Freitag, 16. August 2013

6 Jahre und 6 Monate Stasi-Folter mitten in Wien: ein Erfahrungsbericht Comp

"Mit Mord und Totschlag haben wir nichts am Hut, doch sind für eine Hetz wir immer gut….."(Hansi Hölzl alias Falco zum Thema LUCONA und ihr Untergang)

Sechs Jahre und sechs Monate Stasi-Folter und Entmündigungs-Folter gemäß Fair Game 1967 mitten in Wien


Poststelle 1233 Wien retourniert Brief an Bezirksgericht trotz richtiger Postleitzahl 
http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/gerichtssuche.de.html?gemeindekennziffer=92301
Bezirksgericht Wien-Liesing 
1230 Wien 
Haeckelstraße 8 

Telefon: +43 (0)1 8697647 (Zitat Ende) 

Entmündigungs-Folter auf Österreichisch

Begonnen hat alles rund um die Folter im Februar 2007.

Da war im politischen Tagebuch des Peter Pilz folgendes über meine Person zu lesen:

Tagebucheintrag www.peterpilz.at Februar bis März 2007 
Genau genommen begann die Folter bereits im April 2006. Da wurde ich in der Karwoche ins Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geladen. Man legte mir eine Anzeige vor, die ich in bezug auf mysteriöse Vorkommnisse, Todesfälle, SAP-Manipulationen in Finanzministerium und Bundesrechenzentrum an die Staatsanwaltschaft Wien schickte. Die Beamten am Schottenring, die der Rechtschreibung nicht kundig waren (siehe blog „Du sollst kein Beileit wünschen“), versicherten mir, dass alle Unterlagen in der bewährten österreichischen „Makulatur“ in den Kellern der Wiener Bundespolizeidirektion und des Innenministeriums landen werden. (Siehe dazu MEIN PROTOKOLL von Michael SIKA)

Im Herbst/Winter 2006/2007 gab es dann einen Pseudo-Untersuchungsausschuss zum Thema Beschaffungsvorgang Eurofighter (siehe dazu www.ceiberweiber.at).

Da hab ich etwas zum Thema Bundeshaushaltsverrechnung und Eurofighter-Beschaffungsvorgang auf www.peterpilz.at gepostet, die Folge war dann der Eintrag meiner lieben Kollegen aus dem Bundesrechenzentrum und Finanzministerium:


www.peterpilz.at Tagebucheintrag Februar/März 2007

Im März 2007 fand ich einen Rechtsanwalt, der den Grünen (Verein Freunderlwirtschaft, Präsidentin Terezija Stoisits) drohte, falls sie diese verleumderischen Postings auf www.peterpilz.at nicht löschen: Dr. Scherbaum

Kanzlei Scherbaum - Mahnung betreff Einschreiten gegen Denunzierung www.peterpilz.at 2007 

März 2007: Im Bereich ARBEITSFOLTER nach fair game 1967 werde ich von meiner AMS-Beraterin (Schuh) in Wien-Schönbrunner Straße einem Kurs in Wien-Meldemannstraße zugeteilt. TeilnehmerInnen: Türken, Kosovaren mit schlechtesten Deutsch-Kenntnissen, ein Flugzeugtechniker aus Luxor (Ägypten), der vermeintlich am 11.September 2001 einer der Attentäter war. (Jetzt glauben Sie sicher, werter Leser, werte Leserin, dass ich komplett spinne und das ist gut so!)

Erst im August 2007 wagte ich es – nach Beratung durch einen ganz lieben Beamten im Innenministerium – eine Anzeige beim Bezirksgericht Wien-Innere Stadt einzugeben.

Ein Richter namens Dr. SPINN und eine Richterin namens Dr. Mann bearbeiteten am Landesgericht für Strafsachen meine Anzeige betreff Mediengesetz, Verletzung der ureigenen Persönlichkeitsrechte auf www.peterpilz.at

September 2007: Einführungswoche www.linzerrechtsstudien.at in Villach/Kärnten.

November 2007: Prüfung Öffentliches Recht: Vernichtende Beurteilung durch Prof. Barbara Leitl, Uni Linz. Scientologen bewachen die schriftliche Prüfung.

Haushaltsversicherung sorry -verrechnung sicher und günstig von und mit Harald LEINER BRZ GmbH
November 2007: Rohrbruch in Privatwohnung der Sappressive Person, KIKA-Tischler installiert lebensgefährliche Küchenleitung, sodass das ganze Haus der Wien-Süd in Lebensgefahr ist. Beginn der FOLTER durch nächtliche Arbeiten an Fliesen in der oberen Wohnung. Diese nächtliche Lärm-Folter, vor allem Sonntagnacht um drei Uhr früh (Satanistisches Ritual?) dauert ca. drei Jahre und acht Monate!

Am 9. Januar 2008 kam es zu einer Pseudo-Verhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien. Der Anwalt der Grünen, Dr. Alfred Noll, redete mich mit einem juristischen Schwall nieder: Sie haben eh kein Geld für eine Privatklage. Meine Entrechtung und der Plan für die Entmündigung gemäß Fair-Game-Folter 1967 kommen also auf Schiene.

Februar 2008: Die Chefin der Buchhaltungsagentur Johanna Moder wird in einem Standard-Gespräch als eine der wichtigsten Managerinnen der Republik Österreich gehandelt.

März 2008


SAP Datenblatt Bundesrechenzentrum März 2008 
April 2008: Ein Assessment-Center im Bereich Betriebsnachfolge muss im Auftrag der Folter-Order Fair Game 1967 mit dem Ziel der kompletten beruflichen und finanziellen Vernichtung scheitern.

Juni 2008: AMS-Kurs Wien-Siebenbrunnengasse als letzter Teil der AMS-Karriere!

Juli 2008: Bei einem manipulierten Aufnahmetest (SAP) für das Rechenzentrum der Stadt Wien erhalte ich die Mindestanzahl der Punkte.

August 2008: Anstellung Büro Gehring, Perchtoldsdorf. Landesparteisekretärin der Christenpartei für Niederösterreich. Sammlung von 2.600 Unterschriften: Bundesweite Kandidatur

18. September 2008: Zahlungsbefehl T-Mobile Bezirksgericht Wien-Liesing leitet die Entmündigungsfolter ein!

September 2008: Nationalratswahl, Kandidatur für die Christliche Partei Österreichs

28. November 2008: Erste Tagsatzung Rekurs Zahlungsbefehl T-Mobile (Strittiger Betrag 660 Euro) Richterin Bauer-Moitzi leitet das Entmündigungsverfahren, die Folter laut FAIR GAME 1967 ein.

16. Dezember 2008: Pflegschaftsrichterin Mag. Romana Wieser lädt zur ersten Folter-Verhandlung am Bezirksgericht Wien-Liesing.

7. Januar 2009: Dr. Martin W. wird zum einstweiligen Sachwalter bestellt. Kurz danach sperrt der einstweilige Sachwalter jeglichen Zugang zum Girokonto der ERSTE Bank, vor allem die Möglichkeit, Kontoauszüge in den Foyers der ERSTE Bank auszudrucken!

Collage des Politmündels, ehemals SAP-Beraterin im Bundesrechenzentrum Wien 
30. Januar 2009: Wolfgang W. (Wien Süd, BUHAG) und Kurt D. werden als Bauernopfer im Buchhaltungsskandal in die U-Haft überstellt.

PROFIL Februar 2009: Ein Beamter soll AMS-Millionen verschleudert haben 
22. April 2009: Vorladung und VERHÖR bei Psychiater Dr. Kögler gemäß Stasi-Richtlinie Fair Game 1967.



14. Mai 2009: Entmündigungs-Verhandlung am Bezirksgericht Wien-Liesing. Mitarbeiter bei Folter: Mag. Romana Wieser, Dr. Martin W. (erscheint nicht) schickt Dr. Andreas L. Psychiater Dr. K.

18. Mai 2009: Beschluss BG Wien-Liesing: Vollständige Entrechtung durch Entmündigung gemäß Fair Game 1967


Entmündigt in Österreich: Leidenswege von Politmündeln und anderen Mündeln, Versuch einer Collage 
18. September 2009: Sachwalter Dr. W. nötigt Mündel Mag. Rosemarie Barbara H. am Bezirksgericht Wien-Liesing zur Unterschrift über einen vorgefertigten Schriftsatz: Der Sachwalter Dr. W. leistet beste Arbeit: dies ist ebenfalls ein Teil der STASI-Folter: Die gefolterte Person wird genötigt, dem Folterer (Sachwalter) beste Referenzen zu bescheinigen: DIE ARBEIT des Folterers (Sachwalters) muss als bestens bezeichnet werden. Dies erinnert nicht nur an STASI-Folter, sondern auch an den HEXENPROZESS des Mittelalters, wo die Hexe die Folterinstrumente aus eigenem Vermögen bezahlen musste – dies ist auch ein Teil des FAIR GAME 1967, wo Verträge auf Milliarden-Jahre beschlossen werden und im Sinne einer krankhaften KARMA-Vorstellung (Buddhismus) Schuld auch aus früheren INKARNATIONEN getilgt werden muss!

18. September 2009: LG ZRS Wien lehnt Rekurs gegen SW-Beschluss vom 18. Mai 2009 ab. Polit-Mündel Rosemarie H. sei eine krankhafte Verschwörungstheoretikerin, die den Überblick über ihre Einnahmen/Ausgaben-Rechnung laut Gutachter Dr. Kögler verloren hat.

15. Oktober 2009: Rekursbeantwortung LG ZRS Wien (Beschluss, Ablehnung REKURS) langt am Bezirksgericht Wien-Liesing ein!

14. Mai 2010: Als Teil der Folter sperrt die ERSTE Bank sämtliche lesende Zugriffsmöglichkeiten auf das Girokonto, somit kann das Folteropfer nicht mehr überprüfen, ob Miete und Strom bezahlt werden. Die Delogierung als Teil der Folter nach Fair Game 1967 wird auf Schiene gebracht.

ERSTE Bank Strasser ("Ombudsstelle") MIT MÜNDELN VERHANDELN WIR NICHT! 
21. September 2010: Frau Vokroj-Ossig von der ERSTE Bank Mödling ermöglicht lesenden Zugriff auf Konto der ERSTE BANK,

25. Januar 2011: Sachwalter Dr. W. ruft an: Er möchte die Entmündigungsfolter laut Fair Game 67 BEENDEN.

18. Februar 2011: Sachwalter Dr. W. zahlt im Rahmen des finanziellen Vernichtungsprojekts 500 Euro irrtümlich an die Santander Bank vom Mündelkonto.

17. Mai 2011: Folter-Untersuchung bei Psychiater Dr. K. in Mödling bei Wien zwecks Beendigung der Entmündigungsfolter!

20. Juni 2011: Folter-Verhandlung am BG Liesing: Mündel soll in EINER MINUTE den Inhalt des psychiatrischen Gutachtens vom Mai 2011 zwecks ZUSTIMMUNG oder ABLEHNUNG des Gutachtens erfassen. Bezirksgericht Liesing hat im Rahmen der Folter Fair Game 67 verabsäumt, das Gutachten an die Postadresse des Mündels zuzustellen.

ACHTUNG: LETZTER BESCHLUSS EINES RICHTERS AM Bezirksgericht Wien-Liesing in der Pflegschaftssache Mag. Rosemarie Barbara H. – ab nun gibt es nur mehr Beschlüsse von Rechtspflegern und „Kostenbeamten“ im Verfahren FAIR GAME 1967!

10. August 2011: Beschluss zur Aufhebung der Sachwalterschaft (21. Juni 2011, Richter Zucker) wird zugestellt.

August 2011: Ex-Chef von Polit-Mündel veröffentlicht SAP-Daten des Bundesrechenzentrums: 


SAP Datenblatt Bundesrechenzentrum August 2011
2. September 2011: Ex-Politmündel versucht Vertrag mit A1 abzuschließen. A1 teilt mit, dass ein Vertrag nur bei hoher Kautionszahlung für Folteropfer nach Fair Game 67 möglich ist.

