https://salto.bz/de/article/11012025/peter-kostelka-zur-erwachsenenvertretung
Blog der Initiative Gerichtliche Erwachsenenvertretung (ehemals gg. Sachwalterschaftsmissbrauch) 1230 Wien, Österreich - Austria - Autriche
Montag, 21. April 2025
Samstag, 18. Mai 2024
Das Erbe der Tante Traude: ein Bericht über SW-Missbrauch aus dem Speckgürtel
Doku & Reportage | Am Schauplatz Gericht
„Wo ist das Geld der Tante Traude?“: Gumpoldskirchner Erbschaftskrimi in „Am Schauplatz Gericht“
Am 23. Juni um 21.05 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) - Tante Traude, eine reiche Frau, stirbt und vererbt ihren Nichten das gesamte Vermögen. Rund eine Million Euro. Doch bald keimt ein Verdacht: Kann das alles gewesen sein? Die verstorbene Tante hätte selbst viel besessen und von ihrem Mann Liegenschaften, Wertpapiere und Geld geerbt und bescheiden gelebt. Die Nichten machen sich auf die Suche nach dem Geld der Tante Traude. Sie glauben unter anderem, dass der Sachwalter ihrer Tante nicht zu deren Wohl gehandelt hat. So habe er zwei Eigentumswohnungen von Tante Traude in Baden zu einem – so die Nichten – Spottpreis und ohne Not verkauft. Das Pflegschaftsgericht hat diesen Verkauf genehmigt. Die Nichten haben Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht und verlangen Hunderttausende Euro Schadenersatz. Und das ist erst der Anfang – ein Gumpoldskirchner Erbschaftskrimi in „Am Schauplatz Gericht“. ORF 2 zeigt die von Sabine Zink gestaltete Reportage „Wo ist das Geld der Tante Traude?“ am Donnerstag, dem 23. Juni 2022, um 21.05 Uhr.
Punkt eins am 10. April: Wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann
https://oe1.orf.at/programm/20240410/755606/Wenn-man-nicht-mehr-entscheiden-kann?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR0b7wNiAPOgEyrfNlwVLd80HW7cML8qSo4ssbNbfP-Ykc5CzhwJZu0CNBI_aem_AYHsRjRRi9HCVInaYrfN4L-ywhxZ-R-W9j-22KyXRn6PUckElvR9xPMQ_MOUWs4YqxVznSWFQi-rTK3m96B6MGiv
Wenn man nicht mehr entscheiden kann
Die Herausforderungen der Erwachsenenvertretung. Gäste: Elisabeth Bartollschitz, Leitung Erwachsenenvertretung, Geschäftsstelle Wiener Neustadt, NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz & Dr. Peter Barth, Leitender Staatsanwalt, Leiter der Abteilung Familien-, Personen- und Erbrecht, Bundesministerium für Justiz & Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung. Moderation: Barbara Zeithammer. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at
Über manche Rechte machen wir uns erst Gedanken, wenn sie eingeschränkt werden, über manche Herausforderungen erst, wenn sie eintreten: Wer spricht für mich, wenn ich es nach einem Schlaganfall oder Unfall selbst nicht mehr kann? Wer verwaltet meine Angelegenheiten, wenn ich an Demenz oder einer Persönlichkeitsstörung erkranke oder intellektuell beeinträchtigt bin?
Vor 40 Jahren, bis 1984 wurden Betroffene entmündigt, ab 1984 "besachwaltet". Heute gibt es diese Begriffe in Österreich nicht mehr; seit Einführung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes 2018 ist von Erwachsenenvertretung die Rede. Diese existiert in vier Formen: von der Vorsorgevollmacht über die gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung und sie hat vor allem ein Ziel: die Selbstbestimmung zu erhalten und zu stärken.
Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein zentrales Grundrecht und ein Kerngedanke der Menschenrechte - jeder Mensch kann frei entscheiden, wie er sein Leben gestaltet und führt. Etwa 70.000 Menschen in Österreich ist das nicht möglich: In wichtigen Fragen können sie nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen, ihre Angelegenheiten, wie es im Gesetz heißt, nicht "ohne Gefahr, sich selbst zu schaden, alleine besorgen" - und haben eine Erwachsenenvertretung.
"Eine Erwachsenenvertretung soll immer die Ausnahme sein", sagt Dr. Peter Barth, der als leitender Staatsanwalt und Leiter der Abteilung Familien-, Personen- und Erbrecht im Bundesministerium für Justiz für diese Fragen zuständig ist und das 2. Erwachsenenschutzgesetz ausgearbeitet hat. Eine Erwachsenenvertretung kann nicht pauschal für alle Angelegenheiten bestellt werden, sondern immer nur für konkrete Bereiche.
