Donnerstag, 2. September 2021

Kafkaesker Prozess gegen steirischen Autor

Psychiatrisierung, Begriff, der die Ausschaltung politisch missliebiger Personen durch Einweisung in die Psychiatrie umfasst: Psychiatrie als Mittel politischer Unterdrückung, indem bei Regimegegnern psychische Störungen diagnostiziert werden.

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#Entmündigung/Enteignung/Psychiatrisierung von #Intellektuellen, Schriftstellern in Österreich:  

Sie meinen wir sind bei der Stasi oder im sowjetischen Gulag?  Nein mitten in der Steiermark, im grünen Herzerl Österreichs - bei Gericht in LEOBEN:  

Eine Recherche über die  Steirische Justiz bringt einem steirischen Autor  eine Gerichtsverhandlung inkl.  Psychiatrisches Gutachten (Ziel:  Maßnahmenvollzug?). Es geht wie immer um die  Immobilien der Familie: In diesem Fall um eine korrupte Pflegerin und zwei Häuser der alten Mutter in der Steiermark. 


Besonderer Dank gilt Mag. Johannes Schütz für die  Publikation dieses steirischen Skandals. In der Steiermark gibt es wohl ebenso viel zu verbergen wie in Wien und anderen Bundesländern. Mag die  Mentalität auch verschieden sein, so ist die Methode der Entmündigung und nachfolgenden Enteignung doch überall dieselbe - erleichtert dadurch dass Entmündigungsrecht österreichisches Bundesrecht ist. 

Wenn der Autor Pech hat, landet er im Maßnahmenvollzug. Er hat wohl in seinem Buchentwurf (Texte sind der Polizei und steirischen Justiz bekannt - SIC) in tiefe Wunden geschnitten. Daher muss er offenbar "entsorgt" werden, vor allem aus dem literarischen Leben. 
Werden ihm seine KollegInnen von der steirischen Autorenschaft helfen? Es ist zu befürchten, dass dies nicht der Fall ist. 

https://www.tabularasamagazin.de/kafkaesker-prozess-gegen-autor-kroepfl/

Quelle:  Mag. Johannes Schütz, ehemals Lehrbeauftragter an der Universität WIEN 

Anfang Zitate: 

Am 24. August muss der österreichische Schriftsteller Heinz Kröpfl ins Landesgericht Leoben. Die Staatsanwältin droht mit einem Jahr Gefängnis. Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde erstellt.  Der Autor arbeitete an einem Buch über die steirische Justiz.


Die Lesetournee von Heinz Kröpfl sollte am 16. September in Graz starten, dann in Wien und Berlin fortgesetzt werden. Mit seinem Buch „Bis zum Wendepunkt“. Doch jetzt droht die Staatsanwaltschaft in Leoben mit einer Freiheitsstrafe.

„Heinz KRÖPFL hat hierdurch das Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB begangen und wird hierfür nach dieser Gesetzesstelle zu bestrafen sein“, schrieb Staatsanwältin Mag. Elisabeth Uller in den Strafantrag, den sie mit 30. Juli datierte und laut Eingangsstempel am 4.  August, 17.40 Uhr hinterlegte.

Es droht damit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Richter Mag. Peter Wilhelm vom Landesgericht Leoben datierte die Ladung mit 3. August und setzte die Verhandlung am 24. August an, um 9.15 Uhr, im Saal D, im 1. Stock des Justizzentrums Leoben. Somit kann es sein, dass die Buchpräsentation von Heinz Kröpfl im September nicht mehr stattfinden wird, weil er bereits ins Gefängnis gebracht wurde und damit seine Lesungen ein Jahr lang blockiert sind.


