Freitag, 9. Dezember 2016

Mündels Stalking und Begehren auf Unterlassung

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19970723_OGH0002_0070OB00150_97B0000_000

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Geschäftszahl

7Ob150/97b

Entscheidungsdatum

23.07.1997

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Niederreiter, Dr.Schalich, Dr.Tittel und Dr.I.Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Christian N*****, vertreten durch Dr.Josef Kehrer, Rechtsanwalt in Traun, gegen die beklagte Partei Notburga O*****, vertreten durch ihren Sachwalter Dr.Klaus H*****, wegen Unterlassung, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 5.März 1997, GZ 4 R 23/97y-26, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichtes Wels vom 28.Juni 1995, GZ 8 Cg 61/94f-17, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

Spruch


Der Revision wird Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Urteil lautet:

Das Klagebegehren des Inhaltes, die beklagte Partei sei schuldig, jegliche Kontaktaufnahme zum Kläger sowohl brieflich, telefonisch als auch körperlich sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich des Klägers zu unterlassen und es weiters zu unterlassen, den Kläger in seiner jeweiligen Ordination und privaten Unterkunft aufzusuchen und auf den Kläger vor der Ordination und vor dem Privathaus zu warten, wird abgewiesen.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die in allen Instanzen mit insgesamt S 84.462,80 (darin enthalten S 9.689,30 USt und S 26.327,-- Barauslagen) bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Die Beklagte lernte den Kläger anlässlich eines von ihm veranstalteten Seminars kennen und faßte in weiterer Folge eine Zuneigung zu ihm. Sie hat bereits vorher wiederholt an paranoiden Psychosen in Form von akustischen Halluzinationen gelitten; kontinuierlich treten diese seit etwa 15 Jahren (einmalig auch schon in der Kindheit) auf. Seit einigen Jahren identifiziert die Beklagte diese "innere Stimme" als jene des Klägers. Sie meint, von der Stimme des Klägers gelenkt zu werden. Sie verarbeitet nun die Halluzinationen paranoid, wobei sie einen Liebeswahn bezüglich des Klägers entwickelte und hinsichtlich dieses Wahnthemas in chaotische Handlungsweisen verfiel. 
Mehrere stationäre Aufenthalte in der oberösterreichischen Landesnervenklinik führten zu keiner anhaltenden Besserung ihres Zustandes. Im Lauf der Jahre 1993 und 1994 führten die von der Beklagten im Rahmen ihres Liebeswahns entwickelten Verhaltensweisen zu gravierenden Störungen und Beeinträchtigungen sowohl der beruflichen als auch der privaten Sphäre des Klägers. Die Beklagte belästigte den Kläger wiederholt durch Telefonanrufe, suchte ihn trotz Verbotes immer wieder in seiner Ordination auf, wobei es auch zu Belästigungen der anwesenden Patienten kam, und überhäufte ihn mit Liebesschwüren. Sie wartete oft stundenlang vor dem Privathaus des Klägers oder blockierte mit ihrem Fahrzeug die Zufahrt und verfolgte ihn zum Teil auf Schritt und Tritt. 
Nachdem auch Anzeigen des Klägers bei der Gendarmerie sowie Ersuchen an die Verwandten, auf die Beklagte einzuwirken, die Beklagte nicht von derartigen Handlungen abhalten konnten, unterfertigte sie schließlich im Jänner 1994 über Aufforderung des nunmehrigen Klagevertreters eine Erklärung, worin sie sich verpflichtete, ab 27.1.1994 jegliche Kontaktaufnahme mit dem Kläger zu unterlassen. Seit Mai 1994 kam es aber wiederum zu zahlreichen Vorfällen, die den Kläger sowohl beruflich als auch privat gravierend beeinträchtigten. Die Beklagte wartete beispielsweise wiederum mehrere Male stundenlang vor dem Privathaus des Klägers, blockierte die Zufahrt, drang in sein Haus ein und beschimpfte ihn. Weiters entleerte sie den Mülleimer vor der Haustür, blockierte das Telefon in der Ordination, versuchte mehrmals in das Privathaus einzudringen oder klopfte an den Fenstern und rüttelte an der Haustür. Aufgrund dieser Verhaltensweisen der Beklagten war es für den Kläger unmöglich, ein geordnetes und ungestörtes Berufs- und Privatleben zu führen.

Ende Teil 1 


Mittwoch, 30. November 2016

Zur Wahl am 4.12.2016: Wahlrecht für Mündel

Mitteilung zur Bundespräsidentenwahl an die Mündel-Community (entrechtete, enteignete und geknechtete ÖsterreicherInnen):

Von Mag.a Rosemarie B. Hoedl, A-1230 WIEN, Initiative Pflegschaftsverfahren 

Obwohl ich unter Verfahrenssachwalterschaft bin, habe ich per Mitteilung Bezirksgericht Wien-Liesing die Erlaubnis erhalten an der Wahl teilzunehmen (WEN ich wähle, teile ich nicht mit - es besteht Wahlgeheimnis)



Mitteilung zur Bundespräsidentenwahl an die Mündel-Community (entrechtete, enteignete und geknechtete ÖsterreicherInnen): Obwohl ich unter Verfahrenssachwalterschaft bin, habe ich per Mitteilung Bezirksgericht Wien-Liesing die Erlaubnis erhalten an der Wahl teilzunehmen (WEN ich wähle, teile ich nicht mit - es besteht Wahlgeheimnis) 

Bezirksgericht Wien-Liesing 12. Oktober 2016: Wahlrecht wird bestätigt - trotz Verfahrens-Sachwalterschaft 

Dennoch rufe ich die Angehörigen von Mündeln, Bettlägrigen, Pflegepersonal, SozialarbeiterInnen, SachwalterInnen in ganz Österreich auf, den Wahlvorgang rund um Wahlkarten in den Pflegeheimen etc. genau zu beobachten, damit es nicht wieder zu einem Wahlanfechtungsgrund kommt: Es geht sicher um ca. 200.000 WählerInnen-Stimmen (jüngere und ältere Mündel/ Kuranden und Angehörige) Siehe dazu Wahlanfechtung Kanzlei Böhmdorfer-Wien Juni 2016! 


http://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf

Seite 144: Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen zur Briefwahl hinsichtlich besachwalteter Personen! 

