Donnerstag, 23. Juni 2022

Wo ist das Geld der Tante Traude: Amtshaftungsklage betreff Sachwalterschaftsmissbrauch

BIS NICHTS MEHR BLEIBT Am Schauplatz Gericht

Do., 23.6.2022|21.05 Uhr

obwohl eine Amtshaftungsklage wegen #Sachwalterschaftsmissbrauch (rund um Bezirksgerichte, Gerichtl.EV, Gerichtsgutachter etc.) im Wiener Speckgürtel Gumpoldskirchen BG Baden BG Mödling auf den 1. Blick sinnlos erscheint, ist es doch gut, dass so ein Verfahren (Klage gegen die Republik wegen Sachwalterschaftsmissbrauch und Enteignung durch Sachwalter mit pflegschaftsbehörderlicher/ gerichtlicher Genehmigung) nun mal ordentlich dokumentiert wird.
Es ist gut, dass sich hier eine betroffene Familie, die um die Hälfte ihres Erbes gebracht wurde, nun gefunden hat, das durchzuprozessieren. Sie haben genug Vermögen, um die Anwaltskosten zu bestreiten. Es scheint, als ob sie sich zum Hobby gemacht hätten, dieses System zu Fall zu bringen. Der hochmütige Blick des Anwalts der Finanzprokuratur (Anwalt der Republik) spricht Bände.

Im Rahmen einer Amtshaftungsklage wird in Österreich das Bestehen oder Nichtbestehen eines rechtswidrig und schuldhaft zugefügten Schadens durch eine Handlung oder Unterlassung in Vollziehung der Gesetze (Artikel 23 Abs. 1 B-VG) durch ordentliche Gerichte (Zivilgerichte) beurteilt (§ 1 Abs. 1 AHG).

Die Finanzprokuratur ist in Österreich eine dem Bundesministerium für Finanzen unterstellte Dienststelle des Bundes, die zur rechtlichen Beratung und Rechtsvertretung im Interesse des Staates berufen ist (§ 1 Finanzprokuraturgesetz).

Sie ist zuständig für die Vertretung des Bundes (§ 3 Abs. 1 ProkG) vor den Gerichten, soweit keine besondere Institution dafür besteht, wie etwa den Staatsanwaltschaften, die im Strafverfahren die Anklage vertreten. Hauptsächlich ist die Finanzprokuratur für Fälle zuständig, in denen der Bund als Träger von Privatrechten auftritt, jedoch auch beispielsweise für die Vertretung des Bundes in Angelegenheiten der Amtshaftung. Neben dem Bund können auch die Länder und Gemeinden sowie Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Fonds des öffentlichen Rechts und Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, die Dienste der Finanzprokuratur in Anspruch nehmen.


Wo ist das Geld der Tante Traude?

Eine reiche Frau, Tante Traude, stirbt und vererbt ihren Nichten das gesamte Vermögen, das sich auf rund eine Million Euro beläuft. Doch bald stellen die Erbinnen die Frage, ob das alles gewesen sein kann. Die verstorbene Tante habe selbst viel besessen und von ihrem Mann Liegenschaften, Wertpapiere und Geld geerbt und, so die Nichten, nicht auf großem Fuß gelebt. Die Nichten machen sich auf die Suche nach dem Geld der Tante Traude. Sie glauben, dass der Sachwalter ihrer Tante nicht zu deren Wohl gehandelt haben könnte. Dieser weist die Vorwürfe zurück. Die Nichten meinen, er habe zwei Eigentumswohnungen von Tante Traude in Baden zu einem Spottpreis und ohne Not verkauft. Das Pflegschaftsgericht hat diesen Verkauf genehmigt. Die Nichten haben Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht und verlangen hunderttausende Euro Schadenersatz. Und das ist erst der Anfang, ein Gumpoldskirchner Erbschaftskrimi in „Am Schauplatz Gericht“.

Dienstag, 7. Juni 2022

#Teuerung #Almosen #Energieboni Soziales Wien (Unterstützung für Heisln) Ein Mündelscher Statusbericht

 #Teuerung #Almosen #Energieboni Soziales Wien (Unterstützung für Heisln) Ein Statusbericht #ICHHOLEMIRWASMIRZUSTEHT