2. März 2012: Erste Bank teilt Ex-Politmündel mit, dass lebenslängliche Kreditunwürdigkeit für Folteropfer besteht.

15. Mai 2012: Beschluss BG Liesing Pflegschaftsrechnung: Sachwalter Dr. Martin W. erstellt nach Richtlinie seiner Auftraggeber ein Jahr nach Beendigung der Sachwalterschaft die PFLEGSCHAFTSENDRECHNUNG!

5. September 2012: Landesgericht für Zivilrechtssachen lehnt Rekurs betreff Pflegschaftsrechnung ab!

26. September 2012: Gewährung Verfahrenshilfe, Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing Nicole Fink! Sehr verwirrender Beschluss, es wird nur teilweise Verfahrenshilfe gewährt, eine Ordnungsnummer, ab jener die Verfahrenshilfe gewährt werden soll, wird NICHT GENANNT.

15. Oktober 2012: Beschluss Nicole Fink (Rechtspflegerin) am Bezirksgericht Wien-Liesing: Frau Magistra Rosemarie Barbara H. wird die Verfahrenshilfe bewilligt. Es werden ihr folgende Begünstigungen gewährt: DIE BEIGEBUNG eines Rechtsanwaltes gilt für die Einbringung einer Zulassungsvorstellung bzw. Erhebung eines Rechtsmittels an den Obersten Gerichtshof gegen den Beschluss des Landesgerichts für ZRS Wien am 5. September 2012, GZ 42 R 307/12a.

ACHTUNG: die scheinbare Gewährung der Verfahrenshilfe durch eine RECHTSPFLEGERIN ist ein Teil der Folter, bzw. ein PART OF THE GAME 1967, um weitere Schulden im Rahmen  des Hubbard-Projektes Finanzielle Vernichtung von Sappressive Persons durch fingierte Zahlungsbefehle (siehe T-Mobile September 2008) zu erzeugen. Das Fair Game 1967 ist „Part of the Game“ und geht weiter – trotz (scheinbarer) Aufhebung der Entmündigungsfolter!

9. November 2012: Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer bestellt aufgrund des Beschlusses vom BG Wien-Liesing Dr. Ralph Trischler im Umfang der Beigebung. Unterschrift: Dr. Elisabeth RECH. Dr. Trischler hat einen sehr schlechten Ruf als Sachwalter und Rechtsanwalt, weil er die jüdische Millionärin Gisela Frimmel als Sachwalter fast verhungern lässt und den Auftrag hat, sie aus ihrer Wohnung in Wien-Sterngasse zu delogieren.

28. November 2012: Die Sekretärin von Dr. Trischler schreibt an Ex-Mündel Rosemarie ein Mail mit folgendem Inhalt: Eine Zulassungsvorstellung bzw. ein Revisionsrekurs sei völlig aussichtslos!

November/Dezember 2012: Dr. Trischler gibt vor, einen Revisionsrekurs an den OGH zu schicken, in Wirklichkeit schickt er nur ein Schreiben des Ex-Mündels an das Landesgericht für Zivilrechtssachen! Fair Game 1967!

28. Mai 2013: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen mit dem bewährten Dreier-Senat in Entmündigungssachen Jackwerth, Rauhofer und Heinrich-Bogensberger fasst folgenden Beschluss: Die Zulassungsvorstellung und der Revisionsrekurs an den OGH Wien werden zurückgewiesen! Noch ist das "Fair Game" als "Part of the Game", als Teil der psychischen und körperlichen Folter (durch Nahrungsentzug und Verweigerung von medizinischer Hilfe)  nicht zu Ende! Die Finanzielle Vernichtung des Polit-Mündels bzw. der ehemaligen Angestellten des Bundesrechenzentrums im Projekt BUNDESHAUSHALT auf SAP muss durch fingierte Beschlüsse und Zahlungsaufforderungen/Zahlungsklagen durch das  Bezirksgericht WIEN-LIESING finalisiert werden!  

11. Juni 2013: Beschluss BG Liesing (Rechtspfleger) Dr. Trischler erhält für sein Einschreiten 1, 80 Euro – Wer den Betrag von Eur 1,80 bezahlen soll, wird vom Bezirksgericht nicht angeführt.

1. Juli 2013: Mag. Rosemarie Barbara H. unterschreibt auf Wunsch der Landesleitung Wien das Kandidatur-Begehren auf der BZÖ-Landesliste für die Nationalratswahl (an aussichtsloser Stelle) Diese Kandidatur scheint wie schon im Jahre 2008 (Kandidatur für die Christliche Partei Österreichs, Landesparteisekretärin) einen neuerlichen Vernichtungsfeldzug in Gang zu setzen. 

Juli 2013: Durch die BZÖ-Kandidatur wird das Verfahren zur finanziellen Vernichtung gemäß Fair Game 1967 aufs Schärfste reaktiviert: Da kommen Inkasso-Briefe wegen einer ORF-GIS-Gebühr mit Zahlungsverzögerung von 14 Tagen, was sehr unüblich ist in Österreich. Da kommen erfundene Zahlungsforderungen und Zahlungsklagen vom Bezirksgericht Wien-Liesing für ein Verfahren, wofür durch einen Beschluss einer Rechtspflegerin VERFAHRENSHILFE gewährt wurde (Siehe dazu Beschluss 26.9.2012 und 15.10.2012 Bezirksgericht Wien-Liesing) 

25. Juli 2013: Zahlungsauftrag/Beschluss BG Wien-Liesing Patricia Stocker (Kostenbeamtin): Trotz Beigabe eines Rechtsanwalts für das Verfahren (Siehe Beschlüsse vom 26.9.2012 und 15. Oktober 2012 bzw. Bescheid Rechtsanwaltskammer Wien vom 9. November 2012)

Zahlungsauftrag Euro 354,--

In diesem Verfahren sind Gebühren/Kosten aufgelaufen, die die zahlungspflichtige Partei innerhalb von 14 Tagen BEI SONSTIGER EXEKUTION zu zahlen hat.


Zahlungsaufforderung bei sonstiger Exekution für ein Verfahren, für das Verfahrenshilfe gewährt wurde (durch Beschluss einer Rechtspflegerin am BG Liesing am 26. September und 15. Oktober 2012) 

26. Juli 2013: Ein Geburtstagsbillet liegt retourniert und geöffnet im Briefkasten des Ex-Politmündels Mag. Rosemarie B. H. Es besteht der Verdacht, dass auch die Postangestellten des Postamtes Wien-Atzgersdorf Levasseurgasse

31. Juli 2013: Mag. Rosemarie B. H. erhebt Zahlungsberichtigung (eine Art Rekurs im Folterverfahren gemäß Fair Game 1967) In Kopie ergeht ein Schreiben an den Leiter des Bezirksgerichts Wien-LIESING!

VERLETZUNG des Briefgeheimnisses als Teil der STASI-Folter und Fair Game 1967:

2. August 2013: Der Berichtigungsantrag zur Zahlungsaufforderung über Euro 354,-- gemäß Fair Game 67 an den Leiter des Bezirksgerichts Wien-Liesing

Mag. Bernhard SCHINDLER
Haeckelstraße 8
1230 WIEN

Wird am 2.8.2013 WEGEN FALSCHER POSTLEITZAHL an das Ex-Politmündel zurück geschickt.


Brief an BG Wien-Liesing wegen angeblich falscher Postleitzahl am 2. August 13 von Postamt 1233 Wien retourniert 

Man kann also davon ausgehen, dass auch die Postangestellten in Wien-Atzgersdorf die Briefe von Sappressive Persons öffnen, bzw. könnten auch MitbewohnerInnen im Wohnhause des Ex-Politmündels in Wien-Liesing die Briefe öffnen.

Es gab immer wieder SC-Sekten-Werbung im Wohnhause des Ex-Politmündels Mag. Rosemarie Barbara H., wodurch man darauf schließen kann, dass einige HausbewohnerInnen ebenso wie die Postangestellten der Postämter von Wien-Liesing Durchführungsagenten des FAIR GAME 1967 gegen die ehemalige Angestellte des Bundesrechenzentrums sind. Außerdem befindet sich das Celebrity Center in Wien-Liesing und die Mutter eines Mitbewohners ist Buchhalterin bei A1 AG, die ebenfalls so wie T-Mobile das Entmündigungsverfahren im Jahre 2008 als Part of the FAIR GAME 1967 eingeleitet hat.




Anmerkung zu Briefgeheimnis und Stasi-Folter: Ein sehr netter und gescheiter Freund (Historiker, Schriftsteller, Wissenschafter)  des Ex-Politmündels aus Wien-Liesing wuchs in der DDR auf. Er ist Jahrgang 1960 und schrieb als Jugendlicher und Universitätsassistent an der Universität Jena und Berlin viele private Briefe ins Ausland, z.B. in die Schweiz. Im Stasi-Archiv Berlin liegen alle diese privaten Briefe in KOPIE auf. Dies scheint ein Beweis dafür zu sein, dass die Verletzung des Briefgeheimnisses und Öffnung von Briefen (vor allem aber auch private Verletzungen durch Rücksendung von Geburtstagsbillets an Verwandte) ein TEIL DER STASI-Folter ist. Somit haben sich die FAIR-Game-Player nicht nur in Bezug auf Denunzierungen (siehe www.peterpilz.at Februar/März 2007) sondern auch in bezug auf Verletzung des Briefgeheimnisses sehr viel vom Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik abgeschaut! Sehr enttäuschend ist persönlich, dass sogar die Postler bei diesem Vernichtungs- und Folterverfahren mitwirken müssen!



Man müsste also in der Tat persönliche Ermittlungen anstellen, z.B. sich eine Software kaufen, um Fingerabdrücke auf den Briefen sicher zu stellen. Auf die Polizei ist in Wien kein Verlass mehr, ganz im Gegenteil! Vielleicht ist das BMI sogar Part of the fair game?

Folter im Wohnhaus: Fast vergessen hätte ich die tägliche Folter in meinem Wohnhaus, einem Haus der WienSüd, wo der Buchhalter aus der Buchhaltungsagentur Wolfgang W. (das Bauernopfer) bis zu seiner Verhaftung im Aufsichtsrat war. Täglich wird von der Nachbarin ober mir (wo die Schwiegermutter mit Hilfe eines Celebrity-Mitglieds meine Entmündigung auch via fingierter A1-Mahnungen vorantrieb) die Fussmatte vor meiner Wohnungstüre zur anderen Nachbarin, einer alten Dame hinüber geschoben. Oftmals war die Blumenerde und die Pflanzen von nebenan vor meiner Wohnungstüre ausgeleert. Die Folterdame geht täglich mit einem Rottweiler, den sie illegal im Hause OHNE BEISSKORB hält mehrmals an mir vorbei. Ich muss mich immer im Eck verstecken, weil ich Angst haben muss, dass der illegal gehaltene Kampfhund mich anspringt, während seine Besitzerin mit dem Handy herumtut und mit Sektenjüngern und Jüngerinnen telefoniert.

Einen Rohrbruch gab es nicht nur im Herbst 2007 sondern gleich wieder im Herbst 2010 und 2012! Die Reparaturen wurden vom Sachwalter nicht bezahlt, eine Haushaltsversicherung gab es nicht. Die Prämien sind ab Beginn der Foltermethode Sachwalterschaft NICHT MEHR bei der Donauversicherung bezahlt worden! Nur einer gnädigen Bankangestellten von der ERSTE Bank in Wien-Mödling verdanke ich es, dass ich nicht aus meiner schönen Wohnung delogiert worden bin. Es wäre ein Teil des Planes FAIR GAME 67 gewesen, wonach alle Personen, die den STATUS SP haben, finanziell, psychologisch, beruflich vernichtet werden sollen. Die Folter ab 2006 ist also ein Teil des Fair Game 1967, das starke Anlehnung an  die Stasi-Folter der DDR hat.

