Mittwoch, 4. Dezember 2013

Das Selbstfürsorge-Defizit und andere Gründe für die Entmündigung

Das Selbstfürsorge-Defizit und andere Gründe für die Entmündigung (Besachwalterung) in Österreich

In zahlreichen Beschlüssen von Bezirksgerichten und diesen Beschlüssen zu Grunde liegenden psychiatrischen Gutachten wird das sogenannte SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT, also der Umstand sich nicht selbst ausreichend mit Nahrung, Wohnung und Kleidung und lebensnotwendigen Produkten versorgen zu können, als wesentlicher Grund für eine Entmündigung genannt.

Kriterien für die Entmündigung/ Typische Verhaltensmuster im Rahmen des 

SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT 

1.      Patient/KurandIn hat extreme Angst vor Psychiatern oder anderen Ärzten und Zwangsmedikation (Stichwort: Neuroleptika – Depotspritze)
2.      Patient/KurandIn holt die Postsendungen nicht von der Post ab, möglicherweise aus Angst, dass ein Beschluss oder psychiatrisches Gutachten (Aktengutachten) im Postfach liegt.
3.      Patient/KurandIn weigert sich, Termine bei Gericht oder Psychiatern wahrzunehmen.
4.      Patient/KurandIn weigert sich, bei gerichtlich bestellten Gutachtern vorzusprechen und versäumt Termine.
5.      Patient/KurandIn öffnet keine Briefe, Mahnungen („Realitätsverweigerung“)
6.      Patient/KurandIn nimmt generell keine Termine wahr.
7.      Patient/KurandIn flüchtet in Panik aus dem Wohnhaus, falls Polizei oder andere Beamte/BeamtInnen an der Wohnungstür (Haustür) läuten.
8.      Patient/Kurandin verfügt über ein großes Vermögen.
9.      Patient/Kurandin kann mit Geld nicht umgehen.
10.  Patient/Kurandin wirft das Geld bereits am Anfang des Monats beim Fenster hinaus.
11.  Patient/Kurandin verschenkt sein Hab und Gut, weil er /sie z.b. der Überzeugung ist, dass das Ende der Welt bzw. die Wiederkunft Christi nahe sind. (Siehe dazu auch Verweigerung ärztlicher Behandlung aufgrund von Sektenmitgliedschaft)
12.  Patient/Kurandin leidet an Demenz.
13.  Patient/Kurandin leidet an Kaufsucht.
14.  Patient/KurandIn leidet an Drogensucht
15.  Patient/KurandIn leidet an anderen Süchten – z.b. Alkoholsucht.
16.  Patient/KurandIn ist gehörlos.
17.  Patient/KurandIn ist blind.
18.  Patient/KurandIn leidet an multipler Sklerose.
19.  Patient/KurandIn leidet an körperlichen Behinderungen.
20.  Patient/Kurandin leidet an Schizophrenie.
21.  Patient/Kurandin leidet an bipolarer Störung (Manisch-depressive Erkrankung).
22.  Patient/KurandIn erlitt als Zeuge/Zeugin von Straftaten ein Trauma und kann sich an nichts mehr erinnern, was er/sie im Zusammenhang mit Mord/Totschlag/Vergiftung/Milliardenbetrügereien erlebte.
23.  Patient/KurandIn soll als ProbandIn für die Pharma-Industrie verwendet werden und weigert sich, daher entscheidet der Sachwalter über weitere medizinische Behandlungen.
24.  Patient/Kurandin weigert sich generell, ärztliche Therapien in Anspruch zu nehmen (Stichwort: „Mangelnde Krankheitseinsicht“)
25.  Patient/Kurandin weigert sich in jungen Jahren, Pensionsantrag zu stellen und glaubt, arbeitsfähig zu sein. (= klassisches Symptom für Selbstfürsorge-Defizit und Realitätsverzerrung, Realitätsverlust)
26.  Patient/Kurandin weigert sich, den Antrag auf Pflegegeld zu stellen.
27.  Patient/Kurandin weigert sich, den Antrag auf Sozialversicherung und Mindestsicherung zu stellen.
28.  Patient/Kurandin leidet unter Realitätsverlust (Standardaussage: „Es gibt keine Entmündigung“)
29.  Patient/Kurandin leidet unter Wahrnehmungsstörungen, bildet sich z.B. ein, für die Regierung gearbeitet zu haben.
30.  Patient/Kurandin stalkt berühmte Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und High Society! (Entmündigung wegen anhaltendem Stalking und ohne Krankheitseinsicht)
31.  Patient/Kurandin ist ein geistig abnormer Straftäter, eine geistig abnorme Straftäterin.
32.  Patient/Kurandin belästigt das Gericht in der manischen Phase (bipolare Erkrankung) mit unzähligen Schriftsätzen und Eingaben, um z.b. einen Strafprozess unnötig in die Länge zu ziehen. Zitat Beschluss Bezirksgericht: Aufgrund des Schriftbildes kann man sagen, dass es immer bei paranoiden Persönlichkeiten dazu kommt, dass sie sehr viele Eingaben machen und Randbemerkungen machen mit vielfachen Beschuldigungen, die nichts mit der MATERIE  zu tun haben und sie im GEDANKENGANG entgleisen.
33.  Patient/Kurandin erzählt die eigene Leidensgeschichte im Internet und gestaltet in der manischen Phase viele Web-Siten, blogs und verdreht oft Tatsachen.
34.  Patient/Kurandin erscheint als Stalkerin bei Veranstaltungen, wo sie/er die geliebte Person wieder sehen und kontaktieren will.
35.  Patient/Kurandin wird aus politischen/juristischen Gründen entmündigt, sodass alle Aussagen und schriftlichen Äußerungen betreff Budget/Justiz/Polizei etc. als „Ausdruck der psychischen Erkrankung“ diagnostiziert werden und bei Gericht nicht ernst genommen werden.
36.  Patient/KurandIn soll (wenn sehr wohlhabend und/oder Millionärin) von Banken, Staat und anderen Vereinigungen enteignet werden.
37.  Patient/ KurandIn will als ehemaliger Politiker, Beamter, Journalist, als ehemalige Politikerin, Beamtin bzw. Journalistin Skandale aufdecken.
38.  Patient/Kurandin nimmt die Meinungs- und Pressefreiheit beim Recherchieren und Aufdecken wohl etwas zu wörtlich.
39.  Patient/Kurandin ist schriftstellerisch tätig.
40.  Patient/ Kurandin kann sich keinen Rechts-Anwalt, keine Rechtsanwältin aus der Polit-Szene leisten. (Alser Straße, Biberstraße etc...)
41.  Patient/ Kurand leidet unter religiösem Wahn
42.  Patient/Kurand verfügt in seiner/ihrer Religionsgemeinschaft über eine pädagogische Ausbildung als Religionslehrer (Islam, Judentum, Christentum und andere Splittergruppen).

43.  Patient/Kurandin nimmt religiöse Lehren all zu ernst und Heilige Schriften allzu wörtlich. 

Sonntag, 1. Dezember 2013

Kann die Nationalratskandidatur für eine christliche Partei der Grund für eine Polit-Sachwalterschaft sein?

Vor einigen Tagen erhielten alle Kandidaten und Kandidatinnen für die Nationalratswahl 2013 einen Umfragebogen im Rahmen des Projektes

AUTNES Austrian Election Studies 


Begleitschreiben zur AUTNES-Umfrage Seite 1 

Diese schriftliche Befragung ist Teil der Österreichischen Nationalen Wahlstudie (AUTNES= Austrian Election Studies)

Begleitschreiben AUTNES-Umfrage Seite 2 
Eine ehemalige Mitarbeiterin der Bundeshaushaltsverrechnung und Kandidatin von 2008 (CPÖ) und 2013 (BZÖ) erhielt diesen Fragebogen auch und stellte sich die ernste Frage, ob die Kandidatur für die CPÖ bei den Nationalratswahlen im September 2008 vielleicht mit ein Grund für die Entmündigung von Januar 2009 bis August 2011 war (mit durch das BMF/BRZ beim Psychiater "bestellte" elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit bis 1998 rückwirkend).


Spontan-Antworten zu den Polit-Begriffen links und rechts 
Spontan schrieb das ehemalige Polit-Mündel dem zuständigen Professor an der Universität Wien folgendes E-Mail (er antwortete übrigens sehr freundlich und wohlwollend):

Sehr geehrter Herr Prof. M.

ich habe Ihren Befragungskatalog betreff NR-Wahl 2013 erhalten. 
Ich kandidierte für die Partei im Regionalwahlkreis Wien-Süd-West an 8. Stelle, auf der Landesliste an 51. Stelle. 

Bereits im September 2008 kandidierte ich für die Christenpartei Österreichs (CPÖ) und war auch Landespartei-Sekretärin von Niederösterreich bzw. Assistentin von Dr. Gehring (Kandidat für die Bundespräsidentschaft 2010).

Ich arbeitete im Sommer 2008 wesentlich daran mit, dass die CPÖ die 2.600 Unterstützungsunterschriften für eine bundesweite Kandidatur erhielt. 

Anmerkung: Ich war weder CPÖ-Mitglied, noch bin ich BZÖ-Mitglied, sondern nur Interessentin und Teilnehmerin an Parteiveranstaltungen bzw. Akademien. 

Dennoch brachte mir die Kandidatur von 2008 kein Glück: Ganz im Gegenteil: Vermutlich war die Kandidatur für die Christenpartei (Regionalwahlkreis Wien-SüdWest) mit ein Grund für meine Entmündigung im Januar 2009 am Bezirksgericht Wien-Liesing

Unmittelbarer Anlass der Entmündigung war ein fingierter ungerechtfertigterZahlungsbefehl von T-Mobile (Streitwert ca. 1.000 Euro) am Bezirksgericht Wien-Liesing.

Der Hauptgrund für meine Entmündigung (bzw. Sachwalterschaft) von Januar 2009 bis August 2011 war aber wohl eher nicht meine NR-Kandidatur 2008 als vielmehr meine Mitarbeit im Projekt Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP 2001 bis 2005 im Bundesrechenzentrum Wien und die damit verbundene Zeugenschaft mysteriöser Todesfälle im BM für Finanzen, BRZ und BUHAG.

So rief ein Sektionschef aus dem BMF im April 2009 am Bezirksgericht Wien-Liesing an und bestellte meine Geschäftsunfähigkeit elf Jahre rückwirkend. Somit sollten alle Aussagen, die ich zu Straftaten betreff Manipulationen von SAP-Budgetsystemen tätige, unter der Prämisse meiner psychiatrischen Erkrankung bzw. Geschäftsunfähigkeit stehen. 

Von der Denunzierung zur Entmündigung 

Von der Denunzierung auf pilz.at zur Entmündigung - Dr. Noll: Sie haben eh kein Geld für eine Privatklage 
Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte meinem blog




Vielleicht könnten sie die Tatsache der Praxis der POLIT-Entmündigung (Entmündigung im Auftrag der Politik, Regierung und im Auftrag der Bundesministerien - im Speziellen BMF, BMLVS, BMVIT und des Rechnungshofes) unter Mitarbeit willfähriger Bezirksgerichte und psychiatrischer GutachterInnen auch zum Gegenstand Ihrer wissenschaftlichen Untersuchungen am Institut für Staatswissenschaften in Wien machen! Das wäre auch aus wissenschaftlicher Sicht ein Fortschritt! 

Umfrage Politische Themen 
Die Nachwirkungen der Entmündigung, die lebenslängliche Kreditunwürdigkeit und anderer Schäden, die aus solcher Polit-Mündelschaft, die in Österreich in Stalin-Manier praktiziert wird, entstehen, entnehmen Sie bitte der unten angeführten Liste (auch im blog) 

Ich werde Ihnen die Befragung ausgefüllt in den nächsten Tagen zusenden. Danke für Ihr Interesse! 

MFG 

Mag.a Rosemarie B. H.
1230 Wien 


Da meine blogs tausende Menschen in Österreich, die von Sachwalterschaftsmissbrauch und Eltern-Kind-Entfremdung durch die Behörden betroffen sind, lesen, erhoffte sich die politische Partei durch meine Kandidatur  wohl die eine oder andere Stimme durch mich! 


