir da kurz zu Verstehen gegeben wurde daß da irgendein Schreiben meiner Mutter besteht welches aber kein rechtsgültiges Testament sei und weiters auch keine Rolle spielt da ich ohnehin den Pflichtteil zu erhalten habe. Bei den nachfolgenden zwei Tagsatzungen in Wien hat sich dann aber alles nur um das, zwischen meinem Vater und mir, getroffene Pflichtteilsübereinkommen gedreht während das Schreiben meiner Mutter in keiner Weise zur Sprache kam d.h. in keiner Weise erörtert wurde. Sie können da wenn Sie wollen sagen daß das was Sie jetzt ein ‚Testament‘ meiner Mutter nennen im Verlassenschaftsverfahren ganz einfach unterging da damals niemand an dem Schreiben meiner Mutter interessiert war d.h. weder mein Vater noch der Gerichtskommisär! Beim Gerichtskommisär schien es da damals auch irgendwie drunter und drüber zu gehen, was offenbar nicht nur meine Beobachtung zu sein scheint (siehe untenstehendes E-Mail von Dr. Mahrer) aber auch in der Verlassenschaftssache von dem im Nachhinein ganz offensichtlichen Widerspruch zwischen den vom Gerichtskommisär am selben Tag ausgefertigten zwei Dokumenten hervorgeht, wo auf der einen Seite die frühere Übergabe ALLER Sparbücher bestättigt wird während auf der anderen Seite zwei Sparbücher ausgeklammert werden.
 
Abschließend habe ich daher zwei Fragen an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Jackwerth:
 
1. Kommen Sie da als Richter, ohne die notwendigen Informationen einzuholen, immer zu vorschnellen und prompt falschen Schlüssen und damit vielleicht auch zu falschen Rechtssprüchen?
 
2. Ich beziehe mich auf das Folgende in Ihrem E-Mail vom 03.05.2011 (siehe als E-Mailanhang beiliegende Datei ‚Verlassenschaft nach Aloisia SCHUHMACHER, hg_ 42 R 587_10z.eml‘):
„…zumal die von Ihnen behaupteten Verfahrensverstöße etc. Ihnen nach der Aktenlage bekannt gewesen sein müssen und sohin offensichtlich mit Ihrem Wissen, wenn nicht sogar mit Ihrer Billigung, erfolgten bzw. schlicht und einfach nicht gegeben sind.„
 
Sehen Sie als Vorsitzender des Senates 42 da überhaupt nichts falsch daran, falls sie in ihrer Funktion anstatt da darauf zu bestehen daß sich Gerichtskommisäre in jeder Weise korrekt verhalten (wodurch all diese Probleme vermieden werden könnten), das Vorgehen eines Gerichtskommisärs ganz einfach damit zu rechtfertigen versuchen oder eine Beschwerde damit abzuwimmeln versuchen indem Sie den Erben d.h. Laien (mein Vater und ich hatten in 2006 wenig Ahnung wie da in Österreich Verlassenschaftsverfahren abwickelt werden und waren daher damals in dieser Angelegenheit auf den Gerichtskommisär angewiesen) beschuldigen Mitwisser und/oder Komplize bezüglich etwaigen Machenschaften des Gerichtskommisärs gewesen zu sein??? Agiert das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien) da mit Bezug auf Rekurse immer auf diese Weise? Ich muß da ehrlich sagen daß ich Ihre Haltung skandalös finde!
 
Mit Bitte um Stellungnahme
 
und freundlichen Grüßen
Gerhard Schuhmacher
 
E-Mail: Gerhard Schuhmacher oder Gerhard Schuhmacher
—– E-Mail —–
Von: Dr. Martin Mahrer
Gesendet: Sonntag, 05. Dezember 2010 14:15
An: ‚Gerhard Schuhmacher‘
Cc: ‚Gerhard Schuhmacher‘
Betreff: Verlassenschaftsverfahren BG Hietzing GZ 3 A 41/06 g und 3 A 31/09 s
Sehr geehrter Herr Schuhmacher,
In der Anlage übersende ich den Kraftloserklärungsbeschluss, mit dem unserem Antrag stattgegeben wurde. Die im Beschluss aufgezählten Sparurkunden sind somit kraftlos, also ungültig. Gem § 13 KEG (Kraftloserklärungsgesetz) tritt der Beschluss, mit dem die Urkunde für kraftlos erklärt wird, an die Stelle der für kraftlos erklärten Urkunde. Wer die Kraftloserklärung erlangt hat, kann unter Vorweisung des Beschlusses die ihm zustehenden Rechte aus der Urkunde oder auf Grund der Urkunde dem Verpflichteten gegenüber geltend machen oder die Ausfertigung einer neuen Urkunde gegen Ausfolgung des Beschlusses und Ersatz der Kosten verlangen. Im nächsten Schritt müssten die Banken unter Vorweisung des rechtskräftigen Beschlusses aufgefordert werden, die sich aus dem KE-Beschluss ergebenden Beträge der für kraftlos erklärten Urkunden zu bezahlen.
Weitere Sparbücher bzw Konten Alois Schuhmachers sind leider nicht aufgetaucht.
Mir wurde der Beschluss zu 3 A 41/06g – 45, vom 14.10.2010 seitens des Gerichtes nicht übermittelt. Dies liegt daran, dass Dr. [Name wurde ausgelassen] unser Vollmachtsverhältnis offenbar nicht (wie ordnungsgemäß richtig) dem BG Hietzing weitergeleitet hat. Ich schlage daher, um den Herrschaften ein bisschen auf die Finger zu klopfen einen Schriftsatz vor, den ich im Entwurf in der Anlage übermittle. Wenn Sie bezüglich Ihres „Einspruches“ (richtigerweise Rekurses) bis dato noch keine Verständigung vom BG Hietzing erhalten haben, dann wird das Rechtsmittel samt Akt bereits an das LGZ (Landesgericht für Zivilrechtssachen) Wien weitergeleitet worden sein. Der Zeitraum bis zur Erlangung einer Rechtsmittelentscheidung ist nicht immer leicht abschätzbar. Unter drei Monaten geht in der Regeln gar nichts. 5-6 Monate ist bei kleineren Angelegenheiten die regelmäßige Dauer. Über 9 Monate dauert es selten.
Die Abwesenheit der Frau Rat [Name wurde ausgelassen] kann auch urlaubs- oder krankheitsbedingt zu erklären sein. Sie können sich vorstellen, dass ich über die (vielleicht nur vorübergehende) Neubesetzung aufgrund der extremen Verzögerungstaktik der „gnädigen“ Frau Rat [Name wurde ausgelassen] bezüglich des Verfahrens zur verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung, sehr glücklich bin.
Ich hatte einmal eine große Verlassenschaftssache beim Notar Dr. [Name wurde ausgelassen] laufen, bei der es auch nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Sehr seltsam ist diese Notariatskanzlei, die in einer eher engen Wohnung untergebracht ist. Lustig war auch einmal eine Szene, in der der alte Notar Dr. [Name wurde ausgelassen] selbst ohne seine Sekretärin zu beten den Kopierer vor meinen Augen bediente, um einen Packen Unterlagen zu vervielfältigen. Was die Causa Dr. Matthias Bürgermeister anbelangt, so kann ich nur sagen, dass wir alle nur die Spitze des Eisberges sehen.
Ferner in der Anlage die aktuellen Interest Rates vom Oktober 2010 betreffend das Konto bei der Commonwealth Bank.
Ich stehe weiterhin jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Martin Mahrer
Rechtsanwalt
Flötzersteig 157
1140 Wien

Mobil: +43 664 520 66 45
Festnetz:   +43 1 9714997
Fax: +43 1 2533 033 4738
E-Mail: office@anwaltmahrer.at
H: http://www.anwaltmahrer.at

Sammelanderkonto:
ERSTE Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
BLZ 20111, Kontonummer 28613471102
BIC: GIBAATWWXXX
IBAN: AT192011128613471102

Kanzleikonto:
ERSTE Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
BLZ 20111, Kontonummer 28613471100
BIC: GIBAATWW
IBAN: AT732011128613471100

UStID:
ATU62746666

Written by verpfeifer

18.November 2011 at 00:46

Veröffentlicht in Österreichische Justiz, BG Hietzing

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Sachwalterschaften beim Bezirksgericht Hietzing
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Der alarmierende Anstieg von Sachwalterschaften in Österreich wurde im Mai 2012 von BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz kritisiert.
Das Bezirksgericht Hietzing hat unter den Bezirksgerichten in Wien die größte Zahl von Sachwalterschaften.
Sachwalterschaftsverfahren scheinen vom Bezirksgericht Hietzing auch gegen unbequeme Zeitgenossen, zum Beispiel diejenigen die in Verlassenschaftsverfahren Fragen stellen oder Akteneinsicht nehmen wollen, eingeleitet zu werden.
Im Mindestfall scheint dies in den folgenden zwei Causen der Fall gewesen zu sein:
Verlassenschaftsverfahren nach Dr. Gabriella Carniel (BG Hietzing GZ. 2 A 19/05p)
– Sachwalterschaftsverfahren gegen Herrn DDr. Marcello Carniel
DDr. Carniels Bitte um Hilfe bei der Italienischen Botschaft (gegen eine mögliche Zwangspsychatrierung / Unmündigkeit)
DDr. Carniels Fax an Dr. Ursula Kovar Richterin beim Bezirksgericht Hietzing
DDr. Marcello Carniel am 20. August 2007 beim Bezirksgericht Fünfhaus – Richter Dr. Josef Schweighofer
Einstellung des vom Bezirksgericht Hietzing beantragten Sachwalterschaftsverfahren gegen DDr. Marcello Carniel
Verlassenschaftsverfahren nach Dr.rer.oec. Mathias Maria Bürgermeister (BG Hietzing GZ. 11 A 94/09i)
– Sachwalterschaftsverfahren gegen Frau Mag. Jane Burgermeister
Angebliche Aktennotiz des Bezirksgericht Hietzing an das BG Döbling (Bezirksgericht Döbling)
Frau Mag. Jane Bürgermeister am 12. August 2010 beim Bezirksgericht Döbling – Richter Dr. Hannes Winge
Judge stops court guardianship: I am free (leider nur auf Englisch – übersetzt: „Richter stellt Sachwalterschaft ein: Ich bin frei“)
Nachfolgend erstattete das Bundesministrium für Justiz gegen Frau Mag. Jane Bürgermeister Strafanzeige wegen § 297 (1) StGB Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte jedoch das Ermittlungsverfahren gegen Frau Mag. Jane Bürgermeister am 18. Februar 2011 ein.
In den obrigen zwei Fällen wurde das jeweilige Sachwalterschaftsverfahren von dem für den Wohnort der betroffenen Person zuständigen Bezirksgericht eingestellt.
Die Frage stellt sich jedoch wie viele andere gesunde Menschen im Gegensatz dazu besachwaltet werden?
Mit Bezug auf Sachwalterschaftsverfahren gegen Menschen deren Wohnorte in Wien-Hietzing d.h. im Amtsbereich des Bezirksgericht Hietzing liegen, stellt sich weiters die Frage, wie viele dieser Verfahren zur Bestellung von Sachwaltern führen beziehungsweise ob solche Verfahren seit 2006 automatisch zur Bestellung von Sachwaltern geführt haben, nachdem sich Experten in der Regel für die Bestellung eines Sachwalter aussprechen?
 