Teuerungshysterie - Totalverarschung der österreichischen Bevölkerung 

Anträge auf Sozialgeld  als Wissenschaft - Impfflucht 

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll bei meiner Jammertirade: Ich bin ja Erbsenzählerin Formalistin, Praktikerin im Kampf ums Überleben und gebe nicht so schnell auf, wenn es um das Geld vom Staat geht, was mir zusteht: #Arbeitnehmerveranlagung, #Kinderzuschüsse, Beihilfen der Stadt Wien, Energieboni
Die Lebensmittelkosten steigen um 20 bis 30 Prozent, meine Warmwasser- und Heizungsvorschreibung (Fernwärme Wien) hat sich im Vergleich zum Vorjahr VERDOPPELT - das erhöht die monatlichen Vorschreibungen um 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Der versprochene Energiekostenbonus der Gemeinde Wien lässt auf sich warten oder war vielleicht überhaupt nur eine leere Versprechung für die "Heisln".
Der 150-Euro-Schein der Bundesregierung ist eine reine Verarschung - weil erst - wenn überhaupt - für mich bei der nächsten Stromjahresrechnung (Wien Energie) im April 2023 einlösbar - da wird Wien Energie sicher eine gute Ausrede finden, dass dieser Betrag von der Jahresstromrechnung nicht abzuziehen ist ODER die Rechnung um die 150 Euro erhöhen, sodass in der Summe nichts übrig bleibt.
Bis nichts mehr bleibt - Berichte einer Erbsenzählerin
Das bringt mich zu den Beihilfen: In Wien wird eine Wohnbeihilfe ausbezahlt, um die man jedes Jahr ansuchen muss: Das ist eine reine Wissenschaft: Du musst so viele Belege beibringen, dass sich manche denken, wegen dieser paar Euros tue ich mir das nicht an.
Ebenso ein gutes Beispiel für eine Schikane der besonderen Art ist der Kinderzuschuss bei der PVA (29 Euro) der sich über Jahrzehnte nicht erhöht hat.
Du musst so viele Ausbildungsnachweise für größere Kinder einreichen, dass die Kopierkosten/ Papierkosten und Postkosten 30 Euro weit übersteigen.
Nun man macht ja heutzutage alles online - jedoch ist es besser man macht es online und per Post.
Man könnte über die Pensionskonten über Konten von Mindestpensionisten, MindestsicherungsbezieherInnen, AMS-GeldbezieherInnen 200 oder 300 Euro direkt überweisen. Das Finanzministerium hat derzeit zusätzliche Milliardeneinnahmen durch die Teuerungen ebenso wie Russland und Präsident Putin.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung und Impfpflicht
Da die Anträge für Sozialleistungen immer komplizierter werden (in Zukunft sind Sozialleistungen vielleicht an die Impfpflicht gebunden wie in Griechenland schon jetzt teilweise?) gibt es nun das Argument: Diese armen Leute kennen sich überhaupt nicht mehr aus, sie sind total überfordert mit Anträgen, die man jährlich stellen muss, Mindestsicherungsanträgen, Formularen: Sie benötigen aufgrund dieses Selbstfürsorgedefizits einen Sachwalter, eine gerichtliche Erwachsenenvertretung für all die Anträge, damit sie überleben. So floriert natürlich auch das Geschäft mit der Massensachwalterei wie nie zuvor.
Manche Anträge auf Beihilfen muss man jährlich stellen (bzw. im Abstand von einigen Monaten wie Mindestsicherung in Wien) sodass diese Antragswissenschaft ein eigener Job ist. Wenn man digital nicht gerüstet ist, so wird alles noch schwerer wie Peter Westenthaler kürzlich bei Oe 24 tv eindrücklich erklärte. Überhaupt entwickelt sich Peter Westenthaler in seinem wöchentlichen Talk bei W. Fellner zum außerparlamentarischen Sozialsprecher und Volksanwalt.
Manche drehen sich überhaupt gleich heim, weil ihnen alles zu kompliziert ist: die Pflege, die Anträge auf Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe etc.
ImmigrantInnen die bereits in Pension sind, tun sich diese österreichischen Schikanen nicht mehr an. Sie haben sich mit den Beträgen, die sie sich in Österreich erarbeitet haben, in ihren Heimatländern schöne Häuser gebaut, Landwirtschaften erworben. Viele sind bereits auch durch das Impfpflichtgesetz regelrecht vertrieben worden.
Das heißt im Klartext sie kaufen in ihren Heimatländern ein, haben vielleicht noch ein Konto bei einer österr. Bank, die Kaufkraft in Österreich wird aber durch diese Massenabwanderung vermindert.
Was spricht also dagegen, für den Sommer BezieherInnen von niedrigen Einkommen 200 Euro zu überweisen (direkt von Gemeinde Wien, Pva, Finanzamt etc....)???
Eine mögliche Kontrolle gegen Sozialmissbrauch wäre zum Beispiel: Stichproben in Wohnungen zu machen, ob Personen wirklich hier leben.
Einmal im Jahr kommt eine steirische Firma bei mir zur Fernwärme-Ablesung. Da war ein Mitarbeiter im Herbst da, der erzählte mir Folgendes: Ich könne mir nicht vorstellen, welche Wohnungen er sieht: Da leben in Wien zusammen gepfercht auf ca. 50 Quadratmeter 10 Personen und die Wohnung ist Substandard, dreckig, die Wände abgerissen. Niemand kontrolliert das. Da sollten die Heisln mal die sozialen Zustände verbessern - zum Beispiel in Wien-Donaustadt, Wien-Favoriten....


Energiezuschuss in Wien: 200 Euro für einkommensschwache Haushalte

Bürgermeister Michael Ludwig hat ein 124 Millionen Euro starkes Paket präsentiert, das hohe Energiepreise abfedern soll.


KOMMT WANN??????


