Dienstag, 18. Februar 2020

Die Eurofighter-Affäre und die rückwirkende Entmündigung von wegen Staatsräson

Sorry - diese Aufregung um die Eurofighter verstehe ich nicht mehr. In Österreich ist es gängige juristische Praxis, Zeugen von Straftaten - wenn es sein muss - rückwirkend zu entmündigen. Posthume Entmündigungen sind ebenfalls üblich, dh. wenn ein Testament nicht gültig sein soll und rückwirkend für ungültig erklärt werden soll.
Es wird sich sicher ein Psychiatrischer Gutachter (gerichtlich beeidet) finden, der die zuständigen Verantwortlichen der Scheiss-Verträge (besonders jener Vertrag vom Juni 2007, der wirklich nur bei geistiger Umnachtung unterzeichnet worden sein kann) rückwirkend für geschäftsunfähig diagnostiziert.
Somit ist dieser Vertrag und diese Zusatzvereinbarung vom Juni 2007 nicht zustande gekommen, es waren außerdem keine Experten am Werk. Ebenso wird sich in der Bundesverfassung so ein Passus finden. Es war ungefähr so, wie wenn Du ein 7-jähriges Kind ein Fahrzeug kaufen lässt. Dieser Vertrag ist NIE zustande gekommen.
Somit können diese Eurofighter, die niemand mehr will und die unverkäuflich sind, verschrottet werden (umweltfreundlich): Der Kaufpreis und die Wartungskosten, die aufgrund des irren Vertrags (Vertragsergänzung) von Juni 2007 zustande kam, wird rückerstattet.
Somit kann man z.B. mit viel Geld den enteigneten Mündeln helfen.


Laut der österreichischen Bundesregierung (mit Verteidigungsminister Günther Platter), die sich dabei auf EADS beruft, würde ein Vertragsausstieg 1,2 Mrd. Euro kosten. Sollte EADS oder der Eurofighter GmbH allerdings nachgewiesen werden können, dass sie sich nicht an den Vertrag gehalten haben, so könnte die Republik Österreich ohne Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten. Im „Code of Business Conduct“ im Eurofighter-Vertrag ist festgehalten, dass die Bieterseite keiner natürlichen oder juristischen Person, die an der Auftragsvergabe mitwirkt, Vorteile anbieten oder gewähren darf. Durch die als „Darlehen“ bezeichnete Zahlung des EADS-Lobbyisten Erhard Steininger an die Ehefrau von Wolf im Jahr 2002 unmittelbar nach der Entscheidung für die Eurofighter könnte die Bestimmung verletzt worden sein.[2]
Für die Bundesregierung waren die Verdachtsmomente nicht ausreichend, um vom Kauf der Eurofighter zurückzutreten. Stattdessen schloss der damalige Bundesminister für Landesverteidigung Norbert Darabos (als zuständiger Vertreter der Republik Österreich) am 26. Juni 2007 eine Vereinbarung mit dem Hersteller, die vorsieht, die Stückzahl von 18 auf 15 Jagdflugzeuge zu reduzieren (alle Tranche 1, neun neue und sechs gebrauchte Maschinen). Dadurch wurden die Anschaffungskosten von ursprünglich 1,959 Mrd. Euro auf 1,589 Mrd. Euro reduziert, was einer Kostenersparnis von ca. 19 % entspricht.[9] Kritiker der Vereinbarung führen dagegen an, dass durch die Verkleinerung der Flotte sowie die Verwendung gebrauchter Maschinen die maximale Gesamtflugstundenanzahl ebenfalls um 19 % reduziert wurde und somit keine echte Einsparung vorhanden ist.[9] Gleichzeitig führe der Wegfall von Tranche-2-Maschinen zu einem Verlust an Kampfkraft, wozu auch der Verzicht auf die Systeme „Praetorian“ und „PIRATE“ beiträgt.[9]
Nach der Angelobung des neuen Nationalrats am 9. November 2017 – zwar mit 8 Mandataren der erfolgreichen Liste Peter Pilz, doch ohne den Listengründer Peter Pilz – warnte der bald scheidende Verteidigungsminister Doskozil (SPÖ) vor „einem möglichen Rückzieher vom Ausstieg aus dem Eurofighter unter einer schwarz-blauen Regierung“, um eine kosteneffiziente Luftraumüberwachung zu erzielen. Man möge die Gerichte arbeiten lassen. Kolportiert würden Hoffnungen von Airbus, dass eine ÖVP/FPÖ-Regierung einen Rückzieher machen könnten.


Rechtssatz

Das von einem Handlungsunfähigen abgeschlossene Geschäft ist absolut nichtig; eine solche Willenserklärung würde auch nicht nachträglich dadurch Gültigkeit erlangen, dass sie der gesetzliche Vertreter oder der Handlungsunfähige selbst nach gänzlicher oder teilweiser Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit genehmigt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 433/58
    Entscheidungstext OGH 10.12.1958 5 Ob 433/58
  • 1 Ob 667/85
    Entscheidungstext OGH 13.11.1985 1 Ob 667/85
    nur: Das von einem Handlungsunfähigen abgeschlossene Geschäft ist absolut nichtig. (T1)
  • 1 Ob 280/01k
    Entscheidungstext OGH 22.03.2002 1 Ob 280/01k
  • 5 Ob 34/07x
    Entscheidungstext OGH 03.07.2007 5 Ob 34/07x
  • 7 Ob 50/10v
    Entscheidungstext OGH 14.07.2010 7 Ob 50/10v
    Auch
  • 8 Ob 62/11t
    Entscheidungstext OGH 29.06.2011 8 Ob 62/11t
    Auch; Beisatz: Absolute Nichtigkeit ohne dass es einer rechtsgestaltenden gerichtlichen Entscheidung bedürfte. (T2)
  • 3 Ob 4/12b
    Entscheidungstext OGH 22.02.2012 3 Ob 4/12b
    Auch; nur T1
  • 3 Ob 120/14i
    Entscheidungstext OGH 19.11.2014 3 Ob 120/14i
    Auch; Beisatz: Hier: Stiftungszusatzurkunde. (T3); Veröff: SZ 2014/107
  • 7 Ob 27/17x
    Entscheidungstext OGH 29.03.2017 7 Ob 27/17x


Nun stellt sich aus zivilrechtlicher Sicht die berechtigte Frage, ob die temporäre Geschäftsunfähigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden der Heeres-Immobilien-"Verwertungsgesellschaft" – hauptamtlich auch „chef de cuisine“ im zuständigen Bundesministerium in Wien - eine Rückabwicklung des Verkaufs von Heeresimmobilien zu Schleuderpreisen ermöglichen würde.


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