Montag, 1. Juli 2019

Mündel-Exekution

https://www.finanz.at/ratgeber/exekution/

http://www.geldmarie.at/kredite/fahrnisexekution.html

Pfändbare Gegenstände

Dem Schuldner dürfen Gegenstände nicht verpfändet werden, die zu einer einfachen/bescheidenen Lebensführung notwendig sind. Die Auslegung dieser gesetzlichen Regelung bleibt dem Exekutor überlassen. Es gibt jedoch auch einfache Regeln, was gepfändet werden kann und was nicht:

Beispiele für pfändbare Gegenstände

  • Autos, Motorräder, Räder, Schiffe, Boote
  • Antiquitäten, Schmuck etc.
  • Bargeld (auch Taschenpfändung genannt) - soweit nicht unentbehrlich zum Lebensunterhalt bis zum nächsten Geldeingang
  • Fernseher, DVD-Player, Konsolen, PC und Laptop, Fotoapparate, sonstige wertvollere Elektronik
  • Sportausrüstung, Sportartikel, Freizeitartikel
  • Bücher, Bilder, Musikinstrumente, Musikanlagen, CD's, DVD's & Co.
  • Kunstgegenstände wie Bilder, Skulputuren etc.
  • Teure Tiere
  • Teure Kleidung, Luxusartikel
  • Teppiche, Münzsammlungen, Briefmarkensammlungen, andere Sammlungen

Beispiele für unpfändbare Gegenstände

  • Bargeld, wenn es zum Lebensunterhalt bis zum nächsten Geldeingang notwendig ist
  • Wesentliche Gebrauchsgegenstände wie Bett, Schränke, Tische, Stühle, Kästen, Kücheneinrichtung, Waschmaschine, Dusche oder Kühlschrank
  • Für Versteigerungen unrentable Gegenstände
  • Gegenstände mit zu hohen Transportkosten (welche einen Versteigerungserlös übersteigen würden)
  • Normale Kleidung
  • Gegenstände welche zur Ausbildung bzw. zur Berufsausübung dienen (z.B. Laptop, CD's, Bücher etc.)
  • Höchstpersönliche Gegenstände: z.B. Ehering, Fotos, Briefe, Postkarten etc.




Die Gehaltsexekution - wie man sich den Ruf schnell ruiniert...

Sie beginnen gerade bei einem neuen Arbeitgeber und haben sich dort auch gleich einen Neubeginn Ihrer beruflichen Laufbahn vorgenommen? Dann könnte Sie schon in wenigen Wochen Ihr altes Leben einholen: Und zwar genau dann, wenn die ersten Lohnpfändungen in der Personalabteilung eintrudeln.
Kaum etwas anderes ruiniert Ihren Ruf so schnell wie eine Gehaltspfändung (folgend auch "Lohnpfändung, Gehaltsexekution oder Lohnexekution genannt). Vielleicht doch: Mehrere Pfändungen von unterschiedlichen Gläubigern..

Selten ist es ein Versehen (z.B. eine strittige Verkehrsstrafe bzw. mehrfach übersehene oder dubioserweise nicht zugestellte Poststücke), das zu einer Gehaltsexekution führen. Da ist dann oft Erklärungsbedarf gegenüber dem Arbeitgeber angebracht - denn schließlich wird Ihr Arbeitgeber damit auch zusätzlich belastet (Evidenzhaltung, Abrechnung, Ranglistenführung etc.).
Wer rechtzeitig erklärt, dass da etwas in Sachen Gehaltsexekution kommen wird (oft wird dies bei Vorstellungsgesprächen gefragt), erspart sich dann vielleicht nachher viel Ärger.
Natürlich kann man es auch drauf ankommen lassen: Die kommenden Exekutionen verschweigen und hoffen, dass dann seitens Arbeitgeber keine Konsequenzen folgen. Auch eine sehr oft praktizierte Taktik.
Idealerweise sollte man solche Lohnpfändungen natürlich gänzlich vermeiden - doch das ist in vielen Fällen leider leichter gesagt als getan...

Gehaltsexektution - Ablauf

Der Gläubiger stellt beim Bezirksgericht einen Antrag auf Gehaltspfändung. Wird dieser bewilligt, wird der Schuldner vom Gericht diesbezüglich verständigt. Wenn der Schuldner damit nicht einverstanden ist, kann er sich aber vor Gericht dagegen wehren und in manchen Fällen wird die Exekution dann auch nicht genehmigt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen