Sonntag, 6. März 2016

Eheschließung und Sachwalterschaft in Österreich

Zum Begriff der Ehemündigkeit: 


Das in Österreich geltende Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidungim Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet. Vom 6. Juli 1938. (Ehegesetz; EheG) regelt das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung einschließlich der Scheidungsfolgen.
Es ist neben dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch in seinem „Zweyten Hauptstück: Von dem Eherechte“ (§ 44 zum Begriff der Ehe; §§ 45 bis 46 zum Eheverlöbnis sowie §§ 89 bis 100 zu den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe) die wichtigste Rechtsquelle zum österreichischen Eherecht.
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Österreich

In Österreich ist die Ehemündigkeit im Ehegesetz geregelt. Demnach müssen seit dem 1. Juli 2001 beide Partner 18 Jahre alt sein (dieses Alter war auch schon vor Herabsetzung der Volljährigkeit separat festgelegt). Über Antrag bei Gericht ist es auch möglich, bereits mit dem Alter von 16 Jahren zu heiraten, wenn der zukünftige Ehepartner volljährig ist. Das ist aber Formsache, denn das Gericht muss die Erlaubnis geben. Bis zum 30. Juni 2001 durften auch 15-jährige Mädchen aus freiem Willen diesen Antrag stellen. Dies dürfen sie nun nicht mehr, auch nicht, wenn sie schwanger sind - in diesem Fall muss das Mädchen nun das gemeinsame Kind ledig austragen.

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Das Ehegesetz, nach dem auch der Ablauf genau geregelt ist, stammt vom 1. Januar 1939, wurde also aus dem Deutschen Reichsgesetz übernommen und 1973 unter der Regierung Kreisky wiederverlautbart (BGBl. Nr. 108/1973). Erst die schwarz-blaue Koalition Kabinett Schüssel I verfügte die neuen Altersgrenzen (BGBl. I Nr. 135/2000).

Österreichisches Recht

Im österreichischen Recht gibt es folgende weitgehend gleich lautende Eheverbote:
  1. Verbot der Doppelehe (Verbot der Bi- und Polygamie) - § 8 EheG
  2. Verbot der Verwandtenheirat. Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen voll- oder halbbürtigen Geschwistern - § 6 EheG
  3. Das Verbot der Verwandtenheirat gilt auch zwischen einem adoptierten Kind und seinen Abkömmlingen einerseits und jedem Adoptivelternteil andererseits, solange das Adoptionsrechtsverhältnis besteht - § 10 EheG
Eine den Verboten der §§ 6 oder 8 EheG zuwider eingegangene Ehe ist nichtig; eine dem Verbot des § 10 EheG zuwider eingegangene Ehe ist jedoch weder nichtig noch aufhebbar.


Geschichtlicher und verfassungsrechtlicher Hintergrund
Aus heutiger Sicht erscheint es als selbstverständliches Recht, zu heiraten. In früheren Zeiten jedoch war eine Heirat, je nachdem, welchem Stand die Heiratswilligen angehörten, von der Zustimmung des Grundherren, des Zunftmeisters und ähnlicher Autoritätspersonen abhängig. Erst mit der Aufhebung der Feudalordnung zu Anfang und der Einführung der Zivilehe zu Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Eheschließungsfreiheit zum selbstverständlichen Recht für die meisten. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie aus rassistischen Gründen eingeschränkt (siehe Ehegesetz) und ist in Deutschland heute durch GG garantiert. Das bürgerliche Recht kennt nur noch die genannten Eheverbote, die auf allgemein anerkannten sozialen oder moralischen Tabus beruhen (Bigamie, Polygamie) oder auf eugenischen Gründen (Inzesttabu).