Conclusio: Abgesehen von der Verweigerung medizinischer Hilfe während der Sachwalterschaft (siehe Mängelliste Sachwalter Dr. W. betreff Sachwalterschaft von Januar 2009 bis Juni/August 2011) sind die Folgen der Entmündigung (Sachwalterschaft) für die Ex-Kurandin und ehemalige SAP-Beraterin im Finanzministerium Mag. H. fatal:

1.      Lebenslängliche Kreditunwürdigkeit bei Banken und Unternehmen
2.      Die ERSTE BANK (Mag. H. ist seit Oktober 1997 Kundin und hatte einen Kreditrahmen von 8000 Euro) gewährt Ex-Mündeln nicht einen CENT ÜBERZIEHUNGSRAHMEN!
3.      Die Therme Oberlaa GmbH schließt keinen Vertrag mit Mag. H. ab. Mag. H. hatte über Jahre einen Vertrag betreff Club-Mitgliedschaft!
4.      Die Firma KIKA-Laxenburger Straße, wo Mag. H. seit dem Jahre 2000 sämtliche Einrichtungsgegenstände und Möbel kaufte, verlangt bei MÖBELKAUF 80 Prozent des Betrages im Vorhinein, auch wenn die Möbel erst bestellt werden müssen.
5.      Die Firma Telekom A1 verlangt von Frau Mag. H. eine hohe Kautionszahlung, falls sie einen Internet-Vertrag oder Handy-Vertrag abschließen will.
6.      Die Therme OBERLAA, wo sie seit 1995 Kundin war, sagte zu Frau Mag. H. wörtlich: "Wir müssen Sie fortan wie ein unmündiges Kind behandeln."
7.      Frau Mag. H. ist somit bei sämtlichen Firmen, Banken und Unternehmungen für immer auch trotz Beendigung der Sachwalterschaft auf SCHWARZEN LISTEN, was von KSV und ERSTE Bank verneint wird!
8.      Der gesundheitliche, gesellschaftliche und Vermögensschaden ist unermesslich: Frau Mag. H. hat sogar bei Caritas-Ausländerberatung und WIENER TAFEL im Ehrenamt ARBEITSVERBOT. Sie muss trotz höchster Qualifikationen mit einer niedrigen Berufsunfähigkeitspension ihr Dasein fristen. Sie verdankt es alleine der engagierten Bankangestellten Frau Mag. Vokroj-Ossig (ERSTE Bank Mödling), dass die geplante Delogierung nicht von Statten gegangen ist. Im Rahmen der Polit-Entmündigungswelle nach Angelobung von Kanzler Faymann im Dezember 2008 hatte der Sachwalter Dr. W. nämlich den Auftrag, auch die Delogierung der Frau Mag. Hoedl voranzutreiben: dies alles nur, weil sie Zeugin Straftaten im Finanzministerium und Bundesrechenzentrum WIEN wurde und deshalb eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien imJanuar/Februar 2006 erstellte.
9.      Die ERSTE Bank führt auch Jahre nach Beendigung der Sachwalterschaft die Kanzlei-Adresse des Sachwalters in Wien-Landstraße als HAUPTWOHNSITZ des Ex-Politmündels. KSV 1870, ERSTE Bank und andere Datensammler bzw. Daten-Verwertungsunternehmen behaupten rechtswidrig, dass das Ex-Mündel auf keinen "schwarzen Listen" geführt wird. 
10.  Das Schlimmste: Die Kinder der ehemaligen Beraterin im Finanzministerium, Bundesrechenzentrum, BMVIT und Oberste Organe der Republik wollen mit ihr nichts zu tun haben: SIE IST IHNEN PEINLICH, was man aufgrund der Pubertäts-Schwierigkeiten als Mutter sogar versteht. Imageschaden und Verlust der Kreditwürdigkeit gehen also auf die Familie über! 

 Verfasst von: Mag.a Rosemarie B. H.

Wien, 26. November 2013

Fragebogen: Was fällt Ihnen zu politisch links und politisch rechts stehend ein? 
Abschließend stellen sich für mich als ehemaliges Politmündel folgende Fragen: 

1. War die Kandidatur für die CPÖ mit ein Grund für meine Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing, die drei Monate später im Auftrag des BMF/BRZ erfolgte?
2. Ist es eine Art von moderner Christenverfolgung um alle politischen Parteien, die sich für ein christliches Menschenbild einsetzen, zu verfolgen und Kandidaten all ihrer Rechte zu berauben, so wie es bereits in der Stalin-Diktatur und anderen kommunistischen Schreckensregimen der Fall war?
3. Warum wurde ausgerechnet kurz nach Bekanntgabe meiner neuerlichen Kandidatur für den Nationalrat (diesmal für eine andere Partei) am Bezirksgericht Wien-Liesing wieder ein Zahlungsbefehl erfunden (trotz Gewährung von Verfahrenshilfe vom selben Gericht)?
4. Wer gab und gibt dem Wohn-Bezirksgericht den Auftrag, mich neuerlich - vor allem finanziell - zu vernichten? Wer hat meine elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit bestellt?
5. Hatte man durch meine NR-Kandidatur, die im Juli 2013 der Wahlbehörde bekannt gegeben wurde, wieder die Entmündigungsmaschinerie anwerfen wollen?
6. Wenn ja, in welchem Auftrag und in welchem Umfang arbeitet die Polit-Entmündigungs-Maschinerie am Bezirksgericht?
Fragebogen Universität Wien: Politische Themen 





Freitag, 29. November 2013

Sind die bipolare Störung bzw. das manisch-depressive Erkrankungsbild ein Grund für eine Entmündigung?

Bipolare Störung (Quelle: Wikipedia) 
Oft sind Menschen, die an der bipolaren Erkrankung (früher: manisch-depressives Irre-Sein), entmündigt.

Warum? In der manischen Phase unterzeichnen sie Verträge mit hohen Zahlungsverpflichtungen, planen Weltreisen, rennen PolitikerInnen die Türen ein, weil sie die Welt verändern wollen!