Wahlrecht für entmündigte Menschen: Siehe Verfassungsgerichtshof - Oktober 1987: 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10128993_87G00109_00

Bildergebnis für wahlrecht für mündel

Wenn der Sachwalter/ die Sachwalterin für das MÜNDEL den Wahlzettel ausfüllt bzw. von Pflegeheimen die Wahlkarten en masse beantragt werden, ist das bei Kenntnis sofort dem BM für Inneres in Wien als Oberste Wahlbehörde zu melden! Siehe dazu Wahlanfechtung Kanzlei Böhmdorfer Seite 144 VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DER BESTIMMUNGEN ZUR BRIEFWAHL hinsichtlich besachwalteter Personen!!!! Für den Inhalt verantwortlich: Mag.a Rosemarie B. Hoedl, Initiative Pflegschaftsverfahren, A- 1230 WIEN

http://www.wahlinformation.at/bundespraesidentenwahl.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320210.html

Bildergebnis für wahlrecht für mündel


Persönlich darf ich anmerken, dass ich Herrn Hofer sehr bewundere, wie er sich vom Rollstuhl wieder ins Leben zurück gekämpft hat. Er wäre ein guter Bundespräsident und Sprecher der Behinderten und Gehinderten! Ex-Präsident Heinz Fischer hat von 2004 bis 2016 alle Anfragen betreff Sachwalterschaftsmissbrauch ignoriert! Liebe Grüße Mag.a Rosemarie B. Hoedl, 1230 WIEN (Initiative Pflegschaft)

Weiterführende Links: Wahlrecht für entmündigte Menschen - Wahlbetrug rund um Sachwalterschaft 

http://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.co.at/2016_06_01_archive.html

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10128993_87G00109_00

https://martinmargulies.wordpress.com/2010/10/06/organisierter-wahlbetrug-drei-fragen-an-burgermeister-haupl

http://derstandard.at/1285200185388/Manipulation-Gruene-vermuten-Betrug-mit-Wahlkarten

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320210.html

Ausschluss vom Wahlrecht

Ein Ausschluss vom Wahlrecht beruht stets auf einer individuellen richterlichen Entscheidung. Das zuständige Strafgericht kann unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls Personen vom Wahlrecht ausschließen, die
  • wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer (nicht bedingt nachgesehenen) mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind
  • wegen bestimmter Delikte, wie z.B. Landesverrat, Wahlbetrug, NS-Wiederbetätigung, Terror etc. zu einer (nicht bedingt nachgesehenen) mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteiltworden sind

Der Ausschluss vom Wahlrecht beginnt mit Rechtskraft des Urteils und endet, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind.




Sonntag, 30. Oktober 2016

Höchstpersönliche Rechte des Mündels: Die Religionszugehörigkeit

Reform des Sachwalter-Rechts:

Die Wahl des Religionsbekenntnisses ist ein höchstpersönliches Recht, über das der Betroffene/ die Betroffene ausschließlich selbst zu entscheiden hat, vorausgesetzt er ist einsichtsfähig. Eine Substitution durch den Sachwalter/ die Sachwalterin scheidet aus. Sind jedoch Mitgliedsbeiträge fällig (z.B. der Zehnte vom Bruttogehalt, der Zwanzigste vom Nationalrats-Gehalt - Anmerkung der Redaktion) und ist der Sachwalter/ die SachwalterIn in Vermögensangelegenheiten betraut, ist er/ sie (der Sachwalter/ die Sachwalterin) sehr wohl heranzuziehen. Ende Zitat "Grundzüge des Sachwalterrechts" Linde-Verlag 2012

http://tvthek.orf.at/profile/Buergeranwalt/1339/Buergeranwalt/13892642

Exkurs: Es wird die Problematik des Aktengutachtens elegant negiert, die Problematik der Entmündigung aus politischen Gründen, die Problematik der Entmündigung aus Gründen der Enteignung, die Problematik der korrupten psychiatrischen Auftrags-GutachterInnen, die für gutes Geld schon mal Menschen auch ins Heim nach Unterbringungsgesetz transferieren, obwohl dies gar nicht nötig wäre. 

https://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c94848b5461ff6e0155c4060d1d2076.de.0/2._erwschg_erl%C3%A4uterungen_begutachtung.pdf



Sehr verwegen wäre jetzt natürlich der Gedanke, in einem parlamentarischen U-Ausschuss überprüfen zu lassen, ob Nationalrats-Abgeordnete oder Landtagsabgeordnete via "Vereine" (Psycho-) Sekten und Religionsgemeinschaften hohe Summen aus Budget-Geldern zukommen lassen.



In Bezug auf HV-SAP und Elak (Schnittstellen) würde das vielleicht sogar Beträge in Hypo-Dimensionen ans Tageslicht bringen. 

https://en.wikipedia.org/wiki/Religious_Technology_Center


Exkurs: Was die Abgeordneten privat an Religionsgemeinschaften/ Psychosekten überweisen ist natürlich ihre Sache, wenngleich Angehörige und Erbe auch einen Antrag auf Sachwalterschaft stellen könnten, weil bei gewissen staatlich anerkannten Psycho-Sekten (Mach Geld mach mehr Geld) gleich das gesamte Privatvermögen (inkl. Sparbücher, Immobilien, Mobilien, Wertpapiere, Schmuck....) auf Konten nach Transatlantik verbucht wäre. 

Eine Überprüfung durch die Parlaments-Direktion Wien (Abteilung Budgetverrechnung auf SAP) wäre sinnvoll. 

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-01/us-dioezese-missbrauch-pleite



Samstag, 29. Oktober 2016

Höchstpersönliche Rechte des Mündels: Exkurs Wahl des Religionsbekenntnisses

Zur Reform des Sachwalter-Rechts: 

Höchstpersönliche Rechte

Absolute höchstpersönliche Rechte

Ist der Betroffene weder einsichts- noch urteilsfähig, stellt sich die Frage, ob nun ein Sachwalter diese Angelegenheiten für ihn wahrnehmen kann. Unterschieden werden absolute und relative höchstpersönliche Rechte. Absolute persönliche Rechte lassen niemals eine Vertretung zu. Sie können nur vom Betroffenen selbst vorgenommen werden:

Als absolute höchstpersönliche Rechte gelten: 

1. Abschluss von letztwilligen Verfügungen
2. Eheschließung, Begründung einer eingetragenen Partnerschaft
3. Einvernehmliche Scheidung bzw. Auflösung der Partnerschaft
4. Adoption (aber nicht Abschluss eines Adoptionsvertrages)
5. Anerkenntnis einer Vaterschaft
6. Widerspruchs- und Bezeichnungsrechte einer Mutter
7. Pflege und Erziehung der Kinder
8. Errichtung einer Patientenverfügung
9. Erteilung einer Vorsorge-Vollmacht
10. Wahlrecht
11. Eintritt und Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft
12. Unterbringung auf Verlangen

Relative höchstpersönliche Rechte: 

Im Gegensatz dazu können relative höchstpersönliche Rechte bei fehlender Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Betroffenen eine Vertretung durch Dritte ausdrücklich zulassen:

1. Einwilligung in eine medizinische Behandlung
2. Wohnort-Änderung (siehe dazu auch Räumungsklage - Delogierung)
3. Abstammungsangelegenheiten (§ 138b ABGB)

