Mittwoch, 20. Mai 2020

Massenentmündigungen/Zwangseinweisungen für Demonstranten gegen Corona-Regeln?

Sachwalterschaft - Gerichtliche Erwachsenenvertretung und Zwangsimpfung - Zwangsapp - Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Krise

Immer wieder erhalte ich E-Mails und Persönliche Nachrichten von besorgten Bürgern und BürgerInnen betreff Zwangsmaßnahmen und Zwangseinlieferungen in die geschlossene Abteilungen der Psychiatrie im Rahmen von Corona-Maßnahmen des Staates.

So soll bei einer der letzten Anti-Corona-Demos in Wien eine Demonstrantin durch die Polizei in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eines Krankenhauses in Wien 22 eingeliefert worden sein.

Grundsätzlich ist dazu anzumerken: Wenn Menschen entmündigt sind und unter voller gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen, haben sie keinerlei Rechte, sich gegen medizinische Maßnahmen zu wehren, bzw. über medizinische Maßnahmen (Mein Körper gehört mir war ein Slogan der Feministinnen in den 70-er Jahren) zu entscheiden.

Sachwalterschaft neu | Arbeiterkammer Steiermark

Letztlich entscheidet der Gerichtliche Erwachsenenvertreter, das Bezirks-Gericht und ein Arzt (meist Facharzt der Psychiatrie und Neurologie):

Bei den Zeugen Jehovas betrifft das Bluttransfusionen, bei Sekten, die die Psychiatrie ablehnen, betrifft das psychiatrische Maßnahmen, die Einnahme von Neuroleptika, Beruhigungsspritzen, psychotherapeutische Zwangsmaßnahmen:

Menschenrechte, Entmündigung und Covid-19-Maßnahmen in Österreich:

Durch jahrelange Beobachtung und Dokumentation der Entmündigungsmaßnahmen und Gerichtsprozesse/ Gerichtsverfahren rund um Entmündigungen in Österreich konnten wir feststellen, dass Regime-KritikerInnen, Zeugen von Straftaten, Zeuginnen im Umkreis von Straftaten rund um MinisterInnen und Ministerien etc. eiskalt und oft auf sehr brutale Weise entmündigt wurden: "Stasi-Methoden"

Einige wurden in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingeliefert, wenn sie sich weigerten, die Ordination eines psychiatrischen Gutachters, einer psychiatrischen Gutachterin aufzusuchen:

Niedergespritzt - mit Neuroleptika vollgepumpt - einige sind auch im Maßnahmenvollzug an den Folgeschäden der Zwangsbehandlungen gestorben (vor allem wenn sich Verwandten oder Freunde kümmern)

Diese Fälle sind ausreichend dokumentiert. Nun haben Menschen nicht nur vor der Psychiatrie Angst, sondern auch vor Zwangsimpfungen, die derzeit in Österreich noch nicht vorgesehen sind. Abgesehen davon gibt es noch gar keine Impfung gegen das Corona-Virus.

Meine persönliche Meinung: Grundsätzlich sollte man die Schulmedizin, die Psychiatrie, die Idee der Impfung nicht ablehnen. Es gibt dort und da schwarze Schafe auch unter MedizinerInnen, aber grundsätzlich sind Ärzte nicht darauf aus, Menschenleben zu vernichten.
Gerade Univ.Prof. Smolle aus Graz (ÖVP) ist ein hervorragender Mediziner.

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/5393348/OeVPArzt-verliess-Parlament_Samonigg_Smolle-leidet-extrem

Durch das Contact-Tracing könnte man aber Menschen gleich vorab  in die Psychiatrie einliefern, die an Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen teilnehmen:

Heute ist jeder mit Smartphone ausgestattet und somit als Teilnehmer einer Demo Psychiatrie- und Entmündigungskandidat.

Man könnte hier gleich alle unbequemen BürgerInnen entmündigen und einsperren, so wie schon in der Sowjet-Union oder der DDR.

WER SICH GEGEN die IMPFUNG (die es noch nicht gibt) WEHRT, wird gleich mal auf Vorrat ENTMÜNDIGT. Ein psychiatrisches Massengutachten gibt es dann für alle, die ja via Smartphone registriert sind.

Auch wenn ich im Internet ein (alternatives) Medikament bestelle, bin ich registriert. Die meisten Menschen kapieren nicht, dass der Smartphone-Wahn ja nur die Vorbereitungsphase für die Total-Überwachung war.

Heute muss man sich überlegen, ob man eine Kundenkarte in der Apotheke bestellt, weil man ja dann mit allem, was man kauft, registriert ist.

Nun zu Covid-19 und Entmündigung:

Nicht nur die medizinischen Maßnahmen muss der Sachwalter genehmigen, sondern auch die Auszahlung von Geld, die Verwaltung des Girokontos.
Die Bezirksgerichte sind überlastet und haben derzeit kaum Betrieb. Es könnte also folgendes Szenario geplant sein:

Alle, die bei Demos gegen Covid-19 teilnehmen werden registriert.

Wenn sie sich gegen Maßnahmen der Polizei wehren, werden sie in die geschlossene Abteilung einer österreichischen Psychiatrie eingeliefert und dort "niedergespritzt". Ein Massengutachter bestätigt per Ferngutachten (Aktengutachten) die Geschäftsunfähigkeit. Somit ist garantiert, dass der entmündigte Demonstrant, die entmündigte Impfgegnerin auch gemeinsam mit der Beruhigungsspritze (die den Menschen apathisch macht) die Impfung bekommt.

Menschenrechte gibt es nicht mehr: Die Medizin und ihre Götter in weiß stehen über dem Gesetz. Ihnen muss man vertrauen. Der Nationalrat ist de facto ausgeschaltet bzw. wie die Justiz und Gerichte nur mehr eine Atrappe.

In geschlossenen Abteilungen der Psychiatrie werden die DemonstrantInnen (VerschwörungstheoretikerInnen) dann unter Dauer-Quarantäne gestellt. Besuche von Verwandten und FreundInnen sind nicht erlaubt.

Der Sachwalter, das Bezirksgericht, der Psychiater geben telefonisch oder per E-Mail die Genehmigung für weitere psychiatrische Maßnahmen (plus Impfung).

In weiterer Folge könnten alle Blogs, Videos, die sich mit Verschwörungstheorien beschäftigen, gesperrt werden. Wenn bloggerInnen bereits entmündigt sind, so verweist man auf die psychiatrischen Gutachten und publiziert diese im Internet:
Glaubt diesen Geisteskranken entmündigten DemonstrantInnen nichts, dem Bezirksgericht und dem Psychiatrischen Gutachter aber alles.