Post-Skriptum: Ich selbst habe Erfahrung als Sekretärin in Kanzleien, BWL-Ausbildung, Ausbildung in Rechnungswesen etc. - somit kann ich immer wieder nachweisen, dass ich kein Selbstfürsorgedefizit habe, wenngleich diese Antragswissenschaft (auch in Hinkunft mit Impfpflicht und Rekursen zu Bescheiden dazu) ein eigener Job ist. Vielleicht schreibe ich mal eine Diplomarbeit dazu.


https://kurier.at/politik/inland/so-funktioniert-der-150-euro-energiegutschein/401989577?fbclid=IwAR3kR6VOikflf7pd2xH112POpVlhC5ePCUx-vY-E111shDRiVp_IAR0pKwA


So funktioniert der 150 Euro Energiegutschein

Die Regierung verschickt Energiekostengutscheine an alle Haushalte. Wie sie den Bon bekommen und wer ihn nicht einlösen darf.

Um die Bevölkerung bei den steigenden Energiekosten zu entlasten, lässt die Bundesregierung ab sofort Energiegutscheine im Wert von 150 Euro an jeden österreichischen Haushalt schicken. Wöchentlich sollen bis Ende Mai eine Million Gutscheine an insgesamt vier Millionen Haushalte verschickt sein.


https://qolumnist.com/de/2020/11/16/praesident-deckt-enteignungen/?fbclid=IwAR2EmAH9_qG5G8b_L__8R_iL77MYnzJzVuUK4nHo-ECLezyt3LYg_kgh41I



Donnerstag, 2. Juni 2022

Maßnahmenvollzug auf Österreichisch Justiz auf Österreichisch

Frau Ulrike schreibt auf Facebook:

Ich widme diese Geschichte Alma Z., der Grünen Justizministerin. Sie hat versprochen, ein neues #Maßnahmenvollzugsgesetz für psychisch kranke Rechtsbrecher vorzulegen, im Februar präsentierte sie einen halbherzigen Entwurf. Er liegt und liegt und liegt und wird nicht und nicht Gesetz. Die Untätigkeit produziert enormes Leid. Bei Betroffenen und ihren Familien.

Der hier dokumentierte Fall ist einer von Hunderten und soll den Nationalrat anspornen, endlich zu handeln. Denn die Psychiatriegefängnisse platzen, auch wegen Bagatellfällen wie diesem.
Am 24. Juli 2020, also vor bald zwei Jahren, schrie die damals 62-jährige Pensionistin Brigitta P., eine psychisch kranke, aber unbescholtene Frau aus Vöcklabruck vom Balkon die Worte "Holts die Feuerwehr, holts die Rettung, oder ich zünd das Papier an, und dann brennt das ganze Haus. Papier brennt, Papier brennt. Rufts die Feuerwehr. Hilfe, Hilfe!" Mehr hat Frau P. nicht verbrochen. Nur dieser Schrei.
Frau P. war krank, aber nie kriminell. Sie wurde in der Corona-Zeit von Sozialarbeitern seltener versorgt und fühlte sich allein.
Die Polizei fuhr in jener Julinacht vor und führte Brigitta P. "ohne Zähne, ohne Kleidung, nur im Nachthemd" ab. Ein Richter steckte sie in U-Haft, kurz darauf wurde sie in die Justizpsychiatrie nach Linz überstellt und des Delikts der versuchten Brandstiftung verdächtigt.
Nachdem die Polizei entdeckt hatte, dass Brigitta P. gar nicht gezündelt hatte, wurde sie "nur" wegen schwerer Nötigung angeklagt, denn sie hätte Passanten durch ihre "bedrohlichen Schreie" zum Alarmieren der Polizei genötigt.
Das Schöffengericht sah das Delikt als gegeben an, wies sie in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein, – und zwar auf unbestimmte Zeit. Grundlage war ein psychiatrisches Gutachten, das ihr eine "seelische Abartigkeit" attestierte.
Zwei renommierte Experten, von Brigitta P.s Kindern beauftragt, sahen das völlig anders. Der Wiener Psychiater Patrick Frottier etwa, einst selbst medizinischer Leiter der Sonderanstalt Wien-Mittersteig, aber auch die klinische Psychologin Agata Drabek fanden die Einweisung völlig überschießend. Die Kriminalprognose sei "nicht wirklich nachvollziehbar und inhaltlich nicht korrekt", kritisiert Primarius Frottier, die Sachverständige habe "intuitiv" geurteilt, aber nicht geprüft, ob gelindere Mittel statt Unterbringung in der Haft ausreichend wären.
Ähnlich die klinische Psychologin Drabek in ihrem Privatgutachten: "Wir haben es mit einer Frau zu tun, die seit Jahrzehnten erfolgreich und straffrei ihren Alltag trotz der schizoaffektiven Störung meistern konnte." Sie wäre "bei ausreichender medizinischer Versorgung durchaus imstande, ein straffreies Leben zu führen und ihren Alltag erfolgreich zu meistern".
Die Justiz bis hinauf zum OLG und zum OGH schert das alles nicht. Brigitta P. kommt wegen eines Bagatelldelikts, für das sie normalerweise eine kleine bedingte Buße bekommen hätte, nicht und nicht frei. Und zwar weil sie krank ist. Und weil es in Freiheit offenbar keinen Therapieplatz für sie gibt.
Während der Corona-Zeit war sie zeitweise völlig isoliert, sogar Videotelefonie wurde ihr anfangs verwehrt. Eine Unterbringung in einer Wohngemeinschaft lehnte das Gericht ab, ebenso eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Eine wichtige Entlastungszeugin wurde nicht einmal angehört.
Nur einmal im Jahr muss der Zustand von Brigitta P. von einem Gutachter neu untersucht werden, so sieht es das Gesetz vor. Zuletzt geschah das im April. Der Gutachter und somit der Richter lassen die Frau nicht frei. Begründung: Es sei zu "keiner Verbesserung im Befinden von Brigitta P. gekommen". Sie zeige sich "wahnhaft" und "die Gefährlichkeit gegen die sich die Maßnahme richtet, ist weiter vorhanden". P.s Sohn, der Sozialpädagoge und Philosoph Thomas Wallerberger, sagt, seine Mutter sei "verzweifelt".
In Österreich sitzen rund 1400 Menschen im Maßnahmenvollzug. Vor zwanzig Jahren waren es nur 500, also fast ein Drittel. Ein erheblicher Anteil der Gefangenen wird wegen Bagatelldelikten festgehalten. Alma Zadić sagte kürzlich: "Wir wissen, dass hier vieles im Argen liegt". Aber die Regierung tut nicht weiter. Zum Schaden von Frauen wie Brigitta P.
Wöchentlicher Newsletter v. Florian Klenk

Rosy

Danke liebe Ulrike. Ich habe diesen Fall bereits ausführlich in meinen SW-Gruppen sowie in meinen blogs dokumentiert. Siehe Falter-Bericht "Die Würde seiner Mutter" (die Dame aus Vöcklabruck ist die Mutter eines ÖH-Kollegen von Sigi Maurer, deswegen wurde so ein Theater gemacht) Von der jetzigen Justizministerin kannst Du Dir in diesem Falle nichts erwarten. Sie kennt sich hinten und vorne nicht aus weder im Zivilrecht noch im Strafrecht, hat ihre Dissertation in Englisch von einem US-Professor kopiert. Die österreichische Bevölkerung ist ihr egal. In der Coronakrise haben sich viele psychisch Kranke das Leben genommen, bzw. die ganze Familie ermordet, z.B. weil PflegerInnen aus dem Ausland ausblieben. Eine psychisch kranke UNO-Pensionistin ist von der Polizei ermordet worden, weil sie mit einem Messer hantierte.

Ulrike 

Generell hält sich die Richterschaft fast sklavisch an das Erkenntnis der gerichtl. beeideten, von ihnen selbst beauftragten GutachterInnen. Das birgt gefährliche Interessenkollisionen, da sich die GutachterInnen oft nicht lange aufhalten mit der Vorgeschichte und/oder nicht selten selbst befangen sind. Privatgutachten werden nicht anerkannt, warum, ist schleierhaft. Somit gibt es in diesem heiklen, die ureigensten Persönlichkeitsrechte betreffenden Lebensbereich keinerlei Checks and Balances. Das ist Entmündigung! Und das ist und bleibt ein Skandal!

Frieda 

ein Skandal und Versagen der Regierungsparteien ist ebenfalls, dass zu wenig Betreuungspersonal in den Psychiatrien vorhanden ist, die Patienten ruhiggestellt werden (früher auch mit Elektroschocks, weshalb sich wahrscheinlich viele weigern sich in einer Klinik behandeln zu lassen.


Mit der "Erwachsenenschutzvertretung", ergo Besachwalterung, ist man zu oft zu schnell da. In diesem geschilderten Fall war ja ein lächerlicher Vorfall schon ausreichend, jemand die Kontrolle über das eigene, selbständige Leben zu entziehen. Mit der Novelle unter Justizminister Wolfgang Brandstetter im Juli 2018 hätte das eigentlich korrigiert werden sollen. Statt dessen hat sich scheinbar nur der Titel des Verfahrens geändert, nicht aber die Praktiken. Das ist der derzeitigen Justizministerin nicht alleine anzukreiden, sondern auch deren Vorgängern. Geändert hat sie aber seither auch so gut wie gar nichts.


Ein 59-jähriger Mann soll am Mittwochabend in Strebersdorf im Bezirk Oberpullendorf seine 64-jährige Frau und seine 92-jährige Mutter getötet haben. Er habe kurz nach 21.30 Uhr einen Notruf abgesetzt und den Beamten dabei mitgeteilt, dass er seine Frau und seine Mutter umgebracht habe, berichtete die Landespolizeidirektion Burgenland. Im Zuge des Gesprächs habe er auch seinen Suizid angekündigt.

Hintergründe unklar

Der Mann habe nach dem Notruf in Lockenhaus bei der Margarethenwarte Suizid begangen, so die Polizei. Die beiden Opfer konnten an der Wohnadresse der Mutter nur noch tot aufgefunden werden.

