Freitag, 4. Dezember 2015

Zur Reform des Sachwalter-Rechts: Selbstfürsorge-Defizit & Realitätsverlust

Sachwalterschaft ist in Österreich ein sehr kontroversielles Thema: Wenn man seine Rechnungen nicht bezahlt (z.B. Verwaltungsstrafen), dann kommt man leicht in den Verdacht, ein sogenanntes Selbstfürsorge-Defizit zu haben, bzw. unter Realitätsverlust zu leiden (weil man den Staat nicht anerkennt oder einen anderen Staat gegründet hat - was auf geistige Umnachtung schließen lässt). Der Gesetzgeber sieht in ABGB, ZPO und Außerstreitrecht vor, dass das Bezirksgericht einen Facharzt der Psychiatrie und Neurologie für ein Gutachten beauftragen muss, um prüfen zu lassen, ob die Person Herr/Frau ihrer Sinne ist. Oft ist das sehr schwierig, weil ja viele Sekten-Angehörige nicht nur den Staat negieren sondern auch die Ärzteschaft im Bereich der Psychiatrie & Neurologie nicht anerkennen: Vielen Dank an Gerry Berger, der mir diesen link zur Verfügung gestellt hat, wo eine junge Juristin aus Wolfsberg (Kärnten) in Argumentationsnot gerät, wenn Menschen ihre Verwaltungsstrafen nicht zahlen, weil sie weder die Vollmacht der Bezirkshauptmannschaft Graz/ Wolfsberg noch den österreichischen Staat und seine VOLLZUGS-ORGANE anerkennen.....

https://www.youtube.com/watch?v=I9Q3aDRwVBQ&feature=youtu.be



Reform des Sachwalter-Rechts (sollte eigentlich Beistand heißen, weil SW so ein hässliches Wort ist): Die Hauptgründe für eine Entmündigung in Österreich sind 
1. Selbstfürsorge-Defizit: Man bezahlt z.B. seine Rechnungen nicht oder Verwaltungsstrafen oder Steuern oder Kreditraten oder Alimente (aus welchen Gründen auch immer, z.B. dass man den Staat nicht anerkennt oder man ist ein Hochstapler und kann mit Geld nicht umgehen) 
2. Realitätsverlust: Man will z.B. nicht wahr haben, dass man eine Straftat begangen hat und belästigt das Gericht im Strafverfahren mit nicht verfahrensrelevanten Eingaben 
3. Man hat so eine Wut auf das Jugendamt, weil einem das Kind weggenommen wurde, dass man keine Mahnungen (eingeschrieben) oder Rsa/Rsb-Briefe abhebt...es häufen sich Alimentations-Schulden an (die in Österreich über Jahrzehnte nicht verjähren: Ich kannte eine Rechtsfürsorgerin beim Jugendamt, die musste noch zu Prozessen zum Strafgericht, wo das "Kind" schon 50 Jahre war) 4. eine schwere psychische Erkrankung (bipolar oder manisch-depressiv): Ich bin als Angehörige Betroffene: Ein Wahlonkel (war sehr berühmter Professor - heute 87 Jahre) leidet darunter: da bucht man in der Manischen Phase z.B. eine Weltreise, macht allen Damen im Ort riesige Geschenke, gründet Unternehmen, gaukelt Geldgebern riesige Projekte vor...in der depressiven Phase getraut man sich nicht mehr aus dem Hause, weil man nicht weiß was man getan hat....man kann sich nicht erinnern.....

5. Auch eine körperliche Behinderung kann ein Grund für eine Besachwalterung sein: Man hört nichts (und ist z.B. deswegen nicht Prozess oder Verhandlungsfähig..) man ist bettlägrig...man hat eine ererbte Krankheit oder einen Geburtssschaden....Man kann nicht seine eigene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen, man kann nicht kochen, man kann seine Wohnung nicht zusammen räumen bzw. reinigen...man hat das VERMÜLLUNGS-Syndrom (Messie-Syndrom)

6. Wenn Menschen bei einer Sekte Mitglied sind und aus diesem Grund jegliche ärztliche Behandlung ablehnen, so kann z.B. der Journaldienst des Bezirksgerichtes eine zeitweilige Entmündigung erteilen, damit (z.B. bei Selbstmordgefahr) doch eine psychiatrische Behandlung durchgeführt werden kann. 

7. Natürlich kann auch eine lang andauernde Alkohol- und Drogenabhängigkeit zu einem totalen Realitätsverlust und Selbstfürsorge-Defizit führen: Man hat Angst vor Rechnungen, Gerichtsterminen, Verpflichtungen aus Elternschaft und wirft daher alle Rechnungen und RSA/RSB-Briefe ungelesen weg. Auch die sogenannte "Ortsabwesenheit" schützt vor Strafe nicht. 

8. Bei Alimentationsflüchtligen Eltern gibt es oft sehr tragische Fälle: Sie haben ihr Kind jahrelang nicht gesehen und sehen daher nicht ein, warum sie trotzdem Alimente zahlen sollen! Es wird vom Bezirksgericht ein Abwesenheitskurator bestellt, der alle Geschäfte erledigen muss. Ein Teufelskreis beginnt, der oft in Obdachlosigkeit und U-Boot-Dasein endet. 

