Montag, 23. Februar 2015

KRONE: Vermögender Baumeister aus Wien-Hietzing erhebt schwere Vorwürfe gegen Sachwalter und Justiz

KRONENZEITUNG Sonntag, 22. Februar 2015:

Besachwalteter Baumeister aus Wien-Hietzing möchte betreff Sachwalterschaft Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich einbringen: Nun lässt das Bezirksgericht Wien-Hietzing mittels psychiatrischen Gutachten seine Prozess-Fähigkeit überprüfen. Es gilt die Demenz-Vermutung! 



Dieser KRONEN-Zeitung Artikel vom Sonntag 22.2.2015 wirft viele juristische Fragen und Argumente auf: Vorab mal ad hoc einige aus meiner Sicht: 

1.Muss a priori jeder Patient, jede Patientin, die einen Schlaganfall in Österreich haben, sofort entmündigt werden, v.a. im Nobelbezirk WIEN-HIETZING??? (besonders wenn Immobilien und sonstige Wertgegenstände vorhanden sind) 



2. Kann sich jedes Ex-Polit- Mündel oder IMMO-Mündel einen Rechts-Anwalt leisten, um gegen gierige Ex-Gattinen vorzugehen bzw. Sachwalter vorzugehen oder gar eine AMTSHAFTUNGSKLAGE gegen die Republik Österreich einzubringen (die nur mit Anwalt möglich ist - allerdings gehen Rechtsanwälte nicht gerne gegeneinander vor, außer es liegt persönliche Feindschaft vor - es gilt die Unschuldsvermutung!!!).

3. Stimmt die kolportierte Anzahl von Sachwalterschaften: 60.000 entmündigte Menschen in Österreich???? 



4. Lässt das Gericht A PRIORI im Falle von AMTSHAFTUNGSKLAGEN BEI SACHWALTERSCHAFTEN eine Prozess-Unfähigkeit (durch beauftragte psychiatrische GutachterInnen) diagnostizieren, um sich viel Geld zu ersparen???: Man stelle sich vor, dass z.B. 1000 Mündel Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich erheben: Diese Woche beginnt der Hypo-Alpe-Adria-U-Ausschuss im Parlament.....die Republik Österreich braucht Geld en masse, damit sie nicht pleite geht (sie ist ja keine Firma, sondern ein Staat oder?) und kann nicht massenweise Mündel entschädigen.....da müssen schon wieder die psychiatrischen GutachterInnen herhalten, um PROZESS-Unfähigkeit zu diagnostizieren.....justitia austriaca wie sie leibt und lebt????

Die Kostet trägt endgültig der Bund? 

Zahlungsforderung für Ex-Mündel betreff Beschlüsse Bezirksgericht Wien-Liesing Juli 2013 


Willkommen im Justiz-Labyrinth des Sachwalterschaftsverfahrens (kurz MÜNDEL-Labyrinth genannt) 


Montag, 26. Januar 2015

Von der Entmündigung zur Enteignung Fall S.

Die Systematik des Entmündigungs- und Sachwalterschaftsmissbrauch zwecks Enteignung ist recht einfach: Jemand hat ein Interesse an einer Immobilie (Grundstück), dies kann ein Rechtsanwalt oder eine Gemeinde, Körperschaft Öffentlichen Rechts sein: Man findet einen Grund für die Entmündigung des Besitzers, der Besitzerin: Der Exekutionstitel ist eingebracht, die Versteigerung läuft. 

Meistens ersteigert dann jene Bank (die oft auch die Entmündigung des Immo-Besitzers mit-initiiert hat) die Liegenschaft SEHR GÜNSTIG: WARUM? Sie bietet dann die Liegenschaft mit einem hohen Gewinn an KreditnehmerInnen an und macht beste Geschäfte. Mündelgelder werden oft auch - steuerschonend - in Liechtenstein oder Schweiz - angelegt. Es kann aber auch sein, dass die Gemeinde das Grundstück für öffentliche Interessenen (Straßenausbau, Parkplätze etc...) benötigt, daher ist die Entmündigung die beste Lösung, um die Immobilie zu (v)ersteigern, auch intern. 

Das Haus wird dann abgerissen (wo wieder gewisse Kreise beste Geschäfte machen). Man sucht beim Immo-Besitzer einen Ruin Point (Schwachstelle, z.B. Vermüllungssyndrom oder vermeintliches Vermüllungs-Syndrom, das der Psychiater im Gutachten dann bestätigen muss)

Meistens erledigen die grobe Arbeit wie Hausbesuche etc. die SozialarbeiterInnen von der Clearing-Stelle (vsp.at). Interessant ist dass BezirksrichterInnen sich ein gutes Zubrot verdienen und wohl auch an den Immo-Dealen "partizipieren". Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, weil RichterInnen sich nicht selbst verurteilen, schon gar nicht in Österreich. 

Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus?

Fallbeispiel: Enteignung via Entmündigung 

Am 24.3.2014 wird über den Liegenschaftsbesitzer (jeweils eine Immobilie in Wien und Niederösterreich) vom Bezirksgericht die EINSTWEILIGE SACHWALTERSCHAFT verhängt: 




Bereits am 23. April 2014 bewilligt dann auch das Bezirksgericht MÖDLING bei Wien die Anmerkung der Zwangsversteigerung (im Grundbuch) wegen EUR 500,-- Schulden bei THV-Süd GmbH, Baden-Baden (Deutschland). 

Bezüglich dieser Liegenschaften wurde bereits zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der Stadt Wien im Betrag von EUR 1.487,87 samt Nebengebühren zur Geschäftszahl 24 E 39/13w die ZWANGSVERSTEIGERUNG eingeleitet. Die betreibende Partei (THV-Süd) tritt dieser Zwangsversteigerung bei. 

