Mittwoch, 11. September 2019

Volksanwaltschaft und Präventive Menschenrechtskontrolle

Menschenrechtsverletzungen rund um Entmündigungen seit Jahrzehnten in Österreich

Die Volksanwaltschaft als LAME DUCK (kann nur Empfehlungen geben, die allen WURSCHT sind)

https://www.jusline.at/gesetz/emrk/paragraf/artikel8

(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.


Der Menschenrechtsbeirat steht der Volksanwaltschaft als beratendes Gremium zur Seite. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft. Er unterstützt die Volksanwaltschaft bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten, der Erstattung von Missstandsfeststellungen und von Empfehlungen sowie der Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards.
Der Menschenrechtsbeirat setzt sich aus einer / einem weisungsfreien Vorsitzenden plus Stellvertretung sowie 16 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern zusammen.  Die Vorsitzende oder der Vorsitzende muss über spezifische Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die/der Vorsitzende werden von der Volksanwaltschaft – auf Vorschlag von Nichtregierungsorganisationen und Ministerien – bestellt.

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