Kommentar:

Zur Wahl des Religionsbekenntnisses (inkl. Rel Techn Center): Die Wahl des Religionsbekenntnisses ist ein höchstpersönliches Recht, über das der Betroffene (die Betroffene) ausschließlich selbst zu entscheiden hat, vorausgesetzt er (sie) ist Einsichtsfähig. Eine SUBSTITION durch den Sachwalter scheidet aus. Sind jedoch Mitgliedsbeiträge fällig (die z.B. bei staatlich anerkannten Psycho-Sekten recht hoch ausfallen können) und ist der Sachwalter (die SachwalterIn) in Vermögensangelegenheiten mit der Verwaltung betraut, ist er (sie) in einer solchen Angelegenheit sehr wohl heranzuziehen.

https://en.wikipedia.org/wiki/Religious_Technology_Center

Exkurs: Prozessfähigkeit/ Geschäftsfähigkeit der Ordensleute (römisch-katholisch) 

Interessant ist auch die Fragestellung, ob Mitglieder von Ordensgemeinschaften (Nonnen, Mönche) aus Sicht des ABGB nur teil-entmündigt oder geschäftsunfähig sind. Sie haben z.B. in manchen Orden KEIN RECHT auf ein eigenes Girokonto!!!

Cover

https://books.google.at/books?id=-AJYBAAAQBAJ&pg=PA45&lpg=PA45&dq=Ordensmann+rechtsf%C3%A4higkeit&source=bl&ots=U9NGMlsWJf&sig=ZZ2PBU0ia13HqZ0SfmpWyA4flDA&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj0lb6k4P_PAhVDExoKHY-9A08Q6AEIJTAD#v=onepage&q=Ordensmann%20rechtsf%C3%A4higkeit&f=false


Die Ordensleute (Deutsches Recht) 

galten beim Eintritt in den ORDEN als RECHTLICH TOT. 
Nach kanonischem und gemeinem Recht tritt VERMÖGENSUNFÄHIGKEIT ein.....
Die Handlungsfähigkeit des Ordensmanns - der Ordensfrau bleibt nach deutschem Recht aber erhalten. 
Seine/ Ihre Rechtsgeschäfte müssen vom Ordens-Oberen (wie von einem Sachwalter, einer Sachwalterin nach Österreichischem Recht) genehmigt werden. 
Der Ordensmann/ die Ordensfrau bleibt aber voll deliktsfähig.

https://www.welt.de/politik/ausland/article124439291/Dioezese-pleite-nach-Zahlungen-an-Missbrauchsopfer.html




Da beißen sich gewisse Leute, die für Missbrauch von den Orden Millionen wollen, aber die Zahnderl aus....da gibt das US-Recht mehr her...deswegen sind in den USA auch schon ganze Diözesen in den finanziellen Ruin gegangen....






Vom Ableben des Sachwalters

Facebook-Kommentare zum Thema

Ableben eines Sachwalters:

Nachdem ein Wiener Sachwalter, der laut Gerüchten ca. 500 Kuranden betreute, verstorben ist, stellen sich viele juristische Fragen:

Kuratorenbestellung
Gericht:BG Innere Stadt Wien
Aktenzeichen:001 3 A 258/16a
Letzte Änderung:20.10.2016
Verlassenschaft nach:Eisserer Herbert Dr.

Eisserer Herbert Dr., geboren am 14.06.1957, zuletzt wohnhaft gewesen in Proschkogasse 2/15, 1060 Wien, ist am 12.09.2016 verstorben.

Das Gericht bestellt Mag. Isabel Albrecht, Rechtsanwältin, Salzgries 15/11, 1010 Wien zur Kuratorin/zum Kurator der Verlassenschaft.

Zum Verlassenschafts-Kurator wurde Mag. Isabel Albrecht (1010 Wien) ernannt.

Eine wesentliche Frage lautet:

Können Forderungen aus Pflegschaftsrechnungen von den ErbInnen des Sachwalters geltend gemacht werden?

Das führt uns zu einem anderen - höchst komplizierten - Zivilrechtsverfahren:

Das Verlassenschaftsverfahren!

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.793000.html

Kommentare: 

Zum Ableben des Sachwalters Dr. H. Eisserer: Es kommt hier niemand "frei" (wie in diesem Forum irrtümlich vermutet wurde) Ich zitiere aus Grundzüge des SW-Rechtes (Linde-Verlag 2012): 3.11. Wechsel der Sachwalterschaft: Die Übertragung der Sachwalterschaft auf eine andere Person kann in mehreren Fällen durch Antrag des Betroffenen bzw. des Sachwalters, der Sachwalterin oder des GERICHTS von AMTS WEGEN erfolgen. In § 278 ABGB (von 1811) Abs 1 werden demonstrativ (beispielhaft) einige Fälle aufgezählt, in welchen ein Wechsel der Sachwalterschaft erfolgen kann:


Hier stellt sich natürlich die interessante Rechts-Frage, ob Verlassenschaftskuratorin Dr. Isabel Albrecht (Verein Pallas Athene, Am Salzgries) auch die Kuranden-Akten übernehmen muss und die Abwesenheits-Kuratorenschaften, welche noch immer in den Edikten rechtskräftig verzeichnet sind (Abwesenheitskurator Eisserer). Ein bisschen mehr Genauigkeit könnte man von der E-Justiz im BRZ schon einfordern oder????


Rose-Marie Ludmilla Baumann-Hödl Bitte ich fasse es nicht welche Rechtslücken/ Miss-Stände ich hier im Pflegschaftsrecht aufdecke: Zum Tod des SWs:


Wenn der SW tot ist, ist er (sie) nicht mehr berechtigt für den Betroffenen tätig zu werden (na WIE DENN AUCH???) - Hier muss es sich um ein Miss-Verständnis handeln! 


DAS MÜNDEL (das ja deppert ist und geschäftsunfähig und vielleicht in einem Pflegeheim dahin vegetiert) bzw. ein anderer Sachwalter oder Verlassenschafts-Kurator  hat sämtliche Stellen (Bank, PVA etc...) davon zu verständigen (woher soll das demente Mündel wissen, dass der SW tot ist???) und dem zuständigen NOTAR, der als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren tätig wird (soll das bettlägrige Mündel zum Gericht fahren und schauen, welcher Notar laut Aushang zuständig ist??? - ja gehts noch?????), alle erforderlichen Unterlagen betreff Enteignung und Sachwalterschafts-Verfahren auszuhändigen!!!!! Abschließend sind Schlussbericht und Schluss-Rechnung zu verfassen - von wem, vom dementen Mündel??????