Schreibt an einem Buch über die steirische Justiz

Heinz Kröpfl schrieb bereits der Grazer Autorenversammlung und ersuchte um Unterstützung. In seinem Brief betonte Kröpfl, dass er an einem kritischen Buch über das Justizwesen in der Steiermark arbeitet:

„Dadurch sogar in erster Linie das Erscheinen meines (über-)nächsten Buches 2022 im Verlag Anton Pustet (Salzburg), das sich unter dem Arbeitstitel „Jagdfieber. (K)ein Kriminalroman“ sehr kritisch mit dem Polizei- und Justizwesen in der Steiermark beschäftigt (!) und dessen Inhalt u. a. auch bereits der Polizei und der 

Staatsanwaltschaft bekannt geworden ist, unbedingt und unter Einsatz aller Mittel verhindert werden soll“.

https://heinz-kroepfl.jimdofree.com

Korrupte PflegerIn

Mutter war verschollen

Die Mutter von Heinz Kröpfl ist die Eigentümerin von zwei Häusern in St. Michael.  Der Wert der Immobilien beträgt rund eine halbe Million Euro. Sie musste aus gesundheitlichen Gründen in ihrem Haus von einer Pflegerin betreut werden, die mit dieser Tätigkeit am 7. Oktober 2020 begann. 

Laut Aussage von Heinz Kröpfl, die in der Beschuldigtenvernehmung der Landespolizei Steiermark dokumentiert ist, riet ihm die Pflegerin mehrfach, dass er seine Mutter „in die Psychiatrie einweisen lassen“ sollte. Kröpfl lehnte dies ab.
Dann musste Kröpfl besorgt feststellen, dass seine Mutter nicht mehr in ihrem Haus sich befindet.

Kröpfl wollte bereits am 1. Juni von der Pflegerin eine Auskunft über den Aufenthaltsort seiner Mutter erhalten. Er konnte sie aber telefonisch nicht erreichen. Dann setzte er am 4. Juni dafür eine Korrespondenz über„Whats-App“ ein, die ebenfalls im Polizeibericht dokumentiert wurde. Demnach formulierte Kröpfl eher behutsam. Es ist die Pflegerin, die in dieser Korrespondenz cholerisch wirkt:

„Ich wollte so etwas ja gar nicht mitgeteilt bekommen, nur ob ja oder nein. Ja, ich verstehe Sie sehr gut. Das ändert nichts. Ich wünsche Ihnen alles Gute und bereue den Moment, an dem ich Sie aus Sorge zum allerersten Male kontaktierr habe, bitterlich: Auch er kostet mich wohl mein Leben. Nicht Ihre Schuld, nur meine Dummheit. Vielen Dank.  Heinz Kröpfl“.

Es erfolgte die umgehende Antwort der Pflegerin:
„Das ist eine riesige Frechheit ! Ich habe mir nichts vorzuwerfen und sie mir auf keinen Fall. Hab mehr für sie und ihre Mutter getan, als so manch andereI Und jetzt meinen sie das Recht zu haben, mich so beleidigen zu müssen. Kommen sie runter von ihrem Selbstmitleid Trip und eines noch, ich kann nichts für ihre Situation und habe es sicher nicht nötig, mich von ihnen beschuldigen zu lassen, für was auch immer sie glauben zu wissen. Gerlinde St.“.

Nach dieser Antwort dachte  Heinz Kröpfl, dass es sinnvoll sein könnte, noch ein

klärendes Telefongespräch mit der Pflegerin zu führen.

Anklage wegen MorddrohungDas Telefonat mit der Pflegerin fand am 4. Juni statt. Fast eine Woche später, nämlicn am 10. Juni, erstattete die Pflegerin eine Anzeige gegen Heinz Kröpfl bei der Polizeiinspektion Mautern. Demnach wäre sie von Kröpfl in diesem Telefonat mit Mord bedroht worden.  Heinz Kröpfl betonte in seiner Aussage, dass die behauptete Morddrohung von ihm nicht ausgesprochen wurde.

Die Staatsanwaltschaft in Leoben entschied über die weitere Vorgangsweise. Weshalb die Pflegerin erst rund eine Woche nach dem Telefonat, davon sich plötzlich so bedroht fühlte, dass sie die Polizei um Hilfe bat, das wurde von der Staatsanwaltschaft nicht geklärt. Allerdings gibt es bei der Pflegerin auch nicht zwei Häuser, die man erben kann.

Die Staatsanwältin leitete auch keine Ermittlungen ein, die den Aufenthaltsort der Mutter klären sollten. Heinz Kröpfl konnte erst am 8. August in Erfahrung bringen, wo seine Mutter sich befiindet. Sie wurde in einem Pflegeheim in Knittelfeld untergebracht.

Die Staatsanwältin zog es vor, ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben. Allerdings sollte nur Autor Heinz Kröpfl untersucht werden.  Der Geisteszustand der Pflegerin wurde nicht in Frage gestellt. Obwohl bekannt ist, das kann dem Polizeibericht entnommen werden, dass die Pflegerin, aufgrund psychischer Probleme, früher bereits in die Landesnervenklinik Graz sich einweisen ließ.


Psychiatrisches Gutachten

Die Macht der Justiz wollte Autor Heinz Kröpfl treffen. Zuerst sollte der Geisteszustand von Heinz Kröpfl untersucht werden. Die Staatsanwältin beauftragte dafür Univ.-Prof.Manfred  Walzl :

„Dem Sachverständigen wird aufgetragen, binnen 4 Wochen Befund und Gutachten zur Klärung der Frage der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit des Heinz KRÖPFL (…)  zu erstatten insbesondere möge die Frage beantwortet werden, ob der Beschuldigte im angeführten Tatzeitraum wegen einer Geisteskrankheit, Schwachsinns  (…). Der Sachverständige wird in diesem Zusammenhang ermächtigt und ersucht, alle zur Gutachtenserstattung notwendigen Urkunden, insbesondere Krankengeschichten etc, im eigenen Wirkungsbereich beizuschaffen“, schrieb die

Staatsanwältin in ihrer Sachverständigenbestellung.

Damit wurde ausdrücklich ein sogenanntes „Aktengutachten“ angeordnet, das grundsätzlich auch in Abwesenheit des Betroffenen erstellt werden kann, was von der österreichischen Justiz in zahlreichen Fällen gerne so gehandhabt wird.

Walzl ist an der Landesnervenklinik Graz tätig und in der Öffentlichkeit auch als „der Bierprofessor“ bekannt, da er im Buch „Jungbrunnen Bier“ die gesundheitlichen Vorzüge dieses Getränks ausgiebig preist. Am 22. Juli wurde Heinz Kröpfl vom Sachverständigen Walzl  in seiner Ordination im Privatklinikum Hansa untersucht.

Im Gutachten, datiert mit 30. Juli, attestierte Walzl die „Zurechnungsfähigkeit“ des Autors Kröpfl. Allerdings befand er in seiner Diagnose, dass der Schriftsteller eine „akzentuierte Persönlichkeit“ sei.  Er ordnete ihm in die Kategorie „ICD 10: F60.8“ ein.

ICD- Code

Der ICD-Code wurde von der Weltgesundheitsorganisation erstellt und soll eine  Systematik der Krankheiten bieten,  die international gültig ist: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems”. ICD-10-WHO ist die aktuell gültige Klassifikation, die 2019 herausgegeben wurde.  ICD-11 wurde im Mai 2019 beschlossen und wird im Januar 2022  in Kraft ttreten.

Im Kapitel F, dem fünften Abschnitt des ICD-Codes, werden „psychische und Verhaltensstörungen“ in ein System gebracht. Mag „ICD-10: F60.8“ in einem psychiatrischen Gutachten als „akzentuierte Persönlichkeit“ harmlos klingen, so muss sie in der Geheimsprache der Mediziner durchaus als ein Hinweis eingestuft werden, den man beachten sollte.

Denn „F60“ behandelt die „spezifischen Persönlichkeitsstörungen“.  Die Kategorie „F60.8“ definiert „sonstige spezifische Persönlichkeitsstörungen“ in der folgenden Weise:
„Persönlichkeitsstörung: exzentrisch, haltlos, narzisstisch, passiv-aggressiv, psychoneurotisch, unreif“.
Walzl erklärt in seinem Gutachten, dass Kröpfl ihm erzählte, dass er 16 Buchveröffentlichungen seit 1993 vorweisen könne, fünf Romane, fünf Erzählungen,

eine Novelle und fünf Lyrikbände. Kröpfl zeigte ihm Verlagskataloge.

Es sollte nicht mit den Attributen von F60.8 des ICD-Codes geurteilt werden, nur weil es beim Betreffenden um einen Autor sich handelt. Denn das dürfte wohl der einzige Ausgangspunkt für eine solche Beurteilung sein. Ich konnte in meiner Korrespondenz mit Heinz Kröpfl solche Zuschreibungen keinesfalls bemerken. Es erscheinen mir  eher gegenteilige Verhaltenszüge charakteristisch:
Konsensuale Orientierung, Bedürfnis nach Harmonie, Sensibilität in der Kommunikation.

