Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN
Österreichische Gesundheitskasse
Kopie Bezirksgericht Wien-Liesing
Wienerbergstraße 15 bis 19
1100 WIEN
Wien, 1.März 2020
Betrifft: Neue e-card mit Foto an ehemaligen Sachwalter Dr. P. versendet - Sachwalterschaft (Gerichtl.EV) seit 8.2.2018 mittels Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing aufgehoben
GZ 16 P 46/ 17h - vorm. GZ 12 P 234/ 11t
Sehr geehrte Österreichische Gesundheitskasse, s.g. Bezirksgericht Wien-Liesing, s.g. Rechtsanwaltskanzlei Dr. P., s.g. BM für Inneres, s.g. Identitätsdokumentenregister,
mit Erstaunen musste ich feststellen, dass ich am Freitag, den 28. Februar 2020 per eingeschriebener Post von meiner ehemaligen Sachwalterkanzlei Dr. P. die neue e-card mit Foto zugeschickt erhielt - dies obwohl die SW für meine Person mit Beschluss von 8.2.2018 eingestellt wurde.
Dazu möchte ich Folgendes festhalten:
1. Die Sachwalterschaft für meine Person, die hauptsächlich für das Verfahren 1 C 1474/ 15y (Klage auf Widerruf und Unterlassung Moser gegen Hödl, 14. 12.2015) errichtet wurde, ist mit Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing vom 8.2.2018 ohne weiteres psych. Gutachten beendet worden.
Den Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing lege ich diesem Schreiben bei, ebenso den Beschluss zur Pflegschaftsrechnung. Ich habe alle Gerichtsgebühren für sämtliche Verfahren bezahlt. Es sind nur noch ca. 128 Euro offen, die aber aufgrund von Verfahrenshilfe storniert sind.
2. Es gab bereits ein Sachwalterschaftsverfahren für mich. Dieses wurde per Beschluss 21. Juni 2011 aufgehoben. Sachwalter: Dr. W.
Weil ich in dieses Sachwalterschaftsverfahren am Bezirksgericht Wien-Liesing durch eine gefälschte Telefonrechnung von T-Mobile geraten bin (Gerichtlicher Zahlungsbefehl September 2008) mit Bestellung der elf Jahre rückwirkenden Entmündigung durch das BM für Finanzen, BRZ GmbH (mein ehemaliger Dienstgeber) sowie Buhag Wien, und immer wieder durch Forderung von Gerichtsgebühren und ungerechtfertigten Klagen die Gefahr einer weiteren Entmündigung sowie lebenslänglicher Kreditunwürdigkeit bestand,
https://sachwalterschaft2008bis2018.blogspot.com/
habe ich im Herbst 2012 eine gesetzlich fundierte Datenabfrage § 26 DSG bei
ERSTE BANK (meine Hausbank) KSV, Jugendwohlfahrtsträger Wien und anderen Institutionen durchgeführt - vor allem deswegen, weil ich als ehemalige Kurandin keinerlei Kreditwürdigkeit in ganz Österreich aufwies: "Einmal Mündel immer Mündel"
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| September 2012 Erste Bank führt Kanzleiadresse des ehemaligen Sachwalters als Hauptwohnsitz der ehemaligen Kurandin |
Dabei fiel mir beim Datenauszug der ERSTE BANK folgender Sachverhalt auf:
Die Sachwalterschaft war bereits per Beschluss 21. Juni 2011 (BG Wien 23 - Richter Mag. Zucker) beendet.
Dennoch finden Sie im Datenauszug der ERSTE BANK von September 2012 die Kanzleiadresse des ehemaligen Sachwalters Dr. W. (1030 Wien)
als meine erste Wohnadresse (sic!) Hauptwohnsitz.
Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ich war Mitarbeiterin im BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum, BMVIT und den Obersten Organen (Projekt HV-SAP - Bundeshaushalt auf SAP)
Daher verfüge ich aufgrund meiner Ausbildungen in EDV und BWL-Software über ein gewisses Grundverständnis in der Elektronischen Datenverarbeitung, Big Data und Datenbanken.