Die Hintergründe des Doppelmordes sind laut Polizei am Donnerstagvormittag noch unklar. Zum Tathergang und der Tatwaffe könne man noch keine Angaben machen, sagte Polizeisprecher Heinz Heidenreich. Auch ein mögliches Motiv sei vorerst noch unklar. All das sei nun Gegenstand der Ermittlungen des Landeskriminalamts. (APA, 23.7.2020)

https://kurier.at/chronik/oesterreich/ex-haeftling-soll-mit-verein-straeflinge-und-anwaelte-betrogen-haben/401915536

Maßnahmenvollzug: 

Ex-Häftling soll mit Verein Sträflinge und Anwälte betrogen haben

Nach seiner Entlassung gab 47-Jähriger vor, anderen Häftlingen helfen zu wollen: Jetzt steht er wegen Betrugs wieder vor Gericht.


Montag, 23. Mai 2022

MMPÖ Menschenrechts- und Minderheitenpartei Österreich: außerparlamentarisch

 MPÖ Menschenrechtspartei Österreich (im Volksmund Mündelpartei Österreich) 

Minderheitenpartei Österreich 

Wahljahr 2022 

Seit vielen Jahren arbeite ich an der Idee für  eine politische  Partei (auch außerparlamentarisch) die die  Rechte behinderter aussätziger (ausgesetzter) Menschen entmündigter Menschen kleiner Menschen (Kinder) die für  ihre Rechte noch nicht oder nicht mehr kämpfen können: 

Der Name ist vorerst nicht so wichtig - es soll mehr als ein PR-Gag werden. Die Partei soll langfristig helfen, soziale Probleme in Österreich aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. 

Das Österreichische Zivilrecht geht auf das Jahr 1811 zurück. 

Besonders in den Pflegschaftsverfahren sind soziale Probleme fokussiert, wo die  Gerichte und die  Verwaltungsbehörden komplett überfordert sind, diese  zu lösen. 

Schon bei meinem Professor für Sozialethik  Valentin Zifkovits lernte ich, dass die  Christliche Soziallehre das Recht auf Privateigentum hochhält, besonders auch in Abgrenzung zu den kommunistischen Ländern, die  Österreich umgeben haben. 

Statuten -Themenbereiche MMPÖ Entwurf 

1. Justiz/ Zivilrechtsreform/  Pflegschaftsverfahren/ Sozialarbeit und Pflege:  Menschenrechte behinderter alter pflegebedürftiger Personen:  Auf Basis dieser soll das Zivilrecht neu  aufgestellt werden - Pflegschaftsverfahren sollen von einer Menschenrechtskommission evaluiert werden, begleitet werden: 

Das bedeutet: Entmündigungsverfahren, Kindesabnahmen - alles was im Bereich Zivilrecht an einem Bezirksgericht verhandelt wird.  

2. Gesundheit - Pandemie - Menschenrechte: Durch die Corona-Pandemie haben sich soziale Probleme verschärft, nicht nur was Geld/ Einkommen/ Arbeit betrifft, sondern auch die  Rechte betreff freie Wahl von medizinischen Behandlungen. Es wurde massiv in die Grundrechte eingegriffen. Viele behinderte Menschen sind damit nicht zurecht gekommen, gesunde Menschen wurden/ werden durch positive Coronatests wie  Aussätzige zur Zeit Jesu und im Alten Testament abgesondert. 

3. Kommunikationstechnologien und Justiz: Verfahren werden hinter dem Rücken von Menschen durchgeführt - besonders durch die  Digitalisierung der Justiz: Das sind schwerste Menschenrechtsverletzungen, die  genau evaluiert werden müssen und durch entsprechende Bundesgesetze verhindert werden müssen. 

4. Die  Rechte behinderter Menschen müssen auch auf  Europäischer Ebene garantiert sein: Die Verfahren die  bis zum Europäischer Gerichtshof gehen (z.B. Enteignungen) müssen auch für  arme Menschen leistbar sein - es muss Verfahrenshilfe auch für diese Verfahren geben. 

Niemand darf unter Polizeigewalt zu medizinischen Behandlungen gezwungen werden (siehe Urteil des Landesverwaltungsgerichts Graz - Corona-Zwangsmaßnahme Psychiatrische Universitätsklinik  Graz  unter Polizeieinsatz) 

5. Die Rechte alter pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger müssen gewahrt werden: Es muss das Recht auf Akteneinsicht für Angehörige durchgesetzt werden. 

6. Massenentmündigungen sind zu verhindern - per Bundesgesetz:  Anwaltskanzleien die  Menschen durch Entmündigung enteignen müssen strafrechtlich verfolgt werden. 

Gewalt an alten behinderten Menschen soll verhindert werden - Fallkonferenzen nach dem Vorbild "Gewaltprävention bei Gewalt  an Frauen) sollen verpflichtet durchgeführt werden. 

7. Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Interdisziplinäre Kommissionen sollen Entmündigungsverfahren stichweise überprüfen - ob Menschenrechtsverletzungen vorliegen. 

8. Obsorge Kindesabnahmen Jugendwohlfahrt: Kindesabnahmen sollen evaluiert werden - auch hier sollen Fallkonferenzen wie bei Gewalt  an Frauen durchgeführt werden. 

Der Kinderhandel soll auch in Österreich unter Strafe gestellt werden. 