Sehr berührend: Andreas Gabalier: 




Österreich: die Sever-Ehen

Bis 1938 galt in Österreich — außer im Burgenland, welches bis 1918 Teil des Königreichs Ungarn gewesen war — für Katholiken die Unscheidbarkeit der Ehe. Auch durch einen späteren Kirchenaustritt wurde die einmal als unscheidbar eingegangene Ehe nicht scheidbar. Einige Verwaltungsbehörden (insbesondere in Niederösterreich und Wien) haben aber in den 1920er Jahren damit begonnen, in bestimmten Fällen eine Befreiung vom Eheverbot der bestehenden Ehe zu erteilen, wenn eine gerichtliche Trennung von Tisch und Bett (damals in Österreich „Scheidung“ genannt, während die für Nichtkatholiken mögliche Scheidung damals „Ehetrennung“ hieß) vorlag. Meist wurden weitere Bedingungen gemacht, so z.B. dass keiner der Partner der neuen Ehe noch katholisch sein durfte. 

Bildergebnis für ehe

Die aufgrund dieser Befreiung geschlossenen Ehen wurden nach dem damaligen niederösterreichischen Landeshauptmann Albert Sever auch Sever-Ehen genannt. Die Rechtsgültigkeit dieser Ehen war umstritten, der Oberste Gerichtshof hielt sie für nichtig, der Verfassungsgerichtshof für gültig. Mit der Einführung der Zivilehe durch das nationalsozialistische Eherecht 1938 wurden noch nicht gerichtlich für nichtig erklärte Sever-Ehen für gültig und die früheren Ehen der Betroffenen für aufgelöst erklärt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehef%C3%A4higkeit

Bildergebnis für ehe

https://www.youtube.com/watch?v=JVN0GCDSFAs

Was ist er denn
Was hat er denn
Was kann er denn
Was red't er denn
Wer glaubt er, dass er is

Was ist er denn
Was hat er denn
Was kann er denn
Was red't er denn
Wer glaubt er, dass er is

Weniger hat sich verändert, 
Denn so still steht die Zeit
-Auf a Art-
Es bleibt für immer dabei
Geh'ns Fräulein, drei mal Hirn mit Ei-
Na klar für uns
-Für wen denn sonst-
Wir drei Apostel laden in den Tempel euch ein
Spitzenwäsche, Zyniker und Süchtige rein
Wer sich zu sauber ist lässt es bleiben
Lässt es sein


Eheschließung Kirche Stift Rein bei Graz - September 2015

Sonntag, 14. Februar 2016

Hausherr versus Sach(ver)walter - steht die Mündelrevolte unmittelbar bevor? Is revolution of wards just a joke?

Kommentar eines zensurierten Facebook-Polit-Mündels (im Auftrag von BMF/BRZ) 

Bildergebnis für die internationale erkämpft das menschenrecht

Als Steiermark-Immigrantin erforsche ich nun schon seit 20 Jahren den unglaublichen, abgrundtiefen Hass auf alles Katholische (man darf in manchen Häusern nicht einmal Grüß Gott sagen, was am Lande durchaus üblich ist), der hier in WIEN herrscht.

Bildergebnis für hausherrn kapitalisten wien

Die Ursache finden wir in der Zwischenkriegszeit: Ein Prälat als Kanzler (Seipel), Bürgerkrieg 1934 zw. Schutzbund und "christlich-sozialen" Heimwehren, Schüsse auf Gemeindebauten. Der Hass auf die Hausherrn (KAPITALISTEN) war groß, so wie in Frankreich Ende des 18. Jh. der Hass auf die Aristokraten, der Hass der Enteigneten inkl. ius primae noctis (vgl. Hochzeit des Figaro).

Bildergebnis für hausherrn kapitalisten wien

Die Zensur war in der Zwischenkriegszeit (1918 bis 1938) nicht so ausgeprägt wie zu Zeiten Metternichs - der ja die gesamten Organisationsstrukturen des Habsburger-Reiches zur Verfügung hatte.

