Montag, 15. September 2025

Historischer Roman: 3 Frauen in Hindel-Bank

Mari(oar)a Popescu, auch Popesco (* 4. September 1919 in Bukarest; † 3. November 2004 im Kanton Wallis) war Opfer eines Schweizer Justizskandals. Manche sehen ihr Beispiel als charakteristisch für die Verflechtungen maskuliner Vorstellungen von weiblicher Subjektivität und ihren Einfluss auf soziale Praktiken, in diesem Fall die Objektivität der Rechtsprechung.

Mariella Mehr (* 27. Dezember 1947 in Zürich; † 5. September 2022 ebenda]) war eine Schweizer Schriftstellerin aus der Gruppe der Jenischen

Das Schreiben der Mariella Mehr (1947–2022) war gleichbedeutend mit dem Kampf gegen die Menschenverachtung, die sie als Jenische seit ihrer Jugend erfahren hatte. Ihre kraftvolle, oft brüskierende Sprache setzte sie immer für die Unterdrückten und Machtlosen ein. Mariella Mehr starb am 5. September in Zürich.

In ihren Büchern stand neben ihrem Erstlingswerk «Steinzeit», in dem sie traumatische Erlebnisse ihrer Jugend thematisiert, immer wieder Unrecht, das andern angetan getan wurde im Zentrum. Sie schrieb von misshandelten Kindern, Opfern von Behördengewalt, Psychiatriepatientinnen und -patienten. Sie sagt zu ihrem Schreiben: «Ich musste in meinen Büchern töten, damit ich nicht in Wirklichkeit töten musste.»

https://www.journal21.ch/artikel/zum-tod-der-schriftstellerin-mariella-mehr

Gabriele Kröcher-Tiedemann (* 18. Mai 1951 in Ziegendorf in Mecklenburg; † 7. Oktober 1995) war eine deutsche Terroristin aus dem Umfeld der West-Berliner Haschrebellen. Sie war 1972 in Berlin Gründungsmitglied der Bewegung 2. Juni. Nach verschiedenen Straftaten wurde sie 1975 wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, von Gesinnungsgenossen freigepresst, 1977 in der Schweiz erneut verurteilt, 1989 wiederum des Mordes angeklagt und mangels Beweisen freigesprochen, und schließlich 1991 aus der Haft entlassen.




Humaner Vollzug in der Schweiz: Frauengefängnis Hiindelbank und 3 berühmte Insassinnen

 

Die JVA Hindelbank ist die einzige Justizvollzugsanstalt für Frauen in der deutschsprachigen Schweiz. Sie dient dem Straf- und Massnahmenvollzug mit Frauen im geschlossenen und offenen Bereich.

Die JVA Hindelbank verfügt über eine Aussenwohngruppe ausserhalb der Justizvollzugsanstalt. Sie bietet Platz für 10 Frauen. Je zwei bis drei eingewiesene Frauen teilen sich eine Wohnung. Die Aussenwohngruppe eröffnet den eingewiesenen Frauen die Möglichkeit in einem offenen Rahmen ein Übungsfeld mit Blick auf die bevorstehende Entlassung.

Die eingewiesenen Frauen bewerkstelligen ihren Alltag selbständig (mit/ohne Kind) und gehen in der Regel einer externen Arbeit nach (externe Beschäftigung und Arbeitsexternat). Die Begleitung erfolgt durch Wohn- und Jobcoach. Es darf keine akute Suchtproblematik vorliegen.

Nachdem in den ehemaligen Schlossgebäuden zuerst eine Armenanstalt für Frauen untergebracht war, erfolgte 1896 eine Umwandlung in eine Zwangsarbeitsanstalt für Weiber. 1912 wurde diese zur Arbeits- und Strafanstalt für Frauen und später zu den Anstalten Hindelbank

Mariella Mehr, deren Sippe das Thema der Arbeit war, ist überzeugt, dass die Dissertation schon Jahre vor ihrer wissenschaftlichen Anerkennung Folgen hatte und eine Rechtfertigung für die Aktionen der Kinder der Landstrasse lieferte. Deren erste Version sei bereits an psychiatrischen Kliniken benutzt worden.

