Das Selbstfürsorge-Defizit und andere Gründe für die
Entmündigung (Besachwalterung) in Österreich
In zahlreichen Beschlüssen von Bezirksgerichten und
diesen Beschlüssen zu Grunde liegenden psychiatrischen Gutachten wird das
sogenannte SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT, also der Umstand sich nicht selbst
ausreichend mit Nahrung, Wohnung und Kleidung und lebensnotwendigen Produkten
versorgen zu können, als wesentlicher Grund für eine Entmündigung genannt.
Kriterien für die Entmündigung/ Typische Verhaltensmuster im Rahmen des
SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT
1.
Patient/KurandIn hat
extreme Angst vor Psychiatern oder anderen Ärzten und Zwangsmedikation
(Stichwort: Neuroleptika – Depotspritze)
2.
Patient/KurandIn holt
die Postsendungen nicht von der Post ab, möglicherweise aus Angst, dass ein
Beschluss oder psychiatrisches Gutachten (Aktengutachten) im Postfach liegt.
3.
Patient/KurandIn
weigert sich, Termine bei Gericht oder Psychiatern wahrzunehmen.
4.
Patient/KurandIn
weigert sich, bei gerichtlich bestellten Gutachtern vorzusprechen und versäumt
Termine.
5.
Patient/KurandIn öffnet
keine Briefe, Mahnungen („Realitätsverweigerung“)
6.
Patient/KurandIn nimmt
generell keine Termine wahr.
7.
Patient/KurandIn
flüchtet in Panik aus dem Wohnhaus, falls Polizei oder andere Beamte/BeamtInnen
an der Wohnungstür (Haustür) läuten.
8.
Patient/Kurandin
verfügt über ein großes Vermögen.
9.
Patient/Kurandin kann
mit Geld nicht umgehen.
10. Patient/Kurandin wirft das Geld bereits am Anfang des
Monats beim Fenster hinaus.
11. Patient/Kurandin verschenkt sein Hab und Gut, weil er
/sie z.b. der Überzeugung ist, dass das Ende der Welt bzw. die Wiederkunft
Christi nahe sind. (Siehe dazu auch Verweigerung ärztlicher Behandlung aufgrund
von Sektenmitgliedschaft)
12. Patient/Kurandin leidet an Demenz.
13. Patient/Kurandin leidet an Kaufsucht.
14. Patient/KurandIn leidet an Drogensucht
15. Patient/KurandIn leidet an anderen Süchten – z.b.
Alkoholsucht.
16. Patient/KurandIn ist gehörlos.
17. Patient/KurandIn ist blind.
18. Patient/KurandIn leidet an multipler Sklerose.
19. Patient/KurandIn leidet an körperlichen
Behinderungen.
20. Patient/Kurandin leidet an Schizophrenie.
21. Patient/Kurandin leidet an bipolarer Störung
(Manisch-depressive Erkrankung).
22. Patient/KurandIn erlitt als Zeuge/Zeugin von
Straftaten ein Trauma und kann sich an nichts mehr erinnern, was er/sie im
Zusammenhang mit Mord/Totschlag/Vergiftung/Milliardenbetrügereien erlebte.
23. Patient/KurandIn soll als ProbandIn für die
Pharma-Industrie verwendet werden und weigert sich, daher entscheidet der
Sachwalter über weitere medizinische Behandlungen.
24. Patient/Kurandin weigert sich generell, ärztliche Therapien
in Anspruch zu nehmen (Stichwort: „Mangelnde Krankheitseinsicht“)
25. Patient/Kurandin weigert sich in jungen Jahren,
Pensionsantrag zu stellen und glaubt, arbeitsfähig zu sein. (= klassisches
Symptom für Selbstfürsorge-Defizit und Realitätsverzerrung, Realitätsverlust)
26. Patient/Kurandin weigert sich, den Antrag auf
Pflegegeld zu stellen.
27. Patient/Kurandin weigert sich, den Antrag auf
Sozialversicherung und Mindestsicherung zu stellen.
28. Patient/Kurandin leidet unter Realitätsverlust
(Standardaussage: „Es gibt keine Entmündigung“)
29. Patient/Kurandin leidet unter Wahrnehmungsstörungen,
bildet sich z.B. ein, für die Regierung gearbeitet zu haben.
30. Patient/Kurandin stalkt berühmte Persönlichkeiten aus
Wirtschaft, Politik und High Society! (Entmündigung wegen anhaltendem Stalking
und ohne Krankheitseinsicht)
31. Patient/Kurandin ist ein geistig abnormer Straftäter,
eine geistig abnorme Straftäterin.
32. Patient/Kurandin belästigt das Gericht in der
manischen Phase (bipolare Erkrankung) mit unzähligen Schriftsätzen und
Eingaben, um z.b. einen Strafprozess unnötig in die Länge zu ziehen. Zitat
Beschluss Bezirksgericht: Aufgrund des Schriftbildes kann man sagen, dass es
immer bei paranoiden Persönlichkeiten dazu kommt, dass sie sehr viele Eingaben
machen und Randbemerkungen machen mit vielfachen Beschuldigungen, die nichts
mit der MATERIE zu tun haben und sie im
GEDANKENGANG entgleisen.
33. Patient/Kurandin erzählt die eigene Leidensgeschichte
im Internet und gestaltet in der manischen Phase viele Web-Siten, blogs und verdreht
oft Tatsachen.
34. Patient/Kurandin erscheint als Stalkerin bei
Veranstaltungen, wo sie/er die geliebte Person wieder sehen und kontaktieren
will.
35. Patient/Kurandin wird aus politischen/juristischen
Gründen entmündigt, sodass alle Aussagen und schriftlichen Äußerungen betreff
Budget/Justiz/Polizei etc. als „Ausdruck der psychischen Erkrankung“
diagnostiziert werden und bei Gericht nicht ernst genommen werden.
36. Patient/KurandIn soll (wenn sehr wohlhabend und/oder
Millionärin) von Banken, Staat und anderen Vereinigungen enteignet werden.
37. Patient/ KurandIn will als ehemaliger Politiker,
Beamter, Journalist, als ehemalige Politikerin, Beamtin bzw. Journalistin
Skandale aufdecken.
38. Patient/Kurandin nimmt die Meinungs- und
Pressefreiheit beim Recherchieren und Aufdecken wohl etwas zu wörtlich.
39. Patient/Kurandin ist schriftstellerisch tätig.
40. Patient/ Kurandin kann sich keinen Rechts-Anwalt,
keine Rechtsanwältin aus der Polit-Szene leisten. (Alser Straße, Biberstraße
etc...)
41. Patient/ Kurand leidet unter religiösem Wahn
42. Patient/Kurand verfügt in seiner/ihrer
Religionsgemeinschaft über eine pädagogische Ausbildung als Religionslehrer
(Islam, Judentum, Christentum und andere Splittergruppen).
43. Patient/Kurandin nimmt religiöse Lehren all zu ernst
und Heilige Schriften allzu wörtlich.