Montag, 8. Oktober 2012

Entmündigung im Auftrag des Bundesministeriums: So wie die Hexe den Scheiterhaufen selbst bezahlen musste, muss auch das Mündel das Verfahren zu seiner vollständigen Entrechtung selbst bezahlen

Rekursentscheidung LG für Zivilrechtssachen - Pflegschaftsendabrechnung Sachwalter Dr. W. via Bezirksgericht Wien-Liesing - Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Ein Revisionsrekurs ist unzulässig.  

Gegendarstellung Mag. H. Beschluss LG ZRS – 5. September 2012

Seite 5:

Bei dem dabei erwähnten Aktenvermerk vom 29. April 2012 (eigentlich 2009) h- siehe ON 12 - handelt es sich nämlich um nichts anderes als den im Sinn der VERFAHRENSÖKONOMIE durchaus üblichen Versuch des PROZESSGERICHTS (Inquisitionsgerichts) im Rahmen des Sachwalterschaftsbestellungsverfahren gleich mitzuklären, ob die Verbindlichkeit (en) der Rekurswerberin überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist, was im Fall der Verneinung allenfalls auch gegenüber anderen Gläubigern zu ihren Gunsten hätte eingewendet werden können....ENDE ZITAT

das heißt: alle Verträge, auch Dienstverträge, alle Kaufverträge, alle Mietverträge, die Frau Mag. H.  ab 1998 abgeschlossen hat, wären in diesem Falle elf Jahre rückwirkend rechtsunwirksam...

Besonders perfid erscheint in diesem Zusammenhang die Aussage des Landesgerichts für Zivilrechtssachen, dass eine elf Jahre rückwirkend diagnostizierte Geschäftsunfähigkeit im Sachwalterschaftsbestellungsverfahren, zu „Gunsten der Kurandin (Rekurswerberin) eingewendet hätte werden können“, da somit „sämtliche Verbindlichkeiten/Verträge (von 1998 bis April 2009) der Rekurswerberin überhaupt nicht rechtswirksam zustande gekommen seien…..

Das muss man sich einmal vorstellen:
Ein Psychiater aus Mödling wird vom Bezirksgericht Liesing gebeten, eine Geschäftsunfähigkeit elf Jahre rückwirkend zu diagnostizieren, damit

im Zeitraum von 1998 bis 2009

alle Verträge, Kaufverträge, Dienstverträge, alle Unterschriften einer ehemaligen Angestellten der österreichischen Bundesverwaltung als RECHTSUNWIRKSAM wegen Geschäftsunfähigkeit

eingestuft werden.

Das bedeutet, dass auch der Dienstvertrag mit dem Bundesrechenzentrum und mit dem BM für Verkehr, Innovation und Technologie nicht rechtswirksam zustande gekommen sind.

Das bedeutet, dass natürlich auch die Anzeige betreff Denunzierung auf www.peterpilz.at im August 2007 nicht rechtswirksam ist.
Beachte: Im Aktenvermerk vom 29. April 2009 wird auf ein Telefonat mit WINTER (Sektionschef BMF) hingewiesen, wonach dieser den Gutachter Dr. K. bittet, zu überprüfen, inwieweit bei Frau Magister H.

für die Zeiträume

Mai 2005: Betriebsrat Günter Erlach stirbt im Bundesrechenzentrum, Hintere Zollamtsstraße

März 2007: Frau Mag. H. wird auf der Web-Site www.peterpilz.at in bezug auf ihre Tätigkeit für die Bundeshaushaltsverrechnung (SAP-Beraterin) schwer denunziert. Ihre Persönlichkeitsrechte werden zum Höhepunkt des parlamentarischen Eurofighter-U-Ausschusses schwer verletzt. Viele Menschen greifen auf www.peterpilz.at zu.

Herbst 1998: Obsorgeverfahren BG Wien-Hernals, AMS-Daten im Bundesrechenzentrum gespeichert. Der intervenierende „Winter“ hat natürlich Zugriff auf die Daten, die von Frau Mag. H. im Bundesrechenzentrum gespeichert sind.

Anmerkung: Im Besonderen soll - vermutlich nach Sektenrichtlinie - die Aussage von Frau Mag. H. gegenüber dem Bundesnachrichtendienst von 2006 (in bezug auf Vorkommnisse im BM für Finanzen) als reines Hirngespinst dargestellt werden. In weiterer Folge hat man Mag. H. zwei Mal beim Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorgeladen, erst im Dezember 2008 wählte man via BMF und BG Liesing den Weg der Entmündigung/Psychiatrierung.

In der Tat scheint hier an Österreichs Bezirksgerichten, Landesgerichten für Zivilrechtssachen und in Österreichs Rechtsanwaltskanzleien ein Netzwerk an partnerschaftlicher Zusammenarbeit errichtet worden zu sein, das durch dubiose Beschlüsse/ Rekursentscheidungen  Unrecht als Recht erscheinen lässt: sehr oft zum budgetären Vorteil von Sachwaltern, Rechtsanwaltskanzleien etc.

Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Persönliche Anmerkung:

Nie hätte ich gedacht, die ich selbst aus einer Juristenfamilie entstamme und bereits 2007 mit dem Jus-Studium begann, dass Richter und Richterinnen an Landesgerichten dermaßen korrupt sein können und keinerlei Charakter/Gewissen haben, ja vielmehr nur die bösen Taten und Fehlentscheidungen (mangelhafte Beschlüsse) der Erstgerichte (Bezirksgerichte) vertuschen müssen. Es handelt sich hier, wie Hans Pretterebner bereits im Jahre 1993 in seinen Büchern (Der Fall Lucona, Netzwerk der Macht) treffend beschrieb um ein Netzwerk der Macht zwischen Bundesministerien und (ehemals) nachgeordneten Dienststellen wie Gerichte, Finanzämter, Universitäten und Schulen. Mitunter werden Urteile/Beschlüsse in diversen Kaffeehäusern, Logen oder sonstigen Treffpunkten bereits a priori vereinbart.
Während ich diese Zeilen schreibe, bin ich sehr empört.

