Sonntag, 2. Mai 2021

Elektronische Zustellung über "Mein Postkorb": Stell Dir vor es laufen Verfahren gg. Dich und Du weißt von NICHTS

Ablauf der Zustellung über "Mein Postkorb"

Geht eine neue Nachricht in "Mein Postkorb" ein, erfolgt unmittelbar eine Verständigung an die bei der Registrierung hinterlegte und verifizierte E-Mail-Adresse/hinterlegten und verifizierten E-Mail-Adressen.

Wie bei der konventionellen Zustellung auch können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt. Zu beachten ist jedoch, dass die versendende Behörde während dieser Zeit Zustellungen wieder in Papierform durchführen kann. (sic - wo liegt hier der Sinn???)

Nur bei Login mit Handy-Signatur auf oesterreich.gv.at bzw. in der App "Digitales Amt" können auch nachweisliche Zustellungen (entsprechen postalischen RSa-/RSb-Briefen) neben nicht-nachweislichen Zustellungen (entsprechen "Fensterkuvert Sendungen") eingesehen und abgeholt werden.

Nachweislich zugestellte Nachrichten müssen innerhalb von zwei Wochen abgeholt werden und stehen ab der Abholung für weitere acht Wochen (insgesamt also zehn Wochen) in "Mein Postkorb" zur Verfügung. Nicht-nachweisliche Nachrichten stehen in "Mein Postkorb" zehn Wochen zur Abholung zur Verfügung. Danach werden alle Nachrichten aus "Mein Postkorb" gelöscht. 

Nachweisliche Nachrichten gelten am ersten Werktag nach Verständigung an die eigene E-Mail-Adresse/die eigenen E-Mail-Adressen als zugestellt. Nicht-nachweisliche Nachrichten gelten als zugestellt, sobald sie in "Mein Postkorb" verfügbar sind.

Es empfiehlt sich, "Mein Postkorb" regelmäßig auf Zustellungen zu überprüfen. Dies für den Fall, dass die an die hinterlegte E-Mail-Adresse/hinterlegten E-Mail-Adressen verschickte Information über eine erfolgte Zustellung in den Spam-Ordner verschoben wird oder das E-Mail-Postfach voll ist und die E-Mail dadurch nicht eingeht.

Falls Nachrichten länger aufbewahrt werden sollen, können diese z.B. auf dem Computer gespeichert oder an eine E-Mail-Adresse weitergeleitet werden.

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.html

Elektronische Zustellung: 

Ihr sicheres Postfach im Internet mit der Handy-Signatur nutzen

Das elektronische Postfach "MeinPostkorb" ist Ihr zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von Behörden. Sobald Sie die Anmeldung zur elektronischen Zustellung durchgeführt haben, können Sie Schriftstücke von

Behörden (Strafregisterauszug, Meldebestätigung etc.) sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen.Bürgerinnen und Bürger können ihr elektronisches Postfach "MeinPostkorb" in oesterreich.gv.at  (unter "Weitere Services") und der APP "Digitales Amt" abrufen. Für die Unternehmen steht "MeinPostkorb" im Unternehmensserviceportal  zur Verfügung.

Wenn ein elektronisches Dokument für Sie im "MeinPostkorb" einlangt, erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail. Anschließend können Sie das Dokument herunterladen, ansehen, weiterleiten, ausdrucken oder archivieren.

 Was sind die Vorteile von MeinPostkorb?

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kostenloses elektronisches Postfach
  • Garantiert SPAM-frei
  • Sicher und vertraulich
  • 7 Tage – 24 Stunden geöffnet
  • Keine "gelben Zettel"
  • Weltweit erreichbar
  • Dokumente können elektronisch abgelegt werden
  • Verkürzte Verfahrenszeiten

Klicken Sie Anmeldung zur elektronischen Zustellung und holen Sie sich noch heute Ihr kostenfreies Postfach im Internet. Sie profitieren ab sofort von den Vorteilen.

Die E-Zustellung bietet:

Höchste Sicherheit

... durch Verwendung der Handy-Signatur beziehungsweise Bürgerkarte

Ihr aktiviertes Mobiltelefon (Handy-Signatur) oder Ihre aktivierte E-Card (Bürgerkarte) wird zum virtuellen Ausweis, mit dem Sie sich nicht nur im Internet ausweisen können.
Neben der Abholung von elektronischen Zustellungen können Sie damit auch Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig digital unterschreiben. Falls Sie Ihr Mobiltelefon noch nicht zur "Handy-Signatur" beziehungsweise Ihre E-Card zur "Bürgerkarte" aktiviert haben, finden Sie alle notwendigen Informationen (Was ist die Handy-Signatur beziehungsweise Bürgerkarte? Wie komme ich dazu? etc.) unter handy-signatur.at bzw. buergerkarte.at.

ACHTUNG: Auf der neuen Generation der e-card (seit Oktober 2019) steht keine Bürgerkartenfunktion mehr zur Verfügung. Eine kostenlose Alternative zur Bürgerkartenfunktion auf der e-card ist die Handy-Signatur
Mehr Informationen dazu: www.handy-signatur.at

Komfortabler Zugriff auf zugestellte Dokumente

… auch von unterwegs

Als ein weiterer wesentlicher Bestandteil der serviceorientierten Verwaltung ermöglicht die eZustellung für Privatpersonen und Unternehmen den Zugriff auf elektronisch zugestellte Dokumente rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Das spart Zeit und Geld bei erhöhtem Komfort.

