Sonntag, 3. August 2014

Ad Haftbefehl gegen Landeshauptmann Pröll durch Anarcho-Gruppe: Politmündel Hödl gibt Vorschläge betreff Wiederherstellung des Rechtssystems in Österreich

One people´s public trust, die Verhaftung einer Sachwalterin, die Anarchie und ein Haftbefehl für Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin P.

Jüngst erregte die Verhaftung einer Anarcho-Gruppe namens OPPT großes Aufsehen im Bezirk Waidhofen an der Thaya in Niederösterreich.

Eine der Anführerinnen von OPPT scheint eine Rechtsanwältin aus Wien oder Niederösterreich als Sachwalterin zu haben und entmündigt zu sein.
Es darf unsere „Regierenden“ in der Tat nicht wundern, dass angesichts des eklatanten Sachwalterschaftsmissbrauchs, angesichts von ständigem Rechtsbruch im Außerstreitverfahren, angesichts von Massenentmündigungen und Massenenteignungen in Pflege- und Altersheimen, angesichts der eklatanten Korruption an Österreichs Bezirksgerichten (Zuweisung von Mündeln an befreundete Rechtsanwaltskanzleien), angesichts von Entmündigungen aus politischen Gründen wie zu Zeiten der Stalin-Diktatur in der ehemaligen Sowjet-Union („Archipel Gulag“ versus Psycho-Gulag auf Epitarsisch)

manche Gruppen in Österreich mit Hilfe von internationalen Anarcho-Gruppen zur Selbstjustiz greifen.

http://www.iccjv.org/sites/default/files/Haftbefehl_Erwin_Proell.pdf

Ich persönlich lehne eine solche Vorgangsweise aus folgenden Gründen ab:

  1. Ich bin Jus-Studentin und möchte mich daher – auch als (aus politischen Gründen) entmündigte, entrechtete österreichische Staatsbürgerin) – an die Grundlagen der österreichischen Bundesverfassung halten.
  2. Ich möchte das Recht, das mir zusteht, mit legalen Mitteln erkämpfen, auch wenn sich kaum ein Richter betreff Sachwalterschaft noch an die Regeln und Gesetze hält (weil ja die Massenentmündigungen und Massenenteignungen ein Teil des teuflischen Projekts Clear AUT sind)
  3. Ich bin auch Christin und Katholikin – daher sind für mich die Regeln des Evangeliums inklusive Bergpredigt (Durchsetzung von bürgerlichen Rechten mit friedlichen Mitteln) verbindlich.
  4. Ich lehne jegliche Art von Rechtsextremismus, aber auch Linksextremismus und die Durchsetzung von Bürgerrechten mit Hilfe von Putsch, Waffengewalt etc. ab.
  5. Ein Haftbefehl gegen einen österreichischen Landeshauptmann von einer internationalen anarchistischen Bewegung erinnert stark an den Nazi-Putsch oder teilweise geglückten Nazi-Putsch vom Juli 1934 – mit den bekannten tragischen Folgen inklusive Ermordung des Bundeskanzlers Engelbert Dollfuss. Die Geschichte darf sich – 80 Jahre später – auf keinen Fall wiederholen.
  6. Die JUSTIZ und die Gerichte müssen dazu gezwungen werden, sich mit Rechtsbruch im Rahmen von Massenentmündigungen und Massenenteignungen ebenso im Bereich Obsorge und Besuchskontakt (Väter ohne Rechte), auseinander zu setzen und diesen Rechtsbruch abzustellen.
  7. Die Staatsanwaltschaft für Korruption und Wirtschaftskriminalität MUSS DAZU GEZWUNGEN werden, sich mit Anzeigen betreff Sachwalterschaftsmissbrauch und Massenenteignung auseinander zu setzen.
  8. Die österreichischen Jugendämter und die Sozialarbeiterinnen müssen bestraft werden, wenn sie mit Kindern handeln, diese gegen Provisionen an Pflege- und Adoptiveltern weiterverkaufen und den leiblichen Eltern aus Korruptionsgründen jeglichen Besuchskontakt (trotz Gerichtsbeschluss= RECHTSBRUCH) mit den eigenen Kindern (sic!!!) eigenmächtig und illegal verweigern.
  9. Sachwalter und Sachwalterinnen, die Mündel und Kuranden bestehlen und enteignen, müssen gemäß ABGB und Zivilprozess-Ordnung bestraft werden und ihres Amtes enthoben werden.
  10. Richter und Richterinnen, die aus politischen Gründen und finanziellen Gründen, Bürger und Bürgerinnen entmündigen und Provisionen für Massen-Sachwalterschaften erhalten (in Gemeinschafts-Korruption mit Rechtsanwaltskanzleien, die Tausende von Sachwalterschaften von diesen Richtern zugeschanzt bekommen) müssen verurteilt und laut BUNDESVERFASSUNG ihres Amtes enthoben werden. Es muss sicher gestellt sein, dass diese korrupten RichterInnen, die innerhalb einer Stunde en masse Einstweilige Sachwalterschaften beschließen, ihres Amtes enthoben werden und nie mehr als RichterInnen oder Juristinnen in der öffentlichen Verwaltung, ebenso nicht als Rechtsanwälte tätig sein dürfen.
  11. Psychiatrische GutachterInnen: Ebenso muss durch Nationalrats-Beschluss sicher gestellt sein, dass gerichtlich beeidete psychiatrische GutachterInnen und sonstige Ärzte, ihres Amtes enthoben werden, die gegen Provisionen aus politischen Gründen Gefälligkeitsgutachten (manchmal ohne je den Patienten, die Patientin zu Gesicht bekommen zu haben = Aktengutachten) erstellen.
  12. Sammel-Anzeigen wegen Amtsmissbrauch im Bereich Sachwalterschaft dürfen von der Staatsanwaltschaft nicht mehr in den Papierkorb geworfen werden. Es gibt Hunderte von Opfern (inklusive Angehörige) im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich.
  13. Sachwalter, die Mündel bestehlen und verhungern lassen, müssen bestraft werden, damit sie nicht von Anarcho-Gruppen inhaftiert und ermordet werden.
  14. Die Österreichische Justiz, das österreichische Justizministerium sowie der Österreichische Nationalrat sind aufgefordert, im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch, Massenentmündigungen in Pflegeheimen zur Tat zu schreiten: ES BESTEHT GEFAHR IN VERZUG!!!!!
  15. Der Österreichische Nationalrat, seine Mitglieder, der Bundespräsident (als oberster Hüter der Verfassung) sind aufgefordert, das Sachwalterschafts-Recht dahingehend zu ändern, dass eine Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein Notariat max. 25 Kuranden übernehmen dürfen (siehe Sachwalterschaftsänderungsgesetz 2006) übernehmen dürfen und dass Entmündigungs-Psychiater und SachwalterInnen das Mündelgeld nicht Steuer-schonend in Liechtenstein, in der Schweiz und sonstigen Steuerparadiesen anlegen, während dessen die alten Menschen in Pflegeheimen und ihre Angehörigen elend zu Grunde gehen.
  16. Entmündigung aus politischen Gründen muss per Verfassungsgesetz (2/3-Mehrheit) verboten werden.
  17. Die Menschenrechte in Bezug auf Eltern-Kind-Kontakt, Recht auf Eigentum, Arbeit, Gesundheit, freie Wohnungswahl etc. müssen in Österreich wieder durchsetzbar werden. (Siehe so-for-humanity.com)
  18. Die Landeshauptleute als Verantwortliche für die Jugendwohlfahrt sind angehalten, dafür zu sorgen, dass leibliche Eltern, denen ihre Kinder aus diversen Gründen „weggenommen“ wurden, zumindest ein Besuchsrecht erhalten – auch im Sinne des Wohles der Kinder. Der Handel mit Kindern durch die Ämter der Jugendwohlfahrt muss sofort beendet werden, die straffälligen Sozialarbeiterinnen müssen fristlos entlassen werden. RichterInnen, die gegen Provision, Beschlüsse im Obsorge- und Besuchsrecht gegen die leiblichen Eltern erstellen, müssen ihres Amtes enthoben werden. Es ist auch hier – wie im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch – GEFAHR in VERZUG.