Bildergebnis für die internationale erkämpft das menschenrecht

Nun ist die flächendeckende Enteignung via SW und Massen-Immigration ein neuer Grund für eine unglaubliche Revolution in Österreich. Die Vorhut erkennen wir bereits durch zahlreiche Websites der Opfer, begleitet auf Social Media (teilweise zensuriert). Das wird für mich als Systemtheoretikerin noch sehr spannend zu beobachten sein. Obwohl ich als Polit-Mündel selbst betroffen bin, werde ich mich in keinerlei weise an der im Gange befindlichen RE_VO_LU_TION (nicht) beteiligen oder (nicht) beteiligen können - höchstens als empirische Soziologin zur Aufarbeitung der Daten- und Faktenlage. 

Bildergebnis für hausherrn kapitalisten wien

Die Justizopfer sind ja bereits flächendeckend in der Überzahl - also kann es sich nur um eine Frage der Zeit handeln, bis die Sachwalter, die neuen "HAUSHERREN" entmachtet werden.

http://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at/2006/04/vorladung-beim-landesamt-fur.html

http://www.diesachwalter.at/index.php/vorstand

http://www.ediktsdatei.justiz.gv.at/edikte/ku/kuedi7.nsf/0/b6ed168fda106e62c1257e59003c6c71!OpenDocument



http://www.sachwalterschaftsmissbrauch.com/Linksprob.html

Als Steiermark-Immigrantin erforsche ich nun schon seit 20 Jahren den unglaublichen Hass auf alles Katholische, Christliche, der hier in WIEN herrscht. Die Ursache finden wir in der Zwischenkriegszeit: Ein Katholischer Prälat und Priester als Kanzler (Seipel), Bürgerkrieg 1934 zw. Schutzbund und "christlich-sozialen" Heimwehren, Schüsse auf Gemeindebauten.

Der Hass auf die Hausherrn (KAPITALISTEN) war groß, so wie in Frankreich Ende des 18. Jh. der Hass auf die Aristokraten, der Hass der Enteigneten inkl. ius primae noctis (vgl. Hochzeit des Figaro).

Die Zensur war in der Zwischenkriegszeit nicht so ausgeprägt wie zu Zeiten Metternichs - der ja die gesamten Organisationsstrukturen des Habsburger-Reiches zur Verfügung hatte. Nun ist die flächendeckende Enteignung via SW, Entmündigung und Massen-Immigration ein neuer Grund für eine unglaubliche Revolution in Österreich.



Leverage-Effekt:

WANN und ab welchem Zeitpunkt das Fass zum Überlaufen gebracht wird, der Hass auf Pflegschaftsrichter, AktengutachterInnen, SachwalterInnen, PolitikerInnen so groß wird, dass sie entmachtet werden....das wird für mich als Systemtheoretikerin noch sehr spannend zu beobachten sein.

Obwohl ich als Polit-Mündel selbst betroffen bin, werde ich mich in keinerlei weise an der im Gange befindlichen RE_VO_LU_TION (nicht) beteiligen oder (nicht) beteiligen können - höchstens als empirische Soziologin zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Revolution gegen die Sachwalter (Leverage-Effekt).

https://sparismus.wordpress.com/mundelkunst-made-in-austria-version-1-0-130617/

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2016/02/leidenswege-osterreichischer-mundel.html

https://hotandrash.wordpress.com/tag/anna-maria-hammer/

https://www.fischundfleisch.com/lassy/wahnsinn-zum-quadrat-oesterreich-massiv-gefaehrdet-16138

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2013/03/das-honorar-des-sachwalters-berechnet.html

http://www.labournetaustria.at/alexandra-bader-spo-will-kritische-journalistin-tothetzen-martin-mair/


https://de.wikipedia.org/wiki/Franz%C3%B6sische_Revolution#1789_.E2.80.93_ein_vielschichtiges_Revolutionsjahr

1789 – ein vielschichtiges Revolutionsjahr

Im Allgemeinen Bewusstsein ist 1789 das am engsten mit der Französischen Revolution verknüpfte Jahr, nicht nur, weil es den Beginn eines großen politischen und sozialen Umwälzungsprozesses markiert, sondern auch, weil in diesem Jahr die maßgeblichen Voraussetzungen für das Bewusstsein der nationalen Zusammengehörigkeit aller Franzosen geschaffen wurden. Möglich war dies auch wegen der Mehrgleisigkeit des revolutionären Geschehens, das nach und nach die gesamte Bevölkerung in seinen Bann schlug und bei dem drei Komponenten zusammen- und ineinanderwirkten: die Wendung der Volksvertreter gegen die absolutistische Monarchie, die Erhebung der städtischen Bevölkerung gegen die überkommenen Herrschafts- und Verwaltungsorgane und die Revolte der Bauern gegen das ländliche Feudalregime. Ohne die mit je besonderen Motiven verbundenen Volksaktionen wären die aufklärerisch inspirierten, zu Reformen entschlossenen Vertreter des Bildungs- und Besitzbürgertums mit ihren politischen Vorstellungen 1789 kaum weit gekommen.

EXKURS: STÄNDESTAAT IN ÖSTERREICH 


In Österreich bildeten sich nach Ende des Ersten Weltkriegs Heimwehren in einzelnen Gebieten aus verschiedenen lokalen Einwohnerwehren und Selbstschutzverbänden, die sich später auch bundesländerweise zusammenschlossen. Der erste Verband der in Tirol so genannten Heimatwehr wurde am 12. Mai 1920 vom Landtagsabgeordneten der Tiroler ChristlichsozialenRichard Steidle, gegründet. Steidle war zwischen 1920 und 1935/36 Landesführer der Heimatwehr in Tirol, Stellvertreter waren Anhänger oder Mandatare der Großdeutschen Volkspartei. In der Satzung werden vier Programmpunkte erwähnt, der erste war „Schutz der Verfassung und Abwehr jedes Versuchs einer gewaltsamen Verfassungsänderung“, sodann „Schutz von Personen, Arbeit und Eigentum“, „Unterstützung der bestehenden Staatsgewalt bei Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung“ und schließlich „Eingreifen bei Elementarereignissen“. Ebenso wird die „Ausschaltung jeder Parteipolitik“ betont, und als private Vereinigung befasse man sich „nicht mit militärischen Dingen“.[1] Bereits von daher ist zu sehen, dass die Heimatwehr keine Organisation einer Partei, sondern eine eigenständige, politisch rechts stehende Einheit war, die im „Marxismus“, d.h. für Tirol vor allem in der Sozialdemokratie, ihren politischen Feind sah.

LEVERAGE EFFEKT (eigentlich Begriff aus der Wirtschaft) - auch auf soziologische Forschung anwendbar 

Der Leverage-Effekt ist ein finanzwirtschaftlicher Begriff, der allgemein Situationen beschreibt, bei denen kleine Änderungen einer Variablen zu großen Ausschlägen im Resultat führen. Der Begriff Leverage wird in den Bereichen Kapitalstruktur, Kostenstruktur und bei Derivaten verwendet.


Leidenswege österreichischer Mündel: dargestellt auf Web-Sites und OGH-Entscheidungen (martyrdoms of Austrian wards) EXKURS: Französische Revolution 1789

http://www.saubere-haende.org/index.php?id=220



https://sparismus.wordpress.com/mundelkunst-made-in-austria-version-1-0-130617/

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20150224_OGH0002_0100OB00004_15H0000_000


https://hotandrash.wordpress.com/tag/anna-maria-hammer/

http://www.sachwalterschaftsmissbrauch.com/Linksprob.html

http://www.labournetaustria.at/alexandra-bader-spo-will-kritische-journalistin-tothetzen-martin-mair/

https://alexandrabader.wordpress.com

vorstand

https://sparismus.wordpress.com/

http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/

http://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at/2006/04/vorladung-beim-landesamt-fur.html

http://www.saubere-haende.org/index.php?id=882

http://www.diesachwalter.at/index.php/vorstand

http://www.ediktsdatei.justiz.gv.at/edikte/ku/kuedi7.nsf/0/b6ed168fda106e62c1257e59003c6c71!OpenDocument