Ein elektronisches Postfach für sämtliche Zustellstücke

… egal, welche Behörde Ihnen zustellt

Behördliche RSa- oder RSb-Briefe werden in den meisten Fällen per Post zugestellt. Wird die Empfängerin bzw. der Empfänger nicht angetroffen, muss diese bzw. dieser anschließend auf das Postamt, um sich das Schriftstück dort gegen Vorzeigen eines Ausweises abzuholen. Mit der elektronischen Zustellung ersparen Sie sich den "gelben Zettel" und diese aufwändige Prozedur. Eine einmalige und kostenlose Registrierung zur elektronischen Zustellung genügt, um behördliche Schriftstücke komfortabel über das Internet abzurufen.

Abwesenheiten auch in der elektronischen Welt möglich

… falls Sie einmal keinen Zugriff auf das Internet haben

Sollten Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage sein, elektronische Zustellungen entgegenzunehmen, können Sie Ihr Postfach für diesen Zeitraum ganz einfach deaktivieren. Sie erhalten dann keine elektronischen Zustellungen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellungen in diesem Fall wie gehabt per Post versendet werden können und dass diese Abwesenheit nur für elektronischen Zustellungen gemäß Zustellgesetz gilt. Falls Sie auch Nutzerin bzw. Nutzer der Databox in FinanzOnline sind, können Sie weiterhin Nachrichten der Finanzverwaltung über die Databox empfangen.
Falls Sie – trotz Anmeldung zur elektronischen Zustellung – ein Dokument einer Behörde mit der Post zugestellt bekommen sollten, liegt das daran, dass noch nicht alle Behörden die Vorteile der elektronischen Zustellung nutzen. Die Zahl der Behörden, welche die elektronische Zustellung nutzen, steigt aber stetig.

 Hinweis

Für Verfahren und Dokumente, die sich nicht elektronisch abwickeln lassen, wie zum Beispiel die Zustellung eines Reisepasses, Originalpapierdokumente-Beilagen oder bei der Eheschließung, gilt das Recht auf elektronischen Verkehr natürlich nicht.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Digitalisierung und E-Governmentdigitalisierung@bmdw.gv.at

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/Anmeldung-zur-elektronischen-Zustellung.html

Elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten für Mündel - Teil eins Justizonline

https://justizonline.gv.at/jop/web/content/akteneinsicht

Allgemeine Informationen zur elektronischen Akteneinsicht

Die elektronische Akteneinsicht ist wesentlicher Teil der großflächigen Digitalisierungsinitiative der österreichischen Justiz und Eckpfeiler einer bürgernahen und transparenten Verfahrensführung. Sie unterstützt eine bürgernahe und zügige Verfahrensführung ohne Papier. Mit Hilfe dieses digitalen Services können Abfrageberechtigte auf für sie freigegebene Bestandteile des Gerichtsakts auf elektronischem Weg zugreifen.

Neben einer benutzerfreundlichen Einsicht in freigegebene Dokumente des Akts, können Dokumente einzeln oder als konsolidierte PDF-Datei kostenfrei heruntergeladen werden. Den Berechtigten steht somit ein umfassendes PDF-Dokument zur Verfügung, das gezielt nach Schlagworten durchsucht werden kann. Zur leichteren Orientierung wird automatisch ein Inhaltsverzeichnis generiert, in dem alle Aktenbestandteile chronologisch nach Ordnungsnummern dargestellt werden.

Um zur Akteneinsicht zu gelangen, bedarf es einer Anmeldung mit Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte.

https://www.handy-signatur.at/hs2/

Die ID Austria kommt: Keine Sorge, die Handy-Signatur bleibt weiterhin bestehen! Alle aktiven und alle zukünftig freigeschalteten Handy-Signaturen werden mit Einführung der ID Austria (E-ID) ohne weiteres Zutun umgestellt. Für UserInnen bedeutet das konkret: gleiche Funktionalität, gleiche Handhabung!

Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.a-trust.at/de/handy-signatur/id-austria/
https://www.xitrust.com/die-phantasie-befluegeln/

https://www.buergerkarte.at/

Wie unterscheiden sich Handy-Signatur und Bürgerkarte?

Handy-Signatur und Bürgerkarte erfüllen die gleichen Funktionen: Den Nachweis der Identität und die Unterschrift.

Logo Bürgerkarte und Handy-Signatur

Die Verwendung der Bürgerkartenfunktion auf einer Chipkarte erfordert ein Kartenlesegerät.

Für die Nutzung der Handy-Signatur ist kein Kartenlesegerät nötig. Die Handy-Signatur funktioniert mit allen empfangsbereiten Mobiltelefonen.


 

ID Austria

Logo ID Austria

Im Laufe des Jahres 2021 wird die neue ID Austria die bisherige Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte ablösen. In Zukunft können Sie mit der ID Austria Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria wird so zu Ihrem Schlüssel zu sicheren digitalen Services.

Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur und Bürgerkarte. Aktuell läuft der Pilotbetrieb der ID Austria. Dieser endet im Herbst 2021. Ab diesem Zeitpunkt wird die ID Austria allen Bürgerinnen und Bürgern in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Alle aktuellen Informationen zur ID Austria finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at. Dort erfahren Sie auch, wie Sie Ihre bestehende Handy-Signatur in Ihre persönliche ID Austria überführen können.


Handy-Signatur und Bürgerkarte

Die Bürgerkartenfunktion ist in zwei Formen verfügbar:

  • Handy-Signatur: Zur Nutzung der Handy-Signatur ist ein empfangsbereites Mobiltelefon notwendig. Die Handy-Signatur funktioniert mit allen Mobiltelefonen und ist kostenlos.
  • Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion: Sie können die Bürgerkartenfunktion beispielsweise auf einer A-Trust Chipkarte aktivieren (auf Ihrer e-card nur noch bis Ende 2019). Zur Verwendung einer Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion benötigen Sie ein Kartenlesegerät.

Beide Formen der Bürgerkarte können als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden, sie sind der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Sowohl das Handy und eine aktivierte Chipkarte sind auch Ihr virtueller Ausweis, Sie können sie also im Web so verwenden, wie zum Beispiel Ihren Führerschein oder Ihren Reisepass. Sie können damit aber auch Dokumente oder Rechnungen digital signieren.

Unabhängig von der Form der Bürgerkarte bietet Ihnen diese zahlreiche Vorteile:

  • Kostenfreie Nutzung: Die Nutzung von Handy-Signatur ist völlig kostenlos.
  • Zeitersparnis: Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Amtswege rasch und einfach über das Internet erledigen
  • Hohe Sicherheit: Ausschließlich die korrekte Kombination der beiden Faktoren Wissen (PIN bzw. Passwort) und Besitz (Chipkarte bzw. Handy) ermöglicht eine erfolgreiche Anmeldung (Login) an einem Service oder eine elektronische Unterschrift.
  • Datenschutz: Kryptographische Verfahren verhindern den zentralen Zugriff auf sensible Daten.
  • Komfort: E-Services von Verwaltung und Wirtschaft können mit der gleichen Methode genutzt werden, die unzähligen Benutzerkennungen sind damit Vergangenheit.
https://justizonline.gv.at/jop/web/assets/content/Muster_Ladung.pdf


Elektronische Akteneinsicht im Zivilverfahren


In ausgewählten ())Gattungen des Zivilrechts wird den berechtigten Parteien grundsätzlich der gesamte Akt zur Verfügung gestellt. Die hinterlegte Berechtigungssystematik bietet detaillierte Abstufungsmöglichkeiten und schafft damit die Grundlage für eine – an die individuelle Situation angepasste – Zuweisung dieser Einsichtsrechten. Dabei ist eine zeitliche Einschränkung (z.B. für Sachverständige während der Zeit der Gutachtenserstellung) ebenso möglich wie eine Einschränkung auf bestimmte Dokumente.

Elektronische Akteneinsicht im Strafverfahren

Im Strafverfahren ist die Bereitstellung der elektronischen Akteneinsicht nur nach Einbringung eines entsprechenden Antrags möglich. Nachdem dieser Antrag durch ein Entscheidungsorgan bewilligt worden ist, werden den Berechtigten die freigegebenen Aktenbestandteile für die elektronische Akteneinsicht via JustizOnline bereitgestellt.

 HinweisAnfallende Gebühren bei nicht elektronischen Akten 


Donnerstag, 22. April 2021

Abwesenheitskuratorenschaft: Neuer blog

Abwesenheitskuratorenschaft: Da einige Menschen mit den Gesetzen in Österreich nicht mehr zu Recht kommen, mit dem Berufsverbot, mit der Enteignung, mit den Einschränkungen der Freiheitsrechte, fliehen sie aus Österreich, so sie es sich leisten können. 

Nun ist dies nichts Neues in Österreich: In der NS-Zeit wurden viele Menschen enteignet und mussten fliehen (Arisierung) - so sie es sich leisten konnten. 

Deswegen vermute ich, dass wir nicht nur bei den Entmündigungsgesetzen (Gerichtliche Erwachsenenvertretung), sondern auch bei anderen Gesetzen wie jenen zur Abwesenheitskuratorenschaft einige Relikte aus der NS-Zeit finden. (Arisierung) 

Keinesfalls möchte ich mit diesem Vergleich die Verbrechen der NS-Zeit verharmlosen, vielmehr aufzeigen, wo es im Juristischen Bereich bei #Entmündigung #Enteignung #Entrechtung Verbesserungsmöglichkeiten gibt oder gäbe. 

https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Arisierung

Arisierung, nationalsozialistische Wortschöpfung, die die Enteignung und Beraubung der Juden bezeichnet. Unmittelbar nach dem "Anschluss" Österreichs im März 1938 wurden jüdische Geschäfte und Betriebe von vielfach selbsternannten "kommissarischen Verwaltern" übernommen ("wilde Arisierung"). Die rechtmäßigen Besitzer durften über ihr Eigentum nicht mehr verfügen, die Einnahmen mussten an den "kommissarischen Verwalter", der den Betrieb bis zur "rechtmäßigen Arisierung" leitete, abgeliefert werden.