Das Gesetz, in dessen Entstehung erstmals Betroffene eingebunden waren und dem ein Staatenprüfungsverfahren vorausgegangen war, ist zweifellos ein Paradigmenwechsel und ein Meilenstein der Selbstbestimmung von Betroffenen, sagt Martin Marlovits, stellvertretender Fachbereichsleiter bei VertretungsNetz, dem größten der vier anerkannten Erwachsenenvertretungsvereine, die Betroffene und ihre Angehörigen beraten und unterstützen. Aber es gibt Grund zur Sorge: Bei der zweiten Staatenprüfung Österreichs im August 2023 war Martin Marlovits Teil der zivilgesellschaftlichen Delegation und sieht vor allem die Länder in der Pflicht: was vielfach fehlt, sind die Unterstützungsleistungen, die es braucht, damit Menschen selbstbestimmt leben können. Immer wieder machen Missstände Schlagzeilen, zum Beispiel, wenn für die Anmeldung für einen Pflegeplatz eine bestehende Erwachsenenvertretung oder eine aktive Vorsorgevollmacht verlangt wird - und zwar unabhängig davon, ob künftige Bewohner:innen aktuell entscheidungsfähig sind oder nicht.
Seitdem das 2. Erwachsenenschutzgesetz mit 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist, bleiben auch Menschen mit Erwachsenenvertretung grundsätzlich geschäftsfähig. Die heimischen Banken haben sich in einem Konsenspapier dazu verpflichtet, Menschen mit Erwachsenenvertretung nicht vom Zahlungsverkehr auszuschließen; in der Praxis scheint das nicht immer der Fall zu sein: Zieht eine Bank ihren Berater aus einem Pflegeheim ab, weil die Zukunft digital ist, werden auf einen Schlag hunderte Erwachsenenvertreter:innen gebraucht. Die Vereine, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Drehscheibe des Erwachsenenschutzes geworden, stehen vor Personalschwierigkeiten: Ehrenamtliche, die die Interessen von psychisch kranken bzw. geistig beeinträchtigten Menschen vertreten, werden dringend gesucht.
"Wo sehen wir uns selbst, wenn wir alt sind", fragt Peter Barth, der sich in der Richter:innenaus- und Fortbildung engagiert, und erinnert an die Möglichkeiten der Vorsorge, die mit dem Lebensalter an Relevanz gewinnen sollten, ebenso mit den steigenden Anforderungen des Rechts- und Geschäftsverkehrs. Wie viel Verantwortung hat man für seine individuelle Altersvorbereitung? Und wo ist der Staat, das Bundesland, die Gemeinde verpflichtet, selbstbestimmtes Leben und Teilhabe zu ermöglichen?
Über Möglichkeiten, Herausforderungen und Rechte, die mitunter existenziellen Fragen des Lebens und Zusammenlebens und die Erwachsenenvertretung zwischen Selbstbestimmung und Kontrolle diskutieren Dr. Peter Barth und von Seiten der Erwachsenenvertretung Elisabeth Bartollschitz vom niederösterreichischen Landesverein, Geschäftsstelle Wiener Neustadt und Martin Marlovits vom VertretungsNetz als Gäste bei Barbara Zeithammer.
Diskutieren Sie mit, live während der Sendung unter 0800 22 69 79 oder schreiben Sie ein E-Mail an punkteins(at)orf.at
Service
https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Erwachsenenschutz.htmlBMJ - Überblick: Erwachsenenschutz
BMJ - Kontaktadressen
Sendereihe
Gestaltung
- Barbara Zeithammer
Playlist
Urheber/Urheberin: L.v.Beethoven
Titel: Cello Sonata #5 In D, Op. 102_2 - 1. Allegro Con Brio
Ausführender/Ausführende: Heinrich Schiff, Till Fellner
Länge: 06:49 min
Label: brilliantclassic
Bürgeranwalt: Anwältin, Notar und Psychiater sollen demente Klienten betrogen haben
https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/3000000215549/anw228ltin-notar-und-psychiater-sollen-demente-klienten-betrogen-haben?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR2SzIXiPOM2LcKQbfkvsIOoJetkYyqcVBclgWxynQwdnXo2KRCKINy9kcc_aem_AYE9gB1fQ8R8E2dWmHQmLHExoVLW7KhbMo4g5i__q9fown1MqUjO2IwzuszOL0w68KBERTP_mV23stYcbDS8nNgp
Anwältin, Notar und Psychiater sollen demente Klienten betrogen haben
Die Staatsanwaltschaft hat eine Hausdurchsuchung in Kanzleiräumen und die Festnahme eines Sachverständigen angeordnet. In einem Fall wurde bereits Anklage erhoben
Wels – Eine Rechtsanwältin, ein Notar und und ein Sachverständiger stehen im Verdacht, wohlhabende demente Klienten um ihre Liegenschaften gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wels hat daher eine Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten der Juristen sowie im Fall des Gutachters sogar dessen Festnahme angeordnet, wie sie am Donnerstag in einer Presseaussendung mitteilte. Die Juristen sollen die Verträge errichtet und der Psychiater ein Gefälligkeitsgutachten erstellt haben.
Illegale Vermögensübernahmen Mag. Schütz berichtet
https://www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-vermoegensuebernahmen-in-oesterreich-auch-deutsche-staatsbuerger-betroffen/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR26Cu9g9ukIC9bnhiO1eLKZmQltrSdhTjF7dEYfeqTIoyN5wMpnvy0YyF4_aem_AYGJKenOIgO9Y885DUd6nfsP2LVR-_m_QmTyJfoOCanDMx1Ax3qzUJfHKhPZmUM_ggJ_mnqNYSLNQOfdKTPNLBnH
Willkürliche Vermögenskonfiskation in Österreich. Auch deutsche Staatsbürger wurden angegriffen. Auswärtiges Amt in Berlin kann keine Unterstützung geben. Hier das Ergebnis der Recherche bei deutschen Behörden. Von Johannes Schütz.