So will ein lange pensionierter über 80 Jahre alter Lehrer wieder unterrichten, wenn das nicht gelingt, setzt er sich in den Zug und fahrt sehr weite Strecken, manchmal geht er dann auch ins Bordell und plagt sich nachher mit Schuldgefühlen (mitunter geht er gleich nach dem Bordellbesuch zum Pfarrer beichten).

Manische Menschen reden stundenlang, ohne auf den Einwand des anderen zu hören. Entmündigte manische Menschen suchen in der manischen Phase Hilfe bei Vereinen gegen Sachwalterschaftsmissbrauch oder bei Journalisten, damit diese ihre Geschichte veröffentlichen.

Wenn diese schwer erkrankten Menschen aber dann in die depressive Phase fallen, wollen sie mit dem, was sie in der manischen Phase "angestellt" haben, aber nichts mehr zu tun haben bzw. können sich an nichts mehr erinnern, was sie in der manischen Phase gemacht haben.

Die manisch-depressive Erkrankung (Quelle: Wikipedia)


Wenn sich ein Journalist oder Beamter aus dem Justizministerium dieses Mündels oder auch seines an der Manie erkrankten Angehörigen erbarmt und einen Bericht über diese Menschen schreibt, fühlt sich das Mündel (KurandIn) aber dann unverstanden bzw. vielleicht sogar oft VERRATEN. Sofort droht es mit Klagen bzw. ersucht den Journalisten oder die bloggerin, alle Artikel über den Fall zu löschen.

In der manischen Phase haben diese Menschen aber die Journalistin stundenlang am Telefon bzw. per Mail angefleht, doch über ihren Fall zu berichten.

Da schreibt eine Bäuerin aus der Steiermark flehentliche Briefe und Mails an alle möglichen Stellen in Österreich, nur weil sie glaubt, dass der Sachwalter die Schuld an dem Tod eines Verwandten trägt.

Man darf sich nicht wundern, wenn Initiativen gegen Sachwalterschaftsmissbrauch sich von diesen Menschen distanzieren. Zuerst bitten sie um Hilfe und dann drohen sie mit Klage. Mitunter bedarf es wirklich einer psychiatrischen Diagnose, ob die Entmündigung nicht doch gerechtfertigt ist und es ein schweres SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT aufgrund der bipolaren Erkrankung gibt.



Manchmal haben diese Menschen aber große Angst vor jeglicher psychiatrischer Untersuchung und erscheinen weder bei Vorladungen beim Bezirksgericht noch in der Ordination eines Facharztes der Psychiatrie und Neurologie. Sie verweigern jegliches Gespräch mit Richtern und/oder Psychiatern.

Die größte Angst besteht wohl vor der Verabreichung einer sogenannten DEPOT-Spritze (Neuroleptikum), um das manische Verhalten in den Griff zu bekommen.

Bei schweren Erkrankungen aus dem schizophrenen Krankheitsbildern erscheint aber eine leichte Beruhigungs-Spritze durchaus sinnvoll.
In der "Psychose" entwickeln Menschen ungeahnte Kräfte, die Autorin dieser Zeilen hat persönlich erlebt, wie ein Mann in der Psychose Autofenster kaputt machen kann, Zeitungsverteiler aus Indien mit einem Arm in die Höhe heben kann und sogar einen Türstock (nämlich den des Schwiegervaters) niederreißen kann. Auch Unfälle auf der Autobahn sind durch solches Verhalten im letzten Moment verhindert worden.

Durch das geringe Schlafbedürfnis kann es aber auch zu großartigen künstlerischen Schaffensperioden kommen (Literatur, Bildende Kunst).

Mitunter laufen diese Menschen aus Angst vor weiteren Psychiatrie-Aufenthalten nackt im Winter in den Wald oder ins Freie und gefährden sich damit selbst. Die zweit-größte Angst bei diesen Patienten besteht wohl darin, sich an nichts mehr erinnern zu können, was sie in der manischen Phase gesagt, getan oder geschrieben haben. So traut sich ein manischer älterer Patient bereits am Beginn der depressiven Phase nicht mehr zum Friseur oder ins Dorf-Gasthaus, weil er sich nicht sicher ist, welcher Friseurin oder Kellnerin er bereits mehrere Heiratsanträge gemacht hat.

Ob diese Erkrankung vererbt ist oder im Laufe des Lebens aufgrund von traumatischen Ereignissen (vor allem in der Kindheit) erworben wurde, darüber streitet sich die Wissenschaft bis heute.

Das BM für Justiz, der Gesetzgeber und die RichterInnen reden sich bei Entscheidungen über Entmündigungen von manisch-depressiven Menschen meist auf die Medizin/Psychiatrie aus. Die Bezirksgerichte/Landesgerichte begründen die Entmündigung (Sachwalterschaft) mit der psychiatrischen Diagnose (manchmal leider auch aufgrund der Aktenlage, ohne den Patienten je gesehen zu haben).

Auch aufgrund von Sektenübungen kann man manchmal psychotisch werden, fatal und lebensgefährlich kann die Ablehnung jeglicher ärztlicher Behandlung durch die Sekte sein!

Kriterien für eine manische Episode (Quelle: Wikipedia) 

