Der Sachwalter (Kurator) haftet dem Pflegebefohlenen für jeden durch sein Verschulden verursachten Schaden. Der Richter kann die Ersatzpflicht insoweit mäßigen oder ganz erlassen, als sie den Sachwalter (Kurator) unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Grades des Verschuldens oder eines besonderen Naheverhältnisses zwischen dem Pflegebefohlenen und dem Sachwalter (Kurator), unbillig hart träfe.
Kommentar: Laut geltendem österreichischen Gesetz haftet der Sachwalter für jeden durch sein/ihr Verschulden verursachten Schaden.
Dieses Recht scheint nur auf dem Papier und in der Theorie zu bestehen, wie die Fälle zahlreicher Mündel und Polit-Mündelinnen beweisen, die durch das grob fahrlässige Verhalten ihrer Sachwalter und Sachwalterinnen sowohl finanziell als auch gesundheitlich über Jahre schwer geschädigt wurden.
Wenn man diesen Schadenersatz einklagen will bzw. den Amtsmissbrauch dem Gericht meldet, wird man als Mündel oder Ex-Mündel sofort wieder auf die "Psycho-Schiene" gebracht.
Das heißt in der Praxis, dass auch Anzeigen wegen Amtsmissbrauch (§ 302 ff STGB Österreich) von Mündeln und Ex-Mündeln unter der Prämisse der vollständigen Entrechtung durch die Entmündigung (Besachwalterung) stehen und daher ungültig sind.
Opfer von Sachwalterschaftsmissbrauch und die finanziellen Schäden: Zwei Fälle aus Wien
1. Mag. Rosemarie H., 1030 Wien: Als ehemalige SAP-Beraterin im Projekt Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP (BM für Finanzen, Bundesrechenzentrum Wien) wurde sie Zeugin diverser Manipulationen von SAP-Systemen und ebenso Zeugin von Erkrankungen und Todesfällen in den Bundesministerien. Nach einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien im Januar 2006 versuchte man sie durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung durch VERHÖRE mundtot zu machen. Da diese Vorgehensweise durch den Verfassungsschutz nicht erfolgreich war, wählte man anhand einer fingierten Zahlungsklage am Bezirksgericht Wien-Liesing über 660 Euro die Entmündigung in allen Lebensbereichen. Während aufrechter Sachwalterschaft von Januar 2009 bis August 2011 kümmerte sich der Sachwalter Dr. W. nicht um die Angelegenheiten des Mündels und stellte trotz hohen Guthabens auf dem Mündelkonto bei der ERSTE Bank der Österreichischen Sparkassen kein Geld für dringend notwendige medizinische Behandlungen zur Verfügung. Der Sachwalter weigerte sich, Forderungen des Amtes für Jugend und Familie zu bezahlen. Das Polit-Mündel erhielt deswegen im September 2012 eine hohe Forderung des Amtes für Jugend und Familie Wien - unter Androhung von gerichtlicher Zahlungsexekution. Ebenso bezahlte der Sachwalter im Februar 2011 eine hohe Abschlagsforderung der GE Money Bank (heute Santander Bank) über 500 Euro - obwohl der KIKA-Küchenkredit bereits voll ausbezahlt war. Auch bei solchen Fehlern betreff irrtümlichen und fehlerhaften Überweisungen vom MÜNDELKONTO hat das Mündel keine Chance sich zu wehren. Erst durch Intervention des Bezirksgerichtes hatte das Mündel überhaupt die Möglichkeit, lesenden Zugriff auf das NETBANKING-Konto zu erhalten, sodass es kontrollieren konnte, ob MIETE und Strom überwiesen werden. Der Sachwalter hatte nämlich den Auftrag, das Mündel gesellschaftlich, gesundheitlich und vor allem finanziell zu vernichten, damit es keine Zeugenaussage betreff Todesfälle, Erkrankungen und Millionenbetrügereien rund um SAP-Projekte im Bundesbereich tätigen kann. Eine Bankangestellte der ERSTE Bank rettete dem Mündel die Wohnung in Wien - es war ebenso wie im Fall Elisabeth H. - siehe unten - eine Delogierung und Transferierung der mehrfachen 50-jährigen Akademikerin in eine Pflegeanstalt geplant. Für die ehemals angesehene und wertgeschätzte Angestellte der Bundesverwaltung besteht lebenslängliche Kreditunwürdigkeit bei Banken und Unternehmungen, sowie lebenslängliches ARBEITSVERBOT im Ehrenamt und Hauptamt.
2. Elisabeth H., 1170 Wien, geboren im Dezember 1931: Elisabeth´ s Mann war ein hoher Beamter in der Finanzlandesdirektion von Wien, Niederösterreich und Burgenland. (Anmerkung: Die Finanzlandesdirektionen sind unter Finanzminister Karl-Heinz Grasser aufgelöst worden).
Nachdem ihr Ehegatte am 26. Oktober 2008 in ihren Armen starb, erlebte Frau Elisabeth eine Krise und man wandte sich an das Gericht um Hilfe betreff Abwicklung der Verlassenschaft. Es wurde Frau Elisabeth ein Sachwalter aus Wien-Alsergrund zur Verfügung gestellt, der sich in weiterer Folge weder um die Verlassenschaft noch um die Hausverwaltung (Frau Elisabeth hat von ihren Eltern ein großes Zinshaus in Wien-Hernals geerbt) noch um die Bedürfnisse des Mündels (Schutzbefohlenen) kümmerte.
Die Sachwalterschaft dauerte von 3. März 2009 bis 16. Mai 2011. In diesem Zeitraum verletzte der Sachwalter Dr. E. seine Sorgfaltspflichten auf das ÜBELSTE.