Anmerkung zur Situation des Sachwalterschaftsunrechts in Österreich

  1. Die meisten Sachwalterschaften gibt es am BG Hietzing in Wien – no net: Leben doch in Hietzing die reichsten Menschen, dort wo einst der Kaiser in Schönbrunn wohnte und wo es heute noch die teuersten Villen gibt. Da werden dann die Testamente von alten und reichen Menschen posthum/rückwirkend als ungültig erklärt. Die Psychiater schreiben im Auftrag der Richter ein Gutachten, dass der alte Mensch zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht testierfähig war.
  2. Obdachlose: Obdachlose Menschen, die auf der Straße landen, leiden meist unter großem Selbstfürsorge-Defizit und handeln oft zum eigenen Nachteil. Ich wollte im Jahre 2005 für einen gerade obdachlos gewordenen Mann, der unter einem schweren religiösen Wahn leidet (aufgrund der seiner Ansicht nach bevorstehenden Wiederkunft Christi verschenkte er Hab und Gut und landete auf der Straße) am BG Wien-Favoriten ein Sachwalterschaftsverfahren  beantragen. Dieser Antrag wurde vom Bezirksgericht Favoriten unter kräftiger Mithilfe des Vereins für Sachwalterschaft (Vertretungsnetz) abgeschmettert. No net: bei den Obdachlosen ist kein Geld zu holen.
  3. Pflegegeld: Die erste Tätigkeit des Sachwalters ist meistens, Pflegegeld, das in Österreich bis zu 1.700 Euro pro Monat zusätzlich zur Pension einbringen kann, für das Mündel zu beantragen. Nie werde ich meinen ersten Termin bei Sachwalter Dr. W. in der Biedermeier-Kanzlei in Wien-Josefstadt vergessen – vor allem den enttäuschten Blick von Sachwalter Dr. W. Bereits 14 Tage nach seiner Bestellung als Verfahrenssachwalter durch Richterin Mag. Romana W. im Januar 2009 hatte er mir einen Brief geschrieben: Wir müssen unbedingt Pflegegeld beantragen. Den enttäuschten Blick des Sachwalters Dr. W., als er mich zum ersten Mal im März 2009 sah, werde ich nicht so schnell vergessen. Ich kam gerade vom Fitnesstraining und aus der Sauna im Club Oberlaa und sah ziemlich frisch aus: Sachwalter Dr. W. meinte enttäuscht: „Sie sind ja fit wie ein Turnschuh, mit dem Pflegegeld werden wir Pech haben.“ In weiterer Folge hat er meine Rechnungen nicht bezahlt und auf Mahnungen/Anfragen von Firmen nicht reagiert. Auch die Richterin Mag. Romana W. wusste im Juni 2009 (siehe Protokolle BG Liesing vom 9. und 30. Juni 2009) nicht, dass Sachwalter Dr. W. KEIN ANDERKONTO errichtet hat – das weiß natürlich auch das Landesgericht nicht. Der Kommunikationsfluss unter den Komplizen Bezirksgericht – Landesgericht – Sachwalterschafts-Rechtsanwaltskanzlei lässt also zu wünschen übrig.
  4. Pflegegeld Teil 2: Besonders perfid erscheint in diesem Zusammenhang, dass das Pflegegeld nicht für die Betreuung des Kuranden verwendet wird, sondern vor allem zur Anhäufung und Hortung von Vermögen auf dem Mündelkonto. SachwalterInnen zweigen sich – illegal – unter Mithilfe von Bezirksgerichten und Landesgerichten bis zu 25 % vom Mündelvermögen ab.
  5. Menschenrechtsverletzungen/Datenschutz: Da sowohl in Grundbuch, Firmenbuch (alle im Bundesrechenzentrum angesiedelt) sowie in allen Datenbanken von Österreichs Unternehmen und Banken der Vermerk „Sachwalterschaft“ eingetragen wird, handelt es sich bei Österreichs Sachwalterschaftsrecht und Sachwalterschaftspraxis um schwerste Verletzungen des Datenschutzgesetzes und natürlich auch der Menschenrechte, wie Recht auf Eigentum, Recht auf Vermögen, Recht auf freie Arbeitswahl, Recht auf Verehelichung (auch diese verbieten die Sachwalter in Österreich) Recht auf freie Wohnortwahl etc…
  6. Der absolute Höhepunkt der Perfidie (Heimtücke) ist aber die Praxis der Politmündelschaft und Justizmündelschaft. Da werden Zeugen von Straftaten einfach entmündigt, anstatt dass man sie in ein Zeugenschutzprogramm aufnimmt. Somit sind alle Aussagen, die diese Menschen, die zu Mitwissern von Untaten rund um Österreichs Politik, Finanzen, Landesverteidigung, Außenpolitik  etc. unter der Prämisse ihrer Geschäftsunfähigkeit und psychischen Erkrankung zu sehen.
  7. Niemals hätte ich gedacht, dass RichterInnen, dass Ärzte aus reiner Geldgier so perfid handeln könnten und das Recht so in Unrecht verdrehen könnten. In meiner Jugend, die ich in Graz verbrachte, habe ich sehr ehrenwerte Richter und Richterinnen kennen gelernt, die stets Vorbild für mich waren.
  8. Ich bin sehr enttäuscht.



Sonntag, 7. Oktober 2012

Entmündigung im Auftrag der Finanz: Ein verhängnisvoller Aktenvermerk am Bezirksgericht Wien-Liesing

Bezirksgericht Wien-Liesing
Pflegschaftsabteilung
Haeckelstraße 8
1230 WIEN

Aktenvermerk vom 29. April 2009: Replik Winter – GZ 6 C 1004/08 j

Pflegschaftsakt Mag. Rosemarie B. H. – geboren am 24.1.1960

Autorin des handschriftlichen Aktenvermerks: Pflegschaftsrichterin Mag. Romana W.



Gesprächsprotokoll: Telefonische Intervention eines Dr. Winter (Sektionschef BM für Finanzen, IT-Sektion?) : Die Geschäftsfähigkeit einer ehemaligen SAP-Beraterin des Bundesrechenzentrums, der Bundesministerien und der Obersten Organe der Republik Österreich  sollte 11 Jahre rückwirkend durch Beeinflussung des Gutachers Dr. Herbert Kögler (Mödling) als nicht vorhanden attestiert werden.
Somit sollten alle Dienst-Verträge, alle Anzeigen, alle Gerichtsverfahren, alle Kaufverträge, die Frau Mag. H. seit dem Jahre 1998 abschloss als ungültig und nicht zustande gekommen betrachtet werden.



Der psychiatrische Gutachter Dr. Herbert Kögler wird – gemäß dieses Aktenvermerkes – gebeten, die Geschäftsunfähigkeit einer am Leben gebliebenen Zeugin rund um mysteriöse Todesfälle und Erkrankungen in BMF/BRZ/BUHAG/BMI  elf Jahre rückwirkend bis zum Jahre 1998 zu bestätigen. Offenbar hatte man vom Bundesrechenzentrum die Informationen aus dem Leben der Frau Mag. H. betreff des Jahrs 1998 – mit Obsorge-Verfahren und AMS-Daten – erhalten.

Der Aktenvermerk im Wortlaut:

Akt 109/152/ 08i befindet sich zur Zeit beim SV (Sachverständigen), noch kein vorläufiges Gutachten vorhanden. Kalendiert mit 1/5.

Winter

PAON 12 & GS/ ON 14 (ON= Ordnungsnummer) G.P- alleinig (?) zu GZ 10 P 152/08;

Mit Note (?) PV (Personenvorsorge oder Pflegschaftsverfahren) aus Kostengründen angeregt, den Sachverständigen im P(flegschafts-)Verfahren auch KURZ mit der Frage zu befassen, SEIT WANN eine GESCHÄFTSUNFÄHIGKEIT der Person vorliegt, wobei die

ZEITRÄUME

Ø      Mai 2005 (im Bundesrechenzentrum stirbt der Betriebsrat Günter Erlach)
Ø      März 2007 (Denunzierung auf www.peterpilz.at)
Ø      Frühjahr/Sommer/Herbst 1998: Obsorgeverfahren Mag. Rosemarie B.H.

wesentlich wären.

Falls dies noch möglich ist, möge eine entsprechende GA-Ergänzung (Gutachter-Ergänzung) veranlasst werden.

29. April 2009

Kalendiert 10/5

Stempel:

Eingelangt: 30. April 2009
Ausgehändigt: 30. April 2009
Verglichen: 30. April 2009
Abgefertigt: 30. April 2009

Anmerkung der Kurandin Mag. H.: Die Untersuchung beim Gutachter Dr. Herbert Kögler fand am 22. April 2009 in der Ordination des Herrn Dr. Kögler (siehe Gegendarstellung zum Gutachten Dr. Kögler) 2340 Mödling, Josefsgasse 6B statt. Das Gutachten, das die endgültige Entmündigung (Besachwalterung) der Frau Mag. H. bekräftigen sollte, langte am 30. April 2009 am BG Wien-Liesing ein. Das BM für Finanzen war also mit seiner INTERVENTION am 29. April 2009 leider etwas zu spät dran. Die Geschäftsunfähigkeit wurde zwar durch das Gutachten des Dr. Kögler bekräftigt, aber leider nicht rückwirkend bis 1998, wie es das BM für Finanzen wollte.