Gespanschaft Prim.-G./Rijeka, 3. August 2014

Für den Inhalt verantwortlich:
Mag.a Rosemarie B. HOEDL ccna
SAP-Consultant, BWL-Assistentin, Immo-Verwalterin (mit Arbeitsverbot belegt)
Juristin in Ausbildung
A-1230 WIEN

Dienstag, 15. Juli 2014

Chronologie einer Folter: erzählt von einem Polit-Mündel und Folteropfer aus Wien

Nie vergessen werde ich die Foltermethoden und die Demütigungen und den Schmerz, der an mir ab 2008 - als Politmündel - praktiziert wurde. Daher werde ich mich immer solidarisch mit den Folteropfern von Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich fühlen:

Chronologie einer Entmündigung - Chronologie einer Folter

9.1.2008: Verhandlung LG Strafsachen betreff Denunzierung
www.peterpilz.at. Dr. Noll, der Anwalt der Grünen, diktiert der Richterin den Vergleich.

28.09.2008: Kandidatur Nationalrat CPÖ

28.11.2008: Am BG Wien-Liesing wird mit Hilfe eines fingierten Zahlungsbefehls (T-Mobile) das Entmündigungsverfahren eingeleitet

7.1.2009: Dr. W. (Rechtsanwalt aus Wien-Landstraße und Wien-Josefstadt) wird zu meinem einstweiligen Sachwalter bestellt.

4.3.2009: "Audienz" (die 1. von Dreien im Rahmen der SW-Folter ab Januar 2009) in der roten Kanzlei des Sachwalters Dr. W. in Wien-Josefstadt. Der Sachwalter im Wortlaut: "SIE SIND JA FIT WIE EIN TURNSCHUH - FÜR SIE KÖNNEN WIR KEIN PFLEGEGELD BEANTRAGEN". Anmerkung: Sozialleistungen für das Mündel erhöhen das Honorar des Sachwalters. So haben Rechtsanwaltskanzleien in Wien tausende Mündel, für die sie Pflegegeld beziehen. Das Geld wird zum Teil Steuer-schonend in Liechtenstein und in der Schweiz angelegt.

22.4.2009: Vorladung in der Entmündigungs-Ordination (Arztpraxis) des Dr. K. in Mödling bei Wien.

30. 4.2009: Finanzministerium und BRZ GmbH bestellen meine elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit beim psychiatrischen Gutachter Dr. Kögler (Mödling)

18.5.2009: Beschluss BG Liesing: Dr. W. wird zum Sachwalter in allen Lebensbereichen inkl. Vermögensverwaltung bestellt. Somit ist sicher gestellt, dass ich als Zeugin nicht mehr ernst genommen werde.

4.6.2009: Da ich den Sachwalter nicht erreichen kann, auf meinem Girokonto sich die Tausender häufen und ich dringend für medizinische Behandlungen Geld benötigen würde, rufe ich bei der Ombudsstelle der ERSTE BANK an: "OMBUDSMANN" Gerhard Strasser erklärt: "Sie kennen wir ja schon. MIT MÜNDELN VERHANDELN WIR NICHT". Das tut besonders weh, da ich seit 1997 Kundin der ERSTE BANK war und bis zu 10.000 Euro Überziehungsrahmen hatte (vor allem als Angestellte des Bundesrechenzentrums Wien)

18.9.2009: Sachwalter nötigt mich zur NIederschrift am BG Liesing. LG für Zivilrechtssachen lehnt Rekurs gegen Beschluss vom 18.5.2009 ab. (Zustellung an BG Liesing: 15.10.2009) Begründung: Ich bin eine wahnsinnige Verschwörungstheoretikerin (Vorgänge im BMF/BRZ), die den Überblick über ihre Alltagsgeschäfte verloren hat.

Februar 2010: Zitternd beginne ich im kalten Internet-Cafe des Türken KISMET meinen ersten blog: Remembers of suppressive persons....

März 2010: ORF-Bürgeranwalt teilt mit, dass ich mich damit abfinden woll, dass sie über meine Folter niemals berichten werden (Petra Kanduth, Nora Zoglauer)

14.5.2010: ERSTE Bank sperrt Zugang zum Netbanking. Somit ist garantiert, dass ich nicht mehr kontrollieren kann, ob der Sachwalter Miete und Strom bezahlt. Meine Delogierung wird vorbereitet. Die Bankangestellte Vokroj-Ossig bezahlt - gegen den Willen des Sachwalters, der für mich nicht zu erreichen ist - die Reparatur meines Schlafzimmer-Fensters von meinem Girokonto (Guthaben: 4.500 Euro).

Sommer 2010: In meinem Wohnhaus muss ich Verhöhungen jener Ex-Nachbarin über mich ergehen lassen, die meine Entmündigung mit-initiert hat. Sie lacht mich höhnisch aus. Ein tiefer Schmerz entsteht in meiner Seele. Ich überlege, wie ich mich rächen kann (ohne Gewalt anwenden zu müssen). Ich versuche sie zu grüßen, sie lacht mich aber nur höhnisch an, ohne zurück zu grüßen. Auch ihre Kinder und ihr Enkelkind dürfen mich nicht grüßen.

1.10.2010: Kurz vor den Gemeinderatswahlen verweigert mir die THERME OBERLAA GmbH jeglichen weiteren Vertrag für Fitness.

November 2010: Aufgrund des Nährstoff-Mangels bin ich - völlig isoliert ohne Internet und ohne Handy-Guthaben - zu Hause im Bett: Schwer krank. Eine Zeugin Jehovas, die zufällig an meiner Türe läutet, bringt mir Lebensmittel und Getränke.

25.1.2011: Sachwalter Dr. W. ruft an: Er will die Sachwalterschaft beenden.

18.2.2011: Sachwalter Dr. W. überweist irrtümlich 500 Euro von meinem Konto an SANTANDER BANK. Er weigert sich nach wie vor, Forderungen des Wiener Amtes für Jugend und Familie zu bezahlen. Nach wie vor ist er weder über Telefon noch über Internet erreichbar, da er keine E-Mails lesen kann.

13.3.2011: Im Alpenparlament (Internet-TV) berichtet Ing. Lassy (Kollege aus der BRZ GmbH) über meine Entmündigung in der Sendung: "Die Staatsgeschädigten der Zwetschgenrepulbik"

17.5.2011: Vorladung in der Entmündigungs-Ordination Dr. K. in Mödling.

20.6.2011: Verhandlung BG Liesing: Aufhebung der SW: In 1 Minute soll ich (die ich der lateinischen und altgriechischen Sprache kundig bin) das Gutachten des Dr. Kögler kommentieren.

21.6.2011: Beschluss BG Liesing: Aufhebung der SW

2.9.2011: A1 Wien-Alterlaa verweigert Internet-Vertrag

März 2012: ERSTE BANK teilt mit, dass für mich als Ex-Mündel lebenslängliche Kreditunwürdigkeit besteht.

April 2012: Ich erstatte Anzeige wegen Amtsmissbrauch.

April 2012: Ministerialrat aus dem Finanzministerium (ehemaliger Vorgesetzter) erteilt Info-Verbot betreff E-Government im Palais Eschenbach.