Schon seine Vorgänger Josef JörgerJohann Benedikt Jörger und Gottlob Pflugfelder beschäftigten sich intensiv mit Jenischen. Josef Jörger sah bei Jenischen «ein vom Urahn begründetes, vom Ahnen gehäuftes, unheilvolles Erbe von moralisch-ethischem Schwachsinn». Dieses «unheilvolle Erbe» gelte es durch Einsperrung, frühe Kindswegnahmen, Verhinderungen von Ehen der Jenischen untereinander «auszugleichen». In der Klinik Waldhaus wurden unter den vier genannten Direktoren viele Jenische interniert. Die Klinik führte unter Fontana die «psychiatrischen Familiengeschichten» Jörgers über Jenische anhand nachgeführter und auf andere Familien ausgeweiteter Stammbäume weiter.

Schriftstellerinnen unter Kuratel und in psychiatrischen Heilanstalten: Robert Walser 1878 bis 1956

 

Robert Walser (* 15. April 1878 in BielKanton Bern; † 25. Dezember 1956 nahe HerisauKanton Appenzell Ausserrhoden) war ein deutschsprachiger Schweizer Schriftsteller.

Walser verfasste vier Romane – Jakob von GuntenGeschwister TannerDer Gehülfe und Der Räuber –, die längere Erzählung Der Spaziergang sowie Kurzgeschichten und Essays. Er gilt als bedeutender Vertreter der literarischen Moderne und der sogenannten Angestelltenliteratur. Seine unkonventionellen, teils rätselhaft wirkenden Werke wurden von Zeitgenossen wie Walter BenjaminHermann HesseFranz KafkaRobert Musil und Kurt Tucholsky geschätzt. Trotz Anfangserfolgen blieb Robert Walser der kommerzielle Durchbruch verwehrt. Den größten Teil seines Lebens verbrachte er in Armut. Nach psychischen Problemen lebte er von 1929 bis zu seinem Tod in Heil- und Pflegeanstalten. Heute gilt er als einer der wichtigsten Schweizer Schriftsteller des 20. Jahrhunderts, und sein Werk wird international rezipiert.


https://de.wikipedia.org/wiki/Campus_Bolligenstrasse_der_UPD_Bern


auf Initiative des damaligen Malermeisters Otto Frick entstand die Kunstwerkstatt Waldau als Verein, um Psychiatriepatienten mit kunsttherapeutischer Erfahrung nach der Entlassung eine weitere Betätigung dank den zur Verfügung gestellten Ateliers zu ermöglichen.

Werkstatt Holzplatz, Werkstätten Bern des Zentrums Psychiatrische Rehabilitation, 2020 neu aufgebaut, nachdem 2010 ein Brand das alte Gebäude zerstört hat


Montag, 21. April 2025

Briefwechsel Kostelka Schütz

https://salto.bz/de/article/11012025/peter-kostelka-zur-erwachsenenvertretung 

Peter Kostelka zur Erwachsenenvertretung

Peter Kostelka wurde um eine Stellungnahme zum Problembereich Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung angefragt. Er war Generalsekretär des International Ombudsman Institutes. Aktuell ist er als Präsident des Pensionistenverbands Österreich tätig.


Samstag, 18. Mai 2024

Das Erbe der Tante Traude: ein Bericht über SW-Missbrauch aus dem Speckgürtel

 Doku & Reportage | Am Schauplatz Gericht

Klage gegen Pflegschaftsrichterin (Amtshaftungsklage: Erben der Tante Traude gegen Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur)
In der Erbschaftsangelegenheit nach der vermögenden „Tante Traude“ meinen Erbinnen durch Fehler einer Pflegschaftsrichterin, um über eine Million Euro gebracht worden zu sein. In diesem Fall gibt es die ersten Urteile gegen die Republik, die für ihre Organe haftet.


https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220622_OTS0088/wo-ist-das-geld-der-tante-traude-gumpoldskirchner-erbschaftskrimi-in-am-schauplatz-gericht


„Wo ist das Geld der Tante Traude?“: Gumpoldskirchner Erbschaftskrimi in „Am Schauplatz Gericht“