Magistra Rosa-Maria Barbara Ludmilla Magdalena H.
1230 Wien

Wien, 15. August 2013
Maria Himmelfahrt







Mittwoch, 7. August 2013

Das System der Politischen Entmündigung in Österreich: Die Geschichte einer ehemaligen Angestellten des Bundesrechenzentrums (Projekt SAP-Bundeshaushalt)

Das System der politischen Entmündigung in Österreich: Fünf Jahre psychische Folter durch den österreichischen Staat für eine ehemalige Angestellte des Bundesrechenzentrums (Bundeshaushalt auf SAP, Projekt HV-SAP): Die Geschichte der Magistra Rosemarie Barbara H.:

2000 bis Anfang 2005: SAP-Ausbildung und SAP-Beraterin im Projekt HV-SAP und Oberste Organe Republik Österreich

Februar/März 2007: Denunzierung auf www.peterpilz.at - Verletzung der Persönlichkeitsrechte laut Mediengesetz

9. Januar 2008: Verhandlung LG für Strafsachen Wien betreff Denunzierung www.peterpilz.at von Februar/März 2007

28. September 2008: Kandidatur für Christenpartei Ö: Nationalratswahlen Österreich
 
18. September 2008: Zahlungsklage T-Mobile Österreich wegen erfundener 660 Euro

28. November 2008: 1. Tagsatzung Zahlungsbefehl Bezirksgericht Wien-Liesing, Einleitung des Entmündigungsverfahrens durch Richterin Bauer-Moitzi

16. Dezember 2008: Vorladung Bezirksgericht Wien-Liesing, Mag. Romana Wieser startet das Sachwalterschaftsverfahren

19. Dezember 2008: Vorladung Verein für Sachwalterschaft (VSP), 1120 Wien, Mag. Susanne Schlager

7. Januar 2009: Dr. Martin W. (Rechtsanwalt Wien) wird als einstweiliger Sachwalter bestellt

22. April 2009: Vorladung Psychiater Dr. Herbert Kögler, Mödling

29. April 2009: Sektionschef Dr. Artur Winter (BM für Finanzen Wien, IT-Sektion) ruft beim BG Liesing an und bestellt elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit (Aktennotiz März 2007 www.peterpilz.at und Mai 2005 Bundesrechenzentrum)

14. Mai 2009: Entmündigungsverhandlung BG Liesing, Richterin: Mag. Romana Wieser

18. Mai 2009: Beschluss Sachwalterschaft in allen Lebensbereichen

 
  1. Juni 2009: Rekurs gegen den Beschluss vom 18. Mai wird eingebracht

9.   Juni 2009: Amtstag Bezirksgericht Wien-Liesing (Richterin Romana Wieser)

30. Juni 2009: Amtstag Bezirksgericht Wien-Liesing (Richterin Romana Wieser)

 
18. September 2009: LG Zivilrechtssachen Wien  lehnt Rekurs durch Beschluss von Dreier-Senat ab

15. Oktober 2009: Rekursablehnung LG ZRS Wien trifft am BG Liesing ein ("krankhafte" Verschwörungstheoretikerin)

14. Mai 2010: ERSTE Bank sperrt Netbanking-Zugang für Mündel

27. Juli 2010: Richter Schuhmertl lädt Mündel am Bezirksgericht Wien-Liesing vor
 
21. September 2010: ERSTE Bank schickt Pins und Tans, lesender Zugriff auf ERSTE Bank-Konto wird wieder ermöglicht

 
25. Januar 2011: Sachwalter Dr. W. teilt telefonisch mit, die Sachwalterschaft beenden zu wollen

 
18. Februar 2011: Sachwalter Dr. W. zahlt irrtümlich Abschlagszahlung für Santander Bank (500 Euro)

17. Mai 2011: Vorladung Psychiater Dr. Kögler, Mödling

20. Juni 2011: Verhandlung BG Liesing betreff Beendigung der SW, Mündel soll 13-seitiges psychiatrisches Gutachten in ca. 1 Minute durchlesen und bewerten.

21. Juni 2011: Richter Mag. Martin Zucker schreibt Beschluss zur Aufhebung der Sachwalterschaft

10. August 2011: Mündel erhält Beschluss zur Aufhebung der SW per Sonderpost an Wohnadresse zugestellt

3. September 2011: A1 Telekom lehnt Internet-Vertrag mit Mündel ab (Bedingung: Kautionszahlung)

11. Dezember 2011: Medien berichten, dass Sachwalter Dr. Trischler (1070 Wien) eine jüdische Millionärin im ersten Wiener Gemeindebezirk verhungern lässt (Entmündigungsbank: ERSTE Bank Wien, Am Graben 21)

2. März 2012: Erste Bank teilt mit, dass für Ex-Mündel lebenslängliche Kreditunwürdigkeit besteht

 
15. Mai 2012: Beschluss BG Wien-Liesing Pflegschaftsendabrechnung Dr. W. über Eur 975,-- wird vom Bezirksgericht bestätigt

31. Mai 2012: Rekurs gegen den Beschluss vom 15. Mai 2012

 
5. September 2012: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien lehnt Rekurs gegen Beschluss vom 15. Mai 2012 ab

September 2012: Amt für Jugend und Familie fordert (bei Nichtbezahlung Exekutionsandrohung) Eur 980,-- wegen angeblicher durch Sachwalter Dr. W. nicht bezahlter Alimentationsforderungen!

August/September 2012: Ex-Polit-Mündel stellt Antrag auf Verfahrenshilfe betreff Verfahrenshilfe für Revisionsrekurs, Zulassungsvorstellung OGH

26. September 2012: Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing Verfahrenshilfe wird teilweise genehmigt (Rechtspflegerin NICOLE FINK)

15. Oktober 2012: Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing Verfahrenshilfe wird genehmigt (Rechtspflegerin NICOLE FINK)

18. Oktober 2012: Nötigungsschrift durch Ex-Sachwalter Dr. W.: Ex-Mündel muss Sachwalter Dr. W. garantieren, dass sein Name in Internet-Foren nicht ausgeschrieben wird, ansonsten Sachwalter Dr. W. den Exekutionstitel zur ein Jahr verspätet eingebrachten Pflegschaftsrechnung am Bezirksgericht Wien-Liesing einbringt. Siehe Schriftsatz vom 18.10.2012!

9. November 2012: Bescheid Rechtsanwaltskammer Wien: Rechtsanwalt Dr. Trischler (Sachwalter von Gisela Frimmel) wird als Verfahrenshelfer dem Ex-Mündel aus dem Bundesrechenzentrum zur Verfügung gestellt

November 2012: Dr. Trischler lässt via Sekretärin per Mail ausrichten, dass ein Verfahren (Revisionsrekurs, Zulassungsvorstellung) völlig sinnlos erscheint. Er fordert das Ex-Mündel zu einer Stellungnahme und zur Erstellung eines Schriftsatzes auf.

Dezember 2012: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Trischler kopiert einen Schriftsatz des Ex-Mündels und schickt diesen wiederum an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

28. Mai 2013: LANDESGERICHT FÜR ZIVILRECHTSSACHEN Wien lehnt per Beschluss einen Revisionsrekurs (bzw. außerordentlichen Revisionsrekurs, Zulassungsvorstellung) an den Obersten Gerichtshof ab. Dr. Trischler schickt per Mail diesen Schriftsatz an das Ex-Politmündel. Somit wurde nie ein Schriftsatz von Kanzlei Dr. Trischler an das Ex-Politmündel per RSB-Brief zugesandt.

11. Juni 2013: Beschluss Bezirksgericht Wien-Liesing über Eur 1,80 Rechtspfleger: Jürgen Fass, Rechtspfleger (ein Fass ohne Boden?) für „Einschreiten“ von Dr. Trischler

25. Juli 2013: Zahlungsforderung- Zahlungsauftrag über Eur 354,-- (bei Nicht-Bezahlung Exekution innerhalb von 14 Tagen) durch Kostenbeamtin Patricia Stocker, Bezirksgericht Wien-Liesing

EntscheidungsG TP 7 lit c Z 2 GGG Beschluss ON 39 – 128,00 EUR – Bemessungsgrundlage: 510 Euro

EntscheidungsG TP 7 lit c Z 2 GGG Beschluss ON 84 -  218,00 EUR – Bemessungsgrundlage: 870 Euro

„Kostenbeamtin“ Patricia Stocker behauptet, dass Verfahrenshilfe erst ab ON 96 im Polit-Entmündigungsverfahren (fair game 1967) gewährt wurde.

BEACHTE: Trotz mehrmaligem Richterwechsel (Wieser, Schuhmertl, Zucker, Fuchs) hat seit dem Beschluss zur Beendigung der Sachwalterschaft am 21. Juni 2011 kein Richter mehr einen Beschluss in der Sachwalterschaftssache Mag. Rosemarie Barbara Hoedl unterschrieben.

Postskriptum: Der Autorin ist durch einige Fälle an Wiens Bezirksgerichten bekannt, dass Rekurse (besonders im Sachwalterschafts-, Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren) einfach verschwinden und gar nicht an das Landesgericht für Zivilrechtssachen als  zuständige Gerichtsinstanz weitergeleitet werden: WOBEI eine Rekursbeantwortung durch das Landesgericht für Zivilrechtssachen meist negativ ausfällt, da die Beschlüsse der Bezirksgerichte 1:1 abgeschrieben werden und somit der Dreiersenat (Richter-Dreier-Senat am Landesgericht für Zivilrechtssachen) den RichterInnen und ihren Beschlüssen in jeder Hinsicht RECHT geben. Somit ist es meistens völlig sinnlos einen REKURS gegen einen Beschluss eines Wiener Bezirksgerichts einzubringen, vor allem im Obsorge- und Besuchrechtsverfahren, da die Wiener Jugendämter dieses lange Verfahren dazu missbrauchen, um die Entfremdung zwischen leiblichen Eltern und Kindern zu beschleunigen. Da darf ein Vater aus Favoriten z.B. seine kleine Tochter trotz Beschluss des Bezirksgerichts Wien-Liesing nicht sehen, weil er einen REKURS eingebracht hat. Das Verfahren dauert mittlerweile drei Jahre und er hat seine 5-jährige Tochter mehr als ein Jahr nicht gesehen, nur weil er im Januar 2013 einen Rekurs einbrachte, den das Bezirksgericht Wien-Liesing offenbar verschwinden ließ.

Nicht eingeschriebene Briefe, z.B. jüngst an den Leiter des Bezirksgerichts Wien-Liesing Mag. Schindler (REKURS gegen Zahlungsauftrag in Kopie) werden vom Postamt in Wien-Atzgersdorf geöffnet und wieder an die Senderadresse (Ex-Mündel) zurück geschickt! In wessen Auftrag?

 

Freitag, 19. Juli 2013

Wie Inkasso-Büros unbequeme Kritiker und ehemalige Mitarbeiter der Bundesverwaltung in die finanzielle Vernichtung und Entmündigung (Sachwalterschaft) treiben

Wie Inkasso-Büros unbequeme Kritiker und ehemalige Mitarbeiter der Bundesverwaltung in die finanzielle Vernichtung und Entmündigung (Sachwalterschaft) treiben

Das Jahr 2008 war in Österreich für so manches Polit-Mündel, für so manche Polit-Mündelin ein ereignisreiches Jahr.

Eine Journalistin wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Dezember 2008 (kurz nach Angelobung der neuen Bundesregierung) unter dem Vorwand zu einer Untersuchung des Psychiaters Prof. Rudas geladen zu sein, in die geschlossene Psychiatrie in Wien eingewiesen.

Wenn man allerdings im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), des Bundesrechenzentrums (BRZ GmbH) und der Buchhaltungsagentur des Bundes entmündigt wird, so wird die Zermürbungstaktik schon etwas diffiziler. 

Die Entmündigung mit Hilfe der Inkasso-Büros 

Da werden Firmen, wo die zu entmündigende SAP-Beraterin (der Bundeshaushaltsverrechnung) Kundin ist, angehalten, Rechnungen zu erfinden. Wenn die zu Entmündigende Person diese (ungerechtfertigte) Rechnung dann nicht bezahlt, werden sofort INKASSO-BÜROS eingeschaltet. Da wird aus einer Forderung von z.B. 49 Euro sofort eine Forderung 88 Euro – also der doppelte Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist!