Juni 2012: Die "Volksanwaltschaft" Wien (Dr. Gertrude Brinek) teilt mit, dass sie sich "wörtlich in laufende Verfahren nicht einmischen dürfen und mir daher nicht helfen können).

15. Mai 2012: Beschluss BG Liesing Pflegschaftsendrechnung (1 Jahr nach Aufhebung der SW!)

5. September 2012: LG für Zivilrechtssachen lehnt Rekurs gegen Beschluss vom 15.5.2012 ab

18. Oktober 2012: Sachwalter Dr. W. droht (unter Zeugen) in seiner Kanzlei mit gerichtlichem EXEKUTIONSVERFAHREN (Pflegschaftsrechnung), wenn ich seinen Namen auf Internetforen nicht lösche. Ich schreibe ein Gnadengesuch (betreff Zahlungsfolter) an den Bundespräsidenten, der Republik Österreich, welches wegen Nicht-Zuständigkeit abgelehnt wird.

9. November 2012: Rechtsanwaltskammer Wien gewährt zum Schein Verfahrenshilfe für den außerordentlichen Revisionsrekurs an den OGH.

November 2012: "Verfahrenshelfer" Dr. T. (Sachwalter der jüdischen Millionärin Elisabeth Frimmel) nötigt mich, keine weiteren Schritte betreff Verfahren OGH zu unternehmen.

28. Mai 2013: Rechtskonform lehnt das LG für Zivilrechtssachen in einem Beschluss meinen Antrag auf einen ao. Revisionsrekurs (Zulassungsvorstellung) OGH ab.

8. Juli 2013: Ich unterschreibe Kandidatur für die Nationalratswahlliste - das löst eine neuerliche Zahlungsfolter durch das Bezirksgericht Wien-Liesing aus. Es soll mir jegliches Geld für Urlaub genommen werden. Dies scheint ein Teil des FAIR GAME zu sein. Zugleich wird das Briefgeheimnis am Postamt Atzgersdorf verletzt und meine Briefe (privat und Gerichtsbriefe) werden geöffnet bzw. an mich retourniert.

4. Dezember 2013: LG ZRS Wien lehnt meinen Antrag auf Zahlungserlass betreff Zahlungsforderung BG Liesing Juli 2013 ab. (Zustellung am 10.12.2013: Tag der Menschenrechte)

15. Januar 2014: Nach meinem blog LEX HOEDL reagiert das OLG Wien schnell: Es wird - betreff Zahlungsfolter anlässlich meiner Nationalratskandidatur) Zahlungsaufschub gewährt.

Juli 2014: Um mir jegliches Urlaubsgeld zu nehmen, gibt es astronomische Miet- und Strompreiserhöhungen. Die Gerichte fordern ihre (rechtskonformen) Foltergeld-Zahlungen: FOLTER IST IN ÖSTERREICH NICHT GRATIS.

SACHWALTERSCHAFTSFOLTER IST IN ÖSTERREICH NICHT GRATIS!

 

 

 

Samstag, 21. Juni 2014

Die Aufgaben der österreichischen Ärztekammer unter Berücksichtigung von Sachwalterschaftsmissbrauch

Da es im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch immer wieder zu schwersten Verletzungen der ärztlichen Pflichten kommt, vor allem durch Auftragsgutachten im Rahmen von politisch motivierten Entmündigungen bzw. durch Aktengutachten, ohne den Patienten je zu Gesicht bekommen zu haben, sei hier auf die Aufgaben der österreichischen Ärztekammer (Fachbereich Neurologie und Psychiatrie) hingewiesen, um die Miss-Stände im Bereich "Auftragsgutachterei" im Bereich medizinische Sachverständige (siehe Sachverständigenliste) zu überprüfen und gegebenfalls zu beseitigen.

Die Aufgaben der Ärztekammer (Mission Statement) 


Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) vertritt gemäß Ärztegesetz die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen aller in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte. Sie sorgt für die Wahrung des Ansehens, der Rechte und die Einhaltung der Pflichten der ÄrztInnen. Ihre Mitglieder sind die neun Landesärztekammern, als deren öffentlich-rechtlicher Dachverband die Österreichische Ärztekammer fungiert.
Ein besonderes Augenmerk legt die ÖÄK auf eine sozial ausgerichtete, für die gesamte Bevölkerung zugängige moderne Gesundheitsversorgung durch SpitalsärztInnen und niedergelassene ÄrztInnen. Unsere ÄrztInnen sind dabei einem hohen medizinischen Niveau unter besonderer Berücksichtigung laufenden Qualitätsmanagements zur Erhöhung der Patientensicherheit verpflichtet. Grundlage und Ziel der ärztlichen Tätigkeit ist die Hilfestellung für PatientInnen. Dies ist der zentrale ärztliche Leitgedanke, hinter den alle politisch-ökonomischen Überlegungen zurücktreten.
An der Spitze der Ärzteschaft steht der Präsident der Österreichischen Ärztekammer; er wird von drei Vizepräsidenten unterstützt, einer von ihnen leitet die Bundeskurie der angestellten ÄrztInnen; der andere die der niedergelassenen ÄrztInnen. 
Die Erlassung eines ärztlichen Verhaltenskodex! 
Die österreichischen Ärztinnen und Ärzte sind den Patientinnen und Patienten sowie dem Dienst an ihrer Gesundheit verpflichtet (und nicht den Provisionen für Sachwalterschaftsmissbrauch!!!) Die ÖÄK versteht sich stellvertretend für die Ärzteschaft als tragendes Element des österreichischen Gesundheitswesens. Sie setzt Initiativen, um das soziale österreichische Gesundheitssystem dynamisch an die sich ändernden Voraussetzungen in Staat und Gesellschaft anzupassen; grundlegende Einstellungen sind daher Innovationsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit auf der Basis zeitloser ethischer und gesetzlicher ärztlicher Werte. Ende Zitat 
Kommentar: Einzelne psychiatrische Gutachten, die zur vollständigen Entrechtung von gesunden bzw. nur teilweise in der Lebensführung beeinträchtigten Menschen aus politischen Gründen bzw. finanziellen Gründen führte, sind unter diesem Aspekt zu analysieren! Auftragsgutachter sind aus der Sachverständigenliste des Bundesministeriums für Justiz zu eliminieren! 
Ebenso sind GutachterInnen, die aus monetären Gründen keine objektiven Diagnosen stellen, aus den Gutachter-Listen zu eliminieren, um das Ansehen der Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie, ebenso das Ansehen von Familienpsychologischen Gutachtern (Obsorge, Kindeswohl) zu wahren
http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/Suche!OpenForm&subf=svlfg&vL3obSVF=04.35&NAV=04.35&L1=Psychologie&L2=Familienpsychologie%2C%20Kinderpsychologie%2C%20Jugendpsychologie%20(inkl.%20Obsorge%2C%20Besuchsrecht%2C%20Fremdunterbringung%2C%20Kindeswohl%2C%20Missbrauch%2C%20Entwicklung)

http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/0/B093A7ACD0AD122FC12576F7002EB6AA!OpenDocument



Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter - unter Berücksichtigung von Sachwalterschaftsmissbrauch

Die Website der Wiener Rechtsanwälte informiert ausführlich über das STANDESRECHT der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Österreich:

http://www.rakwien.at/?seite=anwaelte&bereich=standesrecht

In Bezug auf Sachwalterschaftsmissbrauch und Gesetzesbruch durch Rechtsanwälte, die auch Sachwalter sind, ist vor allem das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter von großer Bedeutung.