Rose-Marie Ludmilla Baumann-Hödl Für die Begräbniskosten dürfen die Angehörigen aufkommen...die sonst keine Rechte haben....(z.B. Recht auf Akteneinsicht im Pflegschafts-Akt beim Bezirksgericht) 

Rose-Marie Ludmilla Baumann-Hödl Im Fall Eisserer heißt das KONKRET: Die Erben von Dr. Eisserer können Pflegschafts-Rechnungen von ca. 500 KurandInnen als OFFENE FORDERUNG an die Verlassenschaft beim zuständigen Gerichtskommissär (Notar) anmelden!

Zum obigen Text muss ich noch etwas korrigieren: Die Vertretungsbefugten SachwalterInnen/ SozialarbeiterInnen in den Pflegeheimen werden wohl über das Ableben des Sachwalters informiert werden und wer dann der neue Sachwalter für das Mündel ist....aber trotzdem gibt es im Sachwalterschafts-Recht viele große und kleine Mängel...einer der schlimmsten ist, dass Angehörige keinerlei Akteneinsichts-Recht haben....

Zum Thema VERTRETUNGSBEFUGNIS: Dieses Thema betrifft vor allem tausende Mündel in Österreich´s Pflegeheimen und muss extra abgehandelt werden. 

VERLASSENSCHAFT Sachwalter - Kurand: 

Wird die beantragte Entschädigung bzw. der Aufwand-Ersatz dem Sachwalter vom Gericht zugesprochen, kann der Betrag als offene Forderung an die Verlassenschaft beim zuständigen Gerichtskommissär (NOTAR) angemeldet werden. Dieser überweist den Betrag am Ende des Verlassenschaftsverfahrens auf das angegebene Girokonto.

Im umgekehrten Fall kann natürlich die Verlassenschafts-Kuratorin von Dr. Herbert Eisserer auch die offenen Pflegschaftsrechnungen von 500 KurandInnen an die VERLASSENSCHAFT bei Bezirksgericht Wien-Mariahilf (letzter Wohnsitz des Sachwalters) anmelden! 



















Dienstag, 18. Oktober 2016

Zur medizinischen Wahlprüfung für Demente und Mündel

Interview mit Mag.a Rosemarie Hoedl (MUNDL) - berühmtestes Polit-Muendel Österreichs - anlässlich der Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember 2016 und Aufhebung der Stichwahl vom 22. Mai 2016 durch den Verfassungsgerichtshof Österreich

Die wichtigsten Text-Passagen:

Moderator (Interviewer): Frage 1 

Sehr geehrte Frau Magistra, was ist geschehen seit Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof - in Österreich und in Ihrem persönlichen Leben - als Polit-Mündel und Justizopfer (Bezirksgericht Wien-Liesing)



Rose-Marie Muendel: (München-Wien) 
1. Der Gutachter Dr. Steinbauer (siehe auch Gutachten Dr. Rossmanith - Hackenmorde Wien-Hietzing Mai 2008) hat ein vernichtendes Gutachten über mich an das Bezirksgericht Wien-Liesing geschrieben: Eingereicht am 6.6.2016 an das BG Wien-Liesing
Hier können Sie die wichtigsten Passagen nachlesen!

6.6.2016 Gutachter Steinbauer empfiehlt dem BG Wien-Liesing Sachwalterschaft für Mag. Hoedl 

Ich bin also gemäß Gutachter Dr. Steinbauer nur sehr eingeschränkt PROZESS-Fähig - bin aber laut Aushang Magistrat Wien-Liesing (Wahlsprengel 47 - Wien-Atzgersdorf) wahlberechtigt am 4. Dezember 2016!



Siehe dazu
Wahlanfechtung Böhmdorfer Seite 144 - Thema Wahlrecht für KurandInnen

http://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf
VFGH Erkenntnis 7. Oktober 1987

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10128993_87G00109_00

Moderator (Frage 2): 

Ihr Denken ist also laut Gutachten zu kompliziert, um einem Prozess bei Gericht beiwohnen zu können! Könnte es sein, dass Sie aus Mitleid und aufgrund Ihrer psychischen Behinderung beide - nämlich Prof. van der Bellen und Ing. Hofer, die ja beide krank sind, wählen wollen?


Antwort Rosemarie MUENDEL (München - Wien): 

Natürlich könnte es sein, dass ich beide wähle. Menschen unter Sachwalterschaft wie ich sind schwer geistig behindert und leiden mitunter unter bipolaren Störungen (wie AlkoholikerInnen) und können natürlich großen Stimmungsschwankungen unterliegen.

Österreich 16. Oktober 2016: Abg. Dr. Franz fordert medizinische Wahlfähigkeitsprüfung für Demenz-Mündel nach § 268 ABGB 

Außerdem ist es schwer durchführbar, dass ein Richter vor Ort am Wahltag in Wien-Atzgersdorf entscheiden soll, ob ich meine Stimme abgeben kann.

Wahlanfechtung Kanzlei Böhmdorfer - zum Thema Sachwalterschaft ab Seite 144 


Eine Wahlkarte sollten Mündel auf keinen Fall RECHTSWIRKSAM beantragen können (siehe dazu Wahlanfechtung Böhmdorfer ab Seite 144).




Ich bin aber ohnehin am Wahltag anwesend. Es wird aber wenig Zeit sein, dass der Wahlleiter, die Wahlleiterin in Wien-Atzgersdorf sich das gesamte Gutachten von Dr. Steinbauer über 152 Seiten durchlesen kann.



Man stelle sich vor, dass der Wahlleiter dann noch beim Journaldienst des Bezirksgerichtes Wien-Liesing anruft und fragt, ob meine Stimme gültig ist oder nicht.
Dadurch ist praktisch das geheime Wahlrecht aufgehoben.




Moderator Frage 3: 

Welche Vorschläge unterbreiten PolitikerInnen in Bezug auf Wahlrecht für behinderte Menschen laut § 268 ff ABGB:
Sollen auch körperlich behinderte Menschen (blind, taub, stumm, gelähmt....) vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden?




Antwort Rosemarie Mundl (München-Wien): 

Ich verweise dazu auf die Diskussion auf FISCH und Fleisch und den Vorschlag des EU-Abgeordneten Harald Vilimsky (FPÖ).



https://www.fischundfleisch.com/anneliese-rohrer/jenseits-aller-empoerung-25505

Über die Durchführbarkeit muss dann der Leiter der Obersten Wahlbehörde gemäß Bundesverfassung Mag. Wolfgang Sobotka - BM für Inneres - entscheiden.

