Donnerstag, 23. Mai 2013

EDIKTE gv at: Am Mündelpranger




Schon lange kritisieren wir, dass Mündel (Kuranden) vom eigenen Sachwalter, der ihnen eigentlich in finanzieller Sicht helfen sollte, gerichtlich exekutiert werden können, nämlich es kann betreff Forderungen aus der Pflegschaftsrechnung beim Bezirksgericht ein Exekutionstitel eingebracht werden.
Verlassenschaftsverfahren (Erbschaft) und Mündel-Verfahren (Entmündigung in Pflegeheimen etc.) werden hier auf unglückselige Weise vermischt, aber das scheint ein Teil des "Geschäftsmodells" zu sein. Betreff Begriff des "Geschäftsmodells" gilt natürlich die Unschuldsvermutung. 

Besonders traurig und verhängnisvoll ist es für Angehörige von Mündeln, dass diese Pflegschaftsendabrechnung (Forderungen des Sachwalters nach Beendigung der Sachwalterschaft) nun ein Teil der Verlassenschaft des zu Tode gekommenen Mündels ist.

So kann an ein Verlassenschaftsverfahren eines verstorbenen Mündels auch gleich ein Exekutionsverfahren inkl. gerichtliche Aufkündigung von Wohnungen ("Delogierung") am zuständigen österreichischen Bezirksgericht angeschlossen werden.

Aber nicht genug der Folter und des Mündel-Leides:

In der Justiz-Datenbank www.edikte.gv.at – bestens administriert im österreichischen Bundesrechenzentrum – werden sämtliche Daten des Mündels, aber auch des im Rahmen der Erbschaft begünstigten Sach(raub)walters ("KURATOR") der deutsch-sprachigen Bevölkerung, und nicht nur dieser, im World Wide Web zur Einsicht gewährt. Der Pranger, das öffentliche Strafwerkzeug aus dem Mittelalter, hat also bei den Edikten einen würdigen Nachfolger gefunden. Geburtsdatum, Sterbedatum, Aktenzahl, Aufenthaltsort, Wohnadresse von Mündeln und Alimentationsflüchtigen werden hier öffentlich vorgeführt. Es fehlt nur noch, dass die Marke der Unterhose, der Zeitpunkt des Einkaufs beim Penny-Markt peinlichst in "Statistiken" aufgeführt wird. Wie war das nochmal mit dem Datenschutz?

Fallbeispiel: 

PROFIL 23. Oktober 2009

Wenn die Erben des im Auftrag des Sachwalters delogierten Mündels sich weigern, die Kosten für die gerichtliche Aufkündigung einer Wohnung zu bezahlen, so gehört das Exekutionsverfahren als  Folge des Verlassenschaftsverfahren zum „Geschäftsmodell“.
Im Volksmund sagt man dazu: Leichenfledderei oder?

Die Justiz sieht natürlich keinen Handlungsbedarf, gute Geschäfte darf man einander nicht verderben, auch wenn sie auf dem Rücken von Toten und deren Angehörigen betrieben werden. „Ethik“ nennt man das im Fachjargon. 

PROFIL 23. Oktober 2009 



Nachdem also die Tochter mit den zwangsbesachwalteten, alten Eltern aus dem 12. Bezirk von Wien fliehen musste, tauschte der Sachwalter, ein Wiener Rechtsanwalt, die Schlösser aus. 
Im Pflegeheim in Oberösterreich, wo der Vater im Sterben lag, fuhr ein anderer Sachwalter (Rechtsanwalt) mit dem Porsche vor. Man wollte sich einen Teil der Erbschaft sichern. 

PROFIL 23. Oktober 2009
Nachdem also die arme Mutter der vor Sachwalterschaftsmissbrauch aus Wien geflüchteten Tochter im Juni 2012 verstorben ist, wurde für die Verlassenschaft vom Bezirksgericht Wien-Meidling als Kurator ein Rechtsanwalt aus dem noblen ersten Wiener Gemeindebezirk bestellt. " Er hat die Verlassenschaft, insbesondere im Verfahren über die gerichtliche Aufkündigung, 8 C 67/13 w, des Bezirksgerichtes Meidling und einem allfällig anschließenden Exekutionsverfahren zu vertreten."  Ende Zitat www.edikte.gv.at 

Edikte im Verlassenschaftsverfahren

BG Meidling, 081 21 A 71/12p

Kuratorenbestellung
Gericht: BG Meidling
Aktenzeichen: 081 21 A 71/12p
Letzte Änderung: 16.05.2013
Verlassenschaft nach: Götz Hildegard Brigitta

Götz Hildegard Brigitta, geboren am 20.04.1926, zuletzt wohnhaft gewesen in Böckhgasse 6/3/15, 1120 Wien, ist am 09.06.2012 verstorben.

Das Gericht bestellt Dr. Christian Lang, Rechtsanwalt, Ballgasse 6, 1010 Wien zur Kuratorin/zum Kurator der Verlassenschaft.

Er hat die Verlassenschaft, insbesondere im Verfahren über die gerichtliche Aufkündigung, 8 C 67/13 w, des Bezirksgerichtes Meidling und einem allfällig anschließenden Exekutionsverfahren zu vertreten.Ende Zitat www.edikte.gv.at


Anmerkungen zum mittelalterlichen Pranger: Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein „normales“ Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr erschwerte. Auch war der Bestrafte den Schmähungen der Passanten ausgesetzt, die für ihn nicht ungefährlich waren. Auch das Bewerfen der betroffenen Person mit Gegenständen und das Prügeln (niederdeutsch "kaakstreeken", Streek = Streich und entsprechend dänisch "kagstryge") waren üblich. In vielen Städten (z. B. Lübeck) war es jedoch untersagt, mit festen Gegenständen nach der Person im Pranger (hier als Kaak bezeichnet) zu werfen. Ende Zitat Wikipedia 

Kommentar: Es ist also nicht genug damit, dass der Sachwalter sich im Rahmen der Pflegschaftsrechnung auch noch eines Teils des Mündelerbes bemächtigen darf (für Angehörige gibt es nur beschränkte Akteneinsicht im Entmündigungsverfahren auch im Todesfall des Mündels) - nein man darf Angehörige für die erlittene Folter (Folter ist nicht gratis - Zitat Tochter) auch noch gerichtlich exekutieren und sie ihres Erbes berauben. Die Kosten übernimmt für den vom Gericht bestellten (Abwesenheitskurator) - wie die Hexe im Mittelalter für den Scheiterhaufen - die Partei: sprich die Angehörigen der Sachwalterschaftsmissbrauchsopfer, die Alimentationsflüchtigen. So treibt man österreichische StaatsbürgerInnen - bewusst oder unbewusst - für immer ins Ausland. Warum? Falls sie irgendwann nach Österreich zurück kommen, exekutiert der Kurator (Sachwalter, Abwesenheitskurator etc.) die Kosten für das Verfahren. 
So kommt zur Zwangsentmündigung, Zwangspensionierng, zum Arbeitsverbot also auch noch die Zwangsversteigerung und die zwangweise Beistellung eines Rechtsanwaltes durch das Bezirksgericht. 

Die Hexe musste die Kosten für ihre Hinrichtung auch selbst übernehmen bzw. ihre Angehörigen. Die Begräbniskosten dürfen die Angehörigen des Mündels übernehmen, Akteneinsicht haben sie beim "Inquisitionsverfahren" nicht.
Der Pranger ist heute im World Wide Web weltweit einsehbar und die Schande ist für jedermann, jedefrau, der, die Zugang zum Internet haben, abrufbar. 

Der Kurator als Inquisitor wird wohl der nächste blog heißen müssen - alles mit Fragezeichen. Vergleiche mit Gerichtsprozessen vergangener Jahrhunderte hinken ja meistens oder immer. 

http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ku/vlobj02.nsf/frei/081021a0007112v00!OpenDocument

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