9. Enteignungen sind rückgängig zu machen. 

10. Gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen, die sich an alten pflegebedürftigen und/ oder behinderten Menschen bereichern, sollen strafrechtlich  verfolgt werden. 

11. Quarantänebestimmungen für alte und junge behinderte pflegebedürftige Menschen: Zwangsimpfungen Zwangsbehandlungen müssen evaluiert werden. In diesem Bereich sollen interdisziplinäre Kommissionen aus JuristInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, Ärzten, diplomiertem Pflegepersonal zusammengestellt werden, die Katastrophen wie Komplett-Isolierung von behinderten Menschen verhindern sollen. 

12. Gutachterwesen: Das gerichtliche Gutachterwesen im Bereich Entmündigung/ Obsorge muss dringend evaluiert und reformiert werden: Es muss Korruption in diesem Bereich durch strenge Gesetze verhindert werden:  So sollen Entmündigungen, die aus  politischen oder polizeitaktischen Gründen durchgeführt werden,  verhindert werden und durch die  Staatsanwaltschaft soll in diesem Missbrauchsbereich verpflichtend ermittelt  werden. 

13. Interkulturelle  multikulturelle Arbeit: Da Österreich ein sehr  multikulturelles Einwanderungsland geworden ist,  müssen gerade im Pflegschaftsbereich auch kulturelle Unterschiede berücksichtigt werden:  

Wegweiserecht - Reform: 

Gerade bei  Familienstreitigkeiten ist es für einen Mann, der aus  einer patriarchalischen Kultur kommt, eine schwere Demütigung, wenn er aus  seinem eigenen Familienverband, aus  seiner eigenen Wohnung, aus seinem eigenen Haus durch POLIZEI weggewiesen wird. Das erhöht die  Gewaltspirale. Daher müssen neue Formen der Arbeit  mit Familien aus  dem moslemischen Kulturbereich  im Bereich der Sozialarbeit entwickelt werden. 

14.  Sexuelle  Minderheiten: Durch  neue  Krankheiten wie  Aids, Covid-19 oder die Pocken droht eine weitere Diskriminierung/Absonderung von Menschen, die  in  gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder nicht in Partnerschaften leben,  wie  es z.B. im Alten Testament im Koran vorgeschrieben ist. 

Gesetze  wie die  Blutspenderegelung für homosexuelle Personen müssen auf ihre Durchführbarkeit evaluiert werden. 

15. Allgemeine Menschenrechte: Jegliche Diskriminierung betreff Religion, sexueller Orientierung, Lebensweise,  politischer Gesinnung wird strikt abgelehnt und soll Verfassungsrechtlich garantiert sein - auch die  Rechte behinderter Menschen, Rechte an Covid Aids oder Pocken erkrankter Menschen. Alle sollen Recht auf Seelsorge, Psychotherapie,  Nahrung, Wohnung und Arbeit sowie soziale Kontakte und medizinische Behandlung haben - weiters sollen ärmere Personen das Recht auf Gratis-Internet und Gratis-Laptops haben um im Falle von Quarantäne versorgt werden zu  können. 

16. Sterbehilfe/ Abtreibung: Wir bekennen uns zur christlich-jüdischen Tradition in Österreich: Da gilt auch,  dass Sterbehilfe nicht einfach gemacht werden soll. Ebenso  sollen Versuche mit Föten in der Wissenschaft vermieden werden, bzw. soll Frauen geholfen werden, Abtreibungen besonders in späteren Monaten zu vermeiden. Die Tötung behiinderter Menschen in der NS-Tradition lehnen wir ab (siehe T4-Programm). 

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Kommentar: 

Im Bereich Entmündigungen, Zivilrecht, Obsorge, Sachwalterschaftsmissbrauch etc. könnte der Personalmangel in der Justiz was Gutes und was Schlechtes haben: Das Gute: Aufgrund des Mangels an PflegschaftsrichterInnen, RechtspflegerInnen und KanzleileiterInnen können Entmündigungen mit darauf folgenden Enteignungen nicht so schnell durchgeführt werden. Die Verfahren ziehen sich in die Länge. Das Schlechte: Es könnten automatisierte Entmündigungen, Kindesabnahmen mit Beschluss Entzug der Obsorge automatisiert durchgeführt werden (wie ich schon in meinen Collagen über Entmündigungsroboter/ EnteigngungsroboterInnen oft künstlerisch dargestellt habe)

By the way: PflegschaftsrichterInnen, RechtspflegerInnen, KanzleimitarbeiterInnen bei Gericht bekommen sicher Todesdrohungen und werden gestalkt: Ich erinnere an den Mord an einer Angestellten des Gerichtes in Hollabrunn. Am Lande weiß man noch dazu wo sie wohnen, wo ihre Kinder in die Schule gehen, daher ist dieser Beruf sicher schon lange nicht mehr attraktiv.


