Aus einem Beschluss des BG Wien 10 Errichtung einer Sachwalterschaft für einen Herrn (Diplom-Ingenieur, Jg 1943, Besitzer von drei Häusern in Wien und NÖ - vom SW versteigert):
Begründung: aufgrund des durchgeführten Verfahrens, insbesondere des eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Univ.Doz. Dr. Kurt M., steht fest, dass sich beim Betroffenen eine neuropsychiatrische Symptomatik (was immer das ist) im Sinne einer dementiellen Entwicklung (frontal betont ????) mit Stimmungsschwankungen befindet.
und nun die Textschablone:
Psychopathologisch finden sich Störungen des Gedankenganges, der emotionalen und affektiven Befindlichkeit (bei wem nicht?) und im Verhalten.
Die Kritik- und Urteilsfähigkeit ist als nicht erhalten zu beurteilen. Die Überblicksgewinnung komplexe Angelegenheiten betreffend ist als nicht erhalten zu beurteilen. (Daher muss der Sachwalter die Häuser verkaufen). Der Realitätsbezug ist als verändert zu beurteilen. Eine psychotische Symptomatik ist nicht bestehend. Der Betroffene verhält sich läppisch, unkritisch, enthemmt. Es findet sich auch ein Selbstfürsorge- und Selbstpflege-Defizit.
Aufgrund der krankheitswertigen Ausprägung der Symptomatik ist der Betroffene nicht in der Lage, seine Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst (bzw. für den Sachwalter, der an die Immobilien wollte) zu besorgen, vielmehr bedarf er eines Sachwalters für den Verkauf seiner Häuser. Er ist bei deutlich eingeschränkter Überblicksgewinnung auch nicht testierfähig. (Kinder leben im Ausland - daher ist der Betroffene eine gute Beute).
Gemäß § 268 Abs. 3 Z.2 ABGB war ihm daher ein Sachwalter zur Besorgung ("Er wird es ihm besorgen" Anmerkung der Redaktion) aller Angelegenheiten zu bestellen.
Wien, BG 10 - 17.11.2014
Fürnsinn
Blog der Initiative Gerichtliche Erwachsenenvertretung (ehemals gg. Sachwalterschaftsmissbrauch) 1230 Wien, Österreich - Austria - Autriche
Samstag, 21. September 2019
Freitag, 20. September 2019
Die Systematik der Enteignung via Entmündigung an Wiener Bezirksgerichten Fallbeispiel für DIE ENTEIGNER
Für das Publikation die Enteigner wurde Folgendes bei mir angefragt:
Wie wurden die Sachwalterschaften Mag.Rosemarie B. Hoedl, Bezirksgericht Wien-Liesing 2008 bis 2018 eingeleitet, von wem wurden sie angeregt?
Die Frage des Autors "Die Enteigner" lautet:
Ich (Schütz) würde gerne darstellen, wer das Verfahren auf Sachwalterschaft gegen Sie einleitete. Können Sie den Antragsteller anhand eines Dokumentes bzw. Bescheids identifizieren?
Dazu kann ich Folgendes festhalten:
1. Pflegschaftsverfahren 1: 28.11.2008 bis 10. August 2011/ 21. Juni 2011
Das 1. Pflegschaftsverfahren Pflegschaftssache Mag. Hoedl Rosemarie am BG Wien 23 hat eine lange Vorgeschichte, die in chronologieeinerentmündigung.blogspot.co.at ausführlich beschrieben ist. "Highlights" waren die Strafanzeige von 2006 mit Kopie an bnd, Vorladungen bei LVT Wien 2006 bis 2008, die Denunzierung von Mag. Hoedl auf www.petepilz.at.
Unmittelbarer Auslöser der Sachwalterschaft 1 (2008 bis 2011) war aber der fingierte Gerichtliche Zahlungsbefehl T-Mobile aufgrund einer gefälschten Telefonrechnung von T-Mobile am BG Wien 23. Nachdem die Sachwalterschaft per Beschluss vom 18.5.2009 unter Dach und Fach war, verzichtete T-Mobile auf die gefälschte Geld-Forderung.
Das Argument der RichterInnen am BG Wien 23 lautet: Mag. Hoedl hat den Überblick über ihre Rechnungen, über ihre Einnahmen und Ausgaben verloren. Sie benötigt einen Sachwalter.
Die Aktennotiz von Richterin Romana W., wo sie ein Telefonat mit dem BM für Finanzen protokolliert, wonach das BMF die 11 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit für Mag. Hoedl beim Gutachter einfordert, fand Mag. Hoedl bei einer Akteneinsicht am 21. Juli 2009 (worauf sie 3 Stunden warten musste und für eine Kopie pro Seite 1 Euro bezahlen musste).
2. Pflegschaftsverfahren 2: 29.12.2015 bis 23.Mai 2018
Unmittelbarer Auslöser der Sachwalterschaft 2 war ebenfalls ein gefälschtes Dokument: Ein E-Mail an Wifi, den angeblichen Arbeitgeber der Klägerin Theresia M., einer Ex-Kollegin von Mag. Hoedl aus dem Bundesrechenzentrum (Projekt Hv-SAP).
Aufgrund dieses gefälschten Mails an den Dienstgeber der Klägerin leitete die Richterin Wiesböck am BG Wien 23 (ebenso wie die Richterin Moitzi am 28.11.2008 - 1. Tagsatzung zum Rekurs Gerichtl. Zahlungsbefehl T-Mobile) das 2. Sachwalterschaftsverfahren gegen Mag. Hoedl ein.
Beachte dazu: Mag. Hoedl verfolgte die Karriere der Klägerin weiter nicht, sodass davon ausgegangen werden kann, dass Mag. Hoedl nicht in Kenntnis war, dass die Klägerin das BRZ verlassen hatte und nun als freie Buchhalterin und Dozentin bei WIFI WIEN arbeitete.
Weder den psychiatrischen Gutachter noch Richter oder Sachwalter interessierte im Rahmen des 2. Pflegschaftsverfahrens, ob Mag. Hoedl die Tat die zur Klage führte begangen hatte. Einziges Ziel war ein weiteres Gutachten über Mag. Hoedl, das bestätigen sollte, dass sie unter einer schizo-affektiven Psychose leide. Wichtig war dem Gutachter bei der Verhandlung am 7.12.2016, dass Mag. Hoedl kein Testament rechtsgültig errichten könne.
Man wollte sich nur vergewissern, dass alle Aussagen von Mag. Hoedl unter der Prämisse ihrer KRANKHEIT stünden. Es geht schließlich um Todesfälle und Milliardenbetrügereien rund um SAP-Systeme (Bundeshaushaltsverrechnung) - Schnittstelle ELAK-SAP.
Das 2. Pflegschaftsverfahren wurde ohne weiteres psychiatrisches Gutachten per Beschluss 8.2.2018 am BG Wien 23 beendet. Das Verfahren 1 C 1474/ 15y endete mit einem VERGLEICH, der a priori zwischen dem Anwalt der Klägerin (Mag. Fasching) und dem Verfahrenshelfer und Sachwalter von Mag. Hoedl (Dr. P.) vereinbart wurde. Siehe dazu auch Vergleich vom 9.1.2008, den Prof. Dr. NOLL der Richterin Bruzek am 9.1.2008 (Mediensache Verein Friends Economy gegen Mag. Hoedl) diktierte.
Conclusio:
Sowohl die 1. als auch die 2. Sachwalterschaft wurde aufgrund eines Verfahrens am BG Wien-Liesing in der Abteilung C eingeleitet:
1. Gerichtlicher Zahlungsbefehl gefälschte Telefonrechnung T-Mobile 16.9.2008
2. Klage auf Widerruf und Unterlassung 14.12.2015
In beiden Verfahren wollten die Sachwalter nach Beendigung der Zahlungsverfahren mit der Entmündigung von Mag. Hoedl nichts mehr zu tun haben. Auffallend ist, dass das 1. Verfahren mittels eines 2. Gutachtens desselben psychiatrischen Gutachters Dr. Kögler beendet wurde, während das 2. Verfahren mit der Begründung beendet wurde: Es sind keine weitere Verfahren offen. Das Klagsverfahren wurde kostengünstig beendet.
MAG.HOEDL wurde nie gefragt, ob sie das Mail geschrieben hatte. Einmal versuchte sie in der Kanzlei des 2. Sachwalters darauf hinzuweisen, dass sie die Tat bestreitet.
Dem Gericht war es nur wichtig, die Notwendigkeit des 1. Verfahrens zu bestätigen.
Auffallend war dennoch das Beharren des 2. Gutachters darauf, dass Mag. Hoedl kein Testament rechtsgültig erstellen darf: Entmündigungsverhandlung 7.12.2016 Bezirksgericht Wien-Liesing.
Alle weiteren Details auf chronologieeinerentmündigung.blogspot.co.at und natürlich im Pflegschaftsakt Mag. Hoedl Bezirksgericht Wien-Liesing.