9. Obdachlosigkeit: Die Obdachlosigkeit ist natürlich das Ende des Leidensweges Krankheit aufgrund von Selbstfürsorge-Defizit. Leider sind Sachwalter und Rechtsanwälte überhaupt nicht daran interessiert, Obdachlosen zu helfen. So sind in Wien ca. 10 Prozent der Obdachlosen besachwaltert, obwohl hier klar ein Selbstfürsorge-Defizit vorliegt. 

10. Besonders schlimm wird es, wenn Schwangere und Kranke Menschen obdachlos werden. Die Gemeinde Wien und manche SachwalterInnen treiben entmündigte Menschen in die Obdachlosigkeit. Da wird dann mit Hilfe der COBRA/WEGA (Terror-Einheit der Polizei) um 5 Uhr früh das Mündel delogiert, das bewegliche Eigentum kommt in ein Lager (Depot) und das Mündel kann sein Eigentum um ca. 15.000 Euro zurück kaufen. Das Mündel hat aber keine Rechte, bei Banken einen Kredit zu beantragen bzw. bei Gericht vorzusprechen. 

Das Sachwalterschaftsverfahren gleicht in Österreich einem Inquisitionsverfahren! Auch die Hexe musste den Scheiterhaufen selbst bezahlen. 

Hier ein Fallbeispiel: 

http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ku/kuedi7.nsf/0/b6ed168fda106e62c1257e59003c6c71!OpenDocument

Ausgehend von diesen Gedanken über das Selbstfürsorge-Defizit möchte ich bei der Reform des Sachwalter-Rechts ansetzen: Diese Zeilen schreibe ich IN MEMORIAM Christine: 

Beispiel Sachwalterschaft 1997 Österreich 

Christine war ein Mündel, das ich 1997 in der Wohnung eines Freundes in Wien kennen lernte. Sie starb 2003 unter ungeklärten Umständen (war ein schwerer Messie, ihre Wohnung war total vermüllt, ich habe ihre Wäsche gewaschen und ihren Boden gereinigt, was eine Arbeit von einer Woche war). Sie war schwer gemobbt worden von den NachbarInnen im Gemeindebau in einem großen Wiener Bezirk: Nun aber zu den Fakten: Sie stand im Jahre 1997 unter Sachwalterschaft: Ein Diplom-Sozialarbeiter war ihr Vormund (Sachwalter), er arbeitete beim Verein für Sachwalterschaft (damals Mariahilfer Straße, 1060 Wien). EINMAL pro Woche holte Christine 1.000 ATS (Schillinge) am Montag vormittag bei ihrem Sachwalter ab! Dieser war wirklich ein guter Sozialarbeiter (wenn auch etwas hochmütig und zynisch). Ich begleitete Christine 2 oder 3 Mal zu diesen Besuchen beim Sachwalter (Geldabholung). Sie hatte mit ca. 30 Jahren die Berufsunfähigkeitspension erhalten (wegen psychischer Erkrankung): Sie nahm die 1000 Schilling (war gerade in der manischen Phase) und sagte zu mir: Jetzt gehen wir ins Landtmann (eines der teuersten und nobelsten Kaffeehäuser in Wien). Dann hat sie mich eingeladen und ca. 300 Schilling vom Wochenbudget verbraucht! Danach kaufte sie mit den restlichen 700 Schilling noch Zigaretten (Stangen) und sagte zu mir: Eigentlich habe ich ein schlechtes Gewissen, weil ich bei FreundInnen noch so viele Schulden habe. 




Conclusio I: Ein Mensch, der Herr seiner Sinne ist und mit Geld umgehen kann und kein Selbstfürsorge-Defizit hat, würde folgendes machen: 1. Überlegung: Wie viel Geld benötige ich in einer Woche für Lebensmittel? 2. Benötige ich Medikamente? 3. Hygiene-Artikel 4. Wellness 5. Sind Stromkosten offen, die der Sachwalter nicht bezahlt hat? 6. Sind Telefonkosten offen, die der Sachwalter nicht bezahlt hat??? 7. Sind Gerichtsgebühren, prioritäre Schulden wie Alimente, Kreditraten offen - wenn ja, kann ich das mit dem Sachwalter (Beistand) besprechen???


Conclusio II: Für diese Tätigkeiten ist als Sachwalter eher ein Angehöriger, bzw. ein ausgebildeter (nicht korrupter) Sozialarbeiter (In) geeignet. Ein Rechtsanwalt kann sich niemals um die persönlichen Angelegenheiten des Mündels kümmern (Geldeinteilung, Haushaltsbudget-Verwaltung, Schriftverkehr mit Gericht, Jugendamt, Behörden) Auf dieser Basis müsste ein ganz neues Sachwalterschafts-Recht (mit Anhang praktische Beispiele für die SozialarbeiterInnen-Ausbildung eventuell Zusatz für Diplom-KrankenpflegerInnen-Ausbildung) entstehen. Fortsetzung folgt.....