Dienstag, 17. Mai 2022

Am Schauplatz Gericht: Rechtsanwalt in Wien 17 bei Delogierungsversuch getötet

Grenzfälle: Am Schauplatz Gericht Soziales Wien Delogierungen Entmündigungen Gewalt an Sachwaltern und Rechtsanwälten

Die Betroffenen stoßen an die Grenzen dessen, was Grundbücher, Katastralmappen, Gutachter und Richter leisten können.
Ich schließe an meinen letzten blog an: Wenn hinter dem Rücken eines Betroffenen Gerichtsverfahren geführt werden: Gründe dafür und dagegen:
Ich kann mich noch sehr gut erinnern an diesen 26.1.2017: Es war der Tag der Angelobung von Bundespräsident Bellen.
In der Hernalser Hauptstraße (ich wohnte früher mal in der Nähe) Nummer 210 explodierte ein Haus. Ein Mieter hätte delogiert werden sollen, weil er EIN JAHR seine Miete nicht bezahlte.
Nun kann man argumentieren: Das ist genau der Grund, warum man Mündeln, Straftätern, Betroffenen von Räumungsverfahren Gerichtsdokumente NICHT zustellen soll: Es heißt ja oft bei Gerichtsbriefen in Pflegschaftsverfahren "Trotz Sachwalterschaft zustellen".
Andererseits kann man auch adhoc durchdrehen, wenn plötzlich das gesamte "Delogierungsteam" vor der Türe steht - meistens zwischen 5 und 6 Uhr früh. Das Ganze ist ja auch peinlich, weil die NachbarInnen alles mitbekommen, das ist zusätzlich eine schwere Demütigung für die zu Delogierenden.


Bezirksgericht Wien-Hernals: Räumungsverfahren Delogierung Jänner 2017 

Rechtsanwalt Dr. H. Sperk stirbt bei Delogierungsversuch
Sie wissen dann nämlich nicht, wann die Delogierer kommen: wobei es jedoch sehr merkwürdig ist, dass ein ANWALT (sic) UND SEINE FRAU (als Büroleiterin der Anwaltskanzlei) bei solchen Aktionen (Räumungen aufgrund eines rechtskräftigen Exekutionstitels) mitkommt: Normalerweise ist nur ein Schlosser, ein Gerichtsvollzieher und z.B.bei Staatsverweigerern oder sonstigen Personen wo mit Gewalt gerechnet werden muss, auch die Cobra bzw. andere Polizeikräfte anwesend.
Die Vorgeschichte ist interessant: Wenn eine Person ein Jahr keine Miete bezahlt, sollte doch irgendwo das "Soziale Wien" aktiv werden: also man sollte die Person zur Schuldnerberatung schicken, bevor man mit so schweren Geschützen wie Delogierung auffährt.
Manche psychisch kranke Personen lesen auch keine Gerichtsbriefe, sie verweigern oft sogar die Annahme, das erschwert natürlich das Verfahren.

Herr W. schreibt: 

Für mich ist das größte Problem, dass Leute, die eben nicht psychisch krank sind, nach einem viertelstündigen freundlichen Gespräch mit dem Gerichtsgutachter wie vom Donner gerührt sind, wenn sie das Gutachten in Händen halten: Plötzlich psychisch krank.

Frau H. antwortet: 

Ja - das ist sehr gut zusammen gefasst. Ich werde darüber noch ausführlich bloggen. GerichtsgutachterInnen tun einem schön ins Gesicht und schreiben dann ein fürchterliches Gutachten, ein vernichtendes Gutachten. Dann darf man sich nicht wundern, wenn es manche überhaupt ablehnen, den Gutachtertermin wahrzunehmen, wobei das dann natürlich eine noch größerer Katastrophe in Gang setzt: Das Gericht verhängt eine Beugestrafe und im Beschluss zu Entmündigung ist dann ausführlich protokolliert, dass die betroffene Person eben wirklich einen Gerichtlichen Erw.vertreter benötigt, weil sie nicht einmal in der Lage ist Gerichtstermine, Ladungen zum Gutachter wahrzunehmen und unter Umständen alle Gerichtsbriefe wegwirft oder gar nicht annimmt - also ans Gericht zurück schickt. Unzählige Fälle sind hier bekannt.


Mieter soll Explosion geplant haben

Die Bewohner des Hauses in der Hernalser Hauptstraße können erst in Monaten zurückkehren


Kommentar: 


Bei diesem Fall kommt alles zusammen, was im "sozialen" Wien so schief läuft:
Hinzu kommt noch, dass Räumungsverfahren Bundessache sind (ebenso Entmündigungsverfahren etc...) Mietangelegenheiten also z.B. Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss laut BVG (Bundesverfassung) Landessache sind.
Hier wäre das Schweizer Modell anzudenken, wonach alles in einer Hand ist, z.B. bei der Stadt Zürich: Pflegschaft, Soziales etc....
Alleine in Wien gibt es unzählige solche Fälle: dazu kommt weiters, dass es in Wien alte Häuser gibt (Kriegsbeschädigt bzw. nach dem Krieg mit Bauschutt wieder aufgebaut renoviert) die man leicht in die Luft jagen kann.
Unzähligen Sachwaltern wurde schon mit dem Tod gedroht, einer wurde in Wien-Döbling mit Salzsäure attackiert (Axel Bauer). Er hat mit schweren Verletzungen im GESICHT (sic) überlebt.
In Tirol gab es mal einen Fall, wo eine Frau sich und ihre Kinder mit Haus vor der Delogierung in die Luft jagte: Solche Fälle sind ein Symbol für das Totalversagen der Behörden auf allen Ebenen.