Seit Beendigung des Verfahrens 1 C 1474/ 15y wird das Geburtsdatum mit 1660 geführt und die Aktenzahl des Pflegschaftsverfahrens mit 16 P 46/ 17 h (seit 2011 GZ 12 P 234/ 11t)
Wichtig: Am 6. April 2017 rief Sachwalter 2 Mag. Hoedl persönlich an und sprach folgende Drohung aus: WENN SIE NICHT BEI DER VERHANDLUNG am 7. April 2017 (Klage auf Widerruf und Unterlassung) PERSÖNLICH ERSCHEINEN; IST IHRE GENOSSENSCHAFTSWOHNUNG WEG! (Ende Zitat)
Die Leiterin des BG Wien-Liesing Frau S-S musste aus psychischen Gründen die Leitung des Bezirksgerichtes beenden. Dies hat aber nichts mit dem Fall Hoedl zu tun, sondern mit Drohungen rund um Eltern ohne Rechte.
Die Pflegschaftsrichterinnen an den Bezirksgerichten sind überfordert, weil sie auch die Verfahren rund um Kindesabnahmen, Berichte des Jugendamtes, Besuchsrechtsverfahren, Obsorgeverfahren leiten müssen und nicht nur die tausenden Verfahren rund um Entmündigungen und Enteignungen (Grundbuch).
Persönliche Anmerkung Mag. Hoedl vom 20.9.2019
Als persönliche Anmerkung kann ich noch feststellen: 23.1.2009 eine der größten Demütigungen innerhalb 12 Jahre Folterverfahren durch die Wiener Justiz (außer ERSTE Bank Mit Mündeln verhandeln wir nicht): war Penny Markt Brunner Str. Einkaufswagen war voll für Geburtstagwochenende: Kassiererin sagt: Leider Abbuchung von Bankomat-Karte nicht möglich. So könnte der Film über mich anfangen!
SC würde sagen: Engramm - oder Reaktivierung Engramm.
https://www.freitag.de/autoren/johannes-schuetz/die-enteigner-der-groesste-skandal-oesterreichs
Zum Autor:
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“. Johannes Schütz, Medienwissenschafter, Publizist, geboren in Österreich, lebt jetzt im Exil, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, investigative Publikationen (Justiz, EU).
https://www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12442-so-werden-die-grundrechte-in-oesterreich-verletzt
Wie wurden die Sachwalterschaften Mag.Rosemarie B. Hoedl, Bezirksgericht Wien-Liesing 2008 bis 2018 eingeleitet, von wem wurden sie angeregt?
Die Frage des Autors "Die Enteigner" lautet:
Ich (Schütz) würde gerne darstellen, wer das Verfahren auf Sachwalterschaft gegen Sie einleitete. Können Sie den Antragsteller anhand eines Dokumentes bzw. Bescheids identifizieren?
Dazu kann ich Folgendes festhalten:
1. Pflegschaftsverfahren 1: 28.11.2008 bis 10. August 2011/ 21. Juni 2011
Das 1. Pflegschaftsverfahren Pflegschaftssache Mag. Hoedl Rosemarie am BG Wien 23 hat eine lange Vorgeschichte, die in chronologieeinerentmündigung.blogspot.co.at ausführlich beschrieben ist. "Highlights" waren die Strafanzeige von 2006 mit Kopie an bnd, Vorladungen bei LVT Wien 2006 bis 2008, die Denunzierung von Mag. Hoedl auf www.petepilz.at.
Unmittelbarer Auslöser der Sachwalterschaft 1 (2008 bis 2011) war aber der fingierte Gerichtliche Zahlungsbefehl T-Mobile aufgrund einer gefälschten Telefonrechnung von T-Mobile am BG Wien 23. Nachdem die Sachwalterschaft per Beschluss vom 18.5.2009 unter Dach und Fach war, verzichtete T-Mobile auf die gefälschte Geld-Forderung.
Das Argument der RichterInnen am BG Wien 23 lautet: Mag. Hoedl hat den Überblick über ihre Rechnungen, über ihre Einnahmen und Ausgaben verloren. Sie benötigt einen Sachwalter.
Die Aktennotiz von Richterin Romana W., wo sie ein Telefonat mit dem BM für Finanzen protokolliert, wonach das BMF die 11 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit für Mag. Hoedl beim Gutachter einfordert, fand Mag. Hoedl bei einer Akteneinsicht am 21. Juli 2009 (worauf sie 3 Stunden warten musste und für eine Kopie pro Seite 1 Euro bezahlen musste).
2. Pflegschaftsverfahren 2: 29.12.2015 bis 23.Mai 2018
Unmittelbarer Auslöser der Sachwalterschaft 2 war ebenfalls ein gefälschtes Dokument: Ein E-Mail an Wifi, den angeblichen Arbeitgeber der Klägerin Theresia M., einer Ex-Kollegin von Mag. Hoedl aus dem Bundesrechenzentrum (Projekt Hv-SAP).
Aufgrund dieses gefälschten Mails an den Dienstgeber der Klägerin leitete die Richterin Wiesböck am BG Wien 23 (ebenso wie die Richterin Moitzi am 28.11.2008 - 1. Tagsatzung zum Rekurs Gerichtl. Zahlungsbefehl T-Mobile) das 2. Sachwalterschaftsverfahren gegen Mag. Hoedl ein.
Beachte dazu: Mag. Hoedl verfolgte die Karriere der Klägerin weiter nicht, sodass davon ausgegangen werden kann, dass Mag. Hoedl nicht in Kenntnis war, dass die Klägerin das BRZ verlassen hatte und nun als freie Buchhalterin und Dozentin bei WIFI WIEN arbeitete.
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| Gefakte Klage auf Widerruf und Unterlassung zwecks Einleitung des Pflegschaftsverfahrens 2 gegen Mag. Hoedl - eingebracht durch Kanzlei Fasching am 14.12.2015 |
Weder den psychiatrischen Gutachter noch Richter oder Sachwalter interessierte im Rahmen des 2. Pflegschaftsverfahrens, ob Mag. Hoedl die Tat die zur Klage führte begangen hatte. Einziges Ziel war ein weiteres Gutachten über Mag. Hoedl, das bestätigen sollte, dass sie unter einer schizo-affektiven Psychose leide. Wichtig war dem Gutachter bei der Verhandlung am 7.12.2016, dass Mag. Hoedl kein Testament rechtsgültig errichten könne.
Man wollte sich nur vergewissern, dass alle Aussagen von Mag. Hoedl unter der Prämisse ihrer KRANKHEIT stünden. Es geht schließlich um Todesfälle und Milliardenbetrügereien rund um SAP-Systeme (Bundeshaushaltsverrechnung) - Schnittstelle ELAK-SAP.
Das 2. Pflegschaftsverfahren wurde ohne weiteres psychiatrisches Gutachten per Beschluss 8.2.2018 am BG Wien 23 beendet. Das Verfahren 1 C 1474/ 15y endete mit einem VERGLEICH, der a priori zwischen dem Anwalt der Klägerin (Mag. Fasching) und dem Verfahrenshelfer und Sachwalter von Mag. Hoedl (Dr. P.) vereinbart wurde. Siehe dazu auch Vergleich vom 9.1.2008, den Prof. Dr. NOLL der Richterin Bruzek am 9.1.2008 (Mediensache Verein Friends Economy gegen Mag. Hoedl) diktierte.
Conclusio:
Sowohl die 1. als auch die 2. Sachwalterschaft wurde aufgrund eines Verfahrens am BG Wien-Liesing in der Abteilung C eingeleitet:
1. Gerichtlicher Zahlungsbefehl gefälschte Telefonrechnung T-Mobile 16.9.2008
2. Klage auf Widerruf und Unterlassung 14.12.2015
In beiden Verfahren wollten die Sachwalter nach Beendigung der Zahlungsverfahren mit der Entmündigung von Mag. Hoedl nichts mehr zu tun haben. Auffallend ist, dass das 1. Verfahren mittels eines 2. Gutachtens desselben psychiatrischen Gutachters Dr. Kögler beendet wurde, während das 2. Verfahren mit der Begründung beendet wurde: Es sind keine weitere Verfahren offen. Das Klagsverfahren wurde kostengünstig beendet.
MAG.HOEDL wurde nie gefragt, ob sie das Mail geschrieben hatte. Einmal versuchte sie in der Kanzlei des 2. Sachwalters darauf hinzuweisen, dass sie die Tat bestreitet.
Dem Gericht war es nur wichtig, die Notwendigkeit des 1. Verfahrens zu bestätigen.
Auffallend war dennoch das Beharren des 2. Gutachters darauf, dass Mag. Hoedl kein Testament rechtsgültig erstellen darf: Entmündigungsverhandlung 7.12.2016 Bezirksgericht Wien-Liesing.
Alle weiteren Details auf chronologieeinerentmündigung.blogspot.co.at und natürlich im Pflegschaftsakt Mag. Hoedl Bezirksgericht Wien-Liesing.