Ich möchte deswegen einen eigenen blog zur #Abwesenheitskuratorenschaft starten (was ich eigentlich schon lange vor hatte) Nicht vergessen darf man, dass der Abwesenheitskurator eine Art verschärfte Form des Sachwalters ist: 

Er/sie (meist ein österreichischer Rechtsanwalt) muss alle Verfahren für den Geflüchteten führen, bzw. die Geflüchteten vertreten. 
Delogierungsverfahren 
Obsorgeverfahren 
arbeitsrechtliche Verfahren 
Exekutionsverfahren 
Strafverfahren aller Art 
Enteignungsverfahren 
Berufsverbotsverfahren 
Amtsmissbrauchsverfahren 


Besonders wenn man nur die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, ist das ziemlich heikel: 

Wenn man nämlich nach Österreich zurück kommen will, so landet man natürlich sofort im Gefängnis. 
Ehegatten, Verwandte sind ebenso betroffen, besonders wenn sie für Schulden solidarisch haften, bzw. im Grundbuch als MiteigentümerInnen eingetragen sind. 

Nicht berücksichtigen kann ich hier das Thema #Kindesentführungen und #Scharia: Warum: Es ist ein eigenes (Juristisches/ uferloses) Thema und wenn z.B. in einem moslemischen Land sich KindesentführerInnen aufhalten, die Kinder und die Eltern sowohl die österreichische Staatsbürgerschaft (oder eine EU-Staatsbürgerschaft) besitzen als auch die Staatsbürgerschaft in einem Land, wo primär die Scharia als Rechtssystem gilt: Hier haben ja die Väter ab dem 2. Geburtstag für die Buben das alleinige Sorgerecht. 

Klarstellung Persönlichkeitsrechte: Eines möchte ich vorab klarstellen: Ich möchte nur allgemein über #Abwesenheitskuratorenschaft, #Enteignung und Flucht aus Österreich schreiben: Ich möchte niemanden verraten oder bloß stellen, außer jemand schreibt und spricht ohnehin öffentlich, dann verlinke ich es.




Ich erhielt zum Thema #Sachwalterschaftsmissbrauch im Laufe der Jahre viele E-Mails, Briefe etc. Gerade jüngst erfuhr ich, dass eine Kurandin (Doppel-Doktorin) in Frankreich gestorben ist. Sie musste dorthin flüchten, nach Entmündigung und Enteignung. Ich fand einen älteren Brief von ihr, wo sie mir einiges mitteilte. Es bringt nicht mehr viel solche Briefe zu veröffentlichen. De mortiis nihil nisi bene.

Die Abwesenheitskuratorin/der Abwesenheitskurator ist eine Person, die als Kuratorin/Kurator für abwesende Personen (z.B. verschollene Personen) oder unbekannte Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einem Geschäft bestellt wird, wenn für diese Person keine Vertreterin/kein Vertreter vorhanden ist.

Eine Abwesenheitskuratorin/ein Abwesenheitskurator kann bestellt werden, wenn

  • die abwesende oder unbekannte Person keine ordentliche Vertreterin/keinen ordentlichen Vertreter zurückgelassen hat,
  • ohne eine solche Vertreterin/einen solchen Vertreter allerdings die Rechte der abwesenden oder unbekannten Person durch Verzug gefährdet oder die Rechte einer dritten Person gehemmt würden und
  • nicht in anderer Weise, etwa durch die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators in einem bestimmten Gerichtsverfahren (prozessuale Abwesenheitskuratorin/prozessualer Abwesenheitskurator), für die Wahrung dieser Rechte gesorgt werden kann.

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20150630_OGH0002_0100OB00009_15V0000_000&IncludeSelf=True

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_03649/index.shtml


Montag, 19. April 2021

Steirischer Alternativarzt nach Berufsverbot und Enteignung nach Tansania (Ostafrika) geflüchtet:

Steirischer Alternativarzt nach Berufsverbot und Enteignung nach Tansania (Ostafrika) geflüchtet: 

Ein spezieller Fall von #Entmündigung #Enteignung #Berufsverbot in #Österreich: 

Peer Eifler nach Tansania geflüchtet: auffallend bei Dr. med. Peer Eifler ist, dass er jede Rede wie eine Predigt abschließt: an alle, die das Licht Jesu in sich tragen. 

Er betont auch, dass er nicht in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie in der Steiermark eingeliefert wurde bzw. auch nicht wegen Corona-Erkrankung in einer Intensivstation in Österreich ist. 

Nun ist es nicht üblich für einen Allgemeinmediziner sich an seine PatientInnen und Fans weltweit zu wenden und immer (so wie schon bei seinen Reden am Wiener Heldenplatz) zum Schluss seinen Glauben an Jesus zu verkünden. 

In Österreich ist es üblich, solchen Ärzten von der Ärztekammer Berufsverbot zu erteilen - die Gefahr, ihn in eine geschlossene Psychiatrieabteilung zu stecken, besteht und bestand, wie er auch erwähnt. 