Ich gehe aufgrund der Versendung der neuen e-card mit Foto an die Kanzleiadresse meines ehemaligen Sachwalters zwei Jahre nach Beendigung der Sachwalterschaft (sic) davon aus, dass die Österreichische Gebietskrankenkasse nicht mit den Daten der Bezirksgerichte, die ebenfalls an das Bundesrechenzentrum Elektronischer Rechtsverkehr angeschlossen sind, vernetzt sind.
Dies obwohl hier Folgendes zu lesen ist:
Das Identitätsdokumentenregister (IDR) ist in Österreich die zentrale Datenbank zur Ausstellung von Identitätsdokumenten und Evidenthaltung von Verfahrensdaten im Zuge der Ausstellung von Reisedokumenten.
Dies ist ein im Zuge der E-Government Strategie des Bundes gestartetes Register in welchem sämtliche Pässe (Reisepass, Fremdenpass, Konventionsreisepass, Dienstpass und Diplomatenpass) und Personalausweise eingetragen werden.
Die ausstellenden Behörden haben über das Corporate Network Austria (CNA) direkten Zugriff auf dieses Register. Die Ausstellung der Pässe und Personalausweise wird ausschließlich über dieses Register abgewickelt. Ende Zitat
https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdokumentenregister
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/register
Hinzufügen muss ich noch, dass ich gegen die Beschlüsse vom 8.2.2018 sowie 23. Mai 2018 (Aufhebung der Sachwalterschaft, Genehmigung Pflegschaftsrechnung durch Richterin MMag. Huber, BG Wien 23) keine Rechtsmittel (Rekurse) erhoben habe.
Somit sind die Pflegschafts-Verfahren Mag.a Rosemarie B. Hoedl rechtswirksam mit Juni 2018 beendet. Auch die Pflegschaftsgebühren konnten an den ehemaligen Sachwalter mit Raten bis September 2018 bezahlt werden. Siehe Beschlüsse im Anhang.
Mir ist leider nicht bekannt, ob die Löschung der Daten eine Bring- oder Holschuld ist - also ob ich selbst die Löschung der SW bei der Österreichischen GK zu beantragen habe.
Beachten Sie bitte, dass der Sachwalter (seit 1.7.2018 Gerichtlicher Erwachsenenvertreter) auch die Vertretung vor den Sozialversicherungsträgern gemäß ABGB zu vollziehen hat. Das heißt im Klartext, Genehmigung von medizinischen Behandlungen etc. Auch dürfte es einen großen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen, wenn Rechtsanwaltskanzleien, die tausende Erwachsenenvertretungen zu verwalten haben, die e-card der KurandInnen in der Kanzlei aufbewahren (bzw. Verein VSP und andere Patientenvertretungsvereine)
Aus diesen oben angeführten Sachverhalten ergibt sich folgender
ANTRAG:
Ich, Mag.a Rosemarie B. Hoedl, ersuche dringend, meine Gerichtliche Vertretung durch Dr. F. P. auch im Register der Österreichischen Gesundheitskasse und Personenidentifikationsregister (BMI) bzw. im Corporate Network Austria (CNA) zu löschen.
Ich lege, wie oben erwähnt, nochmals die Beschlüsse des Bezirksgerichts Wien-Liesing vom 8.2.2018 und 23.5.2018 bei.
Das Bezirksgericht Wien-Liesing ersuche ich, mit der Österreichischen Gesundheitskasse diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.
Beachten Sie bitte, dass die Handlungsfähigkeit durch eine Gerichtliche Erwachsenenvertretung stark eingeschränkt ist. Ich danke Sachwalter Dr. P. noch einmal herzlich, dass er sofort die ecard mit Foto an meine Postadresse versandt hat.
Bezüglich Löschung der Sachwalterschaft bei Banken, Kreditunternehmen etc. werde ich noch eine Beauskunftung nach § 26 DSG bei Erste Bank, KSV etc. beantragen.