Seit Beendigung des Verfahrens 1 C 1474/ 15y wird das Geburtsdatum mit 1660 geführt und die Aktenzahl des Pflegschaftsverfahrens mit 16 P 46/ 17 h (seit 2011 GZ 12 P 234/ 11t)
Wichtig: Am 6. April 2017 rief Sachwalter 2 Mag. Hoedl persönlich an und sprach folgende Drohung aus: WENN SIE NICHT BEI DER VERHANDLUNG am 7. April 2017 (Klage auf Widerruf und Unterlassung) PERSÖNLICH ERSCHEINEN; IST IHRE GENOSSENSCHAFTSWOHNUNG WEG! (Ende Zitat)
Die Leiterin des BG Wien-Liesing Frau S-S musste aus psychischen Gründen die Leitung des Bezirksgerichtes beenden. Dies hat aber nichts mit dem Fall Hoedl zu tun, sondern mit Drohungen rund um Eltern ohne Rechte.
Überlastung der Bezirksgerichte durch Entmündigungsverfahren, Enteignungsverfahren, Kindesabnahmen und Obsorgeverfahren
Die Pflegschaftsrichterinnen an den Bezirksgerichten sind überfordert, weil sie auch die Verfahren rund um Kindesabnahmen, Berichte des Jugendamtes, Besuchsrechtsverfahren, Obsorgeverfahren leiten müssen und nicht nur die tausenden Verfahren rund um Entmündigungen und Enteignungen (Grundbuch).
Persönliche Anmerkung Mag. Hoedl vom 20.9.2019
Als persönliche Anmerkung kann ich noch feststellen: 23.1.2009 eine der größten Demütigungen innerhalb 12 Jahre Folterverfahren durch die Wiener Justiz (außer ERSTE Bank Mit Mündeln verhandeln wir nicht): war Penny Markt Brunner Str. Einkaufswagen war voll für Geburtstagwochenende: Kassiererin sagt: Leider Abbuchung von Bankomat-Karte nicht möglich. So könnte der Film über mich anfangen!
SC würde sagen: Engramm - oder Reaktivierung Engramm.
https://www.freitag.de/autoren/johannes-schuetz/die-enteigner-der-groesste-skandal-oesterreichs
Zum Autor:
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“. Johannes Schütz, Medienwissenschafter, Publizist, geboren in Österreich, lebt jetzt im Exil, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, investigative Publikationen (Justiz, EU).
https://www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12442-so-werden-die-grundrechte-in-oesterreich-verletzt
Dienstag, 17. September 2019
Die Enteigner: Der Fall Hoedl: Protokoll einer versuchten Enteignung via Entmündigung
https://qolumnist.com/de/2019/09/02/richter-ohne-kontrolle/
https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2008/12/clearing-gesprach-bei-der-clearing.html
Wien am 17. September 2019
Für Mag. Johannes Schütz "Die Enteigner"
Chronologie einer Entmündigung: Die Geschichte der #Hoedl #Moserin 2000 bis 2019
Geschichte einer Hexenjagd auf Wienerisch
Die Geschichte beginnt mit der SAP-Ausbildung im Jahre 2000. Im Sommer 2001 erhielt Mag. Hoedl Rosemarie eine Anstellung als SAP-Beraterin im Großprojekt
"Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP" in der Wiener Bundesrechenzentrum GmbH.
Hochgeehrt und dann tief gefallen wurde Mag. Hoedl im Krankenstand mit Anfang 2005 (zunächst) fristlos entlassen.
Im Februar 2006 erstattete Mag. Hoedl Strafanzeige, mit Kopie an BND. Dies sollte ihr zum Fallstrick werden.
Kurz nach Angelobung der Regierung Gusenbauer-Darabos-Molterer am 11.1.2007 wurde Mag. Hoedl auf der Website des Peter Pilz denunziert. Es war zugleich der Höhepunkt des 1. Eurofighter-U-Ausschusses: Wir schreiben März 2007. Das Arbeitsverbot als SAP-Beraterin wurde der AMS-Beraterin von Mag. Hoedl (AMS Wien-Schönbrunner Straße) mitgeteilt.
Nach einem erfolglosen Strafverfahren wegen Verleumdung (9.1.2008 LG Str Wien) begann man (auch mit Hilfe der Nachbarn in Wien-Liesing) eine beispiellose Hexenjagd gegen Mag. Hoedl. Unter anderem zogen Nachbarn (in Stasi-Art) zwecks Observation der Mag. Hoedl ein.
Diese Hexenjagd kulminierte mit der Entmündigung von Mag. Hoedl aufgrund einer gefälschten Telefon-Rechnung von T-Mobile (Gerichtlicher Zahlungsbefehl 16.9.2008)
Am 28.9.2008 kandidierte Mag. Hoedl zum 1. Mal für den Nationalrat.
Mit der Angelobung des Kabinett Faymann I am 2.12.2008 begannen neue Polit-Entmündigungen an Pflegschaftsgerichten in Wien.
Das 1. Pflegschaftsverfahren am Bezirksgericht Wien-Liesing dauerte von Dezember 2008 bis August 2011. Die PflegschaftsrichterInnen gingen aufgrund des Pilz-Eintrags von der Annahme aus, dass Mag. Hoedl tatsächlich Scientologin sei und ihr Geld für teure Dianetik-Kurse ausgab, anstelle für Miete, Strom, Nahrungsmittel und Alimente.
Aufgrund des Nahrungs- und Geldmangels erkrankte Mag. Hoedl im November 2010 schwer. Wie Elias im Alten Testament die Raben in der Wüste fütterten, so brachten Freunde und eine Zeugin Jehovas (die ab und zu bei Mag. Hoedl läutete) Nahrung in die Wohnung. Der Sachwalter kümmerte sich nicht um die Angelegenheiten der Hoedl, nachdem das Bezirksgericht seine Forderungen (Pflegschaftsrechnung März 2010) um die Hälfte kürzte. Er bezahlte keine Rechnungen bzw. Mahnungen und erkundigte sich kein einziges Mal nach den Wohnverhältnissen der Mag. Hoedl.
Der Sachwalter Dr. W. wollte vielmehr nach mehreren Publikationen über den Fall Hoedl (Alpenparlament,blogs,Facebook)und den Buhag-Skandal (Wo sind die 90 AMS-Millionen?) nichts mehr mit dem Fall Hoedl zu tun haben und beendete von sich aus per Antrag im Februar 2011 an BG Wien 23 die Sachwalterschaft.
Zu mysteriös war der Zusammenhang Fall Hoedl, der Buhag-Skandal und die mysteriösen Todesfälle/Vergiftungen rund um die Beschaffung der Eurofighter im BM für Finanzen, BRZ und Buhag. Inzwischen wurde sogar ein ehemaliger Vorgesetzter aus dem Projekt HV-SAP Leiter der Bundesbuchhaltungsagentur Wien (August 2008).
Exkurs: Aufgrund des Nahrungs- und Geldmangels (Folter Aushungern durch Sachwalterschaft) erkrankte Mag. Hoedl im November 2010 schwer. Eine Zeugin Jehovas (Frau Gabriele)brachte ihr Nahrung in die Wohnung. Sie konnte ca. 4 Wochen die Wohnung kaum verlassen (Lungenentzündung, Angina)
Die Hexenjagd gegen Mag. Hoedl war mit dem Ende der ersten Sachwalterschaft nicht beendet. Man wollte sie nun obdachlos machen - auf anderem Wege.
Im Juli 2013 wurde die Kandidatur von Mag. Hoedl für die Nationalratswahlen 29.9.2013 bekannt gegeben.
Prompt reagierte die Polit-Justiz in Wien-Liesing: Es wurden Zahlungsgebühren erfunden (für Gerichtsbeschlüsse Pflegschaftsverfahren 12 P 234/ 11t von 10.3.2010 und 15.5.2012). Mag. Hoedl konnte via OLG Wien Ratenzahlungen erwirken. Jedenfalls wollte man das Urlaubsgeld wegnehmen.
Im November 2015 zahlte Mag. Hoedl die letzte Rate Pflegschaftsgebühren (Polit-Justiz) an das Bezirksgericht Wien-Liesing.
Am 14. Dezember 2015 war es nun soweit: Man wollte an die Genossenschaftswohnung von Mag. Hoedl in Wien-Liesing.
Daher wurde sie von einer Ex-Kollegin aus dem BRZ auf Widerruf und Unterlassung geklagt: Wegen eines gefälschten Mails an den Arbeitgeber der Klägerin WIFI WIEN: Verfahren 1 C 1474/ 15 y.
Ein Schreiben von Mag. Hoedl an die Richterin am BG Wien-Liesing Ende Dezember 2015 bewirkte, dass die Richterin in der Abteilung C die Verhandlungs- und Prozessfähigkeit prüfen ließ (per Beschluss).