Moderator Frage 4: 

Was sagt ein Promi-Mündel wie Sie zum Vorschlag von Abg. Vilimsky, dass der Bezirksrichter, die Pflegschaftsrichterin im Einzelfall über das Wahlrecht von behinderten Menschen entscheiden soll. Es gibt alleine ca. 100.000 entmündigte Pfleglinge in Österreich. Die Dunkelziffer ist ja in Wirklichkeit noch viel höher. Es also um Wahl-entscheidende Stimmen. Behinderte arme Menschen und ihre Angehörigen werden wohl eher Ing. Hofer wählen, da ja die Grünen auch unter Prof. van der Bellen ihre eigenen Vorstandsmitglieder in Stasi-Manier entmündigen ließen.



https://www.fischundfleisch.com/anneliese-rohrer/jenseits-aller-empoerung-25505


Antwort Rosemarie MUENDEL (München, Wien, Sarajewo): 

Über die Durchführbarkeit dieser "Schnaps-Idee" (diese kann wohl nur von Abgeordneten kommen, die weder das österreichische Wahlrecht noch das österreichische Pflegschaftsrecht kennen) müssen Sie den Innenminister und den Justizminister befragen - ebenso die Landeshauptleute.

Siehe dazu Martin Margulies blog 2010 - anlässlich der Wiener Gemeinderatswahl im Oktober 2010

http://diepresse.com/home/politik/wienwahl/600052/Stimmzettel-fur-Demenzkranke_SPOWahlbetrug

Moderator Frage 5: 

Was steht im neuesten Gutachten von Dr. Steinbauer (152 Seiten) über Ihren Geisteszustand? Sind Sie Prozess-Fähig - sind Sie wahlberechtigt???
Können Sie sich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern?

Können Sie unterscheiden zwischen dem Wahlprogramm der Grünen (van der Bellen) bzw. der FPÖ (Ing. Norbert Hofer). Wissen Sie wer der aktuelle Bundespräsident ist, wissen Sie welcher Tag heute ist - wissen Sie wer der aktuelle Bundeskanzler ist und von welcher Partei er gestellt wird!

BG Liesing Februar 2016: Der Auftrag an den Gutachter Dr. Steinbauer - siehe auch Hackenmorde von Hietzing 

Antwort Rosemarie Mundel (München - Wien- Sarajewo) 

Ich verweise dazu auf meinen blog, wo das Gutachten auszugsweise abgedruckt ist. Ich bin nicht prozessfähig und eine Sachwalterschaft wird für mich vom Gutachter Dr. Steinbauer (siehe auch Hackenmorde Hietzing - Gutachten Dr. S. Rossmanith) ausdrücklich dem Bezirksgericht Wien-Liesing empfohlen wird.
Für blinde Menschen lese ich auszugsweise aus dem Gutachten hier vor....

Es könnte natürlich auch sein, dass ich bei Gutachter Dr. Steinbauer mehrere schmerzhafte Diagramme geweckt habe....

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/383696/FunffachMorder-aus-Hietzinger-Idylle

Moderator Frage 6: 

Sind Sie als Mündel im Hausaushang in der Wähler-Evidenzliste - Stichtag 27. September 2016:
Hat das Bezirksgericht Wien-Liesing bzw. das BM für Justiz bereits eine Stellungnahme zum Wahlrecht für entmündigte Menschen abgegeben?

Antwort Rosemarie Mundl (München - Wien) 
Der Aushang wurde - im Gegensatz zu Mai 2016 - noch nicht aus meinem Wohnhaus entfernt. Bei meiner Tür-Nummer ist eine wahlberechtigte Person angegeben.

Bildergebnis für wählerevidenzliste  bundespräsidentenwahl
Es gibt keine Stellungnahme - weder vom Verfassungsgerichtshof, noch vom BM für Justiz oder vom BM für Inneres zum Vorschlag von Vilimsky, dass RichterInnen im Einzelfall entscheiden sollen, ob Mündel wahlberechtigt sind oder nicht.

Moderator Frage 7: 

Nun zu Ihrer persönlichen Situation: Gibt es bereits einen Beschluss betreff Ihres Antrages auf Verfahrenshilfe vom 1. Juli 2016: Immerhin geht es um Euro 1.146, die der Gutachter Dr. Andreas Steinbauer verlangt. Warum müssen Mündel Gerichtsgebühren für das gesamte Verfahren bezahlen. Warum gibt es keine Stellungnahme von BM für Justiz bzw. Volksanwaltschaft:
Die Frage lautet: Warum wurde die Entmündigungs-Verhandlung am 21. Juli 2016 am BG Wien-Liesing abgesagt? Wurden Sie hinter Ihrem Rücken entmündigt?
Als Sie für den Nationalrat 2008 und 2013 kandidierten - wie war hier die aktuelle Rechts-Lage in Bezug auf aktives und passives Wahlrecht für KurandInnen!
Was geschah mit der Unterlassungsklage von Frau Moser über 14.800 Euro (300 Elak-Millionen, 90 AMS-Millionen, Tod von Schweinhammer, BMF) die ja die eigentliche Ursache für die neuerliche Entmündigung war - so wie seinerzeit die Denunzierung auf pilz.at (2007 - Eurofighter-U-Ausschuss) und die fingierte T-Mobile-Rechnung von 2008 über 660 Euro.

Antwort Rosemarie Muendel 

Eine Fülle von Fragen, die den Fortbestand der österreichischen Demokratie entscheidend beeinflussen werden:
Es gibt seit meinem Antrag auf Verfahrenshilfe vom 1. Juli 2016 KEINERLEI REAKTION vom BG Wien-Liesing. Es kann natürlich sein, dass ich hinter meinem Rücken entmündigt wurde. Ich habe nun neuerlich Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
In Österreich gibt es ja für Politisch Aufmüpfige auch die Entmündigung gemäß Aktenlage (Aktengutachten). Ob das einer aufgeklärten Demokratie würdig ist, sei dahingestellt.

Dr. Vogt erklärt in einem Interview (PROFIL 2009) dass in der Schweiz in Pflegeheimen weit weniger Menschen entmündigt sind. Gleich danach wurde er als Patientenanwalt in Wien von Stadträtin Mag. Renate Brauner entlassen. Wer die Wahrheit sagt, ist in Wien nicht tragbar - schon gar nicht an entscheidenden Positionen.
Siehe dazu auch das Buch von Dr. Rzeszut: Der Tod des Kidnappers - Juristische Wahrheitsfindung im Würgegriff (Forensik)
Aber nun zu meiner Situation.
Ich war von Januar 2009 bis August 2011 unter Sachwalterschaft.


Als ich im Juli 2013 meine Kandidatur für den Nationalrat bekannt gab,
wurde ich durch das Bezirksgericht Wien-Liesing neuerlich aufgefordert, für die Beschlüsse (Pflegschaftsrechnungen) Gebühren zu bezahlen.

Es war dies reine Schikane durch die Justiz - in allen Beschlüssen des BG Wien-Liesing war zu lesen: DIE KOSTEN FÜR DIE SACHWALTERSCHAFT trägt endgültig der BUND.
Die Folter durch das BG Wien-Liesing wurde nicht besser - auch nachdem der Bundeskanzler (ein Liesinger) im Mai 2016 zurück getreten ist.