Sachwalterschaftsraub: Der Fall O., Wien-Döbling

 Sachwalterschaftsmissbrauch: Der Fall Oskar, Wien-Döbling, geschildert von dessen Lebensgefährtin Brigitte

Ich war auch geschockt, dass der Sachwalter noch immer Nachforderungen stellt. "Die decken sich doch nur gegenseitig."
Anmerkung der Redaktion: ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG.
Mein Freund hat Einsicht in seinen Akt beantragt (Anmerkung der Redaktion: Wieso muss man das beantragen? Akteneinsicht ist geltendes Recht in Österreich) und aufgrund der Gesetzwidrigkeit der Sachwalterschaft auf Rat des Vertretungsnetzes hin um Aufhebung der Sachwalterschaft ersucht.

Das Vertretungsnetz hat auch gesagt, dass die Geldforderungen von Dr. B. (Sachwalterin) inkl. der Androhung weiterer Geldforderungen und gerichtlicher Schritte (Exekution), wenn ich nicht spure, illegal ist, da es sich um Fixkosten handelt und sie keine Aufteilung mit mir vereinbart hat. Die Abfuhr habe ich ihr gestern geschickt. Natürlich alle drei eingeschrieben und hinten mit Klebeband zugeklebt.
Ein paar Tage, nachdem ich diese Aufforderung inkl. Drohungen von Dr. B. erhalten habe und die Aktionen gegen diese Frau mit meinem Freund und meiner Familie absprach inkl. Gegenlesen der Briefe, sagte DSA Rshfr, sie komme am 1.10. für eine Viertelstunde:
Im Beisein von Stationsärztin und Hauspsychologen.

Diplom-Sozialarbeiterin Frau R. hat anscheinend wieder das große Wort geführt und im Auftrag ihrer "Geschäftsfreundin" B. auch gegen mich gehetzt. Zunächst muss der Oskar binnen 14 Tagen entlassen werden, was aber nicht geht, da er nach jeder Hetzaktion und auch bei den meisten extremen Wetterumschwüngen einen Rückfall erleidet, der mit häufigen Stürzen verbunden ist.

Man wird daher die Behandlung forcieren. Dann sollte ich zur Kasse gebeten werden, weil kein Geld mehr da sei. Wie das passieren kann, wenn vor exakt 1 Jahr noch über 22.300 Euro nach einer Erbschaft da waren und mein Freund in 12 Monaten ca. 19600 netto Pension bekommt, ist mir rätselhaft.

Denn das hieße, dass Sachwalterin Dr. Ulrike B. mindestens 42.000 Euro verschwendet hat.
Mir fiel schon seit Jahren auf, dass das Vermögen immer weniger wurde, noch dazu, wo sich Dr. Bauer im Schnitt über ein Viertel des Vermögens abziehen darf. (Anmerkung der Redaktion: Laut geltendem Recht in Österreich sind maximal 10 % vom Jahreseinkommen des Mündels als Honorar für den Sachwalter zulässig)

Auf die Frage meines Freundes Oskar, wo das ganze Geld hingekommen ist und wie viel überhaupt noch vorhanden ist, verweigerte DSA R. wie beim Bericht die Auskunft, dass sie keine Ahnung hätte, sie wisse nur, das Konto sei im Minus. Weitere Informationen von ihr waren völlig "inhaltslos", vornehm umschrieben. Ihm (Oskar) waren schon am Freitag in der Kassa des Heimes Probleme gemacht worden, als er sein Taschengeld holen wollte, da nur mehr 20 Euro auf dem Konto seien.

Weiters verleumdete mich DSA R. bei Ärztin und Psychologen, dass ich zwei oder drei Einschreiber von Dr. B. an mich ignoriert hätte, ich erhielt nur den erwähnten einen Brief, die Ablehnung hat Dr. B. sicher heute auf dem Tisch.

Die beiden Briefe wird das Gericht morgen erhalten. Da mich mein Freund nicht erreichen konnte, da sein Handy Akku-Probleme machte und ich nur auf die Handybox kam, ersuchte ich auf der Station, ihn zu erreichen. Sofort wurde ich mit der Stationsärztin verbunden, die mir fast das Gleiche mitteilte. Ich weigerte mich, mich an den Pflegekosten zu beteiligen und bezeichnete die Geldforderung von Sachwalterin Dr. B. aufgrund eingeholter Rechtsauskünfte als ungesetzlich wie auch die ganze Sachwalterschaft. Und es sei ein Vermögen von mindestens 15000 Euro (die 22300 Euro habe ich erst am Abend in Oskars Ablage recherchieren können) vorhanden, warum sei da kein Geld mehr da? Worauf die Stationsärztin behauptete, es seien noch große Schulden vorhanden gewesen.

Ich erklärte, dass Oskar von Frau Sachwalterin Dr. B. die Information erhalten habe, er sei lastenfrei.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen des BG Döbling und Dr. B. müssten diese Schulden tatsächlich seit mindestens 5 Jahren abgetragen sein. Außerdem machte ich die Aktionen von Sachwalterin Dr. B. und DSA R. gegen uns mit verantwortlich für die Stürze von Oskar. Die Ärztin: "Dazu kann ich nichts sagen". Ich schloss mit den Worten, dass ich mir gegen die Verleumdungen und andere Maßnahmen von Sachwalterin Dr. B. gegen mich alle Schritte vorbehalte. Die Ärztin nur: Dazu kann ich nichts sagen, das hat alles die Frau "Sozialarbeiterin" R. gesagt, die hat das von der Frau Sachwalterin Dr. B.".

An sich sind alle auf der Station und der Psychologe auf unserer Seite, die extreme Feigheit lässt sich dadurch erklären, dass selbst Ärzte (alle sind beim KAV – Krankenanstaltenverbund Wien - angestellt), umgehend gekündigt werden können, wenn sie der KAV nicht mehr will. Wer sich also offen auf die Seite von uns gegen Dr. B. und DSA (Diplomsozialarbeiterin) R. stellt, wird bei der nächsten Gelegenheit frei- also an die frische Luft - gesetzt.

DSA R. ist auch seit einiger Zeit beim KAV, die kann aber machen was sie will. Und das, obwohl sie wegen ihrer Intrigen und ihres BewohnerInnen/Bediensteten-in-den-Rücken-Fallens (immer kalt lächelnd) im Haus bei einer Anzahl von Personen verhasst ist. Das hat der Oskar bei seinen Spaziergängen mit dem Rollator im Haus und Terrasse aufgeschnappt.


Was die Richterin Mag. Beate Kohle (Bezirksgericht Wien-Döbling, Name von der Redaktion geändert) angeht, war sie, 2006, wenn schon nicht Richterin (die ließ sich nicht eruieren), so doch involviert, da an einem Beschluss aus dem Jahr 2006 in einer ganz kleinen Fußzeile ihr Name aufscheint.
 
Damals wurde unter krasser Missachtung des ersten Pakesch-Gutachtens (Anmerkung der Redaktion: Herr Pakesch ist ein berühmter österreichischer Psychiater und Universitätsprofessor), der schon damals feststellte, dass mein Freund weder psychisch krank noch geistig behindert ist und höchstens ein Verfahrenssachwalter für das damalige Verfahren erlaubt wäre, wegen der Sprachbehinderung, dennoch Dr. Ulrike Bauer als Sachwalterin für Oskar bestellt.

Die Richterin Mag. Kohle (BG Döbling) war zwar immer freundlich, aber anscheinend zumindest mit verantwortlich für den Rechtsbruch 2007.

Ob sie tatsächlich den Sachwalter-Wechsel an meinen Vater mit der Begründung verweigerte, dass er kein Verwandter, sondern nur ein persönlicher Freund sei, wird sich mein Vater erkundigen, da er noch immer keinen Bescheid hat und ob es sich nur um eine Intrige von DSA R. handelt.

Nach ihren Informationen hätte das Gericht bereits VOR der Verhandlung gegen meinen Vater als Sachwalter für meinen Freund entschieden und er habe diesen Bescheid möglicherweise schon.
Die Sachwalterin Dr. B. (die Kanzlei B.-R. bearbeitet kolportierte 500 Sachwalterschaften) müsste zumindest für ihre Misswirtschaft zur Verantwortung zu ziehen sein. Auch wenn Richterin Mag. Kohle laut DSA R. die Fehler von Frau Sachwalterin Dr. B. für einen Wechsel des Sachwalters nicht gravierend genug sind.Ich danke Ihnen auch im Namen meines Freundes nochmals für Ihre Hilfe, wünsche Ihnen gegen Ihre Gegner viel Erfolg und verbleibe

mit freundlichen Grüßen auch im Namen meines Freundes

Brigitte E.

Nachricht an die Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch vom 1. Oktober 2012!


Heiratsverbot: Was die Verlobte eines Besachwalteten der Volksanwaltschaft Wien gerne mitteilen möchte

PS: Was die Verlobte eines Besachwalteten der Volksanwaltschaft gerne mitteilen dürfen würde (Auszug):

►►► Sachwalters jahrelanger Vorenthalt privater und rechtlicher Korrespondenz (VfGH-Schreiben, Rekurskorrepondenz werden vertuscht und genichtet)

►►► Pflegschaftsgericht Döbling wehrt sich seit Jaahren seine Zuständigkeit an das Vertriebenen-Pflegschaftsgericht abzutreten!

►►► Jahrlaanges Vorenthalten einer geeigneten Lesebrille durch Pflegschaftsgericht und Sachwalter (Finanzierungssabotage)

►►► Gerichtliche und sachwalterliche Zerreißung des sozialen Netzes durch verweigerte Zwischenfinanzierung von Notkrediten aus dem Familienverband

►►► Durch NICHTS zu rechtfertigender Aufschub des Sachwalters auf bindende rechtliche Ansprüche seines Besachwalteten (aus pflegschaftsbehördlicher Anordnung zum Bestand des unaufgelösten Arbeitsvertrags, Wohnen §284a ABGB , Steuerguthaben §231 ABGB, AUVA-Rechtsmittel und aus provisorischen Sozialhilfeantrag vom 6.6.2006), stattdessen sachwältlich veranlasste Dämonisierung und Desinformation durch irrlichternde „Schizo-Alarme“ (www.geocities.ws/europanth), groteske Neuverschuldungs-Lügen, heimtückische Schlichtungs-Nichtungen unter Brüskierung arbeitsrechtlicher Dispositionsmaximen.

►►► Sachwalters Nichtanerkenntnis der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen -- substituted statt supported decision-making (Sachwalter unterstützt gegen den Willen meines Verlobten die diskriminierenden Aussperrungen durch den öffentlich-rechtlichen Dienstgeber wie auch Versicherungsleister und nimmt ihm somit das Recht, mit Arbeit Geld zu verdienen und Selbstbestimmt Leben zu können).

►►► Sachwalters Unterlaufen der Anstrengungen meines Verlobten zur beruflichen Re/Habilitation, dadurch Beugung des ILO-Übereinkommens Nr. 159 wie auch Artikel 26 Abs. 1 lit. a der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

►►► Sachwalters Eugenische Eheuntauglichkeits-Unterstellung; beharrliche Vereitelung der standesamtlichen Eheschließung.

►►► Sachwalters verlöbniszerstörende Stigmatisierung (SW leugnet pflegschaftsrechtliche Nichtratifizierung "einverständlicher" Akte) des besachwalteten Verlobten.

►►► Ausbeutung (rechtsanwältlicher Sachwalter brüstet sich meinem besachwalteten Verlobten zwischen November 2009 und Juni 2010 keinen Cent geschweige denn Euro ausbezahlt zu haben) konditionierter Verzichte zur menschenverachtenden Steigerung gerichtlicher Löhnungen für den Sachwalter.

►►► Sachwalterliche A n s t i f t u n g : sein Besachwalteter soll zur Bestreitung der Hausstandsgründungs-Kosten doch „Stehlen gehen“ (Vorsprache vom 17. August 2010) bei gleichzeitiger Verweigerung der Herausgabe liquider und aktiver Finanzmittel, Ratifizierungsvereitelung eines befangenen, notariellen Übergabevertrags an eine "Eintagsfliege".

►►► Keine Erledigung schriftlicher und mündlicher Urgenzen (ad willkürlichen, sachwältlichem Delogierungs-Übergriff raus auf die Strasse, Fristsetzungsantrag zur VfGH-Beschwerde, Besachwaltungsrekurs, Verehelichung, Hausstandsgründung, AVG-Legitimationen, Kontosperre, Wählerevidenz, …).

►►► Fahrlässiges Hineinschicken des papierlos ausgestatteten, unbegleiteten Besachwalteten auf Behördenwege, bei denen ein gültiger Lichtbildausweis die Grundvoraussetzung für jedwede Erledigung bildet (Meldungen, Führerscheine, Evidenzen, Vormerkungen, Untersuchungen...).

►►► Sachwalters Herbeibestellung der Jahrzehnte aushelfenden Creditoren des Besachwalteten in die RA-Kanzlei des Sachwalters zu keinem anderen Zweck als diese zu demütigen, dann noch Erste Hilfe für einen frisch am Auge schwer verletzten, wie auch saumies Besachwalteten ausdrücklich zu verweigern und letztlich begleitet von Drohungen unversorgt und schadensweitend wieder hinauszuschmeissen.

►►► Sachwalters Herbeibestellung der Verlobten des Besachwalteten in die RA-Kanzlei des Sachwalter zu keinem anderen Zweck als irrlichternde „Schizo-Alarme“ (www.geocities.ws/europanth) aufzudrängen, rassistisch Ehe-Untauglichkeit zu unterstellen, eine „hohe Neuverschuldung“ zu erfinden, jede Hilfe zur beabsichtigten Hausstandsgrundung ausdrücklich und beharrlich (bei Strafe einer Totgeburt) zu verweigern, tageweise Winter-Notunterkünfte nicht einmal anteilig zu bezahlen und dagegen
Sachwalters Herbeibestellung der Verlobten des Besachwalteten in die RA-Kanzlei des Sachwalter zu keinem anderen Zweck als irrlichternde „Schizo-Alarme“ (www.geocities.ws/europanth) aufzudrängen, rassistisch Ehe-Untauglichkeit zu unterstellen, eine „hohe Neuverschuldung“ zu erfinden, jede Hilfe zur beabsichtigten Hausstandsgrundung ausdrücklich und beharrlich (bei Strafe einer Totgeburt) zu verweigern, tageweise Winter-Notunterkünfte nicht einmal anteilig zu bezahlen und dagegen Protestierende polizeilich hinauszuschmeissen.

►►► Zeugenschaftlich bewiesene, verhöhnende. auf UNWAHRHEIT beruhende Entäusserung des acht Monate dabei genüsslich zuschauenden, auszahlungssäumigen Sachwalters, dass sich sein papierelos ausgestatteter, kontogesperrter, in einem Bahnhofsschliessfach „wohnender“, ohne Papiere nicht einmal mehr Blutspenden dürfender besachwalteter Verlobter in „hohe neue Schulden“ stürzen würde.

►►► Sachwalters verhöhnendes „Wegschicken“ meines Verlobten in Angelegenheit gemeinsamer Hausstandsgründung bei gleichzeitigem „Leerlaufen-Lassen“ seiner „papierelosen“ Bemühungen zur Erringung einer provisorischen Unterkunft (keine Hotelzimmer ohne Ausweis, Zeuge: Hr. Neumann, Hotel Bauer, 1060 Wien).