Seine Konten wurden gesperrt, wie es bei entmündigten Menschen üblich ist. 

Nun meldet er sich aus Tansania (Ostafrika) im Norden mehrheitlich islamisch: Im Zentrum/ Binnenland christlich und katholisch. Er konnte dorthin mit Hilfe von Spenden seiner Fans fliehen. Mietvertrag wurde gekündigt (was geschieht mit der ärztlichen Einrichtung und medizinischen Ausrüstung in seiner Ordination in Bad Aussee? Ich würde diagnostizieren: ein ganz spezieller Fall von Entmündigung und Enteignung in Österreich (aus juristischer Sicht) 

Der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte sich besorgt über die anhaltende, weit verbreitete Gewalt gegen Frauen, insbesondere über das Ausmaß häuslicher Gewalt und das Fehlen konkreter, effektiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung.[58] Laut UNFPA betrifft dies landesweit ca. 10 % der Frauen, wobei jedoch einige Gebiete im Norden des Landes besonders betroffen sind.

Sexuelle Handlungen zwischen Menschen des gleichen Geschlechts werden mit Gefängnisstrafen bis zu 14 Jahren belegt.[68] Laut des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) werden Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender verfolgt, misshandelt und gedemütigt. Schwule und lesbische politische Aktivisten, die sich für mehr Gleichheit und Rechte einsetzen, wurden verhaftet.[69] Die Inhaftierung von Menschen allein auf der Grundlage ihrer tatsächlichen oder vermuteten Sexualität verstößt gegen die Grundsätze der Afrikanischen Charta der Menschen- und Völkerrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), die Konvention gegen Folter, und das Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die allesamt von Tansania unterschrieben wurden.

Seit 2016 geht die tansanische Regierung laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hart gegen Homosexualität vor. Vor allem in Daressalam und auf Sansibar komme es immer wieder zu Festnahmen angeblich schwuler und lesbischer Menschen.

Im 19. Jahrhundert verlagerte der Sultan von Oman seine Hauptstadt nach Sansibar und intensivierte damit seinen Einfluss auf Küste und Hinterland. Ab 1885 erwarb die Gesellschaft für deutsche Kolonisation Ansprüche auf Teile des Binnenlandes und versuchte, eine Kolonie zu begründen. Ihre Herrschaft brach 1888 im Aufstand der ostafrikanischen Küstenbevölkerung zusammen, woraufhin das Deutsche Reich mit militärischen Kräften die Gebiete eroberte, aus denen dann die Kolonie Deutsch-Ostafrika wurde, die neben dem heutigen Festlandstansania auch Ruanda und Burundi umfasste. Während des Ersten Weltkriegs leistete die deutsche Schutztruppe unter der Führung von Paul von Lettow-Vorbeck bis Kriegsende Widerstand gegen die alliierten Truppen. Die Kolonie wurde ab 1916 von britischen und belgischen Truppen erobert und anschließend unter den Siegern aufgeteilt.

Am 9. Dezember 1961 erhielt Tanganjika die Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich. 

https://www.arf.at/2021/04/17/bad-aussee-corona-kritischer-arzt-in-tansania/

https://youtu.be/OjYkgrE_7xA

https://www.facebook.com/www.eifler.at/


https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_03649/index.shtml

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Hausdurchsuchung bei Dr. Peer Eifler

https://www.youtube.com/watch?v=82omZ5RpHcA

Dr. Peer Eifler fand den Sinn des Lebens | Die Barbara Karlich Show | 21. Oktober 2019




Donnerstag, 15. April 2021

Impffreiheit und entmündigte Menschen: Wer entscheidet? pro und contra Corona-Impfung

Impffreiheit und entmündigte Menschen: 

Exkurs Neuroleptika/ Psychopharmaka, Sekten und Entmündigungen weil Sektenangehörige dringend notwendige medizinische Behandlungen verweigern 

Wer entscheidet, welche Impfung und wann womit entmündigte psychisch und körperlich behinderte Menschen geimpft werden: Der Gerichtliche Erwachsenenvertreter - die gerichtliche Erwachsenenvertreterin???

Wenn man aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen (siehe Evangelikale in den Usa) eine medizinische Behandlung ablehnt, so kann man in Österreich entmündigt werden, z.B. wenn man Neuroleptika (wie die Scientology-Sekte) ablehnt: 

Die Person wird einfach entmündigt und der Sachwalter bestimmt über die weitere medizinische Behandlung in Kooperation mit den Fachärzten: Und dann wird im Bereich Psychiatrie die medikamentöse Behandlung fortgesetzt. 

Obsorge und Entmündigung: Einige können sich vielleicht an den Fall Olivia Pilhar in den 90-er Jahren erinnern: Die Eltern lehnten eine schulmedizinische Behandlung des krebskranken Kindes ab - es waren fürchterliche Bilder und Szenen: Das Mädchen hatte bereits durch den Tumor oder sonstige Erkrankungen einen riesigen Bauch: 

In so einem Fall kann das Entmündigungsgericht/ Pflegschaftsgericht/ Bezirksgericht/ Strafgericht auch die Interpol beauftragen, das Kind auf der ganzen Welt zu suchen und eine Rückholaktion zu starten (heute viel leichter, weil jeder durch Smartphone ortbar ist) 

Das Pflegschaftsgericht beschließt einen einstweiligen Entzug der Obsorge für die Eltern, wegen Gefahr im Verzug. 