A. Eine ausgeprägte Periode abnormer und ständiger gehobener, überschwänglicher oder gereizter Stimmung, die über eine Woche dauert (oder Krankenhausaufenthalt).
B. Während der Periode der Stimmungsstörung halten drei (oder mehr) der folgenden Symptome bis zu einem bedeutsamen Grad beharrlich an:
  1. übertriebenes Selbstbewusstsein oder Größenwahn
  2. verringertes Schlafbedürfnis (z. B. Erholungsgefühl nach nur drei Stunden Schlaf)
  3. gesprächiger als üblich oder Drang zum Reden
  4. Ideenflucht oder subjektives Gefühl, dass die Gedanken rasen
  5. Zerstreutheit (Aufmerksamkeit wird zu leicht zu unwichtigen oder belanglosen externen Reizen gezogen)
  6. Zunahme zielgerichteter Aktivitäten (entweder sozial, am Arbeitsplatz oder in der Schule oder sexuell) oder psychomotorische Unruhe
  7. exzessive Beschäftigung mit angenehmen Tätigkeiten, die höchstwahrscheinlich negative Folgen hat (z. B. ungehemmter Kaufrausch, sexuelle Taktlosigkeiten oder törichte geschäftliche Investitionen)
C. Die Symptome werden nicht besser durch die Kriterien der gemischten Episode beschrieben.
D. Die Stimmungsstörung ist hinlänglich schwer, um eine ausgeprägte Beeinträchtigung in beruflichen Aufgabengebieten oder unübliche soziale Aktivitäten oder Beziehungen mit anderen zu bewirken oder sie erfordern einen Krankenhausaufenthalt, um Selbst- oder Fremdschädigung zu verhindern, oder es gibt andere psychotische Merkmale.
E. Die Symptome sind nicht durch direkte physiologische Effekte einer Substanz (z. B. Drogenmissbrauch, Medikamente oder andere Behandlungen) oder eine generelle medizinische Verfassung (z. B. Überfunktion der Schilddrüse) verursacht.




Sonntag, 24. November 2013

Über Neuroleptika, Menschenversuche und das "Kramen in den Akten" als Ausdruck der Krankheit bei Polit-Mündeln

Von der Wirkung der Neuroleptika bei der politisch motivierten Entmündigung bzw. von der Verteufelung der Neuroleptika und Menschenversuchen (wie bei Kaninchen)

Wenn man von Seiten der Republik, im Auftrag des Staates Menschen entmündigen, kalt stellen und entrechten will, sodass alle ihre „Eingaben“ bei Gericht bzw. Schriftsätze als Ausdruck der psychischen Erkrankung gelten, bedient man sich zum „Niederspritzen“ in der Psychiatrie auch gerne der NEUROLEPTIKA.

Was ist ein Neuroleptikum?

Neuroleptika (von griechisch neuron = Nerv, lepsis = ergreifen),[1] in neuerer Zeit auch als Antipsychotika bezeichnet,[2] sind Arzneistoffe aus der Gruppe der Psychopharmaka, die eine sedierende und antipsychotische – den Realitätsverlust bekämpfende – Wirkung besitzen.[3] Sie werden hauptsächlich zur Behandlung von Wahnvorstellungen und Halluzinationen eingesetzt, die bei psychischen Störungen wie etwa der Schizophrenie oder Manie auftreten können.[2] Auch als Beruhigungsmittel werden sie verwendet,[4] etwa bei Unruhe, Ängsten oder Erregungszuständen. In diesem Zusammenhang werden sie häufig in Altenheimen verordnet.[2][5][6] In neuerer Zeit werden Neuroleptika zunehmend bei weiteren psychiatrischen Krankheitsbildern eingesetzt, unter anderem bei Autismus,[7] dem Tourette-Syndrom,[8] Depressionen[9] und Zwangserkrankungen.[10]

Neuroleptika können Bewegungsstörungen verursachen, die in ihrem Erscheinungsbild der Parkinson-Krankheit ähneln
Neuroleptika hemmen die Übertragung von Dopamin im Gehirn durch ihre antagonistische Wirkung auf postsynaptische D2-Rezeptoren. Die daraus resultierende Hemmung der mesolimbischen Bahnen könnte demzufolge die antipsychotische Wirkung erklären. Je stärker diese hemmende Wirkung auf die dopaminergen Rezeptoren ist, desto potenter ist ein Neuroleptikum.[23]

Ende Zitat Wikipedia

Die Neuroleptika galten im 20. Jahrhundert als revolutionäre Behandlung bei psychotischen Störungen. Zuvor hatte man psychisch kranke Menschen eingesperrt, im Mittelalter wurden sie teilweise sogar verbrannt bzw. gefoltert. 

Heute kritisiert man immer mehr die Nebenwirkungen der Neuroleptika und die Versuche, die die Pharma-Industrie an Häftlingen in Anstalten für geistig abnorme RechtsbrecherInnen durchführt. Dabei wird kritisiert, dass noch nicht auf dem Markt zugelassene Neuroleptika und andere Psychopharmaka an geistig abnormen RechtsbrecherInnen ausprobiert werden und die psychiatrischen GutachterInnen, die über Leben und Tod bzw. lebenslängliche Inhaftierung de facto entscheiden, dabei auch noch finanzielle Gewinne einstreifen. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Medien wie die Zeitschrift NEWS berichten darüber. 

Tom Cruise und die Psychose

Zitat Billerbeck/ Nordhausen: Prince berichtet allerdings auch, dass viele Celebrities die Psychositzungen kaum verkrafteten. „Viele Stars sind in Scientology-Kursen zusammengebrochen oder regelrecht psychotisch geworden. Als Tom Cruise Anfang der 1990-er Jahre einen solchen Zusammenbruch erlitt und der Sekte um ein Haar verloren ging, wurde Jesse Prince AUGENZEUGE der dramatischen Ereignisse: Tom Cruise wurde psychotisch während einer geheimen Scientology-Initiation, bei der man erfährt, dass man nicht EINE PERSON ist, sondern zusammengesetzt aus Tausenden Aliens aus dem WELTALL, die um die Kontrolle im Körper kämpfen. Nachdem Cruise diese Initiation, die als OT-3 bekannt ist, absolviert hatte, sah er elend aus, hatte schwarze Ringe unter den Augen, fahle Haut und diesen irren Blick….Ende Zitat

Die Verteufelung der Psychiatrie und der Psychopharmaka

Wenn Menschen, StraftäterInnen, Mündel und Politmündel süchtig nach Medikamenten sind, so ist das ein sehr ernstes Thema. Besonders gefährlich erscheint die sofortige Absetzung der Medikation. Man berichtet, dass Menschen von Häusern springen, weil sie glauben, dass sie über eine Blumenwiese gehen.

Depotpräparat Risperdal Consta zur intramuskulären Injektion
Die Absetzung der Psychopharmaka ist also eine sehr ernste Sache und bedarf der ärztlichen Betreuung. Allerdings ist das sehr schwer bei Polit-Mündeln, die durch ihre Auditing-Ausbildung eine panische Angst vor Psychiatern haben und meistens jeglichen Kontakt mit Psychiatern vermeiden wollen oder müssen. Wenn die Mündel oder zu Entmündigende Personen dann allerdings doch zwangsweise (durch Polizei-Einsatz) beim Facharzt der Psychiatrie und Neurologie vorgeführt werden, reagieren sie meistens panisch. Wenn ihnen die Flucht nicht gelingt, schweigen sie in der Ordination des Psychiaters, worauf der Psychiater gezwungen ist, ein sogenanntes AKTENGUTACHTEN zu erstellen.

Die Dämonisierung: Sind alle PsychiaterInnen böse?

Als böse Drogen gelten dort jegliche Medikamente außer denen, die die Sekte empfiehlt, denn sie heißen im Sektenjargon „Vitamine“. Sogar vor Aspirin wird sektenintern gewarnt. Es sind Verschwörungstheorien, genauso wie der MYTHOS, dass am  JUGOSLAWIEN-KRIEG und am 11. September 2001 (Anschlag WTC New York) PSYCHIATER schuld seien (Radovan Karadzic und Ratko Mladic sind Psychiater). Auch Osama bin Ladens rechte Hand, Aiman al-Zawahiri, der in Wahrheit Chirurg war, soll ein Psychiater gewesen sein. Ende Zitat Billerbeck/Nordhausen 

Kommentar: Da das jwc die Org („Psychosekte“) gekauft hat, ist man in letzter Zeit etwas vorsichtiger mit der Verteufelung von Psychiatern. Man benutzt aber schon die Psychiatrie und Neuroleptika mit all ihren Nebenwirkungen und Gehirnschäden, um sappressive persons loszuwerden bzw. mit weißer Folter zu beglücken. Aber: Mit den großen Geschäften der Pharma-Industrie und Versuchen an Menschen aus ehemaligen Nazi-Ländern wie Österreich, Deutschland etc. will man es sich doch nicht verderben.

Sind viele Eingaben bei Gericht ein Ausdruck des manisch-depressiven Irreseins?
Die psychiatrische Diagnose aufgrund der Aktenlage bzw. des SCHRIFTBILDES

"Aus dem bisherigen Aktenmaterial lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine psychische Erkrankung, nämlich eine paranoide Störung schließen, eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis müsste differentialdiagnostisch mitbedacht werden" Zitat aus einem Aktenvermerk eines Bezirksgerichtes  

Gerichtssaal Korneuburg, Niederösterreich 
Aufgrund des Schriftbildes kann man sagen, dass es immer bei paranoiden Persönlichkeiten dazu kommt, dass sie sehr viele Eingaben machen und RANDBEMERKUNGEN machen mit vielfachen Beschuldigungen, die nichts mit der Materie zu tun haben und im GEDANKENGANG entgleisen. 
Aus psychiatrischer Sicht wäre eine Besachwalterung für Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden angeraten. Ende Zitat Aktenvermerk Bezirksgericht Kärnten

Kommentar: Eine Person, die juristisch gebildet ist, und sehr viele Eingaben gemäß Strafprozessordnung bzw. Außerstreitverfahren bei Gericht durchführt, wird also (ohne die Person je gesehen zu haben) von einem Kärntner Psychiater und Gerichtssachverständigen als psychisch krank diagnostiziert. Man entmündigt diese Menschen gerne, damit das Strafverfahren vom Sachwalter beendet werden kann. Das interne Gutachten spricht in solchen Fällen gerne vom Ausdruck des „manischen Verhaltens“ aufgrund des manisch-depressiven Irre-Seins.

Wenn die Bezirksgerichte aber im Auftrag des Staates aus politischen Gründen Journalisten, ehemalige Beamte und Rechnungshofprüfer entmündigen wollen, gilt mitunter schon das „Kramen in den Akten“ als Ausdruck der psychischen Krankheit (siehe Entmündigung im Auftrag von Bundesrechenzentrum und Finanzministerium)

Da schreibt dann der psychiatrisch ungebildete Rechtsanwalt und Sachwalter an das Bezirksgericht: „Die Schreiben der Frau Magistra H. an das Bezirksgericht Wien-Liesing sind ein klarer Beweis für ihre schwere psychische Erkrankung“

Interessant ist, dass sich ein Jurist (Sachwalter) hier eine psychiatrische Diagnose erlaubt, nur weil er im Auftrag des Finanzministeriums bei der Vernichtung einer Zeugin rund um Straftaten im Bereich BUNDESHAUSHALTSVERRECHNUNG REPUBLIK ÖSTERREICH mithelfen musste.

Sind blogs und journalistische Web-Sites ein Ausdruck des manisch-depressiven Irreseins?

In Österreich werden aus politischen Gründen auch gerne Journalisten entmündigt. So geschehen bei der Autorin der einst bekannten feministischen Web-Site www.ceiberweiber.at. Auch hier ist die Staatsgewalt wohl etwas zu weit gegangen. Die Autorin wurde in der Psychiatrie festgehalten und aufgrund der AKTENLAGE und ihres „SCHRIFTBILDES“ durch ein Gutachten von Dr.med. Kurt Meszaros entmündigt.

Mitunter wollen diese vom Staat entmündigten, zwangsbehandelten und vollkommenen entrechteten Menschen („Polit-Mündel) durch ihre gute Ausbildung aber nur durch ihre zahlreichen EINGABEN bei Gericht, Schriftsätze, journalistischen Artikel den BEWEIS antreten, dass eine Entmündigung und/oder Verurteilung als geistig abnormer Straftäter (geistig abnorme Straftäterin) nach § 21 STGB, dass die Entmündigung bzw. das Urteil auch juristisch und aus der Sicht der Menschenrechtskonvention UNGERECHTFERTIGT sind. Das Verhalten des zu entrechtenden Menschen wird aber als MANISCH ausgelegt. 

Sind das „Kramen in den Akten“ bzw. zahlreiche Eingaben bei Gericht ein Ausdruck der psychischen Erkrankung? Ist häufiges Putzen ein Grund für eine Entmündigung (Zwangsneurose)? 

