Freitag, 28. Februar 2020

Österr. Gesundheitskasse verschickt ecard mit Foto an Rechtsanwaltskanzleien/ SWs von ehemals Entmündigten Datenskandal

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN

Österreichische Gesundheitskasse
Kopie Gerichtlicher Erw.vertreter
Kanzlei 1040 WIEN
Wienerbergstraße 15-19
1100 WIEN       

Wien, 1.3.2020

E-Card mit Foto an ehemaligen Erwachsenenvertreter gesendet - Sachwalterschaft für Mag. Hoedl Rosemarie mit Beschluss 8.2.2018 Bezirksgericht Wien-Liesing BEENDET

Sehr geehrte Österreichische Gesundheitskasse, s.g. ehemalige Wiener Gebietskrankenkasse, s.g. Ombudsstelle der Sozialversicherung, s.g. BM für Inneres,s.g. Magistrat Wien, s.g. Bezirksamt Wien-Liesing,

mit Erstaunen musste ich feststellen, dass ich am Freitag, 28.2.2020, per eingeschriebener Post die neue E-Card mit Foto von der Kanzlei meines ehemaligen Sachwalters (seit 1.7.2018 gerichtliche Erwachsenenvertretung genannt) zugesandt erhielt.

Die Sachwalterschaft für meine Person ist mit Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing 8.2.2018 - also seit zwei Jahren - beendet.
Als Sprecherin der Initiative Sachwalterschaftsmissbrauch ergeben sich für mich folgende Fragen, daher bringe ich vorab eine Sachverhaltsdarstellung an die Österreichische Gesundheitskasse und Identitätsdokumentenregister - auch betreff tausender entmündigter Menschen - in Österreich ein:

1. In Zeiten von Big Data (Datenvernetzung) müsste die Österreichische Gesundheitskasse mit den Daten der Bezirksgerichte vernetzt sein. Sehr wohl ist sie es mit dem Identitätsdokumentenregister - früher Personalregister, geführt vom BM für Inneres.
Die Österreichische Gesundheitskasse schreibt im Begleitschreiben: (zu Handen Gerichtlicher Erwachsenenvertreter Dr. P.)
Mit diesem Brief senden wir Ihnen Ihre neue e-card. Das Foto stammt von Ihrem Ausweis im Identitätsdokumentenregister (Reisepass ausgestellt Bezirksamt Wien-Liesing Mai 2015) mit dem Ausstellungsdatum 29.5.2015.

2. Für entmündigte Menschen ergibt sich daraus folgende Problematik:
Es gibt Kanzleien in Österreich, die tausende Gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu verwalten haben.
Diese Kanzleien werden wohl nicht alle per eingeschriebenen Brief die e-card an ihre Mündel/ Kurandinnen schicken. Somit ist jeder Kurand abhängig bei jeder Gesundheitsleistung, diese e-card aus der Kanzlei des Gerichtlichenen Erwachsenenvertreters persönlich abzuholen.
Bedenken Sie dabei, dass es auch behinderte pflegebedürftige Menschen gibt, die nicht die Kanzlei ihres gerichtlichen Erwachsenenvertreters aufsuchen können.
Außerdem müsste jede Kanzlei mit vielen Gerichtlichen Erwachsenenvertretungen diplomierte Sozialarbeiterinnen anstellen, die dann den Arztbesuch oder Besuch der Ambulanz eines Krankenhauses mit dem Kuranden organisieren müssten.
Bedenken Sie folgendes Szenario:
Mehrere KurandInnen sind in einen Unfall verwickelt: Die Sozialversicherungskarte lagert aber in der Kanzlei des Gerichtlichen Erwachsenenvertreters. Somit ist eine Behandlung nicht möglich und die KurandInnen müssen vielleicht unbehandelt am Unfallort sterben. Dies nur als worst case-Szenario.

3. Nun zurück zu meiner eigenen Geschichte.
Ich war zwei Mal unter Sachwalterschaft. Die erste Sachwalterschaft wurde per Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing 21. Juni 2011 aufgehoben.
Dennoch führte die ERSTE Bank (meine Hausbank seit Oktober 1997) den damaligen Sachwalter Dr. W. bzw. seine Kanzleiadresse nach meiner Datenabfrage per Bescheid vom November 2012 als meinen ersten Hauptwohnsitz an: SIC.