Am 23. Juni um 21.05 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) - Tante Traude, eine reiche Frau, stirbt und vererbt ihren Nichten das gesamte Vermögen. Rund eine Million Euro. Doch bald keimt ein Verdacht: Kann das alles gewesen sein? Die verstorbene Tante hätte selbst viel besessen und von ihrem Mann Liegenschaften, Wertpapiere und Geld geerbt und bescheiden gelebt. Die Nichten machen sich auf die Suche nach dem Geld der Tante Traude. Sie glauben unter anderem, dass der Sachwalter ihrer Tante nicht zu deren Wohl gehandelt hat. So habe er zwei Eigentumswohnungen von Tante Traude in Baden zu einem – so die Nichten – Spottpreis und ohne Not verkauft. Das Pflegschaftsgericht hat diesen Verkauf genehmigt. Die Nichten haben Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht und verlangen Hunderttausende Euro Schadenersatz. Und das ist erst der Anfang – ein Gumpoldskirchner Erbschaftskrimi in „Am Schauplatz Gericht“. ORF 2 zeigt die von Sabine Zink gestaltete Reportage „Wo ist das Geld der Tante Traude?“ am Donnerstag, dem 23. Juni 2022, um 21.05 Uhr.

Punkt eins am 10. April: Wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann

https://oe1.orf.at/programm/20240410/755606/Wenn-man-nicht-mehr-entscheiden-kann?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR0b7wNiAPOgEyrfNlwVLd80HW7cML8qSo4ssbNbfP-Ykc5CzhwJZu0CNBI_aem_AYHsRjRRi9HCVInaYrfN4L-ywhxZ-R-W9j-22KyXRn6PUckElvR9xPMQ_MOUWs4YqxVznSWFQi-rTK3m96B6MGiv

Wenn man nicht mehr entscheiden kann

Die Herausforderungen der Erwachsenenvertretung. Gäste: Elisabeth Bartollschitz, Leitung Erwachsenenvertretung, Geschäftsstelle Wiener Neustadt, NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz & Dr. Peter Barth, Leitender Staatsanwalt, Leiter der Abteilung Familien-, Personen- und Erbrecht, Bundesministerium für Justiz & Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung. Moderation: Barbara Zeithammer. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at

Über manche Rechte machen wir uns erst Gedanken, wenn sie eingeschränkt werden, über manche Herausforderungen erst, wenn sie eintreten: Wer spricht für mich, wenn ich es nach einem Schlaganfall oder Unfall selbst nicht mehr kann? Wer verwaltet meine Angelegenheiten, wenn ich an Demenz oder einer Persönlichkeitsstörung erkranke oder intellektuell beeinträchtigt bin?

Vor 40 Jahren, bis 1984 wurden Betroffene entmündigt, ab 1984 "besachwaltet". Heute gibt es diese Begriffe in Österreich nicht mehr; seit Einführung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes 2018 ist von Erwachsenenvertretung die Rede. Diese existiert in vier Formen: von der Vorsorgevollmacht über die gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung und sie hat vor allem ein Ziel: die Selbstbestimmung zu erhalten und zu stärken.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein zentrales Grundrecht und ein Kerngedanke der Menschenrechte - jeder Mensch kann frei entscheiden, wie er sein Leben gestaltet und führt. Etwa 70.000 Menschen in Österreich ist das nicht möglich: In wichtigen Fragen können sie nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen, ihre Angelegenheiten, wie es im Gesetz heißt, nicht "ohne Gefahr, sich selbst zu schaden, alleine besorgen" - und haben eine Erwachsenenvertretung.

"Eine Erwachsenenvertretung soll immer die Ausnahme sein", sagt Dr. Peter Barth, der als leitender Staatsanwalt und Leiter der Abteilung Familien-, Personen- und Erbrecht im Bundesministerium für Justiz für diese Fragen zuständig ist und das 2. Erwachsenenschutzgesetz ausgearbeitet hat. Eine Erwachsenenvertretung kann nicht pauschal für alle Angelegenheiten bestellt werden, sondern immer nur für konkrete Bereiche.

Das Gesetz, in dessen Entstehung erstmals Betroffene eingebunden waren und dem ein Staatenprüfungsverfahren vorausgegangen war, ist zweifellos ein Paradigmenwechsel und ein Meilenstein der Selbstbestimmung von Betroffenen, sagt Martin Marlovits, stellvertretender Fachbereichsleiter bei VertretungsNetz, dem größten der vier anerkannten Erwachsenenvertretungsvereine, die Betroffene und ihre Angehörigen beraten und unterstützen. Aber es gibt Grund zur Sorge: Bei der zweiten Staatenprüfung Österreichs im August 2023 war Martin Marlovits Teil der zivilgesellschaftlichen Delegation und sieht vor allem die Länder in der Pflicht: was vielfach fehlt, sind die Unterstützungsleistungen, die es braucht, damit Menschen selbstbestimmt leben können. Immer wieder machen Missstände Schlagzeilen, zum Beispiel, wenn für die Anmeldung für einen Pflegeplatz eine bestehende Erwachsenenvertretung oder eine aktive Vorsorgevollmacht verlangt wird - und zwar unabhängig davon, ob künftige Bewohner:innen aktuell entscheidungsfähig sind oder nicht.