►►► Sachwalter hat nach ersatzloser Delogierung meines Verlobten auf die Strasse ua. dessen Akkordeon, dessen Lasten-Fahrrad, hochwertige Kleidung, dessen Arbeitsschutz-Sammlung in ein Lager verbracht und weigert sich seit Jaahren beharrlich diese Gegenstände besonderer Vorliebe und Wichtigkeit herauszurücken, was meinen Verlobten und mich nicht nur an der Ausübung gemeinsamen Sports und Kirchenmusik BEHINDERT, ihn auch über mehr als drei Winter ohne adäquaten Kälteschutz belässt und die überfällige Modernisierung des österreichischen Arbeitsschutzes (www.geocites.ws/europanth) fast schon ein Vierteljahrhundert verzögert!

►►► Sachwalters Beklatschung des rassehygienisch argumentierenden Grenzgerichtsurteil 8ObA223/95 (Raub des Personalstatuts wäre im biopolitischen Grenzkampf rassehygienischer Auftrag und volksgesundheitliche Notwendigkeit).

►►►Sachwalters verhöhnendes „Wegschicken“ meines Verlobten in Angelegenheit gemeinsamer Hausstandsgründung bei gleichzeitigem „Leerlaufen-Lassen“ seiner „papierelosen“ Bemühungen zur Erringung einer provisorischen Unterkunft (keine Hotelzimmer ohne Ausweis, Zeuge: Hr. Neumann, Hotel Bauer, 1060 Wien).

►►► Sachwalter hat nach ersatzloser Delogierung meines Verlobten auf die Strasse ua. dessen Akkordeon, dessen Lasten-Fahrrad, hochwertige Kleidung, dessen Arbeitsschutz-Sammlung in ein Lager verbracht und weigert sich seit Jaahren beharrlich diese Gegenstände besonderer Vorliebe und Wichtigkeit herauszurücken, was meinen Verlobten und mich nicht nur an der Ausübung gemeinsamen Sports und Kirchenmusik BEHINDERT, ihn auch über mehr als drei Winter ohne adäquaten Kälteschutz belässt und die überfällige Modernisierung des österreichischen Arbeitsschutzes (www.geocites.ws/europanth) fast schon ein Vierteljahrhundert verzögert!

Eine Sammelklage (Anzeige) betreff Sachwalterschaftsmissbrauch landet im Papierkorb der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien

Initiative Pro Ethos

Wien, 4. Mai 2011

Sehr geehrter Herr Mag. Geyer, sehr geehrte Staatsanwaltschaft für Korruption und Wirtschaftsdelikte,