Reform des Sachwalter-Rechts (sollte eigentlich Beistand heißen, weil SW so ein hässliches Wort ist): Die Hauptgründe für eine Entmündigung in Österreich sind 1. Selbstfürsorge-Defizit: Man bezahlt z.B. seine Rechnungen nicht oder Verwaltungsstrafen oder Steuern oder Kreditraten oder Alimente (aus welchen Gründen auch immer, z.B. dass man den Staat nicht anerkennt oder man ist ein Hochstapler und kann mit Geld nicht umgehen) 2. Realitätsverlust: Man will z.B. nicht wahr haben, dass man eine Straftat begangen hat und belästigt das Gericht im Strafverfahren mit nicht verfahrensrelevanten Eingaben 3. Man hat so eine Wut auf das Jugendamt, weil einem das Kind weggenommen wurde, dass man keine Mahnungen (eingeschrieben) oder Rsa/Rsb-Briefe abhebt...es häufen sich Alimentations-Schulden an (die in Österreich über Jahrzehnte nicht verjähren: Ich kannte eine Rechtsfürsorgerin beim Jugendamt, die musste noch zu Prozessen zum Strafgericht, wo das "Kind" schon 50 Jahre war) 4. eine schwere psychische Erkrankung (bipolar oder manisch-depressiv): Ich bin als Angehörige Betroffene: Ein Wahlonkel (war sehr berühmter Professor - heute 87 Jahre) leidet darunter: da bucht man in der Manischen Phase z.B. eine Weltreise, macht allen Damen im Ort riesige Geschenke, gründet Unternehmen, gaukelt Geldgebern riesige Projekte vor...in der depressiven Phase getraut man sich nicht mehr aus dem Hause, weil man nicht weiß was man getan hat....man kann sich nicht erinnern.....5. Auch eine körperliche Behinderung kann ein Grund für eine Besachwalterung sein: Man hört nichts (und ist z.B. deswegen nicht Prozess oder Verhandlungsfähig..) man ist bettlägrig...man hat eine ererbte Krankheit oder einen Geburtssschaden....Man kann nicht seine eigene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen, man kann nicht kochen, man kann seine Wohnung nicht zusammen räumen bzw. reinigen...man hat das VERMÜLLUNGS-Syndrom (Messie-Syndrom)

Für den Inhalt verantwortlich: 

Mag.a Rosemarie B. Hoedl-B. H. 
A-1230 WIEN 

Exkurs: Derzeit hat das Landesamt für Verfassungsschutz von der Innenministerin die Order oppt-Leute (die den Staat leugnen und deswegen keine Steuern, Verwaltungsstrafen oder Kreditraten zahlen) entmündigen zu lassen: Herr Dietmar Mühlböck hat aber betreff Verfassungsschutz diesbezüglich schon 15 Straf- Anzeigen getätigt, wie er auf seiner Website berichtet: 

http://87.247.197.158/vtwp/2015/11/06/reality-strikes/

Auf diesem Video ist ein Gespräch zwischen einem oppt-Mann und einer jungen Juristin aufgezeichnet: 

Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt aus urheberrechtlicher Sicht: 

https://www.youtube.com/watch?v=I9Q3aDRwVBQ&feature=youtu.be



Donnerstag, 3. Dezember 2015

Entmündigung aus "Staatsräson" - mit Exkurs Geschichte der Entmündigung in Österreich-Ungarn

Die Entmündigung aus Staatsräson in Österreich 
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Die Entmündigung hat in Österreich Tradition. Das geht bis auf die Monarchie der HabsburgerInnen zurück. 
Prinz Philipp von Sachsen-Coburg und Gotha und seine Gemahlin Prinzessin Louise
Schon Kaiser Franz Joseph I. ließ die Schwester seiner Schwiegertochter, die ein sehr ausschweifendes Leben in Abbazia und Trieste führte, entmündigen - via Aktengutachten von Prof. Dr. med. Wagner-Jauregg. 
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Heute ist es nicht mehr so leicht, solche Fälle zu verheimlichen. 
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Wenn jemand zum Beispiel eine Strafanzeige gegen das BM für Finanzen macht, wo Geheimdienste Beamte im Staatsinteresse vergiften müssen, dann bleibt nur mehr die Entmündigung. 
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Zu viele ZeugInnen und ErmittlerInnen in Straftaten, die Pressekonferenzen angekündigt hatten, wo die Gefahr bestand, dass das Staatsgefüge ins Wanken gerät, mussten schon in die ewigen Jagdgründe gehen, gewollt oder ungewollt. 
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Da gibt es natürlich die wunderbare, geniale Methode: to push the button. 
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Oder: Man täuscht einen Todesfall vor und lässt die Person dann in einem anderen Land unter falscher Identität ein schönes Leben führen.
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Sterben Sie doch endlich, BOND, sagte schon die MI-6-Chefin zu James Bond, der seine Tätigkeit über hatte. The licence to kill scheint ja nicht immer lustig zu sein. 
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Nicht nur JournalistInnen und Beamte werden in Österreich entmündigt, auch KünstlerInnen, die im Laufe ihrer künstlerischen Tätigkeit sehr viel Geld lukrieren konnten. 
http://87.247.197.158/vtwp/2015/10/12/alexandra-bader/

Natürlich ist es auch üblich, Menschen, die einen Umsturz planen oder den Staat nicht anerkennen, zu entmündigen. Da ist ja sogar ein klares Selbstfürsorge-Defizit erkennbar. 
Hier eine gute Zusammenfassung über oppt (one people´s public trust) und ihre Schicksale in Österreich: 
http://87.247.197.158/vtwp/2015/11/06/reality-strikes/
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Alles ist Theater - oder mit Nestroy: IS DOCH OLLES NET WOHR...is doch olles net wohr...