Das Bezirksgericht Wien-Favoriten als Grundbuchsgericht hat die Einleitung des Versteigerungsverfahrens anzumerken: 



Um die Versteigerung mittels Sachwalterschaft (Entmündigung) problemlos über die Bühne zu bringen, wird der Wirkungsbereich des Sachwalters durch einen Beschluss am Bezirksgericht im Juni 2014 massiv erweitert. 



Um die Versteigerung zu finalilsieren, wird der Liegenschaftsbesitzer im Herbst 2014 mittels Gutachten Dr. Meszaros und Dr. Lenzinger (Unterbringungsgesetz) in die geschlossene psychiatrische Abteilung des Kaiser-Franz-Joseph-Spitals Wien-Favoriten transferiert, wo er bleiben soll, bis die Versteigerung seiner Liegenschaften gewinnbringend über die Bühne des Bezirksgerichtes gegangen sind. 










Freitag, 21. November 2014

Entmündigung auf Österreichisch/ Entmündigung aus Staatsräson: Das Schicksal der Schwester der Kronprinzessin Louise von Belgien - verheiratete Coburg-Sachsen-Gotha

ENTMÜNDIGUNG auf Österreichisch/ Entmündigung aus Staatsräson: Die Geschichte der Schwester der Schwiegertochter des Kaisers Franz Joseph (ein Vorfahre von "uns" - es gilt die Unschuldsvermutung): Februar 1898: Luise von Belgien wird in eine Falle gelockt (sie wurde dem Hofe unangenehm, weil sie eine Liaison mit Graf Mattachich hatte: Zitat "Der Wiener Arzt Obersteiner diagnostiziert "intellektuelle und moralische Minderwertigkeit". GRUND GENUG, um sie in die private IRRENANSTALT WIEN-DÖBLING zu sperren. Der Graf wird verhaftet. Die Diagnose Obersteiners reicht nicht um die Schwester der Kronprinzessin endgültig auszuschalten: Man bittet 1899 Dr. Richard von KRAFT-EBING, den Inhaber des Lehrstuhls für GEISTESKRANKHEITEN an der Uni Wien (Autor von "Psychopathia sexualis") um ein GUTACHTEN: Der Arzt enttäuscht den Kaiser und Graf COBURG NICHT: http://de.wikipedia.org/wiki/Louise_von_Belgien

Karl Kraus: Die scheinheilige Niedertracht des Wiener Hofes hat gesiegt.....(aber es kam dann doch noch ganz anders....) 



Die Kommentare von Karl Kraus zu diesem Fall sind gut. Die Gerichtspsychiatrie war also auch schon damals niederträchtig. Übrigens gelang ihr mit Hilfe ihres Liebhabers die Flucht aus der Klapse - gefällt mir Die Louise verheiratete Sachsen-Coburg und Gotha war eine ganz Schlaue - wenn auch eine Lebefrau und Verschwenderin!


Entmündigung auf Österreichisch/ ENTMÜNDIGUNG AUS STAATSRÄSON (Fortsetzung): 1904 bestätigt ein ÄRTEKOLLEGIUM , dem auch der spätere NOBELPREISTRÄGER Dr. JULIUS WAGNER-JAUREGG angehört (heute heißt die Psychiatrische Anstalt in Linz Wagner-Jauregg-Krankenhaus) die angebliche krankhafte Geistesschwäche Louises (der Schwester der Kronprinzessin Stefanie) , die sei daher UNFÄHIG, IHRE ANGELEGENHEITEN zu besorgen, ihr DAUERHAFTER AUFENTHALT in einer geschlossenen Anstalt sei notwendig. Ende Zitat Sachslehner Abbazia, Sehnsuchtsort an der Adria http://de.wikipedia.org/wiki/Louise_von_Belgien

Louise mit ihren Kindern Dorothea und Leopold


Entmündigung auf Österreichisch: Wien 1898 (Fortsetzung): Dr. Kraft-Ebing enttäuscht den Kaiser und Graf Coburg nicht. Kraft-Ebing (Autor von Psychopathia sexualis). Der Arzt erklärt Louise (die Schwester der Kronprinzessin Stephanie) mit fadenscheiniger Argumentation für "SCHWACHSINNIG" , was dem OBERSTHOF-MARSCHALL-AMT (vgl. dazu "WIR SIND KAISER") die Möglichkeit gibt, die PRINZESSIN UNTER KURATEL zu stellen und für IMMER in einer IRRENANSTALT - Sanatorium Lindenhof in Coswig bei DRESDEN - verschwinden zu lassen.



"Das Ragout von BOSHEIT, Rückständigkeit, Dünkel und Kriecherei, das sich GERICHTSPSYCHIATRIE nennt, hat sich einmal mehr im Dienste des STAATSINTERESSES bewährt" Ende Zitat Karl Kraus zu der Einlieferung von Prinzessin Louise, nur weil sie den falschen Liebhaber hatte (einen kroatischen Grafen)



Entmündigung auf Österreichisch: Wien 1898 (Fortsetzung): Dr. Kraft-Ebing enttäuscht den Kaiser und Graf Coburg nicht. Kraft-Ebing (Autor von Psychopathia sexualis). Der Arzt erklärt Louise (die Schwester der Kronprinzessin Stephanie) mit fadenscheiniger Argumentation für "SCHWACHSINNIG" , was dem OBERSTHOF-MARSCHALL-AMT (vgl. dazu "WIR SIND KAISER") die Möglichkeit gibt, die PRINZESSIN UNTER KURATEL zu stellen und für IMMER in einer IRRENANSTALT - Sanatorium Lindenhof in Coswig bei DRESDEN - verschwinden zu lassen.http://de.wikipedia.org/wiki/Louise_von_Belgien



Im Mai 1898 wurde Prinzessin Louise dann auf Anordnung Kaiser Franz Josephs,[5] nachdem sie in Kroatien verhaftet worden war, in die Privatanstalt von Professor Heinrich Obersteiner in Oberdöbling/Wien eingeliefert. Prof. Obersteiner diagnostizierte bei Prinzessin Louise eine „intellektuelle und moralische Minderwertigkeit“.[6]
1899 wurde sie durch ein Fakultätsgutachten von Prof. Richard von Krafft-Ebing, Inhaber des Lehrstuhles für Geisteskrankheiten an der Universität Wien, für schwachsinnig erklärt und durch das Obersthofmarschallamt, dies war die Behörde für die dem allgemeinen Recht nach dem Habsburger Hausgesetz von 1839 entrückten Personen, am 3. Juni 1899 unter Kuratelgestellt und sollte für immer in einer Irrenanstalt geschlossen untergebracht werden. Als Kurator setzte man den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer Wien, Karl Ritter von Feistmantel, ein. Das Obersthofmarschallamt hatte sich nicht als zuständig für die Schuldenangelegenheit von Prinzessin Louise gesehen, wohl aber für die Frage ihrer Entmündigung. Da man die Prinzessin in Österreich und Belgien nicht wollte, wurde sie in der Dr. Reginald Pierson gehörenden und von ihm geleiteten Anstalt „Lindenhof“ in Coswig – heute Fachkrankenhaus Coswig – bei Dresden geschlossen untergebracht.
Prinzessin Louise soll die Unterschrift ihrer Schwester, der Kronprinzessin Stephanie, auf mehreren Wechseln gefälscht haben.
Der ebenfalls in Kroatien verhaftete Geza von Mattachich wurde 1898 von einem Militärgericht wegen dieser ungeklärten angeblichen Wechselfälschungen in Abwesenheit zu „sechs Jahren schweren Kerkers“ verurteilt. Er verlor seinen Adelstitel. Seine Strafe musste er in der Militärstrafanstalt Möllersdorf bei Baden bei Wien absitzen. Durch den intensiven Einsatz der Sozialdemokraten im österreichischen Reichsrat – allen voran der polnische Abgeordnete Ignacy Daszińsky – wurde Mattachich 1902 aus der Haft entlassen. 1904 veröffentlichte er seine in mehrere Sprachen übersetzten Memoiren. Dies führte zu weltweiten Pressereaktionen[7] gegen das österreichische Kaiserhaus.
1904 folgte eine zweite Begutachtung des Geisteszustandes von Prinzessin Louise – diesmal durch eine internationale Psychiaterkommission mit Prof. Friedrich Jolly, Lehrstuhlinhaber für Geisteskrankheiten an der Universität Berlin und Direktor der Psychiatrie und Nervenklinik Charité; Prof. Julius Wagner-Jauregg, Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie an der Universität Wien und Vorstand der I., ab 1902 auch der II. Wiener Psychiatrischen Klinik, 1927 Nobelpreisträger; Medizinalrat Dr. Guido Weber, Direktor Landesirrenanstalt Sonnenstein-Pirna, damals führender Forensiker Deutschlands; Dr. Leopold Mélis, Oberstabsarzt aus Brüssel.
Im abschließenden Gutachten der vor Beginn der Untersuchung der Prinzessin vor dem Amtsgericht Meißen vereidigten Psychiater vom 11. März 1904 heißt es:
„Die Art, wie sie sich uns gegenüber über Mattachich aussprach, könnte zwar den Glauben erwecken, daß sie durchaus keine lebhafte Sehnsucht hegt, mit demselben zusammenzutreffen. Auch ergibt sich aus dem Berichte des Dr. Pierson, daß sie sich eher erleichtert fühlte, als ihr nach dem Annäherungsversuche des Mattachichs zunächst das Verlassen der Anstalt untersagt wurde. Wir glauben aber, daß sie so willensschwach ist, daß sie, wenn sie wieder hinauskäme, sich von Mattachich sofort wieder umgarnen lassen würde und zu neuen compromittierenden Schritten veranlasst werden würde. … Wir kommen auf Grund des uns vorgelegten Aktenmaterials sowie persönlicher Wahrnehmung zu folgenden Schlüssen:
  1. Der bei Ihrer kgl. Hoheit der Frau Prinzessin Louise von Sachsen-Coburg und Gotha konstatierte Zustand von krankhafter Geistesschwäche besteht unverändert fort und macht die hohe Patientin nach wie vor unfähig, ihre Angelegenheiten zu besorgen.
  2. Der dauerhafte Aufenthalt der Prinzessin in der geschlossenen Anstalt ist in Rücksicht auf diesen Krankheitszustand und im Interesse der hohen Patientin unbedingt notwendig.
  3. Wir haben uns überzeugt, dass in der Anstalt des Herrn Sanitätsrates Dr. Pierson alle diejenigen Bedingungen gegeben sind, welche eine möglichst zweckmäßige und schonende Behandlung der Prinzessin gewährleisten.
Prof. Jolly – Julius Wagner-Jauregg – San. Rat Weber – Dr. Leop Mélis“

Julius Wagner-Jauregg 1857 bis 1940: Österreichischer Psychiater - Nobelpreisträger für Medizin 

Kommentar: Die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg macht ihrem Namensgeber in bezug auf Entmündigungen (auch aus politischen Gründen) alle Ehre! Chapeau! 

http://www.wagner-jauregg.at/aktuelles.html


Dienstag, 21. Oktober 2014

Gattenliebe, Gefälligkeitsurteile von ehemaligen Studenten aus St.Pölten als Vorlage für eine Amtshaftungsklage eines Polit-Mündels