VERGLEICHE DAZU AUCH DIE ANREGUNG DER 1. ENTMÜNDIGUNG VIA EINES FINGIERTEN GERICHTLICHEN ZAHLUNGSBEFEHLS (Gefälschte T-Mobile-Rechnung, A1-Rechnung) am Bezirksgericht Wien-Liesing im Spät-Herbst 2008! DIE SYSTEMATIK der Enteignung via Entmündigung bzw. versuchten Enteignung via Entmündigung bleibt also immer dieselbe - an allen Bezirksgerichten in Österreich!
Mit Beschluss vom 18.2.2016 wurde für Mag. Hoedl ein einstweiliger Sachwalter bestellt (bekannter Fussball-Anwalt in Wien, früherer Kompagnon des Justizministers):
Als Gutachter wurde der Bruder des Hackenmörders von Hietzing (Mai 2008) bestellt.
Per Beschluss von 14.12.2016 wurde der Fußball-Anwalt endgültiger Sachwalter für Mag. Hoedl, vor allem für das Verfahren gegen T.M.: Klage auf Widerruf und Unterlassung.
Am 7. April 2017 war die Hauptverhandlung für 1 C 1474/ 15y anberaumt. Die Klägerin erschien nicht und nach einem langen Telefonat des Anwalts der Klägerin einigte man sich auf einen VERGLEICH: Euro 353,50 für beide Parteien.
Vorgeschichte: Am 31.März 2017 brachte die Klägerin via Anwalt noch viele gefälschte Beweismittel ein. Mag. Hoedl war psychisch am Ende und sah sich nicht an der Verhandlung teil zu nehmen.
Daraufhin rief sie der Sachwalter am 6. April 2017 an und sagte Folgendes: "Wenn Sie nicht zur Verhandlung kommen, IST IHRE WOHNUNG weg."
Anmerkung: Man wollte an den Finanzierungsbeitrag von Mag. Hoedl bei WIEN-SÜD Wohnbaugenossenschaft und sie auf diesem Wege obdachlos machen: IN DEN RUIN KLAGEN - so lautet die Fair-Game-Order.
Somit sind wir wieder bei der Enteignung durch Entmündigung auf "Stasi-Art".
Mit Beschluss vom 8.2.2018 (Opernball in Wien) wurde die Sachwalterschaft von Mag. Hoedl OHNE weiteres psychiatrisches Gutachten beendet. Das Geburtsjahr von Mag. Hoedl wird weiterhin mit 1660 am Gericht geführt. Siehe dazu auch Verkauf von Gutachten und Gerichtsdokumenten betreff Hoedl der Ex-Kollegen aus dem Bundesrechenzentrum und Bestellung der 11 Jahre rückwirkenden Geschäftsunfähigkeit bis 1998 rückwirkend auf Basis dieser Dokumente.
Exkurs: Es scheint ein wahrer Handel mit Gerichtsdokumenten und psychiatrischen Gutachten in Wien stattzufinden. Auch der Leiter der Sektion Strafrecht im Justizministerium wurde deswegen bereits angezeigt.
Mit Beschluss vom 23.5.2018 wurde die Pflegschaftsrechnung des Sachwalters genehmigt (und gekürzt).
Die qualvollen Pflegschaftsverfahren und Gerichtsverfahren, Demütigungen in den Ordinationen der PsychiaterInnen haben Mag. Hoedl viel Kraft und Geld gekostet. Sie hat es aber nach 12 Jahren Folter geschafft, nicht delogiert zu werden und sich finanziell und gesundheitlich zu konsolidieren.
Die Folgen eines Pflegschaftsverfahrens im Auftrag der Politik: Arbeitsverbot als SAP-Beraterin, Zwangspensionierung, Observation in der Nachbarschaft (um bei Mag. Hoedl dann Verfolgungswahn zu diagnostizieren). Fingierte Einbrüche im Wohnhaus von Mag. Hoedl.
Lebenslängliche Kreditunwürdigkeit: Bankentot (O-Ton Erste Bank: Mit Mündeln verhandeln wir nicht)
Mag. Hoedl Rosemarie
1230 WIEN
Wien, 17.9.2019
In memoriam
Hofrat Stefan Csoka (1939 bis 2018): BM für Finanzen 1966 bis 2003
Post-Skriptum: Mag. Hoedl kannte die (Fake-)Verfahren schon aus den 90-er Jahren, war Sekretärin in Rechtsanwaltskanzleien und studierte ab September 2007 Jus. Ebenso war ihr Lehrer für Kirchenrecht und Eherecht einer der berühmtesten Juristen Österreichs: Univ.Prof.DDR. Hugo Schwendenwein (Karl-Franzens-Universität Graz) Bei Prof. Klingenberg hörte sie Römisches Recht.
Ohne diese juristischen Kenntnisse wäre die Weisse Folter wahrscheinlich tödlich für Mag. Hoedl gewesen.
Alle Gerichts-Dokumente,Gutachten, Arbeitszeugnisse, Ausbildungszeugnisse (sap) sind auf chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at und auf weiteren Blogs der Hoedl einsehbar und herunter zu laden. Es ist somit eindeutig beweisbar, dass Mag. Hoedl wirklich Angestellte im Bundesrechenzentrum war und ein Sektionschef aus dem BM für Finanzen am Bezirksgericht Wien-Liesing bei Gutachter Dr. Herbert Kögler die DIAGNOSE
11 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit der Mag. Hoedl Rosemarie bestellt hatte,vor allem für die Zeitpunkte mysteriöser Todesfälle in BM für Finanzen, BMI und Bundesrechenzentrum und Beschaffungsvorgänge (Zahlungen, Buchungen via SAP) Eurofighter und andere teure Geräte für das Bundesheer.
Beachte dazu, dass der langjährige Buhag-Leiter und Vorgesetzte von Mag. Hoedl im BMF (Projekt HV-SAP) früher Wirtschaftsoffizier im BM für Verteidigung war.
https://qolumnist.com/de/2019/09/02/richter-ohne-kontrolle/
https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2019/09/chronologie-einer-entmundigung.html
https://sachwalterschaft2008bis2018.blogspot.com/2019/09/chronologie-einer-entmundigung.html
https://sachwalterschaft2008bis2018.blogspot.com/2019/09/chronologie-einer-entmundigung.html
Die Eurofighter-Affäre war in 1. Linie eine große Geld-Beschaffungsaktion für diverse Geheimdienste - auch private Geheimdienste. Daher mussten ehrliche und anständige Beamte vor allem im BM für Finanzen beseitigt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eurofighter-Aff%C3%A4re
https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2008/12/clearing-gesprach-bei-der-clearing.html
Wien am 17. September 2019
Für Mag. Johannes Schütz "Die Enteigner"
Chronologie einer Entmündigung: Die Geschichte der #Hoedl #Moserin 2000 bis 2019
Geschichte einer Hexenjagd auf Wienerisch
Die Geschichte beginnt mit der SAP-Ausbildung im Jahre 2000. Im Sommer 2001 erhielt Mag. Hoedl Rosemarie eine Anstellung als SAP-Beraterin im Großprojekt
"Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP" in der Wiener Bundesrechenzentrum GmbH.
Hochgeehrt und dann tief gefallen wurde Mag. Hoedl im Krankenstand mit Anfang 2005 (zunächst) fristlos entlassen.
Im Februar 2006 erstattete Mag. Hoedl Strafanzeige, mit Kopie an BND. Dies sollte ihr zum Fallstrick werden.
Kurz nach Angelobung der Regierung Gusenbauer-Darabos-Molterer am 11.1.2007 wurde Mag. Hoedl auf der Website des Peter Pilz denunziert. Es war zugleich der Höhepunkt des 1. Eurofighter-U-Ausschusses: Wir schreiben März 2007. Das Arbeitsverbot als SAP-Beraterin wurde der AMS-Beraterin von Mag. Hoedl (AMS Wien-Schönbrunner Straße) mitgeteilt.
Nach einem erfolglosen Strafverfahren wegen Verleumdung (9.1.2008 LG Str Wien) begann man (auch mit Hilfe der Nachbarn in Wien-Liesing) eine beispiellose Hexenjagd gegen Mag. Hoedl. Unter anderem zogen Nachbarn (in Stasi-Art) zwecks Observation der Mag. Hoedl ein.
Diese Hexenjagd kulminierte mit der Entmündigung von Mag. Hoedl aufgrund einer gefälschten Telefon-Rechnung von T-Mobile (Gerichtlicher Zahlungsbefehl 16.9.2008)
Am 28.9.2008 kandidierte Mag. Hoedl zum 1. Mal für den Nationalrat.
Mit der Angelobung des Kabinett Faymann I am 2.12.2008 begannen neue Polit-Entmündigungen an Pflegschaftsgerichten in Wien.
Das 1. Pflegschaftsverfahren am Bezirksgericht Wien-Liesing dauerte von Dezember 2008 bis August 2011. Die PflegschaftsrichterInnen gingen aufgrund des Pilz-Eintrags von der Annahme aus, dass Mag. Hoedl tatsächlich Scientologin sei und ihr Geld für teure Dianetik-Kurse ausgab, anstelle für Miete, Strom, Nahrungsmittel und Alimente.