Da die Zustellung der Klage und des Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung an die beklagte Partei nicht erfolgen konnte und der Aufenthalt der beklagten Partei unbekannt ist, wird auf Antrag der klagenden Partei
Rechtsanwalt Dr. Thomas Hofer-Zeni
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 82,
zum Zustellkurator gemäß § 116 ZPO bestellt, der die beklagte Partei auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.
B e g r ü n d u n g :
Die am 11.5.2015 eingebrachte Klage samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung konnte dem Beklagten nicht zugestellt werden, da dieser an der in der Klage angegebenen Adresse 1090 Wien, Schulz-Strassnitzki-Gasse 7, bis 19.10.2015 ortsabwesend gemeldet ist.
Mit Antrag vom 28.5.2015 beantragte der Kläger die Bestellung eines Kurators gemäß § 116 ZPO wegen unbekannten Aufenthaltes des Beklagten und gab an, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Abgabestelle des Beklagten zu ermitteln, wie Einsichtnahme in öffentliche Register, ZMR-Abfrage, telefonische Kontaktversuche, Anschreiben per E-Mail, ausgeschöpft zu haben.
Zur Bescheinigung der vergeblichen Versuche zur Ermittlung des Aufenthaltes des Beklagten beantragte der Kläger die Einvernahme der Klagevertreterin Mag. Huberta Gheneff und legte ein an den Beklagten übermitteltes Mail vom 7.5.2015, eine herold-Telefonabfrage sowie eine ZMR-Abfrage vor.
Aus der ZMR-Abfrage ergibt sich, dass der Beklagte nach wie vor an der in der Klage angegebenen Adresse aufrecht gemeldet ist.
In ihrer Einvernahme führte die Klagevertreterin am 3.6.2015 aus, am 2.6.2015 mit dem für strafrechtliche Ermittlungen zuständigen Inspektor Schneider telefoniert zu haben, wobei diese Erkundigungen ebenfalls keine Aufschlüsse über einen konkreten Aufenthaltsort des Beklagten brachten, vielmehr auch zahlreiche polizeiliche Erhebungen in den letzten Wochen einen Aufenthaltsort des Beklagten nicht ermitteln konnten.
Weitere Erhebungen zur Feststellungen des Aufenthaltsortes des Beklagten wurden seitens des Gerichtes vorgenommen: es wurden eine Sozialversicherungsanfrage sowie Erhebungen beim zuständigen Polizeikommissariat und beim AMS durchgeführt. Auch diese brachten allesamt keine Aufschlüsse über einen konkreten aktuellen Aufenthaltsort des Beklagten, sodass es das Gericht als bescheinigt ansieht, dass seitens des Klägers vergeblich versucht wurde, einen Aufenthaltsort des Beklagten zu ermitteln.
Handelsgericht Wien, Abteilung 57Wien, 03. Juni 2015Mag. Hildegard Brunner, Richterin


EXKURS FRANZÖSISCHE REVOLUTION 

1789 – ein vielschichtiges Revolutionsjahr

Im Allgemeinen Bewusstsein ist 1789 das am engsten mit der Französischen Revolution verknüpfte Jahr, nicht nur, weil es den Beginn eines großen politischen und sozialen Umwälzungsprozesses markiert, sondern auch, weil in diesem Jahr die maßgeblichen Voraussetzungen für das Bewusstsein der nationalen Zusammengehörigkeit aller Franzosen geschaffen wurden. Möglich war dies auch wegen der Mehrgleisigkeit des revolutionären Geschehens, das nach und nach die gesamte Bevölkerung in seinen Bann schlug und bei dem drei Komponenten zusammen- und ineinanderwirkten: die Wendung der Volksvertreter gegen die absolutistische Monarchie, die Erhebung der städtischen Bevölkerung gegen die überkommenen Herrschafts- und Verwaltungsorgane und die Revolte der Bauern gegen das ländliche Feudalregime. Ohne die mit je besonderen Motiven verbundenen Volksaktionen wären die aufklärerisch inspirierten, zu Reformen entschlossenen Vertreter des Bildungs- und Besitzbürgertums mit ihren politischen Vorstellungen 1789 kaum weit gekommen.



