Sonntag, 21. Juli 2019

Wahlrecht und Wahlkarten für Kurandinnen - das ewige Thema: Wähler-Fischen im Mündelteich

https://www.derstandard.at/story/2000040868939/pflegevertreter-wehren-sich-gegen-blauen-manipulationsverdacht?fbclid=IwAR2kavelFBkHZnk5_QkhsQKfBpaVc9VDqdu6yZej4W6wXvdLOgPkfga_0qY

https://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2016/06/

Pflegevertreter wehren sich gegen blauen Manipulationsverdacht

Die FPÖ will Wahlmanipulationen in Pflegeheimen anzeigen, spart aber mit Details. Vertreter der Institutionen wehren sich
Gerald John, Nina Weißensteiner


Wien – Dieter Böhmdorfer nennt keine konkreten Fälle, nicht einmal die Bundesländer, in denen die Machenschaften stattgefunden haben könnten. Es handle sich aber, versichert der Anwalt, um ein "Riesenproblem" – so groß, dass sein Mandant, die FPÖ, nun Anzeigen wegen Manipulationen bei der – längst aufgehobenen – Stichwahl um die Päsidentschaft einbringen will.
Als potenzielle Tatorte identifizieren die Freiheitlichen Pflegeheime und andere Institutionen, in denen kranke Menschen von Betreuern abhängen. Vielfach seien ohne Wissen der wahlberechtigten Patienten Wahlkarten in deren Namen bestellt worden, so der Vorwurf – eine illegale Praxis. Die konkreten Hinweise bestätigten "eine Verdachtslage, die seit Jahren besteht", sagt Böhmdorfer: "Lesen Sie nach im Jahr 2010!"
Damals hatten die Wiener Grünen, noch in Opposition, der regierenden SPÖ Tricksereien bei der Wien-Wahl unterstellt. Gemeinderat Martin Margulies berichtete, dass seine schwer demente Großmutter im Geriatriezentrum Lainz eine Wahlkarte erhalten habe, obwohl sie für den Antrag sicher nicht selbst fähig gewesen sei: "Sie erkennt mich nicht oder kaum noch." Margulies wollte in der Folge dahintergekommen sein, dass die Anstaltsleitung in Eigenregie Wahlkarten für alle Patienten geordert habe.

Auch Reinhard Waldhör weist Manipulationsvorwürfe zurück. Dass Personal im großen Stil Wahlkarten ohne Wissen der Patienten bestellt habe, schließt der Chef der Gesundheitsgewerkschafter im öffentlichen Dienst für alle Landeskliniken und Landespflegeheime aus. Er glaubt, "dass die FPÖ nun die Gunst der Stunde nutzt", um die vom Verfassungsgerichtshof festgestellten Verstöße bei der Präsidentenwahl "am Köcheln" zu halten.

Kommentare: 

Beim Standard solch essentielle Themen zur Diskussion zu stellen, ist nicht nur wertfrei, sondern entbehrt jeder Sachlichkeit und schadet lediglich den Kandidaten - beiden! 
Die Wahlkartenstorys aus Pensionistenheimen, Krankenhäusern und Moscheen sind ebenso alt, wie es Wahlkarten gibt und sie stimmen alle. 
Hätten wir in Österreich Politiker mit Rückgrat und Respekt vor dem Volk und nicht nur Sesselkleber und Proporzheinis, dann wären derartige Schlamassel wie am 22.Mai 2016 nicht passiert. Ende Zitat von The Di-Vision 




Wahlrecht für Mündel - 7.10.1987 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_10128993_87G00109_00

https://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2016/06/



Ohne rechtswirksame eidesstattliche Erklärung ist die Briefwahl-Stimme gemäß § 10 Abs 5 Z 1 BPräs WG NICHTIG. 

Angesichts der Bedeutung einer eidesstattlichen Erklärung und der unter Umständen damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen sollte für die rechtswirksame Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit verlangt werden. 


Wahlkarte und Briefwahl bei besachwalterten Personen: 
Seite 146
Da für den Bereich der Ausübung des Wahlrechtes kein Sachwalter bestellt werden kann, hat die besachwalterte Person das Wahlrecht selbst auszuüben. Gemäß Art 60 B-VG wird der Bundespräsident auf Grund des
- gleichen
- unmittelbaren
- persönlichen
- freien
- geheimen Wahlrechts gewählt.