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Der Begriff der Staatsräson (auch Staatsraison) bedeutet das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. 
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Nach Wolfgang Kersting stellt er eine „Rangordnungsregel für Interessens- und Rechtskollisionen“ dar. Dies meint zumeist die klassische Dreiheit „voluntas, necessitas und utilitas“ („Wille, Notwendigkeit, Nützlichkeit“) als Legitimationsgrößen staatlicher Handlungen.
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In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung, unabhängig von der Regierungsform, und einzig der Aufrechterhaltung des funktionierenden Staatsgebildes verpflichtet.
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Das Lexikon der Politik definiert den Begriff „Staatsräson“ als ein „in der italienischen Renaissance (vor allem Machiavelli) erstmals auf den Begriff gebrachtes, grundsätzliches Orientierungs- und Handlungsprinzip, welches die Erhaltung des Staates bzw. der staatlichen Autorität und/oder sogar deren Steigerung zur entscheidenden politischen Maxime erklärt. […]“
Alternativ bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson:
  • Als erstes wird Staatsräson als „Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen“ interpretiert,
  • eine zweite Definition sieht Staatsräson als „Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen Vernunft und Notwendigkeit“.
  • Eine dritte Unterscheidung erkennt in ihr einen „Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter Inkaufnahme der Verletzung von Moral- und Rechtsvorschriften“.
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Als bedeutendster Verfechter der Idee der Staatsräson gilt unbestritten der florentinische Staatsdenker Niccolò Machiavelli. Dieser verklausuliert jedoch die als Arkanwissen geltende Strategie der Herrschaftserhaltung, indem er sich der nicht ganz eindeutigen Begriffskonstruktion mantenere lo stato bedient – also von der Aufrechterhaltung des Staates (auch Zustandes der Herrschaft/Regierung) spricht. Demgegenüber ist sein Landsmann Giovanni Botero rund 60 Jahre nach Machiavellis Tod als geistiger Urheber des Begriffes der Staatsräson in die Geschichtsbücher eingegangen. In seiner epochalen Schrift Della Ragion di Stato 1589 hat Botero als erster den Versuch unternommen zu definieren, was unter Staatsräson im Sinne der zeitgenössischen ragion di stato zu verstehen sei. Botero bezeichnet den Staat als eine „auf Dauer gestellte Herrschaft über ein Volk“ und die Staatsräson als „Kenntnis der Mittel, die zur Gründung, Erhaltung und Erweiterung dieser Herrschaft vonnöten sind.“
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Die Idee der Staatsräson ist nicht direkt entgegengesetzt zur Philosophie des deutschen Grundgesetzes, welches Menschen und nur ihnen einen primären und unantastbaren Rechtsstatus zugesteht und nur dort Notwendigkeit zur Regulierung sieht, wo es Interessenkonflikte zwischen Menschen gibt. Dem Staat selbst wird sehr wohl ein Rechtsstatus zugestanden, der einem Menschen ebenbürtig oder sogar überlegen sei. Die Idee der Staatsräson aber sieht den Staat als mindestens ebenbürtig zu, wenn nicht höherwertig gegenüber einem Menschen an, so dass es nach dieser Philosophie im Falle von Konflikten zu Entscheidungen kommen kann, die den abstrakten Staat bevorteilen, konkrete Menschen aber benachteiligen.
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Der Terminus der Staatsräson, auch ratio status, ragione di stato, raison d’état oder reason of state genannt, ist zum Synonym für eine politische Klugheitslehre, eine Strategie des prudenter loco et tempore („mit praktischem Verstand für Ort und Zeit“) geworden.
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In Deutschland wurde der Begriff der Staatsräson erst nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges in den politischen Diskurs eingeführt. Er trug der Tatsache Rechnung, dass die einzelnen deutschen Fürsten nunmehr jeweils absolutistisch in Nachahmung des französischen Sonnenkönigs Ludwig XIV. regierten, den Kaiser nur noch formell anerkannten und auch alle religiösen und moralischen Fragen selbst entschieden. 
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Joseph von Eichendorff schreibt, dass „die sogenannte ‚Staatsraison‘, ein diplomatisches Schachspiel verhüllter Intentionen“, damals „in der Politik an die Stelle der christlichen Moral“ getreten sei. Er stellt Herzog Anton Ulrich von Braunschweig (1633–1714) als literarischen Protagonisten der Staatsräson vor: Der Herzog, welcher Braunschweig gewaltsam erobert und dann zum Zweck des Erwerbs von Köln den Glauben gewechselt hatte, schrieb voluminöse Geschichtsromane, in denen die „Hofräthsel“ der braunschweigischen Diplomatie allegorisch verschlüsselt dargestellt wurden.
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Das AMS und das BRZ arbeiten bereits seit 40 Jahren zusammen. Auch mit den Universitäten und der Buchhaltungsagentur besteht seit zehn Jahren eine enge Partnerschaft. Diese Jubiläen machen deutlich, wie sehr Informations- und Kommunikationstechnologien den Arbeitsalltag der BRZ-Kunden dominieren.
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Der Megatrend „Digitalisierung“ verändert den Alltag der Menschen. Die Fähigkeit der Gesellschaft, sich weiterzuentwickeln und zu modernisieren ist eng mit dem Ausbau von Informations- und Kommunikationstechnologien verknüpft. IKT treibt auch die digitale Transformation im öffentlichen Bereich voran. Sie unterstützt die Verwaltung dabei kundenorientierter und effizienter zu werden.