Er ist ein deutscher Staatsbürger, er lebte in Wien, war Besitzer eines Hauses im Waldviertel. Nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus wurde er mit einem Verfahren auf Sachwalterschaft konfrontiert. Es wurde Erwachsenenvertretung angeordnet. Sein Besitz wurde verkauft. Seine Kapitalsparversicherungen vorzeitig geplündert. Trotz seiner Proteste.
Das Bezirksgericht in Wien Hernals erstellte dafür eine Pflegschaftsurkunde. Als sogenannte Erwachsenenvertretung wurde Margot Artner bestellt, sie kann zugeordnet werden, der Organisation Burghardt des führenden Sachwalters von Wien. Vom Gericht wurde beschlossen:
Mag. Margot ARTNER, Rechtsanwalt (…) hat folgende Angelegenheiten zu besorgen: (…)
Verwaltung von Einkünften, Vermögen“
(Bezirksgericht Hernals, „Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters/ einer gerichtlichen Erwachsenenvertreterin: Urkunde“, 29. 4.. 2021) ........Zitat Ende tabula rasa
Graz: Seniorin bekämpft ihre Entmündigung
Obwohl Gutachten bestätigen, dass eine 87jährige Steirerin geistig gesund ist, wurde sie vom Gericht für dement erklärt. Sie bekam eine Erwachsenenvertretung, die nun über ihr Vermögen verfügen kann. Doch die Pensionistin kämpft um ihr Recht,selbst über ihr Geld entscheiden zu dürfen.
Die ganze Woche:
https://www.ganzewoche.at/inhalte/artikel/?idartikel=14726/Seniorin-bekaempft-ihre-Entmuendigung
Sie ist noch immer rüstig – geistig wie körperlich. Arbeiten im Garten erledigt Valentina Leopold (87, Name von der Redaktion geändert) ebenso wie jene im Haushalt. Seit dem Tod ihres geliebten Mannes vor drei Jahren lebt die Steirerin allein. Doch seit zwei Jahren fühlt sich die Seniorin wie in einem Käfig. Sie darf nicht mehr frei über ihr Geld verfügen.
Per Gericht wurde ihr eine Erwachsenenvertretung an die Seite gestellt. Am kommenden Dienstag, dem 14. Mai, möchte sie mit Hilfe der Rechtsanwältin Dr. Karin Prutsch-Lang diese Entscheidung am Bezirksgericht Graz-Ost rückgängig machen. „Mein Mann und ich waren immer nur zu zweit. Wir haben keine Kinder, keine Geschwister, wir haben unser Leben so gestaltet, dass es uns an nichts fehlt“, erzählt Leopold.
Sie war Volksschullehrerinund hat sich gemeinsam mit ihrem Mann ein kleines Vermögen aufgebaut. Neben wertvollem Schmuck und Immobilien in Graz und Umgebung, besaßen die beiden ein beträchtliches Barvermögen. Ein Wochenendhaus am Demmerkogel (Stmk.) verkauften die beiden zwei Jahre vor seinem Tod an ein Ehepaar aus Graz. Mit der Frau blieb die 87jährige weiterhin in Kontakt und das hatte Folgen, ebenso wie ein Sturz kurz nach dem Tod ihres Mannes.
Ein Sturz über die Stiege hatte böse Folgen
Leopold fiel die Stiege hinunter und zog sich einen Halswirbelbruch zu, wodurch sie mehrere Wochen im Spital behandelt werden musste. Nach einem kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, kam sie wieder nach Hause und jene Frau, an die sie ihr Wochenendhaus verkauft hat, kümmerte sich um die Pensionistin.
„Sie bekam von mir einen Haustürschlüssel, kaufte Lebensmittel ein und machte verschiedene Besorgungen für mich. Für ihre Hilfe bezahlte ich sie fürstlich, ich gab ihr mehrmals 10.000 Euro. Aufgrund des Sturzes wurde mir aber bewusst, dass mein Leben bald enden könnte, deshalb habe ich testamentarisch beschlossen, mein Barvermögen von 900.000 Euro an zwei Tierheime zu überschreiben.“
Ihr Haus samt dem dazugehörenden Grund in Heiligenkreuz am Waasen, einer kleinen Gemeinde etwa 20 Kilometer südlich von Graz, sollte eine Bekannte erben. Ein Stück von dem Kuchen erhoffte sich ebenso die Frau, die nun in ihrem Wochenendhaus lebt.
„Sie ging dabei äußerst raffiniert vor“, erzählt die Seniorin. „Sie ließ eine Amtsperson, während ich in meinem Nachthemd noch im Bett lag, in mein Haus, und behauptete, dass ich dement sei“, berichtet die 87jährige entsetzt. Daraufhin regte im Februar 2022 die zuständige Marktgemeinde beim Bezirksgericht Graz-Ost die Notwendigkeit eines Erwachsenvertreters für Leopold an. Ein Erwachsenenschutzverfahren wurde eingeleitet und ein psychiatrisches Gutachten eingeholt.