Das heißt es in Artikel 1:

http://www.rakwien.at/userfiles/file/Gesetze/DSt_2014_01_01.pdf

Ein Rechtsanwalt, der schuldhaft die Pflichten seines Berufes verletzt oder innerhalb bzw. außerhalb seines Berufes durch sein Verhalten die Ehre oder das Ansehen des Standes beeinträchtigt, begeht ein Disziplinarvergehen. 
Disziplinarvergehen sind vom Disziplinarrat zu behandeln. 

Kommentar: A priori ist festzuhalten, dass Beschwerden von hunderten von Angehörigen von Opfern von Sachwalterschaftsmissbrauch bzw. Beschwerden von Missbrauchsopfern selbst von den Rechtsanwaltskammern der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Burgenland, Steiermark als unberechtigt abgewiesen wurden. Man wies - ebenso wie die Banken - darauf hin, dass die Kuranden ja nicht ernst zu nehmen sind ihren Aussagen bzw. Wahrnehmungen, weil sie ja entmündigt sind. Somit beißt die Katze sich in den Schwanz und die ganze Absurdität des Sachwalterrechts kommt zum Ausdruck!


Donnerstag, 19. Juni 2014

Die ärztliche Ethik und der Sachwalterschaftsmissbrauch

Die ärztliche Ethik und der Sachwalterschaftsmissbrauch an Österreichs Bezirksgerichten

Die Medizinische Ethik beschäftigt sich mit den sittlichen Normsetzungen, die für das Gesundheitswesen gelten sollen. Sie hat sich aus der ärztlichen Ethikentwickelt, betrifft aber alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, Institutionen und Organisationen und nicht zuletzt die Patienten.
Als grundlegende Werte gelten das Wohlergehen des Menschen, das Verbot zu schaden („Primum non nocere“) und das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten (Prinzip der Autonomie), allgemeiner das Prinzip der Menschenwürde. Ende Zitat Wikipedia

Die Rolle des psychiatrischen Gutachters beim Sachwalterschaftsmissbrauch
Die ärztliche Ethik spielt beim Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich keine  Rolle mehr. Da gibt es so genannte Auftrags-Gutachter, die offenbar in vorformulierte Texte die Namen der zu entrechtenden und zu enteignenden Mündel eintragen.
In einigen Fällen kommt es zu einem persönlichen Gespräch (siehe Fall Hödl).
In vielen Fällen gibt es aber ein so genanntes Aktengutachten, wo der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie nur aufgrund der Aktenlage das psychiatrische Gutachten als Grundlage für die Entmündigung erstellt und an das Bezirksgericht übermittelt.
Exkurs Hödl: Im Falle Hödl rief das Finanzministerium am Bezirksgericht an und bestellte beim Psychiatrischen Gutachter eine elf Jahre rückwirkende Entmündigung für heikle politische Zeitpunkte und mysteriöse Todesfälle. Die Richterin legte dazu einen Akt an (Gesprächsprotokoll vom 30.4.2009, das Gutachten des Psychiaters Dr. Kögler war aber bereits auf dem Weg von Mödling zum Bezirksgericht Wien-Liesing.
Interessant ist, dass diese „Entmündigungs-Psychiater“ oft in Gemeinschaftspraxen für die Politik und die Justiz tätig sind, so zum Beispiel ein Psychiater, der gerne für Menschen, die aus politischen Gründen entmündigt werden, Aktengutachten erstellt: Van-Swieten-Gasse 2, 1090 Wien.
Auch Sachwalter und Psychiater „residieren“ in Wien im 1. Bezirk gemeinsam: Ein Beispiel: Am Hofe 13, Wien-Innere Stadt. Auffällig ist, dass diese Rechtsanwaltskanzlei mehr als 1000 Kuranden „bearbeitet“ und der Psychiater, der im selben Hause wohnt, auf der Steuersünderliste Liechtenstein von 2008 aufscheint!
Die missbräuchliche Beschaffung von Patientendaten durch einstweilige Sachwalter bzw. Sachwalter, die die Eigentumswohnung des Mündels verkaufen wollen
Besonders perfid ist folgende Taktik von Sachwalterkanzleien: Man ruft in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis an und lässt sich die Patientendaten für ein potentielles Mündel (das über Immobilien und Wertgegenstände verfügt) illegal an die Sachwalterkanzlei übermitteln. Dann nimmt man ganz private Patientendaten in der Argumentation gegenüber dem Bezirksgericht als VORWAND, um eine Sachwalterschaft zu begründen.
Dies ist als schwere Verletzung des Arztgeheimnisses aber auch Verletzung der Pflichten von Rechtsanwälten und Sachwaltern zu werten!
Ebenso sind jene Richter zu suspendieren, die diese illegalen Praktiken von Sachwaltern über Jahre decken!
Siehe dazu:
Ein Richter, der schuldhaft gegen seine Berufs- und Standespflichten verstößt, hat sich sowohl disziplinär als auch gegebenenfalls strafgerichtlich zu verantworten. Zivilrechtlich kann ein Richter nur dem Staat gegenüber haftbar werden. Parteien, die durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eines Richters einen Schaden erleiden, können diesen nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes nur dem Staat gegenüber geltend machen.

Das psychiatrische Gutachten als Beweismittel bei Gericht

Beweismittel Gerichts-Gutachten

Das Gutachten und die Aussage eines Sachverständigen sind Beweismittel, sofern das Gericht den Sachverständigen bestellt hat. Das Gericht ist nicht an die Schlussfolgerungen des Sachverständigen gebunden, sondern würdigt dessen Aussagen frei. Gemäß § 411a ZPO kann ein bereits in einem anderen Verfahren erstelltes Sachverständigengutachten als Sachverständigengutachten (und nicht mehr nur als Urkundenbeweis) des laufenden Prozesses verwertet werden. Gegebenenfalls hat sich der Sachverständige mit bereits vorliegenden Gutachten auseinanderzusetzen und zu begründen, warum er einem früheren Gutachten folgt oder ihm widerspricht. Es steht im Ermessen des Gerichts, ob der Sachverständige sein Gutachten nur schriftlich einreicht oder ob er es ergänzend mündlich in der Verhandlung vorträgt und erläutert (§ 411 ZPO). Ende Wikipedia-Zitat Rechtslage Deutschland
Kommentar: Da das Gutachten des Sachverständigen für Psychiatrie und Neurologie auch in Österreich als Beweismittel gilt, ist eine Manipulation des Gutachtens bzw. Gutachters als BEWEISMITTEL- und Urkundenfälschung zu betrachten – ganz zu schweigen von der Verletzung der ärztlichen Pflichten.
Die Errichtung einer Sachwalterschaft nur aufgrund der Aktenlage (mittels Ferngutachten eines Psychiaters, der den Patienten nie gesehen hat und nie untersucht hat) ist aus
-          juristischen
-          ethischen
-          medizinischen
Gründen strikt abzulehnen.