Die zu entmündigende Person versucht verzweifelt, die Sache mit der Firma, dem Unternehmen, wo die Schuld entstanden ist, zu klären bzw. eine Ratenvereinbarung zu vereinbaren. Bei der Firma, z.B. T-Mobile oder A1 (Telekom) sagt man der zu entmündigenden Person aber folgendes:

Sobald die Abteilung Rechnungswesen die offene Zahlungsforderung an das INKASSO-Büro abgegeben hat, darf die Firma (wo die Ursprungsschuld entstand) nicht mehr mit dem/der (vermutlichen oder wirklichen) SchuldnerIn (und zukünftigen Mündel) verhandeln. Das ist übrigens eine gute Ausrede, um die Entmündigungsmaschinerie im Auftrag des Staates gut und schnell arbeiten zu lassen.Dem potentiellen Mündel wird jede Verhandlungsmöglichkeit zwecks Ratenvereinbarung oder Schuldentilgung A PRIORI verwehrt, die Lieferfirma, aber auch das Inkassobüro: NIEMAND WILL (oder DARF?) MIT DER ZU ENTMÜNDIGENDEN PERSON REDEN bzw. RATEN VEREINBAREN!  

Es gilt: Auch mit potentiellen Mündeln verhandeln wir nicht (mehr)!

Wenn die im Auftrag des BMF/BRZ zu entmündigende Person verzweifelt mit Inkasso-Büros telefonisch Kontakt aufzunehmen und eine Ratenvereinbarung zu vereinbaren versucht, z.B. OKO Inkasso in Linz, meldet sich auch nach stundenlanger Wartezeit niemand bei der angegebenen Telefonnummer: WARTESCHLEIFE, KOSTENPFLICHTIG versteht sich. Unterdessen füllt sich der Postkasten der zu entmündigenden und finanziell zu vernichtenden Person mit Briefen von Inkasso-Büros

Wie Inkassobüros arbeiten: die Ursprungsschuld verdreifacht sich in kurzer Zeit 

EOS Öid Wien: "DIE GEDULD UNSERES AUFTRAGGEBERS IST ERSCHÖPFT" 

Beispiel Inkasso-Büro EOS Öid, Inkasso Büro Wien, 5. Bezirk:

Hauptforderung Eur 22, 08 (Kurier Abo) – nach drei Monaten Eur 61, 30

Hauptforderung ÖBB Eur 88,-- - nach sechs Monaten Eur 307, 25
Von Inkasso EOS Öid an zu Entmündigende: Die Geduld unseres Auftraggebers ist erschöpft 

Beispiel fingierte T-Mobile Forderung: Eintreibung via OKO Inkasso Linz, Zahlungsbefehl beim Bezirksgericht Liesing eingereicht durch RA-Kanzlei Sattlegger-Dorninger-Steiner Linz/Wien: 

Hauptforderung Eur 660,--  - nach einem Monat bereits Eur 890,--



Die Qual der Wahl: Mündel im Auftrag des Finanz- oder Mündel im Auftrag des Verteidigungsministeriums

Nun kann man es sich als potentielles Polit-Mündel nicht immer aussuchen, wie und mit welchen Methoden die Entmündigungs- und Vernichtungsmaschinerie arbeitet:

Grundvoraussetzung ist allerdings, dass man es sich entweder durch allzu ehrliche journalistische Artikel oder durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft mit dem zuständigen „Entmündigungs-Ministerium“ verscherzt: 

Das Verteidigungsministerium wählt bei allzu gefährlichen Personen (die zu viel wissen und noch dazu früher mal im Bundesparteivorstand der Grünen waren) also lieber gleich die Psycho-Gulag-Methode: Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und vermeintlicher Hilfe wird die zu entmündigende Person in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie gebracht. Dort wird via Ferngutachten (manchmal sogar in den Weihnachtsferien) eine Diagnose von einem Psychiater an das Bezirksgericht geschickt. Der Psychiater hat das Polit-Mündel nie gesehen. Das Mündel wird eingesperrt, jeder Fluchtversuch ist zwecklos und das im angeblichen freien "Rechtsstaat" Österreich. Normalerweise kann man in einem österreichischen Krankenhaus nicht gegen seinen Willen festgehalten werden, man kann via Unterschrift auf eigene Verantwortung das Krankenhaus verlassen und die medizinische Hilfe verweigern - das ist die offizielle Rechtslage. Um einen solchen REVERS zu verhindern, muss man aber die Person entmündigen. Offizielle Begründung: Selbstfürsorgedefizit und Selbstgefährdung laut Anhalte- und Unterbringungsgesetz! 

Die Entmündigungsmethode und Zermürbungstaktik bei Personen, die im Auftrag von Finanzministerium, Bundesrechenzentrum und Buchhaltungsagentur des Bundes entmündigt werden sollen, ist da schon etwas diffiziler.
Für das Treiben in den finanziellen Ruin und in die Entmündigung wird die monatelange Zermürbungstaktik via Inkasso-Büros und erfundener Zahlungsforderungen, das Zumüllen durch (teilweise oft frei erfundene) Zahlungsforderungen und Rechnungsbeträgen, die die Ursprungsforderungen bis zum 10-fachen der URSPRUNGSSCHULD übersteigen, verwendet.

Die Inkasso-Büros sind telefonisch nicht erreichbar, eine Ratenvereinbarung ist unmöglich. Gleichzeitig ist das AMS angehalten, dem potentiellen Mündel ja keine adäquate Beschäftigung zu vermitteln, da es ja sonst noch vielleicht ein pfändbares Einkommen hätte und die Entmündigung verhindert werden könnte. 

Im Falle des Mündels aus dem Bundesrechenzentrum endete diese finanzielle Zermürbungs-Taktik (mit Ziel der vollständigen Entrechtung und Entmündigung)  in einem Zahlungsbefehl beim Bezirksgericht Wien-Liesing über eine nicht berechtigte Forderung von T-Mobile-Austria GmbH (Handyrechnung). Die zu entmündigende Person erhob REKURS gegen den gerichtlichen Zahlungsbefehl und bei der 1. Tagsatzung am 28. November 2008 leitete die Richterin das Sachwalterschaftsverfahren wegen einer nicht bezahlten erfundenen Rechnung von T-Mobile Austria über Eur 660,-- gegen die ehemalige SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum ein!
Ein Fehler war wohl auch, dass die zu entmündigende SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum es schaffte, für den Nationalrat (Christenpartei) im September 2008 zu kandidieren. Sie half mit, die 2600 Unterschriften für eine Kandidatur österreichweit zu sammeln. UUFFF....solche Fehler sollte man besser nicht machen, da kommt man/frau ins Visier gewisser Kreise, die einen ohnehin schon mittels demütigender, menschenverachtender Vorladungen beim Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (Wien) vernichten wollen. 

Exkurs: T-Mobile verzichtete kurz nach Errichtung der einstweiligen Sachwalterschaft am Bezirksgericht Wien-Liesing auf die Forderung. Der Sachwalter reagierte auf Forderungen und Schreiben des Inkasso-Büros EOS Öid nicht, die Inkasso-Büros mussten Mahnläufe, Zahlungserinnerungen wieder an das Mündel schicken, dessen Konto aber vom Sachwalter gesperrt war. Der Teufelskreis, die Zermürbungstaktik, die vollständige finanzielle und gesellschaftliche Vernichtung war gelungen – und nur deswegen, weil die ehemalige Angestellte des Bundesrechenzentrums (SAP-Beraterin der Bundesministerien und Obersten Organe) eine Anzeige wegen mysteriöser Todesfälle und EDV-Buchungen bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattete.

Nun fragt man sich schon, warum in Österreich nicht bezahlte Rechnungen oder vielmehr das Nicht-Bezahlen von ungerechtfertigten Forderungen gleich in einer Entmündigung/Sachwalterschaft enden:

Im psychiatrischen Gutachten lautet die Begründung für die Entmündigung dann so: Die Realitätswahrnehmung (der zu Entmündigenden ehemaligen SAP-Beraterin für den Bundeshaushalt) ist verzerrt und besteht bei der Betroffenen nur punktuell die Möglichkeit Gedanken, Erlebnisse aus der Vergangenheit zu relativieren. Die Urteils-, Kritik- und Einsichtsfähigkeit der Betroffenen nur punktuell die Möglichkeit Gedanken, Erlebnisse aus der Vergangenheit zu relativieren. Die Urteils-, Kritik- und Einsichtsfähigkeit der Betroffenen sind herabgesetzt. Es finden sich deutliche querulative Eigenschaften, ein verstärktes Gerechtigkeitsgefühl, magisches Denken und paranoide Erlebnisverarbeitung.

Aus gutachterlicher Sicht ist Frau Magister H. durch die seelische Erkrankung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt und NICHT OHNE GEFAHR EINES NACHTEILS fähig ist, ihr Einkommen und Vermögen zu verwalten. Wie aus ihren Äußerungen und schriftlichen Zusammenstellungen zu entnehmen ist, fehlt ihr die Fähigkeit einen Plan für die Schuldentilgung zu bilden, kann sie zwischen EINKOMMEN und AUSGABEN keinen ausreichenden Bezug herstellen und KEINE PRIORITÄTEN bilden. Es besteht krankheitsbedingt ein deutlich querulatives Verhalten, so dass ihr die Einsichtsfähigkeit für Notwendigkeiten fehlt. Frau Mag. H. ist nicht fähig, ohne Hilfe die Schulden zu tilgen und einen Weg aus ihrer finanziellen Misere zu finden. Ende ZitatPsycho-Gulag-Gutachten von Dr. Herbert K. am 30. April 2009. Auftragsgutachten im Auftrag von Finanzministerium und Bundesrechenzentrum Wien (mit bestellter elf Jahre rückwirkender Geschäftsunfähigkeit)


BRZ Dienstvertrag Polit-Mündel August 2001 

Postskriptum: Aus dem Lebenslauf des Finanzministeriums-Mündel ist ersichtlich, dass die Betroffene seit 1989 laufend Ausbildungen und Studienlehrgänge im Bereich Rechnungswesen, Bilanzbuchhaltung, SAP, BWL-Software und Netzwerktechnik absolvierte. Ansonsten hätte sie wohl kaum eine Anstellung im Projekt „Rechnungswesen und Personalmanagement des Bundes auf SAP“ erhalten. Der Gutachter bescheinigt ihr aber Realitätsverlust, sodass er sie auf die Stufe eines schwer behinderten psychisch kranken Menschen stellen muss, der maximal Sonderschulausbildung hat.

Mag. Hoedl Zertifikat SAP-Ausbildung Kursleiterin: Sandra Velasquez-de Fuchs 
Normalerweise ist es in Österreich eigentlich die umgekehrte Gepflogenheit: Man entmündigt die Leute zuerst, dreht sie dann heim und lässt sie dann hochleben. So ist es schon vielen berühmten österreichischen Komponisten der vergangenen Jahrhunderte ergangen.

Im gegenständlichen Fall des Finanzverwaltungs-Mündels aus Wien war es aber UMGEKEHRT: Einerseits fristlos entlassen und andererseits den 1. Preis bei BRZ-Contest erhalten: Gibts das nur in Österreich? Und: Wäre dieser Sachverhalt nicht doch einen neuen blog wert, nämlich mit dem Titel: ENTMÜNDIGUNG auf Österreichisch?


Siehe dazu auch: "Fair game" 1967 auf Österreichisch! 




Sonntag, 14. Juli 2013

ORF Bürgeranwalt und der institutionalisierte sowie subventionierte Sachwalterschaftsmissbrauch

Der institutionalisierte Sachwalterschaftsmissbrauch

Blog 14 Juli 2013

Am Samstag, den 6. Juli 2013 widmete sich die ORF-Sendung BÜRGERANWALT ausführlich dem Thema Sachwalterschaft.