Der vom Gericht beauftragte Sachverständige attestierte Leopold ein demenzielles Krankheitsbild. Sie sei deshalb nicht urteilsfähig. Aus diesem Grund wurde für die 87jährige eine Erwachsenenvertreterin bestellt.
Doch Leopold wollte das nicht hinnehmen, ließ ein Privatgutachten von Dr. Udo Zifko, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, erstellen und wandte sich an die Grazer Anwältin Prutsch-Lang. „Das vom Bezirksgericht in deren Beweiswürdigung herangezogene Gutachten ist in weiten Teilen nicht nachvollziehbar und widerspricht dem Gutachten von Dr. Zifko“, sagt die Juristin. „Zwei aktuelle Befunde des Landeskrankenhauses Graz vom Oktober 2023 bestätigen außerdem, dass zu keinem Zeitpunkt ein geistiger Zustand der Betroffenen vorlag, der eine Erwachsenenvertretung hätte rechtfertigen können.“
Im Befund des untersuchenden Arztes des LKH Graz, Dr. Christian Jagsch, heißt es, dass sowohl im Gespräch, in der klinischen Einschätzung und in der ausführlichen, psychologischen Testung kein Hinweis für eine kognitive Beeinträchtigung festgestellt werden konnte.
„Außerdem erbringt die Betroffene überdurchschnittliche Leistungen in den Bereichen des Kurz- und Langzeitgedächtnisses, der Wortflüssigkeit sowie in der kognitiven Komplexität und Umstellfähigkeit“, erklärt die Anwältin Prutsch-Lang, die daraufhin die Erwachsenenvertretung anfocht – und abblitzte.
Noch rasch Geld überwiesen
Der Grund dafür liegt im Detail, denn nachdem Leopold die Eigenständigkeit entzogen wurde, verfasste die Vertreterin unter Vorlage von Kontoauszügen und einer Bankbestätigung über bestehende Wertpapierdepots der 87jährigen einen Gefahrenbericht über die Pensionistin, weil diese von ihrem Vermögen mehrere hunderttausend Euro abgehoben und an die beiden Tierheime, die sie ohnehin testamentarisch bedenken wollte, überwiesen hat. „Ich wollte selbst entscheiden, was mit meinem Geld passiert, bevor es meine Erwachsenenvertreterin tut“, sagt Leopold. Prutsch-Lang kritisiert das Vorgehen des Gerichtes.
„Wir brauchen in unserem Land dringend eine gesetz-
liche Änderung. Es kann nicht sein, dass Gerichte darüber entscheiden können, wie mit dem Vermögen von Betroffenen, die in einer ähnlichen Situation sind, umgegangen wird. Meine Mandantin ist vollkommen urteils- und entscheidungsfähig, sie reinigt das Haus selbst, kocht selbst. Auch die Überweisungen an die Tierheime hat sie in vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte getätigt.“
Die Seniorin fürchtet um ihr Vermögen, denn sie hat keinen Zugriff darauf, sie darf nicht einmal ihren Kontostand abfragen und erhält nur eine kleine monatliche Pension von der Erwachsenenvertreterin zugesprochen. Als ersten Erfolg kann sie verbuchen, sich eine Rechtsvertreterin nehmen zu dürfen, weil ja eigentlich ihre Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Sie wird in weiten Teilen ihres Alltages bevormundet.
„Der Oberste Gerichtshof hat mir bestätigt, dass ich Frau Leopold vertreten darf“ sagt die Awältin Prutsch-Lang, die jedoch derzeit ebenfalls ohne Einwilligung der Erwachsenenvertreterin keinen Zugriff auf die persönlichen Werte ihrer Mandantin bekommt. Sie ist jedoch zuversichtlich, beim anstehenden Verfahren, ein Urteil im Sinne der 87jährigen erreichen zu können. „Weil das erste negative Gutachten bereits erstellt war, ehe ich in das Verfahren eingestiegen bin.
Dieser Gutachter hätte normalerweise ein ausführliches sogenanntes Explorationsgespräch führen müssen, das die wesentliche Grundlage für die Beurteilung einer Demenz darstellt, was die Geschäftsfähigkeit betrifft. Das wurde nicht gemacht.“ Ende Zitat Die ganze Woche
Sonntag, 25. Februar 2024
aus dem Archiv alte Justizskandale Ö: 2011 und 2012
justizskandale.wordpress.com
Um die Aufdeckung von Justizskandalen im deutschsprachigen Raum bemüht
Neuer Justizskandal in Österreich
A-1090 Wien
Österreich
Von: Gerhard Schuhmacher
Vorsitzenden des Senates 42
Dr. Reinhard Jackwerth
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien)
Schmerlingplatz 11
A-1016 Wien
Österreich
Bezirksgericht Hietzing
Hietzinger Kai 1-3, Stiege 3
A-1130 Wien
Österreich
Bezug genommen wird auf meine Schreiben vom 31.03.2011, 06.10.2011, 18.10.2011 und 02.11.2011 sowie Dr. Jackwerths E-Mail an mich vom 03.05.2011 (als E-Mailanhang diesem E-Mail beiliegend).