Grundsätzlich bleibt auch unklar, weshalb man denkt, dass ein Mediziner besser geeignet sei, psychiatrische Gutachten zu verfassen, als ein Literaturwissenschafter oder Historiker. Denn während der Mediziner mit Pharmakologie und Tabletten sich beschäftigte, war der Kulturwissenschafter bemüht, genaue Interpretationen von Texten zu erstellen.


Strafantrag

Gutachter Walzl stellte auch die Beziehung von Heinz Kröpfl zu seiner Mutter nicht korrekt dar.  Zur Sozialamnamnese schreibt Walzl: „Die Mutter Hausfrau, er wisse im Moment aber nicht, wo sie lebe. Zu ihr bestehe zurzeit kein Kontakt“.
(Gutachten von Univ.-Prof. Manfred Walzl, S. 10)Das ist eine intendiert falsche Darstellung, da unterschlagen wird, dass die Mutter verschwunden war und Heinz Kröpfl sich bemühte, den Aufenthaltsort der Mutter zu erfahren.

Nachdem das psychiatrische Gutachten die volle Zurechnungsfähigkeit von Heinz Kröpfl bestätigte, forderte die Staatsanwältin unverzüglich die Bestrafung des Autors.  Das Gutachten von Professor Walzl wurde mit dem Datum 30. Juli versehen. Noch am selben Tag verfasste die Staatsanwältin den Strafantrag gegen den Autor Kröpfl.

Heinz Kröpfl ist laut Strafregisterauszug, der vorliegt, bisher unbescholten.  Am 24. August entscheidet Richter Wilhelm, ob das auch für die Zukunft gelten soll oder die österreichische Justiz wieder einen neuen Häftling in ihre Akten aufnehmen kann.


Besonderer Dank gilt Mag. Johannes Schütz für die Publikmachung dieses Falles in tabularasa. 








Mittwoch, 28. Juli 2021

Volksbegehren gegen #Massen- und über #Brz automatisierte Fernentmündigungen in Österreich: auf Elga-Datenbasis: für Datenschutz in Österreich

Volksbegehren gegen #Massen- und über #Brz automatisierte Fernentmündigungen in Österreich: auf Elga-Datenbasis

Volksbegehren für Datenschutz in Österreich

Wenn ich mir die Liste der aktuellen Volksbegehren so ansehe, welche Lappalien hier einer Unterstützung begehren, so finde ich, dass es höchst an der Zeit ist ein Volksbegehren
gegen Massenenteignungen aufgrund von Massenentmündigungen an Österreichs Bezirksgerichten zu starten.
Die ausführliche Begründung werde ich noch schreiben. Es soll ein Gesetz im Nationalrat mit 2/3 Mehrheit verabschiedet werden, dass vollautomatisierte #Massenentmündigungen (Bezirksgerichte-Brz-ERV) durch Ferngutachten an Österreichs Bezirksgerichten unter Mithilfe von korrupten PsychiaterInnen, PflegschaftsrichterInnen und SachwalterInnen (in Stasi-Manier) bei Strafe verbieten soll.


Ich bin absolut nicht zu feig meine Meldeadresse/Zustelladresse (bei Bundespolizeidirektion Wien registriert) bekannt zu geben, meine Daten. Nur mit der Telefon-Nummer bin ich etwas vorsichtig,weil ich einige StalkerInnen und Gangstalker habe, die mir ziemlich auf die Nerven gehen.

Falls ich vorher das Zeitliche segne (z.B. durch einen tödlichen Impfcocktail) so können spätere Generationen zumindest vielleicht sagen: versucht hat sie es, sie war eine echte Kämpferin für die Freiheit und für die Menschenrechte in Österreich.
Post-Skriptum: Das ist ein Langzeit-Projekt und eine Quérschnittsmaterie: Die Fäden laufen im Bundesrechenzentrum zusammen, wo sämtliche Elga-Daten gespeichert sind und man aufgrund z.B. einer Behandlung bei einem Psychiater, möge sie auch Jahre zurück liegen, Menschen (im Besonderen reichere ältere Menschen) mit Doppelklick und auf Knopfdruck in ganz Österreich entmündigen und in der Folge enteignen kann.