Wenn die Psycho-Schiene betreff Glaubwürdigkeit nicht funktioniert, so hilft nur noch Mord - heißt es doch in Österreich seit langem:

Lieber eine Entmündigung als eine Revolver-Mündung (z.B. von BMI) vor dem Gesicht.

Exkurs: Die Bevölkerung lässt sich das nicht auf Dauer gefallen. Im März 2020 zerschnitt ein Kurand (Besitzer von 30 Zinshäusern) im reichen Wohn- und Heurigenbezirk Wien-Döbling seinem Sachwalter (ein berüchtigter Wiener Anwalt) das Gesicht.
Es werden weitere Gewalttaten gegen RichterInnen, Anwälte, psychiatrische GutachterInnen folgen. Wir gehen keinen guten Zeiten entgegen.

https://barmherzige-brueder.at/unit/ethik/de/aktuelles/blog/article/37293.html

Wenn eine Patientin nicht mehr selbst entscheiden kann, mit welcher medizinischen Behandlung sie einverstanden ist, dann benötigt sie einen rechtlichen Stellvertreter. Die hierfür bislang geltende Rechtslage wurde seit langem als unzureichend eingestuft. Mit dem „2. Erwachsenenschutzgesetz“[A] (2. ErwSchG)[B] wird sie einer grundlegenden Reform unterzogen, die wichtige rechtsethische Standards etabliert. Sie hat unmittelbare Auswirkungen auf die klinische Praxis der Entscheidungsfindung. Die folgenden Ausführungen geben einen ersten Überblick zu den ab 1. Juli 2018 geltenden Rahmenbedingungen für medizinische Entscheidungen


ECKPUNKTE
  1. Das Gesetz verabschiedet sich vollständig von der Alternative „Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung“. Die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ist zu fördern. Wenn es fraglich ist, ob ein Patient entscheidungsfähig ist, muss sich der Arzt nachweislich darum bemühen, den Patienten in seiner Urteilsbildung zu unterstützen.
  2. Die Vertretungsinstrumente werden erweitert: Neben die schon bestehende Vorsorgevollmacht tritt die „Gewählte Erwachsenenvertretung“. Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger wird unter dem Titel „Gesetzliche Erwachsenenvertretung“ erweitert und klarer geregelt. Die bisherige Sachwalterschaft wird unter dem Titel „Gerichtliche Erwachsenenvertretung“ weiterhin letztes Sicherheitsnetz der Vertretung sein, wenn kein anderes Instrument greift.
  3. Die Unterscheidung zwischen „einfachen“ und „schwerwiegenden“ medizinischen Behandlungen fällt weg. Damit dürfen insbesondere auch nächste Angehörige als Gesetzliche Erwachsenenvertreter von nicht-entscheidungsfähigen Patienten über PEG-Sonden, Chemotherapien, Operationen in Vollnarkose etc. entscheiden.
  4. Es wird klargestellt, dass pflegerische, therapeutische, geburtshilfliche und andere gesundheitsberufliche Handlungen am Patienten denselben Stellvertretungsregeln unterliegen wie ärztliche.
  5. Entscheidungsfähige Patienten können über medizinische Behandlungen weiterhin nur selbst entscheiden.
  6. Nicht-entscheidungsfähige Patienten müssen von einem Vorsorgebevollmächtigten oder (Gewählten, Gesetzlichen oder Gerichtlichen) Erwachsenenvertreter vertreten werden. Der Stellvertreter hat sich am (mutmaßlichen) Willen des Patienten zu orientieren.
  7. Auch nicht-entscheidungsfähigen (aber kommunikationsfähigen) Patienten ist Grund und Bedeutung einer medizinischen Behandlung zu erklären.
  8. Jede medizinische Zwangsbehandlung (d.h. Behandlung gegen den Willen des Patienten) bedarf weiterhin einer gerichtlichen Genehmigung.
  9. Wenn für den Patienten Lebensgefahr, die Gefahr einer schweren Schädigung seiner Gesundheit oder starke Schmerzen bestehen („Gefahr im Verzug“), darf eine medizinisch indizierte Behandlung weiterhin auch ohne Zustimmung eines Stellvertreters oder Genehmigung des Gerichts begonnen werden. Sobald die Gefahr abgewendet ist, benötigt die Fortsetzung der Behandlung aber die Zustimmung bzw. Genehmigung.
  10. Ein (Gewählter, Gesetzlicher oder Gerichtlicher) Erwachsenenvertreter darf einem dauerhaften Wohnortwechsel (z.B. in ein Pflegeheim) des nicht-entscheidungsfähigen Patienten nur dann zustimmen, wenn er dafür eine gerichtliche Genehmigung hat. Ein Vorsorgebevollmächtigter benötigt eine gerichtliche Genehmigung nur bei einem dauerhaften Wohnortwechsel ins Ausland.
  11. Die Sterilisation von und medizinische Forschung an nicht-entscheidungsfähigen Personen ist weiterhin äußert restriktiv geregelt.


Samstag, 9. Mai 2020

Tatort Wien-Döbling: Reiches Mündel (30 Zinshäuser) zerschneidet dem Sachwalter das Gesicht

Tatort Wien-Döbling 20. März 2020 Reicher Kurand (vulgo "Mündel", Besitzer von 30 Zinshäusern) zerschneidet berüchtigtem Massensachwalter das Gesicht:(Siehe auch #Femegericht #Selbstjustiz #Scherbengericht

Bild könnte enthalten: 1 Person

Just an seinem 61. Geburtstag wurde in Wien die U-Haft von Walter S. verlängert. Er soll Anwalt Axel Bauer ein MESSER ins GESICHT gerammt haben.

"Heute" erfuhr: Der Verdächtige ist Millionär.


Geht es am Ende, wie bei so vielen Krimis, einfach ums Geld?
Konkret soll Walter S., der 7 Zinshäuser im Wert von rund 30 Mio Euro besitzt (sic), einer Familie knapp 2 Mio Euro geschenkt haben.
Diese kaufte drei Häuser und sechs Autos (sic). Deswegen bekam Walter S. einen Erwachsenenzertreter. Immer wieder kam es zu Streit. Das Mündel Walter S. wollte seinen Erwachsenenvertreter abberufen.


https://www.heute.at/s/vor-attacke-verschenkte-messerstecher-2-mio-euro-53539717?

Anwalt Bauer (li.) verteidigte auch Karl-Heinz Grasser. Nun wurde er Opfer einer Messer-Attacke.

