Erwachsenenschutz: Betroffene fühlen sich „verarscht“

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„Wir werden im wahrsten Sinne des Wortes verarscht.“ Mit diesen deftigen Worten haben Behindertenvertreter bei einer Pressekonferenz heute auf die Pläne der Regierung zum Erwachsenenschutzgesetz, das Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung bringen sollte, reagiert. Der neueste Stand der Dinge ist nämlich, dass das Gesetz nicht verschoben wird, sondern wie geplant in Kraft tritt, allerdings ohne die für die Umsetzung benötigte Finanzierung.

Kurz „Totengräber des Erwachsenenschutzgesetzes“

Nach Einschätzung der Betroffene ist das die schlimmste Variante von allen. „Es nützt uns das beste Gesetz nichts, wenn es nicht umsetzbar ist“, sagte Behindertenratspräsident Herbert Pichler. „Ohne Geld ka Musi. Ohne finanzielle Mittel kann das Gesetz nicht umgesetzt werden“, sagte er. Es nütze nichts, wenn das Gesetz in Kraft tritt, es müsse auch „mit Leben erfüllt“ werden.

„Wir werden im wahrsten Sinne des Wortes verarscht“, sagte Martin Ladstätter vom Verein „Selbstbestimmt Leben“ empört. Wenn das Gesetz wie von der Regierung geplant ohne Finanzierung in Kraft trete, mache sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) „zum Totengräber des Erwachsenenschutzgesetzes“.

Die Ablösung des Sachwalterrechts wurde erst im Vorjahr von allen Parteien einstimmig im Parlament beschlossen. Mit dem Erwachsenenschutzgesetz wird die Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung nicht mehr pauschal eingeschränkt. Stattdessen soll die Vertretung in abgestuften Formen passieren, je nachdem, in welchem Ausmaß ein Mensch Unterstützung benötigt.

Finanzierung laut Justizressort noch zu klären

Die Regierung peilt beim neuen Erwachsenenschutzgesetz - wie ursprünglich geplant - den 1. Juli als Startdatum an. Entsprechende Aussagen von Behindertenvertretern heute wurden im Justizministerium auf Anfrage der APA bestätigt. Zutreffend ist auch die Kritik, dass die Finanzierung noch offen sei: „Die Finanzierung muss nach wie vor geklärt werden“, sagte eine Sprecherin von ÖVP-Justizminister Josef Moser.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) forderte ein „Ende der Verunsicherung“. „Das Erwachsenenschutzgesetz wird ohne weitere Verzögerungen umgesetzt. Das hat mir Justizminister Josef Moser in einem Telefonat zugesichert“, erklärte sie in einer Aussendung.

Keine näheren Auskünfte aus Ministerien

Darüber hinaus wollte man weder im Justiz- noch im Finanzministerium von Ressortchef Hartwig Löger (ÖVP) nähere Auskünfte erteilen und verwies auf die bereits getroffenen Aussagen in der vergangenen Woche.

Am Donnerstag hatte es seitens des Finanzministeriums geheißen, dass es keine zusätzlichen Mittel geben könne und das Justizministerium durch Umschichtungen in seinem Budget seine Aufgaben zu gewährleisten habe. Aus dem Justizministerium hieß es wiederum, dass die Finanzierung des Erwachsenenschutzgesetzes Teil der Budgetverhandlungen sei.

Scharfe Kritik am Vorgehen der Regierung übten auch SPÖ, NEOS und Liste Pilz. Die Betroffenen und NGOs würden von Kurz und seinen Regierungskollegen „verhöhnt“ und „zum Narren gehalten“, sagte Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung.


Hansjörg Hofer (* 24. April 1959 in Wien; † 30. September 2022 ebenda) war ein JuristBeamter und Behindertenanwalt der Republik Österreich.

Aufgrund einer angeborenen Behinderung durch eine Zerebralparese besuchte er eine Volksschule für Kinder mit Behinderungen. In einem Interview erzählte Hofer 2017, ein Arzt habe seinen Eltern gesagt: „Vergessen S’ den Buben, stecken S’ ihn in ein Heim“.[1] Seine Eltern schickten ihn jedoch aufs Gymnasium und Hofer promovierte 1983 zum Doktor der Rechtswissenschaften. 1985 kam er in das Sozialministerium und war für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung zuständig. Er wurde stellvertretender Sektionsleiter der Sektion für Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten des Ministeriums sowie Leiter der Gruppe für Integration von Menschen mit Behinderung.

2012 wurde er Mitglied des Menschenrechtsbeirates bei der Volksanwaltschaft. Als Nachfolger von Erwin Buchinger wurde Hofer am 5. Mai 2017 zum Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ernannt.[2] Diese Position hatte er bis zu seinem Ableben inne.

https://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_H._Pichler

Pichler war ein engagierter Vertreter behinderter Menschen in Österreich, ein Kämpfer für die Inklusion, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Er leitete seit 2003 das ÖGB Chancen Nutzen Büro zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Arbeitnehmern, besonders von älteren Personen, Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankten bzw. Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Seit dem Jahr 2000 war er in der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) als Ombudsmann tätig und seit 2013 deren Vizepräsident. Im Jahr 2017 stieg er zum Präsidenten auf und benannte die Organisation in Österreichischer Behindertenrat um.[2] Seit 2019 war er auch Präsident des ÖZIV Österreichischer Zivilinvalidenverband.[3]

Während der Covid-19-Pandemie setzte Pichler erfolgreich durch, dass in Österreich behinderte Menschen im Impfplan priorisiert werden.[4][5]

Herbert Pichler wurde in den Morgenstunden des 3. April 2021 beim Aussteigen aus seinem Pkw vom Auto eines 33-jährigen Lenkers erfasst und so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb.[6][7]

Sein Tod löste in Österreich und in der Behindertenbewegung Europas große Betroffenheit aus.[8][9][10]

Als Präsident des Behindertenrates folgte ihm Michael Svoboda nach.[11]

2022 wurde der Herbert-Pichler-Inklusions-Medienpreis ins Leben gerufen.