Gerichtliche Erwachsenenvertretung und Zwangsimpfung: 

Viele psychisch kranke und entmündigte Menschen haben vielleicht wirklich keine Einsicht (z.B. welche Firma sie wählen wollen: Biontech Pfizer, astrazeneca, Johnson und Johnson).  Über ihre Entmündigung entscheidet meistens ein Gericht mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachters einer Fachärztin für Psychiatrie. 

So muss der Sachwalter/ Gerichtliche Erw.vertreter entscheiden, mit welchem Impfstoff das Mündel, die Kurandin geimpft wird. 

Eine Mutter klagte tränenreich in der Kronenzeitung, dass ihre schwer behinderte Tochter (52 Jahre alt) in einem Pflegeheim in NÖ oder OÖ an Corona gestorben ist, weil es keine Impfung gab. 

Vielleicht ist der Gesundheitsminister (als Grüner der alten Garde) auch daran zerbrochen, dass er einen Rest von Freiheit den Menschen in Österreich garantieren wollte. 

Tausende Menschen in Pflegeheimen (Demente alte Menschen), tausende geistig behinderte Menschen, psychisch kranke Menschen (die unter der Corona-Krise leiden) haben nicht die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden. 

Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter wird sie impfen lassen, mit welchem Impfstoff auch immer. 

Es gibt in Österreich ca. hundert tausend Menschen, die offiziell an österreichischen Bezirksgerichten entmündigt sind (unter Gerichtlicher Erw. vertretung stehen). 

Sie haben keine Lobby: Sie sind der Willkür ausgesetzt: Man kann sie gerade in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen (so wie in Justizvollzugsanstalten für geistig abnorme Rechtsbrecherinnen) Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche (die leicht behindert sind) jederzeit als Versuchskaninchen für Impfstoffe verwenden. 

Man kann ihnen einreden: Das ist was Gutes - es kann aber auch ein Impfstoff von astra zeneca sein, mit dem sich sonst niemand mehr in Österreich impfen lässt: 

Der Impfstoff muss bei 70 Grad minus (sic) gelagert werden: Die Kühlkette kann jederzeit unterbrochen werden: Wie funktioniert das auftauen - sind die praktischen Ärzte am Land, die Impfärzte bereits eingeschult? 



Psychisch Kranke, entmündigte, demente alte Menschen können das nicht mehr beurteilen: Ein Schreckensszenario bahnt sich hier an, wenn der Kanzler (sichtlich erleichtert durch den Rücktritt des Gesundheitsministers) heute bekannt gibt, dass im Juli bereits 6 Mio ÖsterreicherInnen geimpft sind. Schülerinnen sind noch nicht geschäftsfähig und sollen ebenfalls bald geimpft werden: 

Geschäftsunfähigkeit und Impfung: 



Wie gesagt: Die entmündigten Menschen sind zwar in der Minderheit, aber der Impflobby durch die Rechtslage ausgeliefert. Sie können sich nicht wehren, wenn sie z.B. als Versuchskaninchen für übrig gebliebene astra zeneca-Impfdosen herhalten müssen. 

Psychisch Kranke, entmündigte Menschen gehören zur Risikogruppe: Ihre Nieren und Leber sind oft geschädigt durch jahrelange Einnahme von Neuroleptika und Depotspritzen (solche PatientInnen sind mir persönlich bekannt) Übergewicht, sonstige Erkrankungen machen sie auch zu Risikopatienten betreff venöse Erkrankungen, Embolien etc. 

Wie steht es mit den Wechselwirkungen von Medikamenten: z.B. hohe Dosis Neuroleptika, Impfstoffe, astra zeneca etc. etc. 

Dies wollte sich der Gesundheitsminister der Grünen, der ja auch für Pflege im Ministerium zuständig war, ersparen: die Verantwortung für solch ein Desaster zu übernehmen. 

Exkurs: Es gibt Rechtsanwaltskanzleien, die mehr als tausend Mündel betreuen: Diese werden Fachärzte beauftragen, die die Durchimpfungen der entmündigten Bevölkerung organisieren. Welche Nebenwirkungen es zwischen Impfungen und Neuroleptika gibt, werden wir wohl nie erfahren. 

Langzeitstudien fehlen. 