 
Written by verpfeifer

31.Mai 2012 at 09:05

Veröffentlicht in Österreichische Justiz, BG Hietzing

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Bezug genommen wird auf meine Schreiben vom 31.03.2011, 06.10.2011, 18.10.2011 und 02.11.2011 sowie Dr. Jackwerths E-Mail an mich vom 03.05.2011 (als E-Mailanhang diesem E-Mail beiliegend).
 
Nachdem ich seit dem 9.Juni 2011 unzählige Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing richten mußte um da eine Antwort zu erhalten, habe ich nun endlich am 03.11.2011 (d.h. nach 5 Monaten oder so) eine Anwort vom Bezirksgericht Hietzing mittels Einschreibebrief erhalten, die aber die mangelhafte Handhabung der obrigen Verlassenschaftsverfahren sowie meine Benachteiligung in den Verlassenschaftsverfahren (versus Gerichtskommisäre sind damit beauftragt in Verlassenschaftsverfahren auf unparteiische Weise zu agieren), die von mir in meinen Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing mittels Dokumenten belegt wurde, total ignoriert.
 
Ich werde anstatt dessen vom Bezirksgericht Hietzing aufgefordert einen rechtsfreundlichen Vertreter bekannt zu geben und den derzeitigen Gerichtskommisär zu kontaktieren.
 
Während es mir im Gegensatz dazu natürlich offen steht mich selbst zu vertreten, bin ich nach Bestellung eines neuen Gerichtskommisär aber gerne bereit einen anderen Rechtsanwalt mit meiner weiteren rechtlichen Vertretung zu beauftragen.
 
In der derzeitigen Situation würde das aber nur dazu führen daß alles so wie bisher weitergeht d.h. daß ich weiterin in den Verlassenschaftsverfahren benachteiligt werde.
 
Ich habe das ja schon in 2009, sechs Monate oder so nach dem Tod meines Vater mit der Bestellung von Dr. Martin Mahrer als rechtsfreundlichen Vertreter versucht, aber leider wurde dieser Umstand dann seitens dem derzeitigen Gerichtskommisär nicht dazu genützt die Verlassenschaftsverfahren auf allerseits zufriedenstellende Weise zu einem Abschluß zu bringen.
 
Im Gegenteil, die Situation ging trotz Zusicherungen des Gerichtskommisär vom 21.08.2009 bis Datum so weiter, indem:
a.
 ich als Partei in den Verlassenschaftsverfahren, die genau so wie der andere Erbe ein Recht hat alle Informationen zu sehen/zu erhalten, entweder Dokumente/Informationen ganz und gar nicht, oder nur teilweise oder mit großer Verspätung erhalte (siehe z.B. meine Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 09.06.2011, 10.06.2011 und 11.07.2011). Z.B. wurde das notarielle Protokoll vom 07.06.2010 weder meinem ehemaligen rechtsfreudlichen Vertreter Herrn Dr. Martin Mahrer noch mir bis zum 11.05.2011 d.h. für mehr als elf (11) Monate nicht übermittelt und auch dann nur nachdem ich auf Grund von Diskrepanzen Fragen stellte;
b. seitens dem Gerichtskommisär wiederholt Behauptungen gegen mich aufgestellt werden (siehe mein Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 07.09.2011) die belegbarer Weise z.B. nicht im Einklang mit Schriftstücken stehen, einschließlich einer Aussage über das Verhältnis zwischen meinem Vater und mir (siehe das Schreiben des Gerichtskommiär vom 21.08.2009), obwohl man da weder den Verstorbenen noch dessen Beziehung zu mir kennen kann und mein Vater in Wirklichkeit, wie ich nun mittels der Rekursentscheidung des LGZ Wien schriftlich belegen kann, die Situation bezüglich dem im Verlassenschaftsverfahren nach meiner Mutter zwischen ihm und mir getroffenen Pflichtteilsübereinkommen d.h. die Situation bezüglich dem Wüstenrot Bausparvertrag meiner Mutter bestättigt hat, er daher ganz offenbar NICHT erzürnt war und er mich seither weiters auch in seiner letztwilligen Verfügung als ERSTEN seiner Erben angeführt hat. Schreiben die Behauptungen gegen mich beinhalten scheinen vom Gerichtskommissär auch jedes Mal an den anderen Erben/den Rechtsanwalt des anderen Erben weitergeleitet zu werden, wodurch mir Schaden einschließlich möglicher Weise Mehrkosten in einem etwaigen zukünftigen Rechtsstreit zwischen dem anderen Erben und mir entstehen. Das alleine sollte Grund genug dafür sein den derzeitigen Gerichtskommisär mit einem anderen Gerichtskommisär zu ersetzen;
c. laut E-Mail meines ehemaligen rechtsfreundlichen Vertreter Dr. Martin Mahrer die Tagsatzung am 28.02.2011 lediglich dazu dienen sollte die weitere Vorgangsweise zu besprechen, dann aber ohne mich jemals bezüglich einem Erbteilungsübereinkommen gefragt/kontaktiert zu haben an diesem Tag ein notarielles Protokoll einschließlich einem Erbteilungsübereinkommen zustande kam welches nur das reflektiert was der andere Erbe und sein Rechtsanwalt wollen während ich offenbar gleichzeitig vor vollendete Tatsachen (fait accompli) gestellt werden sollte. In dieser Situation sah sich mein ehemaliger rechtsfreundlicher Vertreter Dr. Mahrer gezwungen eine Klausel in das Protokoll vom 28.02.2011 einzubringen um es mir da zumindest zu ermöglichen die Notbremse zu ziehen;
d. da viele andere Probleme bezüglich der Handhabung des Verlassenschaftsverfahren nach Alois Schuhmacher (BG Hietzing GZ 3 A 31/09s) bestehen wie z.B. die mit fast drei Monaten Verspätung erfolgte, gezielte Suche im Haus meines verstorbenen Vater (03.06.2009), nach der dann auch plötzlich aber bis Datum ohne jeder Erklärung Informationen bezüglich vielen der in der letztwilligen Verfügung meines Vater erwähnten Sparbücher bestanden (siehe nachfolgendes Kraftsloserklärungsverfahren). Laut der letztwilligen Verfügung meines Vater fehlen aber weiterhin die Erste Bank Sparkonten meines Vater und der Gerichtskommisär scheint trotz seiner früheren Zusicherung (21.08.2009) allen Hinweisen nachzugehen, nichts bezüglich der am 25.02.2011 aufgezeigten, und in Dokumenten, usw. enthaltenen, Diskrepanzen unternommen zu haben;
 
Es ist meiner Meinung nach auch nicht unparteiisch und fair wenn ich da nun auf Grund der Aufstellung von Behauptungen die belegbarer Weise z.B. nicht im Einklang mit Schriftstücken stehen (siehe z.B. mein Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 07.09.2011), in einer Situation bin, wo ich als Partei in den obrigen Verlassenschaftsverfahren im Gegensatz zu dem anderen Erben bei Tagsatzungen Begleitschutz benötige um die Aufstellung weiterer falscher / ungerechtfertigter Behauptungen gegen mich zu verhindern sowie meine persönliche Sicherheit zu gewährleisten.
 
Während der andere Erbe die Pretiosen des Verstorbenen übernehmen will, scheint man da auch trotz des enormen Anstiegs des Goldpreises die Pretiosen nicht neu schätzen und mir nur den alten Schätzungswert von 2009 zukommen lassen zu wollen was praktisch meinen Erbteil zugunsten des anderen Erben verringern würde.
 
Da ein Gerichtskommisär aber auf unparteiische Art zu agieren hat, habe ich das Bezirksgericht Hietzing auf Grund dieser Umstände mehrfach gebeten den Gerichtskommisär zu ersetzen um in den Verlassenschaftsverfahren eine unparteiische und faire Handhabung sicher zu stellen.
 
Es sollte da auch im Interesse des derzeitigen Gerichtskommisär sein, in der jetzigen Situation die Verlassenschaftsverfahren an einen anderen Gerichtskommisär abzutreten da ansonsten nach Abschluß der Verlassenschaftsverfahren viele Fragen offen bleiben, im besonderen auch da laut der letztwilligen Verfügung meines Vater weiterhin ein Teil der Bankkonten abgängig ist.
 
Jetzt haben wir aber die Situation wo das Bezirksgericht Hietzing trotz vieler dokumentierter Probleme genau so wie in 2006 nichts gegen den jeweiligen Gerichtskommisär unternimmt.
 
In 2006 wurden von dem damals zuständigen Gerichtskommisär, wie mittels Dokumenten jederzeit belegt werden kann, am 17.05.2006 alle Sparbücher der verstorbenen Frau Aloisia Schuhmacher (BG Hietzing GZ. 3 A 41/06g) OHNE irgendeinem Dokument/notariellen Protokoll geschweige denn einem rechtskräftigen Beschluss des Bezirksgericht Hietzing an einen Erben übergeben.
 
Das Bezirksgericht Hietzing wußte von diesem Umstand da dies bei der Vorladung des Gatten der Verstorbenen beim Bezirksgericht Hietzing am 04.07.2006 zur Sprache kam, scheint aber damals nichts gegen den Gerichtskommisär unternommen zu haben.
 
Weiters scheinen die bestehenden Dokumente da nur den Schluß zuzulassen, daß beim späteren notariellen Protokoll vom 29.05.2006, welches die Aktiven und Passiven sowie ein Pflichtteilsübereinkommen beinhaltet, NACH Unterschrift der Erben zu einem späteren Zeitpunkt entweder eine Änderung/Änderungen im Dokument vorgenommen wurden und/oder eine Seite/Seiten ausgewechselt wurden ohne das abgeänderte Protokoll den Erben zur erneuten Unterschrift vorzulegen/zu übermitteln.
 
