Sonntag, 21. Juli 2019

Mündels Wahlrecht, VFGH Erkenntnis 1987, Gerichtliche Erwachsenenvertretung 1.7.2018: Ist die Wiederholung der NR_Wahlen vorprogrammiert?

Mündels Wahlrecht und Briefwahl (Antrag auf Wahlkarten für Mündel/ KurandInnen durch Pflegeheime und Pflege-Kräfte) 

Die Nationalratswahl am 29.9.2019 naht mit Riesen-Schritten.

Es laufen die Fristen.

Bildergebnis für Nationalratswahl 2019 fristen

Am 2. August 2019 ist der Stichtag für die Unterstützungserklärungen (2600 Unterschriften aus ganz Ö sind notwendig)

Aus Sicht der gerichtlichenen Erwachsenenvertretung und der neuen Gesetzgebung (4-Stufen-Modell) ab 1.7.2018 sind folgende Fragen vollkommen ungeklärt.

Bildergebnis für gerichtliche erwachsenenvertretung

1. Ist die Unterstützungserklärung einer Person für eine wahlwerbende Partei, die unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung steht, rechtswirksam und rechtsgültig? 

1a. Kann eine Person, für die via Bezirksgericht ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter/ Vertreterin bestellt ist, in Österreich auf der Liste zum Nationalrat kandidieren???

1b. Ist eine Person, für die via Gerichts-Beschluss (im Reisepass vermerkt) ein gerichtlicher Erw.Vertreter(In) bestellt ist

a. ohne die Zustimmung ihres Gerichtl. Erwachsenenvertreters reiseberechtigt (berechtigt, die Grenzen der Republik Österreich zu verlassen)?

b. berechtigt, an EU-Wahlen teilzunehmen, als AuslandsösterreicherIn im Ausland die Stimme für Wahlen in Österreich abzugeben und vieles mehr?

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/auslandsoesterreicher.html

c. Kann eine entmündigte Person (mit oder ohne Genehmigung des Sachwalters, Ger. EV) den Status des Ausländsösterreichers erhalten und somit wahlberechtigt sein?

2. Ist der Entscheid des Verfassungsgerichtshofes vom 7.10.1987 bezüglich Wahlrecht für entmündigte Personen und entmündigte Akademikerinnen, Journalisten und Beamte der neuen Gesetzgebung betreff Entmündigung (Gerichtliche Erwachsenenvertretung statt Sachwalterschaft) novelliert und adaptiert worden?

https://justizaustria.blogspot.com/2016/10/zum-wahlrecht-fur-mundel-arme-und.html

https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH_G_206_207-10_KABEG.pdf

https://entmuendigungaufbestellung.blogspot.com/2016/06/

https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/global/Wahlanfechtung_2016.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFR_10128993_87G00109_01

Bildergebnis für gerichtliche erwachsenenvertretung

3. Ist die Rechts-Frage "Antrag für Wahlkarten für entmündigte Personen in Pflegeheimen" geklärt worden?
Anmerkung: Durch das Erkenntnis des VFGH zur Beschwerde der FPÖ 2016 "Aufhebung der Bundespräsidentenwahl" ist diese Frage nicht geklärt worden.

Somit könnten tausende Wähler-Stimmen von Personen, die unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen und für die via Briefwahl-Bestimmungen eine Wahlkarte beantragt wurde(z.B. wegen Demenz, schwerster geistiger Behinderung etc.), wieder ungültig sein und die Wiederholung der Nationalratswahl vom 29.9.2019 stünde somit schon a priori fest.

https://www.derstandard.at/story/2000040868939/pflegevertreter-wehren-sich-gegen-blauen-manipulationsverdacht?fbclid=IwAR2kavelFBkHZnk5_QkhsQKfBpaVc9VDqdu6yZej4W6wXvdLOgPkfga_0qY

Bedingung: Wahlwerbende Parteien beantragen nochmals via VERFASSUNGSGERICHTSHOF aus obig genannten Gründen (wie bei der Präsidentenwahl) eine WIEDERHOLUNG DER NATIONALRATSWAHLEN, um den VFGH endlich zu einer klaren Stellungnahme (ERKENNTNIS) ZU ZWINGEN!!!!!!!!

Verfassungswidrigkeit der Briefwahlregelung auch in Hinblick auf die Wahlrechtsausübungbesachwalterter Personen Die Manipulationsmöglichkeiten bestehen im besonderen Maße bei der Wahlrechtsausübung von Personen, für die ein Sachwalter gerichtlich bestellt wurde. Darüber hinaus ist nicht gesetzlich geregelt, wer für eine besachwalterte Person eine Wahlkarte beantragen darf und ob besachwalterte Personen die für die Briefwahl erforderliche eidesstattliche Erklärung rechtswirksam abgeben können (siehe Punkt II. 3.).


EXKURS BRIEFWAHL: 

Ab der mit 1. Juli 2007 wirksamen Wahlrechtsreform besteht in Österreich die allgemeine Möglichkeit zur Briefwahl, nachdem dafür der Art. 26 der österreichischen Bundesverfassung geändert wurde.
Von 1990 bis 2007 konnte laut Art. 26(6) B-VG die Stimmabgabe im Ausland bei Wahlen zum Nationalrat, der Wahl des Bundespräsidenten sowie bei Volksabstimmungen per Briefwahl erfolgen. Allerdings war es erforderlich, die korrekte Abgabe der Stimme durch einen zweiten österreichischen Staatsbürger bestätigen zu lassen.
Ab 2007 erfolgt die Briefwahl im In- und Ausland durch Anforderung einer Wahlkarte, welche dazu verwendet werden kann, persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und per Post an die zuständige Wahlbehörde zu senden. Die Bestätigung der korrekten Abgabe erfolgt nunmehr durch die eigene Unterschrift auf der Wahlkarte.
Seit dem Inkrafttreten des Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 am 1. Oktober 2011 muss bei jedem bundesweiten Wahlereignis die Wahlkarte spätestens beim Schließen des letzten Wahllokals bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt oder am Wahltag selbst bei einem geöffneten Wahllokal des Stimmbezirks des Wählers abgegeben worden sein. „Taktisches Wählen“ nach Schließen der Wahllokale (wie es von 2007 bis 2011 möglich war) wird dadurch verhindert.
Die Briefwahlstimmen werden bei bundesweiten Wahlen erst am Tag nach der Wahl ausgezählt. Bei der Stichwahl der Bundespräsidentenwahl 2016 führte dies dazu, dass der Sieger am Wahlabend noch nicht feststand, da die Kandidaten am Wahltag nach Auszählung der direkt abgegeben Stimmen um 143.672 Stimmen auseinanderlagen und 885.437 Wahlkarten ausgegeben worden waren, die erst am nächsten Tag ausgezählt wurden.

Ergänzung/ Exkurs: Werben um Unterstützungserklärungen in Religiösen Gemeinschaften, Sekten und Splittergruppen:  Ist Wahlwerbung bzw. Werbung für Unterstützungserklärungen (2600) in Christlichen Kirchen (frei oder nicht), Katholischen Randgruppen wie Opus Dei, Legionäre Christi etc. anerkannten Religionsgemeinschaften, Religiösen Zentren des Islam bzw. des Judentums erlaubt oder gesetzeswidrig? Ist Sammeln von Unterstützungserklärungen und Starten eines Wahlkampfes bei Veranstaltungen wie Awake Europe gesetzeswidrig oder erlaubt?

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