Gattenliebe und Amtshaftung auf Österreichisch 

WILLST DU WAS GELTEN - MUSST DU KOMMEN AUS ST. PÖLTEN 

Republik Österreich 
Landesgericht St. Pölten
30. Mai 2014 

Zwischen- und Teilurteil 

Das Landesgericht St. Pölten erkennt durch den Richter Mag. Wessely (Student von Prof. Meyer?) in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Evelyn Mayer, Schuldirektorin, 2340 MÖDLING, An der Goldenen Stiege 10/13 (sic!), vertreten durch Schwartz, Huber-Medek und Partner Rechtsanwälte OG, 1010 Wien, Stubenring 2, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1011 Wien, Singerstraße 17-19, unter Beteiligung der Nebenintervenientin auf Seite der beklagten Partei Hofrat Mag. Adelinde Ronniger, Landesschuliinspektorin, 3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, wegen zuletzt Euro 86.797,51,-- s.A. und Feststellung (Euro 20.000,--) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht 

1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei € 16.500,40 netto und € 70.297,11 brutto samt 4 % gestaffelter Zinsen zu bezahlen, besteht dem Grunde nach zu Recht. 

Seite 42: Die Feststellungen zur Erkrankung der Klägerin und insbesondere deren Ursache gründen auf dem Gutachten Dris. Wörgötter (Gabriele, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Wien - Anmerkung der Redaktion) 

Der Einwand der Klägerin (geboren am 9.1.1954), sie habe ihre Schadenminderungsobliegenheit verletzt, weil sie das Angebot des Hofrat HELM (Landesschulrat NÖ) einer anderen Beschäftigung, nicht angenommen habe, ist für den Grund des Anspruchs ohne Bedeutung, weil dieses Angebot erst nach der Erkrankung der Kläger Dr. Meyer Evelyn kam und dessen Annahme den Eintritt eines Schadens nicht mehr hätte verhindern können. 

Landesgericht St. Pölten, Abteilung 3 
St. Pölten, 30. Mai 2014 
Mag. Wilhelm Wessely, Richter 

KOMMENTAR: Die Klägerin ist die Gattin des berühmtesten Verfassungsrechtlers Österreich (der von SPÖ und Grünen schon mehrfach als Justizminister im Gespräch war, daher müssen die Grünen auch Anfragen im Parlament betreff psychischer Erkrankung der Gattin stellen - siehe Anfrage Abg. Harald Walser 2012) und war von 1.12.2004 bis 2010 Direktorin einer berufsbildenden höheren Schule in Biedermannsdorf bei Wien. Sie fühlte sich von der Landesschul-Inspektorin Ronniger gemobbt (obwohl sie nur zwei bis vier Mal im Schuljahr mit ihr Kontakt hatte) 

Man kann davon ausgehen, dass die halbe Richterschaft und ein Großteil der Staatsanwälte der jüngeren Generation in Ost-Österreich bei Prof. Meyer - dem Gatten der Klägerin - an der Universität Wien studiert haben. 
Da muss man dann schon mal ein Gefälligkeitsurteil schreiben und sich in Urteilen mit Schul-Interna und Kommunikationswegen zwischen LehrerInnen und DirektorInnen beschäftigen - sowie als Richter auch mit dem psychischen Zuständen von LehrerInnen und Direktorinnen. (vgl. dazu SACHWALTERSCHAFT: hier beruft sich der Richter, die Entmündigungs-Richterin immer auf ein Auftrags- und Gefälligkeitsgutachten eines Psychiaters, das dem Beschluss des Bezirksgerichts als Begründung für die Entmündigung auch beiliegt). 

Im Falle der Dr. Evelyn Meyer wird ein psychiatrisches Gutachten von Frau Dr. Wörgötter  am Rande (Seite 42) erwähnt. Die arme Schuldirektorin ist so sensibel, dass sie die harsche Art der Landesschul-Inspektorin in den Wahnsinn trieb, was die Republik Österreich jetzt in einem Zwischen-Urteil fast 100.000 Euro kostet. 

Basierend auf diesem Zwischen- und Teil-Urteil des Richters Wessely (der sicher ein Student von Prof. Meyer war und dieses Gefälligkeitsurteil, das schwere Mängel aufweist - ein Richter darf sich nicht als Mediator in Schulangelegenheiten betätigen und schon gar nicht Gefälligkeitsurteile für die rot-grüne Bildungsschickeria schreiben - das widerspricht der österreichischen Verfassung, er hat also bei Prof. Meyer nicht gut gelernt...außerdem ist Prof. Meyer befangen und sollte als Ehegatte nicht im Bürgeranwalt auftreten....!!!! werde ich jetzt ebenfalls im Rahmen einer Amtshaftungsklage um Schadenersatz ansuchen (obwohl ich nicht mit einem Professor des Verfassungsrechts, bei dem viele RichterInnen studiert haben verheiratet bin. 

AMTSHAFTUNGSKLAGE 

Ausgehend von diesem Gefälligkeitsurteil für Frau Dr. Meyer und Gewährung von Schadenersatz (nur weil der Richter seinem Professor für Verfassungsrecht eine Freude machen will) 

werde ich also jetzt ebenfalls in der causa meiner 

von Finanzministerium und Bundesrechenzentrum beim Gutachter Dr. Herbert Kögler (MÖDLING) bestellten 

elf Jahre rückwirkenden Geschäftsunfähigkeit für 1998, 2005 und 2007

und Schäden betreff WEISSER FOLTER im Rahmen der Sachwalterschaft von Januar 2009 bis August 2011 mit gesundheitlichen Folge-Schäden und finanziellen Folge-Schäden 

AMTSHAFTUNGSKLAGE gegen die Republik Österreich einbringen. 

Es ist davon auszugehen, dass das Gutachten der Frau Dr. Wörgötter in der causa Dr. Evelyn Meyer ebenfalls ein Gefälligkeitsgutachten für die rot-grüne Bildungsschickeria im Süden von Wien war. 

