Ich war auch geschockt, dass der Sachwalter noch immer Nachforderungen stellt. "Die decken sich doch nur gegenseitig."
Anmerkung der Redaktion: ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG.
Anmerkung der Redaktion: ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG.
Mein Freund hat Einsicht in seinen Akt beantragt (Anmerkung der Redaktion: Wieso muss man das beantragen? Akteneinsicht ist geltendes Recht in Österreich) und aufgrund der Gesetzwidrigkeit der Sachwalterschaft auf Rat des Vertretungsnetzes hin um Aufhebung der Sachwalterschaft ersucht.
Das Vertretungsnetz hat auch gesagt, dass die Geldforderungen von Dr. B. (Sachwalterin) inkl. der Androhung weiterer Geldforderungen und gerichtlicher Schritte (Exekution), wenn ich nicht spure, illegal ist, da es sich um Fixkosten handelt und sie keine Aufteilung mit mir vereinbart hat. Die Abfuhr habe ich ihr gestern geschickt. Natürlich alle drei eingeschrieben und hinten mit Klebeband zugeklebt.
Ein paar Tage, nachdem ich diese Aufforderung inkl. Drohungen von Dr. B. erhalten habe und die Aktionen gegen diese Frau mit meinem Freund und meiner Familie absprach inkl. Gegenlesen der Briefe, sagte DSA Rshfr, sie komme am 1.10. für eine Viertelstunde:
Im Beisein von Stationsärztin und Hauspsychologen.
Diplom-Sozialarbeiterin Frau R. hat anscheinend wieder das große Wort geführt und im Auftrag ihrer "Geschäftsfreundin" B. auch gegen mich gehetzt. Zunächst muss der Oskar binnen 14 Tagen entlassen werden, was aber nicht geht, da er nach jeder Hetzaktion und auch bei den meisten extremen Wetterumschwüngen einen Rückfall erleidet, der mit häufigen Stürzen verbunden ist.
Man wird daher die Behandlung forcieren. Dann sollte ich zur Kasse gebeten werden, weil kein Geld mehr da sei. Wie das passieren kann, wenn vor exakt 1 Jahr noch über 22.300 Euro nach einer Erbschaft da waren und mein Freund in 12 Monaten ca. 19600 netto Pension bekommt, ist mir rätselhaft.
Denn das hieße, dass Sachwalterin Dr. Ulrike B. mindestens 42.000 Euro verschwendet hat.
Mir fiel schon seit Jahren auf, dass das Vermögen immer weniger wurde, noch dazu, wo sich Dr. Bauer im Schnitt über ein Viertel des Vermögens abziehen darf. (Anmerkung der Redaktion: Laut geltendem Recht in Österreich sind maximal 10 % vom Jahreseinkommen des Mündels als Honorar für den Sachwalter zulässig)
Auf die Frage meines Freundes Oskar, wo das ganze Geld hingekommen ist und wie viel überhaupt noch vorhanden ist, verweigerte DSA R. wie beim Bericht die Auskunft, dass sie keine Ahnung hätte, sie wisse nur, das Konto sei im Minus. Weitere Informationen von ihr waren völlig "inhaltslos", vornehm umschrieben. Ihm (Oskar) waren schon am Freitag in der Kassa des Heimes Probleme gemacht worden, als er sein Taschengeld holen wollte, da nur mehr 20 Euro auf dem Konto seien.
Weiters verleumdete mich DSA R. bei Ärztin und Psychologen, dass ich zwei oder drei Einschreiber von Dr. B. an mich ignoriert hätte, ich erhielt nur den erwähnten einen Brief, die Ablehnung hat Dr. B. sicher heute auf dem Tisch.
Die beiden Briefe wird das Gericht morgen erhalten. Da mich mein Freund nicht erreichen konnte, da sein Handy Akku-Probleme machte und ich nur auf die Handybox kam, ersuchte ich auf der Station, ihn zu erreichen. Sofort wurde ich mit der Stationsärztin verbunden, die mir fast das Gleiche mitteilte. Ich weigerte mich, mich an den Pflegekosten zu beteiligen und bezeichnete die Geldforderung von Sachwalterin Dr. B. aufgrund eingeholter Rechtsauskünfte als ungesetzlich wie auch die ganze Sachwalterschaft. Und es sei ein Vermögen von mindestens 15000 Euro (die 22300 Euro habe ich erst am Abend in Oskars Ablage recherchieren können) vorhanden, warum sei da kein Geld mehr da? Worauf die Stationsärztin behauptete, es seien noch große Schulden vorhanden gewesen.
