Mittwoch, 4. Dezember 2013

Das Selbstfürsorge-Defizit und andere Gründe für die Entmündigung

Das Selbstfürsorge-Defizit und andere Gründe für die Entmündigung (Besachwalterung) in Österreich

In zahlreichen Beschlüssen von Bezirksgerichten und diesen Beschlüssen zu Grunde liegenden psychiatrischen Gutachten wird das sogenannte SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT, also der Umstand sich nicht selbst ausreichend mit Nahrung, Wohnung und Kleidung und lebensnotwendigen Produkten versorgen zu können, als wesentlicher Grund für eine Entmündigung genannt.

Kriterien für die Entmündigung/ Typische Verhaltensmuster im Rahmen des 

SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT 

1.      Patient/KurandIn hat extreme Angst vor Psychiatern oder anderen Ärzten und Zwangsmedikation (Stichwort: Neuroleptika – Depotspritze)
2.      Patient/KurandIn holt die Postsendungen nicht von der Post ab, möglicherweise aus Angst, dass ein Beschluss oder psychiatrisches Gutachten (Aktengutachten) im Postfach liegt.
3.      Patient/KurandIn weigert sich, Termine bei Gericht oder Psychiatern wahrzunehmen.
4.      Patient/KurandIn weigert sich, bei gerichtlich bestellten Gutachtern vorzusprechen und versäumt Termine.
5.      Patient/KurandIn öffnet keine Briefe, Mahnungen („Realitätsverweigerung“)
6.      Patient/KurandIn nimmt generell keine Termine wahr.
7.      Patient/KurandIn flüchtet in Panik aus dem Wohnhaus, falls Polizei oder andere Beamte/BeamtInnen an der Wohnungstür (Haustür) läuten.
8.      Patient/Kurandin verfügt über ein großes Vermögen.
9.      Patient/Kurandin kann mit Geld nicht umgehen.
10.  Patient/Kurandin wirft das Geld bereits am Anfang des Monats beim Fenster hinaus.
11.  Patient/Kurandin verschenkt sein Hab und Gut, weil er /sie z.b. der Überzeugung ist, dass das Ende der Welt bzw. die Wiederkunft Christi nahe sind. (Siehe dazu auch Verweigerung ärztlicher Behandlung aufgrund von Sektenmitgliedschaft)
12.  Patient/Kurandin leidet an Demenz.
13.  Patient/Kurandin leidet an Kaufsucht.
14.  Patient/KurandIn leidet an Drogensucht
15.  Patient/KurandIn leidet an anderen Süchten – z.b. Alkoholsucht.
16.  Patient/KurandIn ist gehörlos.
17.  Patient/KurandIn ist blind.
18.  Patient/KurandIn leidet an multipler Sklerose.
19.  Patient/KurandIn leidet an körperlichen Behinderungen.
20.  Patient/Kurandin leidet an Schizophrenie.
21.  Patient/Kurandin leidet an bipolarer Störung (Manisch-depressive Erkrankung).
22.  Patient/KurandIn erlitt als Zeuge/Zeugin von Straftaten ein Trauma und kann sich an nichts mehr erinnern, was er/sie im Zusammenhang mit Mord/Totschlag/Vergiftung/Milliardenbetrügereien erlebte.
23.  Patient/KurandIn soll als ProbandIn für die Pharma-Industrie verwendet werden und weigert sich, daher entscheidet der Sachwalter über weitere medizinische Behandlungen.
24.  Patient/Kurandin weigert sich generell, ärztliche Therapien in Anspruch zu nehmen (Stichwort: „Mangelnde Krankheitseinsicht“)
25.  Patient/Kurandin weigert sich in jungen Jahren, Pensionsantrag zu stellen und glaubt, arbeitsfähig zu sein. (= klassisches Symptom für Selbstfürsorge-Defizit und Realitätsverzerrung, Realitätsverlust)
26.  Patient/Kurandin weigert sich, den Antrag auf Pflegegeld zu stellen.
27.  Patient/Kurandin weigert sich, den Antrag auf Sozialversicherung und Mindestsicherung zu stellen.
28.  Patient/Kurandin leidet unter Realitätsverlust (Standardaussage: „Es gibt keine Entmündigung“)
29.  Patient/Kurandin leidet unter Wahrnehmungsstörungen, bildet sich z.B. ein, für die Regierung gearbeitet zu haben.
30.  Patient/Kurandin stalkt berühmte Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und High Society! (Entmündigung wegen anhaltendem Stalking und ohne Krankheitseinsicht)
31.  Patient/Kurandin ist ein geistig abnormer Straftäter, eine geistig abnorme Straftäterin.
32.  Patient/Kurandin belästigt das Gericht in der manischen Phase (bipolare Erkrankung) mit unzähligen Schriftsätzen und Eingaben, um z.b. einen Strafprozess unnötig in die Länge zu ziehen. Zitat Beschluss Bezirksgericht: Aufgrund des Schriftbildes kann man sagen, dass es immer bei paranoiden Persönlichkeiten dazu kommt, dass sie sehr viele Eingaben machen und Randbemerkungen machen mit vielfachen Beschuldigungen, die nichts mit der MATERIE  zu tun haben und sie im GEDANKENGANG entgleisen.
33.  Patient/Kurandin erzählt die eigene Leidensgeschichte im Internet und gestaltet in der manischen Phase viele Web-Siten, blogs und verdreht oft Tatsachen.
34.  Patient/Kurandin erscheint als Stalkerin bei Veranstaltungen, wo sie/er die geliebte Person wieder sehen und kontaktieren will.
35.  Patient/Kurandin wird aus politischen/juristischen Gründen entmündigt, sodass alle Aussagen und schriftlichen Äußerungen betreff Budget/Justiz/Polizei etc. als „Ausdruck der psychischen Erkrankung“ diagnostiziert werden und bei Gericht nicht ernst genommen werden.
36.  Patient/KurandIn soll (wenn sehr wohlhabend und/oder Millionärin) von Banken, Staat und anderen Vereinigungen enteignet werden.
37.  Patient/ KurandIn will als ehemaliger Politiker, Beamter, Journalist, als ehemalige Politikerin, Beamtin bzw. Journalistin Skandale aufdecken.
38.  Patient/Kurandin nimmt die Meinungs- und Pressefreiheit beim Recherchieren und Aufdecken wohl etwas zu wörtlich.
39.  Patient/Kurandin ist schriftstellerisch tätig.
40.  Patient/ Kurandin kann sich keinen Rechts-Anwalt, keine Rechtsanwältin aus der Polit-Szene leisten. (Alser Straße, Biberstraße etc...)
41.  Patient/ Kurand leidet unter religiösem Wahn
42.  Patient/Kurand verfügt in seiner/ihrer Religionsgemeinschaft über eine pädagogische Ausbildung als Religionslehrer (Islam, Judentum, Christentum und andere Splittergruppen).

43.  Patient/Kurandin nimmt religiöse Lehren all zu ernst und Heilige Schriften allzu wörtlich. 

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