Er lockte den Anwalt zu sich nach Hause und sperrte ihn ein.
Walter S. trug sein Standard-Outfit (Unterhose und Hemd)
Das Mündel zog ein Messer und zerschnitt dem (gefürchteten) Sachwalter das Gesicht. Der Sohn des Sachwalters zog dem Mündel danach eine Weinflasche über den Kopf und alarmierte die Polizei.


Ende Zitat HEUTE vom 8. Mai 2020


Kommentar: Sicher ist, dass in Krisenzeiten psychische Probleme verstärkt werden, besonders jene von entmündigten Menschen, die über Jahre und Jahrzehnte von ihren Sachwaltern gedemütigt, beraubt und gefoltert wurden.
Nun stellt sich aber im konkr
eten Fall die Frage, warum der Sachwalter mit seinem Sohn in die Privatwohnung bzw. Privathaus seines Mündels geht. Der Vorfall ist vom 20. März 2020, da gab es schon den Shutdown in Österreich.
Der Sachwalter hätte auch mit Polizei oder einem Sozialarbeiter als Bodyguard die Mündelwohnung betreten können. Sehr ungewöhnlich ist jedoch so ein Femegericht schon, wo Selbstjustiz auf beiden Seiten geübt wird.
Man kann nur hoffen, dass angesichts einer komplett inaktiven Justiz diese Vorfälle von Femegerichten, Selbstjustiz sich nicht noch häufen und die Gewalt eskaliert.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn man die vielen Fälle kennt. Der Initiative Sachwalterschaft wurden in den letzten Jahren einige Gerichtsdokumente von Pflegschaftsverfahren zugespielt: Hier spielt der oben genannte Erwachsenenvertreter eine unrühmliche Rolle. Dr. Bauer ist der Sachwalter von vielen sehr reichen Leuten, Immo-BesitzerInnen, Uni-Professorinnen. Zugleich ist aber in einschlägigen Kreisen bekannt,, dass er gerne in Bordellen verkehrt und mit Fotos und Videos erpresst wird.
Jedoch lehnen wir weiterhin Gewalt und Methoden der Selbstjustiz in jeder Form ab und appellieren an die PflegschaftsrichterInnen Massensachwalterei abzustellen.

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
Initiative gegen SW-Missbrauch


Wien, 8. Mai 2020

Wir rufen weiterhin zu gewaltfreien kreativen Lösungen im Bereich SW-Missbrauch und Enteignung auf.



https://www.heute.at/s/vor-attacke-verschenkte-messerstecher-2-mio-euro-53539717?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR3gVGn1eF7ktHQqhALrUmp3Y0DBRAt7SjYrk_OVvyau_ZqwbVIh_KFNC_g#Echobox=1588910860

2 Millionen verschenkt
Walter S. soll nämlich sehr freigiebig mit Geld umgehen und dem Alkohol zusprechen. Sein Anwalt Elmar Kresbach: "Er ist ein intelligenter, aber auch exzentrischer Mensch." Konkret soll Walter S., der sieben Zinshäuser im Wert von rund 30 Millionen Euro besitzt, einer Familie knapp zwei Millionen Euro geschenkt haben. Diese kaufte drei Häuser und sechs Autos. Deswegen bekam Walter S. – zu seinem Missfallen – einen Erwachsenenvertreter, Axel Bauer. Immer wieder kam es zu Streit, Walter S. wollte ihn abberufen.

Unlängst lockte er den ungeliebten Anwalt schließlich zu sich nach Hause und sperrte ihn ein. Walter S. trug sein Standardoutfit (Unterhose plus Hemd), zückte ein Messer und zerschnitt Bauer das Gesicht. Dessen Sohn entriss S. die Waffe, zog ihm danach eine Weinflasche über den Kopf und alarmierte die Polizei. Anwalt Kresbach: "Mein Klient ist bisher völlig unbescholten, wir warten jetzt auf das Gutachten."

best of comments 

Die Frage bleibt: Wer hat die Besachwalterung gefordert? Meist sind es die Angehörigen, die Angst ums Erbe haben, denn sonst kratzt das niemanden, was der Mensch mit seinem Geld macht.
Eine "exzentrische Lebensweise" alleine ist kein Grund, jemandem seine Grundrechte (Selbstbestimmung) streitig zu machen.
Wenn der Antrag dann durchgeht, freuen sich die Anwälte.
Oder ist der Anwalt von sich aus tätig geworden, weil er vorher schon sein Anwalt war?

Road2oasis
Kann auch die Bank. Eine Pensionistin wurde Sachverwaltet weil sie täglich zum Friseur und ins Theater ging, worauf die Bawag die Sachverwaltung beantragte.

Der Bericht ist mustergültig.
Nur die Chronologie ist ein wenig unvollständig.
Wann war die Zweimillionenschenkung an diese "Familie" (eine Familie ist keine juristische Person, der kann man nichts schenken; nur einzelnen Familienmitgliedern); wann wurde die Besachwalterung gerichtlich verhängt, und vor allem, wann kam es zu dem Messereklat?  Ein wenig wird diese Kritk aber dadurch entschärft, dass ein anderes Detail bekannt wird: Walter hatte eine Unterhose an.

Kampflesben
Weil der Anwalt das Geld selbst abzocken will.

Günter Kraus
Braucht ev. extra Auto, wie zB Porsche.

Donnerstag, 7. Mai 2020

Pflegschaftsgerichtliche Genehmigungen im neuen Erwachsenenschutzrecht

Pflegschaftsgerichtliche Genehmigungen im neuen Erwachsenenschutzrecht 

Immer wieder werde ich mit dem Thema pflegschaftsgerichtliche Genehmigung von Grundbuchsänderungen, Urteilen, Vergleichen etc. konfrontiert.

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten: Nach der Klage einer ehemaligen Kollegin aus dem Bundesrechenzentrum wurde mir für den Prozess/ das Verfahren (Klage auf Widerruf und Unterlassung)vom Bezirksgericht Wien-Liesing ein Sachwalter in Form eines Rechtsanwaltes beigestellt.

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2017/04/vergleich-bezirksgericht-wien-liesing-7.html

Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Durch einen Beschluss der Pflegschaftsrichterin (MMag.Huber) musste der Vergleich nachträglich genehmigt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass alleine dieser Sachverhalt eine juristische Streitfrage ist: Warum muss ein Richter den Vergleich eines anderen Richters genehmigen, könnte er ihn auch ablehnen?

Das bringt mich nun zum Thema Grundbuch:

https://www.jusline.at/gesetz/gbg/paragraf/20

Durch das neue Erwachsenenschutzgesetz sind Sachwalterschaften im Grundbuch automatisch zu löschen.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2018/58

Gemäß § 242 gibt es aber die Möglichkeit eines Genehmigungsvorbehaltes, was immer das in der Praxis heißen mag.

https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/242

Jedenfalls muss z.B. bei einer Veräußerung einer Immobilie, die einem Kuranden gehört, auf alle Fälle das Pflegschaftsgericht zustimmen - ebenso muss bei Änderungen im Grundbuch (Urkundenverfahren am Bezirksgericht, meistens durch RechtspflegerInnen) eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung durch den Richter, die Richterin am Wohnsitzbezirksgericht durch richterlichen Beschluss erfolgen.

Ein anderes Beispiel: Ein alter Mann wird gegen den Willen seiner Gattin in ein Pflegeheim transferiert. Er bewohnte bis dahin eine schöne Genossenschaftswohnung in einer noblen Wohngegend in Wien. Die Pflegschaftsrichterin muss auf alle Fälle durch Beschluss die Rückgabe der Wohnung, Wohnungsräumung, die meistens der Sachwalter (die gerichtliche Erwachsenenvertreterin) organisiert "pflegschaftsgerichtlich" genehmigen.

Nun ist meine Frage: Hat sich durch das neue Erwachsenenschutzgesetz in dieser Hinsicht etwas geändert?
Die Gesetzeslage scheint noch komplizierter geworden zu sein - und vor allem widersprüchlicher.

Interessant wäre es auch noch zu recherchieren, ob es zu diesen Themen bereits OGH-Entscheidungen gibt.
Die Auslegung von ABGB und Grundbuchgesetz könnte hier zu Widersprüchen führen. Es besteht keine Rechtssicherheit.

Anmerkung: Man bedenke, dass es schon viele Fälle gibt, wo durch Fehler des Sachwalters entmündigte Menschen in die Obdachlosigkeit getrieben wurden. Dies ist ebenfalls ein Widerspruch, weil es ja die Pflicht des Sachwalters (Gerichtlichen Erwachsenenvertreters) wäre, sich um das Wohl des Kuranden ("Pflegebefohlenen") zu kümmern.
Das Wohnbedürfnis gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Gerade wenn die Erwachsenenvertretung auf Basis einer psychischen Erkrankung beschlossen wurde, wäre es die erste Pflicht des Gerichtlichen Erwachsenenvertreters, die Wohnung des Kuranden, der Kurandin zu sichern.

§137 GBG Abs.7: "Die §§ 20 und 31 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2018, treten mit 1. August 2018 in Kraft. Anmerkungen über die Bestellung eines Sachwalters sind nach Ablauf des 30. Juni 2019 über Auftrag des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz automatisiert zu löschen."

https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/erwachsenenvertretung_und_vorsorgevollmacht_bisher_sachwalterschaft/1/Seite.2900308.html

Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:
  • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
  • Dauerhafte Wohnortänderungen (dies gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten, wenn der Wohnort dauerhaft ins Ausland verlegt werden soll)
  • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)
  • Medizinische Forschung an der vertretenen Person (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)
  • Sterilisation der vertretenen Person (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)
  • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie beispielsweise eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Freitag, 24. April 2020

30000 Verhandlungen abgesagt: Good bye Justitia austriaca

Good bye - Rechtsstaat 

O Jubel o Freud: Die Justiz steht praktisch still: das bedeutet keine neuen Entmündigungen, keine Aufhebung von Entmündigungen, keine psychiatrischen Gutachten, kein Entzug von Obsorge oder Besuchsrecht für die leiblichen Kinder (es besteht ohnehin interfamiliäres Besuchsverbot flächendeckend) Verlassenschaftsverfahren bis zum St. NImmerleinstag....
Keine Scheidungen, keine Delogierungsverfahren (Räumungsklagen,mit Lokalaugenschein wo man den Sachwalter gleich heimdrehen könnte) .....30.000 bisher wegen der Coronavirus-Krise verschobene Verhandlungen

https://orf.at/stories/3162965/

Zivilprozesse: RichterInnen warnen vor Verzögerungen

Die Richterinnen und Richter begrüßen zwar, dass Videoeinvernahmen mit einer geplanten Novelle zu den Covid-19-Gesetzen auch in Zivilprozessen ermöglicht werden. Aber sie sind nicht ganz zufrieden mit der von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vorgelegten Gesetzesänderung. Sie fürchten, dass einzelne Verfahrensparteien die Regelung zur Verzögerung nützen werden.

Denn alle Parteien eines Verfahrens müssen der Videoeinvernahme zustimmen. Die Richter hätten sich „mehr Freiheit“ gewünscht, kommentierte Richterpräsidentin Sabine Matejka diese erforderliche Zustimmung kritisch.

Es liege „in der Natur der Sache“, dass Parteien, denen der Verlust der Wohnung oder eine hohe Zahlung droht, die Entscheidung gerne hinauszögern. „Damit kann eine Partei ein gesamtes Verfahren blockieren“, bedauerte Matejka, dass das Justizministerium dem Vorschlag der Richtervereinigung nicht nachkam.

Kommentar: 

Jetzt erst ist mir klar, dass es nur Vorteile haben kann, wenn man eine komplett unerfahrene Praktikantin aus einer airbus-Rechtsanwaltskanzlei zur Justizministerin macht. Der eigentliche Justizminister soll ein Sektionschef des Ministeriums sein, der jedoch von den KollegInnen angezeigt wurde. Steht Justitia austriaca vor dem Untergang? 

In Krisen- und Kriegszeiten wurden immer wieder Häftlinge frei gelassen, es gab die standesrechtliche Erschießung, es herrscht Faustrecht, das Recht des Stärkeren. 

Entmündigungen, gerichtliche Erwachsenenvertretungen sind bis Jänner 2024 automatisch prolongiert - vielleicht gibt es bei politischen Entmündigungen (wie in Diktaturen und in Österreichs Nazi-Justiz seit Jahrzehnten üblich) einige 

Aktengutachten von psychiatrischen GutachterInnen (gerichtlich beeidet) um dieses Geschäftsmodell der Stasi-Entmündigungen nicht ganz sterben zu lassen. Es müssten nämlich sonst einige Rechtsanwaltskanzleien und PsychiaterInnen den Konkurs anmelden. 