Exkurs: Die Behinderten (entmündigten, psychisch kranken) Menschen haben keine Lobby - zu allem Überfluss ist noch der Behindertenpräsident in der Nacht von Karfreitag auf Karfreitag tödlich verunglückt: Man beachte: eine schwere körperliche Beeinträchtigung (wie z.B. Lähmung) führt sehr oft auch zu psychischen Krankheiten, weil man sich isoliert und aus der Gesellschaft ausgeschlossen fühlt - die Entmündigung ist noch einmal ein Schritt zu einer weiteren Krankheit: wenn der Sachwalter das Mündel aushungert (und Geld sammelt mit den fadenscheinigsten Begründungen für das Pflegschaftsgericht) dann führt der Mangel an Geld zu weiteren Erkrankungen, weil man sich nicht das Notwendigste leisten kann: Heizung, Miete, gesunde Ernährung, Urlaub.


https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/3140297?originalFilename=true

http://www.medizinrecht-stickler.at/02_Medizinrecht/02-03_Zivilrecht/Behandlungsvertrag.htm

Der Behandlungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage der Beziehung zwischen Arzt bzw. Krankenanstaltenträger und Patient. Eine bestimmte Form für den Abschluss eines Behandlungsvertrags ist nicht vorgeschrieben, sodass er mündlich, schriftlich oder schlüssig (konkludent) geschlossen werden kann. In der Regel wird er mündlich und häufig bloß schlüssig (konkludent) abgeschlossen. Aus dem Behandlungsvertrag heraus entsteht das Behandlungsverhältnis, das auf jeder Seite unterschiedliche, vielfältige und sich wiederholende Rechte und Pflichten entstehen lässt.


Samstag, 27. März 2021

Sehr geehrte DatenfälscherInnen und VerkäuferInnen von medizinischen Gutachten: Offener Brief von Mag. Hoedl an Bundesrechenzentrum Wien

Sehr geehrte DatenfälscherInnen/ DatenverkäuferInnen im Bundesrechenzentrum bei der Österreichischen Gesundheitskasse und im BM für Finanzen, bzw. Bundesministerium für Wirtschaft und Digitalisierung: 

#Menschenrechte #Datenfälschungen: Gestern ist mir endgültig der Kragen geplatzt, als Frau Nationalratsabgeordnete Petra Bayr (die unschuldige BürgerInnen gerne in geschlossene psychiatrische Kliniken verfrachten lässt und selbige am Bezirksgericht Favoriten enteignen lässt mit ihren HelfershelferInnen/ Exekutoren im doppelten Sinne an diesem Gericht) tränenreich und mit großer Show über die Menschenrechte und deren Verletzungen in Myanmar geklagt hatte. 

Sie selbst konnte natürlich dieses Land mit ihrem Nationalratsgehalt früher oft und länger bereisen. Mir stieg das Geimpfte auf - im wahrsten Sinne des Wortes. 

Was aber ist mit den Datenfälschungen, Entmündigungen, Enteignungen in Österreich: Daher habe ich mich entschlossen, folgenden Datenskandal, das #Bundesrechenzentrum (dem Wirtschaftsministerium - sic - untergeordnet und weisungsgebunden?) zu veröffentlichen. Es geht nicht anders. 

Irgendwann müssen die Herren und Damen DatenfälscherInnen und DatenverkäuferInnen kapieren, dass sie mit MIR das nicht mehr machen können: Meine Gesundheitsdaten fälschen, verkaufen, elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit am Bezirksgericht Wien-Liesing bestellen: So nicht - NICHT MIT MIR.

Ich muss es akzeptieren, dass Datenfälschungen, Budgetdatenfälschungen, Gesundheitsdatenfälschungen in Österreich ein Kavaliersdelikt und der Verkauf der Daten an Rechtsanwaltskanzleien, ausländische InvestorInnen etc. in Österreich nicht nur Kavaliersdelikt, sondern üblich sind und der Strafverfolgung nicht ausgesetzt sind. 

So lachen auch viele darüber, dass meine berufliche Karriere zunächst über das politische Tagebuch Peter Pilz und dann über die Entmündigung (2 Mal) am Bezirksgericht Wien-Liesing vollständig zerstört wurde. 

Die geplante Delogierung und Ermordung konnte ich verhindern, da ich gute FreundInnen in konservativen Kreisen habe, die auch auf die Justiz Einfluss haben. 

Der Steirische Bischof ist zum Beispiel ein Jahrgangskollege von mir an der Karl-Franzens-Universität (Kirchenrecht, Kirchengeschichte, Religionspädagogik etc...) 

Nun zum Sachverhalt: 

Per Beschluss vom 8.2.2018 (Opernballbeschluss) ist für Mag.a Rosemarie Hoedl (ohne weiteres psychiatrisches Gutachten) die Sachwalterschaft (heute gerichtliche Erwachsenenvertretung) aufgehoben. Das Pflegschaftsverfahren ist auch formal beendet durch meine Zahlungen der Pflegschaftsgebühren und des Honorars für den ehemaligen Sachwalter Dr. Franz Stefan Pechmann (er brachte mir Glück, weil er für mich die Fake-Klage gegen Moser/ Brz mit einem Vergleich beenden konnte: Euro 350,--) 

Dennoch schickt mir das Bundesrechenzentrum seit 2 Jahren über meinpostkorb@brz.gv.at folgenden Text: (früher zustelldienst brz) 

Anfang Zitat: schikanöse E-Mails von Bundesrechenzentrum, das Mag. Hoedl elf Jahre rückwirkend entmündigen ließ (oder es zumindest versuchte, ihre Existenz zu zerstören, sie nach den Fair-Game-Richtlinien obdachlos zu machen und letztlich zu ermorden) Mag. Hoedl war nach ihrer sap-Ausbildung 2000 bis 2001 von 2001 bis 2005 Angestellte der Bundesrechenzentrum GmbH (Bundeshaushaltsverrechnung, Großprojekt HV-SAP, Sap-Juniorberaterin und Angestellte im BMVIT, verkauft vom #Bundesrechenzentrum um 8000 Euro monatlich, während sie 1.600 netto verdiente. ) 