> > Auch im Bereich der so genannten Sachwalterschaft ist die 
> > Korruption in der Justiz im Zunehmen begriffen. Nicht nur ältere 
> > oder behinderte Menschen werden unter Missachtung der UNO-Carta für 
> > Menschenrechte bzw. der Behindertenkonvention und des 
> > Behindertengleichstellungsgesetzes ihrer Rechte beraubt und gegen 
> > deren Willen fremden Sachwaltern ausgeliefert, auch jüngere 
> > BürgerInnen, insbesondere wenn es sich um solche handelt, welche 
> > sich gegen Behördenwillkür zur Wehr setzen oder diverse 
> > Aufdeckungen tätigen, müssen es sich zunehmend gefallen lassen, 
> > dass man sie mit deren Zwangsentrechtung bedroht. Dass das Geschäft 
> > mit der Entmündigung Wehrloser oder wehrlos Gemachter ein überaus 
> > lukratives ist, davon berichten immer wieder u. a. auch diverse 
> > Medien:
> > >Ämter veranlassen immer schneller Entmündigungen. ( ... ) Unter 
> > Kuratel kommen Senioren, störrische Schuldner, Sonderlinge, lästige 
> > Bürger, junge Erwachsene in schweren Lebenskrisen. Selbst das 
> > Parlament sieht Auswüchse. ( ... ) Seit den 90er-Jahren explodiert 
> > in Österreich die Zahl der Menschen, die einen Sachwalter haben. 
> > ( ... ) Die Bestellung eines Sachwalters ist ein dramatischer 
> > Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Integrität, auch wenn 
> > es den alten Justizbegriff „Entmündigung“ nicht mehr gibt. Auch 
> > Klientenvertreter schlagen Alarm: Zu leichtfertig und schnell werde 
> > in Österreich der Geisteszustand eines Menschen überprüft. ( ... ) 
> > In Wien gibt es bereits Kanzleien, die bis zu 700 Entmündigte 
> > 'vertreten'. Geschäft Entmündigung: 700 Klienten pro Anwalt. 
> > ( ... ) Für das anvertraute Vermögen können bis zu fünf Prozent 
> > Jahresprovision kassiert werden. Norbert Krammer, Leiter des 
> > klientenorientierten Sachwalter-VertretungsNetz Salzburg: 
> > 'Senioren, die mit Kleinigkeiten nicht zu Rande kommen, nimmt man 
> > die Geschäftsfähigkeit.' Dass das 'Sachwaltern', wie der Volksmund 
> > sagt, ein Geschäft geworden ist, zeigen Auswüchse wie in Wien. Dort 
> > gibt es Kanzleien, die 500 bis 700 Klienten vertreten. Der  
> > Salzburger Sachwalter Norbert Krammer nennt das 
> > 'Massenentmündigung': „Das ist das Phänomen Lainz, wo hunderte 
> > Menschen einen fremden Rechtsvormund haben“, meint der Leiter des 
> > klientenorientierten Sachwalter-VertretungsNetzes.< ('Salzburger 
> > Fenster', 12/´07)
> >
> > Auch die Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé sowie die Volksanwälte 
> > Mag. Stadler und Dr. Brinek, bei welchen unzählige Beschwerden über 
> > Sachwalterschaften eingehen, machten in den letzten Jahren immer 
> > wieder insbesondere auch das Justizministerium auf die gravierenden 
> > Missstände und die oftmals missbräuchliche Anwendung der 
> > Sachwalterschaft aufmerksam: >( ... ) Kritisiert wird von Partik-
> > Pablé, dass die Entschädigung des Sachwalters nicht mit einem 
> > Fixbetrag festgeschrieben wird. Derzeit hängt dies vom Vermögen ab. 
> > "Dadurch ist der Sachwalter nicht interessiert, dass der Betroffene 
> > sein Vermögen verbraucht", erläutert die Abgeordnete.<  (Wien, 
> > kobinet, 14. 1. ´06)
> >
> > Da es auf Grund dieser Tatsachen nicht erst seit dem Vorarlberger 
> > Testamentfälschungsskandal österreichweit immer öfter zu Betrugs- 
> > und anderen Delikten kommt, haben sich die angeführten Personen als 
> > Opfer derartiger Praktiken dazu entschlossen, eine Sammelanklage zu 
> > tätigen, damit die groben Gesetzesverstöße und 
> > Menschenrechtsverletzungen in diesem Bereich endlich geahndet und 
> > in weiterer Folge nachhaltig beseitigt werden:
> >
> > 1. Silvester Hawle, Elektrotechnik-Meister aus 3051 St. Christophen 
> > 149, kämpft seit ca. 12 Jahren gegen Grundbuchbetrügereien in 
> > Neulengbach. Trotz mehrfacher Strafanzeigen gegen die amtsbekannten 
> > Schädiger wartet Herr Hawle immer noch auf die dringend benötigte 
> > Hilfe durch Staatsanwaltschaft und Justizministerin. U. a. versucht 
> > man den Beschwerdeführer durch Bedrohung mit dessen 
> > Zwangsentrechtung durch Sachwalterschaftsmissbrauch zum Schweigen 
> > zu bringen.
> >
> > 2. Heinrich Rendl, 3040 Neulengbach, Stocket 31, kämpft bereits 
> > über 15 Jahre um seinen Schadenersatz, da er durch ein 
> > Bauskandalprojekt geschädigt wurde. Näheres ist auch in diesem Fall 
> > bereits seit 15 Jahren amtsbekannt. Da Herr Rendl von der Justiz 
> > bis dato keine Unterstützung erhielt, und er sich deshalb weiter 
> > beschweren musste, bedroht man ihn mit dessen Zwangsentrechtung 
> > durch missbräuchliche Anwendung des Sachwaltergesetzes.
> >
> > 3. Friedrich Götz, 1120 Wien; Böckhgasse 6/3/15. Friedrich Götz 
> > wurde Anfang April 2008 während eines Aufenthalts im Kaiser-Franz-
> > Josef-Krankenhaus (ebenso wie ein Bettnachbar von ihm; Name 
> > bekannt) auf Grund von Fahrlässigkeit mit einer lebensgefährlichen 
> > Lungenentzündung infiziert. Daraufhin lässt eine Oberärztin (Name 
> > bekannt) in zu hinterfragender Weise über den apathisch im Bett 
> > liegenden, schwer fiebernden Mann, ohne dessen Genesungsprozess 
> > abzuwarten, ein psychiatrisches Gutachten anfertigen und regt über 
> > diesen die Sachwalterschaft an. Die von ihren Eltern 
> > bevollmächtigte Tochter wird in weiterer Folge von einer Richterin 
> > des BG Meidling unter Zuhilfenahme nachweislicher Verleumdungen 
> > zugunsten eines familienfremden Sachwalters ausgeschaltet und der 
> > mittlerweile genesene Friedrich Götz gegen dessen ausdrücklichen 
> > Willen einem Rechtsanwalt aus 1010 Wien ausgeliefert.
> >
> > 4. Kurze Zeit später wird auch dessen sich verzweifelt wehrende 
> > Ehefrau Hildegard Götz, die ihren Haushalt noch selbstständig 
> > führt, einkaufen geht usw., vor den Augen ihrer entsetzten Tochter 
> > von der selben Richterin gegen deren ausdrücklich bekundeten Willen 
> > zwangsentrechtet und von dieser unter Missachtung der ihrer Tochter 
> > bereits lange zuvor ausgestellten Vorsorgevollmachten dem gleichen 
> > Rechtsanwalt ausgeliefert, welcher bei Gericht die Sachwalterschaft 
> > auch über Hildegard Götz anregte, ohne diese (ebenso wie ihren 
> > Ehemann) überhaupt persönlich zu kennen!
> >
> > Eineinhalb Jahre nach dessen Enthebung fordert der mehrfach 
> > angezeigte Sachwalter, der dem Ehepaar fast ein Jahr lang 
> > (ausgenommen der Abbuchung der Fixkosten wie Miete usw.) dessen 
> > Pensionsgeld unterschlug, damit sein Profit steigt (siehe oben zit. 
> > Statements), nun auch noch eine extrem überhöhte Entschädigung, 
> > obschon er die verzweifelte Familie im September 2009 in die Flucht 
> > aus Wien trieb (u. a. die Zeitschrift 'Profil' berichtete darüber). 
> > Auch in diesem Fall wurden die (u. a. auch bei der BIA) mehrfach 
> > getätigten Anzeigen bis heute nicht bearbeitet.
> >
> > 5. Angelika Müller, Judavollastrasse 22, 6706 Bürs; Tel. 0664/976 
> > 79 55. Kämpft seit zehn bzw. fünf Jahren gegen zwei 
> > Testamentsbetrügereien in 6706 Bürs und 6700 Bludenz beim BG 
> > Bludenz und LG Feldkirch sowie um Schadenswiedergutmachung und Rückgabe des Eigentums, welches gestohlen  wurde. Trotz mehrfacher Anzeigen, die jeweils ohne Begründung von der Staatsanwaltschaft Feldkirch abgewiesen wurden, wartet Angelika 
> > Müller noch immer auf die dringend benötigte Hilfe des neuen 