Sachwalter und Richter,  die aufgrund von Aktengutachten Massenentmündigungen Menschen ihres Vermögens, ihrer Immobilien, ihrer Wertgegenstände berauben und Angehörigen eine Sachwalterschaft verweigern, sind mit sofortiger Wirkung ihres Amtes zu entheben und nach § 302 STGB und § 277 ABGB anzuklagen!
Gerichtliche beeidete GutachterInnen aus dem Bereich der Psychiatrie und Neurologie, die ihre Pflichten verletzen und (gegen Provisionen) und im Auftrag der SachwalterInnen Gutachten erstellen, die den Zweck haben, den alten Menschen zu enteignen und gegen seinen und der Angehörigen Willen in ein Pflegeheim zu transferieren, sind umgehend aus der Sachverständigenliste des Gerichts zu löschen und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Gerichtlich beeidete GutachterInnen, die Menschen aus politischen Gründen per Aktengutachten, entmündigen, sind ebenfalls aus der Sachverständigenliste des Gerichts zu löschen und ebenso strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Gegebenfalls sind die medizinischen Gutachter, die ihre Berufsregeln so massiv zum Schaden des Kuranden und Patienten verletzen, aus der Ärztekammer und sonstigen Berufsvertretungen der Mediziner auszuschließen.
Die Österreichische Justiz, vor allem der Minister, hat akuten Handlungsbedarf, um die Zahl der Missbrauchsopfer im Bereich Sachwalterschaft zu reduzieren und  Opfer zu entschädigen!!!
Außerdem ist die Tätigkeit von Sachwaltern in Hinsicht auf das Berufs- und Standesrecht der österreichischen Rechtsanwaltskammer zu überprüfen: Schwarze Schafe sind auch hier aus der Rechtsanwaltskammer auszuschließen. Die Disziplinarkommission der Rechtsanwaltskammer muss unparteiisch bestellt werden!














Montag, 16. Juni 2014

Die Methodik der Entmündigung

Das System der Enteignung und Beraubung von alten, vermögenden Menschen im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch

Im ORF-Bürgeranwalt vom 14.6.2014 wurden zwei drastische Fälle von Sachwalterschaftsmissbrauch und (versuchter)Enteignung/Beraubung von älteren Menschen, die schöne Immobilien in Wien besitzen, aufgezeigt.

Da diese Art von Sachwalterschaftsmissbrauch unter Mitwirkung von Bezirksgerichten und willfährigen Gutachtern und Gutachterinnen Methode und System zu haben scheint und in vielen Punkten an "Organisierte Kriminalität" auf höchster Ebene (es gilt die Unschuldsvermutung) erinnert, soll hier en detail die METHODIK/SYSTEMATIK und brutale VORGANGSWEISE des Bestehlens von alten Menschen mit Hilfe der Justiz dargestellt werden. In einem weiteren blog werden wir die Systematik des Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich an einzelnen Missbrauchs-Fällen im Detail erläutern.

Da Immobilien die wichtigsten Wertgegenstände der zu beraubenden Missbrauchsopfer darstellen, versuchen wir in diesem blog den Diebstahl und die dubiose Vorgangsweise bzw. Methodik des Missbrauchs an Hand zweier Beispiele aus Wien-Penzing und Wien-Liesing aufzuzeigen.

1. Grundbuch: Das österreichische Grundbuch wird elektronisch im Wiener Bundesrechenzentrum geführt. Daher können Notare und Rechtsanwälte auf dieses Grundbuch (und Firmenbuch) über eine gesicherte elektronische Verbindung zugreifen. An den Bezirksgerichten werden Versteigerungen von Immobilien und Liegenschaften durchgeführt. Es liegt also nahe, am Bezirksgericht nach vermögenden älteren Menschen Ausschau zu halten. Dazu muss man gar nicht im Melderegister nachsehen, da ja die Geburtsdaten der Grundstücks-Eigentümer im GRUNDBUCH vermerkt sind.

2. Die Bank: Nun ist es an der Zeit, die Bankverbindung des alten Menschen herauszufinden bzw. Komplizen bei jener Bank zu lukrieren, wo der alte vermögende Mensch Girokonto, Sparbücher, Wertpapierdepots, Aktien etc. besitzt. Dann meldet der Bankangestellte (Komplize) dem Gericht (bei nicht allzu hoher Kriminalität des Angestellten werden auch Angehörige vielleicht pro forma informiert), dass die alte Dame/der alte Herr in letzter Zeit immer so hohe Beträge abhebt. Es bestehe der Verdacht einer Alzheimer-Erkrankung oder/und beginnenden DEMENZ. Daher wäre eine Entmündigung sinnvoll.

3. Das Gericht ist informiert und es wird - in den meisten Fällen - ein psychiatrisch-neurologisches AKTENGUTACHTEN erstellt, das die Grundlage für den Gerichtsbeschluss der Errichtung einer Sachwalterschaft in allen Bereichen ermöglicht. Zuvor wird aber meistens innerhalb von einer Stunde oder eines Tages ein einstweiliger Sachwalter bestellt (meistens ein Rechtsanwalt, der/die mit dem Richter befreundet ist und sonst nicht viel Geschäft macht z.B. durch lukrative Strafprozesse). Diese Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt glaubt dann aufgrund der Errichtung einer einstweiligen Sachwalterschaft und in Komplizenschaft mit dem Richter/der Richter alles (mit dem Mündel) machen zu dürfen. Zum Beispiel wird die alte Dame/das alte Ehepaar - manchmal auch mit Hilfe von kriminellen MitarbeiterInnen zu Hause aufgesucht. Es wird das Tür-Schloss ausgetauscht, die Wohnung des alten Menschen nach Wertpapieren und Bargeld durchforstet. Im Falle Christine G. mussten die alten Eltern aus Wien fliehen, weil der Sachwalter das Wohnungsschloss ausgetauscht hat und die Eltern gegen den Willen der Tochter und gegen den eigenen Willen in einem Pflegeheim unterbringen wollte und sich des gesamten Vermögens (Eigentumswohnung, Schmuck, Girokonto etc.) bemächtigen wollte.

Im Falle H. in Wien-Penzing konnte der Sohn der zu beraubenden alten Dame noch mit der Drohung, die Polizei zu verständigen, Schlimmeres verhindern. Auch hier wollte ein Mitarbeiter der Kanzlei des einstweiligen Sachwalters die alte Dame, die in einem Nobelhaus in Wien-Penzing wohnt (das vielleicht sogar Sektenjünger oder andere Sachwalter gerne für sich und ihre teuren Ausbildungen lukrieren wollen) berauben, alle Wertgegenstände mitnehmen, sie in ein Pflegeheim transferieren und das Haus letztendlich zu einem hohen Preis verkaufen (mit Lukrierung von 20 % Prämie unter Mithilfe des Gerichts) und die alte Dame in einem Pflegeheim dann wohl schnell irgendwie das Zeitliche "segnen lassen".

Am Hofe in Wien residiert ein sogenannter "Sachwalter-Kaiser", ein Wiener Rechtsanwalt, der mehr als 1000 Mündel zu betreuen hat und gemeinsam mit einem Wiener Psychiater (ebenfalls für Entmündigungen zuständig) eine STIFTUNG in Liechtenstein errichtet hat, wo die Vermögenswerte der Mündel wohl "MÜNDELSICHER" angelegt sind.

4. Die Hausverwaltung: Nehmen wir dazu den Fall Frimmel: Frau Frimmel war eine berühmte Schauspielerin und einst eine Schönheit. Sie wohnte zu einem günstigen Preis in einem sehr schönen alten Haus im 1. Bezirk von Wien. Da das Haus an einen thailändischen Prinzen verkauft werden sollte, ist man in bezug auf SW-Missbrauch nach erfolgreicher Methodik vorgegangen: Der Betreuer von Frau Frimmel von der ERSTE Bank am Wien-Graben (bezüglich Komplizenschaft gilt die Unschuldsvermutung) regte beim Bezirksgericht Wien-Innere Stadt eine Sachwalterschaft für die Dame an. Sogar ihr Hausarzt war dagegen. Zahlreiche Medienberichte halfen nicht: Die Dame wurde gegen ihren Willen in ein günstiges Heim gebracht. Sie ist selbst Jüdin und sagte: "Das ist ja ärger als unter dem Hitler".

Die Rolle der Hausverwaltung oder krimineller Nachbarn ist bei diesem "Geschäftsmodell" äußerst wichtig: Sie können zum Beispiel melden, dass die Person verwahrlost ist oder sehr verwirrt im Stiegenhaus auftritt etc. Wenn es sich um Scientologen handelt, die für ihre Auditing-Kurse viel Geld brauchen, wird die Sache noch gefährlicher.

