https://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2016/06/
Pflegevertreter wehren sich gegen blauen Manipulationsverdacht
Die FPÖ will Wahlmanipulationen in Pflegeheimen anzeigen, spart aber mit Details. Vertreter der Institutionen wehren sich
Gerald John, Nina Weißensteiner
Wien – Dieter Böhmdorfer nennt keine konkreten Fälle, nicht einmal die Bundesländer, in denen die Machenschaften stattgefunden haben könnten. Es handle sich aber, versichert der Anwalt, um ein "Riesenproblem" – so groß, dass sein Mandant, die FPÖ, nun Anzeigen wegen Manipulationen bei der – längst aufgehobenen – Stichwahl um die Päsidentschaft einbringen will.
Als potenzielle Tatorte identifizieren die Freiheitlichen Pflegeheime und andere Institutionen, in denen kranke Menschen von Betreuern abhängen. Vielfach seien ohne Wissen der wahlberechtigten Patienten Wahlkarten in deren Namen bestellt worden, so der Vorwurf – eine illegale Praxis. Die konkreten Hinweise bestätigten "eine Verdachtslage, die seit Jahren besteht", sagt Böhmdorfer: "Lesen Sie nach im Jahr 2010!"
Damals hatten die Wiener Grünen, noch in Opposition, der regierenden SPÖ Tricksereien bei der Wien-Wahl unterstellt. Gemeinderat Martin Margulies berichtete, dass seine schwer demente Großmutter im Geriatriezentrum Lainz eine Wahlkarte erhalten habe, obwohl sie für den Antrag sicher nicht selbst fähig gewesen sei: "Sie erkennt mich nicht oder kaum noch." Margulies wollte in der Folge dahintergekommen sein, dass die Anstaltsleitung in Eigenregie Wahlkarten für alle Patienten geordert habe.
Auch Reinhard Waldhör weist Manipulationsvorwürfe zurück. Dass Personal im großen Stil Wahlkarten ohne Wissen der Patienten bestellt habe, schließt der Chef der Gesundheitsgewerkschafter im öffentlichen Dienst für alle Landeskliniken und Landespflegeheime aus. Er glaubt, "dass die FPÖ nun die Gunst der Stunde nutzt", um die vom Verfassungsgerichtshof festgestellten Verstöße bei der Präsidentenwahl "am Köcheln" zu halten.
Kommentare:
Beim Standard solch essentielle Themen zur Diskussion zu stellen, ist nicht nur wertfrei, sondern entbehrt jeder Sachlichkeit und schadet lediglich den Kandidaten - beiden!
Die Wahlkartenstorys aus Pensionistenheimen, Krankenhäusern und Moscheen sind ebenso alt, wie es Wahlkarten gibt und sie stimmen alle.
Hätten wir in Österreich Politiker mit Rückgrat und Respekt vor dem Volk und nicht nur Sesselkleber und Proporzheinis, dann wären derartige Schlamassel wie am 22.Mai 2016 nicht passiert. Ende Zitat von The Di-Vision
Die Wahlkartenstorys aus Pensionistenheimen, Krankenhäusern und Moscheen sind ebenso alt, wie es Wahlkarten gibt und sie stimmen alle.
Hätten wir in Österreich Politiker mit Rückgrat und Respekt vor dem Volk und nicht nur Sesselkleber und Proporzheinis, dann wären derartige Schlamassel wie am 22.Mai 2016 nicht passiert. Ende Zitat von The Di-Vision
Wahlrecht für Mündel - 7.10.1987
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10128993_87G00109_00
https://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2016/06/

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Ohne rechtswirksame eidesstattliche Erklärung ist die Briefwahl-Stimme gemäß § 10 Abs 5 Z 1 BPräs WG NICHTIG.
Angesichts der Bedeutung einer eidesstattlichen Erklärung und der unter Umständen damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen sollte für die rechtswirksame Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit verlangt werden.

Wahlkarte und Briefwahl bei besachwalterten Personen:
Seite 146
Da für den Bereich der Ausübung des Wahlrechtes kein Sachwalter bestellt werden kann, hat die besachwalterte Person das Wahlrecht selbst auszuüben. Gemäß Art 60 B-VG wird der Bundespräsident auf Grund des
- gleichen
- unmittelbaren
- persönlichen
- freien
- geheimen Wahlrechts gewählt.
Aus dem Grundsatz des persönlichen Wahlrechts ergibt sich jedoch, dass der Wähler noch irgendwie in der Lage sein muss, seine Entscheidung selbst zu treffen.
Dafür reicht es jedoch, wenn der Wahlberechtigte noch selbst ein Kreuz machen kann.
Ein Ausschluss-Grund kann in Ö nur eine gerichtliche Verurteilung sein (Art 26 BVG)
Die Wahlhandlung kann aufgrund des geheimen Wahlrechts nicht überwacht werden. Das führt dazu, dass oftmals der Helfer in Wahrheit die Wahlentscheidung trifft und der beeinträchtigten Person die Hand führt.
Anders ist die Situation im Zusammenhang mit Briefwahlkarten zu beurteilen. Hier liegen mehrere Rechtshandlungen vor, die man getrennt beurteilen muss, nämlich:
1. der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte (§ 5a Abs 4 B Präs WG)
2. die eidesstattliche Erklärung nach § 10 Abs 3 BPräs WG
Nur Punkt 3 ist als höchst persönliches Bürgerrecht vom Wirkungskreis/ Wirkungsumfang einer Sachwalterschaft ausgenommen.
Seite 146
Da für den Bereich der Ausübung des Wahlrechtes kein Sachwalter bestellt werden kann, hat die besachwalterte Person das Wahlrecht selbst auszuüben. Gemäß Art 60 B-VG wird der Bundespräsident auf Grund des
- gleichen
- unmittelbaren
- persönlichen
- freien
- geheimen Wahlrechts gewählt.
Aus dem Grundsatz des persönlichen Wahlrechts ergibt sich jedoch, dass der Wähler noch irgendwie in der Lage sein muss, seine Entscheidung selbst zu treffen.
Dafür reicht es jedoch, wenn der Wahlberechtigte noch selbst ein Kreuz machen kann.
Ein Ausschluss-Grund kann in Ö nur eine gerichtliche Verurteilung sein (Art 26 BVG)
Die Wahlhandlung kann aufgrund des geheimen Wahlrechts nicht überwacht werden. Das führt dazu, dass oftmals der Helfer in Wahrheit die Wahlentscheidung trifft und der beeinträchtigten Person die Hand führt.
Anders ist die Situation im Zusammenhang mit Briefwahlkarten zu beurteilen. Hier liegen mehrere Rechtshandlungen vor, die man getrennt beurteilen muss, nämlich:
1. der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte (§ 5a Abs 4 B Präs WG)
2. die eidesstattliche Erklärung nach § 10 Abs 3 BPräs WG
Nur Punkt 3 ist als höchst persönliches Bürgerrecht vom Wirkungskreis/ Wirkungsumfang einer Sachwalterschaft ausgenommen.