Aktuelle Volksbegehren

 Hinweis

Zu folgenden Volksbegehren wurden Einleitungsanträge eingebracht:

Dieses Volksbegehren können im Eintragungszeitraum, 20. bis 27. September 2021, unterschrieben werden. 

In der Unterstützungsphase (Einleitungsverfahren)

Unterstützungserklärungen können seit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters mit 1. Jänner 2018 auf folgende Arten abgegeben werden:

 Hinweis

Zur Frist für die Abgabe von Unterstützungserklärungen:

Wurden die (zumindest erforderlichen) 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten "Einleitungsantrag". Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.

Eine übersichtliche Tabelle zum Ablauf eines Volksbegehrens findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Dienstag, 27. Juli 2021

Zivilrecht auf Österreichisch: Entmündigung und Entzug der Obsorge für ImpfverweigererInnen?

Zivilrecht auf Österreichisch: 

Entmündigung und Entzug der Obsorge für ImpfverweigererInnen? 

Es ist ein Szenario, das gar nicht mehr so weit weg erscheint: 

Wenn Eltern sich weigern, ihre Kinder impfen zu lassen, dann ist dies laut österreichischem Zivilrecht #Kindeswohlgefährdung und es muss den Eltern vom #Bezirksgericht die #Obsorge entzogen werden:

Sonst können die Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken, nicht mehr in den Kindergarten schicken, nicht mehr an Freizeitaktivitäten wie Schwimmen, Fussball, Spielen auf öffentlichen Plätzen teilnehmen lassen. 

Ebenso werden erwachsene Menschen, die sich weigern, sich impfen zu lassen und trotzdem weiter arbeiten wollen (z.B. in der Gastronomie, im Handel, als FriseurInnen, MasseurInnen,LehrerInnen, KindergärtnerInnen in der Industrie, auf der Baustelle, im Krankenhaus etc....) vor die Wahl gestellt: entweder Impfung oder fristlose Entlassung wegen Nichteinhaltung der Betriebsvereinbarungen. 

Bei den mehr als hunderttausend entmündigten Menschen, die unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen, wird es keine Probleme geben: der Gerichtliche Erwachsenenvertreter wird die ordnungsgemäße Durchführung der Impfung kontrollieren. 

Gerade für KurandInnen ist es sehr schwer, Österreich zu verlassen, weil sie ja von ihrem Sachwalter, ihrer SachwalterIn finanziell sehr kurz gehalten werden. 

KatholikInnen kann man gleich beim Eingang in die Kirche (siehe Impfungen im Stephansdom) impfen - ebenso Moslems beim Eingang in die Moschee. 

https://kurier.at/chronik/wien/der-stephansdom-bekommt-eine-impfstrasse/401449165

Der Stephansdom bekommt eine Impfstraße

Zentrale Lage soll Passanten zum Impfen animieren. 20 Impfungen pro Stunde. Aktuell laufen letzte Abstimmungen mit der Stadt.



Sämtliche BürgerInnen, die das Volksbegehren für Impffreiheit unterschrieben haben und sämtliche BürgerInnen, die das Volksbegehren gegen Zwangsimpfung im September unterschreiben werden, könnten automatisiert im #Bundesrechenzentrum #Wien, das mit sämtlichen Entmündigungs-Bezirksgerichten elektronisch verbunden ist, entmündigt werden - ebenso jene DemonstrantInnen, die die von der Polizei bei Demos gegen Corona-Maßnahmen registriert worden sind. 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html

Resumee: Sie glauben, ich leide unter #Paranoia? Sie glauben, ich schreibe einen Science-Fiction-Roman a la George Orwell oder beschreibe gar Zustände, wie sie in der DDR bzw. im sowjetischen #Gulag herrschten? Nun, dass sind Sie nicht durch die österreichische #Entmündigungsfolter wie ich gegangen. Sie haben es einfach nicht erlebt. 