Um alte Mieter loszuwerden, die wenig Miete zahlen, gibt es in Wien da und dort auch schon mal eine "heiße Sanierung". Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, weil die Gerichte ja in Komplizenschaft tätig sind (nicht alle, aber viele..) und es daher wohl nie zu einer Verurteilung oder gar einem Strafprozess kommen wird.

5. Die GutachterInnen: Pro forma muss für die Errichtung einer Sachwalterschaft ein Gutachter aus dem Bereich der Neurologie/Psychiatrie ein Gutachten erstellen, dass aus medizinischer Sicht bestätigen soll, dass bei der zu entmündigenden Person ein SELBSTFÜRSORGEDEFIZIT vorliegt und die Person sich nicht mehr um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Auch hier stehen den Bezirksgerichten zahlreiche Ärzte in Komplizenschaft zur Verfügung. Sie wollen sich wohl ein Zubrot dazuverdienen und es ist nicht auszuschließen, dass sie für Aktengutachten Provisionen erhalten.

Im Falle einer SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum (die aufgrund ihrer Zeugenschaft in bezug auf Todesfälle und SAP-Budgetsystem-Manipulationen im österreichischen Finanzministerium entmündigt wurde) wurde der psychiatrische Gutachter sogar direkt von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium gebeten, die Dame elf Jahre rückwirkend - für gewisse heikle Zeiträume - als "geschäftsunfähig" zu diagnostizieren.

Es scheint hier ein vorformulierter Text vorzuliegen, wo der Gutachter nur mehr den Namen des Mündels eintragen muss. In einigen Fällen müssen die Opfer sogar ihr Entmündigungs-Gutachten selbst bezahlen! In einigen - aus politischen Gründen dringenden - Entmündigungsfällen (siehe Stalin-Diktatur) gibt es auch sogenannte Aktengutachten, die mitunter sogar während der Weihnachtsfeiertage aus dem Urlaubsparadies an das zuständige Bezirksgericht gefaxt werden. (Siehe Fall Bader - die Kammerhofer-Files)

6. Die RichterInnen: Um einen lukrativen Fall einer Sachwalterschaft einem befreundeten Anwalt übergeben zu können, haben einige Richter an Wiens Bezirksgerichten eine besonders schlaue Methode entwickelt: Sie konstruieren Familienkonflikte z.B. zwischen den Söhnen und Töchtern des Mündels (siehe Fall der entmündigten Hofratswitwe aus der Finanzlandesdirektion Wien, NÖ, Burgenland) und behaupten dann in der Argumentation betreff Bestellung des Sachwalters, dass die Söhne der reichen Dame uneins sind und sich um die Erbschaft streiten. Besonders perfid war im oben genannten Fall, dass die Richterin am Bezirksgericht Wien-Hernals der Hofratswitwe nach dem Tod ihres Mannes einreden wollte, sie bekomme für das komplizierte Verlassenschaftsverfahren (die Hofratswitwe besitzt ein Zinshaus in Wien-Hernals) einen ANWALT zur Verfügung gestellt. In Wirklichkeit wurde vom BG Wien-Hernals ein brutaler Sachwalter bestellt, der die Hofratswitwenpension einkassierte und ausländische Schlepperbanden im Hause lagern ließ. Dieser SW-Missbrauch ist besonders krass, da der Mann des Opfers auch in der Restitutsionskommission war und offenbar war es auch ein Racheakt, da die Finanzlandesdirektion Wien in den 1990-er Jahren bei Scientologen Hausdurchsuchungen wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung durchführte (Quelle El Awadalla: Heimliches Wissen - Unheimliche Macht, Wien 1997).

Conclusio: Dieses Netzwerk der organisierten Kriminalität scheint von höheren Stellen gedeckt zu sein, da sich sowohl RichterInnen als auch BankerInnen und medizinische Gutachterinnen (manchmal auch Hausverwaltungen) sehr sicher bei ihren Taten fühlen. Sie behandeln Angehörige von "oben herab" und demütigen ihre zu bestehlenden Opfer auf sehr brutale Weise. Sie scheuen auch nicht davor zurück, in die Wohnungen ihrer Mündel einzubrechen, Wohnungs-Schlösser auszutauschen und ihre Mündel auf das Brutalste zu berauben - mit Hilfe von Komplizen, die sie als "SozialarbeiterInnen" (eigentlich Spitzel, die ausgeschickt werden, um potentielle reiche Mündel auszuforschen und einen Grund für die Entmündigung zu finden) anstellen (Siehe Christian B., Am Hofe 13). Die alten Menschen müssen in Pflegeheimen ein sehr unwürdiges Ende finden und es wird wohl (besonders wenn keine nahen Angehörigen vorhanden sind) auch bei ihrem Tode etwas nachgeholfen - alles mit freundlicher Genehmigung des Bezirksgerichtes. Nach dem Tod des Mündels erhält der Sachwalter, der in manchen Fällen nachgeholfen hat oder nachhelfen hat lassen, bis zu 20 Prozent aus der Verlassenschaft - je nach Wohlwollen des Richters, der Richterin und wohl Provisionshöhe für das Gericht.

Das kriminelle Geschäftsmodell des Sachwalterschaftsmissbrauchs in Österreich unter Mitwirkung von Bezirksgerichten und gerichtlich beeideten Gutachtern 


Es hat sich also im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch ein unglaublich kriminelles Geschäftsmodell (es gilt die Unschuldsvermutung) an Österreichs Bezirksgerichten entwickelt. Unbequeme Beamte sollen durch die Entmündigung ausgeschaltet, Journalisten mundtot, alte Menschen, die Österreich nach dem Krieg wieder aufgebaut haben, sollen PER SYSTEM und METHODIK enteignet und entrechtet werden.

Aus dieser Grundsituation und Schieflage des österreichischen Justizsystems ergeben sich folgende Problematiken:

1. Die Ethik (im ursprünglichen Sinne) des Berufsstandes des Richters ist zu hinterfragen. Auch Richter müssen bei Straftaten entlassen werden können. Andere Richter müssen (wie im ABGB vorgesehen), Sachwalter, die ihren Aufgaben nicht nachkommen, VERURTEILEN und es muss dem geschädigten Mündel Schadenersatz geleistet werden (wie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen).

2. Die Ethik des Berufsstandes des gerichtlich beeideten medizinischen Sachverständigen ist zu hinterfragen.

3. Die Rolle des Sachwalters und die Anforderungen an das Berufsbild des Sachwalters sind zu hinterfragen.

4. Der Gesetzgeber ist gefordert, ein neues Sachwalterrecht auszuarbeiten. Es muss vor allem verhindert werden, dass der Zweck der Errichtung einer Sachwalterschaft allein jener ist, dass das Mündel seiner Immobilien und seines ganzen Hab und Gutes beraubt wird (siehe Fall Demosthenes, Antike).

5. Da das kriminelle System in Wien bis zum Landesgericht für Zivilrechtssachen (das angehalten ist, durch den Dreier-Senat alle Rekurse gegen SW-Beschlüsse abzuschmettern) hinaufreicht, wird es sehr schwer sein, diese korrupte Justiz zu reinigen. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft alle Sammelklagen in bezug auf Sachwalterschaft in den Papierkorb (siehe dazu Sammelklage Christine G., 2011

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2012/10/eine-sammelklage-anzeige-betreff.html

6. Die Rolle des Bundesrechenzentrums: Da im Bundesrechenzentrum Wien auf den sogenannten "Justiz-Servern" alle Verfahren (Außerstreit, Strafrecht etc.) gespeichert sind, müsste man auch jene Angestellten des Bundesrechenzentrums entlassen und strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, die illegal Grundbuch-Daten, Daten von Obsorge-Verfahren etc. an Nicht-Berechtigte weitergeben (siehe Fall Hödl, chronologieeinerentmuendigung).