Um die Politmündelschaft durchzusetzen, ist der Staatsgewalt wohl jedes Mittel recht. Man schaut, ob es irgendeine Schwachstelle gibt in der Biographie des Polit-Mündels und schlägt dann zu. So wurde bei einem Psychiater in Mödling die elf Jahre rückwirkende Entmündigung (Geschäftsunfähigkeit für 1998, 2005 und 2007) einer Angestellten des Bundesrechenzentrums erwirkt.
Da im Bundesrechenzentrum ja auch alle Gerichtsdokumente gespeichert sind, war es leicht, ein Obsorgeverfahren der zu entmündigenden Person aus dem Jahre 1998 inklusive familienpsychologisches Gutachten auszuheben und dann am Bezirksgericht Wien-Liesing die DIAGNOSE der elf Jahre rückwirkenden Geschäftsunfähigkeit zu "bestellen". 

Aufgrund des Schriftbildes kann man sagen, dass es immer bei paranoiden Persönlichkeiten dazu kommt, dass sie sehr viele Eingaben machen und RANDBEMERKUNGEN machen mit vielfachen Beschuldigungen, die nichts mit der Materie zu tun haben und im GEDANKENGANG entgleisen. 
Aus psychiatrischer Sicht wäre eine Besachwalterung für Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden angeraten. Ende Zitat Aktenvermerk Bezirksgericht Kärnten

Ist auch die religiöse Praxis bzw. jegliches religiöse Erleben ein Teil der Psychose? 

Der Psychiater aus Mödling bei Wien notiert in seinem Gutachten für die Entmündigung einer ehemaligen Angestellten des Bundesrechenzentrums (Projekt Bundeshaushalt auf SAP), dass sie beim Erzählen von den Freunden aus dem christlichen Bereich und wie diese sie unterstützen, "WEINERLICH" wird: Ist also auch die christliche Religion eine Massenpsychose, so wie es Sigmund Freud schon in seiner Abhandlung DER MANN MOSES über die jüdische Religion behauptet? 

Conclusio: Die RichterInnen waschen ihre Hände in Unschuld. Immerhin wird durch ein psychiatrisches Gutachten zwecks Entmündigung oder dauerhaftes Wegsperren in psychiatrischen Anstalten bzw. Anstalten für geistig abnorme RechtsbrecherInnen ein MENSCHENLEBEN vollkommen vernichtet. Dann werden diese Jugendlichen und Erwachsenen oft auch noch als Versuchskaninchen für die Pharma-Industrie mit schweren körperlichen Folgeschäden und Dauerschäden verwendet.

Die Richter waschen ihre Hände in Unschuld 

Die Richter sagen: Ich bin KEIN ARZT, ich bin kein Psychiater, ich bin kein Neurologe, ich bin kein Psychologe. Ich erstelle das Urteil (den Beschluss bei der Entmündigung bzw. SACHWALTERSCHAFT) aufgrund des GUTACHTENS – manchmal aufgrund des psychiatrischen Gutachtens, aufgrund der AKTENLAGE. So ist der Teufelskreis perfekt und die Geschäfte laufen brillant weiter, da zählt es nicht, dass Menschenleben für immer vernichtet werden und Menschen in Anstalten wie Tiere oder manchmal schlimmer als Tiere behandelt werden.

Siehe dazu auch: SURVIVING of the fittest (Charles Darwin) bzw. Ziel der Reduzierung der Bevölkerung nach GG-L.








Freitag, 22. November 2013

Von der Vernichtung von Menschen durch das psychiatrische (Akten) Gutachten

Durch das psychiatrische Gutachten – mitunter Aktengutachten – werden in Österreich Menschenleben auf vielerlei Weise vernichtet und Menschen entrechtet, enteignet, entmündigt

Die schizoaffektive Störung ist eine psychische Störung, die Symptome der Schizophrenie und der manisch-depressiven Störung (bipolaren affektiven Störung) in sich vereint. Zusätzlich zu Symptomen einer affektiven Störung wie Depression oder Manie treten hier Symptome aus dem schizophrenen Formenkreis wie Wahnoder Halluzinationen auf. Ende Zitat Wikipedia 

  1. Das Gutachten für den straffälligen Jugendlichen, die straffällig gewordene Jugendliche
  2. Das Auftragsgutachten für aus politischen Gründen zu entmündigende Menschen: Hoedl, Lederbauer, Bader, Moschik
  3. Das Auftrags-Gutachten zwecks Testamentsfälschung und Erbschleicherei, die posthume Entmündigung
  4. Familienpsychologisches Gutachten und Zerstörung der Eltern-Kind-Beziehung durch das psychiatrische Auftragsgutachten
  5. Das psychiatrische Aktengutachten als Basis für die Entmündigung aufgrund des „Schriftbildes“
  6. Das psychiatrische Aktengutachten als Duplikat und Grundlage für Massengutachten in Strafverfahren sowie Grundlage für das Urteil des Richters/ der Richterin
  7. Das psychiatrische Massengutachten als Grundlage zur politischen Entmündigung im Außerstreitverfahren (Sachwalterschaftsverfahren)
  8. Das psychiatrische Aktengutachten als Grundlage für Urteil und Strafausmaß im Strafverfahren
Klassifikation nach ICD-10
F25Schizoaffektive Störungen
F25.0Schizoaffektive Störung, gegenwärtig manisch
F25.1Schizoaffektive Störung, gegenwärtig depressiv
F25.2Gemischte schizoaffektive Störung
ICD-10 online (WHO-Version 2013)