Montag, 28. Dezember 2015

Eine Unterlassungsklage als Weihnachtsgeschenk

Mag.a Rosemarie B. Hoedl

A-1230 WIEN
Chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at

Bezirksgericht Liesing (Kopie SW. Dr. W., FA Dr. Herbert K.)
Abteilung C – Zahlungsbefehle, Unterlassungsklagen
Frau Rat Cornelia Wiesböck – Frau Rat Katja Bruzek
Haeckelstraße 8
1230 WIEN



Wien, am 24. Dezember 2015

Stellungnahme zur Klage gemäß § 1330 ABGB (Mag. Moser – Mag. Fasching)
1 C 1474/ 15y – 2
Stellungnahme zur Ladung (vorbereitenden) Tagsatzung am 23.2.2016 am BG Liesing
Antrag auf Verfahrenssachwalterschaft
Antrag auf IT-Gutachten betreff IP-Adresse des Verfassers der verleumderischen E-Mails
Antrag auf Verfahrenshilfe für die Verfahrenssachwalterschaft
Antrag auf Kostenübernahme für psychiatrisches Gutachten Verfahrenssachwalterschaft

Hohes Gericht!
Am 24. Dezember (in christlichen Kreisen auch „Heilig-Abend“ genannt) erreichte mich die Unterlassungsklage der Frau Mag. Theresia Moser!

Sachverhaltsdarstellung:

Ich arbeitete von 2001 bis Anfang 2005 als SAP-Beraterin im Projekt „Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP“ in der Bundesrechenzentrum GmbH, zugeteilt den Bundesministerien BMI, BMF, BMVIT sowie den Obersten Organen der Republik Österreich!
Im November 2003 starb Amtsdirektor Wolfgang Schweinhammer unerwartet am Arbeitsplatz in Hintere Zollamtsstraße 4, 6. Stock (damals BM für Finanzen, Sektion VI – elektronischer Zahlungsverkehr des Bundes,  Projekt HV-SAP).
Frau Moser war die engste Mitarbeiterin des Herrn Schweinhammer
Im Bereich Kosten- und Leistungsverrechnung des Bundes auf SAP-Systemen.
Ich hatte nach einer sehr effizienten SAP-Ausbildung bei SAP Wien und Salzburg die Agenda des Herrn Schweinhammer, der 30 Jahre im BM für Finanzen tätig war, im Projekt HV-SAP übernehmen müssen. Unser Teamleiter war Ing. Peter Grassl (siehe auch „Heimliche Mächte – unheimliche Kraft“ – Publikation von El Awadalla)
Im Dezember 2004 wurde von Ing. Grassl der Antrag gestellt, dass ich fristlos entlassen werde.
Ich wurde wie eine Verbrecherin von meinem Arbeitsplatz abgeführt, was für viele Beamtinnen in den Ministerien, Parlamentsdirektion, Rechnungshof aus arbeitstechnischer Sicht eine Katastrophe war, weil sie nun kaum noch Betreuung im Projekt HV-SAP hatten.
Im Februar 2006 erstattete ich Anzeige betreff der Vorkommnisse und Erkrankungen in BRZ GmbH und BM für Finanzen (siehe auch Vergiftungs- und Todesliste)
Im April 2006 wurde ich wie eine Verbrecherin bei LVT Wien vorgeladen.
Im Februar/ März 2007 wurde ich von Frau Moser und KollegInnen auf www.peterpilz.at schwer denunziert (siehe Publikationen chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at)