Ich entdeckte diesen Umstand erst im Zuge des Verlassenschaftsverfahren nach Hrn. Alois Johann Schuhmacher (BG Hietzing GZ. 3 A 31/09s) in 2009, konnte aber bis Datum das abgeänderte Protokoll vom 29.05.2006 nie sehen. Warum nicht?
 
Die Gültigkeit des notariellen Protokoll vom 29.05.2006 sowie des Einantwortungsbeschlusses der darauf basiert ist, wurde daher von mir in meinem Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgericht Hietzing vom 14.10.2010 in der Verlassenschaftssache GZ. 3 A 41/06g beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien) bestritten. Mein Rekurs war aber leider, trotz der Tatsache daß in der Rekursentscheidung die Abänderung des notariellen Protokoll vom 29.05.2006 nicht bestritten wird, man aber gleichzeitig behauptet daß es sich da ANGEBLICH lediglich um die Ergänzung eines fehlenden Werts handelt, ohne Erfolg (siehe auch unten).
 
Meiner Meinung nach benötigt ein rechtliches Dokument aber nach jeder Abänderung erneute Unterschriften da ansonsten Mißbrauch nicht ausgeschlossen werden kann.
 
Mich wundert es in diesem Zusammenhang auch daß in Österreich bei notariellen Protokollen neben den Unterschriften der Erben nicht auch, wie in anderen Ländern üblich, Namenskürzel der Erben auf jeder Seite eines notariellen Protokolls notwendig sind…
 
Auch wenn da rechtliche Dokumente ohne dem Wissen der Erben nachträglich abgeändert werden, scheint da aber auch beim LGZ Wien die Haltung zu bestehen daß es eh wurscht ist!
 
Wer bestimmt da eigentlich alles? Das jeweilige Bezirksgericht und danach die Obergerichte? Oder die Notare? Wie es aussschaut scheinen es die Notare zu sein die da scheinbar als Gerichtskommisäre ganz einfach machen können was sie wollen, während die Richter scheinbar nichts dagegen tun auch wenn da Unterlagen bestehen die eine falsche, unzureichende oder parteiische Handhabung bestättigen.
 
Besteht da in Österreich der Rechtsstaat jetzt nur noch auf dem Papier während in Wirklichkeit Willkür herrscht? Besteht da eine ‚Blindheit‘ mit Bezug auf Schwachstellen im System?
 
Folglich findet man da offenbar auf Grund dieser Situation Dinge wie z.B.
 
 
im Internet, während wir laut meinem ehemaligen rechtsfreundlichen Vertreter Hrn. Dr. Martin Mahrer (siehe untenstehendes E-Mail vom 05.12.2010) in der Causa Dr.rer.oec. Mathias Maria Bürgermeister (BG Hietzing GZ. 11 A 94/09i – siehe auch Mag. Jane Burgermeister) alle nur die Spitze des Eisbergs sehen.
 
Angeblich hat das Bezirksgericht Hietzing auch die höchste Zahl von Sachwalterschaften. Falls das tatsächlich so ist, wieso? Weil das die Endkonsequenz der Art auf die man da beim Bezirksgericht Hietzing vorgeht ist? Oder weil da vielleicht die rechtliche Situation bezüglich Sachtwalterschaften vom Bezirksgericht Hietzing mißbraucht wird? Etc.?
 
Während ich die Leute die da Dinge mit Bezug auf angebliche Entmündigungs- und Zwangspsychiatrierungsversuche, usw. seitens dem Bezirksgericht Hietzing im Internet schreiben nicht kenne da ich in Australien lebe, deckt sich zumindest ein Teil meiner Erfahrungen mit Bezug auf das Vorgehen in Verlassenschaftsverfahren in Österreich mit dem was da von anderen Leuten im Internet veröffentlicht wird.
 
Folglich scheint man bezüglich jedem Kontakt mit dem Bezirksgericht Hietzing jetzt furchtbar vorsichtig sein zu müssen.
 
Das schädigt nicht nur das Ansehen der Justiz in Österreich sondern schädigt leider auch das Ansehen Österreichs in der Welt.
 
Sehr geehrter Herr Dr. Jackwerth, ihre Ansicht daß „es derzeit offensichtlich Mode ist, der Justiz sofort pauschal Unredlichkeit oder Nachlässigkeit vorzuwerfen“ scheint auf Grund der Handhabung der obrigen Verlassenschaftsverfahren und der Tatsache daß das Bezirksgericht Hietzing wiederholt nichts dagegen tut, fehl am Platz. Niemand äußert da gleich Kritik. Eher ist es da der Fall daß die Kritiken mehrerer Leute (wahrscheinlich die Spitze des Eisbergs) symptomatisch dafür sind daß da seit Jahren etwas oder vieles beim Bezirksgericht Hietzing nicht stimmt.
 
Die Öffenlichkeit verlangt aber heutzutage mit Recht daß Amtsträger ihre Aufgaben auf fachmännische/professionelle Weise d.h. mit Korrektheit erfüllen und daß da nicht Situationen wie z.B. damals in Vorarlberg auftreten.
 
Übrigens, ist Ihre Annahme daß „…die Existenz des Testamentes Ihrer Mutter vom 15.12.2004 wohl Grund für den Abschluss des seinerzeitigen Pflichtteilsübereinkommens war, erscheint es uns auch kaum vorstellbar, dass Sie dieses Testament damals nicht kannten…“ FALSCH da, wie mein ehemaliger rechtsfreundlicher Vertreter Dr. Mahrer seit langem weiß wurde das jetzt angebliche ‚Testament‘ meiner Mutter (laut meinem Informationsstand, war meine Mutter aber am 15.12.2004 bereits schwer krank und der in der Rekursentscheidung behauptete Inhalt dieses angeblichen ‚Testaments‘ entspricht wie gesagt, wie mittels Zeugen und Schriftstücken nachgewiesen werden kann, nicht den Tatsachen – siehe mein Schreiben vom 31.03.2011) vom Gerichtskommisär in 2006 nur beiläufig in einem Telefongespräch mit mir vor meiner Reise nach Wien erwähnt, indem mir da kurz zu Verstehen gegeben wurde daß da irgendein Schreiben meiner Mutter besteht welches aber kein rechtsgültiges Testament sei und weiters auch keine Rolle spielt da ich ohnehin den Pflichtteil zu erhalten habe. Bei den nachfolgenden zwei Tagsatzungen in Wien hat sich dann aber alles nur um das, zwischen meinem Vater und mir, getroffene Pflichtteilsübereinkommen gedreht während das Schreiben meiner Mutter in keiner Weise zur Sprache kam d.h. in keiner Weise erörtert wurde. Sie können da wenn Sie wollen sagen daß das was Sie jetzt ein ‚Testament‘ meiner Mutter nennen im Verlassenschaftsverfahren ganz einfach unterging da damals niemand an dem Schreiben meiner Mutter interessiert war d.h. weder mein Vater noch der Gerichtskommisär! Beim Gerichtskommisär schien es da damals auch irgendwie drunter und drüber zu gehen, was offenbar nicht nur meine Beobachtung zu sein scheint (siehe untenstehendes E-Mail von Dr. Mahrer) aber auch in der Verlassenschaftssache von dem im Nachhinein ganz offensichtlichen Widerspruch zwischen den vom Gerichtskommisär am selben Tag ausgefertigten zwei Dokumenten hervorgeht, wo auf der einen Seite die frühere Übergabe ALLER Sparbücher bestättigt wird während auf der anderen Seite zwei Sparbücher ausgeklammert werden.
 
Abschließend habe ich daher zwei Fragen an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Jackwerth:
 
1. Kommen Sie da als Richter, ohne die notwendigen Informationen einzuholen, immer zu vorschnellen und prompt falschen Schlüssen und damit vielleicht auch zu falschen Rechtssprüchen?
 
 
Sehen Sie als Vorsitzender des Senates 42 da überhaupt nichts falsch daran, falls sie in ihrer Funktion anstatt da darauf zu bestehen daß sich Gerichtskommisäre in jeder Weise korrekt verhalten (wodurch all diese Probleme vermieden werden könnten), das Vorgehen eines Gerichtskommisärs ganz einfach damit zu rechtfertigen versuchen oder eine Beschwerde damit abzuwimmeln versuchen indem Sie den Erben d.h. Laien (mein Vater und ich hatten in 2006 wenig Ahnung wie da in Österreich Verlassenschaftsverfahren abwickelt werden und waren daher damals in dieser Angelegenheit auf den Gerichtskommisär angewiesen) beschuldigen Mitwisser und/oder Komplize bezüglich etwaigen Machenschaften des Gerichtskommisärs gewesen zu sein??? Agiert das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien) da mit Bezug auf Rekurse immer auf diese Weise? Ich muß da ehrlich sagen daß ich Ihre Haltung skandalös finde!
 
Mit Bitte um Stellungnahme
 
und freundlichen Grüßen
Gerhard Schuhmacher
 

—– E-Mail —–
Gesendet: Sonntag, 05. Dezember 2010 14:15
Betreff: Verlassenschaftsverfahren BG Hietzing GZ 3 A 41/06 g und 3 A 31/09 s
Sehr geehrter Herr Schuhmacher,