Anmerkung: Die Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien starb am 28.11.2008 auf mysteriöse Weise. Am selben Tag leitete die Richterin Bauer-Moitzi am Bezirksgericht Wien-Liesing in einer Tagsatz-Verhandlung betreff einer erfundenen T-Mobile-Rechnung (Rekurs zum Zahlungsbefehl) die Sachwalterschaft für Mag. Hoedl (ehemals SAP-Beraterin im Bundesrechenzentrum, Bundeshaushaltsverrechnung) ein.
 

 

 

 

 

Das System der Enteignung alter vermögender Menschen mit Hilfe der ? Es gilt die Unschuldsvermtung

Das System der Enteignung und Beraubung von alten, vermögenden Menschen im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch

Im ORF-Bürgeranwalt vom 14.6.2014 wurden zwei drastische Fälle von Sachwalterschaftsmissbrauch und (versuchter)Enteignung/Beraubung von älteren Menschen, die schöne Immobilien in Wien besitzen, aufgezeigt.

Da diese Art von Sachwalterschaftsmissbrauch unter Mitwirkung von Bezirksgerichten und willfährigen Gutachtern und Gutachterinnen Methode und System zu haben scheint und in vielen Punkten an "Organisierte Kriminalität" auf höchster Ebene (es gilt die Unschuldsvermutung) erinnert, soll hier en detail die METHODIK/SYSTEMATIK und brutale VORGANGSWEISE des Bestehlens von alten Menschen mit Hilfe der Justiz dargestellt werden. In einem weiteren blog werden wir die Systematik des Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich an einzelnen Missbrauchs-Fällen im Detail erläutern.

Da Immobilien die wichtigsten Wertgegenstände der zu beraubenden Missbrauchsopfer darstellen, versuchen wir in diesem blog den Diebstahl und die dubiose Vorgangsweise bzw. Methodik des Missbrauchs an Hand zweier Beispiele aus Wien-Penzing und Wien-Liesing aufzuzeigen.

1. Grundbuch: Das österreichische Grundbuch wird elektronisch im Wiener Bundesrechenzentrum geführt. Daher können Notare und Rechtsanwälte auf dieses Grundbuch (und Firmenbuch) über eine gesicherte elektronische Verbindung zugreifen. An den Bezirksgerichten werden Versteigerungen von Immobilien und Liegenschaften durchgeführt. Es liegt also nahe, am Bezirksgericht nach vermögenden älteren Menschen Ausschau zu halten. Dazu muss man gar nicht im Melderegister nachsehen, da ja die Geburtsdaten der Grundstücks-Eigentümer im GRUNDBUCH vermerkt sind.

2. Die Bank: Nun ist es an der Zeit, die Bankverbindung des alten Menschen herauszufinden bzw. Komplizen bei jener Bank zu lukrieren, wo der alte vermögende Mensch Girokonto, Sparbücher, Wertpapierdepots, Aktien etc. besitzt. Dann meldet der Bankangestellte (Komplize) dem Gericht (bei nicht allzu hoher Kriminalität des Angestellten werden auch Angehörige vielleicht pro forma informiert), dass die alte Dame/der alte Herr in letzter Zeit immer so hohe Beträge abhebt. Es bestehe der Verdacht einer Alzheimer-Erkrankung oder/und beginnenden DEMENZ. Daher wäre eine Entmündigung sinnvoll.

3. Das Gericht ist informiert und es wird - in den meisten Fällen - ein psychiatrisch-neurologisches AKTENGUTACHTEN erstellt, das die Grundlage für den Gerichtsbeschluss der Errichtung einer Sachwalterschaft in allen Bereichen ermöglicht. Zuvor wird aber meistens innerhalb von einer Stunde oder eines Tages ein einstweiliger Sachwalter bestellt (meistens ein Rechtsanwalt, der/die mit dem Richter befreundet ist und sonst nicht viel Geschäft macht z.B. durch lukrative Strafprozesse). Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt glaubt dann aufgrund der Errichtung einer einstweiligen Sachwalterschaft und in Komplizenschaft mit dem Richter/der Richter alles machen zu dürfen. Zum Beispiel wird die alte Dame/das alte Ehepaar - manchmal auch mit Hilfe von kriminellen MitarbeiterInnen zu Hause aufgesucht. Es wird das Tür-Schloss ausgetauscht, die Wohnung des alten Menschen nach Wertpapieren und Bargeld durchforstet. Im Falle Christine G. mussten die alten Eltern aus Wien fliehen, weil der Sachwalter das Wohnungsschloss ausgetauscht hat und die Eltern gegen den Willen der Tochter und gegen den eigenen Willen in einem Pflegeheim unterbringen wollte und sich des gesamten Vermögens (Eigentumswohnung, Schmuck, Girokonto etc.) bemächtigen wollte.

Im Falle H. in Wien-Penzing konnte der Sohn der zu beraubenden alten Dame noch mit der Drohung, die Polizei zu verständigen, Schlimmeres verhindern. Auch hier wollte ein Mitarbeiter der Sachwalter-Kanzlei die alte Dame, die in einem Haus in Wien-Penzing wohnt (das Sachwalter gerne für sich und ihre teuren Ausbildungen/Kanzleien lukrieren wollen) berauben, alle Wertgegenstände mitnehmen, sie in ein Pflegeheim transferieren und das Haus letztendlich zu einem hohen Preis verkaufen (mit Lukrierung von 20 % Prämie unter Mithilfe des Gerichts) und die alte Dame in einem Pflegeheim dann wohl schnell irgendwie das Zeitliche "segnen lassen".

Am Hofe in Wien residiert ein sogenannter "Sachwalter-Kaiser", ein Wiener Rechtsanwalt, der mehr als 1000 Mündel zu betreuen hat und gemeinsam mit einem Wiener Psychiater (ebenfalls für Entmündigungen zuständig) eine STIFTUNG in Liechtenstein errichtet hat, wo die Vermögenswerte der Mündel wohl "MÜNDELSICHER" angelegt sind.

4. Die Hausverwaltung: Nehmen wir dazu den Fall Frimmel: Frau Frimmel war eine berühmte Schauspielerin und einst eine Schönheit. Sie wohnte zu einem günstigen Preis in einem sehr schönen alten Haus im 1. Bezirk von Wien. Da das Haus an einen Prinzen verkauft werden sollte, ist man in bezug auf SW-Missbrauch nach erfolgreicher Methodik vorgegangen: Der Betreuer von Frau Frimmel von der ERSTE Bank am Wien-Graben (bezüglich Komplizenschaft gilt die Unschuldsvermutung) regte beim Bezirksgericht Wien-Innere Stadt eine Sachwalterschaft für die Dame an, weil sie einmal 10.000 Euro von ihrem Konto abgehoben hat. Sogar ihr Hausarzt war dagegen. Zahlreiche Medienberichte halfen nicht: Die Dame wurde gegen ihren Willen in ein günstiges Heim gebracht. Sie ist selbst Jüdin und sagte: "Das ist ja ärger als unter dem Hitler".

Die Rolle der Hausverwaltung oder krimineller Nachbarn ist bei diesem "Geschäftsmodell" äußerst wichtig: Sie können zum Beispiel melden, dass die Person verwahrlost ist oder sehr verwirrt im Stiegenhaus auftritt etc. Wenn es sich um Scientologen handelt, die für ihre Auditing-Kurse viel Geld brauchen, wird die Sache noch gefährlicher.