Die berühmten Akten-Gutachter und Auftrags-Gutachter Österreichs

  1. Prof. Max Friedrich: hat durch Massengutachten viele Familien in Österreich zerstört. Er sprach ca. drei Minuten mit der Familie und/oder der zu entmündigenden Mutter/Vater, meistens in alkoholisiertem Zustand, wie auch einige Studenten der Universität Wien bestätigen.
  2. Dr. Kurt Meszaros: ist Hauptbeauftragter in Wien für Aktengutachten zwecks politischer Entmündigungen (siehe Fall Lederbauer, Fall Bader)
  3. Prof. Reinhard Haller: erstellt Gefälligkeitsgutachten für verstorbene Erblasser (betreff Mündigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserstellung) Stichwort: Posthume Entmündigung zwecks Begünstigung von anderen Möchte-Gern-Erben 
  4. Dr. Frottier, Kinderpsychiater Wien: Verabreicht Kindern und Jugendlichen Depot-Spritzen (Neuroleptika) und benutzt diese vermutlich als Versuchskaninchen für die Pharma-Industrie (es gilt die Unschuldsvermutung) 
Um von einer schizoaffektiven Störung sprechen zu können, muss neben dem Vorliegen einer affektiven Störung eines der folgenden Kriterien während derselben Störungsepisode erfüllt sein und darf nicht durch eine organische Krankheit oder psychotrope Substanzen bedingt sein (ICD-10 Kriterien für F25):
  1. Ich-Störungen, wie z. B. Gedankenlautwerden, Gedankeneingebung, Gedankenentzug, Gedankenausbreitung
  2. Kontrollwahn, Beeinflussungswahn, Gefühl des Gemachten (z.B. Scientologen) 
  3. kommentierende oder dialogisierende Stimmen
  4. anhaltender, kulturell unangemessener, bizarrer und völlig unrealistischer Wahn (nicht nur Größen- oder Verfolgungswahn)
  5. Danebenreden, zerfahrene Sprache, Neologismen
  6. katatone Symptome (Haltungsstereotypien, wächserne Biegsamkeit oder Negativismus)
Die Abgrenzung zur Schizophrenie, die fast immer auch mit affektiven Symptomen einhergeht, besteht im deutlich geringeren Auftreten von „Negativsymptomen“ wie Störungen des Denkens, der Sprache, der Konzentration, der Selbstorganisation etc. Man unterscheidet also die schizophrene Störung und die schizoaffektive Störung anhand der Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit. Ende Zitat Wikipedia 

Postskriptum: Auf die Menschenversuche in österreichischen Haftanstalten für geistig abnorme RechtsbrecherInnen im Auftrag der Pharma-Industrie (nicht zugelassene Neuroleptika) kann in diesem blog aus rechtlichen Gründen nicht eingegangen werden.

Rechtliche Grundlagen: Auch die Autorin dieser Zeilen hat im Auftrag des Finanzministeriums ein solches Gutachten erhalten, daher sind jegliche Klagen wegen Verleumdung oder übler Nachrede zwecklos, da sämtliche Schriftsätze, blogs bzw. andere schriftliche Äußerungen (auch Publikationen im Eigenverlag) ein Ausdruck der Krankheit gemäß ICD 10 F. 25 (Schizo-affektive Störungen) sind. 

In dubio pro reo 






Mittwoch, 20. November 2013

Von der Problematik des Aktengutachtens

Unqueme Menschen, ehemalige Beamte, Zeugen von Straftaten, Journalisten, Querulanten, Straftäter, Angeklagte bei Gericht werden in Österreich gerne durch ein sogenanntes AKTENGUTACHTEN entmündigt.

Was ist ein Aktengutachten? 

Ein Aktengutachten wird in Österreich aufgrund der AKTENLAGE bei Gericht erstellt. Das bedeutet, dass der psychiatrische Sachverständige Schriftsätze, Briefe, E-Mails, Web-Sites der zu entmündigenden Person durchforstet und auf Grund des Schriftbildes und der Häufigkeit von Eingaben eine schwere psychische Erkrankung diagnostiziert, die mitunter eine Verhandlungsunfähigkeit aufgrund des psychiatrischen Gutachtens zur Folge hat. 

Sehr gerne werden in Österreich auch Angeklagte, die das Gericht durch unzählige Eingaben überfordern (mitunter aufgrund ihres hohen juristischen Wissens) durch ein Aktengutachten entmündigt. Der Sachwalter ist dann zugleich Straf-Pflichtverteidiger und kann das Strafverfahren des Entmündigten Angeklagten schnell beenden. 
Aber es geschieht in Österreich auch bisweilen, dass kritische Journalisten oder ehemalige Angestellte der Bundesverwaltung aufgrund der "Aktenlage" auch rückwirkend als "geschäftsunfähig" diagnostiziert werden, meistens im Auftrag von Sektionschefs und/oder Kabinettschefs der betreffenden Bundesministerien. Da kann schon mal ein Sektionschef aus dem Finanzministerium an einem Wiener Bezirksgericht anrufen und eine 10 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit beim psychiatrischen Gutachter bestellen, z.B. für die Zeiträume von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. 

Da werden zu Entmündigende mit Polizeigewalt beim Gutachter in Wien vorgeführt oder zu entmündigende Journalisten werden in der Psychiatrie wegen Fremdgefährdung zwangsuntergebracht. Die Medikation und das Aktengutachten übernimmt in heiklen Fällen (Rechnungshof-Beamte, Verteidigungsministerium etc...) meistens Dr. Kurt Meszaros, Facharzt der Psychiatrie und Neurologie in Wien-Alserstadt. 

Die ärztliche Diagnose aufgrund des Schriftbildes

Bisweilen haben Ärzte auch Standesregeln (Hippokratischer Eid), bei der Entmündigung aus der Entfernung (Aktengutachten im Auftrag des Staates)scheint es aber keine Rolle zu spielen, dass der Facharzt den Patienten NIE ZU GESICHT bekommen hat. Dies passiert bisweilen auch bei Straftätern, die psychiatrisch zu begutachten sind. 

Zitat aus einem Beschluss eines Kärntner Bezirksgerichts:

Aus dem bisherigen Aktenmaterial lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine psychische Erkrankung, nämlich eine paranoide Störung schließen, eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis müsste differentialdiagnostisch mitbedacht werden. 
Aufgrund des Schriftbildes kann man sagen, dass es immer bei paranoiden Persönlichkeiten dazu kommt, dass sie sehr viele Eingaben machen und RANDBEMERKUNGEN machen mit vielfachen Beschuldigungen, die nichts mit der Materie zu tun haben und im GEDANKENGANG entgleisen. 

Aus psychiatrischer Sicht wäre eine Besachwalterung für Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden angeraten. Ende Zitat Aktenvermerk BG Kärnten.