Es geht hier vor allem um die Handlungsfähigkeit, Eigenvertretung vor Gerichten, Behörden und SozialversicherungsträgerInnen, Verwaltung von Einkünften, Vermögen, Verbindlichkeiten, Entscheidungsvollmacht betreff medizinischer Behandlungen, Vertretung bei Rechtsgeschäften, Kreditwürdigkeit, Handlungsvollmacht in allen Lebensbereichen und vieles mehr.
Daher ist eine Löschung der ehemaligen Sachwalterschaft für Mag.a Hoedl Rosemarie in den Datenbanken der Österreichischen Gesundheitskasse sowie im Corporate Network Austria (CNA)dringend erforderlich.
Details dazu finden Sie auch im neuen Erwachsenenschutzgesetz und in den diversen Gesetzeskonvoluten zu diesen Themen:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/gesetze
Ich bekräftige/ wiederhole daher meinen Antrag auf Löschung der Sachwalterschaft (Gerichtlichenen Erwachsenenvertretung) in den Datenbanken der Österreichischen Gesundheitskasse.
Dazu lege ich die Beschlüsse des Bezirksgerichtes Wien-Liesing bei.
Dieses Schreiben wird ins Englische übersetzt, ergeht auch per eingeschriebener Post an
1. Kanzlei Dr. P.
2. Bezirksgericht Wien-Liesing, 1230 WIEN
3. BM für Inneres - Identitätsdokumentenregister, Corporate Network Austria (CNA)
4. Österreichische Gesundheitskasse, Abteilung Wien (früher Wiener Gebietskrankenkasse)
5. Bundesrechenzentrum - helpdesk (Bürgerservice)
6. Dachver
Mit der dringenden Bitte um Bearbeitung meines Antrages
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN
Postskriptum: Es ergibt sich noch die dringende Frage, ob die Gerichtliche Erwachsenenvertretung auf der ecard mit Foto gespeichert ist: In diesem Falle ersuche ich das Bezirksgericht Liesing einen ANTRAG auf Löschung aufgrund des Beschlusses vom 8.2.2018 an die Österreichische Gesundheitskasse zu stellen, falls mir als ehemalige Kurandin die Befugnis rechtswirksam dazu nicht gegeben ist.
https://bmi.gv.at/402/files/Informationen/Sektion_III/BF_BMI_Lokales_IDR_V2.pdf
Das Identitätsdokumentenregister (IDR) ist in Österreich die zentrale Datenbank zur Ausstellung von Identitätsdokumenten und Evidenthaltung von Verfahrensdaten im Zuge der Ausstellung von Reisedokumenten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdokumentenregister
Postskriptum: Da das Bundesrechenzentrum auch die Informationen betreff elf Jahre rückwirkender Entmündigung (2009 bis 98) weitergegeben hat, dürfte es kein Problem sein, dass über das Corporate Network Austria (CNA) die Gesundheitskasse Zugriff auf die Daten von Bezirksgericht Wien-Liesing hat. Die Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie sind bereits im April 2009 im Auftrag von BMF, Brz, BMVIT und Buhag initiiert worden.
Warnung:
Es besteht nämlich der Verdacht, dass durch die Speicherung von ehemaligen Sachwalterschaften auf der ecard medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung des (ehemaligen) Gerichtlichen Erwachsenenvertreters durchgeführt werden können, was im Notfall zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann, z.B. wenn der Gerichtliche Erwachsenenvertreter für Spital und Notarzt nicht erreichbar ist.
Beilagen:
1. Beschlüsse Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie Bezirksgericht Wien-Liesing
2. Auskünfte KSV, ERSTE BANK, Jugendwohlfahrtsträger gemäß DSG § 26
3. Beschluss BG Wien-Liesing Februar 2018 (Aufhebung SW)
4. Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse an ehemaligen Sachwalter Dr. P.vom Februar 2020
vorab als E-mail
Weiterführende links:
https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678562&portal=ecardportal&viewmode=content
https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.821521&portal=svportal
https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678562&portal=ecardportal&viewmode=content
https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.821628&portal=svportal
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.813892&portal=oegkportal
https://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdokumentenregister
https://bmi.gv.at/402/files/Informationen/Sektion_III/BF_BMI_Lokales_IDR_V2.pdf
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/register


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