E-Mail: 

------------------------------------------------------------------------------------------------------

Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung

Von: meinpostkorb@brz.gv.at

Absender/Absenderin: Bezirksgericht Liesing

Geschäftszahl: 018 007 P 183/20 v

ID: b8ec61c0-8b2b-11eb-8c74-41d5b52c3a5c

Empfänger/Empfängerin: Rosemarie Hödl

Zustellung ohne Zustellnachweis

Das Dokument ist abzuholen beim Anzeigemodul unter https://secure.oesterreich.gv.at/at.gv.mpk-p/ oder https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/Allgemeine-Information-zur-eZustellung.html

Versendung der ersten Verständigung: 22.03.2021 17:29

Versendung der zweiten Verständigung:

Ende der Abholfrist am 31.05.2021 um 24.00 Uhr

Dazu kann ich festhalten, dass ich sämtliche Geschäftszahlen, Entmündigungen, Klagen, Medienrechtliche Prozesse (Persönlichkeitsrechte) gesammelt habe 

WIE das Bundesrechenzentrum (Gruppe E-Justiz) auf diese Geschäftszahl kommt, ist mir unklar. 

Ebenso ist unklar, dass die österreichische Gesundheitskasse - kurz vor Beginn der Corona-Krise im Februar 2020 die neue E-Card mit Foto an die Kanzlei des ehemaligen Sachwalters per Post schickt. 

Das Gesundheitsministerium antwortet auf meine Beschwerden Monate später. Die Richterin HUBER vom Bezirksgericht Wien-Liesing bestätigt mir schriftlich, dass sie die Daten an die Gesundheitskasse übermittelte. Dies alles scheint für mich Bringschuld zu sein. 

Ich beantrage die sofortige Löschung dieser Fake-Daten und Stornierung dieser Dauer-Schikane-Emails an meine gmx-Email-adresse. Das Bundesrechenzentrum muss akzeptieren, wenn ein Gericht einen rechtskräftigen Beschluss erstellt (Beendigung der Sachwalterschaft) - auch wenn die Datenfälscher und Datenverkäufer dort weiter mit Grundbuchsfälschungen, Ediktsfälschungen, Stammdatenfälschungen gutes Geld verdienen. 

Ich wehre mich. Es reicht nach vielen Jahren der Folter. des Mordens des Diebstahls. Macht Euch ein schönes Leben in Südamerika, Brasilien, bei Jan Marschalek oder irgendwo. Bitte lasst mich in RUHE. 

Wenn meine Daten gefälscht werden, so muss ich mich darum kümmern - und das in Zeiten von Covid, wo uns Statistiken präsentiert werden betreff Gesundheitsdaten, deren Echtheit wir niemals verifizieren können: 

Conclusio: Für Österreich, für die Bundeshaushaltsverrechnung, was Wirecard und sap betrifft, was Gesundheitsdaten (z.B. psychiatrische. pathologische Gutachten etc) und Krankenakte betrifft, muss ich flächendeckende Datenfälschungen und Datenverkäufe an Medien, Geheimdienste etc akzeptieren. 

Was mich selbst betrifft, werde ich dies nicht akzeptieren und erbitterten Widerstand gegen meine Vernichtung durch die Behörden, BVT und politische Parteien leisten. 

Mit freundlichen Grüßen 

Mag. Rosemarie Hoedl 

1230 Wien

Wien, 27. März 2021

Post-Skriptum: Werdet glücklich mit den gestohlenen Budget-Millionen und geht auf andere Kontinente - aber lasst mich bitte um Himmels willen in Ruhe. Danke und Frohes Fest in Südamerika, Russland auf der Datscha, der Krim (bei Jan Marschalek) oder wo auch immer. Ich gönne es Euch VerbrecherInnen: Jene Helfershelfer die da bleiben mussten, sollen mich bitte nicht schikanieren. The Fair Gane is over (oder habt Ihr das noch nicht kapiert?????)  

22/ 3: Das Letzte Mail betreff dieser gefälschten Pflegschaftsdaten erhielt ich am 22.3.: Siehe Bonesmen, Bonygasse (22) - Wien-Meidling. 



Ich bin nicht so dumm wie Ihr glaubt. Es gibt auch andere Gerichte - nicht nur jene in Österreich.

https://www.derstandard.at/story/2000118324081/bundesrechenzentrum-und-post-wurden-personell-verflochten

Wien – Das Bundesrechenzentrum (BRZ) ist der Post letztlich doch nicht zugewachsen. Zu dieser Geheim-Privatisierung kam es nach "Ibiza" nicht mehr. Wohl aber wuchs der gelben Post ein Aufsichtsorgan des IT-Dienstleisters der Republik zu.

https://www.profil.at/wirtschaft/das-tuerkise-finanzministerium-und-sein-projekt-edelstein/400945817