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2020/12/bis-nichts-mehr-bleibt-ein-justiz-epos.html

https://docplayer.org/8833735-Im-auftrag-der-republik-geschichte-einer-entmuendigung-aus-staatsraeson.html

https://www.youtube.com/watch?v=Leb0KaRI5dw



https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Impfpflicht_Striktes_Nein/start.aspx

Der Bundesminister für Inneres hat am 29. Juni 2021 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Impfpflicht: Striktes NEIN"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes:20. September 2021
Ende des Eintragungszeitraumes:27. September 2021
Stichtag:16. August 2021

Ein komplizierter Rechtsstreit: Wenn KurandInnen geklagt werden

Ein komplizierter Rechtsstreit: Ein Mündel wird geklagt (inkl. Fallbeispiele)

 Was geschieht wenn KurandInnen auf Widerruf und Unterlassung geklagt werden: 

Es ist zwar eher ein Randthema in der #Mündelwelt, dennoch kommt es in Österreich immer wieder vor, dass Menschen, die unter Gerichtl. Erw.vertretung stehen, geklagt werden. 

Nun könnte man auf den ersten Blick meinen: Die Rechtslage ist klar: Das Verfahren (beim Bezirksgericht, in Medienrechtssachen, Verleumdung mit höherem Streitwert bei LG für Strafsachen) muss der Sachwalter, Gerichtl. Erw.vertreter für das Mündel, die Kurandin führen.

Die Sache ist aber nicht so einfach: Was geschieht, wenn z.B. ein #Interessenskonflikt (Befangenheit) vorliegt: Das Mündel beleidigt den Gerichtlichen Erwachsenenvertreter schwer, nennt ihn alles Mögliche und Unmögliche im blog und wirft ihm/ihr seinerseits schwere Straftaten vor: Muss jetzt nicht ein anderer einstweiliger Sachwalter den Kuranden, die Kurandin in diesem Verfahren vertreten, weil ja der Kläger z.B. der Gerichtliche Erwachsenenvertreter selbst eine Partei im Verfahren ist?

Kompliziert gestaltet sich die Sache, wenn der blog auf ausländischen Servern liegt und diese Firmen wohl kaum Interesse haben, den blog zu sperren (Englische bzw. US-Firmen wie #wordpress verstehen z.B. nicht worum es hier eigentlich geht und sehen keine Vergehen gegen die Richtlinien)

Fallbeispiel: 


BESCHLUSS

Das Landesgericht für Strafsachen Graz hat durch den für medienrechtliche Verfahren zuständigen Einzelrichter des Landesgerichts Mag. Christoph LICHTENBERG im Ermittlungsverfahren gegen Mag. Ingrid MOSCHIK, vertreten durch den Sachwalter Dr. Franz UNTERASINGER, RA in 8010 Graz,

16St3/12a der StA Graz,

wegen des Verdachts der

Verbrechen der Verleumdung gemäß § 297 Absatz 1, erster und zweiter Deliktsfall StGB

sowie der

Vergehen der üblen Nachrede gemäß §§ 111 Absatz 1 und Absatz 2, 117 Absatz 2 StGB

über den Antrag der Staatsanwaltschaft Graz vom 16. März 2012 (bei Gericht eingelangt am 21. März) beschlossen:

Gemäß §§ 36 Absatz 1, 36a Absatz 1 MedienG wird der Beschuldigten als Medieninhaberin (§ 1 Abs 1 Z 8 lit c MedienG) die Löschung folgender von der Beschuldigten Mag. Ingrid MOSCHIK auf der Website “www.sparismus.wordpress.com” veröffenlichen (sic!) Einträge hinsichtlich der Richterin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz und zwar:

1.) betreffend HR Dr. Jutta RABL der Einträge vom 18. Mai 2011, vom 22. Juni 2011, vom 2. August 2011, vom 20. August, vom 29. November 2011 und vom 24. November 2011,

2.) betreffend Mag. Alice GASSNER der Eintrag vom 14. Dezember 2011 und

3.) betreffend Mag. Silvia TRIEBEL der Eintrag vom 20. Dezember 2011

dadurch angeordnet, dass der Beschuldigten Mag. Ingrid MOSCHIK der Auftrag zur Löschung dieser Einträge auf der Website “www.sparismus.wordpress.com” binnen drei Tagen erteilt wird, da anzunehmen ist, dass im Strafverfahren gegen Mag. Ingrid MOSCHIK auf Einziehung dieser Einträge auf der Website “www.sparismus.wordpress.com” gemäß § 31 Absatz 1 MedienG zu erkennen sein wird, allenfalls im objekltiven Verfahren auf Löschung gemäß §§ 33 Absatz 2 MedienG dieser Einträge zu erkennen sein wird, weil nahe liegt, dass durch die Veröffentlichung dieser Beiträge auf der Website “www.sparismus.wordpress.com”,