Aufgrund des Nahrungs- und Geldmangels erkrankte Mag. Hoedl im November 2010 schwer. Wie Elias im Alten Testament die Raben in der Wüste fütterten, so brachten Freunde und eine Zeugin Jehovas (die ab und zu bei Mag. Hoedl läutete) Nahrung in die Wohnung. Der Sachwalter kümmerte sich nicht um die Angelegenheiten der Hoedl, nachdem das Bezirksgericht seine Forderungen (Pflegschaftsrechnung März 2010) um die Hälfte kürzte. Er bezahlte keine Rechnungen bzw. Mahnungen und erkundigte sich kein einziges Mal nach den Wohnverhältnissen der Mag. Hoedl.
Der Sachwalter Dr. W. wollte vielmehr nach mehreren Publikationen über den Fall Hoedl (Alpenparlament,blogs,Facebook)und den Buhag-Skandal (Wo sind die 90 AMS-Millionen?) nichts mehr mit dem Fall Hoedl zu tun haben und beendete von sich aus per Antrag im Februar 2011 an BG Wien 23 die Sachwalterschaft.
Zu mysteriös war der Zusammenhang Fall Hoedl, der Buhag-Skandal und die mysteriösen Todesfälle/Vergiftungen rund um die Beschaffung der Eurofighter im BM für Finanzen, BRZ und Buhag. Inzwischen wurde sogar ein ehemaliger Vorgesetzter aus dem Projekt HV-SAP Leiter der Bundesbuchhaltungsagentur Wien (August 2008).
Exkurs: Aufgrund des Nahrungs- und Geldmangels (Folter Aushungern durch Sachwalterschaft) erkrankte Mag. Hoedl im November 2010 schwer. Eine Zeugin Jehovas (Frau Gabriele)brachte ihr Nahrung in die Wohnung. Sie konnte ca. 4 Wochen die Wohnung kaum verlassen (Lungenentzündung, Angina)
Die Hexenjagd gegen Mag. Hoedl war mit dem Ende der ersten Sachwalterschaft nicht beendet. Man wollte sie nun obdachlos machen - auf anderem Wege.
Im Juli 2013 wurde die Kandidatur von Mag. Hoedl für die Nationalratswahlen 29.9.2013 bekannt gegeben.
Prompt reagierte die Polit-Justiz in Wien-Liesing: Es wurden Zahlungsgebühren erfunden (für Gerichtsbeschlüsse Pflegschaftsverfahren 12 P 234/ 11t von 10.3.2010 und 15.5.2012). Mag. Hoedl konnte via OLG Wien Ratenzahlungen erwirken. Jedenfalls wollte man das Urlaubsgeld wegnehmen.
Im November 2015 zahlte Mag. Hoedl die letzte Rate Pflegschaftsgebühren (Polit-Justiz) an das Bezirksgericht Wien-Liesing.
Am 14. Dezember 2015 war es nun soweit: Man wollte an die Genossenschaftswohnung von Mag. Hoedl in Wien-Liesing.
Daher wurde sie von einer Ex-Kollegin aus dem BRZ auf Widerruf und Unterlassung geklagt: Wegen eines gefälschten Mails an den Arbeitgeber der Klägerin WIFI WIEN: Verfahren 1 C 1474/ 15 y.
Ein Schreiben von Mag. Hoedl an die Richterin am BG Wien-Liesing Ende Dezember 2015 bewirkte, dass die Richterin in der Abteilung C die Verhandlungs- und Prozessfähigkeit prüfen ließ (per Beschluss).
VERGLEICHE DAZU AUCH DIE ANREGUNG DER 1. ENTMÜNDIGUNG VIA EINES FINGIERTEN GERICHTLICHEN ZAHLUNGSBEFEHLS (Gefälschte T-Mobile-Rechnung, A1-Rechnung) am Bezirksgericht Wien-Liesing im Spät-Herbst 2008! DIE SYSTEMATIK der Enteignung via Entmündigung bzw. versuchten Enteignung via Entmündigung bleibt also immer dieselbe - an allen Bezirksgerichten in Österreich!
Mit Beschluss vom 18.2.2016 wurde für Mag. Hoedl ein einstweiliger Sachwalter bestellt (bekannter Fussball-Anwalt in Wien, früherer Kompagnon des Justizministers):
Als Gutachter wurde der Bruder des Hackenmörders von Hietzing (Mai 2008) bestellt.
Per Beschluss von 14.12.2016 wurde der Fußball-Anwalt endgültiger Sachwalter für Mag. Hoedl, vor allem für das Verfahren gegen T.M.: Klage auf Widerruf und Unterlassung.
Am 7. April 2017 war die Hauptverhandlung für 1 C 1474/ 15y anberaumt. Die Klägerin erschien nicht und nach einem langen Telefonat des Anwalts der Klägerin einigte man sich auf einen VERGLEICH: Euro 353,50 für beide Parteien.
Vorgeschichte: Am 31.März 2017 brachte die Klägerin via Anwalt noch viele gefälschte Beweismittel ein. Mag. Hoedl war psychisch am Ende und sah sich nicht an der Verhandlung teil zu nehmen.
Daraufhin rief sie der Sachwalter am 6. April 2017 an und sagte Folgendes: "Wenn Sie nicht zur Verhandlung kommen, IST IHRE WOHNUNG weg."
Anmerkung: Man wollte an den Finanzierungsbeitrag von Mag. Hoedl bei WIEN-SÜD Wohnbaugenossenschaft und sie auf diesem Wege obdachlos machen: IN DEN RUIN KLAGEN - so lautet die Fair-Game-Order.
Somit sind wir wieder bei der Enteignung durch Entmündigung auf "Stasi-Art".
Mit Beschluss vom 8.2.2018 (Opernball in Wien) wurde die Sachwalterschaft von Mag. Hoedl OHNE weiteres psychiatrisches Gutachten beendet. Das Geburtsjahr von Mag. Hoedl wird weiterhin mit 1660 am Gericht geführt. Siehe dazu auch Verkauf von Gutachten und Gerichtsdokumenten betreff Hoedl der Ex-Kollegen aus dem Bundesrechenzentrum und Bestellung der 11 Jahre rückwirkenden Geschäftsunfähigkeit bis 1998 rückwirkend auf Basis dieser Dokumente.
Exkurs: Es scheint ein wahrer Handel mit Gerichtsdokumenten und psychiatrischen Gutachten in Wien stattzufinden. Auch der Leiter der Sektion Strafrecht im Justizministerium wurde deswegen bereits angezeigt.
Mit Beschluss vom 23.5.2018 wurde die Pflegschaftsrechnung des Sachwalters genehmigt (und gekürzt).
Die qualvollen Pflegschaftsverfahren und Gerichtsverfahren, Demütigungen in den Ordinationen der PsychiaterInnen haben Mag. Hoedl viel Kraft und Geld gekostet. Sie hat es aber nach 12 Jahren Folter geschafft, nicht delogiert zu werden und sich finanziell und gesundheitlich zu konsolidieren.
Die Folgen eines Pflegschaftsverfahrens im Auftrag der Politik: Arbeitsverbot als SAP-Beraterin, Zwangspensionierung, Observation in der Nachbarschaft (um bei Mag. Hoedl dann Verfolgungswahn zu diagnostizieren). Fingierte Einbrüche im Wohnhaus von Mag. Hoedl.
Lebenslängliche Kreditunwürdigkeit: Bankentot (O-Ton Erste Bank: Mit Mündeln verhandeln wir nicht)
Mag. Hoedl Rosemarie
1230 WIEN
Wien, 17.9.2019
In memoriam
Hofrat Stefan Csoka (1939 bis 2018): BM für Finanzen 1966 bis 2003
Post-Skriptum: Mag. Hoedl kannte die (Fake-)Verfahren schon aus den 90-er Jahren, war Sekretärin in Rechtsanwaltskanzleien und studierte ab September 2007 Jus. Ebenso war ihr Lehrer für Kirchenrecht und Eherecht einer der berühmtesten Juristen Österreichs: Univ.Prof.DDR. Hugo Schwendenwein (Karl-Franzens-Universität Graz) Bei Prof. Klingenberg hörte sie Römisches Recht.
Ohne diese juristischen Kenntnisse wäre die Weisse Folter wahrscheinlich tödlich für Mag. Hoedl gewesen.
Alle Gerichts-Dokumente,Gutachten, Arbeitszeugnisse, Ausbildungszeugnisse (sap) sind auf chronologieeinerentmuendigung.blogspot.co.at und auf weiteren Blogs der Hoedl einsehbar und herunter zu laden. Es ist somit eindeutig beweisbar, dass Mag. Hoedl wirklich Angestellte im Bundesrechenzentrum war und ein Sektionschef aus dem BM für Finanzen am Bezirksgericht Wien-Liesing bei Gutachter Dr. Herbert Kögler die DIAGNOSE
11 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit der Mag. Hoedl Rosemarie bestellt hatte,vor allem für die Zeitpunkte mysteriöser Todesfälle in BM für Finanzen, BMI und Bundesrechenzentrum und Beschaffungsvorgänge (Zahlungen, Buchungen via SAP) Eurofighter und andere teure Geräte für das Bundesheer.