Technik in der Justiz

Dass ganze Verfahren per Video durchgeführt werden, sei kaum vorstellbar. Dafür fehle es auch an der nötigen technischen Ausrüstung – die meisten Richter würden nur über PCs ohne Kamera und Mikrofon verfügen.
Man könne daher nicht damit rechnen, dass durch die – nächste Woche im Parlament zum Beschluss stehende – Novelle die rund 30.000 bisher wegen der Coronavirus-Krise verschobenen Verhandlungen (im Straf- und Zivilbereich) flott abgebaut werden können, stellte Matejka im Gespräch mit der APA fest.
Sehr begrüßenswert ist für die Richterpräsidentin, dass die Videoeinvernahme von Personen ermöglicht wird, die in Spitälern oder Heimen untergebracht sind. Das sei auch für die betroffenen Unterbringungseinrichtungen „ganz wichtig“.

Änderungen im Mai geplant


Mit der gestern eingebrachten Änderung des Covid-19-Gesetzes können die Zivilgerichte – ab Inkrafttreten am 7. Mai – wieder alle (und nicht mehr nur die dringlichsten) Verhandlungen durchführen.

Montag, 13. April 2020

Der Österreichische Erwachsenenschutz in der Tradition des Nationalsozialismus? Karfreitagsberichte an BM für Justiz

Traditionell hat Johannes Schütz seinen Karfreitagsbericht an das österreichische BM für Justiz verfasst - vorwiegend zum Thema "Erwachsenenschutz":

https://www.tabularasamagazin.de/karfreitagsbericht-2020-aus-oesterreich-justizministerin-zadic-schlecht-vorbereitet/

Erschreckende Erkenntnisse gewinnt er daraus: Die Argumentationslinien des BM für Justiz sowie die Gesetzestexte des "Erwachsenenschutzgesetzes" erinnern in schockierender Weise an die Sprache des Nationalsozialismus und die Sprache des Militärs (der Pflegebefohlene)

sowie an den Sprachgebrauch der

Nationalsozialistische Rassenhygiene



Die Opfer der Rassenhygiene waren physisch, psychisch, sensorisch (Taubheit, Blindheit) und besonders geistig behinderte Menschen, sogenannte „Asoziale“ und „Fremdrassige“. Die Zuordnungen konnten sich überschneiden. 

Besonders stark betroffen von der „Aufartungspolitik“ der Nationalsozialisten waren physisch, psychisch und geistig behinderte Anstaltsinsassen. Ihre Krankheit konnte für sie unter anderem Sterilisation, Misshandlung durch Vernachlässigung und medizinische Versuche sowie (fälschlich so genannte) Euthanasie bedeuten. Aber auch Menschen mit Behinderungen außerhalb der Anstalten waren nicht sicher vor der nationalsozialistischen Politik. Der Begriff von geistig und seelisch Kranken in der NS-Zeit war sehr weit gefasst. Das Zeugnis von Nachbarn und Polizisten, familiäre Hintergründe, der Schulabschluss und dubiose Fragebögen, in denen vor allem Kulturwissen abgefragt wurde, konnten zur Einordnung als „Schwachsinnige(r)“, und somit zur Sterilisation führen. Außerdem gab es die Kategorie der „moralischen Schwachsinnigkeit“, was bedeutete, dass der diagnostischen Subjektivität alle Türen offen standen. Der Übergang von „schwachsinnig“ zu „asozial“ war fließend.


Als „asozial“ oder – synonym – „gemeinschaftsfremd“ galten sämtliche als minderwertig eingeschätzte Menschen aus den sozialen Unterschichten, die nicht oder ungenügend arbeiteten, beziehungsweise unangepasst lebten. Darunter fielen aus sozialhygienischen Gründen insbesondere Bettler, Landstreicher, jenische „nach Zigeunerart herumziehende Landfahrer“, HomosexuelleProstituierteZuhälter, arbeitsunwillige Fürsorgeempfänger, Alkoholiker und deklassierte Unterschichtsfamilien, aber auch sexuell freizügige Frauen und Personen, die Unterhaltsverpflichtungen vernachlässigten. Sinti und Roma galten qua ethnischer bzw. rassischer Zugehörigkeit als „geborene Asoziale“. Wie die so genannten „Schwachsinnigen“ wurden „Asoziale“ in „Trinkerlisten“ und „Sippenakten“, Homosexuelle in „rosa Listen“ erfasst. Die so genannten Asozialen waren von Eheverboten, Sterilisation, Asylierung und Internierung betroffen. „Asoziale“ Männer wurden in Konzentrationslagern, „Asozialenkolonien“ oder „Arbeitserziehungslagern“ Zwangsarbeit unterworfen. Eine unbekannte Zahl von Insassen überlebte die Lagerbedingungen nicht. Vermeintlich „asoziale“ Jugendliche wurden zur Disziplinierung in Jugendkonzentrationslager interniert.

Eine Sterilisation vor allem von tauben Menschen erfolgte mit Zwangsmaßnahmen oder ohne deren Wissen und Einwilligung bei medizinischen Eingriffen. Die kommunikative Isolation der Tauben erleichterte das Vorgehen bei diesen im Vergleich zu den Blinden.


Zitat 

Lingua Tertii Imperii
Der Philologe Victor Klemperer beschrieb die Methoden der Lingua Tertii Imperii, also den Sprachgebrauch, der in der Zeit des Nationalsozialismus entwickelt wurde, in seinem grundlegenden Werk LTI. Diese Methoden sind das unverkennbare Vorbild für die Argumentation und die Wahl der verfälschenden Begriffe in den Antworten des österreichischen Bundesministeriums für Justiz.


Das kann man am Beispiel des verdorbenen Begriffs „Erwachsenenschutz“ belegen, der eingesetzt wird, um von der „Sachwalterschaft“ abzulenken, die seit Jahren mit derart kriminellen Vorfällen in Verbindung stand, dass eine neue Bezeichnung erforderlich wurde.  Mit einem „Erwachsenenschutzgesetz“ sollten die strafrechtlich relevanten Angriffe auf das Eigentum nochmals legitimiert werden.

Doch ist „Erwachsenenschutz“ ein Euphemismus. Es müsste die Frage beantwortet werden: Vor welchen Gefahren und auf welche Weise sollen die Erwachsenen denn geschützt werden? Offenbar vor der Gefahr, das eigene Vermögen für die eigenen Projekte zu verwenden.  Wie wird vor einer solchen „Gefahr“ beschützt? Mit brutalen Plünderungen, die das Leben im eigenen Haus beenden sollen. Das „Erwachsenenschutzgesetz“ ist deshalb eine Art von Spottgesang, mit der Geplünderte in der Republik Österreich sarkastisch verhöhnt werden.

Exkurs Corona-Krise und Entmündigung in Österreich:

Durch die vollkommene Isolation von behinderten und alten pflegebedürftigen Menschen im Rahmen der Corona-Krise in den Pflegeheimen könnte ein riesiges Euthanasie-Programm gestartet, das alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt- vor allem auch um im Geiste des Nationalsozialismus Volksschädlinge, Behinderte, Menschen, die dem Staat auf der Tasche liegen zu töten. 

Man könnte so das desolate Pensionssystem in Österreich sanieren und durch Impfversuche Menschen in großer Zahl in den Heimen sterben lassen. Zuvor wird noch die Stasi-Methode der Totalüberwachung in Österreich flächendeckend eingeführt, wodurch es zum Bürgerkrieg und zu zahlreichen Unruhen kommen könnte (auch aufgrund der Wirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit). 

Es wurde in zahlreichen Blogs darauf hingewiesen, dass bei Enteignungen im Rahmen von Entmündigungen die Angehörigen der Kuranden im Rahmen der Pflegschaftsverfahren alle Rechte verlieren und der Sachwalter über die Veräußerung des Mündelvermögens alleine bestimmen kann (mit teilweise korrupten PflegschaftsrichterInnen an den Bezirksgerichten) 

Es ist wie in der Natur: Ein verletztes Tier kann ohne Rudel nicht überleben und wird abgeschossen (Sozialdarwinismus war auch die Grundlage für die NS-Ideologie der Rassenhygiene). 

Es geht auch um die Lehre des Ron Hubbard, der ebenso von Volksschädlingen sprach wie Hitler, Goebbels und Co. Im sogenannten Fair Game, das zur Vernichtung der Feinde der Psychosekte exekutiert wird, ist die vollständige Isolation der Zielperson (suppressive person) ein wichtiges Mittel um Menschen psychisch zu zermürben und in den Selbstmord oder Amok zu treiben. 

Isolationshaft war und ist in allen Diktaturen ein Mittel der Folter. 
Die meisten Menschen sind nur in der Gemeinschaft und im Team stark. Die Einsiedelei sind wenige gewohnt. 


Die Isolationshaft (Isolierungshaft) ist eine Form der Freiheitsentziehung, bei der einem Inhaftierten innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung Kontakt zu anderen Mitgefangenen, zur Außenwelt und manchmal auch zu Beschäftigungsformen verweigert wird. Isolationshaft wird meistens angewandt zur Unterbindung des Informationsflusses sowie zur Verhinderung von Schmuggel und Absprachen zwischen Gefangenen. Sie kann auch als Bestrafung für Regelverstöße ausgesprochen werden.
Die Isolationshaft ist wegen ihrer Auswirkungen auf den Häftling umstritten und wird von Kritikern auch als Vernichtungshaft und als Form der Folter betrachtet.

Die akuten und langfristigen, zum Teil chronischen Folgen von Isolationshaft sind je nach Länge, Art und Ausmaß sowie der psychischen Konstitution des Gefangenen unterschiedlich. In Untersuchungen von Häftlingen vor, während und nach außerordentlich langer Isolationshaft konnten u. a. folgende Auswirkungen als „klassische Erscheinungen der Isolationshaft im Sinne der sensorischen Deprivation und sozialer Isolation“ (Stöwsand in: Klusmeyer, 1985: 46) dokumentiert werden:
  • erhebliche Beeinträchtigung der Wahrnehmung und der kognitiven Leistungsfähigkeit (was insbesondere im Hinblick auf Gerichtsverfahren/Strafverteidigung Probleme schafft)
    • starke Störung der Verarbeitung von Wahrnehmungen
    • starke Störungen des Körpergefühls
    • starke allgemeine Konzentrationsschwierigkeiten
    • starke Schwierigkeiten bis hin zum Unvermögen, zu lesen bzw. das Gelesene gedanklich zu erfassen, nachzuvollziehen und in einen sinnvollen Zusammenhang zu bringen
    • starke Schwierigkeiten bis hin zum Unvermögen, zu schreiben bzw. Gedanken schriftlich zu verarbeiten (Agraphie/Dysgraphie)
    • starke Artikulations-/Verbalisierungsschwierigkeiten, die sich besonders in den Bereichen SyntaxGrammatik und Wortwahl zeigen und bis hin zu AphasieAphrasie und Agnosie reichen können
    • starke Schwierigkeit oder Unvermögen, Gesprächen zu folgen (nachgewiesenermaßen aufgrund einer Verlangsamung der Funktion des primären akustischen Kortex der Schläfenlappenanteile aufgrund von Reizmangel)
Insbesondere die Langzeitfolgen von Isolationshaft zeigen diverse Überschneidungspunkte mit den Symptomen des sogenannten Überlebenden-Syndroms, das bei vielen ehemaligen Gefangenen, die in Konzentrationslagern inhaftiert waren, beobachtet werden kann. In den Vereinigten Staaten ist das SHU-Syndrom bekannt, das bei Gefangenen, die in den Isolationsabteilungen (Secure Housing Units) untergebracht waren, auftritt und auffallende Ähnlichkeiten mit dem posttraumatischen Stresssyndrom aufweist.

Post-Skriptum: Die Regierung - besonders aber Bundespräsident und Justizministerium (inkl. VFGH; OGH; VWGH) decken diese Verbrechen seit Jahren. 

Weitere Karfreitagsberichte von Johannes Schütz: 

Links:
Aschermittwoch 2020:
Mit bestem Dank an Dozent Schütz mit dem die Initiative Sachwalterschaft seit 2015 bestem Kontakt ist. Er musste Österreich leider verlassen und lebt im Exil. 


Mittwoch, 8. April 2020

Justiz und SW in Zeiten der Corona-Pandemie: Locken neue Geschäftsmodelle?

Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN
Wien, 8. April 2020
Justiz, Gerichtliche Erwachsenenvertretungen, Enteignungen durch Entmündigungen in Corona-Zeiten
Die Justiz stirbt einen stillen Tod (Zitat Univ. Prof. Dr. Clemens Jabloner, em. Präsident des VWGH Wien und em. Bundesminister für Justiz der Republik Österreich)
Mag. Johannes Schütz hat ausführlich dokumentiert, wie in den letzten Jahrzehnten Enteignungen an Österreichs Bezirksgerichten durch Entmündigungen (Sachwalterschaften, Gerichtliche Erwachsenenvertretung seit 1.7.2018) durchgeführt wurden - mit Hilfe von teilweise höchst korrupten PflegschaftsrichterInnen, psychiatrischen GutachterInnen (gerichtlich beeidet) und Rechtsanwaltskanzleien mit teilweise hunderten Sachwalterschaften (ein Geschäftsmodell, das es in dieser Art wohl nur in Österreich gibt und gab)
In der Corona-Krise sind alle Verhandlungen abgesagt. In den letzten Jahren war es durchaus üblich, dass PflegschaftsrichterInnen Pflegeheime, Altenheime, Behindertenheime etc. persönlich aufsuchten, um sich ein Bild zu machen von dem Kuranden, der z.B. drei Häuser besitzt.
Ausführlichst sind solche Gerichts-Protokolle dokumentiert, viele Akten wurden an die Initiative Sachwalterschaftsmissbrauch übermittelt.
Wenn auch psychiatrische (Auftrags-)GutachterInnen wie z.B. Dr. Steinbauer es besonders notwendig erachteten (wie im Fall Hoedl) eine Testierfähigkeit rückwirkend und für immer (vorbeugend) den KurandInnen abzusprechen,
so sind doch in einer Art Dokumentationsarchiv des Widerstandes zahlreiche Akten im In- und Ausland gespeichert.
Derzeit getraut sich kein Richter mehr in ein Pflegeheim - wegen der Angst vor Ansteckungen.
Auch das Geschäftsmodell des Vereins für Sachwalterschaft (vsp) scheint derzeit in großer Gefahr: SozialarbeiterInnen (die vermutlich Provisionen erhielten - es gilt die Unschuldsvermutung) pflegten KurandInnen mit Immobilien-Eigentum in ihren Häusern aufzusuchen, manche Rechtsanwaltskanzleien in Wien haben sogar Architekten und Bau-Ingenieure in ihrer Kanzlei beschäftigt, um die Mündel-Immobilien schätzen zu können.
Danach wurden mehrere Gutachten erstellt (auf Basis des Berichtes der SozialarbeiterInnen) und man stellte von Seiten des Bezirksgerichtes fest: Die Person benötigt einen Sachwalter, die Verwandten sind zerstritten, es muss ein Rechtsanwalt sein, die Person muss entmündigt werden und in ein Pflegeheim transferiert werden: Die Immobilie, die Liegenschaften, sämtliche Wertgegenstände (Schmuck, "Familiensilber", Gemälde, teure Autos etc.) müssen vom Sachwalter, von der Sachwalterin veräußert werden.
Provisionen erhielten dabei vor allem die Sachwalter-Kanzleien, teilweise die RichterInnen und natürlich auch die gerichtlich beeideten Sachverständigen im Bereich der Psychiatrie und Neurologie. Es dürfte sich hier ein Dreieck herausgebildet haben (was an die Dreierschaft im Bereich Freimaurerei erinnert)
- RichterInnen
- Sachwalterkanzleien
- Gerichtlich beeidete GutachterInnen
Nun kommt aber in Zeiten der Corona-Krise das ganze Geschäftsmodell ins Wackeln.
Welcher Sozialarbeiter getraut sich heute noch in das Haus eines reichen alten Menschen? Welcher Richter, welche Pflegschaftsrichterin möchte noch ein Altenheim besuchen?
Anmerkung: In vielen Pflege- und Altenheimen in der Region Wien und Umgebung sind ohnehin fast alle Menschen schon entmündigt. Darauf wies der Pflegeombudsmann Dr. Vogt vor einigen Jahren in einem Profil-Artikel hin (Oktober 2009) - worauf hin er  von Bürgermeister Häupl und Stadträtin Renate Brauner auch gleich schnell wieder entlassen wurde als Pflegeombudsmann.
Auf noch einen Bereich hat die Corona-Krise Einfluss:
In Wien gibt es eine gefürchtete Sachwalterin (Kanzlei Dr. M.A.) die in Wien-Mariahilf ein eigenes Büro eingerichtet hat, wo am Anfang der Woche entmündigte Menschen Schlange stehen, um sich ihr wöchentliches Taschengeld abholen zu können: Die Mündel und KurandInnen stehen bis auf die Straße (Foto-Dokumentation vorhanden).
Auch gibt es SachwalterInnen in Wien und Umgebung, die ihr Klientel noch nie persönlich gesehen haben. Einige Rechtsanwaltskanzleien in Wien stehen unter Quarantäne.
Exkurs: Der erste Corona-Fall in Österreich (sic) war ein Rechtsanwalt, der auch die Firma Airbus (Eurofighter-Produzent) gegen die Republik Österreich vertritt.
Er dürfte sich bei einer chinesischen Prostituierten angesteckt haben (was aber verheimlicht wird) Viele österreiche Firmen und damit auch Kanzleien machen riesige Geschäfte mit China, Russland, Kasachstan. Ukraine.
Es gab zu dem Fall des Rechtsanwaltes dann ebenso wie im Fall der infizierten Organisatorin des Opernballs in Wien eine Nachrichtensperre.
Exkurs: Am 20.2.2020, wo es in China und auch in Italien schon Tote gab, feierte man in Wien Opernball auf engstem Raum mit ca. 5000 Menschen tanzend - in Logen halbnackt Bussi gebend, u.a. dabei die hochschwangere Lebensgefährtin des Finanzministers Gernot Blümel. (Der Kongress tanzt)
Kleine Rechtsanwaltskanzleien (es gibt in Österreich über 6000 RechtsanwältInnen) müssen sich ihr Luxusleben mit dem Geschäftsmodell Sachwalterschaft/ Entmündigungen/ Gerichtliche Erwachsenenvertretungen verdienen.
In einem Nobelbezirk in Wien wohnt eine Rechtsanwältin in einem Haus, das abgesichert ist wie eine ausländische Botschaft.
Derzeit steht die Justiz aber still. Man muss sich vorstellen, dass die Sprecherin der Richtervereinigung immer schon darauf hinwies, dass die Bezirksgerichte vor dem Kollabieren sind: an den Bezirksgerichten werden nicht nur Entmündigungen durchgeführt, sie führen das Grundbuch (was für die Entmündigung und die damit verbundene Enteignung sehr praktisch war).
Eherecht, Scheidungen, Obsorge, Zivilklagen, das gesamte Zivilrecht ist Angelegenheit der Bezirksgerichte und der Landesgerichte für Zivilrechtssachen in 2. Instanz.