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S:/Abt.5/2012-HR/besch5hr14_12y_vom23_3_3_2012_handel.odt 1 von 8

bezogen auf Dr. Jutta RABL, Mag. Alice GASSNER und Mag. Silvia TRIEBEL der Tatbestand (in eventu der objektive Tatbestand) der üblen Nachrede gemäß § 111 Absatz 1 und Absatz 2 iVm § 117 Absatz 2 StGB verwirklicht wurde.

Gemäß § 36a Absatz 1 MedienG wird die Beschuldigte Mag. Ingrid MOSCHIK aufgefordert, diesem gerichtlichen Auftrag binnen der oben genannten Frist von drei Tagen zu entsprechen und hat Mag. Ingrid MOSCHIK als Medieninhaberin die Staatsanwaltschaft Graz unverzüglich von der Löschung der oben genannten Textstellen in Kenntnis zu setzen.

Wenn dieser gerichtlichen Aufforderung nicht fristgerecht oder nicht gehörig entsprochen wird, kann über Antrag der Staatsanwaltschaft Graz in einem selbstständigen Verfahren die Beschuldigte Mag. Ingrid MOSCHIK zur Zahlung einer Geldbuße in der Höhe von bis zu EUR 2.000,00 für jeden Tag, an dem die oben näher umschriebenen Stellen der Website, nach Ablauf der gerichtlichen Frist, weiterhin abrufbar sind, verpflcihtet werden.

Ende Zitat

Dank gebührt Mag. Ingrid Moschik für die Publikation dieser Gerichtsakten. 





Freitag, 16. Juli 2021

Drohen #Corona-LeugnerInnen und #ImpfverweigererInnen die Entmündigung sowie die Totalvernichtung ihrer bürgerlichen Existenz, wie Berufsverbot, Vertreibung aus Österreich?

Ich beginne diesen blog mit einem Rückblick auf eine Veranstaltung vom 26. September 2020 am Wiener Heldenplatz. 

Ich war nie bei diesen Demonstrationen, vielmehr fand ich diesen Zettel zufällig an einem Masten im 23. Bezirk, er war schon vom Regen aufgeweicht und drohte auf den Boden zu fallen. 

So hob ich ihn auf und da ich die Rednerliste interessant fand, dachte ich mir: Dieser Zettel wird noch einmal zeithistorisch interessant sein. 

In der Folge werde ich erzählen, was mit diesen Menschen passiert ist, soweit es allgemein bekannt ist. 

Ich selbst bin keine Staatsverweigerin, keine Impfverweigerin (bin ja selbst als Kind geimpft, ließ auch mein Kind impfen - das war damals notwendig, wenn man die Vorteile des Mutter-Kind-Passes lukrieren wollte). 

Ich bin jedoch sensibilisert durch jahrelange Entmündigungsfolter, nur weil ich Zeugin eines Todesfalles und von Betrügereien rund um die Bundeshausverrechnung im Brz wurde. 

audiatur et altera pars ist ein sehr altes Prinzip aus der römischen Rechtssprechung. 

259.149 Unterstützungserklärungen gab es für das Volksbegehren für Impffreiheit. 

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2021/07/volksbegehren-fur-impffreiheit-sollen.html

Viele Menschen haben sich also getraut, ihre Skepsis gegenüber rasch entwickelten Impfstoffen auszudrücken. 

Es verwundert auch, dass selbst die österreichische Bischofskonferenz und der Papst selbst sich mit Impfstoffen impfen lassen, die auf Fötenbasis entwickelt wurden. 

Man hat wirklich den Eindruck, dass heute nicht mehr Gott die oberste Instanz ist, sondern die Pharmaindustrie und gewisse einflussreiche Kreise, die die Weltbevölkerung dezimieren wollen. 

Nun aber zu den Einzelschicksalen 

Peer Eifler

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_03649/index.shtml