Unter der Führung von Bürgeranwalt Dr.jur. Peter Resetarits diskutierten

Dr. Georg Kathrein, Sektion Zivilrecht BM für Justiz
Dr. Oliver Scheiber, Bezirksgericht Wien-Meidling
Christine Schopf, Mündeltochter und Autorin von „Damit kein Gras darüber wächst“
Germana Zuleger, Mündeltochter
Dr.phil. Gertrude Brinek, Volksanwältin Justiz

Am Anfang gab es einen Kurzfilm über das traurige Schicksal der Mutter von Christine Schopf. Der Sachwalter, ein Wiener Rechtsanwalt, hat Gebühren für einen Kleingartenverein verrechnet. Das Bezirksgericht hat das genehmigt, obwohl das Mündel keinen Kleingartenverein hatte. Frau Schopf musste ihrer Mutter ca. 300 Euro monatlich von ihrem Lehrer-Gehalt geben, ansonsten die Mutter wohl kaum das Notwendigste für Lebensmittel und Hygiene kaufen hätte können. In mehr als vier Jahren Sachwalterschaft kam der Sachwalter nur DREI MAL zu Besuch. Auch zum 80. Geburtstag gratulierte der Sachwalter nicht. Warum: Er sei für „emotionale Belange“ nicht zuständig, teilte er in einem Schreiben an das Bezirksgericht mit. Im Sommer 2012 fand der Leidensweg der Frau Schmöll ein Ende. Über das Honorar des Sachwalters ist nichts bekannt. Auf Anregung der Tochter regte der Sachwalter dann doch noch einen Besuchsdienst an. Die Pflege organisierte er kaum. Die Tochter versuchte – illegal – immer wieder Kontakt mit dem Sachwalter aufzunehmen, welchen dieser anfangs verweigerte, weil er ja nicht verpflichtet ist, mit den Mündel-Angehörigen Kontakt zu pflegen.

Diskussion: Die Mündeltochter Christine Schopf warf zu Recht ein, dass ein bettlägeriges Mündel keinen Rekurs schreiben kann, die Angehörigen aber keinen Rekurs gegen einen Beschluss eines Bezirksgerichts schreiben dürfen, weil sie ja laut Außerstreitgesetz nicht einmal das RECHT auf AKTENEINSICHT haben. Die Mutter der Diskutantin Germana ZULEGER wäre von einem Krankenhaus nicht weiterbehandelt worden (Magensonde), wenn das Krankenhaus (sic!!!) nicht einen Antrag auf Sachwalterschaft für die Mutter gestellt hätte. Auch dürfen die drei Töchter nicht gemeinsam die Sachwalterschaft für die Mutter übernehmen, obwohl die finanziellen Angelegenheiten der erkrankten Mutter bereits vor 15 Jahren mit den Töchtern geregelt wurden.

Um ein positives Beispiel für Sachwalterschaftsmissbrauch dem interessierten österreichischen Publikum vorzuführen, brachte der ORF dann einen Beitrag über eine 33-jährige Wiener Sozialarbeiterin, die ein Büro für Sachwalterschaft führt und seit ZEHN JAHREN Sachwalterin ist: Eine ganz junge Karriere, sie war somit bereits mit 23 Jahren Sachwalterin. Besonders traurig: Zu ihrer Klientel gehören vor allem die Gehörlosen (und – Innen) und psychisch Kranken (und – Innen).

UNFASSBAR.

Aber alles der Reihe nach.

Valerie Clarke, geboren am 19. August 1979,besucht eine psychisch kranke Frau in Wien. Auf dem Balkon steht ein Wäscheständer mit frisch gewaschener Wäsche. Das psychisch kranke Mündel ist angehalten, nur Positives über die Sachwalterin Valerie Clarke zu berichten. So arbeitet der ORF halt. Man filmt hinein in unaufgeräumte Mündelwohnungen, so wie seinerzeit schon bei der Hofratswitwe Elisabeth H. Ihr Mann war schließlich in der Restitutionskommission und Jurist in der Finanzlandesdirektion Wien, NÖ, Burgenland. Da hat man mehrere Rechnungen offen – wie überhaupt „man“ mit Österreich und der älteren Generation mehrere Rechnungen offen zu haben scheint.

„Valerie Clarke muss die Delogierung der Frau verhindern.“ So wird es dargestellt.
Valerie Clarke ist überhaupt eine sehr außergewöhnliche Frau. Allein der Name ist rühmlich. Schließlich hieß der NATO-Oberkommandierende des Belgrad-Bombardements von 1999 (mit Atombomben bzw. angereichertem URAN) auch Clark, aber Wesley Clark(e). Der britische Nato-Oberkommandierende sagte über ihn wörtlich, er sei der Teufel persönlich und wollte einen dritten Weltkrieg am Balkan auslösen.

Aber zurück zu Valerie Clarke. Sie ist im August 1979 geboren, also 33 Jahre alt. Seit 10 Jahren ist sie Sachwalterin. Sie hat sozusagen eine „frühe“ Karriere als Sachwalterin begonnen, im Auftrag von wem wohl?

Valerie Clarke ist diplomierte Sachwalterin, sorry Sozialarbeiterin und betreibt mit den Mündelgeldern ein Büro in Wien-Hernals. Sie hat laut eigenen Aussagen nur 50 Mündel (hauptsächlich Gehörlose und psychisch Kranke) und bekommt dafür 450 Euro.
Das heißt im Klartext nach Adam Riese: Frau „DAS“ Clarke kann sich mit 22.500 Euro PRO JAHR
Zwei Sozialarbeiterinnen
Gehörlosen-BetreuerInnen 
Eine Sekretärin
Juristen (vermutlich im freien Dienstvertrag)
Und ein BÜRO MIT MEHREREN Zimmern

in Wien Hernals (Kalvarienberggasse) leisten.


Brutto-Gehalt eines Sozialarbeiters im Durchschnitt: ca. 2500 Euro. Der Dienstgebergesamtaufwand pro Monat beträgt 3295 Euro.

Gesamtaufwand des Dienstgebers für eine Sozialarbeiterin mit Fachhochschul- oder Akademieabschluss (einen Anfänger, eine Anfängerin von der Fachhochschule wird man wohl für die gehörlosen und psychisch kranken auszubeutenden Mündel auch nicht nehmen können): zwischen 46.130 Euro und 46.500 Euro PRO JAHR für EINE SOZIALARBEITERIN!!!! US-Abgaben für das Projekt CA sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die Büro-Mieten für den 17. Bezirk (Kalvarienberggasse) sind der Initiative gegen SW-Missbrauch nicht bekannt.


Bekommt Frau „Diplomsozialarbeiterin“ und Jung-Talent im Bereich Sachwalterschaft Valerie Clarke etwa illegal Förderungen der Gemeinde Wien bzw. des Bundesministeriums für Justiz? Oder verdient sie als gerichtlich beeidete Gehörlosen-Dolmetscherin so viel Geld, dass sie es in ihr Privatbüro für Förderung von SW-Missbrauch verwenden kann. Für alle genannten gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Warum bringt der ORF-Bürgeranwalt ausgerechnet ein solch dubioses Projekt als Paradebeispiel für positive Formen der Entmündigungsmaschinerie und Sachwalterschaftsprojekte in Österreich? Wer soll hier provoziert werden? 
Das sind Fragen über Fragen, z.B. auch müssen alle Gehörlosen, alle körperlich Behinderten entmündigt werden? Muss auch die gehörlose grüne Nationalratsabgeordnete Helena Jarmer (DIE GRÜNEN) für die Jahre ihrer Abgeordnetenschaft RÜCKWIRKEND ENTMÜNDIGT werden, sodass all ihre Unterschriften in Parlamentsausschüssen ungültig sind und sogar ihre Kandidatur für den Nationalrat ungültig ist? Dürfen (gehörlose oder psychisch kranke) Mündel überhaupt für Nationalrat, Landtag, Gemeinderat etc. kandidieren??? Fragen über Fragen. Wählen dürfen sie ja seit 1987 wieder, sie sind ja Stimmvieh.


Ist sie keine Konkurrenz zu den Vereinen für Sachwalterschaft? Warum erlaubt das BM für Justiz einer jungen Sozialarbeiterin ein Mündel-Büro zu führen, in Konkurrenz zu den amtlichen Sachwalter, Rechtsanwälten und von BMJ geförderten Vereinen, ausgerechnet in verdächtiger Nähe zum Bezirksgericht Wien-Hernals, wo viele Fälle von Sachwalterschaftsmissbrauch aufliegen, z.B. der Fall der Hofratswitwe Elisabeth H.? Entspricht so ein Nobel-Büro einer jungen Sozialarbeiterin für Sachwalterschaft (50 Mündel) mit Kosten an die 150.000 bis 180.00 Euro pro Jahr den österreichischen Rechtsvorschriften in bezug auf Sachwalterschaft? Wer vermittelt die Gehörlosen und Psychisch Kranken, etwa gar wieder das Bezirksgericht Wien-Hernals? 

Warum getraut sich der ORF im Rahmen einer Sendung, wo der Sektionschef aus dem Justizministerium auftritt auch so ein dubioses Mündel-Ausnehmungsprojekt zu präsentieren? ES IST EINFACH UNFASSBAR, wie menschenverachtend hier auf dem Rücken von behinderten, hilflosen Menschen agiert wird. Das ist der Antichrist in Reinkultur (= persönliche Bemerkung)! Es gilt natürlich auch hier wieder die Unschuldsvermutung! 


Zu meinem Team zählen zwei Sozialarbeiter, zwei gebärdensprachkompetente Persönliche Assistenten, eine Juristin, eine Psychologin, eine Neurologin und eine Bürokraft. 
Wir freuen uns derzeit auch sehr über unsere acht gebärdensprachkompetenten Praktikantinnen. 

Mein Team ist spezialisiert auf komplizierte, herausfordernde Betreuungen. Einige MItarbeiterInnen sprechen Gebärdensprache oder andere Fremdsprachen wie Englisch, Türkisch, Kurdisch oder
Jugoslawisch. Ende Zitat

Kommentar: Sollen jetzt etwa auch alle muslimischen Türkinnen und BosnierInnen entmündigt werden? Ist das ein Teil des CA-Projekts?

Das führt uns zurück zu den Argumenten des Sektionschefs Dr. Kathrein warum gerade in den Großstädten RECHTSANWÄLTE UND NOTARE unumgänglich als Sachwalter sind?

Warum? Was ist das offizielle Argument?

Das offizielle Argument ist, dass der Verein für Sachwalterschaft (Vertretungsnetz), der mehrere geförderte und mit DiplomsozialarbeiterInnen bestückte Entmündigungs-Büros in ganz Österreich betreibt, ÜBERLASTET SEI.

www.vsp.at

WIEN: Sachwalterschaft

WILHELMSTRASSE 43, 1120 Wien, T 01/813 59 86 - 0 (für die Bezirke 10, 12, 23)
PFEIFFERGASSE 4/Stg. D/1/1, 1150 Wien, T 01/892 26 42 (für die Bezirke 13, 14, 15, 21).
Dieses Büro ist ab 19. März 2012 besetzt.
Ihr Kontakt für die Bezirke 10, 12, 13, 14, 15, 21, 23: Mag. Thomas Stidl, thomas.stidl(at)sachwalter.at
ZIEGELOFENGASSE 33/2/5, 1050 Wien, T 01/586 08 95 (für die Bezirke 1, 3, 4, 5, 6, 11)
TABORSTRASSE 46a/6, 1020 Wien, T 01/216 60 11 (für die Bezirke 2, 20, 22)
TEINFALTSTRASSE 1/2. Stock, 1010 Wien, T 01/535 16 11 (für die Bezirke 7, 8, 9, 16, 17, 18, 19)
Ihr Kontakt für die Bezirke 1–9, 11, 16–19, 20, 22:Mag. Monika Rott, monika.rott(at)sachwalter.at

Exkurs: Besonders leid tun uns von der Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch die Gehörlosen und die psychisch Kranken, die um ein paar Euros zu Frau Valerie Clarke betteln gehen müssen, z.B. jetzt im Sommer, um ins Bad gehen zu können. Sie ("Die Sachwalterin") wird wahrscheinlich auch die höchste Pflegegeld-Stufe beantragt haben, sonst kann sie kaum so ein aufwändiges SW-Missbrauchs-Büro finanzieren. So häufen sich auf Mündels-Gehörlosen-Kontos wieder die Tausender mit gutem Zinssatz durch Vermittlung der Amis. Gehörlose Menschen sind oft hochintelligent und haben in der Sonderschule sicher lesen und schreiben gelernt. Daher haben sie auch das Recht, in ihre Mündelkonten Einsicht zu nehmen. Auch ein guter Bankbetreuer kann sich um ihre Angelegenheiten kümmern, da braucht es keine US-Betreuungs-Expositur für Mündel und MündelInnen. Es besteht übrigens auch der Verdacht nach § 148 und § 149 STGB Österreich, bis zu einer Verurteilung gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Das führt verschiedene Polit-Mündel (-Innen) in den Erinnerungen zurück in das Jahr 2008, genau in den Dezember 2008. Die neue österreichische Bundes-Regierung war gerade angelobt.