Im August 2007 erstattete ich Anzeige gemäß § 1330 ABGB und § 7 Mediengesetz am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt.
Am 9. Januar 2008 kam es zu einer Schein-Verhandlung am LG für Strafsachen Wien. Der Anwalt der Grünen, Herr Dr. Alfred Noll, diktierte der Medien-Richterin Mag. Katja Bruzek (siehe auch Fall Kampusch) den Vergleich. Zugleich überschwemmte Dr. Noll (Kunstmafia) mich auch mit juristischen Begriffen und meinte wörtlich: SIE HABEN OHNEHIN KEIN GELD FÜR EINE PRIVATKLAGE! Dr. Pilz lässt sich entschuldigen.
LG Strafsachen Wien : 92 HV 133/07p – 10 AN
Im August 2008 wurde Herr Christian Ihle interimistischer Leiter der Bundesbuchhaltungsagentur Wien-Dresdner Straße.
Am 16. September 2008 reichte T-Mobile Austria GmbH im Auftrag des BM für Finanzen und der Bundesrechenzentrum GmbH einen fingierten Zahlungsbefehl am Bezirksgericht Wien-Liesing ein, um in weiterer Folge meine Entmündigung (Sachwalterschaft) an Ihrem werten Gericht einzuleiten:
Bezirksgericht Wien-Liesing: 018 6 C 1004/ 08g





Am 7. Januar 2009 wurde Dr. Martin Weiser per Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing zum Verfahrenssachwalter für meine Person ernannt!
Im April 2009 ruft der Sektionschef aus dem BM für Finanzen Herr Dr. Artur Winter (ein ehemaliger Vorgesetzter) bei Richterin Mag. Romana Wieser (heute OLG Wien) an mit der Bitte: Frau Mag. Hoedl möge 11 Jahre rückwirkend entmündigt werden:
Für Mai 2005 (Tod eines Betriebsrates in der Bundesrechenzentrum GmbH)
März 2007: Denunzierung www.peterpilz.at gemäß § 1330 ABGB
Sommer 1998: Diagnose Schwangerschaftspsychose AKH Wien
Frau Richterin Mag. Romana Wieser macht dazu einen Aktenvermerk, den Sie im Anhang vorfinden.
Per Beschluss von 18. Mai 2009 wird Dr. Martin Weiser zum Sachwalter in allen Lebensbereichen ernannt.
Das Sachwalterschaftsverfahren ist auf meiner Website chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at ausführlich dokumentiert.


LEIDER wollte der Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Martin WEISER, nicht in den Dunstkreis rund um die 90 verschwundenen AMS-Millionen (Goldmine Ecuador) bzw. verschwundenen 300 Millionen rund um ELAK- und HV-SAP-Projekte im Bundesrechenzentrum Wien kommen. Daher stellte er im Februar 2011 den Antrag, dass die SW einstweilig für Frau Mag. Hoedl zu beenden sei.
Sehr wohl stellt aber der sehr geschätzte Facharzt für Psychiatrie und Neurologie Dr. HERBERT KÖGLER in seinem Gutachten von Mai 2011 fest, dass eine schizo-affektive Psychose bei mir vorliegt. Im Mai 2011 war aber eine Besserung eingetreten, sodass Dr. Kögler am 20. Juni 2011 bei der Verhandlung am Bezirksgericht Wien-Liesing zur Aufhebung der SW feststellte, dass derzeit eine Sachwalterschaft für meine Person nicht notwendig sei.
Die psychiatrischen Gutachten sind am Bezirksgericht Wien-Liesing einzusehen –
Siehe Pflegschaftsakt:
Sachwalterschaftssache Mag.a Rosemarie B. Hoedl
AZ: 10 P 152/ 08i


Gleichzeitig stellte Dr. Kögler in seinen ausführlichen Gutachten fest, dass die schizo-affektive Psychose jederzeit wieder ausbrechen kann.
Ich bin durch die Ereignisse im Bundesrechenzentrum (der tote Schweinhammer wurde an meinem Arbeitsplatz vorbeigetragen) dermaßen traumatisiert, dass diese Klage von Frau Mag. (FH) Theresia Moser ausgerechnet am Heiligen Abend 2015 zugestellt, eine
RETRAUMATISIERUNG für mich bedeutet.
Auf keinen Fall kann ich am 23. Februar 2016 am Bezirksgericht Wien-Liesing an der vorbereitenden Tagsatzung teilnehmen: aus gesundheitlichen Gründen! Es ist damit zu rechnen, dass es zum Schusswaffen-Einsatz im Rahmen von fair-game-67-Order vor dem Gericht in der Haeckelstraße kommt. Ich kann mir leider keine kugelsichere Weste leisten und bin auch nicht befugt, den unterirdischen Eingang zum Bezirksgericht in der Haeckelstraße zu wählen.

