Dienstag, 28. Mai 2013

Entmündigt im Auftrag des Staates: Das psychiatrische Gutachten Teil 2

Im Auftrag: Sachverständigen-Gutachten aus dem Bereich der Neurologie und Psychiatrie, erstellt für das Bezirksgericht Wien-Liesing im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen und Bundesrechenzentrums Wien - Teil 2 Anamnese-Erläuterung und Gutachten (April 2009) 
Anamnestisch hat die Betroffene seit 2005 immer wieder Rechnungen nicht bezahlt (eigentlich 2007 fingierte T-Mobile-Rechnung) im subjektiven Bewusstsein, dass Leistungen nicht oder nicht adäquat erbracht wurden. Seit etwa Ende 2003 beschäftigte sich Frau Mag. H. mit „Aufdeckungen“ von Verschwörungen und Infiltrationen bzw. Unterwanderungen von Institutionen durch Scientology, indem sie Vorkommnisse als Aktionen, Manipulationen von Scientology interpretierte. 
Sie beschäftige den Bundesnachrichtendienst mit Mitteilungen und schrieb eine Vielzahl von E-Mails. Ihre Aktivitäten im Internet führten schließlich auch zu Diskussionen im Internet über ihre Person (Denunzierung und schwerste Verletzung der Persönlichkeitsrechte bezeichnet der Gutachter im Auftrag des BMF als "Diskussionen über meine Person"). In deutlicher Ambivalenz setzt Frau Mag. H. ihre querulativen Handlungen fort, trotzdem sie sich zunehmend beobachtet, verfolgt, bedroht und vergiftet fühlte. Durch religiöses Tun versuchte sie sich gegen die Bedrohungen „zu schützen“. 

Die Betroffene ist bei der Befundaufnahme nur wenig strukturiert. 
Diagnostisch ergibt sich aus dem klinischen Bild bei der Befundaufnahme, den anamnestischen Angaben und den schriftlichen Äußerungen der Betroffenen wie sie sich im Akt befinden, dass ein Mischbild einer schizoaffektiven Störung vorliegt (ICD 10 F 25.2).
Es bestehen derzeit paranoide Gedankeninhalte sowie manische und depressive Symptome. Die Betroffene ist therapiefrei (weil der einstweilige Sachwalter Dr. W. keine finanziellen Mitteln für Psychotherapie zur Verfügung stellt – Anmerkung der Redaktion). 
Durch die affektiven Beeinträchtigungen, die Denkstörungen, insbesondere paranoide Erlebnisverarbeitung, ist Frau Mag. H. seelisch von Krankheitswert beeinträchtigt. Sie hat offensichtlich im Zuge der schizoaffektiven Störung durch die Zerfahrenheit der Gedanken, die Getriebenheit und das Querulieren (Aufdecken von Verschwörungen) die Wahnideen (bildet sich ein, dass sie als SAP-Beraterin für die Ministerien und Obersten Organe in einem Dienstverhältnis war) und emotionale beei-trächtigungen (gemeint ist wohl BEEINTRÄCHTIGUNGEN – Anmerkung der Redaktion) den ÜBERBLICK ÜBER IHRE ALLTAGSGESCHÄFTE verloren, teilweise auch Zahlungsverpflichtungen durch wahnhaftes Verarbeiten nicht wahrgenommen. 


Aus gutachterlicher Sicht ist Frau Mag. H. durch die seelische Erkrankung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt und nicht ohne Gefahr eines Nachteils fähig, ihr Einkommen und Vermögen zu verwalten. 

Wie aus ihren Äußerungen und schriftlichen Zusammenstellungen zu entnehmen ist, fehlt ihr die Fähigkeit einen Plan zur Schuldentilgung zu bilden, kann sie zwischen Einkommen und Ausgaben keinen ausreichenden Bezug herstellen (weil sie für Bundeshaushaltsverrechnung tätig war, Anmerkung der Redaktion) und keine Prioritäten bilden. 
Anmerkung: Frau Mag. H. war früher die Einnahmen-Ausgabenrechnung der Republik Österreich bzw. deren elektronische Verarbeitung durch die BWL-Software SAP mit zuständig. Projekt HV-SAP, Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP-Systemen. 

Fortsetzung psychiatrisches Gutachten:
Es besteht krankheitsbedingt ein deutlich querulatives Verhalten, so dass ihr die Einsichtsfähigkeit für Notwendigkeiten fehlt. Frau Mag. H. ist nicht fähig, ohne Hilfe die (fingierten) Schulden zu tilgen und einen Weg aus der ihrer finanziellen Misere zu finden.

Aufgrund ihrer seelischen Beeinträchtigung ist sie in ihren Stimmungen, Affekten, dem Antrieb und im Denken instabil und ist sie deshalb nicht ausreichend fähig, Aufträge, Vollmachten oder Ermächtigungen durchzuführen, da ständig die Gefahr besteht, dass sie infolge von Misstrauen, paranoider Erlebnisverarbeitung (Anmerkung der Redaktion: Sie bildet sich ein, dass sie von Scientologen verfolgt wird) oder schwankender seelischer Befindlichkeit keine Kontinuität zu einer längeren Kooperation aufbringt. 
Die Betroffene benötigt auch einen Sachwalter zur Vertretung von Ämtern, Gerichten, Behörden und Sozialversicherungen und privaten Vertragspartnern. 


Frau Mag. H. steht derzeit in keiner psychiatrischen oder psychopharmakologischen Behandlung. Aus gutachterlicher Sicht ist dringend zu empfehlen, dass sich die Betroffene einer fachärztlichen (medikamentösen) Therapie unterzieht, davon ist eine Stabilisierung von Affekten und Strukturierung der Gedanken zu erwarten. 
Die Betroffene ist durch die Problematik ihrer sozialen Absicherung im Wahrnehmungshorizont eingeengt, ist jedoch vorstellbar, dass sie durch die Bestellung eines Sachwalters eine seelische Entlastung erhält, die es ihr auch ermöglicht, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen (die ihr der Sachwalter in weiterer Folge wie auch jede andere medizinische Unterstützung verweigern sollte). 

Aus gutachterlicher Sicht ist die Betroffene fähig in medizinischen Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils zu handeln. 
Die Betroffene ist fähig ihren Aufenthaltsort ohne Gefahr eines Nachteils zu bestimmen. Sie zeigt keine Tendenzen ihren Wohnort verändern zu wollen. 
Wenn Frau Mag. H. ein Testament errichten möchte, wird empfohlen, dass sie vor Gericht oder Notar testiert. Anmerkung der Redaktion: Damit die Fälschungen im BRZ durchgeführt werden können und allfällige Unterlagen in Bezug auf Beweise Bundeshaushaltsverrechnung und Todesfälle von Beamten in BMF/BRZ vernichtet werden können. Aus dem Vermögen der Betroffenen ist für den Sachwalter allerdings nicht viel zu holen, wie sich später herausstellen sollte.  
Die Betroffene ist in einem seelisch beeinträchtigten Zustand. Es ist ihr möglich und zumutbar an einer Tagsatzung zur Erläuterung des schriftlichen Sachverständigengutachtens im Sachwalterschaftsverfahren teilzunehmen. 
Generell wird die Prozess- und Verhandlungsfähigkeit der Betroffenen als eingeschränkt beurteilt.
Anmerkung der Redaktion: Durch dieses Auftragsgutachten (im Auftrag des BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum Geschäftsführung) ist sicher gestellt, dass alle Anzeigen in Bezug auf Veruntreuung von Steuermillionen der Republik Österreich und SAP-Manipulationen im Bundesrechenzentrum unter der Prämisse stehen, dass eine Wahnsinnige mit Wahrnehmungsstörungen an keinem Gerichtsprozess teilnehmen kann und somit Anzeigen generell von der Staatsanwaltschaft Wien ohne Begründung zurück gelegt werden können. 