Im Auftrag des Finanzministeriums wurde eine ehemalige SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum (Bundeshaushalt auf SAP) am Bezirksgericht Wien-Liesing entmündigt. UND SIEHE DA: PRO FORMA musste das Mündel von der Entmündigungsrichterin Romana W. noch am 19. Dezember 2008 (drei Tage vor dem Heiligen Abend) beim Verein für Sachwalterschaft (Vertretungsnetz) vorgeführt werden. Am selben Tag ist übrigens eine Journalistin im Auftrag des BM für Landesverteidigung und Sport in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie des Kaiser-Franz-Joseph-Spitals Wien eingeliefert worden.

Die „Sozialarbeiterin“ Susanne Schlager (VSP Wilhelmstraße) hatte sehr viel Zeit für jene SAP-Beraterin, die im Auftrag des Finanzministeriums kurz nach Angelobung der neuen Bundesregierung, entmündigt werden sollte. Sie beschimpfte das NEO-POLITMÜNDEL am Telefon, weil dieses sich mit dem Leiter des Vereins für Sachwalterschaft Dr. Schlaffer per E-Mail in Verbindung setzte. WIE KANN EIN POLIT-MÜNDEL ES WAGEN, an die Entmündigungs-Maschinerie und Mündel-Abzocker-Partie auch nur ein E-Mail zu schreiben? Dürfen Mündels E-Mails schreiben oder ist das auch in der Entmündigungs-Republik verboten???? Müssen wir alle ausgehungert und für immer vernichtet werden? Sind wir ÖsterreicherInnen auf ewig schuldig und daher zu VERNICHTENDE und AUSZUBEUTENDE???????

Für die Journalistin, die im Auftrag des Verteidigungsministeriums in der Psychiatrie angeschnallt wurde, gab es sogar am 2. Januar 2009 ein Ferngutachten, gefaxt vom Wintersportort am Arlberg. Der zuständige Psychiater Dr. Kurt Meszaros nahm sich nicht die Zeit, beim Mündel im Kaiser-Franz-Josef-Spital in Wien, in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie, auch nur „vorbeizuschauen“.

Am 8. Dezember 2008 – also sechs Tage nach ihrer Angelobung – flog übrigens die frischgebackene Infrastrukturministerin Doris Bures mit ihrer gesamten Entourage (inkl. Tochter und deren Anhang) auf STAATSKOSTEN von NEW YORK nach Wien, BUSINESS CLASS, GOVERNMENT CLASS versteht sich.
HC Strache, FPÖ-Chef, flog mit Freundin auf den billigsten Plätzen im selben Flieger. Das berichtete ein Magna-Ingenieur in der Sauna in Oberlaa. Er ärgerte sich sehr, dass die Infrastrukturministerin so prasst auf Staatskosten.

Jörg Haider, der BZÖ-Chef, der bei den Wahlen im September 2008 immerhin ELF PROZENT der Wählergunst erhielt, war schon drei Monate tot. Nur er hätte eine weitere große Koalition zwischen ÖVP und SPÖ verhindern können. Strache nicht, er lässt sich sogar für billige New-York-Plätze kaufen. Es gilt die unverschuldete, unvermutete, grässlich und gänzlich unverkaufte und unbedarfte UNSCHULDSVERMUTUNG und UNSCHULDSVERÄPPELUNG!

O FELIX AUSTRIA, dass Du nicht so wie Belgrad Atombomben abgekommen hast, weil unsere PolitikerInnen so megagut schleimen können.
Dank auch an Mark K. (Operation Oluja, a jetzt am 5.8. ist wieder Feiertag und Gedenktag) und Rene-Gert P. (Operation Vernaderungsverhinderung)!

Links: 
http://de.wikipedia.org/wiki/Helene_Jarmer
http://de.wikipedia.org/wiki/Gottes_vergessene_Kinder: Gottes vergessene Kinder (USA; 1986): ein sehr berührender Film über eine gehörlose Schülerin, die sich in ihren Lehrer (William Hurt) verliebt!
Persönlicher Kommentar: Immer wenn der Lehrer Bach hört, müssen die ZuseherInnen weinen, weil die Gehörlose Titelheldin diese schöne Musik NICHT HÖREN KANN! 




Sonntag, 9. Juni 2013

Wenn der Sachwalter die Eigenheim-Versicherung nicht bezahlt

Wenn der Sachwalter die Eigenheim-Versicherung nicht bezahlt

Sachwalterschaftsmissbrauch am Bezirksgericht Wien-Hietzing 

Jane Bürgermeister an das Bezirksgericht Wien-Hietzing - aus einem Rekurs betreff Kurator-Bestellung Verlassenschaft und Entmündigung von Dr. Matthias Bürgermeister 

Sachwalter Mag. H. war verpflichtet, eine Eigenheim-Versicherung für die Liegenschaft, 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, während der gesamten Zeit des Verlassenschaftsverfahrens aufrechtzuhalten, so dass Gefahren wie Feuer, Küchenbrand, Wasserrohrbruch oder Sturmschaden, Sturm und Haftpflicht abgedeckt gewesen wären.

Aber das Haus 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, mit einem Wert von mindestens 500.000 Euro war von 11.11. 2009 bis 12.04.2010 nicht versichert!

Einem Schreiben von Uniqua mit Datum 11.11.09 ist zu entnehmen, dass Sachwalter Mag. H. von der unzulässigen KÜNDIGUNG der Eigenheim-Versicherung für die Nästlbergergasse ungefähr zwei Wochen nach dem Tod meines Vaters wusste.

Der Sachwalter Mag. H. hat von dem Risiko einer aufgelösten Eigenheimversicherung ebenso wissen müssen wie die Richterin am Bezirksgericht Wien-Hietzing.

Ich – Jane Bürgermeister – bewirkte die Wiederherstellung der Versicherung am 12. März 2010, als ich davon zum ersten Mal vom Sachwalter erfuhr.

Der Sachwalter und „Rechtsanwalt“ Mag. H. teilte mir mündlich im Rahmen meiner Erbantrittserklärung mit, dass die Versicherung gekündigt gewesen war. Er beauftrage mich, die Versicherung wieder herzustellen.

Ich habe das getan in einem Telefonat mit Frau Heinemann in der zuständigen Abteilung in UNIQUA wie Emails belegen.
Vier Monate lang über den Winter – von November 2009 bis März 2010 – als dem Haus schwere Schäden durch Schneedruck und Sturm drohten, war das Haus nicht versichert. Die Bezahlung des Schadens aus eigener Tasche hätte zum finanziellen Ruin führen können.

Der Sachwalter Mag. H. ist dazu verpflichtet, eine unzulässig durchgeführte Kündigung als solche wahrzunehmen und sofort rückgängig zu machen, das heißt, in dem Moment, als er den Brief von UNIQUA vom 11.11.2009 erhalten hatte. Die Richterin Lauer ist außerdem dazu verpflichtet, ausreichende Kontrolle der Leistung von Sachwalter Mag. H. auszuüben, um so Fehler (in der Sachwalterschaftsführung) zu erkennen und zu korrigieren.

Außerdem hat Sachwalter Mag. H. die Verpflichtung, uns (den Angehörigen des Mündels) ausreichende und akkurate Information zu geben. Der Sachwalter (und die Richterin) hätten uns, den Erben, mitteilen müssen und zwar auch schriftlich, dass das Haus nicht versichert war und uns über die Unzulässigkeit der Kündigung von einem meiner Brüder informieren müssen, wenn sie ja selbst nicht in der Lage waren, die Versicherung wieder herzustellen.

Selbst dann, als Sachwalter Mag. H. mir über die wahren Tatsachen über die Versicherung im März 2010 berichtete, hat er mir falsche Information darüber gegeben, wie die Versicherung wiederherzustellen gewesen wäre.

Der Sachwalter beauftragte mich sofort, für eine neue Versicherung zu sorgen. Er überreichte mir einen Brief von UNIQUA mit dem Namen von Herrn Walter Schmidsberger.

Er sagte mir, wenn das Haus nicht sofort wieder versichert wurde, würde der Fall zurück an das Gericht überreichen und er deutete auf die Möglichkeit einer ZWANGSVERSTEIGERUNG durch das Gericht.

Am 11. März (2010) rief ich Herrn Schmidsberger von UNIQUA an. Wir besprachen den Fall. Ich erklärte ihm, dass es nicht um das Kaufen einer neuen Versicherung ging, sondern um das Rückgängig-Machen einer unzulässigen Kündigung einer bestehenden Versicherung.

Herr Schmidsberger fragte in der Rechtsabteilung nach, erkannte, dass ich Recht hatte und setzte mich in Verbindung mit einer Frau Heinemann. Sie hat die unzulässig von einem meiner Brüder gekündigte Versicherung sofort reaktiviert und rückwirkend gemacht.

In einem E-Mail – Datum 12. März 2010 – informierte ich Sachwalter Mag. H., dass ich die Versicherung reaktiviert habe. Nach einem Anruf von mir hat Frau Heinemann (UNIQUA) die Versicherung wieder reaktiviert und rückwirkend gültig gemacht.

  1. B. Die neue Versicherung
Die neue Versicherung (Rate)für das Haus 1130 Wien, Nästlbergergasse xx, war am 1.Juli 2010 fällig.

Die Akteneinsicht am 28. Juni 2010 erlaubte es mir zu erkennen, dass Sachwalter Mag. H. NICHTS unternommen hatte, die neue Versicherung rechtzeitig zu bezahlen oder uns rechtzeitig von der NOTWENDIGKEIT, die Versicherung zu bezahlen, mitzuteilen.

Ein Beleg beweist, dass ich – Jane Bürgermeister – die neue Versicherung am 29. Juni 2010 in bar bezahlt habe – und zwar sofort, nachdem ich feststellte, dass Sachwalter Mag. H. und die Richterin Lauer wieder ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Eigenheim-Versicherung nicht nachgekommen waren.

Hätte Sachwalter Mag. H. keine Mittel dafür gehabt, die neue Versicherung zu bezahlen, wäre es seine Pflicht gewesen, die Erben darüber rechtzeitig zu informieren und uns (die Erben) darauf aufmerksam zu machen, dass wir die neue Versicherung unbedingt rechtzeitig bezahlen müssen.

Die Behauptung von Mag. Lauer, die den Gerichtsbeschluss vom 23. Juni 2010 begründen soll, dass ich und meine Brüder über die Aufnahme der neuen Versicherung zerstritten waren, ist schlichtweg falsch. Wir hatten gar keine Gespräche oder E-Mail-Kommunikation über die neue Versicherung geführt, weil wir darüber nicht informiert waren.

Mag. Lauer (Richterin Bezirksgericht Wien-Hietzing) hat also nichts unternommen, um diesen drohenden Schaden abzuwenden. Ihr Beschluss vom 23.6.2010 zeigt, dass die Richterin Lauer wusste, dass die neue Versicherungsprämie von 396 Euro dringend zu bezahlen gewesen wäre.

Statt ihren Verpflichtungen nachzukommen und die bestehenden Mittel auf dem Konto des verstorbenen Vaters dafür zu nutzen oder uns darüber zu informieren, beschränkte sich Mag. Lauer darauf, uns als Erben inkorrekterweise als UNFÄHIG in ihrem Beschluss darzustellen.

Ein Streit unter Erben – selbst, wenn wir uns gestritten hätten – entlässt sie nicht aus der Pflicht, für die neue Versicherung zu sorgen.

Ich – Jane Bürgermeister – habe sofort selbst im Alleingang gehandelt, als ich den drohenden Schaden verstand und die neue Versicherungsprämie umgehend in bar bezahlt, so dass das Haus lückenlos versichert war! Ich habe meinen Brüdern das auch sofort mitgeteilt!

Ende Zitat, Schreiben von Jane Bürgermeister an Bezirksgericht Wien-Hietzing, Eingangsstempel BG Wien-Hietzing 9. Juli 2010

Kommentar: Wie auch im Falle der Frau Elisabeth H. (Hausbesitzerin in Wien-Hernals und Hofratswitwe nach einem Hofrat der Finanzlandesdirektion, der auch Mitglied der Restitutionskommission war) wird hier im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch ein KONFLIKT zwischen Erben und Geschwistern, Eltern und Kindern künstlich hochgespielt, um dem Gericht die Gelegenheit zu geben, einen scheinbar OBJEKTIVEN SACHWALTER und RECHTSANWALT zu bestellen.