  1. In der Anlage übersende ich den Kraftloserklärungsbeschluss, mit dem unserem Antrag stattgegeben wurde. Die im Beschluss aufgezählten Sparurkunden sind somit kraftlos, also ungültig. Gem § 13 KEG (Kraftloserklärungsgesetz) tritt der Beschluss, mit dem die Urkunde für kraftlos erklärt wird, an die Stelle der für kraftlos erklärten Urkunde. Wer die Kraftloserklärung erlangt hat, kann unter Vorweisung des Beschlusses die ihm zustehenden Rechte aus der Urkunde oder auf Grund der Urkunde dem Verpflichteten gegenüber geltend machen oder die Ausfertigung einer neuen Urkunde gegen Ausfolgung des Beschlusses und Ersatz der Kosten verlangen. Im nächsten Schritt müssten die Banken unter Vorweisung des rechtskräftigen Beschlusses aufgefordert werden, die sich aus dem KE-Beschluss ergebenden Beträge der für kraftlos erklärten Urkunden zu bezahlen.
  2. Weitere Sparbücher bzw Konten Alois Schuhmachers sind leider nicht aufgetaucht.
  3. Mir wurde der Beschluss zu 3 A 41/06g – 45, vom 14.10.2010 seitens des Gerichtes nicht übermittelt. Dies liegt daran, dass Dr. [Name wurde ausgelassen] unser Vollmachtsverhältnis offenbar nicht (wie ordnungsgemäß richtig) dem BG Hietzing weitergeleitet hat. Ich schlage daher, um den Herrschaften ein bisschen auf die Finger zu klopfen einen Schriftsatz vor, den ich im Entwurf in der Anlage übermittle. Wenn Sie bezüglich Ihres „Einspruches“ (richtigerweise Rekurses) bis dato noch keine Verständigung vom BG Hietzing erhalten haben, dann wird das Rechtsmittel samt Akt bereits an das LGZ (Landesgericht für Zivilrechtssachen) Wien weitergeleitet worden sein. Der Zeitraum bis zur Erlangung einer Rechtsmittelentscheidung ist nicht immer leicht abschätzbar. Unter drei Monaten geht in der Regeln gar nichts. 5-6 Monate ist bei kleineren Angelegenheiten die regelmäßige Dauer. Über 9 Monate dauert es selten.
  4. Die Abwesenheit der Frau Rat [Name wurde ausgelassen] kann auch urlaubs- oder krankheitsbedingt zu erklären sein. Sie können sich vorstellen, dass ich über die (vielleicht nur vorübergehende) Neubesetzung aufgrund der extremen Verzögerungstaktik der „gnädigen“ Frau Rat [Name wurde ausgelassen] bezüglich des Verfahrens zur verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung, sehr glücklich bin.
  5. Ich hatte einmal eine große Verlassenschaftssache beim Notar Dr. [Name wurde ausgelassen] laufen, bei der es auch nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Sehr seltsam ist diese Notariatskanzlei, die in einer eher engen Wohnung untergebracht ist. Lustig war auch einmal eine Szene, in der der alte Notar Dr. [Name wurde ausgelassen] selbst ohne seine Sekretärin zu beten den Kopierer vor meinen Augen bediente, um einen Packen Unterlagen zu vervielfältigen. Was die Causa Dr. Matthias Bürgermeister anbelangt, so kann ich nur sagen, dass wir alle nur die Spitze des Eisberges sehen.
  6. Ferner in der Anlage die aktuellen Interest Rates vom Oktober 2010 betreffend das Konto bei der Commonwealth Bank.

Ich stehe weiterhin jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Martin Mahrer
Rechtsanwalt
Flötzersteig 157
1140 Wien

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Sachwalterschaften beim Bezirksgericht Hietzing

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Der alarmierende Anstieg von Sachwalterschaften in Österreich wurde im Mai 2012 von BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz kritisiert.

Das Bezirksgericht Hietzing hat unter den Bezirksgerichten in Wien die größte Zahl von Sachwalterschaften.

Sachwalterschaftsverfahren scheinen vom Bezirksgericht Hietzing auch gegen unbequeme Zeitgenossen, zum Beispiel diejenigen die in Verlassenschaftsverfahren Fragen stellen oder Akteneinsicht nehmen wollen, eingeleitet zu werden.

Im Mindestfall scheint dies in den folgenden zwei Causen der Fall gewesen zu sein:

Verlassenschaftsverfahren nach Dr. Gabriella Carniel (BG Hietzing GZ. 2 A 19/05p)
– Sachwalterschaftsverfahren gegen Herrn DDr. Marcello Carniel

Verlassenschaftsverfahren nach Dr.rer.oec. Mathias Maria Bürgermeister (BG Hietzing GZ. 11 A 94/09i)
– Sachwalterschaftsverfahren gegen Frau Mag. Jane Burgermeister

In den obrigen zwei Fällen wurde das jeweilige Sachwalterschaftsverfahren von dem für den Wohnort der betroffenen Person zuständigen Bezirksgericht eingestellt.

Mit Bezug auf Sachwalterschaftsverfahren gegen Menschen deren Wohnorte in Wien-Hietzing d.h. im Amtsbereich des Bezirksgericht Hietzing liegen, stellt sich weiters die Frage, wie viele dieser Verfahren zur Bestellung von Sachwaltern führen beziehungsweise ob solche Verfahren seit 2006 automatisch zur Bestellung von Sachwaltern geführt haben, nachdem sich Experten in der Regel für die Bestellung eines Sachwalter aussprechen?
 
 

Betrifft: BG Hietzing GZ 3 A 31/09s – Verlassenschaft nach Alois Johann Schuhmacher, geb. 07.04.1926, verst. 09.03.2009 und Nachtragsabhandlung BG Hietzing GZ 3 A 41/06g – Verlassenschaft nach Aloisia Schuhmacher (geborene Ides), geb. 23.02.1923, verst. 28.02.2006 (einschließlich LGZ Wien Beschluss Nr. 42 R 587/10z).

Bezug genommen wird auf meine Schreiben vom 31.03.2011, 06.10.2011, 18.10.2011 und 02.11.2011 sowie Dr. Jackwerths E-Mail an mich vom 03.05.2011 (als E-Mailanhang diesem E-Mail beiliegend).
 
Nachdem ich seit dem 9.Juni 2011 unzählige Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing richten mußte um da eine Antwort zu erhalten, habe ich nun endlich am 03.11.2011 (d.h. nach 5 Monaten oder so) eine Anwort vom Bezirksgericht Hietzing mittels Einschreibebrief erhalten, die aber die mangelhafte Handhabung der obrigen Verlassenschaftsverfahren sowie meine Benachteiligung in den Verlassenschaftsverfahren (versus Gerichtskommisäre sind damit beauftragt in Verlassenschaftsverfahren auf unparteiische Weise zu agieren), die von mir in meinen Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing mittels Dokumenten belegt wurde, total ignoriert.
 
Ich werde anstatt dessen vom Bezirksgericht Hietzing aufgefordert einen rechtsfreundlichen Vertreter bekannt zu geben und den derzeitigen Gerichtskommisär zu kontaktieren.
 
Während es mir im Gegensatz dazu natürlich offen steht mich selbst zu vertreten, bin ich nach Bestellung eines neuen Gerichtskommisär aber gerne bereit einen anderen Rechtsanwalt mit meiner weiteren rechtlichen Vertretung zu beauftragen.
 
In der derzeitigen Situation würde das aber nur dazu führen daß alles so wie bisher weitergeht d.h. daß ich weiterin in den Verlassenschaftsverfahren benachteiligt werde.
 
Ich habe das ja schon in 2009, sechs Monate oder so nach dem Tod meines Vater mit der Bestellung von Dr. Martin Mahrer als rechtsfreundlichen Vertreter versucht, aber leider wurde dieser Umstand dann seitens dem derzeitigen Gerichtskommisär nicht dazu genützt die Verlassenschaftsverfahren auf allerseits zufriedenstellende Weise zu einem Abschluß zu bringen.
 
Im Gegenteil, die Situation ging trotz Zusicherungen des Gerichtskommisär vom 21.08.2009 bis Datum so weiter, indem:
a.
 ich als Partei in den Verlassenschaftsverfahren, die genau so wie der andere Erbe ein Recht hat alle Informationen zu sehen/zu erhalten, entweder Dokumente/Informationen ganz und gar nicht, oder nur teilweise oder mit großer Verspätung erhalte (siehe z.B. meine Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 09.06.2011, 10.06.2011 und 11.07.2011). Z.B. wurde das notarielle Protokoll vom 07.06.2010 weder meinem ehemaligen rechtsfreudlichen Vertreter Herrn Dr. Martin Mahrer noch mir bis zum 11.05.2011 d.h. für mehr als elf (11) Monate nicht übermittelt und auch dann nur nachdem ich auf Grund von Diskrepanzen Fragen stellte;
b. seitens dem Gerichtskommisär wiederholt Behauptungen gegen mich aufgestellt werden (siehe mein Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 07.09.2011) die belegbarer Weise z.B. nicht im Einklang mit Schriftstücken stehen, einschließlich einer Aussage über das Verhältnis zwischen meinem Vater und mir (siehe das Schreiben des Gerichtskommiär vom 21.08.2009), obwohl man da weder den Verstorbenen noch dessen Beziehung zu mir kennen kann und mein Vater in Wirklichkeit, wie ich nun mittels der Rekursentscheidung des LGZ Wien schriftlich belegen kann, die Situation bezüglich dem im Verlassenschaftsverfahren nach meiner Mutter zwischen ihm und mir getroffenen Pflichtteilsübereinkommen d.h. die Situation bezüglich dem Wüstenrot Bausparvertrag meiner Mutter bestättigt hat, er daher ganz offenbar NICHT erzürnt war und er mich seither weiters auch in seiner letztwilligen Verfügung als ERSTEN seiner Erben angeführt hat. Schreiben die Behauptungen gegen mich beinhalten scheinen vom Gerichtskommissär auch jedes Mal an den anderen Erben/den Rechtsanwalt des anderen Erben weitergeleitet zu werden, wodurch mir Schaden einschließlich möglicher Weise Mehrkosten in einem etwaigen zukünftigen Rechtsstreit zwischen dem anderen Erben und mir entstehen. Das alleine sollte Grund genug dafür sein den derzeitigen Gerichtskommisär mit einem anderen Gerichtskommisär zu ersetzen;
c. laut E-Mail meines ehemaligen rechtsfreundlichen Vertreter Dr. Martin Mahrer die Tagsatzung am 28.02.2011 lediglich dazu dienen sollte die weitere Vorgangsweise zu besprechen, dann aber ohne mich jemals bezüglich einem Erbteilungsübereinkommen gefragt/kontaktiert zu haben an diesem Tag ein notarielles Protokoll einschließlich einem Erbteilungsübereinkommen zustande kam welches nur das reflektiert was der andere Erbe und sein Rechtsanwalt wollen während ich offenbar gleichzeitig vor vollendete Tatsachen (fait accompli) gestellt werden sollte. In dieser Situation sah sich mein ehemaliger rechtsfreundlicher Vertreter Dr. Mahrer gezwungen eine Klausel in das Protokoll vom 28.02.2011 einzubringen um es mir da zumindest zu ermöglichen die Notbremse zu ziehen;
d. da viele andere Probleme bezüglich der Handhabung des Verlassenschaftsverfahren nach Alois Schuhmacher (BG Hietzing GZ 3 A 31/09s) bestehen wie z.B. die mit fast drei Monaten Verspätung erfolgte, gezielte Suche im Haus meines verstorbenen Vater (03.06.2009), nach der dann auch plötzlich aber bis Datum ohne jeder Erklärung Informationen bezüglich vielen der in der letztwilligen Verfügung meines Vater erwähnten Sparbücher bestanden (siehe nachfolgendes Kraftsloserklärungsverfahren). Laut der letztwilligen Verfügung meines Vater fehlen aber weiterhin die Erste Bank Sparkonten meines Vater und der Gerichtskommisär scheint trotz seiner früheren Zusicherung (21.08.2009) allen Hinweisen nachzugehen, nichts bezüglich der am 25.02.2011 aufgezeigten, und in Dokumenten, usw. enthaltenen, Diskrepanzen unternommen zu haben;
 
Es ist meiner Meinung nach auch nicht unparteiisch und fair wenn ich da nun auf Grund der Aufstellung von Behauptungen die belegbarer Weise z.B. nicht im Einklang mit Schriftstücken stehen (siehe z.B. mein Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 07.09.2011), in einer Situation bin, wo ich als Partei in den obrigen Verlassenschaftsverfahren im Gegensatz zu dem anderen Erben bei Tagsatzungen Begleitschutz benötige um die Aufstellung weiterer falscher / ungerechtfertigter Behauptungen gegen mich zu verhindern sowie meine persönliche Sicherheit zu gewährleisten.
 