Beachte dazu, dass der langjährige Buhag-Leiter und Vorgesetzte von Mag. Hoedl im BMF (Projekt HV-SAP) früher Wirtschaftsoffizier im BM für Verteidigung war.
https://qolumnist.com/de/2019/09/02/richter-ohne-kontrolle/
https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2019/09/chronologie-einer-entmundigung.html
https://sachwalterschaft2008bis2018.blogspot.com/2019/09/chronologie-einer-entmundigung.html
https://sachwalterschaft2008bis2018.blogspot.com/2019/09/chronologie-einer-entmundigung.html
Die Eurofighter-Affäre war in 1. Linie eine große Geld-Beschaffungsaktion für diverse Geheimdienste - auch private Geheimdienste. Daher mussten ehrliche und anständige Beamte vor allem im BM für Finanzen beseitigt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eurofighter-Aff%C3%A4re
Chronologie einer Entmündigung im Auftrag des BM für Finanzen: Zahlen Daten Fakten
S.g. Herr Dozent Mag. Schütz,
Für Mag. Johannes Schütz "Die Enteigner"
Chronologie einer Entmündigung: Die Geschichte der #Hoedl #Moserin 2000 bis 2019
Geschichte einer Hexenjagd auf Wienerisch
Die Geschichte beginnt mit der SAP-Ausbildung im Jahre 2000. Im Sommer 2001 erhielt Mag. Hoedl Rosemarie eine Anstellung als SAP-Beraterin im Großprojekt
"Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP" in der Wiener Bundesrechenzentrum GmbH.
Hochgeehrt und dann tief gefallen wurde Mag. Hoedl im Krankenstand mit Anfang 2005 (zunächst) fristlos entlassen.
Im Februar 2006 erstattete Mag. Hoedl Strafanzeige, mit Kopie an BND. Dies sollte ihr zum Fallstrick werden.
Kurz nach Angelobung der Regierung Gusenbauer-Darabos-Molterer wurde Mag. Hoedl auf der Website des Peter Pilz denunziert. Es war zugleich der Höhepunkt des 1. Eurofighter-U-Ausschusses.
Nach einem erfolglosen Strafverfahren (9.1.2008 LG Str Wien) begann man (auch mit Hilfe der Nachbarn in Wien-Liesing) eine beispiellose Hexenjagd gegen Mag. Hoedl.
Diese Hexenjagd kulminierte mit der Entmündigung von Mag. Hoedl aufgrund einer gefälschten Telefon-Rechnung von T-Mobile (Gerichtlicher Zahlungsbefehl 16.9.2008)
Am 28.9.2008 kandidierte Mag. Hoedl zum 1. Mal für den Nationalrat.
Das 1. Pflegschaftsverfahren dauerte von Januar 2009 bis August 2011. Der Sachwalter Dr. W. wollte nach mehreren Publikationen (Alpenparlament,blogs, Facebook) nicht mehr mit dem Fall Hoedl zu tun haben und beendete von sich aus per Antrag Februar 2011 an BG Wien 23 die Sachwalterschaft.
Aufgrund des Nahrungs- und Geldmangels erkrankte Mag. Hoedl im November 2010 schwer.
Zu mysteriös war der Zusammenhang Fall Hoedl und der Buhag-Skandal. Inzwischen wurde sogar ein ehemaliger Vorgesetzter aus dem Projekt HV-SAP Leiter der Bundesbuchhaltungsagentur Wien (August 2008).
Die Hexenjagd gegen Mag. Hoedl war mit dem Ende der ersten Sachwalterschaft nicht beendet. Man wollte sie nun obdachlos machen - auf anderem Wege.
Im Juli 2013 wurde die Kandidatur von Mag. Hoedl für die Nationalratswahlen 29.9.2013 bekannt gegeben.
Prompt reagierte die Polit-Justiz in Wien-Liesing: Es wurden Zahlungsgebühren erfunden (für Gerichtsbeschlüsse Pflegschaftsverfahren 12 P 234/ 11t). Mag. Hoedl konnte via OLG Wien Ratenzahlungen erwirken. Jedenfalls wollte man das Urlaubsgeld wegnehmen.
Im November 2015 zahlte Mag. Hoedl die letzte Rate Pflegschaftsgebühren (Polit-Justiz) an das Bezirksgericht Wien-Liesing.
Im Dezember 2015 war es nun soweit: Man wollte an die Genossenschaftswohnung von Mag. Hoedl in Wien-Liesing.
Daher wurde sie von einer Ex-Kollegin aus dem BRZ auf Widerruf und Unterlassung geklagt. Verfahren 1 C 1474/ 15 y.
Ein Schreiben von Mag. Hoedl an die Richterin am BG Wien-Liesing Ende Dezember 2015 bewirkte, dass die Richterin in der Abteilung C die Verhandlungs- und Prozessfähigkeit prüfen ließ (per Beschluss).
Mit Beschluss vom 18.2.2016 wurde für Mag. Hoedl ein einstweiliger Sachwalter bestellt (bekannter Fussball-Anwalt in Wien, früherer Kompagnon des Justizministers):
Als Gutachter wurde der Bruder des Hackenmörders von Hietzing (Mai 2008) bestellt.
Per Beschluss von 14.12.2016 wurde der Fußball-Anwalt endgültiger Sachwalter für Mag. Hoedl, vor allem für das Verfahren gegen T.M.: Klage auf Widerruf und Unterlassung.
Am 7. April 2017 war die Hauptverhandlung für 1 C 1474/ 15y anberaumt. Die Klägerin erschien nicht und nach einem langen Telefonat des Anwalts der Klägerin einigte man sich auf einen VERGLEICH: Euro 353,50 für beide Parteien.
Am 31.März 2017 brachte die Klägerin via Anwalt noch viele gefälschte Beweismittel ein. Mag. Hoedl war psychisch am Ende und sah sich nicht an der Verhandlung teil zu nehmen.
Daraufhin rief sie der Sachwalter an und sagte Folgendes: "Wenn Sie nicht zur Verhandlung kommen, IST IHRE WOHNUNG weg."
Somit sind wir wieder bei der Enteignung durch Entmündigung auf "Stasi-Art".
Mit Beschluss vom 8.2.2018 (Opernball in Wien) wurde die Sachwalterschaft von Mag. Hoedl OHNE weiteres psychiatrisches Gutachten aufgehoben. Das Geburtsjahr von Mag. Hoedl wird weiterhin mit 1660 am Gericht geführt (siehe dazu auch Verkauf von Gutachten und Gerichtsdokumenten betreff Hoedl der Ex-Kollegen aus dem Bundesrechenzentrum)
Mit Beschluss vom 23.5.2018 wurde die Pflegschaftsrechnung des Sachwalters genehmigt (und gekürzt).
Die qualvollen Pflegschaftsverfahren und Gerichtsverfahren, Demütigungen in den Ordinationen der PsychiaterInnen haben Mag. Hoedl viel Kraft und Geld gekostet. Sie hat es aber nach 12 Jahren Folter geschafft, nicht delogiert zu werden und sich finanziell und gesundheitlich zu konsolidieren.
Die Folgen: Arbeitsverbot als SAP-Beraterin, Zwangspensionierung, Observation in der Nachbarschaft (um bei Mag. Hoedl dann Verfolgungswahn zu diagnostizieren). Fingierte Einbrüche im Wohnhaus von Mag. Hoedl.
Lebenslängliche Kreditunwürdigkeit: Bankentot (O-Ton Erste Bank: Mit Mündeln verhandeln wir nicht)
Mag. Hoedl Rosemarie
1230 WIEN
Wien, 17.9.2019
In memoriam
Hofrat Stefan Csoka (1939 bis 2018): BM für Finanzen 1966 bis 2003
Post-Skriptum: Mag. Hoedl kannte die (Fake-)Verfahren schon aus den 90-er Jahren, war Sekretärin in Rechtsanwaltskanzleien und studierte ab September 2007 Jus. Ebenso war ihr Lehrer für Kirchenrecht und Eherecht einer der berühmtesten Juristen Österreich Univ.Prof.DDR. Hugo Schwendenwein (Karl-Franzens-Universität Graz)
Ohne diese juristischen Kenntnisse wäre die Weisse Folter wahrscheinlich tödlich für Mag. Hoedl gewesen.
Alle Gerichts-Dokumente, Arbeitszeugnisse, Ausbildungszeugnisse (sap) sind auf chronologieeinerentmuendigung. blogspot.co.at und auf weiteren Blogs der Hoedl einsehbar. Es ist somit eindeutig beweisbar, dass Mag. Hoedl wirklich Angestellte im Bundesrechenzentrum war und ein Sektionschef aus dem BM für Finanzen am Bezirksgericht Wien-Liesing bei Gutachter Dr. Herbert Kögler die DIAGNOSE
ich habe nun für Ihr Buch "Die Enteigner" eine Kurzfassung meiner Geschichte geschrieben.