Derzeit steht aber alles still. Tausende Verhandlungen (auch im Strafrecht) verzögern sich über Monate, wenn nicht Jahre, so berichtet das ORF-Radio.
In Kriegs- und Krisenzeiten gilt das Faustrecht - der Rechtsstaat mit allen seinen Institutionen und Instanzen ist ausgeschaltet
In den Justizanstalten befürchtet man Aufstände und organisierte Flucht von Häftlingen. Auch Justizwachebeamte sind manchmal korrupt - die Kriminalliteratur und die Tatort-Krimis sind voll von solchen Geschichten. Wie soll man in engen Haftzimmern (wo mehrere Häftlinge untergebracht sind) die Abstandsregeln einhalten? Wie soll man in kleinen Lufthöfen der Gefängnisse die Abstandsregeln einhalten? Denkt hier irgend jemand noch mit?
Die Justizministerin hat eine Verzögerung des Haftantrittes für manche Häftlinge durch einen Erlass gesichert.
A propos Justizministerin: Sie ist 1984 in Tuzla (Bosnien) geboren und musste als 8-jähriges Kind vor den serbischen Soldaten fliehen. Viele Serben leben unter falschem Namen in Österreich, Deutschland und der Schweiz.
BosnierInnen in Wien wollen nicht mehr in ihre Heimat zurück kehren, weil sie wörtlich "dann einen Mord begehen müssten" (obwohl sie Eigentum in Bosnien besitzen).
In Krisen- und Kriegszeiten wurden immer wieder Häftlinge frei gelassen oder sind geflohen - aufgrund der chaotischen Zustände.
So wird von ZeitzeugInnen berichtet, dass zu Beginn der Jugoslawienkriege 1991 etwa in Kroatien (damals noch eine Teilrepublik der Volksrepublik Jugoslawien) Häftlinge aus den Strafanstalten Kroatiens (die teilweise auch auf entlegenen Inseln in der Adria situiert waren) frei gelassen wurden: Die Auflage war: Ihr habt schon mal gemordet, Ihr seid brutal und skrupellos: "Wir schicken Euch in den Krieg und wenn Ihr überlebt, dann müsst Ihr nicht mehr zurück." Teilweise wurden diese "SoldatInnen" aus den Gefängnissen unter Drogen gesetzt. Die Folgen waren fatal: Plünderungen, Vergewaltigungen etc. Im Kriegsgericht in Den Haag wurde berichtet, dass Männer schwangere Frauen vergewaltigten und ihnen dann auf brutalste Weise den Embryo aus dem Leib schnitten.
Die Brutalität der serbischen Milizen war nicht minder brutal. Vermutlich hat man es auch in Serbien so gemacht. Im Jänner 2000 wurde Arkan in einem Hotel in Belgrad hingerichtet. Er war einer der Anführer dieser serbischen Einheiten, die unendliches Leid über die bosnische Bevölkerung brachten.
1992 standen ca. 100.000 BosnierInnen an Österreichs Grenze: Innenminister Löschnak und Caritaspräsident Schüller leisteten damals Übermenschliches.
Zugleich war das auch die Stunde der Rechtsextremisten: Jörg Haider startete sein Ausländervolksbegehren - andererseits gab es 1993 ein großes Lichtermeer am Heldenplatz: Die Stunde der "Kerzerlmarschierer" war gekommen.
Der Tod des Rechtsstaates in Krisen- und Kriegszeiten
Obige Beispiele lehren uns, dass in Krisen- und Kriegszeiten die Gewalt eskaliert. Es gilt das Faustrecht. Viele Rechtsanwaltskanzleien, die ihren Wohlstand auf dem Enteignen und Entmündigen von alten, behinderten aber wohlhabenden Menschen durch Enteignung mit Hilfe der Gerichte aufgebaut haben, stehen wohl vor dem finanziellen Ruin:
Es sind vielleicht noch Kredite offen, die Mieten für die teuren Innenstadt-Lokale müssen bezahlt werden. Das Personal (die Sekretärinnen, die KonzipientInnen etc.) muss nach Hause geschickt werden. Die Grundbuchseintragungen bei Gericht stehen still, weil die Grundbuchs- und RechtspflegerInnen im Homeoffice keinen Zugang zum Grundbuch im Bundesrechenzentrum Wien haben.
Der Stillstand der Bezirksgerichte und der Entmündigungspraxis ist nur ein Fallbeispiel für den Tod der Justiz in Krisen- und Kriegszeiten.
Noch etwas: Es könnten sich jetzt auch entfremdete Mütter und Väter ihre Kinder aus den Kinderheimen, Wohngemeinschaften etc. zurück holen.
Es gilt kein Recht mehr. Auch die Obsorge wird von den Bezirksgerichten geregelt: Dort häufen sich bis Ende des Jahres wahrscheinlich tausende Akten.
Aber kein Nachteil wo nicht auch ein Vorteil: Der Handel mit Kindern durch die Jugendämter könnte gestoppt werden - auch dieses Geschäftsmodell mit den Kindern ist in großer Gefahr..
Jedoch trifft es in Krisen- und Kriegszeiten immer die Armen, Alten, Behinderten, ohnehin schon Entmündigten und Enteigneten:
Die SachwalterInnen, die Top-JuristInnen, die GutachterInnen und Topärzte werden vielleicht noch mehr auf ihre brutalen Methoden der
Fern-entmündigung via Aktengutachten zurück greifen. Dennoch wird dies dauern, da es ja derzeit wohl keine neuen Entmündigungen an den Bezirksgerichten gibt - aber auch keine Aufhebungen von Gerichtlichen Erwachsenenvertretungen.
Die Rechtsanwaltskanzleien lassen sich ihr Super-Geschäft nicht so schnell wegnehmen. Man berichtet schon da und dort von Einbrüchen im Geschäft der Kanzleien. Einige haben sich sicher im Ausland einige Millionen abgesichert und fliegen dann im Privatjet dort hin. Dies gilt aber nicht für die zahlreichen Angestellten der Kanzleien. Einige Rechtsanwaltskanzleien beschäftigen sehr viele Menschen, die nun ihre Arbeit verlieren.
Die Wohnverhältnisse von potentiellen Mündeln können derzeit zwecks "Enteignung" nicht begutachtet werden. Man wird sich aber neue Geschäftsmodelle in einer zutiefst korrupten Justiz einfallen lassen. Eine komplett überforderte Justizministerin mit Null Erfahrung (sie war Praktikantin bei Kanzlei Freshfields) ist dabei sehr hilfreich.
Ist die Katze vorerst mal weg, haben die Mäuse Kirtag oder
Zitat
Helmut Zilk (Bürgermeister von Wien)
Je dümmer der König, desto mächtiger die Hofschranzen.

Wien, 8. April 2020

Mag.a Hödl Rosemarie
1230 WIEN

entmündigt im Auftrag des BM für Finanzen, BRZ Gmbh (elf Jahre rückwirkend auf Bestellung des BM für Finanzen, IT-Sektion): 2009 bis 2011 und 2015 bis 2018