Die Allmacht der gerichtlich beeideten GutachterInnen
Es ist allgemein bekannt, dass bei Entmündigungen und Kindesabnahmen zwecks Fremdunterbringungen von Kindern psychiatrische GutachterInnen, die oft auch UniversitätsprofessorInnen sind, eine wesentliche Rolle spielen.
So hat in einem Obsorgeverfahren in den 90-Jahren Univ.Prof. Max Friedrich gemeint: Da Sie Religionspädagogin sind (ich habe die Lehrbefähigung, aber nie als solche gearbeitet) muss man davon ausgehen, dass Sie ihr Kind wie Äbraham opfern wollen. Überhaupt bezeichnen manche GutachterInnen alles was mit Kirche und Zölibat (Sexualitätsverdrängung) zusammen hängt als schwer pathologisch.
Ebenso ist bekannt, dass Psychosekten PsychiateInnen ablehnen bzw. die Psychiatrie und all ihre Einrichtungen, Kliniken, Praxen schließen wollen. Das ist der Plan, was sich natürlich gebildete ÄrztInnen und die Ärztekammer nicht gefallen lassen.
Es war wohl kein Zufall, dass ich im Jahre 2007 - als Vorbereitung meines ersten Entmündigungsverfahrens - als Mitglied einer Psychosekte im BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum tätig denunziert wurde.
Die RichterInnen am Pflegschaftsgericht sollten denken, ich bin wirklich Mitglied und muss die Hälfte meines Einkommens nach Clear Water oder Hemet Base überweisen. Dies ist natürlich nicht der Fall, aber man suchte mit Stasi-Methoden einen Grund, mich rückwirkend zu entmündigen.
Jegliche Zeugenschaft betreff Mord an Regierungsrat Schweinhammer und Manipulationen an Sap-Budgetsystemen (Bilanzfälschungen Bundeshaushaltsverrechnung etc) sollte ad absurdum geführt werden.
Die Großloge will nicht, dass ihre Morde in Schauprozessen aufgedeckt werden. Man hält sich bedeckt, das ist der wesentliche Grundsatz der Freimaurerei. VerräterInnen werden ermordet oder es wird ihnen die Hand abgehackt.
Dies kam mir zu Gute, als mich eine ehemalige Kollegin aus dem Bundesrechenzentrum auf Widerruf und Unterlassung klagte.
Die Klägerin verschwand aus Wien, ich wurde zum Schein wieder entmündigt. Der psychiatrische Gutachter war übrigens selbst ein Psychopath (siehe auch Hackenmorde von Hietzing).
Ebenso werden Kinder von Zeugen Jehovas oder aus anderen Sektenfamilien gerne fremd unter gebracht.
Wer medizinische Behandlung ablehnt, hat kein leichtes Leben in Österreich.
Das 2. Pflegschaftsverfahren wurde übrigens ohne weiteres psychiatrisches Gutachten beendet. Man wollte einfach keine Wellen schlagen, wie man im Volksmund sagt.
Die Klägerin wird wohl in irgend einem Lager ihr Dasein fristen müssen: Vielleicht muss sie tausend Mal schreiben: Eine Frau Hoedl klagt man nicht, eine Frau Hoedl entmündigt man nicht.
Psychiater gegen Psychosekte - Psychosekte gegen Psychiater
Nun könnte ich mich zurück lehnen, meine Drehbücher schreiben und sagen: Sie sollen sich doch gegenseitig vernichten. Ich habe damit Gott sei Dank nichts mehr zu tun.
Jedoch bekomme ich immer wieder psychiatrische Gutachten zugeschickt, wo verzweifelte KurandInnen und ihre Verwandten nicht mehr weiter wissen.
Da werden GutachterInnen angezeigt und geklagt. Wenn man gerichtlich beeidete GutachterInnen anzeigt oder gar klagt, sollte man sich warm anziehen.
Einige KurandInnen, die es sich leisten konnten, sind aus Österreich verschwunden. Dies ist auch besser so, vor allem für die Gesundheit.
Die Macht der Ärzteschaft
Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie autoritätshörig und Wissenschaftsgläubig ein Großteil der ÖsterreicherInnen ist.
Die Ärzte haben immer Recht. Dahinter steckt wohl eine große Furcht: Schließlich könnte ich einmal irgendwo auf einem OP-Tisch landen und dann kann mich der Chirurg oder die Hilfskräfte im OP umbringen.
So halte ich lieber den Mund.
Dennoch kann ich persönlich zur Rolle der GutachterInnen nicht schweigen. Es ist ein Tiefpunkt der Medizin, Psychiatrie und Psychologie, dass Menschen in Österreich aufgrund eines Gutachtens eines Psychiaters entmündigt werden, den sie nie zu Gesicht bekommen haben.
Dem entgegen setzen kann man die Tatsache, dass Mitglieder von Sekten und Psychosekten sich nicht in die Ordination eines Psychiaters trauen.
Warum eigentlich: Ich vermute, dass ihnen in Kursen und Coachings eingeredet wurde, dass PsychiaterInnen MörderInnen sind.
Das erinnert mich wieder an die Bosnien-Kriege: Der Psychiater Karadzic war "das" Feindbild der usa und der Nato-Truppen. Nun haben wir eine bosnische Justizministerin ("Flüchtlingskind") und wir können uns einen Reim auf alles machen.