Während der andere Erbe die Pretiosen des Verstorbenen übernehmen will, scheint man da auch trotz des enormen Anstiegs des Goldpreises die Pretiosen nicht neu schätzen und mir nur den alten Schätzungswert von 2009 zukommen lassen zu wollen was praktisch meinen Erbteil zugunsten des anderen Erben verringern würde.
 
Da ein Gerichtskommisär aber auf unparteiische Art zu agieren hat, habe ich das Bezirksgericht Hietzing auf Grund dieser Umstände mehrfach gebeten den Gerichtskommisär zu ersetzen um in den Verlassenschaftsverfahren eine unparteiische und faire Handhabung sicher zu stellen.
 
Es sollte da auch im Interesse des derzeitigen Gerichtskommisär sein, in der jetzigen Situation die Verlassenschaftsverfahren an einen anderen Gerichtskommisär abzutreten da ansonsten nach Abschluß der Verlassenschaftsverfahren viele Fragen offen bleiben, im besonderen auch da laut der letztwilligen Verfügung meines Vater weiterhin ein Teil der Bankkonten abgängig ist.
 
Jetzt haben wir aber die Situation wo das Bezirksgericht Hietzing trotz vieler dokumentierter Probleme genau so wie in 2006 nichts gegen den jeweiligen Gerichtskommisär unternimmt.
 
In 2006 wurden von dem damals zuständigen Gerichtskommisär, wie mittels Dokumenten jederzeit belegt werden kann, am 17.05.2006 alle Sparbücher der verstorbenen Frau Aloisia Schuhmacher (BG Hietzing GZ. 3 A 41/06g) OHNE irgendeinem Dokument/notariellen Protokoll geschweige denn einem rechtskräftigen Beschluss des Bezirksgericht Hietzing an einen Erben übergeben.
 
Das Bezirksgericht Hietzing wußte von diesem Umstand da dies bei der Vorladung des Gatten der Verstorbenen beim Bezirksgericht Hietzing am 04.07.2006 zur Sprache kam, scheint aber damals nichts gegen den Gerichtskommisär unternommen zu haben.
 
Weiters scheinen die bestehenden Dokumente da nur den Schluß zuzulassen, daß beim späteren notariellen Protokoll vom 29.05.2006, welches die Aktiven und Passiven sowie ein Pflichtteilsübereinkommen beinhaltet, NACH Unterschrift der Erben zu einem späteren Zeitpunkt entweder eine Änderung/Änderungen im Dokument vorgenommen wurden und/oder eine Seite/Seiten ausgewechselt wurden ohne das abgeänderte Protokoll den Erben zur erneuten Unterschrift vorzulegen/zu übermitteln.
 
Ich entdeckte diesen Umstand erst im Zuge des Verlassenschaftsverfahren nach Hrn. Alois Johann Schuhmacher (BG Hietzing GZ. 3 A 31/09s) in 2009, konnte aber bis Datum das abgeänderte Protokoll vom 29.05.2006 nie sehen. Warum nicht?
 
Die Gültigkeit des notariellen Protokoll vom 29.05.2006 sowie des Einantwortungsbeschlusses der darauf basiert ist, wurde daher von mir in meinem Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgericht Hietzing vom 14.10.2010 in der Verlassenschaftssache GZ. 3 A 41/06g beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien) bestritten. Mein Rekurs war aber leider, trotz der Tatsache daß in der Rekursentscheidung die Abänderung des notariellen Protokoll vom 29.05.2006 nicht bestritten wird, man aber gleichzeitig behauptet daß es sich da ANGEBLICH lediglich um die Ergänzung eines fehlenden Werts handelt, ohne Erfolg (siehe auch unten).
 
Meiner Meinung nach benötigt ein rechtliches Dokument aber nach jeder Abänderung erneute Unterschriften da ansonsten Mißbrauch nicht ausgeschlossen werden kann.
 
Mich wundert es in diesem Zusammenhang auch daß in Österreich bei notariellen Protokollen neben den Unterschriften der Erben nicht auch, wie in anderen Ländern üblich, Namenskürzel der Erben auf jeder Seite eines notariellen Protokolls notwendig sind…
 
Auch wenn da rechtliche Dokumente ohne dem Wissen der Erben nachträglich abgeändert werden, scheint da aber auch beim LGZ Wien die Haltung zu bestehen daß es eh wurscht ist!
 
Wer bestimmt da eigentlich alles? Das jeweilige Bezirksgericht und danach die Obergerichte? Oder die Notare? Wie es aussschaut scheinen es die Notare zu sein die da scheinbar als Gerichtskommisäre ganz einfach machen können was sie wollen, während die Richter scheinbar nichts dagegen tun auch wenn da Unterlagen bestehen die eine falsche, unzureichende oder parteiische Handhabung bestättigen.
 
Besteht da in Österreich der Rechtsstaat jetzt nur noch auf dem Papier während in Wirklichkeit Willkür herrscht? Besteht da eine ‚Blindheit‘ mit Bezug auf Schwachstellen im System?
 
Folglich findet man da offenbar auf Grund dieser Situation Dinge wie z.B.
 
 
im Internet, während wir laut meinem ehemaligen rechtsfreundlichen Vertreter Hrn. Dr. Martin Mahrer (siehe untenstehendes E-Mail vom 05.12.2010) in der Causa Dr.rer.oec. Mathias Maria Bürgermeister (BG Hietzing GZ. 11 A 94/09i – siehe auch Mag. Jane Burgermeister) alle nur die Spitze des Eisbergs sehen.
 
Angeblich hat das Bezirksgericht Hietzing auch die höchste Zahl von Sachwalterschaften. Falls das tatsächlich so ist, wieso? Weil das die Endkonsequenz der Art auf die man da beim Bezirksgericht Hietzing vorgeht ist? Oder weil da vielleicht die rechtliche Situation bezüglich Sachtwalterschaften vom Bezirksgericht Hietzing mißbraucht wird? Etc.?
 
Während ich die Leute die da Dinge mit Bezug auf angebliche Entmündigungs- und Zwangspsychiatrierungsversuche, usw. seitens dem Bezirksgericht Hietzing im Internet schreiben nicht kenne da ich in Australien lebe, deckt sich zumindest ein Teil meiner Erfahrungen mit Bezug auf das Vorgehen in Verlassenschaftsverfahren in Österreich mit dem was da von anderen Leuten im Internet veröffentlicht wird.
 
Folglich scheint man bezüglich jedem Kontakt mit dem Bezirksgericht Hietzing jetzt furchtbar vorsichtig sein zu müssen.
 
Das schädigt nicht nur das Ansehen der Justiz in Österreich sondern schädigt leider auch das Ansehen Österreichs in der Welt.
 
Sehr geehrter Herr Dr. Jackwerth, ihre Ansicht daß „es derzeit offensichtlich Mode ist, der Justiz sofort pauschal Unredlichkeit oder Nachlässigkeit vorzuwerfen“ scheint auf Grund der Handhabung der obrigen Verlassenschaftsverfahren und der Tatsache daß das Bezirksgericht Hietzing wiederholt nichts dagegen tut, fehl am Platz. Niemand äußert da gleich Kritik. Eher ist es da der Fall daß die Kritiken mehrerer Leute (wahrscheinlich die Spitze des Eisbergs) symptomatisch dafür sind daß da seit Jahren etwas oder vieles beim Bezirksgericht Hietzing nicht stimmt.
 
Die Öffenlichkeit verlangt aber heutzutage mit Recht daß Amtsträger ihre Aufgaben auf fachmännische/professionelle Weise d.h. mit Korrektheit erfüllen und daß da nicht Situationen wie z.B. damals in Vorarlberg auftreten.
 
Übrigens, ist Ihre Annahme daß „…die Existenz des Testamentes Ihrer Mutter vom 15.12.2004 wohl Grund für den Abschluss des seinerzeitigen Pflichtteilsübereinkommens war, erscheint es uns auch kaum vorstellbar, dass Sie dieses Testament damals nicht kannten…“ FALSCH da, wie mein ehemaliger rechtsfreundlicher Vertreter Dr. Mahrer seit langem weiß wurde das jetzt angebliche ‚Testament‘ meiner Mutter (laut meinem Informationsstand, war meine Mutter aber am 15.12.2004 bereits schwer krank und der in der Rekursentscheidung behauptete Inhalt dieses angeblichen ‚Testaments‘ entspricht wie gesagt, wie mittels Zeugen und Schriftstücken nachgewiesen werden kann, nicht den Tatsachen – siehe mein Schreiben vom 31.03.2011) vom Gerichtskommisär in 2006 nur beiläufig in einem Telefongespräch mit mir vor meiner Reise nach Wien erwähnt, indem mir da kurz zu Verstehen gegeben wurde daß da irgendein Schreiben meiner Mutter besteht welches aber kein rechtsgültiges Testament sei und weiters auch keine Rolle spielt da ich ohnehin den Pflichtteil zu erhalten habe. Bei den nachfolgenden zwei Tagsatzungen in Wien hat sich dann aber alles nur um das, zwischen meinem Vater und mir, getroffene Pflichtteilsübereinkommen gedreht während das Schreiben meiner Mutter in keiner Weise zur Sprache kam d.h. in keiner Weise erörtert wurde. Sie können da wenn Sie wollen sagen daß das was Sie jetzt ein ‚Testament‘ meiner Mutter nennen im Verlassenschaftsverfahren ganz einfach unterging da damals niemand an dem Schreiben meiner Mutter interessiert war d.h. weder mein Vater noch der Gerichtskommisär! Beim Gerichtskommisär schien es da damals auch irgendwie drunter und drüber zu gehen, was offenbar nicht nur meine Beobachtung zu sein scheint (siehe untenstehendes E-Mail von Dr. Mahrer) aber auch in der Verlassenschaftssache von dem im Nachhinein ganz offensichtlichen Widerspruch zwischen den vom Gerichtskommisär am selben Tag ausgefertigten zwei Dokumenten hervorgeht, wo auf der einen Seite die frühere Übergabe ALLER Sparbücher bestättigt wird während auf der anderen Seite zwei Sparbücher ausgeklammert werden.
 