Er kassierte die hohe Hofratswitwenpension, gab der alten Dame kein Geld oder - wie er im Schlussbericht behauptet 50 Euro pro Monat - und bezahlte auch keine Finanzamtsschulden. Er kassierte die hohe Pension, ließ Schlepperbanden im Zinshaus übernachten, unternahm nichts, als diese Illegalen Wertgegenstände aus dem Zinshaus von Frau H. entwendeten.
Als die COBRA (Sondereinheit der Polizei) das Haus wegen der illegal dort hausenden Flüchtlinge stürmte, rief die verzweifelte Frau Elisabeth den Sachwalter an. Die kurze telefonische Antwort des Sachwalters lautete: "SIE HABEN HALLUZINATIONEN!" Fortan unterließ es Frau Elisabeth, den Sachwalter zu kontaktieren, was ihr die Diagnose einbrachte: Keine Kooperationsbereitschaft, keine Krankheitseinsicht!
Im Juli 2011 brachte der Sachwalter Dr. E. für seine Tätigkeit beim Bezirksgericht eine Forderung in der Höhe von EUR 12.653,57 ein. Der Rekurs gegen diesen Beschluss vom Januar 2012 (Bezirksgericht Wien-Hernals) ist auf den Wegen zwischen Bezirksgericht und Landesgericht verschlampt worden.
Im Juni 2012 ist Frau Elisabeth dann auch von vom Finanzamt Wien-Josefstadt gepfändet worden, weil der Sachwalter die Finanzamtsschuld nicht bezahlt hat. Wo bleibt hier der Schadenersatz? Stattdessen will der Sachwalter noch EUR 12.653, 57 für seine mangelhafte und grob fahrlässige Sachwalterschaftsführung.
Im Hause von Frau Elisabeth wurden Kristallluster, Kabel, Ölgemälde, Schmuck, Wertpapiere, Goldmünzen, Brilliantringe gestohlen - alles mit freundlicher Genehmigung des Sachwalters und Rechtsanwaltes Dr. E.
Im (verschwundenen) REKURS gegen die Sachwalterschlussrechnung vom 20.7.2011 (Beschluss BG Hernals Januar 2012) heißt es dazu wörtlich:
Herr Rechtsanwalt Dr. E. hat die ihm durch das Gericht übertragenen Pflichten nicht erfüllt. Der von ihm verursachte Schaden wurde nach Ansicht der Betroffenen auf Grund seiner UNTÄTIGKEIT (und schweren Vernachlässigung seiner Pflichten als Sachwalter) bei der Betreuung für die Betroffene und für die wirtschaftlichen und juristischen Probleme des großen Miethauses, mit rund einer Million Euro verursacht.
Der Schlussbericht und die Schlussrechnung vom 20.7.2011 entsprechen in keinem einzigen Punkt den oben angeführten gesetzlichen Erfordernissen.
Aus dem derzeitigen Akteninhalt ergeben sich genug Anhaltspunkte dafür, dass die vom Sachwalter geforderte ordnungsgemäße BILANZ von diesem nicht erstellt worden ist.
Es gibt weder eine für das Gericht, die Betroffene oder Dritte nachvollziehbare geordnete aufgeschlüsselte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum 3.3.2009 bis 16.5.2011, noch die dafür notwendigen und zugehörigen vollständigen RECHNUNGSBELEGE und DOKUMENTE, so wie es die ständige Rechtssprechung unerlässlich und zwingend verlangt.
Der Sachwalter Dr. E. hat nicht einmal die MINIMALERFORDERNISSE einer gesetzmäßigen Aufstellung des Jahresabschlusses, der Bilanz, einer Abgabenerklärung und einer Einkommenssteuererklärung für die Liegenschaft in Wien-Hernals und zusätzlich für die Betroffene Elisabeth H. für die Jahre 2009, 2010 und Frühjahr 2011 und auch nicht die Minimalerfordernisse einer ordnungsgemäßen HAUSVERWALTUNG erfüllt. Nach Ansicht der Betroffenen hat der Sachwalter Dr. E. dadurch einen SCHADEN von ca. EINER MILLION EURO verursacht. Als Beweismittel liegen dem Rekurs 22 Schadenfotos der Liegenschaft und verschwundener Wertgegenstände bei.
Für die Jahresabschlüsse, Bilanzen, Abgabenerklärungen und Einkommenssteuererklärungen, zu denen der Sachwalter als Hausverwalter für die Jahre 2009, 2010 und Frühjahr 2011 verpflichtet gewesen wäre, gibt es in der Schlussrechnung und im Schlussbericht keine Unterlagen. Das Finanzamt Wien-Josefstadt hat wegen der nicht eingebrachten Einkommenssteuererklärung und nicht bezahlter Steuerschuld die Pension der Schutzbefohlenen Elisabeth H. GEPFÄNDET. Dieser Schaden wurde durch das Verschulden und grob fahrlässige Handeln des Sachwalters Dr. E. verursacht.
Daher werden Schlussbericht und Schlussrechnung vom 20.7.2011 (bestätigt durch Beschluss des Bezirksgerichts Wien-Hernals vom Januar 2012) vollinhaltlich bestritten.
ENDE ZITAT REKURS gegen Pflegschaftsschlussrechnung.
Anmerkung: Der Rekurs ist auf den Wegen zwischen Wien-Hernals (Bezirksgericht) und Wien-Neubau (Landesgericht für Zivilrechtssachen) verloren gegangen.
Conclusio - Schlussbemerkung:
Hat man da eigentlich noch Worte?