Es ist zu befürchten, dass hohe Kosten durch das neuerliche Entmündigungsverfahren entstehen. Delogierungsgefahr besteht immer. GutachterInnen und SachwalterInnen können jederzeit hinter meinem Rücken Exekutionstitel gegen mich einbringen. So geht es hunderten von Mündeln, KurandInnen in Österreich, die durch Sachwalterschaft ihr gesamtes Vermögen verloren haben und in Pflegeheimen ihrem Ableben entgegen sehen müssen.

Menschen werden durch Aktengutachten en masse entmündigt, die Wohnung wird vom Sachwalter verkauft und die Mündel werden delogiert - weil sie sich ja im Räumungsverfahren nicht vertreten können und auch keinen Einblick haben, welche Exekutionstitel gegen sie eingebracht wurden. 

Ein weiterer Punkt ist natürlich die Abwesenheits-Kuratorenschaft. Das ist eine Steigerung der Entmündigungsfolter - siehe dazu Edikte.justiz.gv.at
Aber dazu müssen wir ein weiteres Interview machen.

Moderator Frage 8: 
Jüngst starb ein bekannter Sachwalter-Kaiser in Wien-Alsergrund, der ca. 500 Kurandinnen zu betreuen hatte. Gibt es eine Stellungnahme vom BM für Justiz, wer für die 500 Kurandinnen des verstorbenen Sachwalters (Dr. Herbert E.) die Wahlkarten beantragt bzw. die Stimme abgibt?

Antwort Rosemarie Mundl:
Es gibt keinerlei Stellungnahme - weder des VFGH noch des BM für Justiz oder Inneres - zu solch heiklen Causen. Die Sachwalter werden sich die Beute wohl untereinander aufteilen. 500 Stimmen fallen bei der Wahlfälschung nicht ins Gewicht.

http://www.tempora.at/suche/?tx_kesearch_pi1%5Bpage%5D=2

ABMODERATION: 
Wir wünschen Frau Rose-Marie Mundl alles Gute - vor allem, dass die Foltergebühren der Bund (die Republik Österreich) übernimmt: Wir beziehen uns hier auf die Beschlüsse des BG Wien-Liesing vom 18.2.2016 und 22.6.2016 sowie die HONORARNOTE von
Dr. Andreas STEINBAUER - 1110 Wien, Kundratstraße 6
Tel: 01 - 600 60 600
über 1.146 Euro. 

Psychiatrisches Gutachten vom 6.6.2016 (Untersuchung am 5. April 2016 in der Ordination des gerichtlich beeideten Gutachters Steinbauer - siehe auch Hackenmorde von Hietzing 13. Mai 2008).
Wir halten die Daumen, dass die RichterInnen am BG Wien-Liesing Mitleid zeigen und VERFAHRENSHILFE für die Folterkosten gewähren.
Ansonsten können Sie ja noch immer ein Gnadengesuch (betreff Überleben bei der Mündelfolter) an den nächsten Bundespräsidenten (falls es einen solchen gibt) stellen.

DANKE für das Interview!!!
Security TV - Wien 10

Mündel (MUNDL) Rosemarie: Abschließendes Statement: 

Ich kann abschließend feststellen, dass ich voraussichtlich am 4. Dezember 2016 in Wien anwesend sein werde und von meinem voraussichtlichen Wahlrecht als Mündel Gebrauch machen werde. 
Von der Briefwahl und Beantragung einer Briefwahlkarte am Bezirksamt Wien-Liesing werde ich wegen der Rechtsunsicherheit Abstand nehmen. Ich war einige Jahre als Wahlbeisitzerin in Wien-Margareten tätig und auch Landesparteisekretärin NÖ (Nationalratswahl 2008) und kenne daher die Rechtsordnung in den Grundzügen! 

Bundespräsidentenwahlgesetz 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000494&ShowPrintPreview=True

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/Gesetz.aspx

Nationalratswahlordnung 

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/wahlordnung/start.aspx

NACHTRAG der Redaktion zum Stand von 17. Oktober 2016 

Auf Anfrage von Mag. Hoedl an das Bezirksgericht Wien-Liesing konnten einige Fragen durch einen Schriftsatz von Richterin Mag. Huber geklärt werden - zugestellt bei persönlicher Anwesenheit von Mag. Hoedl am 17. Oktober 2016 um 10 Uhr in 1230 WIEN. 








Montag, 17. Oktober 2016

Wahlrecht für Demente, Mündel, MS-BezieherInnen: Interview Security TV Wien

Interview mit Mag.a Rosemarie Hoedl (MUNDL) - berühmtestes Polit-Muendel Österreichs - anlässlich der Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember 2016 und Aufhebung der Stichwahl vom 22. Mai 2016 durch den Verfassungsgerichtshof Österreich

Die wichtigsten Text-Passagen:

Moderator (Interviewer): Frage 1 

Sehr geehrte Frau Magistra, was ist geschehen seit Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof - in Österreich und in Ihrem persönlichen Leben - als Polit-Mündel und Justizopfer (Bezirksgericht Wien-Liesing)



Rose-Marie Muendel: (München-Wien) 
1. Der Gutachter Dr. Steinbauer (siehe auch Gutachten Dr. Rossmanith - Hackenmorde Wien-Hietzing Mai 2008) hat ein vernichtendes Gutachten über mich an das Bezirksgericht Wien-Liesing geschrieben: Eingereicht am 6.6.2016 an das BG Wien-Liesing
Hier können Sie die wichtigsten Passagen nachlesen!

6.6.2016 Gutachter Steinbauer empfiehlt dem BG Wien-Liesing Sachwalterschaft für Mag. Hoedl 

Ich bin also gemäß Gutachter Dr. Steinbauer nur sehr eingeschränkt PROZESS-Fähig - bin aber laut Aushang Magistrat Wien-Liesing (Wahlsprengel 47 - Wien-Atzgersdorf) wahlberechtigt am 4. Dezember 2016!



Siehe dazu
Wahlanfechtung Böhmdorfer Seite 144 - Thema Wahlrecht für KurandInnen

http://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf
VFGH Erkenntnis 7. Oktober 1987

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10128993_87G00109_00

Moderator (Frage 2): 

Ihr Denken ist also laut Gutachten zu kompliziert, um einem Prozess bei Gericht beiwohnen zu können! Könnte es sein, dass Sie aus Mitleid und aufgrund Ihrer psychischen Behinderung beide - nämlich Prof. van der Bellen und Ing. Hofer, die ja beide krank sind, wählen wollen?