Abschließend habe ich daher zwei Fragen an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Jackwerth:
 
1. Kommen Sie da als Richter, ohne die notwendigen Informationen einzuholen, immer zu vorschnellen und prompt falschen Schlüssen und damit vielleicht auch zu falschen Rechtssprüchen?
 
 
Sehen Sie als Vorsitzender des Senates 42 da überhaupt nichts falsch daran, falls sie in ihrer Funktion anstatt da darauf zu bestehen daß sich Gerichtskommisäre in jeder Weise korrekt verhalten (wodurch all diese Probleme vermieden werden könnten), das Vorgehen eines Gerichtskommisärs ganz einfach damit zu rechtfertigen versuchen oder eine Beschwerde damit abzuwimmeln versuchen indem Sie den Erben d.h. Laien (mein Vater und ich hatten in 2006 wenig Ahnung wie da in Österreich Verlassenschaftsverfahren abwickelt werden und waren daher damals in dieser Angelegenheit auf den Gerichtskommisär angewiesen) beschuldigen Mitwisser und/oder Komplize bezüglich etwaigen Machenschaften des Gerichtskommisärs gewesen zu sein??? Agiert das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien) da mit Bezug auf Rekurse immer auf diese Weise? Ich muß da ehrlich sagen daß ich Ihre Haltung skandalös finde!
 
Mit Bitte um Stellungnahme
 
und freundlichen Grüßen
Gerhard Schuhmacher
 

—– E-Mail —–
Gesendet: Sonntag, 05. Dezember 2010 14:15
Betreff: Verlassenschaftsverfahren BG Hietzing GZ 3 A 41/06 g und 3 A 31/09 s
Sehr geehrter Herr Schuhmacher,

  1. In der Anlage übersende ich den Kraftloserklärungsbeschluss, mit dem unserem Antrag stattgegeben wurde. Die im Beschluss aufgezählten Sparurkunden sind somit kraftlos, also ungültig. Gem § 13 KEG (Kraftloserklärungsgesetz) tritt der Beschluss, mit dem die Urkunde für kraftlos erklärt wird, an die Stelle der für kraftlos erklärten Urkunde. Wer die Kraftloserklärung erlangt hat, kann unter Vorweisung des Beschlusses die ihm zustehenden Rechte aus der Urkunde oder auf Grund der Urkunde dem Verpflichteten gegenüber geltend machen oder die Ausfertigung einer neuen Urkunde gegen Ausfolgung des Beschlusses und Ersatz der Kosten verlangen. Im nächsten Schritt müssten die Banken unter Vorweisung des rechtskräftigen Beschlusses aufgefordert werden, die sich aus dem KE-Beschluss ergebenden Beträge der für kraftlos erklärten Urkunden zu bezahlen.
  2. Weitere Sparbücher bzw Konten Alois Schuhmachers sind leider nicht aufgetaucht.
  3. Mir wurde der Beschluss zu 3 A 41/06g – 45, vom 14.10.2010 seitens des Gerichtes nicht übermittelt. Dies liegt daran, dass Dr. [Name wurde ausgelassen] unser Vollmachtsverhältnis offenbar nicht (wie ordnungsgemäß richtig) dem BG Hietzing weitergeleitet hat. Ich schlage daher, um den Herrschaften ein bisschen auf die Finger zu klopfen einen Schriftsatz vor, den ich im Entwurf in der Anlage übermittle. Wenn Sie bezüglich Ihres „Einspruches“ (richtigerweise Rekurses) bis dato noch keine Verständigung vom BG Hietzing erhalten haben, dann wird das Rechtsmittel samt Akt bereits an das LGZ (Landesgericht für Zivilrechtssachen) Wien weitergeleitet worden sein. Der Zeitraum bis zur Erlangung einer Rechtsmittelentscheidung ist nicht immer leicht abschätzbar. Unter drei Monaten geht in der Regeln gar nichts. 5-6 Monate ist bei kleineren Angelegenheiten die regelmäßige Dauer. Über 9 Monate dauert es selten.
  4. Die Abwesenheit der Frau Rat [Name wurde ausgelassen] kann auch urlaubs- oder krankheitsbedingt zu erklären sein. Sie können sich vorstellen, dass ich über die (vielleicht nur vorübergehende) Neubesetzung aufgrund der extremen Verzögerungstaktik der „gnädigen“ Frau Rat [Name wurde ausgelassen] bezüglich des Verfahrens zur verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung, sehr glücklich bin.
  5. Ich hatte einmal eine große Verlassenschaftssache beim Notar Dr. [Name wurde ausgelassen] laufen, bei der es auch nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Sehr seltsam ist diese Notariatskanzlei, die in einer eher engen Wohnung untergebracht ist. Lustig war auch einmal eine Szene, in der der alte Notar Dr. [Name wurde ausgelassen] selbst ohne seine Sekretärin zu beten den Kopierer vor meinen Augen bediente, um einen Packen Unterlagen zu vervielfältigen. Was die Causa Dr. Matthias Bürgermeister anbelangt, so kann ich nur sagen, dass wir alle nur die Spitze des Eisberges sehen.
  6. Ferner in der Anlage die aktuellen Interest Rates vom Oktober 2010 betreffend das Konto bei der Commonwealth Bank.

Ich stehe weiterhin jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Martin Mahrer
Rechtsanwalt
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Sachwalterschaften beim Bezirksgericht Hietzing

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Der alarmierende Anstieg von Sachwalterschaften in Österreich wurde im Mai 2012 von BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz kritisiert.

Das Bezirksgericht Hietzing hat unter den Bezirksgerichten in Wien die größte Zahl von Sachwalterschaften.

Sachwalterschaftsverfahren scheinen vom Bezirksgericht Hietzing auch gegen unbequeme Zeitgenossen, zum Beispiel diejenigen die in Verlassenschaftsverfahren Fragen stellen oder Akteneinsicht nehmen wollen, eingeleitet zu werden.

Im Mindestfall scheint dies in den folgenden zwei Causen der Fall gewesen zu sein:

Verlassenschaftsverfahren nach Dr. Gabriella Carniel (BG Hietzing GZ. 2 A 19/05p)
– Sachwalterschaftsverfahren gegen Herrn DDr. Marcello Carniel

Verlassenschaftsverfahren nach Dr.rer.oec. Mathias Maria Bürgermeister (BG Hietzing GZ. 11 A 94/09i)
– Sachwalterschaftsverfahren gegen Frau Mag. Jane Burgermeister

In den obrigen zwei Fällen wurde das jeweilige Sachwalterschaftsverfahren von dem für den Wohnort der betroffenen Person zuständigen Bezirksgericht eingestellt.

Mit Bezug auf Sachwalterschaftsverfahren gegen Menschen deren Wohnorte in Wien-Hietzing d.h. im Amtsbereich des Bezirksgericht Hietzing liegen, stellt sich weiters die Frage, wie viele dieser Verfahren zur Bestellung von Sachwaltern führen beziehungsweise ob solche Verfahren seit 2006 automatisch zur Bestellung von Sachwaltern geführt haben, nachdem sich Experten in der Regel für die Bestellung eines Sachwalter aussprechen?
 
 

Mittwoch, 14. Februar 2024

Der Fall Freddie Kräftner: ein Text über die Mühen eines Mündels aus dem Archiv

https://web.archive.org/web/20130425191218/https://datum.at/artikel/mein-phantom-mein-elend-und-ich/

Wien, 1. April 2013

MEIN PHANTOM, MEIN ELEND, UND ICH

Freddie Kräftners Notizen von der Sachwalter-Front.

Vielleicht war es ein zynischer Moment, vielleicht ein seltener Anfall von Galgenhumor, als ich vor einem Jahr für das Branchenmagazin Journalist schrieb: „Ich danke Wolfgang Kräutler, der mich nun besachwaltet, aber nicht bevormundet.“ Möglicherweise war ich aber auch nur dumm und naiv. Die Realität ist nämlich ziemlich brutal: Ich gehöre zu jenen gar nicht wenigen, die ihren Sachwalter so gut wie nie zu hören und zu sehen bekommen. „Zumindest“ einmal im Monat sollte es persönlichen Kontakt geben, so steht es in einer schlanken Broschüre des Justizministeriums. Praktisch ist das nicht der Fall – mein Sachwalter, ein Phantom.

Einmal gab es ein Treffen, im September des Vorjahrs. Nach dringender Urgenz sah ich ihn im Jänner ein weiteres Mal. Unkonzentriert war er, fahrig, nicht wirklich gut drauf. Aber warum habe ich eigentlich einen Sachwalter? Die Sache ist relativ simpel: Als Folge jahrzehntelangen schleichenden und sich steigernden Alkoholmissbrauchs wurde eine möglicherweise irreversible Schädigung jener Hirnregion diagnostiziert, die für das Gedächtnis verantwortlich ist. Frontale Hirnatrophie nennen das die Ärzte.

Angeregt wurde die Sachwalterschaft von der Wiener Rudolfstiftung, in die ich nach einem Zusammenbruch eingeliefert worden war. Ich hatte mich gut eine Woche lang quasi nur flüssig ernährt. Zwecks Begutachtung lernte ich im Frühjahr 2011 den aus den Gerichtsseiten bekannten Psychiater Karl Dantendorfer kennen, eine ausnehmend sympathische Person. Er war bass erstaunt. Für gewöhnlich wehrt man sich gegen die „Entmündigung“, wie sie landläufig immer noch heißt. Ich war schwer für einen Sachwalter: endlich jemand, der sich um all das Chaos vor allem finanzieller Natur kümmert, mir die lästigen Amtswege – Finanzamt! – abnimmt, der sich auskennt im Formulardschungel und selbstverständlich Bescheid weiß über all die Förderungen und Unterstützungen, an denen der wild wuchernde Sozialstaat angeblich zugrunde zu gehen droht. 