a. ich als Partei in den Verlassenschaftsverfahren, die genau so wie der andere Erbe ein Recht hat alle Informationen zu sehen/zu erhalten, entweder Dokumente/Informationen ganz und gar nicht, oder nur teilweise oder mit großer Verspätung erhalte (siehe z.B. meine Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 09.06.2011, 10.06.2011 und 11.07.2011). Z.B. wurde das notarielle Protokoll vom 07.06.2010 weder meinem ehemaligen rechtsfreudlichen Vertreter Herrn Dr. Martin Mahrer noch mir bis zum 11.05.2011 d.h. für mehr als elf (11) Monate nicht übermittelt und auch dann nur nachdem ich auf Grund von Diskrepanzen Fragen stellte;
b. seitens dem Gerichtskommisär wiederholt Behauptungen gegen mich aufgestellt werden (siehe mein Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 07.09.2011) die belegbarer Weise z.B. nicht im Einklang mit Schriftstücken stehen, einschließlich einer Aussage über das Verhältnis zwischen meinem Vater und mir (siehe das Schreiben des Gerichtskommiär vom 21.08.2009), obwohl man da weder den Verstorbenen noch dessen Beziehung zu mir kennen kann und mein Vater in Wirklichkeit, wie ich nun mittels der Rekursentscheidung des LGZ Wien schriftlich belegen kann, die Situation bezüglich dem im Verlassenschaftsverfahren nach meiner Mutter zwischen ihm und mir getroffenen Pflichtteilsübereinkommen d.h. die Situation bezüglich dem Wüstenrot Bausparvertrag meiner Mutter bestättigt hat, er daher ganz offenbar NICHT erzürnt war und er mich seither weiters auch in seiner letztwilligen Verfügung als ERSTEN seiner Erben angeführt hat. Schreiben die Behauptungen gegen mich beinhalten scheinen vom Gerichtskommissär auch jedes Mal an den anderen Erben/den Rechtsanwalt des anderen Erben weitergeleitet zu werden, wodurch mir Schaden einschließlich möglicher Weise Mehrkosten in einem etwaigen zukünftigen Rechtsstreit zwischen dem anderen Erben und mir entstehen. Das alleine sollte Grund genug dafür sein den derzeitigen Gerichtskommisär mit einem anderen Gerichtskommisär zu ersetzen;
c. laut E-Mail meines ehemaligen rechtsfreundlichen Vertreter Dr. Martin Mahrer die Tagsatzung am 28.02.2011 lediglich dazu dienen sollte die weitere Vorgangsweise zu besprechen, dann aber ohne mich jemals bezüglich einem Erbteilungsübereinkommen gefragt/kontaktiert zu haben an diesem Tag ein notarielles Protokoll einschließlich einem Erbteilungsübereinkommen zustande kam welches nur das reflektiert was der andere Erbe und sein Rechtsanwalt wollen während ich offenbar gleichzeitig vor vollendete Tatsachen (fait accompli) gestellt werden sollte. In dieser Situation sah sich mein ehemaliger rechtsfreundlicher Vertreter Dr. Mahrer gezwungen eine Klausel in das Protokoll vom 28.02.2011 einzubringen um es mir da zumindest zu ermöglichen die Notbremse zu ziehen;
d. da viele andere Probleme bezüglich der Handhabung des Verlassenschaftsverfahren nach Alois Schuhmacher (BG Hietzing GZ 3 A 31/09s) bestehen wie z.B. die mit fast drei Monaten Verspätung erfolgte, gezielte Suche im Haus meines verstorbenen Vater (03.06.2009), nach der dann auch plötzlich aber bis Datum ohne jeder Erklärung Informationen bezüglich vielen der in der letztwilligen Verfügung meines Vater erwähnten Sparbücher bestanden (siehe nachfolgendes Kraftsloserklärungsverfahren). Laut der letztwilligen Verfügung meines Vater fehlen aber weiterhin die Erste Bank Sparkonten meines Vater und der Gerichtskommisär scheint trotz seiner früheren Zusicherung (21.08.2009) allen Hinweisen nachzugehen, nichts bezüglich der am 25.02.2011 aufgezeigten, und in Dokumenten, usw. enthaltenen, Diskrepanzen unternommen zu haben;
„…zumal die von Ihnen behaupteten Verfahrensverstöße etc. Ihnen nach der Aktenlage bekannt gewesen sein müssen und sohin offensichtlich mit Ihrem Wissen, wenn nicht sogar mit Ihrer Billigung, erfolgten bzw. schlicht und einfach nicht gegeben sind.„
Gerhard Schuhmacher
—– E-Mail —–Von: Dr. Martin MahrerGesendet: Sonntag, 05. Dezember 2010 14:15Betreff: Verlassenschaftsverfahren BG Hietzing GZ 3 A 41/06 g und 3 A 31/09 sSehr geehrter Herr Schuhmacher,
- In der Anlage übersende ich den Kraftloserklärungsbeschluss, mit dem unserem Antrag stattgegeben wurde. Die im Beschluss aufgezählten Sparurkunden sind somit kraftlos, also ungültig. Gem § 13 KEG (Kraftloserklärungsgesetz) tritt der Beschluss, mit dem die Urkunde für kraftlos erklärt wird, an die Stelle der für kraftlos erklärten Urkunde. Wer die Kraftloserklärung erlangt hat, kann unter Vorweisung des Beschlusses die ihm zustehenden Rechte aus der Urkunde oder auf Grund der Urkunde dem Verpflichteten gegenüber geltend machen oder die Ausfertigung einer neuen Urkunde gegen Ausfolgung des Beschlusses und Ersatz der Kosten verlangen. Im nächsten Schritt müssten die Banken unter Vorweisung des rechtskräftigen Beschlusses aufgefordert werden, die sich aus dem KE-Beschluss ergebenden Beträge der für kraftlos erklärten Urkunden zu bezahlen.