Seitdem das 2. Erwachsenenschutzgesetz mit 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist, bleiben auch Menschen mit Erwachsenenvertretung grundsätzlich geschäftsfähig. Die heimischen Banken haben sich in einem Konsenspapier dazu verpflichtet, Menschen mit Erwachsenenvertretung nicht vom Zahlungsverkehr auszuschließen; in der Praxis scheint das nicht immer der Fall zu sein: Zieht eine Bank ihren Berater aus einem Pflegeheim ab, weil die Zukunft digital ist, werden auf einen Schlag hunderte Erwachsenenvertreter:innen gebraucht. Die Vereine, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Drehscheibe des Erwachsenenschutzes geworden, stehen vor Personalschwierigkeiten: Ehrenamtliche, die die Interessen von psychisch kranken bzw. geistig beeinträchtigten Menschen vertreten, werden dringend gesucht.

"Wo sehen wir uns selbst, wenn wir alt sind", fragt Peter Barth, der sich in der Richter:innenaus- und Fortbildung engagiert, und erinnert an die Möglichkeiten der Vorsorge, die mit dem Lebensalter an Relevanz gewinnen sollten, ebenso mit den steigenden Anforderungen des Rechts- und Geschäftsverkehrs. Wie viel Verantwortung hat man für seine individuelle Altersvorbereitung? Und wo ist der Staat, das Bundesland, die Gemeinde verpflichtet, selbstbestimmtes Leben und Teilhabe zu ermöglichen?

Über Möglichkeiten, Herausforderungen und Rechte, die mitunter existenziellen Fragen des Lebens und Zusammenlebens und die Erwachsenenvertretung zwischen Selbstbestimmung und Kontrolle diskutieren Dr. Peter Barth und von Seiten der Erwachsenenvertretung Elisabeth Bartollschitz vom niederösterreichischen Landesverein, Geschäftsstelle Wiener Neustadt und Martin Marlovits vom VertretungsNetz als Gäste bei Barbara Zeithammer.

Diskutieren Sie mit, live während der Sendung unter 0800 22 69 79 oder schreiben Sie ein E-Mail an punkteins(at)orf.at

Service

https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Erwachsenenschutz.htmlBMJ - Überblick: Erwachsenenschutz
BMJ - Kontaktadressen

Sendereihe

Gestaltung

  • Barbara Zeithammer

Playlist

Urheber/Urheberin: L.v.Beethoven
Titel: Cello Sonata #5 In D, Op. 102_2 - 1. Allegro Con Brio
Ausführender/Ausführende: Heinrich Schiff, Till Fellner
Länge: 06:49 min
Label: brilliantclassic

Bürgeranwalt: Anwältin, Notar und Psychiater sollen demente Klienten betrogen haben

https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/3000000215549/anw228ltin-notar-und-psychiater-sollen-demente-klienten-betrogen-haben?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR2SzIXiPOM2LcKQbfkvsIOoJetkYyqcVBclgWxynQwdnXo2KRCKINy9kcc_aem_AYE9gB1fQ8R8E2dWmHQmLHExoVLW7KhbMo4g5i__q9fown1MqUjO2IwzuszOL0w68KBERTP_mV23stYcbDS8nNgp

Anwältin, Notar und Psychiater sollen demente Klienten betrogen haben

Die Staatsanwaltschaft hat eine Hausdurchsuchung in Kanzleiräumen und die Festnahme eines Sachverständigen angeordnet. In einem Fall wurde bereits Anklage erhoben

Wels – Eine Rechtsanwältin, ein Notar und und ein Sachverständiger stehen im Verdacht, wohlhabende demente Klienten um ihre Liegenschaften gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wels hat daher eine Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten der Juristen sowie im Fall des Gutachters sogar dessen Festnahme angeordnet, wie sie am Donnerstag in einer Presseaussendung mitteilte. Die Juristen sollen die Verträge errichtet und der Psychiater ein Gefälligkeitsgutachten erstellt haben.