> > Staatsanwalts Dr. Siegele sowie die Hilfe der Justizministerin.  
> > Eine Besachwaltung sollte Frau Müller zum Schweigen bringen. Sie 
> > hat zwei Rechtsanwälte zugeteilt bekommen, die Sie nicht 
> > ordnungsgemäß vertreten haben; einer davon hat einen 
> > Wiedereinsetzungsantrag getätigt, welcher vom Gericht bewilligt 
> > wurde. Der andere Rechtsanwalt hat die Frist verabsäumt und Frau 
> > Müller dadurch einen großen finanziellen Schaden zugefügt. So wurde 
> > sie über Jahre unschuldig Opfer der Justiz. Sie wurde mehrfach 
> > verleumdet, und es haben Personen bei Gericht ausgesagt, die Sie 
> > noch nie gesehen hat. Eine Gerichtsangestellte des BG Feldkirch, 
> > welche Frau Müller nur flüchtig kannte, hat sie schwerst beleidigt 
> > und rufgeschädigt. Das Verhalten dieser Gerichtsangestellten (Name 
> > bekannt) stellt einen Straftatbestand dar, welcher von der 
> > zuständigen Richterin nie aufgegriffen wurde. Eine Richterin aus 
> > Bludenz (Name bekannt) hat Frau Müller jahrelang belästigt und ist 
> > dafür verantwortlich zu machen, dass das ganze Erbe veruntreut 
> > wurde: Die Privatsachen, das Geld, die Schlüssel, das 
> > Originaltestament wurden Ihr nicht ausgehändigt. Auch der Notar ist 
> > der mehrfachen Aufforderung, dass er die Wohnung sofort 
> > verschließen solle, nie nachgekommen. Ebenso zeichnen zwei Richter 
> > des LG Feldkirch dafür verantwortlich, dass das Eigentum Frau 
> > Müllers veruntreut wurde. Beweise sind zahlreich vorhanden.
> >
> > 6. Albert Müller, 6991 Riezlern, Fellhornweg 19. Im Jahre 1998 
> > verkaufte ich eine Wohnung. Der Käufer bezahlte den Kaufpreis 
> > nicht, obgleich er aber in die Wohnung einzog. 2000 klagte ich den 
> > Kaufpreis ein, und es erging ein VU. Ein Gutachten wurde von Primar 
> > Haller in Rankweil erstellt. In weiterer Folge wurde 2003 ein 
> > Sachwalter für den Käufer bestellt, der das Geschäft wegen 
> > Geschäftsunfähigkeit des Käufers für ungültig erklären ließ. Dies
> > wurde nochmals durch ein Gutachten von Dr. Seifert ersetzt. Dr. 
> > Haller stellte fest, dass genau am  28.11. 1998, dem Tag der 
> > Vertragsunterzeichnung, Herr Ebert angeblich geschäftsunfähig war. 
> > Krankenakte gab es keine. Auch steht im Gutachten, seine Gattin 
> > hätte von alldem nichts mitbekommen. Meine Zeugen wurden 
> > grundsätzlich nicht angehört.
> > Seine Rückrechnung basiert auf dem mathematischen Verfahren der 
> > Interpolation, welches er aber nicht richtig angewendet hat, denn 
> > ohne entsprechende aussagekräftige medizinische Unterlagen 
> > betreffend den gefragten Zeit-
> > punkt sind derartige Rückrechnungen reine Spekulation. Dr. Haller 
> > räumte mir gegenüber per Email ein, er werde versuchen, sein 
> > Gutachten rückgängig zu machen, er im übrigen nicht haften würde, 
> > da er nur ein Privatgutachten verfasst hat. Er bekundete auch eine 
> > Existenzangst; im Jahre 2008 stellte Dr. Burtscher aus Innsbruck  
> > ernorme Fehler in beiden Gutachten fest. Obwohl wir diese Fehler 
> > bei Gericht aufzeigten, war es bis dato nicht möglich, 
> > Gerechtigkeit zu bekommen. Herr Ebert hatte im Zeitraum von 
> > 1998-2000 verschiedene Grundstücksverkäufe und Kaufverträge immer 
> > beim gleichen Legalisator unterzeichnet, Kredite aufgenommen und 
> > sogar einen Mietvertrag  unterzeichnet. Diese angeführten Geschäfte 
> > wurden  von Dr. Haller im Gutachten absichtlich nicht dokumentiert. 
> > Auch wurde Herr Ebert im Jahr 2004 von der Feuerwehr für 50 Jahre 
> > Zugehörigkeit geehrt. Feuerwehr heißt helfen und retten. Ein 
> > Geschäftsunfähiger hätte dort sicherlich keine Aufgabe bekommen.
> >
> > Im Gutachten steht nur, mein Kaufvertrag war nichtig. Primar Haller 
> > hat die anderen Geschäfte absichtlich nicht erwähnt. Das BG Bezau/
> > Dr. Metzler hatte Herrn Ebert im Jahre 1999 im Zeugenstand, dort 
> > fiel dem gleichen Richter nicht auf, dass mit Herrn Ebert etwas 
> > nicht stimmen könnte. Dr. Haller behauptet aber fünf Jahre 
> > rückwirkend genau auf einen bestimmten Tag, dies feststellen zu 
> > können. Der Richter hätte diesem ganzen Szenarium ein Ende setzen 
> > können, wäre er rechtskonform vorgegangen.
> > Des Weiteren wurde der Hausarzt Dr. Klaus Haller (6991 Riezlern, 
> > Köpfleweg) als Zeuge geladen. Dieser bestätigte alle Fragen des 
> > Richters wie abgesprochen. Als er aus dem Gerichtssaal kam, sagte 
> > er zur Gattin des Herrn Ebert 'alles OK' und ging. Den Fall habe 
> > ich dann durch diese Aussage verloren. Dr. Klaus Haller ist nicht 
> > glaubwürdig. Er selbst hatte die Polizei schon Jahre zuvor 
> > getäuscht und sein eigenes Blut für eine Alkoholkontrolle seines 
> > Kollegen abgegeben. Nur der Polizist bemerkte diesen Schwindel. 
> > Solch einem Dr. Klaus Haller hätte man damals die Lizenz aberkennen 
> > müssen. Am Anfang konnte der Sachverständige Dr. Seifert mit 100%
> > iger Sicherheit nicht sagen, dass Herr Ebert geschäftsunfähig sein 
> > sollte. Nach der Verhandlung war er sich auf einmal sicher. Woher 
> > dieser Wandel? Ich kontaktierte alle Gerichte bis zum OGH und zur 
> > Justizministerin - Interesse hat jedoch niemand gezeigt. Seit über 
> > zehn Jahren wurde ich regelrecht einem Terror ausgesetzt; meine 
> > Familie und Existenz gingen dabei kaputt. Ich erhebe daher Anklage. 
> > Es wurden Gutachten ohne Krankenakten erstellt. Herr Ebert war nie 
> > bei Dr. Klaus Haller in Behandlung. Klärung der Falschaussagen 
> > sowie Strafen wären hier angebracht.
> >
> > 7. Elfriede Sieglhuber, Sint Lambertusstrjitte Nr. 6, 9036 PB 
> > Menaldum, Niederlande; Tel. 0031/610900146. Ich wuchs bei meinen 
> > Großeltern auf und wohnte, ebenso wie mein Onkel, mein ganzes Leben 
> > lang in jenem Haus, welches mein Großvater vor 50 Jahren erbaute. 
> > Bis zu dessen Tode pflegten wir ihn jahrelang zu Hause, gemeinsam 
> > als Familie. Er hatte die höchste Pflegestufe 7, und wir waren 24 
> > Stunden im Einsatz. Pflege ist uns also kein Fremdwort!
> >
> > Als die Großmutter an leichter Demenz erkrankte, entschied ich 
> > mich, den dorfeigenen Hilfsdienst in Hallwang zu aktivieren, 
> > welcher mir im Haushalt einmal pro Woche unter die Arme greifen 
> > sollte. Dieses 'Putzpersonal' entwickelte bald ein 'Eigenleben' und 
> > wurde unserer Familie in weiterer Folge zum Verhängnis. Ohne 
> > unserem Wissen wurde von Angehörigen des von mir engagierten 
> > Hilfspersonals die Sachwalterschaft über meine Großmutter 
> > beantragt, mit dem Ziel, sie ins Pflegeheim 'Antonius' 
> > zwangseinzuweisen. Dieses Pflegeheim ist gleichzeitig auch der 
> > Hauptsitz des mobilen 'Sozialen Hilfsdienst Hallwang', und es war 
> > schnell zu erkennen, dass diese ihre Institution missbrauchten, um 
> > auf 'Kundenfang' zu gehen!
> >
> > Plötzlich bekam meine Großmutter keinen Zugang mehr zu ihrem 
> > Bankkonto. Sie musste von der Bank aus ihren Nachbarn telefonisch 
> > um Erlaubnis bitten! (Zu dieser Zeit war dieser noch NICHT 
> > Sachwalter! Einige Wochen später erhielt sie einen Brief vom 
> > Gericht. Darin hieß es, dass der Nachbar sich um die 
> > Sachwalterschaft bemühe. Weiters war zu lesen, dass der Nachbar 
> > gegenüber dem Gericht behauptete, meine Großmutter würde bereits in 
> > seinem Haushalt wohnen. Dieser besagte Nachbar (zu dem NIE ein 
> > tieferes freundschaftliches Verhältnis bestand) beantragte also 
> > hinter unserem Rücken die Sachwalterschaft über meine Großmutter 
> > und bekam diese auch zugesprochen! In weiterer Folge ließ er meine 
> > Großmutter gegen deren sowie gegen den Willen ihrer ganzen Familie 
> > in das besagte Pflegeheim 'Antonius' zwangsdeportieren. Etwas 
> > später stellte sich heraus, dass der Nachbar privat sehr gut mit 
> > den Mitarbeitern des 'Sozialen Hilfsdienst Hallwang' befreundet ist 
> > und sich durch diese Institution Sachwalterschaften aneignet.
> >
> > Die Familienangehörigen wurden in weiterer Folge einem regelrechten 
> > Terror ausgesetzt: Als z. B. die Enkelin der Zwangsbesachwalteten 
> > von einem fünfwöchigen Auslandsaufenthalt zurückkehrte, war deren 
> > gesamte private Habe aus ihrem Hauptwohnsitz vom Sachwalter ihrer 
> > Großmutter entfernt worden! Eine wiederholt getätigte 
> > diesbezügliche Anzeige wurde jedoch von der Dorfpolizei abgelehnt. 
> > Inzwischen wurde die Enkelin als betreuende Angehörige vom 
> > Sachwalter ohne deren Wissen von ihrem Hauptwohnsitz abgemeldet.
> >
> > 8. Ich, Gerald Durnig, 9500 Villach, Mühlenweg 60, werde seit 
> > November 2008 zwangsbesachwaltet, da ich durch 
> > Einschüchterungstaktik der Behörden eine Krebsoperation im März 
> > 2007 ungewollt hinauszögerte. Bereits im Oktober 2007 wurde mir 
> > plötzlich ein gerichtlich beauftragter Gutachter ohne 
> > Terminvereinbarung in die Wohnung geschickt, und dieser erstellte 
> > ein sehr schlechtes Gutachten über angebliche 
> > Persönlichkeitsstörungen, wobei es sich aber um ein schweres 
> > seelisches Trauma, verursacht durch jahrelange Schikane und Folter 
> > durch psychiatrische Einrichtungen und falsche Medikamentierung 
> > (bin dadurch arbeitsunfähig), handelte. Ich schrieb wiederholt 
> > Rekurse gegen die Zwangbesachwaltung meiner Person, welchen sogar 
> > schon einmal stattgeben wurde, danach wurde jedoch ein erneutes 
> > Verfahren eingeleitet, bei welchem ich verlor. Im Jänner 2009 wurde 
> > mir sogar die Mindestsicherung sowie das Pflegegeld (welches meine 
> > Großmutter erhielt) für drei Monate gestrichen, und man belästigte 
> > mich mit Versuchen wie Einrückung beim Bundesheer und Arbeitssuche. 
> > Daraufhin brach ich den Kontakt mit der Sachwalterschaft ab. In 
> > weiterer Folge wurde im Oktober 2009 ein neuer Sachwalter bestellt, 
> > und ich bleibe weiterhin entmündigt. Weitere Informationen auf 
> > meiner Website: http://www.freewebs.com/durnig/deutsch.htm bei "2.) 
> > Wie es zur zwanghaften Sachwalterschaft kam ...".
> >
> > 9. Herr Georg Eiler, Bühel 514, 6841 Alberschwende; Tel. 0664/560 
> > 75 19. Herr Eiler kämpft seit vielen Jahren gegen Testamentsbetrug 
> > und sollte erhebliche Zahlungen an einen Notar aus Dornbirn (Name 
> > bekannt) leisten, was er jedoch nicht konnte. Er wurde um sein Erbe 
> > betrogen und darüber hinaus auch noch finanziell geschädigt. 
> > Inzwischen ist sein Vater verstorben, und die Situation wird immer 
> > schwieriger. Auch jener Fall wurde bis dato nicht aufgegriffen.
> >
> > 10. Dr. Mari Kristin Arat, 27 Av. de la Foret Noire, 67000 
> > Strasbourg. Dr. Arat wurde von Zahnarzt Dr. Keresztes nach einer 
> > fragwürdigen Behandlung am 7. 1. 1992 auf eine Horrorzahlung 
> > geklagt und Berufungen dagegen durch Sachwalterschaftsanträge 
> > unterdrückt. Als man am 4. 2. 1995 gewaltsam die Wohnungstür 
> > aufbrechen wollte, floh Dr. Arat ins Ausland, wodurch sie ihre 
> > Notstandshilfe verlor und gezwungen war, bis 2004 ihr gesamtes 
> > Vermögen zu verbrauchen. Als ihre Mutter 2004 auf Grund eines 
> > Schlaganfalls ins AKH kam, kehrte Dr. Arat heimlich zurück. Im AKH 
> > regte man über die Mutter die Sachwalterschaft an, und die 
> > Sozialhelferin Holtzinger verlangte auf Betreiben von Dr. Asenbaum 
> > die gemeinsame Eigentumswohnung, nun auf dem Namen der Tochter Dr. 
> > Arat, aber Volksanwalt Dr. Kostelka unternahm nichts. Als Richterin  
> > Chatah auch Dr. Arat unter Sachwalterschaft stellen wollte, floh 
> > diese erneut ins Ausland.
> >
> > Im Jahr 2007 entdeckte Dr. Arat, dass der Zahnarzt nach dem Tod der 
> > Mutter die gemeinsam bewohnte Eigentumswohnung der Arats heimlich 
> > gepfändet hatte. Dr. Arat legte im März 2007 eine Oppositionsklage 
> > ein und wurde daraufhin im Juni 2007 unter Sachwalterschaft von 
> > Rechtsanwalt Beck gestellt, obwohl sie damals in Frankreich Jus 
> > studierte. Gleichzeitig ging Dr. Arat das Geld aus, und sie geriet 
> > infolgedessen mit ein paar Monaten Betriebskosten in Rückstand, als 
> > sie im Herbst 2007 FAWOS (Teil der Volkshilfe, die Eigentümern 
> > Betriebskostenschuld bezahlt) fand. Rechtsanwalt Beck und der 
> > Hausverwalter Dr. Dirnbacher sabotierten die Zahlung und klagten 
> > sie heimlich am 3. 1. 2008 wegen 1500 Euro. Am 2. 4. 2008 wurde die 
> > Sachwalterschaft auf Finanzen und Beziehung zu Vertragspartnern 
> > (totale Ausschaltung!) erweitert, und es wurde in weiterer Folge 
> > die gewaltsame Öffnung der bewohnten Wohnung durchgesetzt.
> >
> > Dr. Arat kehrte im Sommer 2008 zurück, um mit der Notstandshilfe 
> > die Betriebskosten zu zahlen. Als sie der Hausverwaltung sagte, sie 
> > hätte eine Lösung, die Betriebskosten zu zahlen, sperrte 
> > Rechtsanwalt Beck das Konto und leerte es aus. Er schrieb 
> > gleichzeitig dem AMS, dass er der Sachwalter sei und in Zukunft das 
> > AMS ihm die Notstandshilfe überweisen müsse. So zwang Rechtsanwalt 
> > Beck Dr. Arat, ihr Essen in der Pfarre zu erbetteln, wohin er ei-
> > ne Richterin schickte („Erstanhörung“ nach 14 Jahren!), welche Dr.
> > Mollik ein fiktives psychiatrisches Gutachten schreiben ließ. Dr. 
> > Arat flüchtete im Oktober 2008 erneut, ohne zu wissen, dass ihr ein 
> > Gutachten nach Frankreich geschickt werden wird und konnte ohne 
> > Notstandshilfe nie mehr zurück.
> >
> > Im Juni 2010 erfuhr sie über das Konsulat, dass ihre 
> > Eigentumswohnung, in der sie offiziell wohnt und all ihre Habe hat, 
> > von Sachwalter Beck ohne vorherige Ankündigung (Missachtung von § 
> > 281(2) ABGB) verkauft wurde (wohl schon 2009)!  Da Dr. Arat in 
> > Österreich kontounfähig ist, sitzt Rechtsanwalt Beck auf dem 
> > Verkaufserlös und schlägt aus diesem laufend prozentuellen Gewinn, 
> > da er diesbezüglich dem französischen Sozialamt geschrieben habe 
> > (offiziell 5% aber eigentlich 10 % nach § 268 (2) ABGB). Jetzt will 
> > er den Verkaufserlös, der zu "heiss" wurde, ihr übers Konsulat 
> > andrehen, aber  das Geld würde für sie Obdachlosigkeit bedeuten, da 
> > sie die französische Sozialhilfe verlieren und in Österreich, wo 
> > sie nicht einmal mehr eine Unterkunft hat, keine bekommen würde 
> > (und auch keinerlei Beihilfen etc.). Rechtsanwalt Beck hinderte Dr. 
> > Arat daran, im September 2008 an einem Kongress teilzunehmen und im 
> > März 2009 eine Bewerbung zu tätigen, indem er ihr nicht einmal 100 
> > Euro gab und beantragte in beiden Ländern für sie - eine Gesunde! - 
> > eine Invalidenrente. Wo ihre Möbel, Teppiche, Kristalle, Kleider, 
> > Pelze sowie der Familienschmuck etc. geblieben sind, sagt ihr 
> > keiner, weder Staatsanwalt noch Polizei. Mit der Wohnung verlor sie 
> > erneut die Notstandshilfe in Wien und die daran hängende Mindestrente.
> >
> >
> > Um persönliche Kontaktaufnahme und eine gewissenhafte Bearbeitung 
> > ihrer Fälle ersuchen
> >
> > mit freundlichen Grüßen,
> >
> > die angeführten Personen
> >