Ich stelle daher an das Bezirksgericht folgende Anträge:

1.       Ich stelle für das Verfahren Antrag auf Verfahrenshilfe!
2.       Das Gericht möge ein IT-technisches Gutachten in Auftrag geben, wer die verleumderischen Texte auf www.peterpilz.at und die Texte des gegenständlichen Verfahrens verfasst hat: die Urheber sind mittels IP-Adresse auszuforschen! Das Gericht möge aber auch bedenken, dass IP-Adressen verwendet werden können, um unschuldigen Menschen Straftaten vorzuwerfen!
3.       Sachwalter Dr. Martin Weiser möge für das Verfahren als Verfahrenssachwalter eingesetzt werden!
4.       Das Bezirksgericht Wien-Liesing möge Herrn Facharzt für Psychiatrie und Neurologie Dr. HERBERT KÖGLER für ein neuerliches Gutachten bestellen. Gegenstand: Mein gesundheitlicher Zustand betreff Verhandlungsfähigkeit und ÄNGSTE vor der Klägerin Frau Theresia MOSER (engste Mitarbeiterin des verstorbenen Schweinhammer, BM für Finanzen) bzw. deren Vertreter Mag. FASCHING (Rechtsanwalt Wien-Schottenring) vor dem BEZIRKSGERICHT WIEN-Liesing am 23. Februar 2016 (Tag der Illuminati) erschossen zu werden! Beachten Sie dazu, dass das Team Grassl am Tag des Begräbnisses von Schweinhammer in GÄNSERNDORF (5. Dezember 2003) fröhlich Betriebsausflug in KREMS feierte! Von der BRZ GmbH wurde sogar ein BUS für die Fahrt nach Gänserndorf zum Begräbnis von Schweinhammer (MR IHLE war sein Zimmernachbar) zur Verfügung gestellt.
5.       Siehe dazu auch Fall Kampusch und mysteriöser Tod des Ermittlers Franz Kröll am 24. Juni 2010 in Graz (Höchster Feiertag der Johannes-Freimaurerei)
6.       In weiterer Folge möge Dr. Martin Weiser als Sachwalter für meine Person wieder bestellt werden, da diese Klage zu den Weihnachtsfeiertagen 2015 meinen Gesundheitszustand schwer beeinträchtigt hat. Ich kann mich nicht mehr um meine finanziellen Angelegenheiten kümmern. Die Zahlung von 14.800 Euro würde meine Obdachlosigkeit zur Folge haben, da der Finanzierungsbeitrag meiner Wohnung bei WIEN-Süd (siehe auch Skandal in der Bundesbuchhaltungsagentur, Fall Wipplinger – wo sind die 90 AMS-Millionen) genau diesem geforderten Betrag entspricht. Der Sachwalter Dr. Martin Weiser möge also die Vertretung in diesem Verfahren übernehmen!
7.       Die fair-game-67-Order, deren Opfer ich seit der Denunzierung auf www.peterpilz.at seit 2007 bin, hat die vollständige Vernichtung – auch im finanziellen Bereich – der Zielperson zur Folge (siehe Beilage: Billerbeck, Nordhausen: Im Visier des Sektenkonzerns)

Hochachtungsvoll

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN

24. Dezember 2015

Beilagen:
1.       Antrag auf Verfahrenshilfe
2.       Antrag auf (Verfahrens-) Sachwalterschaft
3.       Psychiatrisches Gutachten Dr. Herbert KÖGLER April 2009 und Mai 2011
4.       IT-Technische Informationen zur Fälschung/ Hacken eines email-Kontos
5.       Billerbeck/ Nordhausen: Fair-game-67
6.       Schreiben RA-Kanzlei Scherbaum/Brandstetter: Denunzierung www.peterpilz.at