20/40: AMS FEIERT DOPPELT 

Vor 40 Jahren firmierte das AMS noch als Arbeitsamt und das BRZ war ein Schwerpunkt- Rechenzentrum im Bundesrechenamt. Ziel der damals neuen IT-Applikation „Arbeitslosenversicherung“ war es, die Verrechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes zu automatisieren. Mit der Ausgliederung 1994 wurde das AMS EDV-mäßig neu organisiert. Zahlungs- und Verrechnungsaufträge auf Papier waren 1998 Geschichte. Drei Jahre später wurde mit den AMS-Geschäftsstellen nur noch papierlos kommuniziert. 2004 entwickelte das BRZeine IT-Lösung für die Verwaltung des Personals. Ein weiterer Meilenstein war 2009 die Aufnahme der Leistung „Mindestsicherung“ in die Applikation Arbeitslosenversicherung. Für Mitte 2016 ist der Start für das sogenannte „Skill-Matching“ geplant. Hier wird dem Computer der Abgleich von offenen Stellen und dafür geeigneten Arbeitssuchenden übertragen.
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IKT IST SCHLÜSSELFAKTOR

„Bei aller Beratungskompetenz, die unsere Mitarbeiter/innen aufweisen müssen, ist IKT zum Schlüsselfaktor für ein funktionierendes Arbeitsmarktservice geworden“, meint AMS-Vorstand Dr. Herbert Buchinger. „Ohne IKT könnten wir heute weder die Berechnung und Anweisung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung noch die Vermittlung von Arbeitsuchenden auf offene Stellen gewährleisten.“
Auch die systematische Sammlung und Aufbereitung von Informationen zur Beobachtung des Arbeitsmarktes und zur Steuerung des Unternehmens wären ohne moderne Informationstechnologielösungen nicht möglich. „Das BRZbetreibt für uns alle Applikationen zur Auszahlung von Geldern an Arbeitslose sowie an die eigenen Mitarbeiter/innen“, so der AMS-Vorstand.
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BHAG FEIERT 10. GEBURTSTAG

Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) nahm 2004 ihre Tätigkeit auf. In zehn Jahren konnte sie ihr Image als das Dienstleistungsunternehmen für das öffentliche Rechnungswesen aufbauen und stärken. „Die Verrechnungsprozesse des Bundes werden heute elektronisch durchgeführt. Pro Jahr werden so rund 4,8 Millionen Transaktionen generiert. Demgegenüber werden nur 7.000 Belege in Papierform bearbeitet“, erklärt Geschäftsführer Mag. Helmut Brandl.
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IKT IST VORAUSSETZUNG

Die Leistungserbringung der BHAG erfolgt also fast ausschließlich auf elektronischem Wege. Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien hält Mag. Helmut Brandl deshalb für unverzichtbar: „Ohne IKT kann sich weder unsere Agentur noch das Rechnungswesen weiterentwickeln. IKT ist bei uns nicht nur eine massive Unterstützung, sondern die Voraussetzung für unser Tun.“ Bei der Bereitstellung, Servicierung und Weiterentwicklung steht der Buchhaltungsagentur das BRZ als Partner zur Seite.
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UNI.SAP: 10 JAHRE IM EINSATZ 

Im Jänner 2004 wurden alle österreichischen Universitäten aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts umgewandelt. Im Sinne einer leistungsorientierten Verwaltungsführung sollten damals Personalmanagement und Rechnungswesen modernisiert werden. Die Aufgabenstellung lautete, den elektronischen Workflow so zu gestalten, dass administrative Arbeitsabläufe effizient abgewickelt werden können. UNI.SAP ist eine maßgeschneiderte Softwarelösung auf SAP-Basis. Diese verwenden mittlerweile achtzehn österreichische Universitäten für ihr Personalmanagement und zwanzig für ihr Rechnungswesen. Die Umsetzung war im Bildungsbereich eines der größten SAP-Projekte in Europa.
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OFFENHEIT UND TRANSPARENZ

Seit zehn Jahren ist das BRZ für die laufende Weiterentwicklung und den Betrieb der SAP-Anwendungen verantwortlich. DI Dr. Sabine Seidler, Rektorin der TU Wien, über die Zusammenarbeit: „Basierend auf Offenheit und Transparenz wird gemeinsam an der Weiterentwicklung von UNI.SAP gearbeitet. Die Komplexität des Projektes und die speziellen Anforderungen erfordern eine enge Kooperation, um erfolgreich zu agieren.“
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Mittwoch, 11. November 2015

Sachwalterschaft und Menschenrechtsverletzungen in Österreich

Nicht vergessen darf man, dass eine Person in Österreich durch die sogenannte Sachwalterschaft die Menschenrechte und Bürgerrechte komplett verliert! In der Schweiz gibt es z.B. das Modell der VERTRETUNGSBEISTANDSCHAFT (z.B. im Erbverfahren oder bei der Finanzbehörde) In Österreich haben wir die Praxis des Aktengutachtens: das ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die aber auch in Deutschland Eingang in die Praxis fand: Gustl Mollath wurde von einem Psychiater per Aktenlage diagnostiziert (er hat erst nach 6 Monaten in der Psychiatrie einen Arzt gesehen, in Österreich wurde die ehemalige Journalistin Alexandra Bader aufgrund eines Aktengutachtens eines bekannten Wiener Psychiaters entmündigt.