In Wirklichkeit scheint aber das Ziel zu sein, unbequeme Bürger und Bürgerinnen und ihre Familien im Rahmen von Sachwalterschaftsmissbrauch in den FINANZIELLEN RUIN zu treiben. Jane Bürgermeister hatte einen Skandal rund um die Pharma-Industrie aufgedeckt. So wurde sie zum Ziel und Freiwild gewisser Lobbyisten im Bereich der Pharma- und Chemiekonzerne.
Es gilt: Bring sie in die Klapse oder in den Knast, ruiniere sie gesellschaftlich und finanziell, treibe sie aus dem Land. Es ist in der Tat erschütternd, zu welch willfährigen Gehilfen Österreichs Bezirksgerichte im Bereich Sachwalterschaftsmissbrauch geworden sind.

Diese Maxime (Klapse, finanzieller Ruin) galt auch für jene SAP-Beraterin aus dem Bundesrechenzentrum, die im Auftrag eines Sektionschefs aus dem Finanzministerium und Abteilungsleiter des Bundesrechenzentrums (ihre ehemaliger Vorgesetzter) für elf Jahre rückwirkend entmündigt werden sollte. Der Sachwalter hat keine Prämien für Haushaltsversicherungen bezahlt. Im September 2012 hatte das BMF-Polit-Mündel einen Wasserrohrbruch in ihrer Wohnung mit schweren Schäden im Bereich Abstellraum und Bibliothek. Zum Glück zahlte die Versicherung der Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd den Schaden im Bereich MALERARBEITEN. Den Schaden im Bereich Bücherregale, wertvolle Bücher und sonstige Einrichtungsgegenstände bezahlte die Haushaltsversicherung DONAU AG nicht! Warum? Der Sachwalter hatte es verabsäumt, die Prämien der Haushaltsversicherung seit Beginn der Sachwalterschaft durch Beschluss vom 7. Januar 2009 (BG Wien-Liesing) zu bezahlen.

Außerdem erhielt das BMF/BRZ-Mündel im September 2012 eine Mahnung (mit Androhung von gerichtlichem Exekutionstitel) des Amtes für Jugend und Familie. Die Alimentations-Forderung lautete: 975 Euro! Der Sachwalter Dr. Martin W. aus Wien-Landstraße hatte sich geweigert, Alimente zu bezahlen mit der wörtlichen Begründung: „Wenn mich niemand zu einer Zahlung auffordert, dann bezahle ich auch nicht“.

Durch unzählige Bittbriefe des ehemaligen Polit-Mündels an die MA 11 (Jugendwohlfahrt Wien) und deren Leiter Mag. Köhler konnte der Exekutionstitel abgewehrt werden.

CONCLUSIO: Sachwalter von Polit-Mündeln und Auftragsmündeln (im Bereich Großkonzerne: Jane Bürgermeister hat sich mit der Pharmaindustrie angelegt, man rächt sich durch die Entmündigung des Vaters und treibt die Familie so in den Ruin) haben offensichtlich den Auftrag, Mündel, ihre Angehörigen und Erben mit allen Mitteln in den finanziellen Ruin zu treiben: Nicht bezahlte Haushalts- und Eigenheimsversicherungs-Prämien bieten die beste Gelegenheit, Suppressive Persons, Personen, die sich mit Konzernen angelegt haben, finanziell zu ruinieren und ihnen die Existenzgrundlage zu nehmen!
Es gilt leider nicht mehr die Unschuldsvermutung! Der Schaden ist gigantisch.

HOCHWASSER Österreich 2013: Eigenheim- und Haushaltsversicherungen bieten eine Katastrophenhilfe-Grunddeckung. Das ist in der Polizze ausgewiesen. Bei Überschwemmungen sind laut UNIQUA bei ab Juli 2009 abgeschlossenen Haushaltsversicherungs-VERTRÄGEN Gebäudeschäden und Aufräumarbeiten bis zu 16.000 Euro gedeckt.
Beim AUTO gehen Hochwasser-Schäden in die Kasko-Versicherung. Die Kasko-Versicherung ersetzt aber nur den ZEITWERT des Fahrzeugs.

Die Zeitungen berichten: Für die Höhe der Schäden reicht die Versicherung oft nicht aus! Die Banken (sic!!!) bieten für Hochwasseropfer jetzt Sonderkonditionen für Finanzierungen.

Soll etwa ganz Österreich oder halb Österreich in den Ruin getrieben werden? Wer steckt dahinter?


Montag, 3. Juni 2013

Mehr Rechte für Mündels Angehörige und -Innen?



Rechtspanorama Presse 27. Mai 2013

Sachwalterschaft: Mehr Rechte für Angehörige

Auskünfte: Verwandte von Besachwalterten haben kein Recht auf genaue Informationen. Die Volksanwaltschaft sieht darin ein Problem. Richter und Anwälte betonen aber, dass es auch um den Schutz der Betroffenen gehen. Philipp Aichinger


Wien. Was die Sachwalterin genau macht, erfahre man als Angehörige nicht, kritisiert die Frau. Die Anwältin gebe keine Auskunft, auch der zuständige Richter helfe nicht. Dabei habe die Sachwalterin die alte Frau nur drei Mal im Jahr besucht, obwohl sie dies laut Gesetz zumindest einmal im Monat tun müsse:

Kommentar: § 141 Außerstreitverfahren stellt sicher, dass die Angehörigen (also auch die nächsten Angehörigen) keinerlei Einsicht in den Pflegschaftsakt haben.

Eigentlich wollte die Frau selbst die Sachwalterschaft für die in Wien lebende alte Mutter übernehmen, nachdem Geld verschwunden war. Aber weil auch der Bruder die Sachwalterschaft wollte, setzte der Richter eine Anwältin für diese Funktion ein. Doch diese kümmere sich überhaupt nicht darum, dass die Pflege der Mutter funktioniere, klagt die Tochter.

Kommentar: Ob die Pflege für das Mündel funktioniert ist sekundär, wenn nicht gar gleichgültig. Wichtig ist, dass sich das Mündelvermögen stetig erhöht, um auch das Sachwalter-Rechtsanwalt-Honorar zu erhöhen.

Die Beschwerde ist kein Einzelfall: Bei der Volksanwaltschaft gehen viele ähnliche Vorwürfe ein. „Die Stellung der Angehörigen ist ein massives Problem“, sagt Volksanwältin Gertrude B. Denn diese hätte laut Gesetz KEIN RECHT zu erfahren, was der Sachwalter unternimmt.

Kommentar: OGH-Zitat Jusguide.at: Akteneinsicht im Außerstreitverfahren und § 141 AußStrG – Antrag der „erblichen“ Tochter auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt im Umfang der vom Sachwalter für den Zeitraum seiner Tätigkeit gelegten Rechnungen
Der Erbe des Betroffenen hat nach der maßgeblichen Rechtsnorm des § 219 Abs 1 ZPO iVm § 22 AußStrG, dem § 141 AußStrG nicht entgegen steht, ein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt, soweit dieser Einkommens- und Vermögensangelegenheiten betrifft; als „erbliche“ Tochter des verstorbenen Betroffenen ist die Antragstellerin aber weder notwendigerweise dessen Universalsukzessorin (Erbin), noch vertritt sie die Verlassenschaft Ende Zitat

Eine weitere an die Volksanwaltschaft herangetragene Beschwerde ist, dass der Sachwalter das Geld des Betroffenen nicht verwendet, um ihm (ihr) ein schönes Leben zu ermöglichen. Tatsächlich könnte ein Sachwalter weniger verdienen, wenn das Vermögen seines Klienten schmilzt.

Kommentar: Natürlich ist es nicht im Interesse des Sachwalters, dass dem Mündel ein gutes Leben ermöglicht wird oder gar medizinische Hilfe gewährt wird! Warum? Je mehr Geld auf den Mündelkonten gehortet wird, desto höher ist das Honorar des Sachwalters, auch wenn laut ABGB (§ 268 bis 277)  der Sachwalter für das Wohl des Mündels verantwortlich erscheint.

Sachwalter erhalten jährlich nämlich zusätzlich ZWEI PROZENT DES VERMÖGENS des Klienten, solang dieses über 10.000 Euro hinausgeht. Als Grundverdienst bekommen Sachwalter fünf Prozent der Einkünfte ihres Klienten (also etwa der Pension).

Kommentar: In der Realität ist es weit mehr als zwei Prozent des Mündelvermögens. Wenn das Bezirksgericht die eingeforderte Pflegschaftsrechnung der Höhe nach verweigert, kümmert sich der Sachwalter/die Sachwalterin bisweilen überhaupt nicht mehr um die Angelegenheiten des Mündels und verweigert jeglichen Kontakt mit dem Mündel. Vor den Sachwalter-Rechtsanwalts-Kanzleien in Wien spielen sich unglaubliche Szenen ab, weil Sachwalter jegliches Gespräch und jeglichen Kontakt  mit Mündel und Angehörigen VERWEIGERN.

Das Gericht kann diesen Prozentsatz auf bis zu zehn erhöhen, wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet. Kritik an Sachwaltern gibt es laut Volksanwaltschaft meist dann, wenn berufsmäßige Parteienvertreter – also Anwälte oder Notare – das Amt ausüben. „Bei Vereinen gibt es so gut wie keine Beschwerden, weil da die sozialpädagogische Kompetenz dazukommt“, sagt Volksanwältin B.

Kommentar: „Wenn der Sachwalter besonders gut arbeitet“ heißt mitunter, wenn er/sie Aktengutachten und Ferngutachten erstellt und im Auftrag von Bundesministerien Journalisten, SAP-Berater, MitarbeiterInnen der Bundes- und Landesverwaltung rückwirkend geschäftsunfähig erklären lässt (durch willfährige GutachterInnen) und jegliche Eingabe des Mündels bei Gericht als wörtlich „Ausdruck der Mündel-Krankheit“ bezeichnet.

„Viele Anwaltskanzleien betreuen Sachwalterschaften ganz professionell“, entgegnet die Grazer „Rechtsanwältin“ Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner, die für den „Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)“ das Thema bearbeitet. Man nehme zwar jede Kritik ernst. Aber wenn etwa eine besachwalterte Person behaupte, dass sie nie vom Anwalt betreut werde, müsse das auch nicht stimmen. Zumal es ja um Personen gehe, die nicht dispositionsfähig seien.

Kommentar: Es dürfte sich noch nicht bis Graz und in die steirische „Provinz“  herum gesprochen haben, dass man in Wien mitunter Kritik von Polit-Mündeln schon ernst zu nehmen beginnt, weil ja das ganze Justizsystem durch Massenentmündigungen(zu Gunsten von Rechtsanwaltskanzleien)  und Polit-Sachwalterschaften zu wanken beginnt.

Auch Beschwerden von Angehörigen seien genau unter die Lupe zu nehmen, meint Prasthofer-Wagner. So könnten EIGENINTERESSEN dahinter stecken. Sprich: Die Angehörigen hätten gern etwas vom Vermögen. Die Anwältevertretung verweist in einer Stellungnahme zudem darauf, dass viele Anwälte gar kein Geld für Sachwalterleistungen erhalten und selbst Auslagen nicht ersetzt bekommen, weil der Betroffene wenig oder keine Einkünfte hat.

Kommentar: An Bezirksgerichten ist es durchaus üblich, Angehörige gegeneinander auszuspielen bzw. verzweifelten Witwen nach Todesfällen in der Familie einzureden, sie bekommen einen kostenlosen Anwalt für das Verlassenschaftsverfahren, in Wirklichkeit bekommen sie aber einen Sachwalter, der sie um ein Teil des Erbes und der Pension bringt.

Bis zu fünf Sachwalterschaften muss jeder Anwalt übernehmen. Gleichzeitig dürfen Anwälte seit einer Novelle 2009 aber auch wieder mehr als 25 Sachwalterschaften, wenn das Gericht sie dafür für geeignet hält.