- Weitere Sparbücher bzw Konten Alois Schuhmachers sind leider nicht aufgetaucht.
- Mir wurde der Beschluss zu 3 A 41/06g – 45, vom 14.10.2010 seitens des Gerichtes nicht übermittelt. Dies liegt daran, dass Dr. [Name wurde ausgelassen] unser Vollmachtsverhältnis offenbar nicht (wie ordnungsgemäß richtig) dem BG Hietzing weitergeleitet hat. Ich schlage daher, um den Herrschaften ein bisschen auf die Finger zu klopfen einen Schriftsatz vor, den ich im Entwurf in der Anlage übermittle. Wenn Sie bezüglich Ihres „Einspruches“ (richtigerweise Rekurses) bis dato noch keine Verständigung vom BG Hietzing erhalten haben, dann wird das Rechtsmittel samt Akt bereits an das LGZ (Landesgericht für Zivilrechtssachen) Wien weitergeleitet worden sein. Der Zeitraum bis zur Erlangung einer Rechtsmittelentscheidung ist nicht immer leicht abschätzbar. Unter drei Monaten geht in der Regeln gar nichts. 5-6 Monate ist bei kleineren Angelegenheiten die regelmäßige Dauer. Über 9 Monate dauert es selten.
- Die Abwesenheit der Frau Rat [Name wurde ausgelassen] kann auch urlaubs- oder krankheitsbedingt zu erklären sein. Sie können sich vorstellen, dass ich über die (vielleicht nur vorübergehende) Neubesetzung aufgrund der extremen Verzögerungstaktik der „gnädigen“ Frau Rat [Name wurde ausgelassen] bezüglich des Verfahrens zur verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung, sehr glücklich bin.
- Ich hatte einmal eine große Verlassenschaftssache beim Notar Dr. [Name wurde ausgelassen] laufen, bei der es auch nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Sehr seltsam ist diese Notariatskanzlei, die in einer eher engen Wohnung untergebracht ist. Lustig war auch einmal eine Szene, in der der alte Notar Dr. [Name wurde ausgelassen] selbst ohne seine Sekretärin zu beten den Kopierer vor meinen Augen bediente, um einen Packen Unterlagen zu vervielfältigen. Was die Causa Dr. Matthias Bürgermeister anbelangt, so kann ich nur sagen, dass wir alle nur die Spitze des Eisberges sehen.
- Ferner in der Anlage die aktuellen Interest Rates vom Oktober 2010 betreffend das Konto bei der Commonwealth Bank.
Ich stehe weiterhin jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Martin Mahrer
Rechtsanwalt
Flötzersteig 157
1140 WienMobil: +43 664 520 66 45
Festnetz: +43 1 9714997
Fax: +43 1 2533 033 4738
E-Mail: office@anwaltmahrer.at
H: http://www.anwaltmahrer.atSammelanderkonto:
ERSTE Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
BLZ 20111, Kontonummer 28613471102
BIC: GIBAATWWXXX
IBAN: AT192011128613471102Kanzleikonto:
ERSTE Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
BLZ 20111, Kontonummer 28613471100
BIC: GIBAATWW
IBAN: AT732011128613471100UStID:
ATU62746666
Written by verpfeifer
18.November 2011 at 00:46
Veröffentlicht in Österreichische Justiz, BG Hietzing
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Sachwalterschaften beim Bezirksgericht Hietzing
– Sachwalterschaftsverfahren gegen Herrn DDr. Marcello Carniel
- DDr. Carniels Bitte um Hilfe bei der Italienischen Botschaft (gegen eine mögliche Zwangspsychatrierung / Unmündigkeit)
- DDr. Carniels Fax an Dr. Ursula Kovar Richterin beim Bezirksgericht Hietzing
- DDr. Marcello Carniel am 20. August 2007 beim Bezirksgericht Fünfhaus – Richter Dr. Josef Schweighofer
- Einstellung des vom Bezirksgericht Hietzing beantragten Sachwalterschaftsverfahren gegen DDr. Marcello Carniel
– Sachwalterschaftsverfahren gegen Frau Mag. Jane Burgermeister
- Angebliche Aktennotiz des Bezirksgericht Hietzing an das BG Döbling (Bezirksgericht Döbling)
- Frau Mag. Jane Bürgermeister am 12. August 2010 beim Bezirksgericht Döbling – Richter Dr. Hannes Winge
- Judge stops court guardianship: I am free (leider nur auf Englisch – übersetzt: „Richter stellt Sachwalterschaft ein: Ich bin frei“)
- Nachfolgend erstattete das Bundesministrium für Justiz gegen Frau Mag. Jane Bürgermeister Strafanzeige wegen § 297 (1) StGB Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte jedoch das Ermittlungsverfahren gegen Frau Mag. Jane Bürgermeister am 18. Februar 2011 ein.