Wie doch alles mit allem zusammen hängt. Siehe dazu auch die Denunzierungen meiner Person auf www.peterpilz.at im Jahre 2007 zum Höhepunkt des ersten Eurofighter-U-ausschusses. Die bosnische Justizministerin soll angeblich "Befehlsempfängerin" von Peter Pilz sein, der früher bei der Stasi war, jetzt aber angeblich für die cia arbeitet.
Die GutachterInnen wollen ihrerseits auf ihre guten Honorare nicht verzichten. Bei Massenentmündigungen kommt da schon einiges an Geld zusammen. Man will doch weiterhin seine Nobelordination in der Biedermeiervilla finanzieren.
Die psychiatrische Fachausbildung gehört in Österreich dringend reformiert. Ebenso die Kontrolle der psychiatrischen GerichtsgutachterInnen in Entmündigungsverfahren.
Es geht schließlich um großes Vermögen. Vielleicht kommt der Tag, wo man nicht mehr aus Österreich fliehen muss, nur wegen der großen Furcht vor Psychiatrischen GutachterInnen und Massenentmündigungen und Enteignungen.
Der Hass der Sekten auf die psychiatrischen GutachterInnen ist und bleibt pathologisch und benötigt ebenfalls Behandlung.
Dies bringt mich auf die Idee, einen Psychiatrie-Krimi zu schreiben.
Radovan Karadžić [ˈkaradʒitɕ] (serbisch-kyrillisch Радован Караџић; * 19. Juni 1945 in Petnjica, Jugoslawien) ist ein ehemaliger bosnisch-serbischer Politiker und verurteilter Kriegsverbrecher.
Karadžić war von 1990 bis 1992 Parlamentspräsident der Sozialistischen Republik Bosnien und Herzegowina und von 1992 bis 1996 Präsident der serbischen Teilrepublik von Bosnien und Herzegowina. Im Zusammenhang mit dem Bosnienkrieg lag seit 1996 ein internationaler Haftbefehl des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag gegen ihn vor, der am 21. Juli 2008 zu seiner Festnahme in Belgrad führte. Das Haager Tribunal warf ihm vor, während seiner Amtszeit als Präsident Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit befohlen zu haben. Im März 2019 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.
Exkurs BRD
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwangsbetreuung-und-psychiatrische-begutachtung_160640.html
Zwangsbetreuung und psychiatrische Begutachtung
Die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung setzt im Regelfall voraus, dass das Betreuungsgericht zuvor das Gutachten eines Sachverständigen zur Erforderlichkeit einer Betreuung eingeholt hat.
Auswahl und Qualifikation des Sachverständigen
Die Auswahl des Sachverständigen steht im Ermessen des Gerichts. Dies bedeutet, dass kein Anspruch auf die Bestellung eines bestimmten Sachverständigen besteht. Der Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder jedenfalls Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. In der Regel sind dies Fachärzte für Psychiatrie.
Die Person des Sachverständigen ist dem Betroffenen vor der Begutachtung bekannt zu geben, damit dieser gegebenenfalls von seinem Recht, den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, Gebrauch machen kann (BGH, Beschluss vom 15. September 2010 – XII ZB 383; KG FamRZ 2007, 1043).
Begutachtung nach Aktenlage ist unzulässig
Der Sachverständige hat den Betroffenen vor Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. Er muss bereits vor der Untersuchung zum Sachverständigen bestellt worden sein. Eine Begutachtung nach Aktenlage ist grundsätzlich unzulässig. Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung oder Befragung erstattetes Gutachten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unverwertbar (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2019 – XII ZB 444/18 und vom 11. Juli 2018 – XII ZB 399/17 und vom 24. Januar 2018 – XII ZB 292/17). Die Verwertbarkeit des Gutachtens hängt im Ergebnis aber nicht davon ab, dass ein verbaler Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Sachverständigen hergestellt wird. Erforderlich aber auch ausreichend soll sein, dass der Sachverständige sich einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschafft hat (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 – XII ZB 536/16). Hierfür kann u. U. eine bloße Inaugenscheinnahme ohne verbalen Kontakt ausreichend sein.
Zwangsmittel zur Durchsetzung der Begutachtung?
Liegen hinreichende Anhaltspunkte für eine Betreuungsbedürftigkeit vor, kann das Betreuungsgericht die zwangsweise Vorführung des Betroffenen zur Begutachtung anordnen, falls dieser sich einer Begutachtung durch den Sachverständigen verweigert. Dies setzt im Regelfall voraus, dass das Betreuungsgericht den Betroffenen zuvor persönlich angehört hat. Allerdings kann der Betroffene nicht zu einer aktiven Mitwirkung gezwungen werden, d. h., der Betroffene ist nicht verpflichtet, auf Frage des Sachverständigen zu antworten. Es besteht also eine Duldungspflicht, nicht jedoch eine Mitwirkungspflicht in Form der Beantwortung von Fragen.
Anwesenheitsrecht einer Begleitperson bei der Begutachtung?
Ob der Betroffene die Anwesenheit eines Dritten bei der Begutachtung verlangen kann, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Zum Teil ist dies von den Gerichten mit dem Argument verneint worden, die Anwesenheit einer Begleitperson könne die Untersuchung beeinflussen.
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