Hier die Rechte die man aufgrund von SW in Österreich verliert (ein Weg zurück ist oft sehr schwer, da Sachwalterschaften in den Datenbanken der Banken, Gerichte, Sozialversicherungsträger etc. nicht gelöscht werden: 1. RECHT AUF FREIHEIT und EIGENTUM bzw. Verwaltung des Eigentums 2. Allgemeine Handlungsfreiheit 3. Briefgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung (Sachwalter lassen oft Schlösser austauschen) 4. Meinungsfreiheit (Facebook-Konten werden ohne richterlichen Beschluss geschlossen) 5. Reisefreiheit 6. Berufsfreiheit 7. Die Freiheit der Wahl eines Partners (in Österreich muss der SACHWALTER einer Eheschließung bzw. einer Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zustimmen 8. RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN (ist durch die Personal-Union von einstweiligem und endgültigen Sachwalter per se nicht gegeben durch die österreichische Zivilprozess-Ordnung 9. Recht auf Selbstbestimmung ist durch die Entmündigung in allen Lebensbereichen fast nicht mehr gegeben (man kann keine Verträge mehr abschließen, kann sein eigenes Geld nicht verwalten - wenn man kein Geld hat, ist man sehr eingeschränkt in seinen Möglichkeiten in einer modernen Gesellschaft 10. RECHT AUF ARBEIT und angemessene Entlohnung: Mündel werden in Österreich meist zwangspensioniert, besonders wenn sie im Auftrag der Regierung oder der Bundesministerien entrechtet und entmündigt werden 11. Recht auf Wohnung, Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben ist nur teilweise gegeben, weil Sachwalter oft das Vermögen, die Immobilie des Mündels veräußern, sich bereichern, was sehr oft zur Delogierung und zum gewollten sozialen Absturz des Mündels führt. 12. Schutz von Familien, werdenden Müttern: es stellt sich die Frage, ob der Sachwalter eine schwangere Frau zur Abtreibung zwingen kann ebenso wie er/sie die Ehe und eingetragene Partnerschaft verbieten kann. 13. Recht auf Gesundheit: ist fast nicht mehr gegeben, weil der Sachwalter zu allen größeren medizinischen Eingriffen seine Zustimmung geben muss und als Jurist keinerlei Kenntnisse im medizinischen Bereich vorzuweisen hat. Summa summarum können wir resumieren, dass das SW-Verfahren in Österreich schwerste Menschenrechtsverletzungen aufweist: Gerade die Entmündigung und psychiatrische Diagnose aufgrund der AKTENLAGE und des Schriftbildes erinnert an die Verurteilung der ABWESENDEN Hexe nach dem Hexenhammer im mittelalterlichen Inquisitionsprozess. Auch Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit (DDR) wurden hier in der SW-Praxis in Österreich übernommen. Zahlreiche Akten legen die Beweise. Wir benötigen keine weiteren Beweisermittlungsverfahren. Die Praxis ist traurig genug. Nicht wenige sind aufgrund eines unwürdigen SW-Verfahrens mit vollständiger Enteignung und Transferierung in ein Pflegeheim eines vorzeitigen Todes gestorben - auch aufgrund der Fahrlässigkeit des SW und des Ausschlusses der Angehörigen aus der Betreuung (eine schwere Menschenrechtsverletzung, wenn man das Recht auf ein Familienleben betrachtet) Fortsetzung folgt

https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte

Dazu gehören:
  • Menschenwürde
  • Geltung der Rechte für alle Menschen in allen Ländern und Gebieten, unabhängig von ihrer internationalen Stellung
  • Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
  • Verbot der Sklaverei oder Leibeigenschaft
  • Verbot der Folter oder grausamer, unmenschlicher Behandlung
  • Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson
  • Gleichheit vor dem Gesetz
  • Anspruch auf Rechtsschutz
  • Verbot der willkürlichen Verhaftung oder Ausweisung
  • Anspruch auf öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen Rechtsverfahren
  • Rechtsstaatliche Garantien: Unschuldsvermutung, keine Strafe ohne Gesetz
  • Schutz der Privatsphäre
  • Recht auf Freizügigkeit (national und übernational)
  • Asylrecht
  • Recht auf Staatsangehörigkeit
  • Recht auf Eheschließung, Schutz der Familie
  • Recht auf Eigentum
  • Religionsfreiheit
  • Recht der freien Meinungsäußerung
  • Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Zweite Generation