Dr. Kögler, der als Psychiater in Mödling tätig ist, war für ein weiteres Gefälligkeitsgutachten wohl nicht mehr zu haben. 

Frau Dr. Meyer schaut recht gesund aus und sitzt  - wahrscheinlich bei vollen Bezügen - seit Mai 2010 zu Hause. Auch dies kostet der Republik Österreich sehr viel, weil sie ja schon mehr als vier Jahre im Krankenstand ist. 

QUOD LICET JOVI NON LICET BOVI  und die rot-grüne Bildungsschickeria im Süden von Wien 

Sogar der grüne Bildungssprecher Harald Walser (der nicht mit großer Intelligenz gesegnet ist - es gilt die Unschuldsvermutung) muss sich mittels parlamentarischer Anfragen an die damalige Unterrichtsministerin Claudia Schmied (2012) mit dem psychischen Zustand der angeblich gemobbten Dr. Meyer beschäftigen - im Auftrag des Fast-Justizministers Prof. Meyer (von der Grünen Gnaden....) 

Das ist Polit-Justiz der Sonderklasse - diesmal in rot-grüner Manier!!!! 

Wer sich bei meiner Amtshaftungsklage (Entmündigung im Auftrag der Republik - Eigentümervertreter Bundesminister für Finanzen) als NEBENINTERVENIENT einfindet, wird sich zeigen - vielleicht die Auftraggeber aus dem Finanzministerium (Sektionschef W., Justizministerium (Sektionschef Fellner) und Bundesrechenzentrum (SAP-AbteilungsleiterInnen)

Mag.a Rosemarie B. Hoedl 
1230 Wien 

Wien, 21. Oktober 2014 

Mittwoch, 17. September 2014

Landl-Gate, Chaos an Österreichs Gerichten und Sachwalterschaftsmissbrauch

Derzeit erregt in Wiens Justizkreisen die Tatsache, dass Tonnen von Akten unbeobachtet über Monate (sic!) in einem Container vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien in der Nacht von einem blogger (der leider auch schon Insasse in Justizvollzugsanstalten war) wegtransportiert werden konnten (mit dem Fahrrad) die Gemüter.

So etwas scheint nur in Österreich möglich zu sein? Vielleicht.

Jedenfalls müsste in jedem anderen zivilisierten Rechtsstaat zumindest die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft, der Sektionschef im Justizministerium oder gar der Justizminister zurücktreten. In Österreich bleibt alles beim Alten. Im besten Fall muss eine Rechtspflegerin ein Disziplinarverfahren über sich ergehen lassen. Vielleicht bekommt sie ein psychiatrisches Gutachten, wird entmündigt (besachwaltert) und darf mit 40 Jahren in den wohlverdienten Invaliditäts-Ruhestand gehen.

Die Rolle der Zeitschrift PROFIL

Spätestens seit der sogenannten Affäre "Groer" vom März 1995 weiß man, dass eine Wochenzeitschrift sogar Kardinäle stürzen kann, nicht aber Minister oder Ministerinnen. Damals schon wurden Informanten "gekauft" und nachher dann nicht gut behandelt.

"Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen - mitunter wieder in die JVA?"

Damals im Frühling 1995 (es gab noch kein Facebook und kein google) war in ganz Wien die Zeitschrift PROFIL ausverkauft.
Heute juckt es kaum jemanden, wenn Profil irgend etwas berichtet.
So ändern sich die Zeiten.

CUI BONO?

Man möchte fast meinen, dass hinter PROFIL ganz andere Auftraggeber(innen) stehen, die die österreichische Justiz als komplett lächerlich hinstellen möchten. Da erinnert man sich an den 1. April 2009, als der MEINL-Erbe Julius der V.  - so wie Graf Eisenstein in der Operette "Die Fledermaus" - für eine Nacht ins Gefängnis musste. Die Justiz hat 100 Millionen Euro bekommen, damit Julius Lindbergh Meinl (der Fünfte) wieder freikam. Von wem? Ach ja, von einem Milliardär namens Martin S., der Julius freikaufte. Obwohl dieser in Israel Einreise-Verbot hat, hat er doch gute Beziehungen zu PROFIL.

Conclusio:
Man möchte also in diesem letzten Aufbäumen des PRINT-MEDIUM-BUSINESS die österreichische Justiz als derartig lächerlich, korrupt und unfähig hinstellen (wieso gibt es keine Überwachungskameras in der Nähe des größten Straflandesgerichtes Österreichs?) dass die Fälle Meinl, Y-Line, Kovats etc. verblassen.

Wir sind doch alle Brüder und Schwestern - und wir müssen einander helfen.

Die Unfähigkeit und Lächerlichkeit der Justiz im Bereich SW-Missbrauch

Auch im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch hat sich die Justiz als vollkommen unfähig und korrupt erwiesen.

Wie sonst ist es möglich, dass ein Sektionschef aus dem Finanzministerium bei einem Wiener Bezirksgericht anruft und die elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit (Entmündigung) einer ehemaligen SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum bestellt und die Richterin noch ihren Amtsmissbrauch (nach § 302 STGB) dokumentiert?

Wie sonst ist es möglich, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen die Taten der Bezirksgerichte im Bereich Massenentmündigungen und Polit-Entmündigungen deckt?

Wie sonst ist es möglich, dass das BM für Landesverteidung am Bezirksgericht Wien-Favoriten anruft, um die Fortsetzung der Entmündigung einer Wiener Journalistin zu erreichen.

Die Richter an den Bezirksgerichten entmündigen also "auf Bestellung" - der Dreier-Senat am Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigt in fast allen Fällen die Korruption und Entmündigung aus dubiosen Gründen an Bezirksgerichten.

Somit ist die Korruption im Bereich SW-Missbrauch an den Bezirksgerichten systematisiert und die Möglichkeit eines REKURSES eine reine Atrappe, eine FARCE.