Written by verpfeifer
31.Mai 2012 at 09:05
Veröffentlicht in Österreichische Justiz, BG Hietzing
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Bezug genommen wird auf meine Schreiben vom 31.03.2011, 06.10.2011, 18.10.2011 und 02.11.2011 sowie Dr. Jackwerths E-Mail an mich vom 03.05.2011 (als E-Mailanhang diesem E-Mail beiliegend).
a. ich als Partei in den Verlassenschaftsverfahren, die genau so wie der andere Erbe ein Recht hat alle Informationen zu sehen/zu erhalten, entweder Dokumente/Informationen ganz und gar nicht, oder nur teilweise oder mit großer Verspätung erhalte (siehe z.B. meine Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 09.06.2011, 10.06.2011 und 11.07.2011). Z.B. wurde das notarielle Protokoll vom 07.06.2010 weder meinem ehemaligen rechtsfreudlichen Vertreter Herrn Dr. Martin Mahrer noch mir bis zum 11.05.2011 d.h. für mehr als elf (11) Monate nicht übermittelt und auch dann nur nachdem ich auf Grund von Diskrepanzen Fragen stellte;
b. seitens dem Gerichtskommisär wiederholt Behauptungen gegen mich aufgestellt werden (siehe mein Schreiben an das Bezirksgericht Hietzing vom 07.09.2011) die belegbarer Weise z.B. nicht im Einklang mit Schriftstücken stehen, einschließlich einer Aussage über das Verhältnis zwischen meinem Vater und mir (siehe das Schreiben des Gerichtskommiär vom 21.08.2009), obwohl man da weder den Verstorbenen noch dessen Beziehung zu mir kennen kann und mein Vater in Wirklichkeit, wie ich nun mittels der Rekursentscheidung des LGZ Wien schriftlich belegen kann, die Situation bezüglich dem im Verlassenschaftsverfahren nach meiner Mutter zwischen ihm und mir getroffenen Pflichtteilsübereinkommen d.h. die Situation bezüglich dem Wüstenrot Bausparvertrag meiner Mutter bestättigt hat, er daher ganz offenbar NICHT erzürnt war und er mich seither weiters auch in seiner letztwilligen Verfügung als ERSTEN seiner Erben angeführt hat. Schreiben die Behauptungen gegen mich beinhalten scheinen vom Gerichtskommissär auch jedes Mal an den anderen Erben/den Rechtsanwalt des anderen Erben weitergeleitet zu werden, wodurch mir Schaden einschließlich möglicher Weise Mehrkosten in einem etwaigen zukünftigen Rechtsstreit zwischen dem anderen Erben und mir entstehen. Das alleine sollte Grund genug dafür sein den derzeitigen Gerichtskommisär mit einem anderen Gerichtskommisär zu ersetzen;
c. laut E-Mail meines ehemaligen rechtsfreundlichen Vertreter Dr. Martin Mahrer die Tagsatzung am 28.02.2011 lediglich dazu dienen sollte die weitere Vorgangsweise zu besprechen, dann aber ohne mich jemals bezüglich einem Erbteilungsübereinkommen gefragt/kontaktiert zu haben an diesem Tag ein notarielles Protokoll einschließlich einem Erbteilungsübereinkommen zustande kam welches nur das reflektiert was der andere Erbe und sein Rechtsanwalt wollen während ich offenbar gleichzeitig vor vollendete Tatsachen (fait accompli) gestellt werden sollte. In dieser Situation sah sich mein ehemaliger rechtsfreundlicher Vertreter Dr. Mahrer gezwungen eine Klausel in das Protokoll vom 28.02.2011 einzubringen um es mir da zumindest zu ermöglichen die Notbremse zu ziehen;
d. da viele andere Probleme bezüglich der Handhabung des Verlassenschaftsverfahren nach Alois Schuhmacher (BG Hietzing GZ 3 A 31/09s) bestehen wie z.B. die mit fast drei Monaten Verspätung erfolgte, gezielte Suche im Haus meines verstorbenen Vater (03.06.2009), nach der dann auch plötzlich aber bis Datum ohne jeder Erklärung Informationen bezüglich vielen der in der letztwilligen Verfügung meines Vater erwähnten Sparbücher bestanden (siehe nachfolgendes Kraftsloserklärungsverfahren). Laut der letztwilligen Verfügung meines Vater fehlen aber weiterhin die Erste Bank Sparkonten meines Vater und der Gerichtskommisär scheint trotz seiner früheren Zusicherung (21.08.2009) allen Hinweisen nachzugehen, nichts bezüglich der am 25.02.2011 aufgezeigten, und in Dokumenten, usw. enthaltenen, Diskrepanzen unternommen zu haben;
„…zumal die von Ihnen behaupteten Verfahrensverstöße etc. Ihnen nach der Aktenlage bekannt gewesen sein müssen und sohin offensichtlich mit Ihrem Wissen, wenn nicht sogar mit Ihrer Billigung, erfolgten bzw. schlicht und einfach nicht gegeben sind.„
Gerhard Schuhmacher
—– E-Mail —–Von: Dr. Martin MahrerGesendet: Sonntag, 05. Dezember 2010 14:15Betreff: Verlassenschaftsverfahren BG Hietzing GZ 3 A 41/06 g und 3 A 31/09 sSehr geehrter Herr Schuhmacher,
- In der Anlage übersende ich den Kraftloserklärungsbeschluss, mit dem unserem Antrag stattgegeben wurde. Die im Beschluss aufgezählten Sparurkunden sind somit kraftlos, also ungültig. Gem § 13 KEG (Kraftloserklärungsgesetz) tritt der Beschluss, mit dem die Urkunde für kraftlos erklärt wird, an die Stelle der für kraftlos erklärten Urkunde. Wer die Kraftloserklärung erlangt hat, kann unter Vorweisung des Beschlusses die ihm zustehenden Rechte aus der Urkunde oder auf Grund der Urkunde dem Verpflichteten gegenüber geltend machen oder die Ausfertigung einer neuen Urkunde gegen Ausfolgung des Beschlusses und Ersatz der Kosten verlangen. Im nächsten Schritt müssten die Banken unter Vorweisung des rechtskräftigen Beschlusses aufgefordert werden, die sich aus dem KE-Beschluss ergebenden Beträge der für kraftlos erklärten Urkunden zu bezahlen.