Ich erklärte, dass Oskar von Frau Sachwalterin Dr. B. die Information erhalten habe, er sei lastenfrei.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen des BG Döbling und Dr. B. müssten diese Schulden tatsächlich seit mindestens 5 Jahren abgetragen sein. Außerdem machte ich die Aktionen von Sachwalterin Dr. B. und DSA R. gegen uns mit verantwortlich für die Stürze von Oskar. Die Ärztin: "Dazu kann ich nichts sagen". Ich schloss mit den Worten, dass ich mir gegen die Verleumdungen und andere Maßnahmen von Sachwalterin Dr. B. gegen mich alle Schritte vorbehalte. Die Ärztin nur: Dazu kann ich nichts sagen, das hat alles die Frau "Sozialarbeiterin" R. gesagt, die hat das von der Frau Sachwalterin Dr. B.".
An sich sind alle auf der Station und der Psychologe auf unserer Seite, die extreme Feigheit lässt sich dadurch erklären, dass selbst Ärzte (alle sind beim KAV – Krankenanstaltenverbund Wien - angestellt), umgehend gekündigt werden können, wenn sie der KAV nicht mehr will. Wer sich also offen auf die Seite von uns gegen Dr. B. und DSA (Diplomsozialarbeiterin) R. stellt, wird bei der nächsten Gelegenheit frei- also an die frische Luft - gesetzt.
DSA R. ist auch seit einiger Zeit beim KAV, die kann aber machen was sie will. Und das, obwohl sie wegen ihrer Intrigen und ihres BewohnerInnen/Bediensteten-in-den-Rücken-Fallens (immer kalt lächelnd) im Haus bei einer Anzahl von Personen verhasst ist. Das hat der Oskar bei seinen Spaziergängen mit dem Rollator im Haus und Terrasse aufgeschnappt.
Was die Richterin Mag. Beate Kohle (Bezirksgericht Wien-Döbling, Name von der Redaktion geändert) angeht, war sie, 2006, wenn schon nicht Richterin (die ließ sich nicht eruieren), so doch involviert, da an einem Beschluss aus dem Jahr 2006 in einer ganz kleinen Fußzeile ihr Name aufscheint.
Damals wurde unter krasser Missachtung des ersten Pakesch-Gutachtens (Anmerkung der Redaktion: Herr Pakesch ist ein berühmter österreichischer Psychiater und Universitätsprofessor), der schon damals feststellte, dass mein Freund weder psychisch krank noch geistig behindert ist und höchstens ein Verfahrenssachwalter für das damalige Verfahren erlaubt wäre, wegen der Sprachbehinderung, dennoch Dr. Ulrike Bauer als Sachwalterin für Oskar bestellt.
Die Richterin Mag. Kohle (BG Döbling) war zwar immer freundlich, aber anscheinend zumindest mit verantwortlich für den Rechtsbruch 2007.
Ob sie tatsächlich den Sachwalter-Wechsel an meinen Vater mit der Begründung verweigerte, dass er kein Verwandter, sondern nur ein persönlicher Freund sei, wird sich mein Vater erkundigen, da er noch immer keinen Bescheid hat und ob es sich nur um eine Intrige von DSA R. handelt.
Nach ihren Informationen hätte das Gericht bereits VOR der Verhandlung gegen meinen Vater als Sachwalter für meinen Freund entschieden und er habe diesen Bescheid möglicherweise schon.
Die Sachwalterin Dr. B. (die Kanzlei B.-R. bearbeitet kolportierte 500 Sachwalterschaften) müsste zumindest für ihre Misswirtschaft zur Verantwortung zu ziehen sein. Auch wenn Richterin Mag. Kohle laut DSA R. die Fehler von Frau Sachwalterin Dr. B. für einen Wechsel des Sachwalters nicht gravierend genug sind.Ich danke Ihnen auch im Namen meines Freundes nochmals für Ihre Hilfe, wünsche Ihnen gegen Ihre Gegner viel Erfolg und verbleibe
mit freundlichen Grüßen auch im Namen meines Freundes
Brigitte E.
mit freundlichen Grüßen auch im Namen meines Freundes
Brigitte E.
Nachricht an die Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch vom 1. Oktober 2012!
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