Aus dem Grundsatz des persönlichen Wahlrechts ergibt sich jedoch, dass der Wähler noch irgendwie in der Lage sein muss, seine Entscheidung selbst zu treffen.

Dafür reicht es jedoch, wenn der Wahlberechtigte noch selbst ein Kreuz machen kann.
Ein Ausschluss-Grund kann in Ö nur eine gerichtliche Verurteilung sein (Art 26 BVG)
Die Wahlhandlung kann aufgrund des geheimen Wahlrechts nicht überwacht werden. Das führt dazu, dass oftmals der Helfer in Wahrheit die Wahlentscheidung trifft und der beeinträchtigten Person die Hand führt.

Anders ist die Situation im Zusammenhang mit Briefwahlkarten zu beurteilen. Hier liegen mehrere Rechtshandlungen vor, die man getrennt beurteilen muss, nämlich:

1. der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte (§ 5a Abs 4 B Präs WG)
2. die eidesstattliche Erklärung nach § 10 Abs 3 BPräs WG
Nur Punkt 3 ist als höchst persönliches Bürgerrecht vom Wirkungskreis/ Wirkungsumfang einer Sachwalterschaft ausgenommen.






Samstag, 20. Juli 2019

#Nationalratswahl 2019: Fischen im Mündelteich - das Wahlrecht für die "Angeschütteten"

Nationalratswahlen stehen wieder mal an: 29.9.2019 und damit wiederum das leidige Thema Kuranden und Wahlrecht.

Es ist mir nicht bekannt, ob durch das neue Gesetz zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung (Stufe 4) das Wahlrecht jenen Menschen per VFGH aberkannt wurde, die einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter haben. Diesbezüglich werde ich noch eine Anfrage an MA 62 stellen.

Zur Rechtsproblematik siehe dazu Beschwerde Kanzlei Böhmdorfer und Schender an VFGH (Präsidentenwahl Ö) ab Seite 144
"Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen zur Briefwahl hinsichtlich besachwalteter Personen" und

Anfragen von Landtagsabg. Martin Margulies (Landtag Wien) zu Miss-Ständen in Wiener Pflegeheimen am Wahltag seit 2010.

Außerdem stellt sich die Frage der Legalität zu Wahlwerbung und Werben um Unterstützungserklärungen in religiösen Splittergruppen, bei Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen. Siehe dazu Auftritt von ÖVP-Chef Kurz bei der ökumenischen Großveranstaltung in der Stadthalle Wien "Awake Europe" am 16.Juni 2019.

In beiden Fällen handelt es sich um tausende WählerInnen, Wählergruppen, die wahlentscheidend sein können, gerade in jenen Fällen, wenn es darum geht, dass eine Klein-Partei in den Nationalrat gewählt wird oder nicht.

Ebenso problematisch erscheint der Auftritt der ÖVP-Abgeordneten G.K. (opus dei, Menschenrechts-Sprecherin der ÖVP) bei dieser Veranstaltung "Awake Europe", die 2017 gar nicht unter den ersten 50 Kandidaten auf der ÖVP-Liste Wien war und durch einen Vorzugsstimmen-Wahlkampf mit Hilfe von Gernot Blümel in einem Bezirk/ Wahlkreis NR-Wahlordnung 1992 (in dem sie gar nicht wohnt) in den Nationalrat gewählt wurde!

Es geht um tausende Wählerstimmen - es wird gefischt im

1. Mündelteich
2. Sektenteich
3. Teich der Splittergruppen diverser Religionsgemeinschaften

Es droht wiederum Chaos wie bei den Wahlen zum Bundespräsidenten, die 2 Mal wiederholt werden mussten - mit unglaublichen Kosten für den Steuerzahler, die SteuerzahlerIn!

https://www.derstandard.at/story/2000040868939/pflegevertreter-wehren-sich-gegen-blauen-manipulationsverdacht?fbclid=IwAR2kavelFBkHZnk5_QkhsQKfBpaVc9VDqdu6yZej4W6wXvdLOgPkfga_0qY

https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf




Reisepass für entmündigte Personen: Die Stadt Wien informiert

https://de.wikipedia.org/wiki/Reisefreiheit

https://www.wien.gv.at/verwaltung/ma62/ahs-info/informationenpassservice.html

Achtung: Nur Sachwalter kann Reisepass beantragen: 