Denkste! Um eine längst fällige Kur am wunderbaren Neurologischen Zentrum Rosenhügel in Wien habe ich mich zusammen mit meinem Hausarzt selbst gekümmert (für medizinische Belange ist der Sachwalter freilich nicht zuständig, das sei der Ordnung halber erwähnt); und die Steuer (Jahresausgleich wegen Alimenten) erledigte die Expertin der einzig verbliebenen Freundin. Sie ist auch die Einzige, die mich regelmäßig am Wochenende zum Essen einlädt. Wo sind all die Menschen hin, wo sind sie geblieben?

Dass mein Phantom gar einmal in der Wohnung vorbeigeschaut hätte – von wegen. Einen Installateur hat er wenigstens vorbeigeschickt. Die Therme nervt freilich immer noch mit Fehlermeldungen: „Abgasklappe schaltet nicht“, das klingt irgendwie beunruhigend, es gibt freilich keine; und „Flammenausfall während des Betriebs“ ist lästig, wenn man in der Früh gern duscht. Und man hat es auch nicht gern kalt, wenn man im Winter am Abend nach Hause kommt. 

Ich mag partiell vergesslich sein, weshalb die Sachwalterschaft von ärztlicher Seite auch angeregt wurde – debil oder senil aber bin ich, so hoffe ich zumindest, nicht. Ich schaffe meinen Alltag, helfe ehrenamtlich in einer großen Pfarre (acht Priester) mit einer sehr toughen Kanzleichefin und üppigstem Gruppenleben aus und führe penibel Notizen. Nicht selten steht da: „Keine Antwort SW …“. Ich bin freilich kein Einzelfall. Julia Herrnböck schrieb kürzlich im Standard: „Tatsächlich signalisieren tausende Beschwerden über nicht erreichbare Sachwalter, miserable und unwürdige Betreuung bis hin zu Delogierungen, weil Mieten nicht überwiesen wurden, ganz deutlich den Reformbedarf.“ Auch der ORF-„Volksanwalt“ hat sich vor kurzem dieses Themas angenommen.

Was tut er eigentlich, mein Sachwalter? Er hortet meine bescheidene Pension von 945,60 Euro im Monat. Mittlerweile hat sich daraus (Stand Anfang März) ein Guthaben von 3.548,22 Euro angesammelt. Als Ausgaben genehmigte er mir für den Valentinstag beachtliche 15 Euro. Für das Weihnachtsgeschenk meiner Tochter ließ er gar 30 Euro springen. Leider dürfte ihm – apropos Gedächtnis – entfallen sein, dass sie auf einem Schulaustauschjahr in Kanada ist und allein das Porto für ein Minigeschenk die Hälfte des Betrags verschlungen hätte. 

Meine Ex-Frau hat dankenswerterweise mein Präsent zusammen mit dem ihren versandt. Gäbe es nicht diese Hilfe von anderer Seite, um meine Infrastruktur wäre es verheerend bestellt. Mein Bruder schenkte mir seinen alten Laptop und zum Geburtstag einen Drucker. Die Webcam für die Kommunikation mit meiner Tochter besorgte dankenswerterweise die Heimhilfe – wir haben das Geld vom Essensbudget abgezweigt. Apropos Heimhilfen: Die wunderbaren Damen der Caritas Socialis sind ob meines Sachwalters sprach- und fassungslos. Die haben wahrlich einiges erlebt und – bei aller Diskretion – dementsprechend viel zu erzählen. Einmal in der Woche gehen sie mit mir auch einkaufen. Wenn dazwischen etwas ausgeht oder fehlt: Pech gehabt. Ich lebe bargeldlos.

Um nicht vollkommen verzweifelt in meiner Wohnung sitzen zu müssen, haben mir meine Eltern freundlicherweise ein Konto in einem Kaffeehaus eingerichtet. So kann ich wenigstens bei einem kleinen Braunen meine geliebten Zeitungen lesen und komme ein bisschen unter die Leute. 

„Leider ist nicht wirklich Platz für einen Kaffeehausbesuch“, hatte die Sekretärin des Phantoms zuvor auf eine Taschengeldbitte geantwortet. Eigentlich war mit ihm anderes besprochen – ich habe ja meine Notizen. Zeitungen wurden auch nicht bewilligt. Die Eltern schenkten mir daraufhin ein Krone-Abo. Und dankenswerterweise pushen Blätter wie Standard und Wirtschaftsblatt gelegentlich mit Gratisaktionen ihre Leserzahlen.

Dafür nervt die Sekretärin des Phantoms mit Mails, in denen sie etwa schreibt: „Gleichzeitig hat sie (die Heimhilfe, Anm.) mich informiert, dass diesen Monat schon eine Osterkerze um 12,50 Euro im ,Extrabudget‘ ist. Dies hat mich insbesondere deshalb gewundert, weil Ostern erst Ende März ist.“ Dass Osterkerzen zu Beginn der Fastenzeit geweiht werden und sie das nicht weiß, sei ihr nachgesehen. Wenn ich mich auch darüber noch ärgern würde … Dass freilich selbst die ureigensten Sachwalter-Angelegenheiten brachliegen, ist mehr als ärgerlich. 

Selbstredend ist der Steuerausgleich für 2011 noch nicht eingereicht worden –eigentlich eine Pipifax-Angelegenheit. Apropos Finanzamt: Den Exekutor sehe ich dank Sachwalters des Öfteren. Das Finanzamt glaubt immer noch, dass ich arbeite, und lässt Vorauszahlungen eintreiben. Es dürfte nicht darüber verständigt worden sein, dass ich mittlerweile eine Pension beziehe. Das Finanzamt wusste gar nichts von der Sachwalterschaft – er hat wahrscheinlich vergessen, die wichtigsten Ämter zu informieren. Das sollte und dürfte nicht passieren.

Anmerkung der Redaktion:: Das wäre die Aufgabe des Pflegschaftsgerichts. 

Ganz unschuldig an meinem Elend mit dem Phantom bin ich freilich nicht. Ich lag im Otto-Wagner-Spital, als mir die Bestellung eines Sachwalters zugestellt wurde. Angeregt von einem Spital, in das ich vollkommen geschwächt und entkräftet eingeliefert worden war, und mit schweren Medikamenten sediert, wurde mir die Bestellung eines mir Wildfremden mitgeteilt. In Panik rief ich daraufhin nach dem Erstbesten, der mir einfiel. Dieser Anwalt, mein jetziges Elend, hatte einmal meine Mutter vertreten, die auf einem Parkplatz völlig unschuldig überrollt wurde. Vertreten ist eigentlich schwer übertrieben: Die gegnerische Versicherung bot – das Langzeitgedächtnis funktioniert immer noch tadellos! – von sich aus deutlich mehr an, als er verlangen wollte.

Ich hätte damals im Otto-Wagner-Spital nicht in Panik verfallen sollen. Der Wildfremde zählt, wie ich mittlerweile herausgefunden habe, zu den fähigsten und engagiertesten Sachwaltern der Stadt. Er hat etwa fixe Sprechstunden für die ihm Anvertrauten. Das Phantom zu erreichen ist hingegen ein nervenstrapazierendes Geduldsspiel. Als ich vor Monaten von tagelanger Appetitlosigkeit geschwächt durch einen Notarzt, den meine Ex-Frau gerufen hatte, ins Spital eingeliefert wurde, hat er sich selbstredend nicht gemeldet. Das war formal korrekt – er ist ja nur für rechtliche und finanzielle Belange zuständig, nicht für medizinische. Die menschliche Seite aber möge der Leser selbst beurteilen. Und von den großen Fragen will ich lieber ganz schweigen. Wo werde ich zum Beispiel in Zukunft wohnen? Die Miete für meine geliebte Altbauwohnung ist höher als die Pension und wurde seit gut zwei Jahren nicht bezahlt, die Hausverwaltung ist nun leider aufgewacht. Das Ergebnis ist absehbar. Wie es mit mir weitergeht, steht in den Sternen.


Quelle Zeitung FURCHE Februar  1983

Autor: Freddie Kräftner 

Ein Freund hat mir gestern am Telefon erzählt, wenn Dü jetzt hier in Jena wärest, würdest Du die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Die Leute sind eingeschüchtert, es herrscht eine ganz depressive Stimmung …’ . Heike Holzinger, Jahrgang 1959, lebte bis September letzten Jahres in der DDR. Nach zwei Jahren Wartezeit wurde ihrem Ausreiseantrag stattgegeben und sie übersiedelte nach Wien.

Ihre Heimat Jena, eine Stadt mit überdurchschnittlich vielen Wehrdienstverweigerern und NichtWählern, ist mittlerweile zum Symbol für das kompromißlose Vorgehen der DDR-Behörden gegen Mitglieder von Friedensinitiativen geworden.

Begonnen hat in der thüringischen Universitätsstadt alles vor zwei Jahren: Der 23jährige Matthias Domaschk, Mitglied der Jungen Gemeinde, starb in der Untersuchungshaft des Staatssicherheitsdienstes. Offizielle Version: Selbstmord durch Erhängen; was seine Freunde bezweifeln. Als einer von ihnen, der junge Bildhauer Michael Blumenhagen, am ersten Todestag eine Gedenkplastik am Grab Domaschks aufstellt, ließ der Staatssicherheitsdienst sie abtransportieren, der Pazifist Blumenhagen wurde zur Nationalen Volksarmee (NVA) einberufen. Er weigerte sich, Verhaftung und sechs Monate Gefängnis waren die Folge. Sein Haus wurde abgerissen, er selbst mittlerweile in die Bundesrepublik abgeschoben.

Am 1. September 1982 wurde auch Blumenhagens Besitzverwalter, Roland Jahn, verhaftet, nachdem er am Vortag, dem Jahrestag der Gründung der Solidar-nošč, mit einer polnischen Fahne am Rad durch Jena gefahren ist. Jahn, bereits 1977 im Zusammenhang mit der Ausbürgerung Wolf Biermanns exmatrikuliert, wurde wegen § 220 (öffentliche Herabwürdigung der DDR und ihrer Pohtik) und § 222 (Mißbrauch staatlicher Symbole) zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Fotograf Manfred Hildebrand, der Fotos des verstorbenen Domaschk verbreitet hatte, wurde kurz vor Jahreswende zu 16 Monaten verurteilt.

Im Rahmen der in fast allen Teilen der DDR von den evangelischen Gemeinden veranstalteten Friedensdekade vom 7. bis 17. November bildeten etwa 80 junge Leute auf dem „Zentralen Platz" in Jena einen Kreis. Mit den Gesichtern nach außen gewandt trugen sie Schilder mit der Aufschrift „Frieden"; zwei Minuten standen sie so und schwiegen.