Ich kann dazu auch Arbeitszeugnisse, SAP-Zeugnisse, Sponsionszeugnis, Maturazeugnis und viele andere Zeugnisse liefern....
Ich liebe Zahlen, Daten und Fakten - zumal mir Psychiaterin Dr. Susanne Zadro-Jäger sogar mündlich vorwarf, ich habe meine Arbeit für die Bundeshaushaltsverrechnung nur geträumt.
In memoriam Hofrat Stefan Csoka (1939 bis 2018) BM für Finanzen 1966 bis 2003 Lehrer für Bundeshaushaltsverrechnung Österreich
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN
https://qolumnist.com/de/2019/ 09/02/richter-ohne-kontrolle/
https:// chronologieeinerentmuendigung. blogspot.com/2008/12/clearing- gesprach-bei-der-clearing.html
Wien am 17. September 2019
https://
Wien am 17. September 2019
Für Mag. Johannes Schütz "Die Enteigner"
Chronologie einer Entmündigung: Die Geschichte der #Hoedl #Moserin 2000 bis 2019
Geschichte einer Hexenjagd auf Wienerisch
Die Geschichte beginnt mit der SAP-Ausbildung im Jahre 2000. Im Sommer 2001 erhielt Mag. Hoedl Rosemarie eine Anstellung als SAP-Beraterin im Großprojekt
"Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP" in der Wiener Bundesrechenzentrum GmbH.
Hochgeehrt und dann tief gefallen wurde Mag. Hoedl im Krankenstand mit Anfang 2005 (zunächst) fristlos entlassen.
Im Februar 2006 erstattete Mag. Hoedl Strafanzeige, mit Kopie an BND. Dies sollte ihr zum Fallstrick werden.
Kurz nach Angelobung der Regierung Gusenbauer-Darabos-Molterer wurde Mag. Hoedl auf der Website des Peter Pilz denunziert. Es war zugleich der Höhepunkt des 1. Eurofighter-U-Ausschusses.
Nach einem erfolglosen Strafverfahren (9.1.2008 LG Str Wien) begann man (auch mit Hilfe der Nachbarn in Wien-Liesing) eine beispiellose Hexenjagd gegen Mag. Hoedl.
Diese Hexenjagd kulminierte mit der Entmündigung von Mag. Hoedl aufgrund einer gefälschten Telefon-Rechnung von T-Mobile (Gerichtlicher Zahlungsbefehl 16.9.2008)
Am 28.9.2008 kandidierte Mag. Hoedl zum 1. Mal für den Nationalrat.
Das 1. Pflegschaftsverfahren dauerte von Januar 2009 bis August 2011. Der Sachwalter Dr. W. wollte nach mehreren Publikationen (Alpenparlament,blogs, Facebook) nicht mehr mit dem Fall Hoedl zu tun haben und beendete von sich aus per Antrag Februar 2011 an BG Wien 23 die Sachwalterschaft.
Aufgrund des Nahrungs- und Geldmangels erkrankte Mag. Hoedl im November 2010 schwer.
Zu mysteriös war der Zusammenhang Fall Hoedl und der Buhag-Skandal. Inzwischen wurde sogar ein ehemaliger Vorgesetzter aus dem Projekt HV-SAP Leiter der Bundesbuchhaltungsagentur Wien (August 2008).
Die Hexenjagd gegen Mag. Hoedl war mit dem Ende der ersten Sachwalterschaft nicht beendet. Man wollte sie nun obdachlos machen - auf anderem Wege.
Im Juli 2013 wurde die Kandidatur von Mag. Hoedl für die Nationalratswahlen 29.9.2013 bekannt gegeben.
Prompt reagierte die Polit-Justiz in Wien-Liesing: Es wurden Zahlungsgebühren erfunden (für Gerichtsbeschlüsse Pflegschaftsverfahren 12 P 234/ 11t). Mag. Hoedl konnte via OLG Wien Ratenzahlungen erwirken. Jedenfalls wollte man das Urlaubsgeld wegnehmen.
Im November 2015 zahlte Mag. Hoedl die letzte Rate Pflegschaftsgebühren (Polit-Justiz) an das Bezirksgericht Wien-Liesing.
Im Dezember 2015 war es nun soweit: Man wollte an die Genossenschaftswohnung von Mag. Hoedl in Wien-Liesing.
Daher wurde sie von einer Ex-Kollegin aus dem BRZ auf Widerruf und Unterlassung geklagt. Verfahren 1 C 1474/ 15 y.
Ein Schreiben von Mag. Hoedl an die Richterin am BG Wien-Liesing Ende Dezember 2015 bewirkte, dass die Richterin in der Abteilung C die Verhandlungs- und Prozessfähigkeit prüfen ließ (per Beschluss).
Mit Beschluss vom 18.2.2016 wurde für Mag. Hoedl ein einstweiliger Sachwalter bestellt (bekannter Fussball-Anwalt in Wien, früherer Kompagnon des Justizministers):
Als Gutachter wurde der Bruder des Hackenmörders von Hietzing (Mai 2008) bestellt.
Per Beschluss von 14.12.2016 wurde der Fußball-Anwalt endgültiger Sachwalter für Mag. Hoedl, vor allem für das Verfahren gegen T.M.: Klage auf Widerruf und Unterlassung.
Am 7. April 2017 war die Hauptverhandlung für 1 C 1474/ 15y anberaumt. Die Klägerin erschien nicht und nach einem langen Telefonat des Anwalts der Klägerin einigte man sich auf einen VERGLEICH: Euro 353,50 für beide Parteien.
Am 31.März 2017 brachte die Klägerin via Anwalt noch viele gefälschte Beweismittel ein. Mag. Hoedl war psychisch am Ende und sah sich nicht an der Verhandlung teil zu nehmen.
Daraufhin rief sie der Sachwalter an und sagte Folgendes: "Wenn Sie nicht zur Verhandlung kommen, IST IHRE WOHNUNG weg."
Somit sind wir wieder bei der Enteignung durch Entmündigung auf "Stasi-Art".
Mit Beschluss vom 8.2.2018 (Opernball in Wien) wurde die Sachwalterschaft von Mag. Hoedl OHNE weiteres psychiatrisches Gutachten aufgehoben. Das Geburtsjahr von Mag. Hoedl wird weiterhin mit 1660 am Gericht geführt (siehe dazu auch Verkauf von Gutachten und Gerichtsdokumenten betreff Hoedl der Ex-Kollegen aus dem Bundesrechenzentrum)
Mit Beschluss vom 23.5.2018 wurde die Pflegschaftsrechnung des Sachwalters genehmigt (und gekürzt).
Die qualvollen Pflegschaftsverfahren und Gerichtsverfahren, Demütigungen in den Ordinationen der PsychiaterInnen haben Mag. Hoedl viel Kraft und Geld gekostet. Sie hat es aber nach 12 Jahren Folter geschafft, nicht delogiert zu werden und sich finanziell und gesundheitlich zu konsolidieren.
Die Folgen: Arbeitsverbot als SAP-Beraterin, Zwangspensionierung, Observation in der Nachbarschaft (um bei Mag. Hoedl dann Verfolgungswahn zu diagnostizieren). Fingierte Einbrüche im Wohnhaus von Mag. Hoedl.
Lebenslängliche Kreditunwürdigkeit: Bankentot (O-Ton Erste Bank: Mit Mündeln verhandeln wir nicht)
Mag. Hoedl Rosemarie
1230 WIEN
Wien, 17.9.2019
In memoriam
Hofrat Stefan Csoka (1939 bis 2018): BM für Finanzen 1966 bis 2003
Post-Skriptum: Mag. Hoedl kannte die (Fake-)Verfahren schon aus den 90-er Jahren, war Sekretärin in Rechtsanwaltskanzleien und studierte ab September 2007 Jus. Ebenso war ihr Lehrer für Kirchenrecht und Eherecht einer der berühmtesten Juristen Österreich Univ.Prof.DDR. Hugo Schwendenwein (Karl-Franzens-Universität Graz)
Ohne diese juristischen Kenntnisse wäre die Weisse Folter wahrscheinlich tödlich für Mag. Hoedl gewesen.
Alle Gerichts-Dokumente, Arbeitszeugnisse, Ausbildungszeugnisse (sap) sind auf chronologieeinerentmuendigung.
https:// chronologieeinerentmuendigung. blogspot.com/2008/12/clearing- gesprach-bei-der-clearing.html
11 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit der Mag. Hoedl Rosemarie bestellt hatte (vor allem für die Zeitpunkte mysteriöser Todesfälle in BM für Finanzen, BMI und Bundesrechenzentrum).