Um alte Mieter loszuwerden, die wenig Miete zahlen, gibt es in Wien da und dort auch schon mal eine "heiße Sanierung". Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, weil die Gerichte ja in Komplizenschaft tätig sind (nicht alle, aber viele..) und es daher wohl nie zu einer Verurteilung oder gar einem Strafprozess kommen wird.

5. Die GutachterInnen: Pro forma muss für die Errichtung einer Sachwalterschaft ein Gutachter aus dem Bereich der Neurologie/Psychiatrie ein Gutachten erstellen, dass aus medizinischer Sicht bestätigen soll, dass bei der zu entmündigenden Person ein SELBSTFÜRSORGEDEFIZIT vorliegt und die Person sich nicht mehr um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Auch hier stehen den Bezirksgerichten zahlreiche Ärzte in Komplizenschaft zur Verfügung. Sie wollen sich wohl ein Zubrot dazuverdienen und es ist nicht auszuschließen, dass sie für Aktengutachten Provisionen erhalten.

Im Falle einer SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum (die aufgrund ihrer Zeugenschaft in bezug auf Todesfälle und SAP-Budgetsystem-Manipulationen im österreichischen Finanzministerium entmündigt wurde) wurde der psychiatrische Gutachter sogar direkt von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium gebeten, die Dame elf Jahre rückwirkend - für gewisse heikle Zeiträume - als "geschäftsunfähig" zu diagnostizieren.

Es scheint hier ein vorformulierter Text vorzuliegen, wo der Gutachter nur mehr den Namen des Mündels eintragen muss. In einigen Fällen müssen die Opfer sogar ihr Entmündigungs-Gutachten selbst bezahlen! In einigen - aus politischen Gründen dringenden - Entmündigungsfällen (siehe Stalin-Diktatur) gibt es auch sogenannte Aktengutachten, die mitunter sogar während der Weihnachtsfeiertage aus dem Urlaubsparadies an das zuständige Bezirksgericht gefaxt werden. (Siehe Fall Bader - die Kammerhofer-Files)

6. Die RichterInnen: Um einen lukrativen Fall einer Sachwalterschaft einem befreundeten Anwalt übergeben zu können, haben einige Richter an Wiens Bezirksgerichten eine besonders schlaue Methode entwickelt: Sie konstruieren Familienkonflikte z.B. zwischen den Söhnen des Mündels (siehe Fall der entmündigten Hofratswitwe aus der Finanzlandesdirektion Wien, NÖ, Burgenland) und behaupten dann in der Argumentation betreff Bestellung des Sachwalters, dass die Söhne der reichen Dame uneins sind und sich um die Erbschaft streiten. Besonders perfid war im oben genannten Fall, dass die Richterin am Bezirksgericht Wien-Hernals der Hofratswitwe nach dem Tod ihres Mannes einreden wollte, sie bekomme für das komplizierte Verlassenschaftsverfahren (die Hofratswitwe besitzt ein Zinshaus in Wien-Hernals) einen ANWALT zur Verfügung gestellt. In Wirklichkeit wurde vom BG Wien-Hernals ein brutaler Sachwalter bestellt, der die Hofratswitwenpension einkassierte und ausländische Schlepperbanden im Hause lagern ließ. Dieser SW-Missbrauch ist besonders krass, da der Mann des Opfers auch in der Restitutionskommission war und offenbar war es auch ein Racheakt, da die Finanzlandesdirektion Wien in den 1990-er Jahren bei Scientologen Hausdurchsuchungen wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung durchführte (Quelle El Awadalla: Heimliches Wissen - Unheimliche Macht, Wien 1997).

Conclusio: Dieses Netzwerk der organisierten Kriminalität (es gilt die Unschuldsvermutung) scheint von höheren Stellen gedeckt zu sein, da sich sowohl RichterInnen als auch BankerInnen ("Mit Mündeln verhandeln wir nicht", Zitat Strasser, ERSTE Bank) und Gutachterinnen (manchmal auch Hausverwaltungen) sehr sicher bei ihren Taten fühlen. Sie behandeln Angehörige von "oben herab" und demütigen ihre zu bestehlenden Opfer auf sehr brutale Weise. Sie scheuen auch nicht davor zurück, in die Wohnungen ihrer Mündel einzubrechen, Wohnungs-Schlösser auszutauschen und ihre Mündel auf das Brutalste zu berauben - mit Hilfe von Komplizen, die sie als "SozialarbeiterInnen" anstellen (Siehe Christian B., Am Hofe 13). Die alten Menschen müssen in Pflegenheimen ein sehr unwürdiges Ende finden und es wird wohl (besonders wenn keine nahen Angehörigen vorhanden sind) auch bei ihrem Tode etwas nachgeholfen - alles mit freundlicher Genehmigung des Bezirksgerichtes. Für alle diese Vorwürfe gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Das kriminelle Geschäftsmodell des Sachwalterschaftsmissbrauchs in Österreich unter Mitwirkung von Bezirksgerichten und gerichtlich beeideten Gutachtern

Es hat sich also im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch ein unglaublich kriminelles Geschäftsmodell an Österreichs Bezirksgerichten entwickelt. Unbequeme Beamte sollen durch die Entmündigung ausgeschaltet, Journalisten mundtot, alte Menschen, die Österreich nach dem Krieg wieder aufgebaut haben, sollen PER SYSTEM und METHODIK enteignet und entrechtet werden.

Aus dieser Grundsituation und Schieflage des österreichischen Justizsystems ergeben sich folgende Problematiken:

1. Die Ethik des Berufsstandes des Richters ist zu hinterfragen.

2. Die Ethik des Berufsstandes des gerichtlich beeideten medizinischen Sachverständigen ist zu hinterfragen.

3. Die Rolle des Sachwalters und die Anforderungen an das Berufsbild des Sachwalters sind zu hinterfragen.

4. Der Gesetzgeber ist gefordert, ein neues Sachwalterrecht auszuarbeiten. Es muss vor allem verhindert werden, dass der Zweck der Errichtung einer Sachwalterschaft allein jener ist, dass das Mündel seiner Immobilien und seines ganzen Hab und Gutes beraubt wird (siehe Fall Demosthenes, Antike).

5. Da das kriminelle System in Wien bis zum Landesgericht für Zivilrechtssachen (das angehalten ist, durch den Dreier-Senat alle Rekurse gegen SW-Beschlüsse abzuschmettern) hinaufreicht, wird es sehr schwer sein, diese korrupte Justiz zu reinigen. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft alle Sammelklagen in bezug auf Sachwalterschaft in den Papierkorb (siehe dazu Sammelklage Christine G., 2011)

6. Die Rolle des Bundesrechenzentrums: Da im BRZ Wien auf den sogenannten "Justiz-Servern" alle Verfahren (Außerstreit, Strafrecht etc.) gespeichert sind, müsste man auch jene Angestellten des Bundesrechenzentrums entlassen, die illegal Grundbuch-Daten, Daten von Obsorge-Verfahren etc. an Nicht-Berechtigte weitergeben (siehe Fall Hödl, chronologieeinerentmuendigung).

Anmerkung: Die Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien starb am 28.11.2008 auf mysteriöse Weise. Am selben Tag leitete die Richterin Bauer-Moitzi am Bezirksgericht Wien-Liesing in einer Tagsatz-Verhandlung betreff einer erfundenen T-Mobile-Rechnung (Rekurs zum Zahlungsbefehl) die Sachwalterschaft für Mag. Hoedl (ehemals SAP-Beraterin im Bundesrechenzentrum, Bundeshaushaltsverrechnung) ein.