Vermutlich erhalten die Richter auch von den Banken, die die Entmündigung von alten vermögenden Menschen einleiten, Provisionen.
Dieser Amtsmissbrauch im Bereich Entmündigung/Sachwalterschaft wird natürlich auch von den Staatsanwaltschaften gedeckt. Es werden alle Anzeigen betreff Sachwalterschaftsmissbrauch in den Papierkorb geworfen - wahrscheinlich ebenso ungeschreddert - oder vielleicht doch geschreddert, um den Amtsmissbrauch an der Staatsanwaltschaft zu verheimlichen.

Budgetnovelle 2009

Im Juni 2009 wurde durch eine Novelle zum Budget die Massensachwalterschaft durch ein Bundesgesetz wieder ermöglicht.
Offenbar kennen sich Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter etc. vom Jus-Studium an der Universität.
Somit will man sich das "G´schäfterl" mit den Entmündigungen und Sachwalterschaften nicht verderben.

Durch die Entmündigung von Querulanten, Zeugen in Straftaten, Journalisten, die aufmüpfig sind, ehemalige Beamte, erspart man den Richtern am Straflandesgericht viel ARBEIT.

Gerade wenn es um Entmündigung aus Staatsräson geht, sind die Richter am Bezirksgericht sehr willig.
Man entmündigt schnell und einfach - manchmal durch Aktengutachten.

Die Entmündigungen an Österreichs Bezirksgerichten (mit Deckung durch Staatsanwaltschaften und Landesgerichte für Strafsachen) führen eigentlich den ganzen RECHTSSTAAT ad absurdum.

Groteske am Rand

Die Daten werden im Bundesrechenzentrum gespeichert. Auf das Projekt "Verfahrensautomation JUSTIZ" und ELAK ist man in Österreich besonders stolz. Daher wundert es sehr, dass trotzdem tausende von Akten und Gerichtsdokumenten ausgedruckt werden.

Als eine besondere Justiz-Groteske am Rand erscheint in diesem Zusammenhang der Fall HOEDL:

Kollegen aus dem Bundesrechenzentrum haben eine Obsorge-Akte aus dem Jahre 1998 (inklusive familienpsychologisches Gutachten Prof. MAX FRIEDRICH) von willigen Amtsmissbrauchern im BRZ ausheben lassen: Somit konnte dann der Sektionschef aus dem Finanzministerium beim psychiatrischen Gutachter Dr. KÖGLER die elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit der Hoedl im April 2009 via Bezirksgericht Wien-Liesing "bestellen"

Aber auch für die Zeitpunkte

Mai 2005: Tod eines Betriebsrates im Bundesrechenzentrum

März 2007: Eurofighter-U-Ausschuss

sollte man die SAP-Beraterin aus dem BRZ (Projekt Bundeshaushaltsverrechnung) rückwirkend als geschäftsunfähig erklären lassen. (Somit sollte ihre Anzeige vom Januar 2006 als Anzeige einer Verrückten interpretiert werden können.)

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen deckt übrigens alle Beschlüsse des Bezirksgerichtes in der Causa HOEDL: Der Dreier-Senat bezeichnet in einem Beschluss vom 5.9.2012 die elf Jahre rückwirkende Entmündigung als ZUGUNSTEN DES POLIT-MÜNDELS HOEDL und vor allem wegen der Tilgung von geringfügigen Schulden als notwendig.

Die Komplizen sitzen also in der 2. Instanz.

Gerade der Fall HOEDL (chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com) schildert ausführlich, wie sich die Justiz im Bereich ZIVILRECHT und Außerstreitverfahren komplett AD ABSURDUM führt.

Im Bereich STRAFRECHT und Polizei-Aktionen wird wohl der FALL LANDL-GATE das korrupte Fass zum Überlaufen bringen:
Wir werden sehen, wie sich die Justiz dieses Mal aus der Affäre zieht.

Vermutlich werden NEUWAHLEN alles überdecken: Es gibt dann neue Minister und die Sektionschefs im Justizministerium wird man wohl aufgrund eines Aktengutachtens in den wohlverdienten Vorruhe-Stand schicken.

Eigentlich nichts Neues seit dem Fall LUCONA oder??????



Donnerstag, 28. August 2014

Das Aktengutachten im Rahmen der (versuchten) Entmündigung aus Staatsräson

Der Niedergang der österreichischen Justiz, der Niedergang der Gutachterei und der Niedergang der Seelenheilkunde Wienerischen Ursprungs 

Ein ehemaliger Beamter des Rechnungshofes Wien sollte im Rahmen eines Strafprozesses wegen betrügerischer Krida im Auftrag der Richterin des Straflandesgerichtes in Wien entmündigt werden.

Der zu Entmündigende Hochbautechniker (Absolvent der Technischen Universität Graz) wurde im Februar 2012 beim Gutachter Dr. Kurt M. (siehe Entmündigung aus Staatsräson, Fall Bader, www.ceiberweiber.com) durch Polizisten in Zivil-Kleidung "vorgeführt". Er verweigerte die Aussage beim Gutachter und brachte ein Gegengutachten durch den Rektor der Sigmund-Freud-Universität Wien ein, das seine Verhandlungsfähigkeit (Prozessfähigkeit), die zur Diskussion stand (weil die Richterin die Nerven verlor), bestätigt.

http://www.ceiberweiber.at/uploads/dm.pdf?koobi=a7eed6f4f292164af70752be6ffb4bf2

Per Beschluss vom 9. August 2012 erteilte die Richterin am Straflandesgericht dem gerichtlich beeideten Gutachter Dr. M. den Auftrag, ein AKTENGUTACHTEN aus dem Gebiet der Neurologie und Psychiatrie über den ehemaligen Rechnungshofbeamten zu erstellen. Es sollte aufgrund der AKTENLAGE (sic!!!) die Verhandlungsfähigkeit des ehemaligen Topbeamten und Akademikers aus dem Rechnungshof geprüft werden. Die Richterin hatte offenbar die Nerven verloren (es gilt die Unschuldsvermutung) und wollte sich mit den zahlreichen Eingaben des ehemaligen Top-Beamten, der sich auch seit 1987 für die Durchsetzbarkeit der Menschenrechte in Österreich einsetzt (so-for-humanity.com), nicht mehr auseinander setzen und den (aus seiner Sicht zu Unrecht) Angeklagten für geschäftsunfähig erklären lassen, um sich Arbeit zu ersparen.