11 Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit der Mag. Hoedl Rosemarie bestellt hatte (vor allem für die Zeitpunkte mysteriöser Todesfälle in BM für Finanzen, BMI und Bundesrechenzentrum).
Richterin für Sachwalterschaften
Wer die Laufbahn von Ruth Straganz-Schröfl kennt, der ist über ihre Haltung keinesfalls erstaunt. Straganz-Schröfl war zuvor selbst eine sogenannte „Pflegschaftsrichterin“ am Bezirksgericht Wien-Liesing. Sie entschied in dieser Funktion über Enteignungen durch Sachwalterschaft.
Dazu zählen spektakuläre Fälle. Etwa Rosemarie Hödl. Sie hatte als Sachbearbeiterin im Bundesrechenamt Einblick in sensible Daten des Bundeshaushalts. Zeugenaussagen von Rosemarie Hödl sollten verhindert werden. Sie wurde deshalb unter Sachwalterschaft gestellt. Zur sicheren Diffamierung einer solchen Zeugenaussage wurde die Sachwalterschaft vom Gericht in Wien-Liesing im April 2009 um mehr als zehn Jahre rückdatiert. Ende Zitat
Sonntag, 15. September 2019
Nationalratswahl 2019 ARMUT und Kuranden-Enteignung als weggedrücktes Thema
#Armut als weggedrücktes Thema #KampfderKulturen #KampfderReligionen #Frauenrechte als weggedrücktes Thema #Muendelrechte als weggedrücktes Thema:
https://orf.at/wahlstimmen/stories/3136772
Der wahre Kampf lautet weltweit #Arm gegen #Reich. Während also ÖVP-Spenderinnen tatsächlich Halsketten um 2 Mio Euro tragen, müssen enteignete KurandInnen oft mit 200 Euro pro Monat auskommen
WEIL ihnen der Sachwalter (die gerichtliche Erwachsenenvertretung) alles, aber wirklich alles weggenommen hat:
1. die Pension (Rente) 2. die Wohnung 3. die Bürgerrechte 4. die Würde 5. die Mindestsicherung 6. das Leintuch und die Unterhemden.....
Alle Parteien negieren das Thema #Enteignung durch #Sachwalterschaft. Der Bundespräsident schreibt Standard-Antworten: Bitte wenden Sie sich bei allen Problemen an Ihren Sachwalter (ihre gerichtliche Erwachsenenvertretung)
WENN MAN ABER AM VOLK VORBEI REGIERT, wird sich das irgendwann bitter rächen! Fortsetzung folgt.
In diesem Zusammenhang gilt großer Dank an em. Dozent Mag. Johannes Schütz ("Die Enteigner") für seine unermüdlichen hochwissenschaftlichen Publikationen zum Thema Enteignung und Entmündigung.
KEINE PARTEI erwähnt, dass täglich in Österreich die Menschenrechte rund um Entmündigung und Enteignung mit Füßen getreten werden: Warum? Profitieren Ihre Protagonisten etwa davon?
Niemand erwähnt auch die VFGH-Beschwerde zum Thema Wahlrecht für geistig Behinderte, schwer demente Menschen (Briefwahl) von 2016? Lug und Trug - Tarnen und Täuschen, Blenden der Bevölkerung sind an der Tagesordnung.
Gemäß GG wird das Umwelt-Thema gehypt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Georgia_Guidestones
MAINTAIN HUMANITY UNDER 500,000,000
https://orf.at/wahlstimmen/stories/3136772
Der wahre Kampf lautet weltweit #Arm gegen #Reich. Während also ÖVP-Spenderinnen tatsächlich Halsketten um 2 Mio Euro tragen, müssen enteignete KurandInnen oft mit 200 Euro pro Monat auskommen
WEIL ihnen der Sachwalter (die gerichtliche Erwachsenenvertretung) alles, aber wirklich alles weggenommen hat:
1. die Pension (Rente) 2. die Wohnung 3. die Bürgerrechte 4. die Würde 5. die Mindestsicherung 6. das Leintuch und die Unterhemden.....
Alle Parteien negieren das Thema #Enteignung durch #Sachwalterschaft. Der Bundespräsident schreibt Standard-Antworten: Bitte wenden Sie sich bei allen Problemen an Ihren Sachwalter (ihre gerichtliche Erwachsenenvertretung)
WENN MAN ABER AM VOLK VORBEI REGIERT, wird sich das irgendwann bitter rächen! Fortsetzung folgt.
In diesem Zusammenhang gilt großer Dank an em. Dozent Mag. Johannes Schütz ("Die Enteigner") für seine unermüdlichen hochwissenschaftlichen Publikationen zum Thema Enteignung und Entmündigung.
KEINE PARTEI erwähnt, dass täglich in Österreich die Menschenrechte rund um Entmündigung und Enteignung mit Füßen getreten werden: Warum? Profitieren Ihre Protagonisten etwa davon?
Niemand erwähnt auch die VFGH-Beschwerde zum Thema Wahlrecht für geistig Behinderte, schwer demente Menschen (Briefwahl) von 2016? Lug und Trug - Tarnen und Täuschen, Blenden der Bevölkerung sind an der Tagesordnung.
Gemäß GG wird das Umwelt-Thema gehypt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Georgia_Guidestones
MAINTAIN HUMANITY UNDER 500,000,000
- IN PERPETUAL BALANCE WITH NATURE
Armut als „weggedrücktes“ Thema
Durch alle Bundesländer ist der „Wahlstimmen“-Bus von ORF.at gefahren. So unterschiedlich die Gegenden geografisch waren, so verschieden waren auch lokale Sorgen und Ängste. Doch es gab freilich genügend Ausnahmen: Soziale Fragen waren allerorts Thema – unabhängig von wirtschaftlicher bzw. struktureller Stärke der Regionen.
Mittwoch, 11. September 2019
Volksanwaltschaft und Präventive Menschenrechtskontrolle
Menschenrechtsverletzungen rund um Entmündigungen seit Jahrzehnten in Österreich
Die Volksanwaltschaft als LAME DUCK (kann nur Empfehlungen geben, die allen WURSCHT sind)
https://www.jusline.at/gesetz/emrk/paragraf/artikel8
Die Volksanwaltschaft als LAME DUCK (kann nur Empfehlungen geben, die allen WURSCHT sind)
https://www.jusline.at/gesetz/emrk/paragraf/artikel8
(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
Der Menschenrechtsbeirat steht der Volksanwaltschaft als beratendes Gremium zur Seite. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft. Er unterstützt die Volksanwaltschaft bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten, der Erstattung von Missstandsfeststellungen und von Empfehlungen sowie der Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards.
Der Menschenrechtsbeirat setzt sich aus einer / einem weisungsfreien Vorsitzenden plus Stellvertretung sowie 16 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern zusammen. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende muss über spezifische Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die/der Vorsitzende werden von der Volksanwaltschaft – auf Vorschlag von Nichtregierungsorganisationen und Ministerien – bestellt.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung und Menschenrechtsverletzungen in Österreich
Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
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(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
Dazu ist anzumerken, dass es sich bei Delogierung, Schlüsseltausch und Polizei-Einsätzen rund um Entmündigungen um schwerste Menschenrechtsverletzungen handelt.
Grundrechte Rechtssicherheit in Österreich nicht mehr gegeben. Richterliche Willkür in tausenden Fällen. Versagen der Volksanwaltschaft. Restitution in Milliardenhöhe erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass entmündigte Menschen in Österreich kein Recht darauf haben, ihre leiblichen Kinder zu sehen bzw. Recht auf Besuchskontakt haben, weil das Amt für Jugend und Familie in den meisten Fällen der Meinung ist, dass Kindeswohlgefährdung besteht, wenn entmündigte Menschen ihre eigenen Kinder, die oft in Pflegefamilien oder Wohngemeinschaften untergebracht sind, besteht.
In Österreich, das der EMRK 1958 beitrat, war deren Rang im Verhältnis zum nationalen Recht zunächst strittig. Im Jahr 1964 wurde die EMRK mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 59/1964 rückwirkend in den Verfassungsrang gehoben,[45] so dass der Verfassungsgerichtshof die EMRK ebenso wie „nationale“ Grundrechtskataloge, beispielsweise etwa die Grundrechte des im Verfassungsrang befindlichen Staatsgrundgesetzes von 1867, anzuwenden hat. Da das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz keinen eigenen Grundrechtekatalog kennt, stellt die Europäische Menschenrechtskonvention gemeinsam mit dem Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger und nach jüngerer Entwicklung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union[46] den Kern der österreichischen Grundrechtsgesetzgebung dar. Da die Europäische Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang steht, können Eingriffe in die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte in derselben Weise gerügt werden wie Eingriffe in andere verfassungsmäßig gewährleistete Rechte.
Ein anlässlich der Ratifikation abgegebener Vorbehalt zur Konvention betraf die Bestimmungen über die Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren. Diesen erklärte der EGMR am 3. Oktober 2000 (Fall Eisenstecken vs. Österreich) für ungültig.
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