Am 24. Dezember, so konnte man hören, wolle man am selben Ort in ähnlicher Weise zusammenkommen. Was sich dann am Heiligen Abend abspielte, beschreibt der 1977 von Ost- nach Westberlin übersiedelte Schriftsteller Jürgen Fuchs in seiner

„Erklärung eines Sachverhalts" so:

„An den Ausfahrtsstraßen von Jena waren Kontrollen aufgebaut, ebenso am Bahnhof. Dennoch trafen sich an der Friedenskirche ca. 200 Menschen, die zu dem zentralen ,Platz der Kosmonauten’ vor der Stadtkirche gehen und dort — schweigen wollten. Nur wenige Dutzend kamen durch, die zivilen Ordnungshüter waren in Hundertschaften da und kontrollierten jeden verdächtig Aussehenden. Es waren aber nicht die Mitglieder der Jungen Gemeinde Jenas, von denen die Initiative zu dieser Schweigeminute ausgegangen war. Eher Kreise von Jugendlichen, die sich in der letzten Zeit ein wenig distanziert hatten von der Kirche: junge Arbeiter, die vielleicht unter anderen (politischen) Umständen studiert hätten, oder eine Chancen gehabt hätten, Abitur zu machen."

Und weiter heißt es in der Erklärung: „Ihre Distanz zu der Kirche in Jena hat damit zu tun, daß diese ihnen in letzter Zeit kaum einmal für ihre Sache Raum gelassen hat. Nachdem ein Mitglied des Ältestenrats der Kirche und hauptamtlicher Mitarbeiter der Jungen Gemeinde erklärt hat, daß er jahrelang alle drei Wochen,Gespräche mit Mitarbeitern der Staatssicherheit hatte, ist die Verbitterung gewachsen."

Die Kirchenoberen — nicht nur in Jena — neigen in letzter Zeit eher zur Ansicht, Frieden sei eine innere Geisteshaltung, die man für sich vertreten soll, die aber keinen äußeren Niederschlag finden soll. Zwar ist die Kirche weiterhin um den Dialog in Sachen Frieden mit der Staatsführung interessiert, Ergebnisse blieben bislang jedoch aus: Der Vorschlag der Kirche, einen sozialen Friedensdienst (unserem Zivildienst vergleichbar) einzuführen, wurde als diskussionsunwürdig abgelehnt.

Träger der autonomen Friedensbewegung sind jedoch weiterhin „Friedenskreise" in der Jungen Gemeinde. Diese sind mehr an praktischer Friedensarbeit interessiert und müssen weniger taktieren als die Kirchenleitungen. Was auch innerkirchlich zu Spannungen führen kann, so wurde beispielsweise die Junge Gemeinde in Halle aufgelöst.

Als im Jänner ein aus Jena stammendes Forderungspapier in bundesdeutschen Medien veröffentlicht wurde, schlugen die DDR-Behörden zu. Elf Personen aus dem Freundeskreis der verurteilten Jahn und Hildebrand sitzen in Untersuchungshaft. Gefordert wurden in dem Papier vor allem öffentliche Information über die „Bausoldaten" (spezielle zahlenmäßig sehr kleine Einheiten der NVA, in denen ein Ersatzdienst ohne Waffe geleistet werden kann) und Kontaktmöglichkeiten zu Friedensinitiativen auch in anderen Ländern - etwa zur „Russell-Peace-Foundation" und zur „Gruppe Dialog" in Ungarn.

Was von den Behörden bisher unterbunden wurde.

Von einer Entspannung im Verhältnis Staat/Friedensbewegung ist nichts zu spüren. Die vom Chefideologen der SED, Kurt Hager, im Juni letzten Jahres verkündete These, es gäbe keinen essentiellen Unterschied zwischen dem Friedenswillen von Pazifisten, Sozialisten und Christen, strafen die jüngsten Ereignisse Lügen.

Das Klima der DDR - vor allem in Jena - wird von Exilanten häufig mit dem von 1976 verglichen, dem Jahr der Ausweisung Wolf Biermanns. Mit einem Unterschied: Waren die Träger der Bewegung damals exponierte Oppositionelle, so ist nun eine „neue Generation" am Werk, „der ihr Engagement wichtiger ist als der Verlust von Privilegien", wie es Hans-Peter Wensierski vom Evangelischen Pressedienst (in West-Berlin) erst kürzlich in der „Zeit" beschrieben hat.

Ende Zitat Furche 1983 Autor: Freddie Kräftner 


Sonntag, 3. Dezember 2023

Der Fall Wolfgang S.

Der Sachwalter hat ihm 3 Häuser gestohlen, die Gutachter sind bewährterweise Lenz. und Mesz., die ihn ins Pflegeheim brachten, wo er langsam verreckte. RIP. 

Dienststelle:

BG Neulengbach (197) 

Aktenzeichen:

1 A 233/23x

Bekannt gemacht am:

31.10.2023

Verlassenschaft nach:

Schmidt, Wolfgang Dipl.-Ing.


Dipl.-Ing. Wolfgang Schmidt, geboren am 22.11.1943, zuletzt wohnhaft gewesen in Garnisonstraße 25, 3040 Neulengbach, ist am 04.07.2023 verstorben.

Name des Gerichtskommissärs:
Mag. Martin Schubert, Notar, Wiener Straße 2, 3040 Neulengbach
Telefon: 02772/52 102
E-Mail: kanzlei@notariat-neulengbach.at

Alle, die gegen die Verlassenschaft eine Forderung zu stellen haben, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis zu diesem Termin schriftlich geltend zu machen und nachzuweisen:
Ende der Anmeldefrist: 30.11.2023

Sonst wird den nicht durch ein Pfandrecht gesicherten Gläubigern an die Verlassenschaft, wenn sie durch die Zahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft worden ist, kein weiterer Anspruch zustehen.
Gemäß § 813 ABGB kann bis zum Ablauf der Frist mit der Befriedigung der Gläubiger innegehalten werden.

Donnerstag, 30. November 2023

Justiz auf Österreichisch: Tod eines Sektionschefs in den Donauauen

#Justiz auf Österreichisch oder die Revolution frisst ihre Kinder: Justiz in einem Land ohne Menschenrechte: Vielleicht hat C.Pilnacek spät aber doch erkannt, wie das korrupte System von Pflegschaftsrichtern, Gutachtern und Massensachwalterschaftskanzleien den gesamten #Rechtsstaat untergräbt & irgendwann zum Einsturz bringt, implodieren lässt. Wie kann man z.B. als Bundespräsident, Kanzler Minister etc. Jahre lang zusehen, wenn hilflose, alte aber vermögende Menschen enteignet und in Pflegeheime gesteckt werden, die RichterInnen an den Bezirksgerichten mit den Gutachtern und SachwalterInnen sich die Erlöse aus den Immobilien, Wertgegenständen, Gemälden, Schmuck etc aufteilen? Wie unmenschlich kann man eigentlich als Richter, Gutachter, Jurist und Anwalt sein? HUNDERTE ANZEIGEN diesbezüglich wurden bei der WKSTA und den STAs einfach in den PAPIERKORB geworfen, kein Anfangsverdacht vorhanden z.b. wegen schweren Amtsmissbrauchs. Am Ende wurde Sektionschef und Ex-Generalsekretär Pilnacek selbst zum Opfer einer korrupten Justiz und Politik. Erst im Sommer ist ein mir bekannter Kurand elend in einem Pflegeheim in NÖ zugrunde gegangen: sein Sachwalter, der an einer Wiener Nobeladresse am Ring logiert, hat ihm drei Häuser gestohlen, eines abreißen lassen, die anderen verwertet. Herr DI W.S. hat Technische Chemie studiert, war Erfinder und hat ein leichtes Alkoholproblem gehabt. Vor 8 Jahren habe ich ihn noch in einer psychiatrischen Anstalt in Wien besucht. Gutachter: M. und L.

https://www.tabularasamagazin.de/struktur-der-massenweisen-enteignung-das-oesterreichische-justizministerium/?fbclid=IwAR1aiIKPAOi3dgPASjw2d6K0ok4v-GxoqAOBVBVG0PMK82qC9OYmmgh3z3o


Symposium Jugendwohlfahrt 2014 Wien

Nachdem ich für meine Wortmeldung: "Ein krankes System (die Justiz) kann nicht ein anderes krankes System (die Familie) HEILEN" SPONTAN-Applaus bei der Pressekonferenz zur Buchpräsentation "Schwarzbuch Jugendwohlfahrt" erhielt, übe ich mich nun als Küchentisch-Psychologin (bin gerade beim Haus-Halt-Machen): Der SYMPTOM-TRÄGER, die SYMPTOM-TRÄGER bei der "KRANKEN FAMILIE ÖSTERREICH" sind die ENTSORGTEN, GEDEMÜTIGTEN, Leiblichen Väter (die teilweise im Gefängnis oder im Suizid gelandet sind bzw. als Sperma-Spender degradiert worden sind, vor allem von Jugendamts-MitarbeiterInnen in Wien) aber v.a. auch die ARMEN VON IHREN ELTERN (v.a. Vätern) ENTFREMDETEN KINDER, die in teuren Wohngemeinschaften oder Heimen oder bei teuren Pflegefamilien (zahlt der Steuerzahler) aufwachsen müssen, teilweise so verstört und TRAUMATISIERT (Kindesabnahmen erfolgen manchmal mit Sondereinheiten der Polizei, weil das Jugendamt so hilflos ist) sind, dass sie nur die Sonderschule besuchen können (und nie eine Chance haben, einen Arbeitsplatz zu erhalten - siehe Miss-Stände im Behindertenbereich) - das also sind die Symptom-Träger dieser kranken Gesellschaft: JE MEHR EIN THEMA, eine (Rand-) Gruppe ausgegrenzt wird, desto mehr kommen natürlich die Symptome (siehe Körper, wenn ich jahrelang meine NIere vernachlässige, wird sie krank....) Eine wirklich gute Familienpolitik grenzt die leiblichen Eltern nicht aus.....Im Sinne von Virginia Satir und vielen anderen Größen (z.B. Fritz Perls, Hilarion Petzold, Integrative Gestalttherapie) muss eine gute Familienpolitik und JUSTIZ ALLE ANHÖREN, integrieren und im Sinne von Mediation wieder BETEILIGEN lassen (und nicht Väter in Gefängnisse sperren oder in den Selbstmord treiben, nur weil sie ihre Kinder sehen wollen).....

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