Die „zweite Generation“ bilden die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leistungsrechte im Sinne von Anspruchs- und Teilhaberrechten. Sie werden seitens des Staates in Form von positiven Leistungen (z. B. Arbeit, soziale Sicherheit, Nahrung, Wohnung, Bildung, Gesundheit) gewährleistet.
Dazu gehören:
  • Recht an der Gestaltung der öffentlichen Ordnung mitzuwirken
  • Recht auf soziale Sicherheit
  • Nahrung
  • Recht auf bezahlte Arbeit, gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit
  • Anspruch auf Erholung, Freizeit und bezahlten Urlaub
  • Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung, auf Sicherheit bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung und Alter, Schutz für Mütter und Kinder
  • Recht auf Bildung und Ausbildung
  • Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben, Freiheit von Wissenschaft und Bildung

Dritte Generation

Die dritte Generation formen die kollektiven Rechte der Völker – eine Forderung der Länder des globalen Südens deren Entstehung auf Art. 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zurückzuführen ist.
„Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“
– Art. 28, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Donnerstag, 22. Oktober 2015

Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch (vom BMI nicht als Verein genehmigt) plant Aktionswoche

Die Gründerin der Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch schreibt (Quelle facebook) 



Die entmündigte Republik (Gedanken zum Nationalfeiertag): Ich überlege Aktionstage gegen Sachwalterschaftsmissbrauch in Wien zu veranstalten: Man könnte Benefiz-Konzerte für delogierte Mündel veranstalten, man könnte ein MÜNDEL-MUSEUM eröffnen, wo Mündel-Literatur, Mündel-Malerei etc. präsentiert wird. Man könnte auch eine Beratungsstelle für gequälte Mündel eröffnen. Vor allem will ich mein Konzept für eine komplette Neu-Organisation der Kurandenschaft (§ 268 ABGB, Sachwalterschaftsverfahren, Verfahrensrecht im Außerstreitbereich) weiter ausarbeiten (Bereich Medizin, Sozialarbeit, Pflege, Vermögensverwaltung...) 





So wie jetzt, dass Rechtsanwaltskanzleien bis zu 1000 Mündel verwalten, kann es nicht weitergehen! ENTMÜNDIGUNG aus politischen, monetären Gründen bzw. verfahrensrechtlichen Gründen (z.B. wenn ein Angeklagter zu viel Arbeit bei Gericht macht oder zu viel weiß) ist eine schwere MENSCHENRECHTSVERLETZUNG! Ich bin diesbezüglich Langstreckenläuferin. Ich denke, wir müssen wieder zu mehr Aktionismus übergehen, sonst schläft der Nationalrat weiter in seinem Dornröschen-Schlaf.


Übrigens ist auch der Aktionskünstler Hermann Nitsch mehr oder weniger entmündigt - wie er in der Zeitschrift NEWS berichtet: 



Ich bin praktisch entmündigt (Herrmann Nitsch, österreichischer Künstler) 

Mittwoch, 21. Oktober 2015

Die Macht der Bilder

In einer Zeit, die von starken bildlichen Eindrücken (DIE MACHT DER BILDER) geprägt ist, die über die Medien transportiert werden (und nicht so wie früher direkter Aktionismus etwa in der Hainburger Au an der Donau) überlege ich noch immer, wie ich die Justiz (Zivilrecht, Kampf gegen Sachwalterschaftsmissbrauch) in Österreich REFORMIEREN KANN:



Da gibt es z.B. die Überlegung; eine Kreuzigung nach dem Vorbild von Hermann Nitsch direkt vor dem Wiener Justizpalast: oder am Schneeberg in riesigen wetterfesten Lettern meinen gesamten Pflegschaftsakt von 2008 bis 2015 in Stein meisseln lassen...oder im Wald den ganzen Akt in Bäume ritzen...(na servas...das wird wohl Phantasie bleiben) - oder an Flüchtlinge an der Grenze in englischer Sprache die wichtigsten Inhalte in Foldern, wie Menschenrechte in  Österreich mit Füßen getreten werden, verteilen....

A mounted policeman leads a group of migrants near

Ideen habe ich ja genug...aber ich bleibe irgendwie bei Oswald Oberhuber und seinem künstlerischen Schriftwerk über die Apokalypse Kapitel 1 bis 6 - Man könnte natürlich auch Pflegschaftsakten als Zettelkunst in Wiener U-Bahn-Stationen aufkleben...jetzt höre ich aber auf...ich war ja schon in der Volksschule (wo ich mich gegen die Buben durchsetzen musste) eine ZÜNDLERIN...eine Anzettlerin...es gilt die Unschuldsvermutung....

Rosy, Ex-Mündel aus Wien

Freitag, 18. September 2015

Von der Sachwalterschaft über die Kuratorenschaft zur Delogierung und zur Vernichtung von Menschen in Österreich

Zum Thema Sachwalterschaft/Abwesenheitskurator und Delogierung von Mündeln (und wie der Staat hier mit unglaublicher HÄRTE und Brutalität gegen seine eigenen BürgerInnen vorgeht) 

Während also in diesen Septembertagen eine unglaubliche Welle der Hilfsbereitschaft über Österreich weht (Reiche ÖsterreicherInnen schenken ihre Häuser, Wohnungen her, stellen Firmengebäude, Privatwohnungen, Nobelvillen, Nahrung, Kleidung, Sparbücher gratis zur Verfügung - vor allem für Menschen ohne Personal-Dokumente) teilt eine Professorin aus Wien der Initiative gegen Sachwalterschaft mit, dass sie  im Juni 2015 zwangsdelogiert worden ist. 