Somit ist die Kanzleiadresse des Sachwalters/ Gerichtlichenen Erwachsenenvertreters
der Hauptwohnsitz des Kuranden/ der Kurandin im "Identitätsdokumentenregister".
Dies ergibt zahlreiche Problematiken für tausende Menschen, die in Österreich unter Gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen. Man beachte Notfälle z.B. in Pflegeheimen oder Behindertenheimen. Wo lagert dort die e-card des Patienten (Mündels)???????
"Das Foto stellt bei der Überprüfung sicher, dass nur Sie selbst mit dieser e-card Leistungen beziehen können Somit ist nur mehr in Ausnahmefällen eine Ausweiskontrolle notwendig. Ihre neue e-card funktioniert in Zukunft kontaktlos."

4. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche der Jugendwohlfahrtsträger die e-card verwalten darf. Dies könnte zu weiteren oben genannten Problematiken bei der Patientenbehandlung führe.

5. Betreff Eintragung der Gerichtlichen Erwachsenenvertretung im Reisepass verweise ich auf meinen Schriftverkehr mit der zuständigen Magistratsabteilung Wien.

6.  In meinem persönlichen Fall übermittle ich den Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing vom 8.2.2018, womit per gerichtlichem BESCHLUSS die Sachwalterschaft beendet wurde (Richterin MMag. Johanna Huber).

Ich ersuche diesen Beschluss in die Datensätze der Österreichischen Gesundheitskasse einzuspeisen und eventuell mit dem BRZ zu vernetzen.

Des Weiteren werde ich diese Sachverhaltsdarstellung auch an
1. Bezirksgericht Wien-Liesing
2. Rechtsanwaltskammer Wien
3. BM für Inneres
übermitteln.

Der Kanzlei von Dr. P. danke ich sehr herzlich, dass sie mir die neue e-card per eingeschriebener Post übermittelt hat. Man bedenke, dass bei Massenkuratorenschaften dies zu einem erheblichen Aufwand in diversen Kanzleien führen könnte - Rechtsfragen aus medizinischer Sicht (Behandlungsverweigerung des Kuranden - Zwangsmedikation etc. ) sind hier ungeklärt. 

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN



Conclusio: Beachten Sie bitte, dass Rechtsanwalt Dr. P. für Mag.a Rosemarie B. Hoedl mit Beschluss vom 18.2.2016 (ON127) zum Verfahrenssachwalter und mit Beschluss vom 14.12.2016 (ON 151) zum Sachwalter für die Vertretung vor Gerichten Behörden und SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGERINNEN, insbesondere im Verfahren zu 1 C 1474/ 15y bestellt wurde. GZ 16 P 46/ 17h Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing

Die Sachwalterschaft/ das Pflegschaftsverfahren  wurde mit Beschluss vom 8.2.2018 und Beschluss zur Pflegschaftsrechnung vom 23. Mai 2018 am Bezirksgericht Wien-Liesing ohne weiteres psychiatrisches Gutachten beendet. Begründung: Es sind keine Gerichtsverfahren offen.

Exkurs:

Aus oben genannten Schilderungen ergeben sich folgende Ansuchen:
1. Die Bezirksgerichte mögen an die Sozialversicherungsträger die Beendigung von Gerichtlichen Erwachsenenvertretungen übermitteln, ebenso an das Identitätsdokumentenregister, BM für Inneres und zuständige Magistratsabteilungen (Bezirkshauptmannschaften in den Bundesländern).

2. Gerade PatientInnen und Kurandinnen, die aus ideologischen Gründen (Bluttransfer, psychiatrische Behandlungen) oder weil sie Mitglied von Sekten sind (z.B. Psychosekten, die psychiatrische Behandlungen ablehnen) benötigen oft einen Gerichtlichen Erwachsenenvertreter/ Entmündigung, um ihr Leben zu schützen (Selbstgefährdung).

3. Zwangsbehandlungen sollten in jeglicher Hinsicht vermieden werden.
Man stelle sich vor, der Patient (Kurand) erkrankt am Wochenende schwer und in der Kanzlei des Gerichtlichen Erwachsenenvertreters, der Gerichtlichen Erwachsenenvertreterin ist niemand erreichbar.
Es muss in diesen Fällen ein Journalrichter entscheiden, der meistens nur Telefondienst hat.

4. Es ist folgendes Schreckensszenario zu befürchten, wie in den Usa üblich:

Im Notfall muss die Rettung oder der Notarzt feststellen:
Der Patient (Kurand) hat keine Versicherungskarte (diese lagert irgendwo bei einem Gerichtlichen Erwachsenenvertreter oder ehemaligem Sachwalter in einer Kanzlei mit ca. 1000 Kurandinnen, daher müssen wir ihn hier - z.B. am Unfallsort - sterben lassen, bzw. er/ sie bekommt keine Krebsbehandlung, keine lebensnotwendige Operation etc....

Mit der Bitte um Kenntnisnahme
Mag.a Rosemarie B. Hoedl



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