Antwort Rosemarie MUENDEL (München - Wien): 

Natürlich könnte es sein, dass ich beide wähle. Menschen unter Sachwalterschaft wie ich sind schwer geistig behindert und leiden mitunter unter bipolaren Störungen (wie AlkoholikerInnen) und können natürlich großen Stimmungsschwankungen unterliegen.

Österreich 16. Oktober 2016: Abg. Dr. Franz fordert medizinische Wahlfähigkeitsprüfung für Demenz-Mündel nach § 268 ABGB 

Außerdem ist es schwer durchführbar, dass ein Richter vor Ort am Wahltag in Wien-Atzgersdorf entscheiden soll, ob ich meine Stimme abgeben kann.

Wahlanfechtung Kanzlei Böhmdorfer - zum Thema Sachwalterschaft ab Seite 144 


Eine Wahlkarte sollten Mündel auf keinen Fall RECHTSWIRKSAM beantragen können (siehe dazu Wahlanfechtung Böhmdorfer ab Seite 144).




Ich bin aber ohnehin am Wahltag anwesend. Es wird aber wenig Zeit sein, dass der Wahlleiter, die Wahlleiterin in Wien-Atzgersdorf sich das gesamte Gutachten von Dr. Steinbauer über 152 Seiten durchlesen kann.



Man stelle sich vor, dass der Wahlleiter dann noch beim Journaldienst des Bezirksgerichtes Wien-Liesing anruft und fragt, ob meine Stimme gültig ist oder nicht.
Dadurch ist praktisch das geheime Wahlrecht aufgehoben.




Moderator Frage 3: 

Welche Vorschläge unterbreiten PolitikerInnen in Bezug auf Wahlrecht für behinderte Menschen laut § 268 ff ABGB:
Sollen auch körperlich behinderte Menschen (blind, taub, stumm, gelähmt....) vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden?




Antwort Rosemarie Mundl (München-Wien): 

Ich verweise dazu auf die Diskussion auf FISCH und Fleisch und den Vorschlag des EU-Abgeordneten Harald Vilimsky (FPÖ).



https://www.fischundfleisch.com/anneliese-rohrer/jenseits-aller-empoerung-25505

Über die Durchführbarkeit muss dann der Leiter der Obersten Wahlbehörde gemäß Bundesverfassung Mag. Wolfgang Sobotka - BM für Inneres - entscheiden.

Moderator Frage 4: 

Was sagt ein Promi-Mündel wie Sie zum Vorschlag von Abg. Vilimsky, dass der Bezirksrichter, die Pflegschaftsrichterin im Einzelfall über das Wahlrecht von behinderten Menschen entscheiden soll. Es gibt alleine ca. 100.000 entmündigte Pfleglinge in Österreich. Die Dunkelziffer ist ja in Wirklichkeit noch viel höher. Es also um Wahl-entscheidende Stimmen. Behinderte arme Menschen und ihre Angehörigen werden wohl eher Ing. Hofer wählen, da ja die Grünen auch unter Prof. van der Bellen ihre eigenen Vorstandsmitglieder in Stasi-Manier entmündigen ließen.



https://www.fischundfleisch.com/anneliese-rohrer/jenseits-aller-empoerung-25505


Antwort Rosemarie MUENDEL (München, Wien) 

Über die Durchführbarkeit dieser "Schnaps-Idee" (diese kann wohl nur von Abgeordneten kommen, die weder das österreichische Wahlrecht noch das österreichische Pflegschaftsrecht kennen) müssen Sie den Innenminister und den Justizminister befragen - ebenso die Landeshauptleute.

Siehe dazu Martin Margulies blog 2010 - anlässlich der Wiener Gemeinderatswahl im Oktober 2010

http://diepresse.com/home/politik/wienwahl/600052/Stimmzettel-fur-Demenzkranke_SPOWahlbetrug

Moderator Frage 5: 

Was steht im neuesten Gutachten von Dr. Steinbauer (152 Seiten) über Ihren Geisteszustand? Sind Sie Prozess-Fähig - sind Sie wahlberechtigt???
Können Sie sich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern?

Können Sie unterscheiden zwischen dem Wahlprogramm der Grünen (van der Bellen) bzw. der FPÖ (Ing. Norbert Hofer). Wissen Sie wer der aktuelle Bundespräsident ist, wissen Sie welcher Tag heute ist - wissen Sie wer der aktuelle Bundeskanzler ist und von welcher Partei er gestellt wird!

BG Liesing Februar 2016: Der Auftrag an den Gutachter Dr. Steinbauer - siehe auch Hackenmorde von Hietzing 

Antwort Rosemarie Mundel (München - Wien) 

Ich verweise dazu auf meinen blog, wo das Gutachten auszugsweise abgedruckt ist. Ich bin nicht prozessfähig und eine Sachwalterschaft wird für mich vom Gutachter Dr. Steinbauer (siehe auch Hackenmorde Hietzing - Gutachten Dr. S. Rossmanith) ausdrücklich dem Bezirksgericht Wien-Liesing empfohlen wird.
Für blinde Menschen lese ich auszugsweise aus dem Gutachten hier vor....

Es könnte natürlich auch sein, dass ich bei Gutachter Dr. Steinbauer mehrere schmerzhafte Diagramme geweckt habe....

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/383696/FunffachMorder-aus-Hietzinger-Idylle

Moderator Frage 6: 

Sind Sie als Mündel im Hausaushang in der Wähler-Evidenzliste - Stichtag 27. September 2016:
Hat das Bezirksgericht Wien-Liesing bzw. das BM für Justiz bereits eine Stellungnahme zum Wahlrecht für entmündigte Menschen abgegeben?

Antwort Rosemarie Mundl (München - Wien) 
Der Aushang wurde - im Gegensatz zu Mai 2016 - noch nicht aus meinem Wohnhaus entfernt. Bei meiner Tür-Nummer ist eine wahlberechtigte Person angegeben.

Bildergebnis für wählerevidenzliste  bundespräsidentenwahl
Es gibt keine Stellungnahme - weder vom Verfassungsgerichtshof, noch vom BM für Justiz oder vom BM für Inneres zum Vorschlag von Vilimsky, dass RichterInnen im Einzelfall entscheiden sollen, ob Mündel wahlberechtigt sind oder nicht.

Moderator Frage 7: 

Nun zu Ihrer persönlichen Situation: Gibt es bereits einen Beschluss betreff Ihres Antrages auf Verfahrenshilfe vom 1. Juli 2016: Immerhin geht es um Euro 1.146, die der Gutachter Dr. Andreas Steinbauer verlangt. Warum müssen Mündel Gerichtsgebühren für das gesamte Verfahren bezahlen. Warum gibt es keine Stellungnahme von BM für Justiz bzw. Volksanwaltschaft:

Die Frage lautet: Warum wurde die Entmündigungs-Verhandlung am 21. Juli 2016 am BG Wien-Liesing abgesagt? Wurden Sie hinter Ihrem Rücken entmündigt?