Kommentar: Im Rahmen des Budgetbegleitgesetz vom Juni 2009 wurde die Massenentmündigung ganz unauffällig wieder erlaubt. Das hat den Vorteil, dass es z.B. in Wien-Innere Stadt Rechtsanwaltskanzleien bis zu 1000 Sachwalterschaften zu verwalten haben und sich keine Existenzsorgen zu machen brauchen.

Sachwalter voreilig bestellt

Ob man einen Anwalt oder einen Verein als Sachwalter erhält, hängt stark vom Zufall ab. Vier vom Justizministerium unterstützte Vereine gibt es zur Betreuung, doch die Kapazitäten seien beschränkt, berichtet Franziska Tuppa, Vize-Fachbereichsleiterin für Sachwalterschaft beim Verein Vertretungs-Netz. Wobei eine Sachwalterschaft nicht immer nötig wäre, meint Tuppa; „Sachwalterschaften werden von den Gerichten doch relativ leicht ausgesprochen“, erzählt sie.

Kommentar: Dass es zu wenig SozialarbeiterInnen für Sachwalterschaften gibt, ist eine billige Ausrede der Sachwalterschaftslobby! In Wirklichkeit haben diplomierte SozialarbeiterInnen mit Spezialausbildung viel mehr Kompetenz in der Mündelbetreuung, mitunter sind sie sogar bereit, auch mehr als ein Mal im Jahr mit dem Mündel persönlich Kontakt aufzunehmen. Außerdem haben SozialarbeiterInnen nicht so viele Möglichkeiten, sich des Mündelvermögens zu bemächtigen.

Abhilfe kann ein sogenanntes „Clear-ing“ schaffen. Dabei schaut der Verein zusammen mit dem Betroffenen und den Angehörigen, ob es nicht Alternativen zur Sachwalterschaft gibt und wie viel Unterstützung der Betroffene eigentlich braucht. Das CLEAR-ING findet momentan aber nur statt, wenn es das Gericht anordnet. „Die Frage ist, ob das Clearing vor Bestellung eines Sachwalters nicht obligatorisch sein sollte“, meint Franziska Tuppa.

Kommentar: Wenn es um „Clearing“ für Polit-Sachwalterschaften geht, ist der Verein VSP Wien sogar einen Tag vor Weihnachten zur Stelle! Auch Aktengutachten werden sogar in den Weihnachtsferien vom Arlberg per Eilboten geliefert. Ansonsten heißt es im Feiertags-verwöhnten Österreich immer: VOR WEIHNACHTEN GEHT GOR NIX MEHR!

Auch Brinek wünscht sich Änderungen: So müsse man Angehörige besser unterstützen. Denn ein Fremder wird nur dann als Sachwalter beauftragt, wenn sich die Verwandten nicht auf einen von ihnen einigen, der die Aufgabe übernimmt. Allerdings trauen sich immer weniger Angehörige zu, diese Aufgabe zeitlich zu schaffen. Damit die Probleme Älterer besser behandelt werden, fordert Brinek zudem die Einführung einer „Alterswohlfahrt“, die sich ähnlich wie die Jugendwohlfahrt um das Wohlergehen der Betroffenen kümmert. Auch der Rechtsanwaltskammertag betont, dass eine stärkere Sozialfürsorge nötig ist.

Kommentar: Wenn man/frau weiß, wie die „Jugendwohlfahrt“ in Österreich arbeitet, kann diese Aussage der Volksanwältin B. wohl nur als gefährliche Drohung verstanden werden. Die armen Mündel!

Geld für Kirche ärgert Verwandte

Über eine Sachwalterschaft entscheiden Richter. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Familienrichter, warnt vor einer Schwarz-Weiß-Malerei: So sei es unfair zu behaupten, dass Anwälte schlechtere Sachwalter seien. Vereine hätten es einfacher, weil sie viel weniger Klienten betreuen. Und viele Anwälte, die Sachwalterschaften übernehmen, seien sozial sehr engagiert und würden nur wenig verdienen.

Kommentar: Woher die Familienrichterin weiß, dass es „sozial engagierte“ Rechtsanwälte gibt, ist völlig unklar. Was meint sie außerdem mit „sozial engagiert“? Findet sie es sozial engagiert, dass Sachwalter im Rahmen von Massensachwalterschaften Mündel delogieren, aushungern lassen und medizinische Hilfe verweigern – oft mit Todesfolge?

Auch eine Ausweitung der Auskunftsrechte für Angehörige sieht Täubel-Weinreich kritisch. „Oft sind Angehörige untereinander zerstritten“, betont sie. Und nicht selten wolle der Besachwalterte selbst nicht, dass die Angehörigen alles über ihn erfahren, sagt Täubel-Weinreich. „Die sind ja eh nur hinter meinem Geld her“, würden Besachwalterte etwa über Angehörige sagen. Und manche Angehörige würden bei Gericht bereits dann Sachwalterschaften für ältere Menschen verlangen, wenn diese viel Geld der (SC-) Kirche spenden.

Kommentar: Das Zerstrittensein der Angehörigen wird vom Gericht mitunter instrumentalisiert. Vorher sind also die Angehörigen hinter dem Geld her, dann die Sachwalterschaftslobby. So wird das Demenz-Mündel zum doppelten Opfer.

Was aber vielleicht bei Anwälten und Gerichten zu kurz komme, sei das Einfühlungsvermögen gegenüber Angehörigen, meint die Richterin. So solle man Auskünfte nie einfach verweigern, sondern erklären, warum man aus Datenschutzgründen nicht das Vermögen des Besachwalterten offenlegen dürfe.


Kommentar: Datenschutz: Das Wort Datenschutz wird hier im Rahmen der grenzenlosen VERHÖHNUNG der Missbrauchsopfer verwendet. Natürlich wollen Sachwalter vor allem deswegen den Angehörigen keine Akteneinsicht gewähren, um ihre Fehler und Machenschaften zu verbergen. Es gilt hier natürlich die Unschuldsvermutung im Einzelfall. Aber § 141 Außerstreitgesetz fördert in der Tat den Sachwalterschaftsmissbrauch.

Das Justizministerium erklärt unterdessen, dass Sachwalterschaften in Österreich selten ausgesprochen werden, proportional gesehen nur halb so oft wie in Deutschland. Zudem betreibe man das Projekt „Family Group Conference“ voran. Dieses ziele darauf ab, Unterstützerkreise für Betroffene zu bilden, um Sachwalterschaften zu vermeiden.

Kommentar: Im Oktober 2009 berichtet PROFIL über eine Aussage des ehemaligen Patienten- und Pflege-Ombudsmann Dr. Werner Vogt: In vergleichbaren Einrichtungen in der Schweiz sei oft nur eine Person entmündigt, während in Österreich 80 Prozent der alten Menschen entmündigt sind. Kurz danach wurde der Pflegeombudsmann von der Gemeinde Wien aus dem Dienst entlassen.

Conclusio: Mittlerweile gibt es schon so viele Sachwalterschafts-Missbrauchsopfer in Österreich, dass sich die Medien- und Justizsprecher immer bessere Ausreden einfallen lassen müssen, damit ihnen noch irgendjemand glaubt. Immerhin befinden wir uns 2013 in einem Super-Wahljahr und da muss sogar am Wahltag (3.3.2013) ein Ex-Mündel für die Volksanwaltschaft herhalten, um über seinen/ihren Leidensweg zu berichten.
Früher pflegte die Volksanwaltschaft Wien vorgefertigte Schreiben als Standardantwort an Mündel zu verschicken mit folgendem Wortlaut:
WIR DÜRFEN UNS IN LAUFENDE GERICHTSVERFAHREN NICHT EINMISCHEN, DIE VOLKSANWALTSCHAFT ist nicht zuständig für Sachwalterschaften (Sachwalterschaftsverfahren nach § 268ff ABGB)  und deren Missbrauch.


IM EINZELFALL GILT GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!

OGH Wien: Über seinen Körper dürfte man nur höchstpersönlich entscheiden



Presse 27. Mai 2013 – Rechtspanorama

Sachwalter darf Leichnam nicht der Medizin schenken

OGH-URTEIL 1 Ob 222/12x

Urteil: Über seinen Körper dürfe man nur höchstpersönlich entscheiden, sagt der Oberste Gerichtshof

Wien/Aich: Auch wenn ein Sachwalter zu Lebzeiten die Entscheidungen für seine Klienten übernimmt, so hat er kein Recht, über die sterblichen Überreste zu verfügen. Das zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Die Kinder des kranken Mannes hatten dem Sachwalter erklärt, dass der Vater seinen Körper der Medizin vermachen wolle. Der Sachwalter beantragte daher beim Pflegschaftsgericht die Genehmigung der „Körperspende“ an die Medizinische Universität Wien.

Zudem wolle der Sachwalter der Uni 450 Euro für die Kosten, die durch die Körperspende entstehen, überweisen. Allerdings hatte das Pflegepersonal des betroffenen Mannes niemals vernommen, dass dieser seinen Körper der Medizin zur Verfügung stellen wolle. Selbst in Zeiten, als der Mann noch zu Äußerungen in der Lage gewesen wäre, habe er nie derartige Worte artikuliert, wurde betont.

Das Bezirksgericht Floridsdorf verwehrte die Körperspende: Da bereits ein Testament über Vermögen nur gültig sei, wenn es vom Verstorbenen persönlich bewilligt wurde, müsse dies umso mehr gelten, wenn es „um den Körper selbst“ gehe.

Höchstpersönliche Rechte (wie Geschlechtsakt, essen, trinken, Klo gehen, Recht auf den eigenen Stoffwechsel und Recht auf die eigenen Ausscheidungen) dürften nie an einen Sachwalter übertragen werden.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen sah das ähnlich: Selbst wenn der Mann einst tatsächlich die Körperspende gewünscht haben sollte, so habe er dies nie schriftlich dokumentiert. Der Sachwalter könne diese Einwilligung nun (nach dem Tod des Mündels) nicht ersetzen.

Auch Ehe und Scheidung (in Vertretung des Mündels) verboten

Der OGH (1 Ob 222/12x) erinnerte daran, dass Sachwalter auch andere höchstpersönliche Akte nicht für ihre Klienten vornehmen dürfen. Dasselbe gelte für eine Körperspende.

Kommentar:
Aus dieser OGH-Entscheidung zum Thema Sachwalterschaft ergeben sich folgende Fragen:

  1. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin stellvertretend den Geschlechtsakt für das Mündel vornehmen, natürlich ist der gleichgeschlechtliche und gegengeschlechtliche AKT gemeint.
  2. Darf oder muss der Sachwalter/ die Sachwalterin stellvertretend für das Mündel auch den Klogang vornehmen oder hat das Mündel das Recht auf seine/ihre höchstpersönlichen Ausscheidungen?
  3. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin pornographische und künstlerische Darstellungen stellvertretend für das Mündel vornehmen?
  4. Darf oder muss der Sachwalter/die Sachwalterin auch öffentliche pornographische Darstellungen wie im Falle von Hermes Phettberg (Wien, September 2012) stellvertretend für das Mündel vornehmen?
  5. Muss der Sachwalter einwilligen, wenn das Mündel öffentlich missbraucht wird, damit auch ein Teil des Missbrauch-Honorars vom Sachwalter einkassiert werden darf?
  6. Ist die Maxime Mach mehr Geld dem Mündelwohl in allen Fällen unterzuordnen?
  7. Darf der Sachwalter, wenn das Mündel aufgrund von Verweigerung von medizinischer Hilfe stirbt, einen Teil der Verlassenschaft als Belohnung für sich beanspruchen?
  8. Was ist sonst noch unter höchstpersönlichen Mündel-Akten zu verstehen, etwa gar eine Geschlechtsumwandlung, eine Verpartnerung, ein Kirchenaustritt uvm?  Gibt es hier „Erkenntnisse“ und Entscheidungen der höchstgerichtlichen Stellen in der Republik Österreich?  
  9. Darf der Sachwalter eine Abtreibung an Mündels Statt vornehmen? 
  10. Hat der Sachwalter/die Sachwalterin a priori die Obsorge für eventuell zu gebärende Kinder oder besitzt er/sie die Leih(gebär) mutter de iure? 

IM EINZELFALL GILT GENERELL DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!