Samstag, 20. Juli 2019

Reisepass für entmündigte Personen: Die Stadt Wien informiert

https://de.wikipedia.org/wiki/Reisefreiheit

https://www.wien.gv.at/verwaltung/ma62/ahs-info/informationenpassservice.html

Achtung: Nur Sachwalter kann Reisepass beantragen: 

Rosemarie Hoedl ein besonderer Skandal, weil es ja auch Entmündigung aus politischen Gründen gibt: somit kann jeder Polit-Kurand an der Ausreise aus Österreich gehindert werden, auch wenn er Asyl in einem anderen Land bekommen könnte.....(z.B. Ecuador so wie Julian Assange)


https://www.wien.gv.at/verwaltung/ma62/ahs-info/informationenpassservice.html


Reisepass für eine besachwaltete Person

Die Sachwalterin oder der Sachwalter muss berechtigt sein, einen Reisepass für die Person zu beantragen. Das muss im Sachwalter-Bestellungsbeschluss geregelt sein.
Voraussetzungen:
Die besachwaltete Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.
Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:
  • Bei bestehender Sachwalterschaft:
    • Beschluss oder Urkunde über die Sachwalterschaft
    • Amtlicher Lichtbildausweis der Sachwalterin oder des Sachwalters
  • Bei einer Vollmacht der Sachwalterin oder des Sachwalters an eine andere volljährige Person:
    • Beschluss oder Urkunde über die Sachwalterschaft
    • Schriftliche und unterschriebene, datierte Vollmacht der Sachwalterin oder des Sachwalters
    • Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei Vereins-Sachwalterschaft:
    • Beschluss oder Urkunde über die Sachwalterschaft
    • Nachweis über die bei Gericht bekannt gegebene Person als Sachwalterin oder Sachwalter.
    • Amtlicher Lichtbildausweis der Vertreterin oder des Vertreters des Vereins

Vorsorge-Vollmacht

Die bevollmächtigte Person muss das Recht haben, einen Reisepass für die vertretene Person zu beantragen. Das muss in der Vorsorge-Vollmacht geregelt sein.
Voraussetzungen:
Die vertretene Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und muss persönlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbehörde muss ihre Identität feststellen.
Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:
  • Vorsorge-Vollmacht: eigenhändig geschrieben und unterschrieben reicht aus. Sie muss nicht vor einer Notarin oder einem Notar oder vor Gericht erstellt worden sein.
  • Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person

Vertretung durch nächste Angehörige

Es ist nicht möglich, dass nächste Angehörige für die vertretene Person einen Reisepass beantragen. Ein solcher Antrag ist kein "Rechtsgeschäft des täglichen Lebens". Das gilt auch, wenn die Vertretung im österreichischen zentralen Vertretungs-Verzeichnis eingetragen ist.
Eine Lösung könnte sein: Sie können beim Pflegschaftsgericht eine Verfahrens-Sachwalterin oder einen Verfahrens-Sachwalter beantragen. Die oder der kann auch nur für ein bestimmtes Rechtsgeschäft bestellt werden. Dieses bestimmte Rechtsgeschäft kann zum Beispiel ein Reisepass-Antrag sein.

Sehr geehrte MA 62,

ich beziehe mich auf Ihre Information bezüglich Antrag auf Reisepass für entmündigte Menschen.

https://www.wien.gv.at/verwaltung/ma62/ahs-info/informationenpassservice.html

Meine Anfrage dazu: Ist hier die neue Gesetzgebung betreff Gerichtliche Erwachsenenvertretung seit 1.7.2018 bei ihren aktuellen Informationen berücksichtigt?
Haben die ZollbeamtInnen Zugriff auf das KurandInnen-Register und Vollmacht-Register im Bundesrechenzentrum?
Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Reisefreiheit um ein fundamentales Menschenrecht handelt. Auch Kroatien kontrolliert an allen Grenzen Reisepässe (kein Schengen-Mitglied). 

Ist die Sachwalterschaft/Gerichtliche Erw.vertretg. im Reisepass definitiv ausgewiesen? 
Sind Name, Adresse und Kontaktdaten des gerichtlichen Erwachsenenvertreters (Bevollmächtigten) im Reisepass angeführt? 
Mit der Bitte um Information und eventuelle ergänzende Informationen auf Ihrer Website

Mag. Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN 

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