Rosemarie Hoedl ein besonderer Skandal, weil es ja auch Entmündigung aus politischen Gründen gibt: somit kann jeder Polit-Kurand an der Ausreise aus Österreich gehindert werden, auch wenn er Asyl in einem anderen Land bekommen könnte.....(z.B. Ecuador so wie Julian Assange)


https://www.wien.gv.at/verwaltung/ma62/ahs-info/informationenpassservice.html


Reisepass für eine besachwaltete Person

Die Sachwalterin oder der Sachwalter muss berechtigt sein, einen Reisepass für die Person zu beantragen. Das muss im Sachwalter-Bestellungsbeschluss geregelt sein.
Voraussetzungen:
Die besachwaltete Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.
Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:
  • Bei bestehender Sachwalterschaft:
    • Beschluss oder Urkunde über die Sachwalterschaft
    • Amtlicher Lichtbildausweis der Sachwalterin oder des Sachwalters
  • Bei einer Vollmacht der Sachwalterin oder des Sachwalters an eine andere volljährige Person:
    • Beschluss oder Urkunde über die Sachwalterschaft
    • Schriftliche und unterschriebene, datierte Vollmacht der Sachwalterin oder des Sachwalters
    • Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei Vereins-Sachwalterschaft:
    • Beschluss oder Urkunde über die Sachwalterschaft
    • Nachweis über die bei Gericht bekannt gegebene Person als Sachwalterin oder Sachwalter.
    • Amtlicher Lichtbildausweis der Vertreterin oder des Vertreters des Vereins

Vorsorge-Vollmacht

Die bevollmächtigte Person muss das Recht haben, einen Reisepass für die vertretene Person zu beantragen. Das muss in der Vorsorge-Vollmacht geregelt sein.
Voraussetzungen:
Die vertretene Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.
Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:
  • Vorsorge-Vollmacht: eigenhändig geschrieben und unterschrieben reicht aus. Sie muss nicht vor einer Notarin oder einem Notar oder vor Gericht erstellt worden sein.
  • Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person

Vertretung durch nächste Angehörige

Es ist nicht möglich, dass nächste Angehörige für die vertretene Person einen Reisepass beantragen. Ein solcher Antrag ist kein "Rechtsgeschäft des täglichen Lebens". Das gilt auch, wenn die Vertretung im österreichischen zentralen Vertretungs-Verzeichnis eingetragen ist.
Eine Lösung könnte sein: Sie können beim Pflegschaftsgericht eine Verfahrens-Sachwalterin oder einen Verfahrens-Sachwalter beantragen. Die oder der kann auch nur für ein bestimmtes Rechtsgeschäft bestellt werden. Dieses bestimmte Rechtsgeschäft kann zum Beispiel ein Reisepass-Antrag sein.

Sehr geehrte MA 62,

ich beziehe mich auf Ihre Information bezüglich Antrag auf Reisepass für entmündigte Menschen.

https://www.wien.gv.at/verwaltung/ma62/ahs-info/informationenpassservice.html

Meine Anfrage dazu: Ist hier die neue Gesetzgebung betreff Gerichtliche Erwachsenenvertretung seit 1.7.2018 bei ihren aktuellen Informationen berücksichtigt?
Haben die ZollbeamtInnen Zugriff auf das KurandInnen-Register und Vollmacht-Register im Bundesrechenzentrum?
Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Reisefreiheit um ein fundamentales Menschenrecht handelt. Auch Kroatien kontrolliert an allen Grenzen Reisepässe (kein Schengen-Mitglied). 

Ist die Sachwalterschaft/Gerichtliche Erw.vertretg. im Reisepass definitiv ausgewiesen? 
Sind Name, Adresse und Kontaktdaten des gerichtlichen Erwachsenenvertreters (Bevollmächtigten) im Reisepass angeführt? 
Mit der Bitte um Information und eventuelle ergänzende Informationen auf Ihrer Website

Mag. Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN 

Montag, 1. Juli 2019

Mündel-Exekution

https://www.finanz.at/ratgeber/exekution/

http://www.geldmarie.at/kredite/fahrnisexekution.html

Pfändbare Gegenstände

Dem Schuldner dürfen Gegenstände nicht verpfändet werden, die zu einer einfachen/bescheidenen Lebensführung notwendig sind. Die Auslegung dieser gesetzlichen Regelung bleibt dem Exekutor überlassen. Es gibt jedoch auch einfache Regeln, was gepfändet werden kann und was nicht:

Beispiele für pfändbare Gegenstände

  • Autos, Motorräder, Räder, Schiffe, Boote
  • Antiquitäten, Schmuck etc.
  • Bargeld (auch Taschenpfändung genannt) - soweit nicht unentbehrlich zum Lebensunterhalt bis zum nächsten Geldeingang
  • Fernseher, DVD-Player, Konsolen, PC und Laptop, Fotoapparate, sonstige wertvollere Elektronik
  • Sportausrüstung, Sportartikel, Freizeitartikel
  • Bücher, Bilder, Musikinstrumente, Musikanlagen, CD's, DVD's & Co.
  • Kunstgegenstände wie Bilder, Skulputuren etc.
  • Teure Tiere
  • Teure Kleidung, Luxusartikel
  • Teppiche, Münzsammlungen, Briefmarkensammlungen, andere Sammlungen

Beispiele für unpfändbare Gegenstände

  • Bargeld, wenn es zum Lebensunterhalt bis zum nächsten Geldeingang notwendig ist
  • Wesentliche Gebrauchsgegenstände wie Bett, Schränke, Tische, Stühle, Kästen, Kücheneinrichtung, Waschmaschine, Dusche oder Kühlschrank
  • Für Versteigerungen unrentable Gegenstände
  • Gegenstände mit zu hohen Transportkosten (welche einen Versteigerungserlös übersteigen würden)
  • Normale Kleidung
  • Gegenstände welche zur Ausbildung bzw. zur Berufsausübung dienen (z.B. Laptop, CD's, Bücher etc.)
  • Höchstpersönliche Gegenstände: z.B. Ehering, Fotos, Briefe, Postkarten etc.




Die Gehaltsexekution - wie man sich den Ruf schnell ruiniert...

Sie beginnen gerade bei einem neuen Arbeitgeber und haben sich dort auch gleich einen Neubeginn Ihrer beruflichen Laufbahn vorgenommen? Dann könnte Sie schon in wenigen Wochen Ihr altes Leben einholen: Und zwar genau dann, wenn die ersten Lohnpfändungen in der Personalabteilung eintrudeln.
Kaum etwas anderes ruiniert Ihren Ruf so schnell wie eine Gehaltspfändung (folgend auch "Lohnpfändung, Gehaltsexekution oder Lohnexekution genannt). Vielleicht doch: Mehrere Pfändungen von unterschiedlichen Gläubigern..

Selten ist es ein Versehen (z.B. eine strittige Verkehrsstrafe bzw. mehrfach übersehene oder dubioserweise nicht zugestellte Poststücke), das zu einer Gehaltsexekution führen. Da ist dann oft Erklärungsbedarf gegenüber dem Arbeitgeber angebracht - denn schließlich wird Ihr Arbeitgeber damit auch zusätzlich belastet (Evidenzhaltung, Abrechnung, Ranglistenführung etc.).
Wer rechtzeitig erklärt, dass da etwas in Sachen Gehaltsexekution kommen wird (oft wird dies bei Vorstellungsgesprächen gefragt), erspart sich dann vielleicht nachher viel Ärger.
Natürlich kann man es auch drauf ankommen lassen: Die kommenden Exekutionen verschweigen und hoffen, dass dann seitens Arbeitgeber keine Konsequenzen folgen. Auch eine sehr oft praktizierte Taktik.
Idealerweise sollte man solche Lohnpfändungen natürlich gänzlich vermeiden - doch das ist in vielen Fällen leider leichter gesagt als getan...

Gehaltsexektution - Ablauf

Der Gläubiger stellt beim Bezirksgericht einen Antrag auf Gehaltspfändung. Wird dieser bewilligt, wird der Schuldner vom Gericht diesbezüglich verständigt. Wenn der Schuldner damit nicht einverstanden ist, kann er sich aber vor Gericht dagegen wehren und in manchen Fällen wird die Exekution dann auch nicht genehmigt.

Mittwoch, 12. Juni 2019

Mord im Gemeindebau, Mündels Beitragstäterschaft: Ein Dokument für Totalversagen der Wiener Sozialarbeit

#Mündels Mord im Gemeindebau #WienVolkerthof Dokumente für Totalversagen der Wiener Sozialarbeit!

https://www.krone.at/1936936?fbclid=IwAR0nKPdE0PkHMGPRoOsgq8CoL0-hl-9cn1QaBKuLyK_g9FWGmUl1rJppOFI


Mord ohne Leiche

Bluttat geschah kurz vor Rauswurf aus Wohnung

Immer wieder hat es Warnungen, immer wieder Beschwerden über das Verhalten gegeben - bis schließlich ein Mord die Bewohner des Wiener Gemeindebaus in Ottakring erschüttern sollte. Laut Nachbarn und Anrainern kam die erschreckende Bluttat nicht überraschend: „Wir wussten, dass irgendwann etwas Schreckliches passiert.“ Wie die „Krone“ erfuhr, war man jedoch nicht untätig geblieben. Die 30 Jahre alte Verdächtige, in deren Wohnung es zur Bluttat kam, stand kurz vor dem Rauswurf.
(Bild: krone.tv)

Stadt leitete rechtliche Schritte ein
Wie die „Krone“ in Erfahrung brachte, dürfte Wiener Wohnen den für die Frau gerichtlich bestellten Sachwalter darüber informiert und unter Druck mehrfach zum Handeln aufgefordert haben. Weil nichts passiert ist, hat die Stadt Wien vor der Bluttat rechtliche Schritte eingeleitet, „Melli“ stand kurz vor dem Rauswurf aus der Wohnung. Von Wiener Wohnen heißt es: „Mit dem zuständigen Grätzelpolizisten stehen wir bereits in Kontakt. Es wird so rasch wie möglich einen gemeinsamen Termin geben.“
Rosy´s Kommentar: 
Da sieht man wieder mal, wofür die Massen-Sachwalter gut sind: Wenn eine Kanzlei 1000 und mehr Mündel zu betreuen hat, ist eine individuelle Betreuung nicht möglich. Die Hausbewohner haben mehrfach darauf aufmerksam gemacht, wie gefährlich die entmündigte Frau ist! Selbst auf Anfragen von Wiener Wohnen antworten die Massen-SW-Kanzleien nicht: Na klar! Ich denke, die Gemeinde Wien wird sich irgend was einfallen lassen müssen betreff Sozialbetreuung von schwierigen Menschen im Gemeindebau! Die Massensachwalter haben keine Zeit, keine Kompetenz und KEINE AHNUNG....da wird nur Geld transferiert - DER MENSCH ist WURSCHT....
Die Wiener Sozial-StadträtInnen fühlen sich seit Jahren für solche Fälle nicht zuständig!!! Entmündigungen....Sachwalterschaften, Delogierungen, Messie-Wohnungen.....
Der Karl-Volkert-Hof wurde in den Jahren 1926/27 nach Plänen von Franz Schuster und Franz Schacherl errichtet und nach dem Abgeordneten Karl Volkert (1868–1929) benannt. Die große Eckverbauung umfasst zwei Innenhöfe und insgesamt 233 Wohnungen. Außerdem befanden sich hier eine Tuberkulosenfürsorgestelle, eine Bibliothek, ein Büro samt Ambulanz der Krankenkasse und mehrere Geschäfte.
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Beachtenswert sind die beiden mächtigen verklinkerten Tore, die durchgehend verglasten, schmalen Stiegenhäuser in den Innenhöfen und die bunte Farbgebung der Anlage (außen zwei Grautöne, im kleineren ersten Hof gelb und grau, im quadratischen zweiten Hof grün und grau).
Bei der Stiege 1 erinnert eine Gedenktafel an Karl Volkert,im zweiten Hof wurde ein 1930 von Siegfried Bauer geschaffenes und 1934 entferntes Volkert-Denkmal wieder aufgestellt.

Karl-Volkert-Hof

16., Thaliastraße 75 / Kreitnergasse




Sonntag, 2. Juni 2019

Wir sind Kanzlerin: Ein Abgesang auf die Gewaltenteilung: JURISTEN AN DIE MACHT - Erinnerungen an den Austrofaschismus

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#JustizanderMacht: Montesquieu (Trennung Exekutive - Legislative - Judikative) war gestern - heute sind "wir" Kanzlerin.

Bereits zur Bestellung des em. OGH-Präsidenten Ratz als Innenminister habe ich Stellung bezogen und meine Interpretation der Bundesverfassung einem breiteren Publikum im deutschsprachigen Raum zur Verfügung gestellt.

Nun schlägt die Bestellung einer AMTIERENDEN Präsidentin des VFGH als Bundeskanzlerin aber dem Faß den Boden aus (es ist anzumerken, dass der amtierende Bundespräsident kaum Ahnung von Gewaltenteilung hat) Dass der Präsident Anzeichen einer dementen Erkrankung zeigt, ist dafür keine Entschuldigung. 

Im 1. Semester Jus (bei Frau Prof. Leitl) habe ich sehr viel über die Gewaltentrennung im demokratischen Staat gelernt. Im Öffentlichen Recht ist es UNERLÄSSLICH diese genau zu behandeln.

Es geht um Folgendes: Ein Mitglied der Judikative (sogenannten unabhängigen Rechtssprechung) sollte niemals zugleich Mitglied Exekutive (= Bundesregierung und alle Ministerien sowie nachgeordnete Dienststellen) sein.

Keine Fotobeschreibung verfügbar.

Aus meiner Sicht: auch nicht nacheinander! Es geht um unabhängige Rechtssprechung - das heißt,dass ein Höchstrichter, eine Höchstrichterin niemals in das politische Tagesgeschehen eingreifen darf.

Problematisch ist es schon, wenn eine OGH-Präsidentin, die eigentlich UNABHÄNGIG sein sollte, für die NEOS in der LEGISLATIVE (=Nationalrat) sitzt. Sie wird natürlich alle Gesetze abschmettern, die die wahren Gründe des Hypo-Skandals aufdecken könnten!!! Das nur als Beispiel.

Der einzige, dem das vom Ausland aus auffällt ist em.Dozent Mag. Johannes Schütz. Seit Monaten analysiert er schon die Rolle des Prof. Adamovich.

Nun gibt es keine Sippenhaftung und Prof. Adamovich (Berater des Nicht-Juristen van der Bellen) ist nicht direkt verantwortlich für die Taten seines Vaters im Austrofaschismus. Die Parallelen sind jedoch erstaunlich.

Bildergebnis für gewaltenteilung

Ich mache weiter bei meinem Jus-Studium, obwohl die Gewaltentrennung in der KELSEN-Verfassung offenbar nicht vorgesehen ist.

Die Massenentmündigungen sind ja nur nebstbei zu erwähnen - und doch schreibt der STANDARD über unseren neuen abhängigen Justizminister Jabloner (früher VWGH-Präsident): Es warten auf ihn viele Baustellen: z.B. die Massenenteignungen im Rahmen von Gerichtlicher Erwachsenenzertretung und Personalmangel an den Gerichten (Pflegschafts- und Enteignungs bzw. Entrechtungsgerichte) - vom Maßnahmenvollzug ganz zu schweigen. Der Standard nennt die Gerichtliche Erwachsenenzertretung übrigens MODERNISIERUNG der SACHWALTERSCHAFT.

Nun noch eine Anmerkung zur Legislative:

Im Juni 2009 hat der Nationalrat im Rahmen eines Budget-Begleitgesetzes (sic) die Erlaubnis erteilt, dass Rechtsanwaltskanzleien wieder mehr als 25 Kuranden als SachwalterInnen bearbeiten dürfen, das heißt auf Deutsch bestehlen und enteignen dürfen! In Wien und auch in den Bundesländern gibt es Massen-Sachwalterkanzleien, die bis zu 1000 Sachwalterschaften (gerichtliche Erwachsenenvertretungen inkl. Übergangsbestimmungen seit 1.7.2018) zu bearbeiten haben!!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2009_I_52/BGBLA_2009_I_52.html

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_09909298_07G00248_00

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090526_OTS0097/lebenshilfe-einspruch-gegen-neue-gebuehren-bei-sachwalterschaft

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_00113/index.shtml

http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2013/03/sachwalterrechts-anderungsgesetz-2006.html

Persönliche Anmerkungen eines Ex-Mündels:

Wenn ich nicht Angst vor Klagen hätte, würde ich das Ganze JURISTENDIKTATUR nennen. Aber: die Justiz war schon immer rot: Man denke nur an den Anruf aus dem FINANZMINISTERIUM (Sektionschef als Vertretung der Exekutive bzw des Bundesministers für Finanzen) im April 2009, wo am Bezirksgericht Wien-Liesing (=rote Judikative in Wien) meine 

11 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit 

= Entmündigung = Sachwalterschaft besonders für die Zeitpunkte von Todesfällen und Betrügereien in BMF/ Brz/ Buhag 

bestellt wurde. 

http://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2013_10_01_archive.html?m=1



Das ist Unrechts-Sprechung auf Österreichisch. Mit Juristen-Diktatur liege ich nicht so falsch.
Montesquieu rotiert unterdessen in seiner letzten Ruhestätte in Frankreich!!!

Exkurs: Ein OGH-Präsident als Innenminister: Montesquieu gefällt das nicht:

#Montesquieu #Sachwalterschaft #Revisionsrekurs #OGH Vom OGH-Präsidenten zum 5-Tage-Innenminister: Übrigens plädiere ich für eine Verfassungsänderung unserer so "eleganten" und #schönen#Bundesverfassung von 1919/1929: Jemand, der jahrelang OGH-Präsident (ach so unabhängige Judikative) war, sollte keinesfalls INNENMINISTER (EXEKUTIVE im doppelten Sinne) werden dürfen - GEWALTENTRENNUNG (Montesquieu)


Bild könnte enthalten: 3 Personen, Personen, die sitzen, Anzug und Innenbereich

https://de.wikipedia.org/wiki/Eckart_Ratz

Gerold Ratz

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Gerold Ratz (* 29. Juli 1919 in Dornbirn; † 9. März 2006 in Bregenz) war ein österreichischer Landespolitiker (ÖVP) aus dem Bundesland Vorarlberg. Ratz war von 1959 bis 1963 als Landesrat und anschließend bis 1973 als Landesstatthalter Mitglied der Vorarlberger Landesregierung.

Regierung Österreich. Ein Richter übernimmt das Innenministerium. Damit erhält die Justiz eine weitere Machtposition in Österreich. Für eine Politik wie in der Epoche des Austrofaschismus.

Ludwig Adamovich senior

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Im „Ständestaat“ wurde er als Mitglied des Staatsrates und des Bundesrates berufen. Ab 16. Februar 1938 war er Justizminister in der letzten austrofaschistischen Bundesregierung, Schuschnigg IV, die am 11. März 1938, zu Beginn des „Anschlusses“ an NS-Deutschland, zurücktrat. Nach dem „Anschluss“ wurde er von den Nationalsozialisten als Universitätsprofessor, ohne Erlaubnis einer anderen Beschäftigung, in den Ruhestand versetzt.[

Exkurs Volksanwaltschaft: Diese ist übrigens ein Organ des Nationalrats (ebenso wie der Rechnungshof) 

Bildergebnis für gewaltenteilung
Über Gewaltenteilung schreibt er u. a. in seinem zentralen Werk Vom Geist der Gesetze, 1748:[6] Freiheit existiere nur dann, wenn Legislative, Exekutive und Judikative in einem gemäßigten Regierungssystem strikt voneinander getrennt sind, ansonsten drohe die Zwangsgewalt eines Despoten. Um das zu verhindern, gilt, dass die Macht der Macht Grenzen setzen muss („Que le pouvoir arrête le pouvoir“).
  • „Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit.“
  • „Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Freiheit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre; denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter hätte die Zwangsgewalt eines Unterdrückers, wenn jene mit der exekutiven Gewalt gekoppelt wäre.“
  • „Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen.“
  • „Demokratie und Aristokratie sind nicht von Natur aus freie Staatsformen. Freiheit ist nur unter maßvollen Regierungen anzutreffen. Eine Erfahrung lehrt, dass jeder Mensch, der Macht hat, dazu neigt, sie zu missbrauchen. Deshalb ist es nötig, dass die Macht der Macht Grenzen setzt. Es gibt in jedem Staat dreierlei Vollmacht: die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende und die richterliche. Es gibt keine Freiheit, wenn diese nicht voneinander getrennt sind.“