Siehe dazu auch die von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium "bestellte" elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit für eine ehemalige SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum Wien: http: chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at.

Das Gutachten langte am 24. Juli 2014 (also fast zwei Jahre nach dem Beschluss der Richterin) am Landesgericht für Strafsachen 1080 Wien ein. Der Gutachter hat seine Ordination in 1090 Wien, also gleich gegenüber - übrigens mit einer anderen Entmündigungs-Gutachterin, Jahrgang 1963. (Dr. Elisabeth L.).

Der Postweg innerhalb von aneinander grenzenden Bezirken dauert also in Wien von der Ordination des Gerichtsgutachters zum Straflandesgericht FAST ZWEI JAHRE: Ein Skandal per se.

Aber nun zur medizinischen Qualität des Aktengutachten zwecks Entmündigung aus Staatsräson:

Da der (Auftrags-) Gutachter Dr. M. auch Universitätsdozent für Psychiatrie und Neurologie (sic!!!) ist, muss man sich angesichts solch unqualifizierter Aktengutachten, um der Politik einen Gefallen zu machen, ernsthafte Sorgen um die Medizinische LEHRE im Bereich der Neurologie und Psychiatrie an der Universität Wien bzw. an Österreichs Medizin-Universitäten generell machen - ganz abgesehen, dass

korrupte AuftragsgutachterInnen KEIN VORBILD für die Medizin-Studenten an Österreichs Universitäten sind!

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Wien mit besonderem Stolz auf einen ihrer größten Söhne hinweist: Dr. Sigmund Freud, den Begründer Psycho-Analyse.

Der umstrittene Akten-Gutachter im Auftrag der Politik (sein Vater war angeblich Mitglied im berüchtigten Polit-Club 45, Konditorei Demel, Am Kohlmarkt, Wien-Innere Stadt) ist auch eingetragener Psychotherapeut: Eine zusätzliche Katastrophe - vor allem für die Patienten und Patientinnen.

Wenn Sie - geehrter Leser, geehrte Leserin dieses blogs - das Gutachten mit den abfälligen Menschen verachtenden, denunzierenden (die Persönlichkeitsrechte des zu begutachtenden Ex-Beamten schwer verletzenden) Attributen, die der Gutachter Dr. M. dem hoch-intelligenten Rechnungsbeamten und Kämpfer für die Menschenrechte Dr. Wolfgang L., zuschreibt, nun lesen, so werden Sie vielleicht nur den Kopf schütteln, in welche Abgründe Österreichs Justiz, Gutachterwesen und das Fachgebiet der Psychiatrie und Neurologie, sowie Psychotherapie gestürzt sind.

Dr. L. hat am 11.11.2011 ein umfassendes Schreiben an die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft Wien über den Buwog-Fall (Verkauf von Bundeswohnungen zum Spottpreis) übermittelt: Auch dieses Schreiben wurde von Österreichs Justiz ignoriert.

Das psychiatrische Gutachten im Wortlaut (eingelangt am 24.7.2014 - in Auftrag gegeben am 9. Juli 2012 vom Landesgericht für Strafsachen Wien) 

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=76&aid=7487&page=

Im Langzeitverlauf stellen sich Zeichen einer akzentuierten Persönlichkeitsstruktur, mit einem tiefgreifenden MUSTER VON GROSSARTIGKEIT (ICD-Klassifizierung vakant?) und WICHTIGKEIT (trägt "alles Gute" in sich), einer erhöhten Anspruchshaltung, übertriebene Erwartungen (ICD-Klassifizierung vakant) an eine besonders bevorzugte Behandlung bzw. ein AUTOMATISCHES EINGEHEN auf die eigenen Erwartungen (siehe Kindergartenpädagogik.

Gleichzeitig besteht eine erhöhte Kränkbarkeit (ICD?) bei (gleichzeitigem) manipulativem Verhalten und arrogant, überheblichen Verhaltensweisen. (ÜBERHEBLICH= welche ICD-Klassifizierung???)

Psychodynamisch ergeben sich typische Konflikte, insbesondere in Situationen in denen dieses Gefühl von GRANDIOSITÄT und PERFEKTION sowie die ANSPRÜCHLICHKEIT (ICD=?) in Frage gestellt werden.

In der Kommunikation und Interaktion verhält er sich in solchen Situationen RIGIDE, ANANKASTISCH (?), versucht die Zügel weiterhin in der Hand zu halten (siehe Pferderennen), geht auf konkret gestellte FRAGE(N) nicht ein, sondern präsentiert die seiner Meinung nach wirklich wichtigen Fakten...kramt in den Akten (ICD-Klassifizierung vakant) ....

Die anankastische Persönlichkeitsstörung ist eine Form der Persönlichkeitsstörung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die betroffenen Personen besondere Starrheit und Perfektionismus sowohl in ihrem Denken als auch in ihrem Handeln an den Tag legen.
ICD10-Code: F60.5 (Anmerkung der Redaktion)
schreibt dem Gericht die seiner Meinung nach wirklich kompetenten Gutachter vor.