Fortsetzung psychiatrisches Gutachten: 
Unter der Voraussetzung einer fachärztlichen medikamentösen Behandlung ist mit einer Stabilisierung, insgesamt mit einer Besserung des Zustandes zu rechnen. Unter kontinuierlichen therapeutischen Bedingungen, kann auch eine Wiederherstellung stattfinden, so dass die Betroffene wieder alle ihre Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils besorgen kann. 
Dr. Herbert K. 
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Mödling, 27. April 2009 Ende Zitat aus dem Psychiatrischen Gutachten vom 27. April 2009

KOMMENTAR zum Gutachten im Auftrag von Finanzministerium und Bundesrechenzentrum:
Das Bezirksgericht Liesing führt im Entmündigungsakt einen Aktenvermerk vom 29. April 2009, wonach laut einem handschriftlichen Vermerk der Pflegschaftsrichterin Mag. Romana Wieser der Gutachter Dr. Kögler gebeten wird, die Geschäftsunfähigkeit der Patientin elf Jahre rückwirkend zu diagnostizieren, vor allem aber für
Herbst 1998: Obsorgeverfahren (Gerichtsakt im Bundesrechenzentrum gespeichert)
Mai 2005: Tod eines Betriebsrates im Bundesrechenzentrum
Februar/März 2007: Denunzierung auf www.peterpilz.at – Parlamentarischer U-Ausschuss Eurofighter-Beschaffungsvorgang.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen erklärt in seiner Rekursbeantwortung vom 5. September 2012, dass die elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit zu Gunsten der Pflegebefohlenen in Auftrag gegeben wurde, vor allem in Bezug auf Nicht-Zustandekommen von Verträgen.
BEACHTE: Das Telefonat zwischen der Richterin am Bezirksgericht Wien-Liesing und dem IT-Sektionschef aus dem BM für Finanzen fand offenbar laut Aktenvermerk am 29. April 2009 statt. Der Gutachter Kögler verfasste das Gutachten am 27. April 2009 – fünf Tage nach dem Ordinationstermin in Mödling. Laut Eingangsstempel ist das o.a. Gutachten am 30. April 2009 am Bezirksgericht Wien-Liesing eingelangt.
Ob der Gutachter Dr. Kögler das Gutachten auf Wunsch des IT-Sektionschefs aus dem Bundesministerium für Finanzen noch nachträglich änderte, ist aus der Aktenlage nicht klar ersichtlich. Es handelt sich zumindest um eine versuchte (und verbotene) Beeinflussung des Gutachters im Außerstreitverfahren.

Persönlicher Kommentar: Ebenso wie im Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurden Fakten verdreht und es ist aus dem Gutachten klar ersichtlich, dass es sich um ein Auftragsgutachten handelt, um eine Zeugin in Strafverfahren rund um die Manipulation der staatlichen SAP-Buchhaltungssysteme als unglaubwürdig und verrückt (Wahrnehmungsstörungen) sowie als Querulantin und Verschwörungstheoretikerin amtlich darzustellen bzw. für immer MUNDTOT zu machen. Die Prämisse lautet: MIT MÜNDELN VERHANDLEN WIR NICHT!

Anmerkung der Redaktion: In der von Januar 2009 bis August 2011 dauernden Sachwalterschaft verweigerte der Sachwalter jegliche medizinische Hilfe, vor allem auch die in diesem Auftrags-Gutachten geforderte Psycho-Therapie, um zwecks Erhöhung des Sachwalter-Honorars Vermögen anzuhäufen.  Alle Anzeigen der Betroffenen wurden vom Landesgericht für Strafsachen sowie von der Staatsanwaltschaft zur Förderung von Korruption Wien in den Papierkorb geworfen bzw. wie es sich für Mündel-Anzeigen gehört, als UNGÜLTIG betrachtet. Somit war der Zweck erreicht, dass eine Zeugin in Straftaten für immer mundtot gemacht werden sollte- mit Hilfe eines willfährigen Gutachters. 

Aktenvermerk BG Liesing 29. April 2009 
 

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