- Weitere Sparbücher bzw Konten Alois Schuhmachers sind leider nicht aufgetaucht.
- Mir wurde der Beschluss zu 3 A 41/06g – 45, vom 14.10.2010 seitens des Gerichtes nicht übermittelt. Dies liegt daran, dass Dr. [Name wurde ausgelassen] unser Vollmachtsverhältnis offenbar nicht (wie ordnungsgemäß richtig) dem BG Hietzing weitergeleitet hat. Ich schlage daher, um den Herrschaften ein bisschen auf die Finger zu klopfen einen Schriftsatz vor, den ich im Entwurf in der Anlage übermittle. Wenn Sie bezüglich Ihres „Einspruches“ (richtigerweise Rekurses) bis dato noch keine Verständigung vom BG Hietzing erhalten haben, dann wird das Rechtsmittel samt Akt bereits an das LGZ (Landesgericht für Zivilrechtssachen) Wien weitergeleitet worden sein. Der Zeitraum bis zur Erlangung einer Rechtsmittelentscheidung ist nicht immer leicht abschätzbar. Unter drei Monaten geht in der Regeln gar nichts. 5-6 Monate ist bei kleineren Angelegenheiten die regelmäßige Dauer. Über 9 Monate dauert es selten.
- Die Abwesenheit der Frau Rat [Name wurde ausgelassen] kann auch urlaubs- oder krankheitsbedingt zu erklären sein. Sie können sich vorstellen, dass ich über die (vielleicht nur vorübergehende) Neubesetzung aufgrund der extremen Verzögerungstaktik der „gnädigen“ Frau Rat [Name wurde ausgelassen] bezüglich des Verfahrens zur verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung, sehr glücklich bin.
- Ich hatte einmal eine große Verlassenschaftssache beim Notar Dr. [Name wurde ausgelassen] laufen, bei der es auch nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Sehr seltsam ist diese Notariatskanzlei, die in einer eher engen Wohnung untergebracht ist. Lustig war auch einmal eine Szene, in der der alte Notar Dr. [Name wurde ausgelassen] selbst ohne seine Sekretärin zu beten den Kopierer vor meinen Augen bediente, um einen Packen Unterlagen zu vervielfältigen. Was die Causa Dr. Matthias Bürgermeister anbelangt, so kann ich nur sagen, dass wir alle nur die Spitze des Eisberges sehen.
- Ferner in der Anlage die aktuellen Interest Rates vom Oktober 2010 betreffend das Konto bei der Commonwealth Bank.
Ich stehe weiterhin jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Martin Mahrer
Rechtsanwalt
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18.November 2011 at 00:46
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Sachwalterschaften beim Bezirksgericht Hietzing
– Sachwalterschaftsverfahren gegen Herrn DDr. Marcello Carniel
- DDr. Carniels Bitte um Hilfe bei der Italienischen Botschaft (gegen eine mögliche Zwangspsychatrierung / Unmündigkeit)
- DDr. Carniels Fax an Dr. Ursula Kovar Richterin beim Bezirksgericht Hietzing
- DDr. Marcello Carniel am 20. August 2007 beim Bezirksgericht Fünfhaus – Richter Dr. Josef Schweighofer
- Einstellung des vom Bezirksgericht Hietzing beantragten Sachwalterschaftsverfahren gegen DDr. Marcello Carniel
– Sachwalterschaftsverfahren gegen Frau Mag. Jane Burgermeister
- Angebliche Aktennotiz des Bezirksgericht Hietzing an das BG Döbling (Bezirksgericht Döbling)
- Frau Mag. Jane Bürgermeister am 12. August 2010 beim Bezirksgericht Döbling – Richter Dr. Hannes Winge
- Judge stops court guardianship: I am free (leider nur auf Englisch – übersetzt: „Richter stellt Sachwalterschaft ein: Ich bin frei“)
- Nachfolgend erstattete das Bundesministrium für Justiz gegen Frau Mag. Jane Bürgermeister Strafanzeige wegen § 297 (1) StGB Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte jedoch das Ermittlungsverfahren gegen Frau Mag. Jane Bürgermeister am 18. Februar 2011 ein.
Written by verpfeifer
31.Mai 2012 at 09:05
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