Seine Sache sei zu komplex, man brauche dazu spezielle fachkundige Sachverständige. Damit lenkt, blockiert und kontrolliert er die Abläufe bei Gericht, verliert sich in Nebenschauplätzen, ohne zu den eigentlichen Vorwürfen unmittelbar Stellung nehmen zu müssen, verhält sich manipulativ.
Er stellt in der Folge in inhaltlich sich wiederholenden Schriftsätzen "DAS EIGENTLICHE PROBLEM" , seine Leistungen, Erfolge, sein Gutmenschsein (ICD?) und seine über jede Form der Kritik erhabenen Intensionen (wahrscheinlich sind INTENTIONEN gemeint) dar. In damit einhergehenden Problemen im interaktionellen und beruflichen Bereich erlebt er sich unmittelbar als OPFER und VERFOLGTER, MISSVERSTANDENER.

Er reagiert feindlich und misstrauisch (ICD??), fordernd (ICD?), abwertend (ICD??), wenn auf seine Erwartungen und seine Anspruchshaltung (ICD??) nicht eingegangen wird.....

Conclusio: Er kann seine Rechte entsprechend seinem GRÖSSENSELBST (hier erblasst jeder österreichische Kabarettist ob solcher genialen Formulierungen, Anmerkung der Redaktion) wahrnehmen. Trotz seiner interaktionellen und psycho-dynamischen Probleme kann er sich umfassend und verständlich äußern und ist in der Lage dem Verlauf einer Strafverhandlung zu folgen......

Kommentar Teil 1:
POSTWEG des Gutachtens von Wien (9. Bezirk, Ordination des Gutachters) bis Wien (8. Bezirk, Landesgericht für Strafsachen): ZWEI JAHRE....


http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=76&aid=7487&page=
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1



Donnerstag, 21. August 2014

ENTMÜNDIGUNG AUS STAATSRÄSON

In Österreich wird sehr gerne aus Staatsräson entmündigt.

Zitat Wikipedia:

Der Begriff der Staatsräson (auch Staatsraison) bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. Nach Wolfgang Kersting stellt er eine „Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen“ dar. Dies meint zumeist die klassische Dreiheit „voluntas, necessitas und utilitas“ („Wille, Notwendigkeit, Nützlichkeit“) als Legitimationsgrößen staatlicher Handlungen.
In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung, unabhängig von der Regierungsform, und einzig der Aufrechterhaltung des funktionierenden Staatsgebildes verpflichtet. Ende Zitat

Aus "Staatsräson" entmündigt wurden in Österreich vermutlich vor allem

Frau Mag. Rosemarie B. Hoedl, ehemals SAP-Beraterin im Bundesrechenzentrum, den Bundesministerien und den Obersten Organen

Alexandra Bader, Journalistin

Prof. Mag. Ingrid Moschik (HTL-Lehrerin in Graz und Künstlerin)

Einer Entmündigung aus Staatsräson knapp entgangen ist

der ehemalige Rechnungshof-Beamte Dr. Wolfgang L.

Das psychiatrische Gutachten über Dr. Wolfgang L. hat einer der bekanntesten Entmündigungs-Psychiater Wiens erstellt: Dr. Kurt Meszaros:

Das Gutachten, das bereits im August 2012 von der Richterin am Landesgericht für Strafsachen beantragt wurde, ist erst im Juli 2014 (also zwei Jahre später) am Landesgericht für Strafsachen in Wien eingelangt. Der Postweg dauert in Österreich - besonders wenn es sich um Entmündigungsanträge gemäß Staatsräson handelt - besonders lange.

Das Gutachten ist unter diesem link in voller Länge nachzulesen:

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7496&page=

Die Entmündigung aus Staatsräson

Alternativ bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson:

  • Als erstes wird Staatsräson als „Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen“ interpretiert,
  • eine zweite Definition sieht Staatsräson als „Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen Vernunft und Notwendigkeit“.
  • Eine dritte Unterscheidung erkennt in ihr einen „Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral- und Rechtsvorschriften“.
Erläuterung: Die Staatsräson hat also VORRANG vor allen Menschenrechten, Bürgerrechten, Rechtssystemen der Europäischen Union bzw. auch der Bundesverfassung der Republik Österreich.
Das bedeutet in der Praxis, dass Menschen, die durch ihr Insider-Wissen betreff Vorkommnisse in Öffentlichen Institutionen, Ministerien, Nationalrat etc. die Öffentliche Sicherheit gefährden (es könnte z.B. durch die Verbreitung dieses Wissens der Volkszorn entflammt und zum Beispiel das Parlament angezündet werden etc...), entmündigt werden dürfen, im schlimmsten Fall sogar getötet werden müssen, um das Staatsgefüge in der bestehenden Form aufrecht zu erhalten. Die Entmündigung aus Staatsräson erscheint also als die humanere Variante, wenn man die sogenannten RUIN POINTS der zu Entmündigenden kennt (z.B. Psychiatrische Behandlung in der Vergangenheit)

Die Gerichtsdokumente inklusive Gutachten sind im Bundesrechenzentrum für alle einsehbar.

Die Entmündigung aus politischen Gründen hat also durchaus ihre Rechtfertigung, wenngleich sie in Österreich auf sehr brutale Weise durchgezogen wird, wie Mag. Hoedl und Alexandra Bader in ihren blogs berichten:

http://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at/2011/06/psychiatrisches-gutachten-dr-kogler.html

http://www.ceiberweiber.at/index.php?type=review&area=1&p=articles&id=2459

Conclusio: Die psychiatrischen Gutachten (auch ohne den Patienten je zu Gesicht bekommen zu haben) als Grundlage für die Entmündigung aus STAATSRÄSON werden in weiteren blogs noch genau zu analysieren sein sowie aus medizinischer und juristischer Sicht zu begutachten sein.
Die österreichischen Bezirksgerichte sind dazu nicht in der Lage.