Das läuft dann so wie bei den TierschützerInnen im Mai 2008: Da steht die WEGA, die Cobra mit 30 Leuten vor der Türe und zwar um 5 Uhr 30 circa. Die meisten wissen nicht, dass der Sachwalter als Rechtsvertreter diese Handlung vor Gericht begleiten muss. 



Eine Delogierung ist nichts Schönes: da wird einem alles genommen, was man so hat....das ganze Hab und Gut wird in ein Lager gebracht: die Kosten der Delogierung muss zum Beispiel das Mündel übernehmen. Dazu kommt noch das Trauma, dass einem alles weggenommen wird und die NachbarInnen vielleicht aufgrund von Schadenfreude noch alles fotografieren. 



Es ist wenig bekannt, dass laut ZPO § 116 ein Abwesenheitskurator bzw. Zustellkurator durch das Bezirksgericht bestellt werden kann. Wenn es z.B. zu einer Klage kommt und die Beklagte Person ortsabwesend gemeldet ist, so muss dieser Zustellkurator/Abwesenheitskurator alles überprüfen betreff Zentrales Melderegister, wo die Person sich aufhält. 

Bei der Tsunami-Tragödie 2004 wurden von Österreichs Bezirksgerichten z.B. hunderte solcher Abwesenheitskuratoren bestellt. Pikanterie am Rande: auf edikte.justiz.gv.at ist alles nachzulesen (Datenschutz gibt es in Österreich nicht) - ebenso werden die Privatkonkurse in der Wiener Tageszeitung publiziert.

http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ku/kuedi7.nsf/0/b6ed168fda106e62c1257e59003c6c71!OpenDocument


Gericht:HG Wien
Aktenzeichen:007 57 CG 22/15h
Letzte Änderung:03.06.2015
Rechtssache:
Name der 1. Partei:Rosam Wolfgang
Name der 2. Partei:Oswald Marcus J.
wegen:Unterlassung EUR 35.000,-- samt Anhang
Zweck der Bestellung:Zustellkurator gemäß § 116 ZPO
Vertretene Partei:
Bezeichnung:Beklagte Partei
Name:Oswald Marcus J.
Geburtsdatum:29.07.1970
Adresse:Schulz-Strassnitzki-Gasse 7
1090 Wien

Da die Zustellung der Klage und des Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung an die beklagte Partei nicht erfolgen konnte und der Aufenthalt der beklagten Partei unbekannt ist, wird auf Antrag der klagenden Partei
Rechtsanwalt Dr. Thomas Hofer-Zeni
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 82,

zum Zustellkurator gemäß § 116 ZPO bestellt, der die beklagte Partei auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.
B e g r ü n d u n g :
Die am 11.5.2015 eingebrachte Klage samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung konnte dem Beklagten nicht zugestellt werden, da dieser an der in der Klage angegebenen Adresse 1090 Wien, Schulz-Strassnitzki-Gasse VII, bis 19.10.2015 ortsabwesend gemeldet ist.
Mit Antrag vom 28.5.2015 beantragte der Kläger die Bestellung eines Kurators gemäß § 116 ZPO wegen unbekannten Aufenthaltes des Beklagten und gab an, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Abgabestelle des Beklagten zu ermitteln, wie Einsichtnahme in öffentliche Register, ZMR-Abfrage, telefonische Kontaktversuche, Anschreiben per E-Mail, ausgeschöpft zu haben.
Zur Bescheinigung der vergeblichen Versuche zur Ermittlung des Aufenthaltes des Beklagten beantragte der Kläger die Einvernahme der Klagevertreterin Mag. Huberta Gheneff und legte ein an den Beklagten übermitteltes Mail vom 7.5.2015, eine herold-Telefonabfrage sowie eine ZMR-Abfrage vor.
Aus der ZMR-Abfrage ergibt sich, dass der Beklagte nach wie vor an der in der Klage angegebenen Adresse aufrecht gemeldet ist.
In ihrer Einvernahme führte die Klagevertreterin am 3.6.2015 aus, am 2.6.2015 mit dem für strafrechtliche Ermittlungen zuständigen Inspektor Schneider telefoniert zu haben, wobei diese Erkundigungen ebenfalls keine Aufschlüsse über einen konkreten Aufenthaltsort des Beklagten brachten, vielmehr auch zahlreiche polizeiliche Erhebungen in den letzten Wochen einen Aufenthaltsort des Beklagten nicht ermitteln konnten.
Weitere Erhebungen zur Feststellungen des Aufenthaltsortes des Beklagten wurden seitens des Gerichtes vorgenommen: es wurden eine Sozialversicherungsanfrage sowie Erhebungen beim zuständigen Polizeikommissariat und beim AMS durchgeführt. Auch diese brachten allesamt keine Aufschlüsse über einen konkreten aktuellen Aufenthaltsort des Beklagten, sodass es das Gericht als bescheinigt ansieht, dass seitens des Klägers vergeblich versucht wurde, einen Aufenthaltsort des Beklagten zu ermitteln.
Handelsgericht Wien, Abteilung 57Wien, 03. Juni 2015Mag. Hildegard Brunner, Richterin

Für die Richtigkeit der Ausfertigung
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