Als Sie für den Nationalrat 2008 und 2013 kandidierten - wie war hier die aktuelle Rechts-Lage in Bezug auf aktives und passives Wahlrecht für KurandInnen!

Was geschah mit der Unterlassungsklage von Frau Moser über 14.800 Euro (300 Elak-Millionen, 90 AMS-Millionen, Tod von Schweinhammer, BMF) die ja die eigentliche Ursache für die neuerliche Entmündigung war - so wie seinerzeit die Denunzierung auf pilz.at (2007 - Eurofighter-U-Ausschuss) und die fingierte T-Mobile-Rechnung von 2008 über 660 Euro.

Antwort Rosemarie Mu(e)nd(e)l  

Eine Fülle von Fragen, die den Fortbestand der österreichischen Demokratie entscheidend beeinflussen werden:
Es gibt seit meinem Antrag auf Verfahrenshilfe vom 1. Juli 2016 KEINERLEI REAKTION vom BG Wien-Liesing. Es kann natürlich sein, dass ich hinter meinem Rücken entmündigt wurde. Ich habe nun neuerlich Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
In Österreich gibt es ja für Politisch Aufmüpfige auch die Entmündigung gemäß Aktenlage (Aktengutachten). Ob das einer aufgeklärten Demokratie würdig ist, sei dahingestellt.

Dr. Vogt erklärt in einem Interview (PROFIL 2009) dass in der Schweiz in Pflegeheimen weit weniger Menschen entmündigt sind. Gleich danach wurde er als Patientenanwalt in Wien von Stadträtin Mag. Renate Brauner entlassen. Wer die Wahrheit sagt, ist in Wien nicht tragbar - schon gar nicht an entscheidenden Positionen.
Siehe dazu auch das Buch von Dr. Rzeszut: Der Tod des Kidnappers - Juristische Wahrheitsfindung im Würgegriff (Forensik)
Aber nun zu meiner Situation.
Ich war von Januar 2009 bis August 2011 unter Sachwalterschaft.


Als ich im Juli 2013 meine Kandidatur für den Nationalrat bekannt gab,
wurde ich durch das Bezirksgericht Wien-Liesing neuerlich aufgefordert, für die Beschlüsse (Pflegschaftsrechnungen) Gebühren zu bezahlen.

Es war dies reine Schikane durch die Justiz - in allen Beschlüssen des BG Wien-Liesing war zu lesen: DIE KOSTEN FÜR DIE SACHWALTERSCHAFT trägt endgültig der BUND.
Die Folter durch das BG Wien-Liesing wurde nicht besser - auch nachdem der Bundeskanzler (ein Liesinger) im Mai 2016 zurück getreten ist.

Es ist zu befürchten, dass hohe Kosten durch das neuerliche Entmündigungsverfahren entstehen. Delogierungsgefahr besteht immer. GutachterInnen und SachwalterInnen können jederzeit hinter meinem Rücken Exekutionstitel gegen mich einbringen. So geht es hunderten von Mündeln, KurandInnen in Österreich, die durch Sachwalterschaft ihr gesamtes Vermögen verloren haben und in Pflegeheimen ihrem Ableben entgegen sehen müssen.

Ein weiterer Punkt ist natürlich die Abwesenheits-Kuratorenschaft. Das ist eine Steigerung der Entmündigungsfolter - siehe dazu Edikte.justiz.gv.at
Aber dazu müssen wir ein weiteres Interview machen.

Moderator Frage 8: 

Jüngst starb ein bekannter Sachwalter-Kaiser in Wien-Alsergrund, der ca. 500 Kurandinnen zu betreuen hatte. Gibt es eine Stellungnahme vom BM für Justiz, wer für die 500 Kurandinnen des verstorbenen Sachwalters (Dr. Herbert E.) die Wahlkarten beantragt bzw. die Stimme abgibt?

Antwort Rosemarie Mundl:
Es gibt keinerlei Stellungnahme - weder des VFGH noch des BM für Justiz oder Inneres - zu solch heiklen Causen. Die Sachwalter werden sich die Beute wohl untereinander aufteilen. 500 Stimmen fallen bei der Wahlfälschung nicht ins Gewicht.

http://www.tempora.at/suche/?tx_kesearch_pi1%5Bpage%5D=2

ABMODERATION: 
Wir wünschen Frau Rose-Marie Mundl alles Gute - vor allem, dass die Foltergebühren der Bund (die Republik Österreich) übernimmt: Wir beziehen uns hier auf die Beschlüsse des BG Wien-Liesing vom 18.2.2016 und 22.6.2016 sowie die HONORARNOTE von
Dr. Andreas STEINBAUER - 1110 Wien, Kundratstraße 6
Tel: 01 - 600 60 600
über 1.146 Euro. 

Psychiatrisches Gutachten vom 6.6.2016 (Untersuchung am 5. April 2016 in der Ordination des gerichtlich beeideten Gutachters Steinbauer - siehe auch Hackenmorde von Hietzing 13. Mai 2008).
Wir halten die Daumen, dass die RichterInnen am BG Wien-Liesing Mitleid zeigen und VERFAHRENSHILFE für die Folterkosten gewähren.

Ansonsten können Sie ja noch immer ein Gnadengesuch (betreff Überleben bei der Mündelfolter) an den nächsten Bundespräsidenten (falls es einen solchen gibt) stellen.

DANKE für das Interview!!!

Security TV - Wien 10

Mündel (MUNDL) Rosemarie: 

Abschließendes Statement: 

Ich kann abschließend feststellen, dass ich voraussichtlich am 4. Dezember 2016 in Wien anwesend sein werde und von meinem voraussichtlichen Wahlrecht als Mündel Gebrauch machen werde. 
Von der Briefwahl und Beantragung einer Briefwahlkarte am Bezirksamt Wien-Liesing werde ich wegen der Rechtsunsicherheit Abstand nehmen. Ich war einige Jahre als Wahlbeisitzerin in Wien-Margareten tätig und auch Landesparteisekretärin NÖ (Nationalratswahl 2008) und kenne daher die Rechtsordnung in den Grundzügen! 

Bundespräsidentenwahlgesetz 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000494&ShowPrintPreview=True

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/Gesetz.aspx

Nationalratswahlordnung 

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/wahlordnung/start.aspx

NACHTRAG der Redaktion zum Stand von 17. Oktober 2016 

Auf Anfrage von Mag. Hoedl an das Bezirksgericht Wien-Liesing konnten einige Fragen durch einen Schriftsatz von Richterin Mag. Huber geklärt werden - zugestellt bei persönlicher Anwesenheit von Mag. Hoedl am 17. Oktober 2016 um 10 Uhr in 1230 WIEN.