#Amtshaftung #Verbrechensopfergesetz: Man muss also bei solchen Amtshaftungsklagen sehr vorsichtig sein: Die Anwaltsgattin, die bei dieser Delogierung (ohne Polizei) aus welchen Gründen auch immer zugegen war, bezahlt 60.000 Euro Anwaltskosten (weil sie die Amtshaftungsklage verloren hat) und verzichtet nun auf einen Antrag gemäß #Verbrechensopfergesetz. Man kann davon ausgehen, dass sie selbst sehr gute Anwälte hat und auch als Büroleiterin ihres Mannes Rechtskenntnisse hat.
Es wird weiterhin über solche traurigen Fälle zu berichten sein. Dank gilt Dr. Resetarits, dass er solche Fälle nicht in Vergessenheit geraten lässt.

Urteil zur Räumungsklage
Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn der Mieter sich nicht zur Sache äußert und nicht zur Verhandlung erscheint. Hingegen erteilt das Gericht ein Anerkennungsurteil, wenn der beklagte Mieter die Ansprüche des Vermieters anerkennt. Ferner kann auch ein Vergleich getroffen werden, wenn sich Mieter und Vermieter einigen können und der Mieter sich z. B. verpflichtet, seine Mietschulden in Ratenzahlungen zu begleichen.
Der Exekutionstitel
Für den Fall, dass die Kündigung vom Gericht anerkannt wird, erhält der Vermieter einen vollstreckbaren Exekutionstitel. Mit diesem Titel kann er dann die Delogierung vollstrecken lassen. Dabei muss dann die Räumung zusätzlich bei Gericht beantragt werden. Nach der Erteilung der Exekutionsbewilligung kann dann der Räumungstermin oder eine eventuelle Zwangsräumung ausgeschrieben werden. Grundsätzlich ist ein Exekutionstitel auf sechs Monate zeitlich befristet und verfällt danach. Deshalb muss auch innerhalb dieses Zeitraums die Delogierung beantragt werden.


Der ehemalige Grasser-Anwalt wurde in eine Wohnung gelockt und dort mit einem Messer attackiert. 

Axel Bauer gilt als einer der Top-Anwälte Österreichs. Er vertrat bereits Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser oder den Immobilienmakler Ernst Karl Plech, mehrere Male war Bauer auch in den TV-Sendungen „Schauplatz Gericht“ und „Bürgeranwalt“ zu sehen.  Nun wurde der Top-Advokat Opfer eines brutalen Verbrechens und entging nur knapp dem Tod.
 
Die Tat ereignete sich bereits am 20. März dieses Jahres in Wien-Döbling. Wie die Polizei mitteilte, gerieten Bauer, verstärkt durch seinen 20-jährigen Sohn, und ein 60-jähriger Klient in der Döblinger Krottenbachstraße aneinander. 

Täter in U-Haft

Der 60-jährige Millionär Walter S. attackierte den Anwalt (Gerichtlichen Erwachsenenvertreter) dann mit einem Messer, stach ihn in den Hals und verletzte ihn  im Gesicht. Daraufhin nahm dessen Sohn eine Flasche und schlug den Aggressor nieder. Dieser wurde festgenommen, der 20-Jährige auf freiem Fuß angezeigt. Bauer misste ins Wiener AKH gebracht werden und hatte Glück, dass die Halsschlagader knapp verfehlt wurde.







Am Schauplatz Gericht Soziales Wien Delogierungen Entmündigungen Gewalt an Sachwaltern

Grenzfälle: Am Schauplatz Gericht Soziales Wien Delogierungen Entmündigungen Gewalt an Sachwaltern und Rechtsanwälten

Die Betroffenen stoßen an die Grenzen dessen, was Grundbücher, Katastralmappen, Gutachter und Richter leisten können.
Ich schließe an meinen letzten blog an: Wenn hinter dem Rücken eines Betroffenen Gerichtsverfahren geführt werden: Gründe dafür und dagegen:
Ich kann mich noch sehr gut erinnern an diesen 26.1.2017: Es war der Tag der Angelobung von Bundespräsident Bellen.
In der Hernalser Hauptstraße (ich wohnte früher mal in der Nähe) Nummer 210 explodierte ein Haus. Ein Mieter hätte delogiert werden sollen, weil er EIN JAHR seine Miete nicht bezahlte.
Nun kann man argumentieren: Das ist genau der Grund, warum man Mündeln, Straftätern, Betroffenen von Räumungsverfahren Gerichtsdokumente NICHT zustellen soll: Es heißt ja oft bei Gerichtsbriefen in Pflegschaftsverfahren "Trotz Sachwalterschaft zustellen".
Andererseits kann man auch adhoc durchdrehen, wenn plötzlich das gesamte "Delogierungsteam" vor der Türe steht - meistens zwischen 5 und 6 Uhr früh. Das Ganze ist ja auch peinlich, weil die NachbarInnen alles mitbekommen, das ist zusätzlich eine schwere Demütigung für die zu Delogierenden.
Heinz Huber, Walter Franek und 2 weitere Personen
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